Fachbeiträge & Kommentare zu Baugewerbe

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung trifft Bestimmungen zum Versicherungspflichtverhältnis als Oberbegriff für alle Lebenssachverhalte, die eine Versicherung in der Arbeitslosenversicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung auslösen. Damit geht die Ablösung des Begriffs der Beitragspflicht durch Versicherungspflicht einher. Als Folge werden wie auch in den anderen Bereichen der Sozialversi...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.1 Kurzarbeitergeld und Winterbauleistungen

Rz. 3 Abs. 1 erlegt Arbeitgebern umfassende Pflichten im Zusammenhang mit Kug und Wintergeld auf. Dies überrascht, soweit das aus Beitragsmitteln finanzierte Kug betroffen ist, und leuchtet beim Wintergeld ein, das durch eine Umlage der Arbeitgeber aufgebracht wird (vgl. Komm. zu § 102 (ab 1.4.2012), §§ 354 ff.). Die Regelung gilt auch für das Saison-Kug. Für das Transfer-Ku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 1.1 Sonderbestimmungen im Baugewerbe, in der Kurier-, Express- und Paketbranche sowie in der Fleischwirtschaft

Führt ein Unternehmer einen Dienst- oder Werkvertrag im Baugewerbe aus, hat er die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten, dass eine Zuordnung des Arbeitnehmers, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag möglich ist. Dies gilt auch für Unternehmer im Speditions-, Transpor...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2.1 Betroffene Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige

Rz. 60 Dazu gehören das Baugewerbe das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe das Personenbeförderungsgewerbe das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe das Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft das Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen die Fleischwirtschaft, das Prostitutionsgewerbe,...mehr

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Winterbeschäftigungs-Umlage / 2 Umlagepflichtige Arbeitgeber

Die Umlage wird von allen Arbeitgebern erhoben, deren Betrieb einem Wirtschaftszweig mit witterungsbedingten oder saisonalen Arbeitsausfällen angehört. Zunächst sind das die Betriebe des Baugewerbes, die in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Baubetriebe-Verordnung genannt und in die Winterbauförderung einbezogen sind. Dies sind im Grundsatz alle Bet...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.2 Sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Entgeltunterlagen müssen für alle beschäftigten Arbeitnehmer in der Weise geführt werden, die es dem Prüfer ermöglicht, im Rahmen der Prüfung die vorgenommenen Beurteilungen sicher nachzuvollziehen.[1] Dies gilt in gleicher Weise für die Tatbestände der Unfallversicherung und die Prüfung der Künstlersozialabgabe.[2] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in entsprechendem Umfa...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3 Pauschalierung unabhängig von der Tageslohngrenze

Wird der Einsatz von kurzfristig Beschäftigten (Aushilfskraft) zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer ebenfalls mit 25 % pauschal erheben, wenn der Beschäftigungszeitraum 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt[1] und der durchschnittliche tägliche Stundenlohn höchstens 15 EUR beträgt. Dagegen ist die Tageslohngr...mehr

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Arbeitsgemeinschaft / 3 Besonderheiten

Eine Besonderheit besteht für eine Arbeitsgemeinschaft des Baugewerbes bei der Entstehung der Umsatzsteuer. Erbringen Gesellschafter als Subunternehmer gegenüber der im Baubereich tätigen Arbeitsgemeinschaft Bauleistungen, wird die Arbeitsgemeinschaft Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 Satz 2 UStG. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsgemeinschaft selbst noch...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld / Arbeitsrecht

Wird die Arbeitsleistung entweder aus zwingenden Witterungsgründen oder in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (1.12. bis 31.3. des Folgejahres) aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, so entfällt nach den maßgeblichen tariflichen Regelungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe der Lohnanspruch für die betroffenen Arbeitnehmer. Soweit der Lohnausfall in der Schlechtwetterzeit ni...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 3 Zeiten ohne lohnsteuerpflichtigen Lohn

