Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2024, Anspruch auf A... / 1 Aus den Gründen: “…

aa) Insbesondere lässt sich der Auskunftsanspruch nicht auf die Bestimmung des § 242 BGB stützen. (1) Nach § 242 BGB trifft den Schuldner im Rahmen einer Rechtsbeziehung ausnahmsweise eine Auskunftspflicht, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Keine ausreichenden Informationen zur Anwendung der Equity-Methode

Rz. 63 [Autor/Zitation] Die positive Assoziierungsvermutung kann ebenfalls durch den Nachweis widerlegt werden, dass die zur Anwendung der Equity-Methode erforderlichen Angaben nicht zu erhalten sind (vgl. Begr.RegE zu § 292 HGB-EK (= § 311 HGB), BT-Drucks. 10/3440, 41). Der Mangel an ausreichenden Informationen wurde in der Protokollerklärung Nr. 20 zu Art. 33 der inzwischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mitwirkungspflichtige Personen

Rn. 69 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die von der LSt-Nachschau betroffene Person treffen neben der passiven Duldung des Betretens und der Durchführung der LSt-Nachschau durch den damit Beauftragten – auf dessen Verlangen – auch Mitwirkungspflichten. Bei den von der LSt-Nachschau betroffenen Personen handelt es sich um die Personen iSd § 42g Abs 2 S 2 EStG, bei denen die LSt-Auß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vorlage und Auskunftsverlangen; Zwangsmittel

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei dem Verlangen auf Vorlage von Unterlagen und Urkunden sowie dem Verlangen auf Erteilung von Auskünften handelt es sich jeweils um VA, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 21; Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 55 (Mai 2022). Dagegen ist der Einspruch gegeben, den der mit der LSt-Nachschau Beauftragte entgegenzunehmen hat. De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kein Zugriff auf digitale Daten

Rn. 73 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 IRd LSt-Nachschau darf, anders als bei der USt-Nachschau, ohne Zustimmung des ArbG, kein unmittelbarer digitaler Datenzugriff nach § 147 Abs 6 AO erfolgen, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 14; Krüger in Schmidt, § 42g EStG Rz 15 (43. Aufl); Fissenewert in H/H/R, § 42g EStG Rz 44 (Dezember 2022); Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g ES...mehr

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ZErb 06/2024, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Die Gläubigerinnen sind Enkelinnen der am 22.9.2010 verstorbenen Erblasserin. Die Mutter der Gläubigerinnen, Tochter der Erblasserin, ist vor der Erblasserin verstorben. Die Schuldnerin ist eine weitere Tochter der Erblasserin. Die Erblasserin setzte die Schuldnerin durch notarielles Testament vom 22.6.2010 als ihre Alleinerbin ein und vermachte den Gläubigerinnen eine Imm...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Rechtliche Qualifizierung des Innenverhältnisses

Rz. 256 Es stellt sich die Frage, wie das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten rechtlich zu qualifizieren ist. In Betracht kommen insbesondere ein reines Gefälligkeitsverhältnis, ein Auftrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Ist der Bevollmächtigte ein naher Angehöriger oder eine sonst sehr nahestehende Person und wird die Vollmacht daher u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang der Vorlagepflicht

Rz. 67 [Autor/Zitation] Der Umfang der vorzulegenden Unterlagen ist gesetzlich definiert und umfasst für ein TU die folgenden Unterlagen: Jahresabschluss, Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a, Lagebericht, gesonderte nichtfinanzielle Berichte, im Falle von mehrstufigen Konzernen: Konzernabschluss, Konzernlagebericht, nicht finanzielle Teilkonzernberichte, Prüfungsbericht, Zwischenabsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Durchsetzbarkeit der Vorlagepflichten und Auskunftsrechte

Rz. 98 [Autor/Zitation] Bei den Vorlagepflichten und Auskunftsrechten handelt es sich um einklagbares Recht des MU (vgl. ausführlich Weimar, DB 1987, 521). Bei § 294 Abs. 3 handelt es sich zunächst um einen privatrechtlichen Anspruch des MU gegenüber dem TU. Ob das TU seinen Sitz im In- oder Ausland hat, ist unerheblich (glA Kindler in Großkomm. HGB6, § 294 Rz. 7; aA Störk/De...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anpassung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsmethoden

