Fachbeiträge & Kommentare zu Baugewerbe

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3 Lohn (§ 5 BRTV)

1.3.1 Eingruppierung Der Tarifvertrag legt 6 Lohngruppen fest, die ausführlich im § 5.3 BRTV beschrieben sind und nach denen die Einstufung der Arbeitnehmer erfolgt. Für die jeweilige Eingruppierung des Arbeitnehmers sind zuerst seine Ausbildung, aber auch seine Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. die von ihm ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Die Eingruppierung ist dem Mitarbeiter...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1 Grundlagen der Lohnberechnung

1.1 Arbeitszeit (§ 3 BRTV) 1.1.1 Allgemeine Regelung Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt ausschließlich der Ruhepausen im Kalenderjahr 40 Stunden. Sie teilt sich wie folgt auf: In den Monaten Januar bis März und Dezember (Winterarbeitszeit) beträgt sie montags bis donnerstags 8 Stunden sowie freitags 6 Stunden. Dies ergibt eine wöchentliche Ar...mehr

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Baugewerbe / 5.2 Haftung des Generalunternehmers

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Generalunternehmers vor.[1] Der Generalunternehmer muss darauf achten, dass auch seine Subunternehmer oder von diesen beauftragte Verleiher die zwingenden Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einhalten. Nach § 23 Abs. 3 AEntG können Bußgelder bis zu 500.000 EUR erhoben werden, d...mehr

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Baugewerbe / 2.3 Fahrtkosten und Sammelbeförderung

Fährt der Arbeitnehmer mit seinem eigenen Pkw zur auswärtigen Baustelle, kann ihm der Arbeitgeber als Reisekosten 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer steuerfrei erstatten.[1] Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel kann steuerfrei erfolgen, sowe...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.4 Erschwerniszuschläge (§ 6 BRTV)

Im Baugewerbe treten vielfach Arbeiten auf, die mit besonderen Erschwernissen verbunden sind. Hierzu gehören z. B. Arbeiten, die mit Schutzkleidung ausgeführt werden müssen, bei denen Atemschutzgeräte zu tragen sind, bei denen starke Verschmutzung auftritt, die im Wasser auszuführen sind, in größeren Höhen, mit besonderer Hitzeentwicklung, mit besonderen Erschütterungen, in Schächte...mehr

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Baugewerbe / 4.2 Arbeitnehmer aus EU-Staaten

Das Freizügigkeitsgesetz gibt allen Unionsbürgern, die sich als Arbeitnehmer oder zur Arbeitsausübung in der BRD aufhalten, einen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Gesetzes.[1] Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung. Der sog. Arbeitserlaubnis/EU durch die Ausländerbehörde bedürfen die Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien seit dem 1.1.2014 bei Saiso...mehr

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Baugewerbe / Sozialversicherung

1 Besondere Leistungen im Baugewerbe Das Baugewerbe kennt einige besondere Leistungen. Hierzu gehören Auslösungen, Leistungen der Winterbauförderung und Urlaubsgeld. Auslösungen können sozialversicherungsrechtliches Entgelt sein, wenn sie die steuerrechtlichen Höchstgrenzen für Reisekosten überschreiten. Beitragsrechtliche Bewertung von Erschwerniszulagen Bei Erschwerniszulagen wie...mehr

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Baugewerbe / 2 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall

Grundsätzlich wird abweichend von § 616 BGB Arbeitsentgelt nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt. § 4 BRTV gewährt allerdings eine (teilweise) bezahlte Freistellung – von unterschiedlicher Dauer – in folgenden Fällen: Freistellung aus familiären Gründen (je nach Ereignis bis zu 3 Arbeitstagen) Freistellung für Arztbesuche und Behördengänge (für die tatsächlich ben...mehr

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Baugewerbe / 4 Saison-Kurzarbeitergeld

Das Saison-Kurzarbeitergeld nach dem SGB III ist als besondere Form des Kurzarbeitergelds steuerfrei[1]; die Zahlungen werden jedoch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt [2] unterworfen. Wurde Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt, darf der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen. Auch der sog. permanente Jahresausg...mehr

