Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 191 Sind die steuerlichen Folgen aus dem Sachverhalt nicht bei dem Stpfl., gegen den der unrichtige Steuerbescheid ergangen ist, sondern bei einem Dritten zu berücksichtigen, so kann die gegen den Dritten gerichtete Steuerfestsetzung nach Abs. 5 entsprechend Abs. 4 nur aufgehoben oder geändert werden, wenn der Dritte an dem Verfahren über die Änderung des Bescheids des S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.5 Anwendung der Rechtsprechung

Rz. 49 Der Vertrauensschutz tritt nur ein, wenn die Rspr., von der durch die spätere Entscheidung abgewichen wird, von der Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung angewandt worden ist. Daher tritt kein Vertrauensschutz ein, wenn die Finanzverwaltung die später geänderte Rechtsprechung des BFH bewusst nicht anwendet, also einen Steuerbescheid erlässt, der zum Zeitpunkt seines...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.3 Änderung der Rechtsprechung

Rz. 36 Es muss sich um eine Änderung der Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes handeln (also i. d. R. des BFH). Der Tatbestand erfordert daher, dass ein oberster Gerichtshof des Bundes die Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes ändert. Das Gericht muss also eine Rechtsfrage in einem im Wesentlichen gleich gelagerten Fall anders entscheiden als in einer früheren ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Umfang der Änderungssperre

Rz. 253 Als Rechtsfolge bestimmt § 173 Abs. 2 AO, dass die Steuerbescheide nach Eintritt der Änderungssperre nur noch unter bestimmten, erschwerten Voraussetzungen geändert werden können. Die Rechtsfolge besteht also in dem Eintritt der verstärkten Bestandskraft der Steuerfestsetzungen (Änderungssperre). Die verstärkte Bestandskraft tritt ein, "soweit" die Änderungsbescheide...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.3 Fallgruppen

Rz. 108 Es sind z. B. folgende Fallgruppen möglich: Ein Vermögenszuwachs wird in dem ESt-Bescheid nicht erfasst in der Annahme, er unterliege der SchenkungSt. Eine Einnahme oder eine Ausgabe wird in dem ESt-Bescheid des Stpfl. A nicht erfasst in der Annahme, sie sei B zuzurechnen. Eine Einnahme oder Ausgabe wird in der Veranlagung des Stpfl. A für das Jahr 01 nicht erfasst in d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.21 Rückerwerb eines Grundstücks, § 16 GrEStG

Rz. 89 § 16 GrEStG enthält mehrere Tatbestände, die zu einer Erstattung führen können. Um diese Erstattungen zu ermöglichen, ist der GrESt-Bescheid bei Vorliegen der nachfolgend genannten Tatbestände nach § 16 GrEStG zu ändern (Aufhebung der Festsetzung der GrESt). Nach Abs. 1 ist dies der Fall, wenn ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird, bevor das Eigentum auf den Erwer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.4 Beginn und Ende des Vertrauensschutzes

Rz. 47 In zeitlicher Hinsicht ist für den Beginn des Vertrauensschutzes maßgebend, dass die für den Stpfl. günstige Entscheidung bei Erlass der Steuerfestsetzung bereits vorlag, d. h. veröffentlicht war.[1] Nur dann kann die Entscheidung von der Verwaltung angewandt worden sein, nur dann kann der Stpfl. auf den Bestand der Steuerfestsetzung vertrauen. Ergeht die günstige Rsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Schätzung

Rz. 69 Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist lediglich eine Schlussfolgerung. Eine neue Schätzung rechtfertigt daher nicht die Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 AO. Es handelt sich um eine neue Schlussfolgerung, nicht um eine neue Tatsache. Auch eine Schätzung kann nur geändert werden, wenn neue Tatsachen vorliegen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass einer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.1 Anwendungsbereich und Regelungsgrund