Mitunter erhält der Arbeitnehmer für einzelne Arbeitstage eines wöchentlichen oder monatlichen Lohnzahlungszeitraums keinen Lohn, weil er z. B. Kurzarbeit leistet, unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist, sich zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten ohne Lohnzahlung kurzfristig beurlauben lässt oder als Beschäftigter im Baugewerbe Saison-Kurzarbeitergeld (ehemals Wintera...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 11. Freistellung nach § 48b EStG

Rz. 289 Nach dem Gesetz über die Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe, auch als Bauabzugssteuer bezeichnet, ist jeder Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, 15 % der geschuldeten Werklohnforderung direkt an das Finanzamt abzuführen. Diese Regelung greift nicht bei privaten Gebäuden, einer sog. Bagatellgrenze von 15.000 EUR pro Jahr oder wenn der Unternehmer...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 13. Freistellung nach § 48b EStG

Rz. 174 Nach dem Gesetz über die Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe, auch als Bauabzugssteuer bezeichnet, ist jeder Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, 15 % der geschuldeten Werklohnforderung direkt an das Finanzamt abzuführen. Diese Regelung greift nicht bei privaten Gebäuden, einer sog. Bagatellgrenze von 15.000 EUR pro Jahr oder wenn der Unternehmer...mehr

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Arbeitsgemeinschaft / Einkommensteuer

Einkommensteuerrechtlich ergeben sich für Arbeitsgemeinschaften sachlich und persönlich keine Besonderheiten. Einkommensteuerpflichtig sind jeweils nur die einzelnen Beteiligten mit den erzielten Gewinnanteilen (§ 1 EStG). Sie erzielen i. d. R. gewerbliche Einkünfte i. S. v. § 15 EStG. Das gilt auch für einen Freiberufler, der sich mit einem Gewerbetreibenden zusammenschließ...mehr

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Kurzarbeit / 1 Das Leistungssystem des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld ist ein Leistungssystem der Arbeitslosenversicherung. Kernleistung ist das konjunkturelle oder allgemeine Kurzarbeitergeld, das bei vorübergehenden Arbeitsausfällen gezahlt wird. Eine Sonderform ist das Saison-Kurzarbeitergeld, das in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. bei witterungsbedingten oder wirtschaftlich begründeten Arbeitsausfällen im Ba...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 3 Folgen der Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Verstöße gegen die Regelungen zur Aufbewahrung sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 50.000 EUR belegt werden kann. Wenn im Baugewerbe oder in der Kurier-, Express- oder Paketbranche Entgeltunterlagen nicht oder nicht richtig gestaltet sind, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR belegt werden.[1] Feststellung des Verstoßes bei einer Betriebsprüfung Hat ei...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Nicht jeder Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist zu einer Anmeldung nach § 16 verpflichtet, sondern nur derjenige, der Arbeitnehmer in einem der in § 2a Abs. 1 SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige beschäftigt.[1] Dazu gehören das Baugewerbe das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe das Personenbeförderungsgewerbe das Speditions-, Transport- und da...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.3 Geltungsbereich von Arbeitsbedingungen

Mit dem am 30.7.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie wurde das AEntG umfangreich geändert. So werden jetzt sämtliche bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten, aus allen Branchen erfasst. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie bishe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Winterbeschäftigungs-Umlage / 3 Höhe der Umlage

Die Winterbeschäftigungs-Umlage berechnet sich nach einem Prozentsatz der Bruttoarbeitsentgelte der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, die ergänzende Leistungen nach § 102 SGB III erhalten können. Die Umlagenhöhe richtet sich nach den Leistungen, die nach § 102 SGB III in Anspruch genommen werden können.[1] Nach § 3 WinterbeschV beträgt die Umlagenhöhe für die Betriebe de...mehr

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Arbeitsgemeinschaft / 1 Umsatzsteuerpflicht

Eine Arbeitsgemeinschaft ist umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn sie im Geschäftsverkehr im eigenen Namen auftritt, also insbesondere den Vertrag mit dem Auftraggeber abschließt und auch in dieser Weise durchführt.[1] Dies gilt auch, wenn sich die Arbeitsgemeinschaft – wie in der Praxis üblich – nur zur Abarbeitung eines einzigen Auftrags zusammenfindet. Zivilrechtlich ist ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 1 AEntG