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Baugewerbe / 5.1 Anwendbarkeit deutschen Rechts

Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze oder den bezahlten Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten etc. finden auch auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen in Deutschland beschäftigten (meist entsandten ausländischen) Arbeitnehmern zwingend An...mehr

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Baugewerbe / 2.3 Auskunftspflichten des Nachunternehmers

Der Nachunternehmer, der Bauleistungen im Auftrag eines anderen Hauptunternehmers erbringt, ist verpflichtet, auf Verlangen der Einzugsstelle den Namen und die Anschrift dieses Unternehmers mitzuteilen.[1] Etwas anderes gilt, wenn dieser Auskunftsanspruch seitens der Einzugsstelle nicht durchgesetzt werden kann. Dann hat ein Unternehmer, der einen Gesamtauftrag für die Erbri...mehr

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Baugewerbe / 2.4 Verpflegungsmehraufwendungen

Wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit für eine bestimmte (Mindest-)Dauer von ihrer Wohnung bzw. der ersten Tätigkeitsstätte abwesend sind, kann der Arbeitgeber zum Ausgleich der damit verbundenen Mehraufwendungen einen steuerfreien Spesenersatz gewähren, der sich nach der Abwesenheitsdauer richtet:mehr

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Baugewerbe / 2.5 Erweiterung der Durchgriffshaftung auf weitere Nachunternehmen

Die Haftung des Hauptunternehmers erstreckt sich ferner auf das von dem Nachunternehmer beauftragte nächste Unternehmen.[1] Voraussetzung für diese weitergehende Haftung ist jedoch, dass die Beauftragung des unmittelbaren Nachunternehmers bei verständiger Würdigung der Gesamtumstände als ein Rechtsgeschäft anzusehen ist, dessen Ziel vor allem die Auflösung der grundsätzlich b...mehr

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Baugewerbe / 2.6.2 Nachunternehmer

Grundsätzlich kann der Nachunternehmer seiner besonderen Pflicht zur Führung der Lohnunterlagen nur durch eine Kennzeichnung in diesen Lohnunterlagen nachkommen. Seitens der Sozialversicherung bestehen allerdings keine Bedenken, wenn der Nachunternehmer seiner Aufzeichnungspflicht dadurch nachkommt, dass er die Bescheinigung nach § 19 Abs. 1 AEntG getrennt nach den verschied...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.1 Urlaubsdauer

Gewerbliche Arbeitnehmer (§ 8.1 BRTV) Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (= Urlaubsjahr) Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern, die von den gesetzlichen Vorschriften erfasst werden, erhöht sich der Anspruch auf 35 Arbeitstage. Samstage gelten nicht als Arbeitstage. Die Urlaubsdauer richtet sich nach den Be...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5.3.3 Finanzierung

Jeder baugewerbliche Betrieb ist, unabhängig von der Anzahl der gewerblichen Arbeitnehmer, zur Finanzierung der für die Erstattungsleistungen erforderlichen Mittel verpflichtet. Die Beiträge sind an die ULAK, im Land Berlin an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes abzuführen. Der Beitrag ist Teil des Sozialkassenbeitrags. Erstattungen an den Ausbildungsbetrieb mit Ausnahme...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 2 Abgrenzung der Betriebe des Baugewerbes

Bei der Prüfung, ob ein Arbeitnehmer in einem Betrieb des Baugewerbes tätig ist, sind die gesetzliche Begriffsbestimmung, die gesetzliche Vermutungsregelung und die Baubetriebe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu beachten. Achtung Eigenschaft als Baubetrieb begründet zugleich die Umlagepflicht Die Eigenschaft als Baubetrieb entscheidet dabei nicht nur über...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.2 Beitrags- und Erstattungsverfahren

