Fachbeiträge & Kommentare zu Baugewerbe

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.4 Zuschlag bei Leistungslohnausfall

Arbeitnehmer, die überwiegend im Leistungslohn (Akkord) arbeiten, erhalten bei den vorstehend beschriebenen Arbeitsausfällen einen um 25 % erhöhten Stundenlohn.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3 Lohn (§ 5 BRTV)

1.3.1 Eingruppierung Der Tarifvertrag legt 6 Lohngruppen fest, die ausführlich im § 5.3 BRTV beschrieben sind und nach denen die Einstufung der Arbeitnehmer erfolgt. Für die jeweilige Eingruppierung des Arbeitnehmers sind zuerst seine Ausbildung, aber auch seine Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. die von ihm ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Die Eingruppierung ist dem Mitarbeiter...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.1 Eingruppierung

Der Tarifvertrag legt 6 Lohngruppen fest, die ausführlich im § 5.3 BRTV beschrieben sind und nach denen die Einstufung der Arbeitnehmer erfolgt. Für die jeweilige Eingruppierung des Arbeitnehmers sind zuerst seine Ausbildung, aber auch seine Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. die von ihm ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Die Eingruppierung ist dem Mitarbeiter innerhalb eines Mon...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.2 Verpflegungszuschuss (§ 7.3.2 BRTV)

Ist der Arbeitnehmer beruflich bedingt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung abwesend, hat er Anspruch auf einen arbeitstäglichen Verpflegungszuschuss. Der Verpflegungszuschuss beträgt bei einer Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstellemehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3 Urlaubsregelung (§ 8 BRTV)

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1 Arbeitszeit (§ 3 BRTV)

1.1.1 Allgemeine Regelung Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt ausschließlich der Ruhepausen im Kalenderjahr 40 Stunden. Sie teilt sich wie folgt auf: In den Monaten Januar bis März und Dezember (Winterarbeitszeit) beträgt sie montags bis donnerstags 8 Stunden sowie freitags 6 Stunden. Dies ergibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden. I...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3 Flexibilisierung der Arbeitszeit

Ein wesentlicher Bestandteil der tariflichen Regelung ist die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Folgende Möglichkeiten sind tariflich geregelt: 1.1.3.1 Arbeitszeitausgleich innerhalb von 2 Wochen Fällt aufgrund einer betrieblichen Regelung an einzelnen Arbeitstagen die Arbeit ganz oder teilweise aus, so kann die ausgefallene Arbeitszeit auf andere Werktage innerhalb von 2 Kale...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.2 Urlaubsantritt (§ 8.3 BRTV)

Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers und der betrieblichen Bedürfnisse unter Einbeziehung des Betriebsrats festzulegen. Die Urlaubsdauer soll so bemessen sein, dass der Erholungszweck nicht gefährdet ist. Grundsätzlich sind erst aus dem Vorjahr übertragene Resturlaubsansprüche zu gewähren.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.5 Feiertage in Ausgleichszeiträumen

Unabhängig von veränderten Arbeitszeiten sind gesetzliche Feiertage in Ausgleichszeiträumen während der Sommerarbeitszeit mit 8,5 bzw. freitags 7,0 Stunden und während der Winterarbeitszeit mit 8,0 bzw. freitags 6,0 Stunden anzusetzen.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.6 Witterungsbedingte Ausfallstunden

Soweit Arbeitsstunden witterungsbedingt ausgefallen sind, können diese mit Zustimmung des Betriebsrats innerhalb von 24 Werktagen nach dem witterungsbedingten Ausfall nachgeholt werden. Dies betrifft die Unternehmen, in denen keine betriebliche Arbeitszeitverteilung (Flexibilisierung) vereinbart wurde. Für Nachholstunden sind grundsätzlich Überstundenzuschläge zu zahlen.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4.1 Mehrarbeit

Soweit nicht gesondert vermerkt, sind für Arbeitszeiten über die tarifliche Arbeitszeit hinaus Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 % zu zahlen.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3 Arbeitsstellen ohne tägliche Rückkehr (§ 7.4 BRTV)