Rz. 145 [Autor/Zitation] § 308 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zur einheitlichen Bewertung im Konzernabschluss nach den auf den Einzelabschluss des MU anwendbaren Bewertungsmethoden. Auch bei der Equity-Methode geht die Verpflichtung zu konzerneinheitlicher Bewertung nicht weiter als im Konzernabschluss (vgl. Kommission Rechnungswesen im Verband der Hochschullehrer für Betriebswir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Nachdem in §§ 290 bis 293 die Aufstellungspflicht für Konzernabschlüsse geregelt wird (erster Titel des Unterabschnitts Konzernabschluss und Konzernlagebericht), bestimmen §§ 294 und 296 die Abgrenzung des Konsolidierungskreises (zweiter Titel des Unterabschnitts). Der Konsolidierungskreis definiert, welche Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorlage von Urkunden, Erteilung von Auskünften

Rn. 70 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nur gegenüber dem mit der LSt-Nachschau Beauftragten besteht die Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung und nur diese Person kann ein entsprechendes Mitwirkungsverlangen mündlich oder schriftlich äußern. Bei dem Verlangen handelt es sich um einen VA, der einer Ermessenentscheidung bedarf, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 21; Wagner in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 6 [Autor/Zitation] In einem ersten Schritt wurde innerhalb §§ 290 bis 293 geklärt, welche Unternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. In einem zweiten Schritt ist der Konsolidierungskreis abzugrenzen, dh. zu ermitteln, welche Unternehmen wie in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises sind – in Abhän...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Verschwiegenheitspflicht besteht grds. nicht innerhalb des Vorstands und nicht im Verhältnis zum AR. Den AR-Mitgliedern gegenüber ist der Vorstand zur unbedingten Offenheit verpflichtet, was sich aus der Berichtspflicht des Vorstands gegenüber dem AR nach § 90 AktG und ergänzenden Bestimmungen ergibt (vgl. OLG München, Urteil vom 14.03.20...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.3 Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 113 Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Das Registergericht ist das örtlich zuständige Amtsgericht (§ 8 HGB i. V. m. § 376 Abs. 1 FamFG). Die Anmeldung ist gemäß § 78 GmbHG von sämtlichen Geschäftsführern der Vorgesellschaft elektronisch in öffentlich beglaubigter ...mehr

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Wirtschaftsausschuss: Unter... / 2.1 Einigungsverfahren

Eine Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten kommt in Betracht, wenn Streit besteht über: Die Rechtzeitigkeit der Unterrichtung, den Umfang der Unterrichtungspflicht, die Einschränkung der Unterrichtungspflicht durch Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die Art und Weise bzw. Modalitäten der Vorlage von Unterlagen/Erteilung vo...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / 1. Sekundäre Behauptungslast

Rz. 62 Wenn der BGH auch die Praxis der Instanzgerichte, das Substantiierungsgebot zur Missbrauchskontrolle einzusetzen, nicht gelten lassen will, so kommt er doch seinerseits nicht umhin, die Anforderungen an die Darlegungslast zu variieren, und zwar unabhängig davon, welcher Vortrag erforderlich ist, um die Schlüssigkeit oder Erheblichkeit eines Vorbringens darzutun. Wenn ...mehr

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Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Absicht des SGB III folgend, Transparenz für die Betroffenen im Gesetz zu schaffen, regeln unterschiedliche Vorschriften die Versicherungspflicht sonstiger Versicherungspflichtiger (§ 26), die Beitragsbemessungsgrundlage für diesen Personenkreis (§ 345), die Beitragstragung (§ 347) und schließlich § 349, an wen und nach welchem Verfahren die Beiträge zu zahlen sind...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 2.3 Persönliche Vorsprache und Grenzen der Mitwirkung

Rz. 11 Gegenstand persönlichen Erscheinens sind notwendige Maßnahmen für die Entscheidung über die Leistung. Zu Untersuchungsmaßnahmen vgl. § 62. Hauptanwendungsfall ist die im Gesetz ausdrücklich genannte mündliche Erörterung des Antrages. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass eine persönliche Vorsprache zur mündlichen Erörterung auch notwendig sein kann, wenn die Leistung ...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.4 Zustandekommen des Beherrschungsvertrags

Rz. 23 Beim Abschluss von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen sind im Wesentlichen die Vorschriften der §§ 293, 294 AktG anzuwenden. Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften bereiten die Mitglieder der Vertretungsorgane der beteiligten Vertragsparteien, i. d. R. also die Vorstände der AG bzw. die Geschäftsführer der GmbH, oder die bevollmächtigten Vertreter der Mitglie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Auskunftspflichten zum Sozialgesetzbuch und ergänzt damit die Betreuungspflichten nach den §§ 13 und 14 über die Aufklärung über Sozialleistungen und die Beratungspflicht der Leistungsträger. Während sich Aufklärung an die Bevölkerung insgesamt richtet und die Beratung sich mit den individuellen Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall auseinandersetz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.3 Zusammenarbeit