Rz. 131 Abs. 4 regelt den Fall, dass ein Steuerbescheid aufgrund eines Rechtsbehelfs durch Einspruchsentscheidung bzw. gerichtliches Urteil oder auf Antrag des Stpfl. zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert worden ist. Die Folge einer solchen Änderung oder Aufhebung des ursprünglichen Bescheids ist eine "negative widerstreitende Steuerfestsetzung" weil ein Sachverhalt, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.3 Abwägung der beiderseitigen Pflichtverletzungen

Rz. 159 Liegt eine Pflichtverletzung sowohl der Finanzbehörde als auch des Stpfl. vor, hat eine Abwägung der gegenseitigen Pflichtverletzungen zu erfolgen.[1] Eine Pflichtverletzung durch den Stpfl. wiegt bei gleichem Maß des Verschuldens grundsätzlich schwerer als eine solche der Finanzbehörde. Aufgrund der Steuererklärungspflicht ist es primäre Aufgabe des Stpfl., der Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Höhere Steuer aufgrund der Änderung

Rz. 165 Abs. 1 Nr. 1 ist nur anwendbar, wenn die Änderung zu einer höheren Steuer führt, also zu Ungunsten des Stpfl. erfolgt. Führt die Änderung dagegen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung, ist Nr. 2 (Änderung zugunsten des Stpfl.) anwendbar. Ob die Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, ist dabei nach dem Tenor der geänderten Steuerfestsetzung zu beurt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.2 Tatbestand

Rz. 101 Der Tatbestand setzt voraus, dass der bestimmte Sachverhalt in dem Steuerbescheid nicht berücksichtigt worden ist. Er darf also in keinem der in Betracht kommenden Steuerbescheide berücksichtigt worden sein, obwohl er in einem dieser Bescheide hätte berücksichtigt werden müssen. Diese Tatbestandsvoraussetzung liegt nicht vor, wenn der Sachverhalt nicht unberücksichti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.2 Durchbrechung der Änderungssperre

Rz. 258 Die durch die Außenprüfung verstärkte Bestandskraft kann nach § 173 Abs. 2 AO nur durchbrochen werden, wenn das Verhalten des Stpfl. oder eines Dritten den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, § 370 AO, oder den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit einer leichtfertigen Steuerverkürzung, § 378 AO, erfüllte. Die Durchbrechung der verstärkten Bestandskraft nach § 173 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.2 Irrige Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts

Rz. 148 Die Anwendung des Abs. 4 setzt voraus, dass die steuerliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts in dem angefochtenen Steuerbescheid "irrig" war, d. h., dass die Steuerfestsetzung unabhängig von dem anhängigen Rechtsbehelfsverfahren unrichtig ist.[1] "Bestimmter Sachverhalt" ist der maßgebliche Lebensvorgang, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft.Das Merkma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Integrationsamt / 9 Präventionsverfahren

Bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktionsträgern...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Berücksichtigung in mehreren Steuerbescheiden

Rz. 37 Der bestimmte Sachverhalt muss in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden sein, um § 174 AO anwenden zu können. § 174 AO setzt also zwei (oder mehr) Steuerbescheide voraus.[1] Ist eine Besteuerungsgrundlage in einem Bescheid mehrfach erfasst worden, ist Abs. 1 nicht anwendbar. Der Sachverhalt kann in zwei Steuerbescheiden gegenüber demselben Stpfl., aber auch i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 92 Abs. 3 erfasst im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 die Fälle, in denen ein bestimmter Sachverhalt bei einer Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, weil die Finanzbehörde erkennbar von der Ansicht ausgegangen ist, dieser Sachverhalt müsse bei einer anderen Steuerfestsetzung (über eine andere Steuerart, für einen anderen Besteuerungszeitraum oder gegenüber einem an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 32 Die Berücksichtigung von materiellen Fehlern nach § 177 AO hängt eng mit dem Prinzip der Bestandskraft zusammen (vgl. Rz. 1). Daraus folgt, dass eine Berichtigung nur möglich ist, soweit die Bestandskraft bereits durch die Änderungsvorschrift durchbrochen ist. Über den Umfang der Durchbrechung der Bestandskraft durch diese Änderungsvorschrift darf die Berichtigung nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht. Daher wird die Bestandskraft des Folgebescheids nur insowe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Begriff des materiellen Fehlers