Rz. 9 Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen dem MiLoG vor. Dieser Vorrang gilt nicht nur für die Hauptpflicht der Zahlung des Mindestentgelts. Auch die Kontrolle der Einhaltung des Branchenmindestentgelts erfolgt ausschließlich nach den Vorschriften des AEntG.[1] Entsendet ein ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 36 Das Arbeitsverhältnis ist in erster Linie ein wirtschaftliches Austauschverhältnis. Der Arbeitnehmer erbringt die vereinbarte Arbeitsleistung, um die vom Arbeitgeber versprochene Vergütung zu verdienen. Zudem gilt der Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn", der allerdings z.B. durch die Vorschriften des EntgFG, des BUrlG oder des MuSchG Einschränkungen erfährt. Während in ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 Inhalt der Meldung

Rz. 12 Die Meldung muss die für die Prüfung wesentlichen Angaben enthalten. Wesentlich sind die folgenden Angaben: Familienname, den Vorname und das Geburtsdatum der vom Arbeitgeber mit Sitz im Ausland im Inland beschäftigten Arbeitnehmer, der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, der Ort der Beschäftigung, der Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforde...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.6 Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Die Hauptzollämter prüfen, ob Arbeitnehmer ohne Erlaubnis nach dem AÜG ver- oder entliehen werden oder wurden, ob der Überlassungsvertrag korrekt bezeichnet (z. B. nicht als Werkvertrag) und die betroffenen Arbeitnehmer in diesem Vertrag namentlich benannt wurden. Weiterhin wird auch geprüft, ob die Einschränkungen des Verleihs in Betriebe des Baugewerbes beachtet wurden. Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld / Zusammenfassung

Begriff Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und zugleich die Kernleistung des Systems der Winterbauförderung. Es wird bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit an Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes gezahlt. Es soll dazu beitragen, deren Arbeitsverhältnisse während der Wintermonate aufrechtzuerhal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Winterbeschäftigungs-Umlage / 4 Abführung der Umlage

Die Arbeitgeber können die Umlagebeträge über eine gemeinsame Einrichtung ihres Wirtschaftszweiges oder über eine Ausgleichskasse abführen.[1] Die Bundesagentur für Arbeit hat hierzu ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren mit den Sozialkassen des Baugewerbes vereinbart, an dem die weit überwiegende Zahl der Arbeitgeber teilnimmt. Die Winterbeschäftigungs-Verordnung sieht hie...mehr

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Arbeitsgemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsgemeinschaften sind vorübergehende Zusammenschlüsse mehrerer selbstständiger Unternehmer in der Form einer BGB-Gesellschaft zum Zweck der gemeinsamen Durchführung eines oder mehrerer Aufträge, insbesondere in der Bauwirtschaft. Soweit die Arbeitsgemeinschaft selbst mit einem Auftraggeber Verträge abschließt, ist sie Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes. S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Winterbeschäftigungs-Umlage / Zusammenfassung

Begriff Die Winterbeschäftigungs-Umlage wird von den Betrieben des Baugewerbes zur Finanzierung der ergänzenden Leistungen des Saison-Kurzarbeitergeldes (Wintergeld an die Arbeitnehmer und Beitragserstattung an den Arbeitgeber) aufgebracht. Durch das Wintergeld soll eine Zahlung von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.2 Prüfaufgaben des Zolls

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG hat der Zoll insgesamt 11 Prüfaufgaben, von denen 9 in Satz 1 aufgezählt sind. Als 9. Prüfauftrag besteht nach Satz 2 eine eingeschränkte Prüfkompetenz in steuerlichen Angelegenheiten und nach Satz 3 in Kindergeldsachen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG prüft der Zoll, ob die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten na...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 3.2 Ausschluss der Entleiherhaftung