Rz. 11 Abs. 3 verpflichtet die Auskunftsstellen und Leistungsträger zur Zusammenarbeit. Daraus kann der Auskunftsuchende allerdings keine bestimmten Handlungen oder Auskünfte ableiten. Die Regelung hat zwei Dimensionen. Einerseits geht es um eine Zusammenarbeit dem Grunde nach, die hauptsächlich die Bereitstellung von Informationen, z. B. verfügbarer Merkblätter, Zuständigke...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) in Kraft getreten, bestand aber zunächst nur aus den Abs. 1 und 2, wobei Abs. 2 seither keine Änderung erfahren hat. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 1.6.1997 dahingehend g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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A / 22 Anhörung/Anhörungsbogen [Rdn 310]

Rdn 311 Literaturhinweise: Mitsch, Bußgeldvereitelung durch Selbstbezichtigung gegenüber der Verkehrsbehörde, NZV 2016 564 Niehaus, Strafbare Veranlassung der unwahren Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?, DAR 2015, 720 Seebode, Die unterlassene Rücksendung des Fragebogens im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, NJW 1988, 1768 Scheffler/Matthies, Zum rechtlic...mehr

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L / 5 Lkw-Maut, Ordnungswidrigkeiten [Rdn 2815]

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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L / 1 Ladungssicherung, Allgemeines, Fahrzeugführer [Rdn 2736]

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: A... / 1.1 Auskunftspflicht der Miterben untereinander

Grundsatz Der Miterbe ist aufgrund seiner Stellung als Erbe regelmäßig selbst in der Lage, sich die erforderlichen Informationen über Bestand und Wert des Nachlasses zu beschaffen. Insbesondere sein Recht auf Mitverwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB ermöglicht es ihm, jederzeit Kenntnis über die Höhe des Nachlasses zu gewinnen.[1] Eine allgemeine Auskunftspflicht der Mi...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: A... / 1.2.2 Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten

Ansprüche der Erben Dem oder den Erben stehen gegen den Pflichtteilsberechtigten im Wesentlichen folgende Auskunftsansprüche zu betreffend ausgleichspflichtige Zuwendungen (§§ 2316, 2050 BGB), anrechnungspflichtige Zuwendungen und Schenkungen (§ 2315 BGB), anrechnungspflichtige Schenkungen (§ 2327 BGB). Dabei ist der Anspruch bezüglich ausgleichspflichtiger Zuwendungen in der Rec...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: A... / 1.3 Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers

"Angemaßtes Erbrecht" Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, dem Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen (§ 2027 BGB).[1] Erbschaftsbesitzer ist jeder, der sich eines ihm nicht zustehenden Erbrechts berühmt und einen Nachlassgegenstand erlangt hat.[2]mehr

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Grundbesitz und Testamentsv... / 2.2.3.1 Auskunftspflicht

Information und Nachlassverzeichnis Gegenüber den Erben besteht eine grundsätzliche Auskunfts- und Rechenschaftspflicht (§§ 2218, 666 BGB). Denn der Erbe als Rechtsträger darf im Hinblick auf seine Vermögensinteressen nicht uninformiert bleiben und muss die Möglichkeit haben, vor bestimmten (bedeutsamen) Vorgängen Einfluss auf den Testamentsvollstrecker nehmen zu können, inde...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: A... / 1.2.1 Auskunftspflichten der Erben

Rechte des Pflichtteilsberechtigten Der pflichtteilsberechtigte Nichterbe kann nach § 2314 BGB dreierlei verlangen, nämlich dass ihm von dem Erben über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilt, er bei der Aufnahme des Verzeichnisses der Nachlassgegenstände zugezogen und deren Wert ermittelt wird. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich nicht nur auf den realen Nachlass, sondern a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: A... / 1.2 Auskunftspflichten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten

Wechselseitige Ansprüche Ohne Auskunftsrechte kann die Höhe von Pflichtteilsansprüchen nicht ermittelt werden. Dabei hat nicht nur der Erbe Auskünfte zu erteilen, sondern auch der Pflichtteilsberechtigte, sofern er nicht Erbe ist.[1] Einem Pflichtteilsberechtigten steht auch nach Ausschlagung seines Erbteils ein Auskunftsanspruch zu.[2] 1.2.1 Auskunftspflichten der Erben Rechte ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5.1 Vorlage- und Auskunftspflichten

2.5.5.1.1 Allgemeine Pflichten Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 27b Abs. 2 S. 1 UStG (vgl. auch Abschn. 27b.1. Abs. 5 S. 7 UStAE) haben die von der Nachschau betroffenen Unternehmen auf Verlangen zweckdienliche Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen, Einsicht in die gespeicherten Daten zu gewähren und Auskünfte zu erteilen. Rz. 39 Stand: 6...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: Auskunftspflichten – Kosten der Bewertung – Verjährung erbrechtlicher Ansprüche