Rz. 16 Die beiden Tatbestände des § 177 in Abs. 1 und 2 AO sehen die Berichtigung von "materiellen Fehlern" vor. In der ursprünglichen Fassung des § 177 AO v. 16.3.1976 lautete die Bezeichnung "Rechtsfehler". Dadurch waren Zweifel entstanden, was unter Rechtsfehler zu verstehen sei; insbesondere war zweifelhaft geworden, ob Unrichtigkeiten i. S. d. § 129 AO unter den Begriff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verbindungsstellen / 2.3 Rentenversicherung

Im Bereich der deutschen Rentenversicherung gibt es verschiedene Verbindungsstellen. Die Zuständigkeit der jeweiligen Rentenversicherungsträger richtet sich nach dem Land, in dem in der Vergangenheit die Beiträge entrichtet wurden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind immer zuständige Verbindungsstellen, wenn Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feiertagsarbeit / 1 Gesetzliche Feiertage

Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, ist in Ländergesetzen, hinsichtlich des 3. Oktober im Einigungsvertrag (Art. 2) geregelt. Danach sind gesetzliche Feiertage in allen Bundesländern: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember). Infographic Bundeslandabhängig kommen dazu: Heil...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.2 Überörtlicher Träger

Der überörtliche Träger ist nur dann zuständig, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt. Diese Sachverhalte sind abschließend aufgezählt.[1] Zum Teil können die Bereiche, die in der Verantwortung des überörtlichen Trägers fallen, auf den örtlichen Träger übertragen werden.[2] Das Gesetz regelt weitere Ausnahmen, die landesrechtliche Besonderheiten in Bayern betreffen.[3] Wel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Krankenversich... / 2 Entgeltcharakter der Arbeitgeberzusage

Bei der Zusage einer betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich um einen besonderen Entgeltbestandteil. Die Leistung des Arbeitgebers besteht in der Verpflichtung, ein bestimmtes Risiko – die Behandlungskosten im Krankheitsfall – zugunsten des Arbeitnehmers versicherungsvertraglich abzusichern. Der Arbeitgeber erbringt diese Leistung entweder als Gegenleistung für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 5.1 Voraussetzungen

Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.[1] Für den Anspruch auf Haushaltshilfe muss die Schwangerschaft oder die Entbindung ursächlich dafür sein, dass die Versicherte den Haushalt nicht weiterführen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenzgeld / 2 Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung des Insolvenzgeldanspruchs

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Dabei ist vom allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auszugehen. Anspruchsberechtigt ist gemäß § 7 SGB IV der nichtselbstständig Beschäftigte, insbesondere Beschäftigte in persönlicher Abhängigkeit in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Strafgefangener / 1.2 "Verleih" von Strafgefangenen an private Unternehmen außerhalb der Haftanstalt

Neben der Arbeitsleistung in Eigenbetrieben des Strafvollzugs sind Strafgefangene oft auch in Betrieben privater Unternehmen tätig. Dabei werden Strafgefangene als Arbeitskräfte für Betriebe oder Arbeitgeber außerhalb der Anstalt bereitgestellt. Die Vollzugsanstalt zahlt den Strafgefangenen den Lohn und stellt den Betrieben, an die die Gefangenen "verliehen" wurden, eine Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkzeuggeld / 2 Umfang der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit ist auf die Höhe der durch die betriebliche Benutzung des Werkzeugs entstehenden tatsächlichen Aufwendungen beschränkt. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen sind pauschale Entschädigungen steuerfrei[1], soweit sie die regelmäßigen Absetzungen für Abnutzung der Werkzeuge, üblichen Betriebs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten der Werkzeu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kopfschlächter / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Behandlung in der Arbeitslosenversicherung ist zu berücksichtigen, dass Kopfschlächter wegen der ständig wechselnden Auftraggeber in der Regel als unständig Beschäftigte gelten[1] und als solche arbeitslosenversicherungsfrei sind.[2] Haben die Kopfschlächter sich hingegen einem Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, regelmäßig an 3 bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgermeister / Zusammenfassung