2.3.1 Wegezeitenentschädigung Arbeitnehmer, die auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden, erhalten für Wegezeiten, die nicht als Arbeitszeit gemäß § 3 BRTV gelten, eine Entschädigung. Die Wegezeiten sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die Wegezeitenentschädigung ist nach der Entfernung gestaffelt und beträgt je einzelne Strecke beimehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.5 Wegfall des Verpflegungszuschusses

Der Anspruch auf den Verpflegungszuschuss entfällt, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt. Dies gilt auch bei Wochenendheimfahrten und Krankenhausaufenthalten.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1 Grundlagen der Lohnberechnung

1.1 Arbeitszeit (§ 3 BRTV) 1.1.1 Allgemeine Regelung Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt ausschließlich der Ruhepausen im Kalenderjahr 40 Stunden. Sie teilt sich wie folgt auf: In den Monaten Januar bis März und Dezember (Winterarbeitszeit) beträgt sie montags bis donnerstags 8 Stunden sowie freitags 6 Stunden. Dies ergibt eine wöchentliche Ar...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.1 Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK)

Aufgabe der ULAK ist insbesondere die Sicherung der Auszahlung der Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer. Außerdem erstattet sie den Arbeitgebern teilweise die Ausbildungsvergütungen für die gewerblichen und technisch/kaufmännischen Auszubildenden. Damit diese Leistungen erbracht werden können, haben die Arbeitgeber Beiträge an die Kassen abzuführen. Höhe und Verfah...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3 Das Meldeverfahren

Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes richtet für jeden Arbeitnehmer ein persönliches Konto ein. Die Betriebe teilen der Urlaubskasse monatlich für jeden Kalendermonat bis zum 15. des folgenden Monats mit: den beitragspflichtigen Bruttolohn der Arbeitnehmer und die diesem zugrunde liegenden lohnzahlungspflichtigen Stunden, ggf. den Zeitpunkt des Ausscheidens des...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.2 Urlaub

Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Samstage sind keine Arbeitstage. Eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit darf während des Urlaubs nicht ausgeführt werden.[1] Der Auszubildende erwirbt erstmalig nach einer ununterbrochenen Ausbildungszeit von 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch. Beträgt die Ausbildungszeit in einem Urlaubsjahr wenige...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.1 Ausbildungsvergütung

Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ist in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen für das Baugewerbe festgelegt. Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1.4.2023 bis zum 31.3.2024: Die monatliche Ausbildungsvergütung erhöht sich für Auszubildende, die eine Landes- oder Bundesfachkla...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.6 Dreizehntes Monatseinkommen

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21.5.1997 in der Fassung vom 30.1.2023. Danach haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 30.11. des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen i. H. v. 123 Gesamttarifstundenlöhnen (GTL). Der Tarifvertrag...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.5 Urlaub für volljährige Arbeitnehmer im Auslernjahr (§ 8.10 BRTV)

Soweit Arbeitnehmer am 1.1. des Urlaubsjahres bereits das 18. Lebensjahr vollendet hatten und im laufenden Urlaubsjahr ihre Ausbildung beenden (sog. Auslernjahr), gelten die Zeiten der Ausbildung im Urlaubsjahr als Beschäftigungstage. Auf die Urlaubsdauer angerechnet werden die evtl. während der Ausbildungszeit im Urlaubsjahr bereits gewährten Urlaubstage. In diesem Auslernja...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4 Besondere Arbeitszeiten (§ 3 Abs. 5 BRTV)

Soweit die betrieblichen Gegebenheiten es erfordern, kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit angeordnet werden. Soweit keine Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 15 Arbeitszeitgesetz vorliegt, darf dabei die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Sie kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bei Arbeiten an B...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.3.2 Erstattung von überbetrieblichen Ausbildungskosten