Die Urlaubs- und Ausbildungsvergütungen werden dem Arbeitgeber von der ULAK durch Überweisung auf sein Bankkonto erstattet. Bei vorhandenen Beitragsrückständen werden Erstattungen mit diesen verrechnet. Einzugsstelle für den Sozialkassenbeitrag ist die ULAK. Diese zieht auch die Beiträge der ZVK für die Zusatzversorgung in den alten Bundesländern, die Beiträge der Gemeinnützi...mehr

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Baugewerbe / 2.2 Haftungsausschluss

Entsprechend § 28e Abs. 3b SGB IV entfällt die Haftung des Hauptunternehmers, wenn er nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer oder ein von ihm beauftragter Verleiher seine Zahlungspflicht erfüllt (Haftungsausschluss). Ein Verschulden des Unternehmers ist ausgeschlossen, soweit und solange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und L...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.1 Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK)

Aufgabe der ULAK ist insbesondere die Sicherung der Auszahlung der Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer. Außerdem erstattet sie den Arbeitgebern teilweise die Ausbildungsvergütungen für die gewerblichen und technisch/kaufmännischen Auszubildenden. Damit diese Leistungen erbracht werden können, haben die Arbeitgeber Beiträge an die Kassen abzuführen. Höhe und Verfah...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3 Das Meldeverfahren

Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes richtet für jeden Arbeitnehmer ein persönliches Konto ein. Die Betriebe teilen der Urlaubskasse monatlich für jeden Kalendermonat bis zum 15. des folgenden Monats mit: Den beitragspflichtigen Bruttolohn der Arbeitnehmer und die diesem zugrunde liegenden lohnzahlungspflichtigen Stunden, ggf. den Zeitpunkt des Ausscheidens des...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5.2 Urlaub

Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Samstage sind keine Arbeitstage. Eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit darf während des Urlaubs nicht ausgeführt werden.[1] Der Auszubildende erwirbt erstmalig nach einer ununterbrochenen Ausbildungszeit von 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch. Beträgt die Ausbildungszeit in einem Urlaubsjahr wenige...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.5.2 Angestellte und Poliere

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes vom 24.8.2020. Bei Vorlage eines abgeschlossenen Vermögensbildungsvertrags erhalten die Angestellten und Poliere einen Arbeitgeberzuschuss von monatlich 23,52 EUR, wenn der Angestellte oder Polier einen Eigenanteil von mindestens 3,07 EUR leistet. Vo...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.5 Feiertage in Ausgleichszeiträumen

Unabhängig von veränderten Arbeitszeiten sind gesetzliche Feiertage in Ausgleichszeiträumen während der Sommerarbeitszeit mit 8,5 bzw. freitags 7,0 Stunden und während der Winterarbeitszeit mit 8,0 bzw. freitags 6,0 Stunden anzusetzen.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall (§ 4 BRTV)

Grundsätzlich wird in Abweichung von § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) der Lohn nur für die wirklich geleistete Arbeitszeit dem Arbeitnehmer vergütet. Ausnahmen hiervor gelten ausschließlich für nachfolgende Freistellungen, die in der Regel vorab vom Arbeitnehmer beantragt werden müssen. 1.2.1 Freistellung aus familiären und besonderen Gründen Der Arbeitnehmer hat Anspruch a...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4.2 Nachtarbeit

Arbeitet der Arbeitnehmer nachts, erhält er einen Zuschlag i. H. v. 20 %. Als Nachtarbeit gilt die Zeit zwischen 20 Uhr bis 5 Uhr. Arbeitet das Unternehmen im Schichtbetrieb, so gilt bei 2-Schicht-Betrieben die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr und bei 3-Schicht-Betrieben die in der Nachtschicht geleistete Arbeit als Nachtarbeit.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.2 Mitteilungspflicht bei Arbeitsbefreiung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sowohl bei Freistellung aus familiären wie besonderen Gründen, Arbeitsbefreiung beim Arbeitgeber zu beantragen. Ist dies aus bestimmten Gründen ausnahmsweise nicht möglich, so muss er den Grund der Verhinderung unverzüglich glaubhaft nachweisen. Geschieht dies nicht, entfällt sein Lohnanspruch.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.4 Zuschlag bei Leistungslohnausfall