Begriff Für die Beurteilung der Einnahmen von Bürgermeistern ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Einkünfte von ehrenamtlichen Bürgermeistern oder um Einkünfte von hauptberuflichen Bürgermeistern handelt. Bei ehrenamtlichen Bürgermeistern gelten i. d. R. die Vorschriften für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Echte Aufwandsentschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beihilfen / 6.1 Lohnsteuer

Beihilfen, die für Zwecke der Ausbildung und Erziehung geleistet werden (Ausbildungs-, Erziehungs-, Studienbeihilfen, Stipendien), gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden. Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nrn. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen. Praxis-Beispiel Steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abordnung / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Im Gegensatz zum öffentlichen Dienst ist die Abordnung in der Privatwirtschaft betriebsverfassungsrechtlich nicht gesondert geregelt. Die Abordnung wird im Regelfall eine Versetzung i. S. v. § 95 BetrVG sein, sodass der Betriebsrat vor einer Abordnung nach § 99 BetrVG anzuhören ist. Hinweis Mitbestimmung des Personalrats Nach § 78 Abs. 1 Nr. 7 BPersVG ist der Personalrat erst ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.3.1 Unterscheidung zwischen gehobenen und einfachen Tätigkeiten

Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch die Art und Dauer der Tätigkeit zu berücksichtigen, vor allem muss zwischen gehobenen und einfachen Arbeiten unterschieden werden. Je einfacher die Tätigkeit ist, desto geringer ist die Möglichkeit des Beschäftigten einzuschätzen, eine bestimmte Unternehmerinitiative zu entfalten. Deshalb ist in diesen Fällen eher von einer Einglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Incentive / 1 Formen von Incentives

Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein HR-Tool in Form von variablen Vergütungsbestandteilen, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.5 Nachweis- und Aufzeichnungspflicht

Nachzuweisen ist insbesondere, dass durch die Mitarbeit des Angehörigen eine fremde Arbeitskraft ersetzt wird. An den Nachweis der Ernsthaftigkeit können strengere Anforderungen gestellt werden als bei Verträgen mit Fremden.[1] Die vom Arbeitnehmer-Ehegatten/-Lebenspartner erbrachte Arbeitsleistung ist – wie üblich – durch Belege, z. B. in Form von Stundenzetteln, nachzuweise...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Urlaubsabgeltung / 3 Berechnung der Urlaubsabgeltung

Für die Berechnung der konkreten Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs gelten dieselben Regeln, wie für die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 11 Abs. 1 BUrlG. Bezugszeitraum ist im Fall der Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs der Zeitraum der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist der durchschnittliche werktägliche Arbeitsverdienst in diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einfühlungsverhältnis / 3 Unfallversicherung

Für die Stellenbewerber besteht ein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Einfühlungsverhältnis grundsätzlich nur, wenn die betreffende Person Bezieher einer Leistung der Bundesagentur für Arbeit ist und dieses Einfühlungsverhältnis auf Veranlassung der Arbeitsverwaltung durchgeführt wird.[1] Der potentielle Arbeitgeber ist weder melde- noch beitragspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einfühlungsverhältnis / 6 Fehlerfolgen