Neben den Ausbildungsvergütungen werden auch die vom Ausbildungsbetrieb zu tragenden Gebühren erstattet[1], und zwar je Ausbildungstagewerk bis zu 45 EUR, im Falle der Internatsunterbringung zusätzlich bis zu 34 EUR täglich sowie die Fahrtkosten für den Besuch der überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Voraussetzung ist, dass die Berufsausbildung nach der jeweiligen Ausbildungsordn...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.1 Wegezeitenentschädigung

Arbeitnehmer, die auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden, erhalten für Wegezeiten, die nicht als Arbeitszeit gemäß § 3 BRTV gelten, eine Entschädigung. Die Wegezeiten sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die Wegezeitenentschädigung ist nach der Entfernung gestaffelt und beträgt je einzelne Strecke beimehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne

Aktuell gilt in der Baubranche der gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt ab dem 1.1.2024 12,41 EUR und ab dem 1.1.2025 12,82 EUR. Er ist auch von Entsendebetrieben einzuhalten, gilt aber nicht für Schul- oder Orientierungspraktika, Auszubildende und in den ersten sechs Monaten für eingestellte Langzeitarbeitslose. Die Sozialkasse wurde von den Tarifvertragsparteien beauftra...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.3 Ausbildungsnachweiskarte

Nachdem das Unternehmen den neuen Auszubildenden durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags bei der SOKA-BAU angemeldet hat, bestätigt diese dem Ausbildungsbetrieb schriftlich die registrierten Daten (Ausbildungsnachweis) unter Angabe der Erstattungszeiträume. Die Bestätigung dient gleichzeitig zur Vorlage für die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen. Der Auszubi...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.8 Kündigungsfristen (§ 11 BRTV)

Die Grundkündigungsfrist für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses 6 Werktage und nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit (BZ), oder wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung eines Berufsausbildungsjahres übernommen wurde, 12 Werktage. Für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit gelten verlängerte Kündigungsfristen für den A...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.2 Verpflegungszuschuss (§ 7.4 Nr. 4.1 BRTV)

Ein Arbeitnehmer, der auf einer Bau- oder Arbeitsstelle tätig ist, die mindestens 50 km vom Betrieb entfernt ist und bei der der normale Zeitaufwand für den einzelnen Weg von der Wohnung zur Bau- oder Arbeitsstelle mehr als 1 ¼ Stunden beträgt, erhält als Ersatz für den Verpflegungsmehraufwand einen Verpflegungszuschuss und eine vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft. Für seine...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.4 Tarifliche Wochenendheimfahrten

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Fahrtkostenabgeltung i. H. v. 0,20 EUR[1], ohne jegliche Begrenzung. Ist die Bau- oder Arbeitsstelle weiter als 250 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt, so hat er alle 8 Wochen Anspruch auf einen bezahlten Arbeitstag, bei einer Entfernung der Bau- oder Arbeitsstelle von über 500 km alle 4 Wochen für einen Arbeitstag. ...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.2 Zwölfmonatiger Ausgleichszeitraum

Innerhalb von 12 zusammenhängenden Lohnabrechnungszeiträumen (Monaten) kann durch Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder einzelvertragliche Regelung von der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit abgewichen werden. Soweit dadurch an einzelnen Arbeitstagen die tägliche tarifliche Arbeitszeit überschritten wird, sind keine Überstundenzuschläge zu zahlen. Voraussetzung ist...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.6 Urlaub für jugendliche Arbeitnehmer (§ 8.11 BRTV)

Der Urlaub für jugendliche Arbeitnehmer, die am 1.1. des Urlaubsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.[1] Abweichend von § 19 Abs. 2 JArbSchG beträgt der Urlaub grundsätzlich 30 Arbeitstage (Schwerbehinderte 35 Arbeitstage). Jugendliche Arbeitnehmer erhalten 125 % aus dem Durchschnittsverdienst der ...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.1 Allgemeine Regelung

Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt ausschließlich der Ruhepausen im Kalenderjahr 40 Stunden. Sie teilt sich wie folgt auf: In den Monaten Januar bis März und Dezember (Winterarbeitszeit) beträgt sie montags bis donnerstags 8 Stunden sowie freitags 6 Stunden. Dies ergibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden. In den Monaten April bis N...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.4 Ausgleichskonto mit Absicherung