Der Entleiher haftet für die dem Verleiher obliegende Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge nur dann, wenn der Verleiher keine von den zuständigen inländischen Behörden erteilte Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Verleih von Arbeitnehmern besitzt.[1] Zu beachten ist die Einschränkung, dass der Entleiher auf Zahlung aber nur in Anspruch genommen werde...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.7 Zusatzrente im Baugewerbe

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15.5.2001 in der Fassung vom 31.3.2005. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die Arbeitnehmer haben danach zur Finanzierung ihrer Altersversorgungsleistungen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 30,68 EUR für jeden Kalendermon...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe

Zusammenfassung Überblick Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den kompliziertesten und umfangreichsten Lohnberechnungen in der deutschen Wirtschaft. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) und die spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes. Zu den Grundlagen der Lohnabrechnung gehören insbesondere d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1.1 Sonderbestimmungen im Baugewerbe, in der Kurier-, Express- und Paketbranche sowie in der Fleischwirtschaft

Führt ein Unternehmer einen Dienst- oder Werkvertrag im Baugewerbe aus, hat er die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten, dass eine Zuordnung des Arbeitnehmers, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag möglich ist. Dies gilt auch für Unternehmer im Speditions-, Transpor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2 Sozialkassen des Baugewerbes

Die SOKA-BAU ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Sie besteht aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) mit Sitz in Wiesbaden (für Bayern: UKB in München; für Berlin: Soka-Berlin). Aktuelle Grundlage ist der Tarifvertrag über das Sozialkas...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.2 Zusatzversorgungskasse

Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Ihre Aufgabe ist die Gewährung zusätzlicher Leistungen zu den gesetzlichen Renten. Sozialkassenbeitrag Der Sozialkassenbeitrag beträgt ab dem 1.1.2023 in den alten Bundesländern 20,8 %, in den neuen Bundesländern 18,7 %, in Berlin-West 25,75 % und in Berlin-Ost 23,65 %. In ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / Zusammenfassung

Überblick Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den kompliziertesten und umfangreichsten Lohnberechnungen in der deutschen Wirtschaft. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) und die spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes. Zu den Grundlagen der Lohnabrechnung gehören insbesondere die tariflichen ...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.3 Erstattungen

Neben der betrieblichen Ausbildung erfolgt die Ausbildung im Baugewerbe in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Hierfür sind vom Unternehmen die von der Ausbildungsstätte festgesetzten Ausbildungsgebühren sowie bei einer Internatsunterbringung die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu leisten.[1] Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) in Wiesba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6 Auszubildende

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 28.9.2018 in der Fassung vom 10.11.2022. 6.1 Ausbildungsvergütung Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ist in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen für das Baugewerbe festgelegt. Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1.4.2023 bis zum 31.3.2024:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.8 Urlaubsabgeltungen (§ 8.6 BRTV)

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche, das heißt Auszahlung seiner noch nicht beanspruchten Urlaubsvergütung. Tarifvertraglich besteht der Anspruch ausschließlich (keine weiteren Gründe möglich), wenn der Arbeitnehmer: länger als 3 Monate in Betrieben tätig war, die nicht dem BRTV unterliegen, länger als 3 Monate nicht i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.4 Erschwerniszuschläge (§ 6 BRTV)

Im Baugewerbe treten vielfach Arbeiten auf, die mit besonderen Erschwernissen verbunden sind. Hierzu gehören z. B. Arbeiten, die mit Schutzkleidung ausgeführt werden müssen, bei denen Atemschutzgeräte zu tragen sind, bei denen starke Verschmutzung auftritt, die im Wasser auszuführen sind, in größeren Höhen, mit besonderer Hitzeentwicklung, mit besonderen Erschütterungen, in Schächte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.5 Arbeitgeberanteil zur Vermögensbildung

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen zugunsten gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe vom 24.8.2020. Bei Vorlage eines abgeschlossenen Vermögensbildungsvertrags erhält der Arbeitnehmer je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde einen Zuschuss von 0,13 EUR unter der Voraussetzung, dass eine Eigenleistung von mindestens 0,02 EUR je Stun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.3 Auswärtige Baustelle und Leistungslohn