Bei Fehlern bei der Durchführung eines Einfühlungsverhältnisses (bspw. durch Weisungen oder Eingliederung in den Betrieb) kann es zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses kommen. Dieses stellt dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen den Beteiligten nach § 16 Satz 1 TzBfG dar, soweit die Befristungsabrede nicht schriftlich festgehalten wurde. Die Entgeltvereinbarung i...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.4 Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Der vergünstigte Erwerb von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kann zu Arbeitslohn führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung, also als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft, gewährt wird.[1] Dies gilt auch, wenn der vergünstigte Erwerb im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung vorab gewährt wird.[2] Mö...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenführhundpauschale / Zusammenfassung

Begriff Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Blindenführhund aus medizinischen Gründen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte. Zu den Kosten gehören die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Tieres. Dessen Unterhaltskosten (z. B. für Futter oder Versicherung) werden durch eine monatliche Pauschale abgegolten. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Zahlung von Wäschegeld

Beim sog. Wäschegeld, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Zwecke der Reinigung der Kleidung zahlt, sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wäschegeld für nicht berufstypische Kleidung Handelt es sich nicht um berufstypische Kleidung, wird die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Hinweis Reinigungskosten bei längerfristigen Auslandsreisen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.1.1 Regionalträger

Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.[1] Zurzeit bestehen 14 Regionalträger. Dies sind die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Braunschweig-Hannover, Hessen, Mitteldeutschland, Nord, Nordbayern, Oldenbur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Inobhutnahme / Zusammenfassung

Begriff Inobhutnahme ist eine vorläufige Maßnahme des Jugendamts zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen durch Unterbringung bei einer Person oder in einer Einrichtung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Jugendamts zur (endgültigen) Inobhutnahme bestimmt § 42 SGB VIII. Ausführungsgesetze der Länder auf der Grundlage des § 49 SGB VIII ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 3 Umfang der Kostenerstattung

Nur rechtmäßig aufgewandte Kosten müssen erstattet werden.[1] Auf formelle Fehler – z. B. bei Unregelmäßigkeiten beim Hilfeplanungsverfahren – kommt es aber nicht an, da nur ungerechtfertigte Kostenverschiebungen ausgeglichen werden sollen.[2] Grundsätzlich sind nur Kosten ab 1.000 EUR für jede einzelne Person zu erstatten. Nur ausnahmsweise werden auch Kosten unter dieser B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umzugskosten / 2 Rückzahlungsvereinbarungen

Rückzahlungsvereinbarungen, die die Erstattung von Umzugskosten an den Verbleib beim Arbeitgeber koppeln, sind grundsätzlich zulässig, allerdings unterliegen sie als AGB einer Angemessenheitskontrolle.[1] Dabei sind die allgemeinen Grundsätze zur Beurteilung von Rückzahlungsklauseln auch auf Rückzahlungsklauseln in Bezug auf Umzugskosten heranzuziehen. Danach kommt es auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Krankenversich... / 3.2 Drohende Haftungsrisiken

Subsidiäre Einstandspflicht des Arbeitgebers Für den Arbeitgeber, der sich zur Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung und einer entsprechenden Zusage gegenüber seiner Belegschaft entschlossen hat, ist es wichtig zu erkennen, dass er bei deren Umsetzung den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterliegt. Eine Nichtbeachtung kann zu unerwarteten Haftungsrisik...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1] Das Arbeitsentgelt ist als M...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenzgeld / 3 Der Insolvenzgeldzeitraum von 3 Monaten

Der Anspruchszeitraum bezieht sich auf die der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses.[1] Der Beginn des Insolvenzgeldzeitraums errechnet sich gemäß § 26 Abs. 1 SGB X nach den §§ 187, 188 BGB, d. h. der Tag des Eröffnungs- oder Abweisungsbeschlusses bzw. der Betriebseinstellung zählt nicht mit.[2] Endete das Arbeitsverhältnis vor de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen

Zukunftssicherungsleistungen sind Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern.[1] Erfolgt bei solchen Zukunftssicherungsleistungen die Leistung des Arbeitgebers an einen Dritten (Versicherer), hängt die Arbeitslohnqualität davon ab...mehr