Arbeitnehmer, die überwiegend im Leistungslohn (Akkord) arbeiten, erhalten bei den vorstehend beschriebenen Arbeitsausfällen einen um 25 % erhöhten Stundenlohn.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.1 Eingruppierung

Der Tarifvertrag legt 6 Lohngruppen fest, die ausführlich im § 5.3 BRTV beschrieben sind und nach denen die Einstufung der Arbeitnehmer erfolgt. Für die jeweilige Eingruppierung des Arbeitnehmers sind zuerst seine Ausbildung, aber auch seine Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. die von ihm ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Die Eingruppierung ist dem Mitarbeiter innerhalb eines Mon...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.2 Verpflegungszuschuss (§ 7.3.2 BRTV bzw. § 7.3.2 RTV-Angestellte)

Ist der Arbeitnehmer beruflich bedingt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung abwesend, hat er Anspruch auf einen arbeitstäglichen Verpflegungszuschuss. Der Verpflegungszuschuss beträgt bei einer Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstellemehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3 Arbeitsstellen ohne tägliche Rückkehr (§ 7.4 BRTV bzw. § 7.4. RTV-Angestellte)

2.3.1 Wegezeitenentschädigung Arbeitnehmer, die auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden, erhalten für Wegezeiten, die nicht als Arbeitszeit gemäß § 3 BRTV gelten, eine Entschädigung. Die Wegezeiten sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die Wegezeitenentschädigung ist nach der Entfernung gestaffelt und beträgt je einzelne Strecke beimehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3 Urlaubsregelung (§ 8 BRTV)

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1 Arbeitszeit (§ 3 BRTV)

1.1.1 Allgemeine Regelung Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt ausschließlich der Ruhepausen im Kalenderjahr 40 Stunden. Sie teilt sich wie folgt auf: In den Monaten Januar bis März und Dezember (Winterarbeitszeit) beträgt sie montags bis donnerstags 8 Stunden sowie freitags 6 Stunden. Dies ergibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden. I...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.8 Kündigungsfristen (§ 11 BRTV)

1.8.1 Gewerbliche Arbeitnehmer Die Grundkündigungsfrist für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses 6 Werktage und nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit (BZ), oder wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung eines Berufsausbildungsjahres übernommen wurde, 12 Werktage. Für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit gelten verlänger...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3 Flexibilisierung der Arbeitszeit

Ein wesentlicher Bestandteil der tariflichen Regelung ist die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Folgende Möglichkeiten sind tariflich geregelt: 1.1.3.1 Arbeitszeitausgleich innerhalb von 2 Wochen Fällt aufgrund einer betrieblichen Regelung an einzelnen Arbeitstagen die Arbeit ganz oder teilweise aus, so kann die ausgefallene Arbeitszeit auf andere Werktage innerhalb von 2 Kale...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.5.3 Gewerbliche und technisch-kaufmännische Auszubildende

Bei Auszubildenden beträgt der Arbeitgeberanteil 23,52 EUR im Monat, wenn der Auszubildende einen Eigenanteil von mindestens 3,07 EUR leistet. Für Fehltage jedweder Art, mit Ausnahme der Teilnahme an einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung, werden bei einer 5-Tage-Woche 1,18 EUR und bei einer 6-Tage-Woche je Tag 1,02 EUR abgezogen.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.6 Witterungsbedingte Ausfallstunden

Soweit Arbeitsstunden witterungsbedingt ausgefallen sind, können diese mit Zustimmung des Betriebsrats innerhalb von 24 Werktagen nach dem witterungsbedingten Ausfall nachgeholt werden. Dies betrifft die Unternehmen, in denen keine betriebliche Arbeitszeitverteilung (Flexibilisierung) vereinbart wurde. Für Nachholstunden sind grundsätzlich Überstundenzuschläge zu zahlen.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4.1 Mehrarbeit

Soweit nicht gesondert vermerkt, sind für Arbeitszeiten über die tarifliche Arbeitszeit hinaus Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 % zu zahlen.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4.3 Sonn- und Feiertagsarbeit

Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, erhält der Arbeitnehmer einen Zuschlag in Höhe von 75 %; am Oster- und Pfingstsonntag, am Maifeiertag und am 1. Weihnachtstag sowie an Feiertagen, die nicht auf einen Sonntag fallen, 200 %.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.5 Arbeitgeberanteil zur Vermögensbildung

1.5.1 Gewerbliche Arbeitnehmer Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen zugunsten gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe vom 24.8.2020. Bei Vorlage eines abgeschlossenen Vermögensbildungsvertrags erhält der Arbeitnehmer je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde einen Zuschuss von 0,13 EUR unter der Voraussetzung, dass eine Eigenleistung v...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.5 Wegfall des Verpflegungszuschusses

Der Anspruch auf den Verpflegungszuschuss entfällt, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt. Dies gilt auch bei Wochenendheimfahrten und Krankenhausaufenthalten.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.1 Arbeitszeitausgleich innerhalb von 2 Wochen

Fällt aufgrund einer betrieblichen Regelung an einzelnen Arbeitstagen die Arbeit ganz oder teilweise aus, so kann die ausgefallene Arbeitszeit auf andere Werktage innerhalb von 2 Kalenderwochen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat verteilt werden. Mehrarbeitszuschläge fallen hierdurch nicht an. Hierdurch sind die Unternehmen in der Lage, die Arbeiten nach den unternehmensspez...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.6.1 Gewerbliche Arbeitnehmer

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21.5.1997 in der Fassung vom 30.1.2023. Danach haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 30.11. des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen i. H. v. 123 Gesamttarifstundenlöhnen (GTL). Der Tarifvertrag...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5.1 Ausbildungsvergütung

Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ist in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen für das Baugewerbe festgelegt. Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1.5.2024 bis zum 31.3.2026:mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.6.2 Angestellte und Poliere

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten im Baugewerbe vom 21.5.1997 in der Fassung vom 30.1.2023. Danach haben Angestellte und Poliere, deren Arbeitsverhältnis am 30.11. des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen i. H. v. 72 % ihres Tarifgeh...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.5 Urlaub für volljährige Arbeitnehmer im Auslernjahr (§ 8.10 BRTV)

Soweit Arbeitnehmer am 1.1. des Urlaubsjahres bereits das 18. Lebensjahr vollendet hatten und im laufenden Urlaubsjahr ihre Ausbildung beenden (sog. Auslernjahr), gelten die Zeiten der Ausbildung im Urlaubsjahr als Beschäftigungstage. Auf die Urlaubsdauer angerechnet werden die evtl. während der Ausbildungszeit im Urlaubsjahr bereits gewährten Urlaubstage. In diesem Auslernja...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.8.1 Gewerbliche Arbeitnehmer

Die Grundkündigungsfrist für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses 6 Werktage und nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit (BZ), oder wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung eines Berufsausbildungsjahres übernommen wurde, 12 Werktage. Für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit gelten verlängerte Kündigungsfristen für den A...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.3 Ausbildungsnachweiskarte

Nachdem das Unternehmen den neuen Auszubildenden durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags bei der SOKA-BAU angemeldet hat, bestätigt diese dem Ausbildungsbetrieb schriftlich die registrierten Daten (Ausbildungsnachweis) unter Angabe der Erstattungszeiträume. Die Bestätigung dient gleichzeitig zur Vorlage für die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen. Der Auszubi...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5.3.2 Erstattung von überbetrieblichen Ausbildungskosten

Neben den Ausbildungsvergütungen werden auch die vom Ausbildungsbetrieb zu tragenden Gebühren erstattet[1], und zwar je Ausbildungstagewerk bis zu 57 EUR, im Fall der Internatsunterbringung zusätzlich bis zu 42 EUR täglich sowie die Fahrtkosten für den Besuch der überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Voraussetzung ist, dass die Berufsausbildung nach der jeweiligen Ausbildungsordnu...mehr