Grundsätzlich gilt der Lohn der jeweiligen Arbeitsstelle. Für auswärts beschäftigte Arbeitnehmer gilt jedoch der Gesamttarifstundenlohn ihres Einstellungsorts. Liegt der Gesamttarifstundenlohn der auswärtigen Baustelle jedoch höher, so gilt für die Zeit auf der auswärtigen Baustelle der höhere Vergütungsanspruch. Die Arbeit im Leistungslohn richtet sich nach den Regelungen de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5 Inflationsausgleichsprämie

Grundlage ist der Tarifvertrag zur Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie im Baugewerbe (TV Inflationsausgleichsprämie) vom 30.1.2023. Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere eine Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EStG und § 1 SvEV in Höhe von 500 EUR, zahlbar bis 30.9.2023, und weitere 5...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.1 Urlaubsdauer (§ 8.1 BRTV)

Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (= Urlaubsjahr) Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Bei Schwerbehinderten, die von den gesetzlichen Vorschriften erfasst werden, erhöht sich der Anspruch auf 35 Arbeitstage. Samstage gelten nicht als Arbeitstage. Die Urlaubsdauer richtet sich nach den Beschäftigungstagen, die der Arbeitnehmer in Betriebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.3.3 Finanzierung

Jeder baugewerbliche Betrieb ist, unabhängig von der Anzahl der gewerblichen Arbeitnehmer, zur Finanzierung der für die Erstattungsleistungen erforderlichen Mittel verpflichtet. Die Beiträge sind an die ULAK, im Land Berlin an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes abzuführen. Der Beitrag ist Teil des Sozialkassenbeitrags. Erstattungen an den Ausbildungsbetrieb mit Ausnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.2 Beitrags- und Erstattungsverfahren

Die Urlaubs- und Ausbildungsvergütungen werden dem Arbeitgeber von der ULAK durch Überweisung auf sein Bankkonto erstattet. Bei vorhandenen Beitragsrückständen werden Erstattungen mit diesen verrechnet. Einzugsstelle für den Sozialkassenbeitrag ist die ULAK. Diese zieht auch die Beiträge der ZVK für die Zusatzversorgung in den alten Bundesländern, die Beiträge der Gemeinnützi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall (§ 4 BRTV)

Grundsätzlich wird in Abweichung von § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) der Lohn nur für die wirklich geleistete Arbeitszeit dem Arbeitnehmer vergütet. Ausnahmen hiervor gelten ausschließlich für nachfolgende Freistellungen, die in der Regel vorab vom Arbeitnehmer beantragt werden müssen. 1.2.1 Freistellung aus familiären und besonderen Gründen Der Arbeitnehmer hat Anspruch a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4.2 Nachtarbeit

Arbeitet der Arbeitnehmer nachts, erhält er einen Zuschlag i. H. v. 20 %. Als Nachtarbeit gilt die Zeit zwischen 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Arbeitet das Unternehmen im Schichtbetrieb, so gilt bei Zwei-Schicht-Betrieben die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr und bei Drei-Schicht-Betrieben die in der Nachtschicht geleistete Arbeit als Nachtarbeit.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.2 Mitteilungspflicht bei Arbeitsbefreiung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sowohl bei Freistellung aus familiären wie besonderen Gründen, Arbeitsbefreiung beim Arbeitgeber zu beantragen. Ist dies aus bestimmten Gründen ausnahmsweise nicht möglich, so muss er den Grund der Verhinderung unverzüglich glaubhaft nachweisen. Geschieht dies nicht, entfällt sein Lohnanspruch.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4.3 Sonn- und Feiertagsarbeit

Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, erhält der Arbeitnehmer einen Zuschlag in Höhe von 75 %; am Oster- und Pfingstsonntag, am Maifeiertag und am 1. Weihnachtstag sowie an Feiertagen, die nicht auf einen Sonntag fallen, 200 %.mehr