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein individuelles Ausgleichskonto zu führen. Das Ausgleichskonto enthält die jeweilig auftretenden Differenzbeträge zwischen dem Monatslohn und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden als Gutschrift oder Belastung. Das Arbeitszeitguthaben ist auf maximal 150 Arbeitsstunden begrenzt, die Arbeitszeitschuld auf maximal 30 Arbeitsstun...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.3 Urlaubsvergütung und zusätzliches Urlaubsgeld (§ 8.4 BRTV)

Der Arbeitnehmer erhält für seinen entstandenen Urlaub 14,25 % des Bruttolohns als Urlaubsvergütung. Schwerbehinderte (SB) erhalten 16,63 %. Die Urlaubsvergütung setzt sich zusammen aus dem Urlaubsentgelt (11,4 %/SB 13,3 %) und dem zusätzlichen Urlaubsgeld (25 % auf Urlaubsentgelt = 2,85 %/SB = 3,33 %). Zum Bruttolohn zählen alle der Lohnsteuer unterliegenden Lohnbestandteile...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.3.1 Erstattung von Ausbildungsvergütungen

Die Unternehmen erhalten die an den Auszubildenden gezahlten Ausbildungsvergütungen im ersten, zweiten und dritten betrieblichen Ausbildungsjahr erstattet, wenn eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt, das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist, eine a...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.1 Freistellung aus familiären und besonderen Gründen

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Zahlung seines Gesamttarifstundenlohns für die jeweilige tarifliche Arbeitszeitverteilung.[1] Gründe für die Freistellung sind (in Klammern freie Tage): eigene Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft (3), Entbindung der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin (2), Tod der Eltern, Tod des ...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.2 Lohnanspruch

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Gesamttarifstundenlohn (GTL) der für ihn maßgebenden Lohngruppe. Er setzt sich zusammen aus dem Tariflohn (TL) und dem Bauzuschlag (BZ). Der Bauzuschlag beträgt 5,9 % des Tariflohns und wird als Ausgleich für den ständigen Wechsel der Arbeitsstelle (2,5 %), die Abhängigkeit von der Witterung außerhalb der Schlechtwetterzeit (2,9 %) sowie...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.2 Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften (§ 9 BRTV)

Der Arbeitgeber kann einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in einer Arbeitsgemeinschaft, an der er selbst beteiligt ist, freistellen. Die Freistellung kann nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen. Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum Stammbetrieb endet nicht mit der Freistellung zur Arbeitsgemeinschaft, es ruht nur und lebt nach Beendigung...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.4 Lohnabrechnung

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer monatlich eine schriftliche Abrechnung über seinen Lohn sowie die vermögenswirksamen Leistungen, Altersvorsorgeleistungen, Zulagen, Abzüge und Abschlagszahlungen auszustellen. Soweit die Arbeitszeitflexibilisierung im Unternehmen angewandt wird, muss die Lohnabrechnung darüber hinaus auch die Daten des Ausgleichskontos enthalten (gutgesch...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.1 Internetmeldung und elektronisches Postfach

Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Meldungen über das von den jeweils zuständigen Kassen eingerichtete Online-Meldeverfahren zu übermitteln. Hierfür stehen 2 elektronische Möglichkeiten zur Verfügung: von der SOKA-BAU zugelassene Baulohnprogramme und die Meldung per Internetportal (MINT). Mit der Meldung per Internetportal (MINT) können alle erforderlichen Meldungen für ...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2 Auswärtige Beschäftigung (§ 7 BRTV)

Der Arbeitnehmer kann auf allen Bau- oder sonstigen Arbeitsstellen des Unternehmens eingesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn seine Arbeitsstelle von seiner Wohnung aus nicht an jedem Arbeitstag zu erreichen ist. Soweit Entfernungsbestimmungen notwendig sind, gilt der kürzeste mit einem Personenkraftwagen befahrbare öffentliche Weg zwischen Bau- oder Arbeitsstelle und Woh...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.1 Fahrtkostenabgeltung (§ 7.3.1 BRTV)

Voraussetzungen für die Fahrtkostenabgeltung (Kilometergeld) sind: die Bau- oder Arbeitsstelle liegt außerhalb des Betriebs, sie ist mindestens 10 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt, es besteht kein Auslösungsanspruch, der Arbeitnehmer benutzt ein von ihm gestelltes Fahrzeug. Grundsätzlich werden die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels erstattet. Nutzt der Arbeit...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.3 An- und Abreise

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf kostenlose Beförderung zur Arbeitsstelle oder Erstattung seiner Fahrtkosten i. H. v. 0,20 EUR je gefahrenem Kilometer ohne Begrenzung.[1] Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer anderen Arbeitsstelle und für die Rückfahrt nach Tätigkeitsende auf der Baustelle. Darüber hinaus ist dem Arbeitnehmer für die notwendige Reisezeit sein Gesamttari...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.1 Arbeitszeitausgleich innerhalb von 2 Wochen

Fällt aufgrund einer betrieblichen Regelung an einzelnen Arbeitstagen die Arbeit ganz oder teilweise aus, so kann die ausgefallene Arbeitszeit auf andere Werktage innerhalb von 2 Kalenderwochen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat verteilt werden. Mehrarbeitszuschläge fallen hierdurch nicht an. Hierdurch sind die Unternehmen in der Lage, die Arbeiten nach den unternehmensspez...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1 Urlaubsverfahren

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.3 Monatslohn

Unabhängig von der Verteilung der Arbeitszeit erhält der Arbeitnehmer in den Monaten April bis November einen Monatslohn von 178 Gesamttarifstundenlöhnen und in den Monaten Dezember bis März einen Monatslohn von 164 Gesamttarifstundenlöhnen. Der Monatslohn vermindert sich um den Gesamttarifstundenlohn für Arbeitsstunden, die durch Urlaub, Krankheit mit und ohne Lohnfortzahlun...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.4 Spitzenausgleichsverfahren

Neben dem für alle Betriebe des Baugewerbes verbindlichen arbeitnehmerbezogenen Melde- und Abrechnungsverfahren bietet die SOKA-BAU auch das sogenannte Spitzenausgleichsverfahren an, für das sich die Betriebe freiwillig entscheiden können. Bei Teilnahme an diesem Verfahren ergeben sich für die Unternehmen einige Vorteile, insbesondere eine Erhöhung der Liquidität, da durch di...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.9 Steuerliche Behandlung bei Entschädigungszahlungen durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Der Arbeitnehmer muss regelmäßig seine Ansprüche auf Urlaubsentgelt gegenüber dem Arbeitgeber – spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung folgt – geltend machen. Ist dies nicht möglich und verfallen damit die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, so kann der Arbeitnehmer innerhalb eines weiteren Kalenderjahres die Auszahlung von der Urlaubs- un...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.3 Witterungsbedingte Arbeitsversäumnisse oder aus wirtschaftlichen Gründen

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung von Lohn, wenn die Arbeitsleistung ausschließlich aus zwingenden witterungsbedingten oder in der Schlechtwetterzeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Saison-Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn der Lohnausfall des Arbeitnehmers in der Schlechtwetterzeit nicht durch Auflösung von ...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.4 Mindesturlaubsvergütung

Hinweis Mindesturlaubsvergütung Im Bereich der Mindesturlaubsvergütung sah der Tarifabschluss 2021 aufgrund einer Entscheidung des EuGH eine Änderung ab 2023 vor. Die Änderung beinhaltet eine Absenkung der bei der Errechnung der Mindesturlaubsvergütung zu berücksichtigenden fiktiven Vergütung für alle Tatbestände (Krankheit, Kurzarbeit, Saison-KUG) von 14,25 % auf 12,5 %. Die...mehr