Zusammenfassung Überblick Eine wichtige Rolle im Nachlassrecht spielen Auskunftsansprüche. Oft ergibt sich erst nach Erteilung der Auskunft, ob und gegebenfalls in welchem Umfang erbrechtliche Ansprüche bestehen. Dabei spielt das notarielle Nachlassverzeichnis eine wichtige Rolle. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Erbrechtliche Auskunftsansprüche sind insbesondere in §§...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: A... / 1.5 Zwangsvollstreckung

Druckmittel Da die Erteilung einer Auskunft eine unvertretbare Handlung darstellt, ist ein entsprechender Auskunftstitel im Verfahren nach § 888 ZPO zu vollstrecken, also durch Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld und/oder -haft). Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner kein Privatverzeichnis vorzulegen, sondern Auskunft durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: A... / 3 Verjährung erbrechtlicher Ansprüche

3.1 Geltendes Recht Kurze Fristen Grundsätzlich unterliegen erbrechtliche Ansprüche[1] der 3-jährigen Regelverjährung des § 195 BGB. Gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren solche Ansprüche nur noch ausnahmsweise in 30 Jahren, nämlich Ansprüche aus den §§ 2018, 2130, 2362 BGB sowie deren Hilfsansprüche (Auskunftsansprüche).[2] Gleiches gilt für einen Wertermittlungsanspruch.[3]...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: A... / Zusammenfassung

Überblick Eine wichtige Rolle im Nachlassrecht spielen Auskunftsansprüche. Oft ergibt sich erst nach Erteilung der Auskunft, ob und gegebenfalls in welchem Umfang erbrechtliche Ansprüche bestehen. Dabei spielt das notarielle Nachlassverzeichnis eine wichtige Rolle. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Erbrechtliche Auskunftsansprüche sind insbesondere in §§ 2027, 2314 BGB...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: A... / 1 Auskunftsansprüche

1.1 Auskunftspflicht der Miterben untereinander Grundsatz Der Miterbe ist aufgrund seiner Stellung als Erbe regelmäßig selbst in der Lage, sich die erforderlichen Informationen über Bestand und Wert des Nachlasses zu beschaffen. Insbesondere sein Recht auf Mitverwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB ermöglicht es ihm, jederzeit Kenntnis über die Höhe des Nachlasses zu gewin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: A... / 2.3 Pflichtteilsrecht

Anteilige Haftung Aus dem in § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelten Wertermittlungsanspruch folgt, dass der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten auf dessen Verlangen ein Immobilienwertgutachten vorzulegen hat. In § 2314 Abs. 2 BGB ist klar geregelt, dass diese Gutachterkosten aus dem Nachlass zu zahlen sind. Der Pflichtteilsberechtigte nimmt, da die Gutachterkosten insoweit Nachlas...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: A... / 2 Kosten der Immobilienbewertung

Fallgruppen In der erbrechtlichen Praxis sind Immobiliengutachten von erheblicher Bedeutung – doch auch ihre beträchtlichen Kosten. Hier sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden.[1] 2.1 Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft Auftraggeber haftet Beauftragt ein einzelner Miterbe allein einen Sachverständigen mit der Erstellung der Immobilienbewertung, ohne darauf hinzuwe...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Pflichten des Arbeitnehmers

Rz. 13 Der Arbeitnehmer hat aufgrund des Wettbewerbsverbotes den Wettbewerb in dem festgelegten Umfang und für die festgelegte Zeit zu unterlassen. Der Umfang der konkreten Pflicht ergibt sich aus der Auslegung des vertraglichen Verbots. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzunternehmens bezieht, umfasst au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: A... / 2.1 Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Auftraggeber haftet Beauftragt ein einzelner Miterbe allein einen Sachverständigen mit der Erstellung der Immobilienbewertung, ohne darauf hinzuweisen, dass er dies für die Erbengemeinschaft tut, ist er zunächst alleiniger Kostenschuldner gegenüber dem Gutachter. Entsprechend trifft nur ihn die Kostenpflicht im Außenverhältnis. Eine andere Frage ist, ob dieser Miterbe im Inne...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: A... / 2.2 Erfüllung von Vermächtnissen

Kosten tragen die Erben Hat der Erblasser in seinem Testament Vermächtnisse zugunsten von Nichterben angeordnet, kann deren Erfüllung durch die Erben erhebliche Kosten und Auslagen verursachen. Praxis-Beispiel Notarkosten Soll etwa ein Grundstück vermächtnisweise übertragen werden, ist dazu regelmäßig die Einschaltung eines Notars notwendig, der einen notariellen Vermächtniserf...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: A... / 1.4 Auskunftsansprüche des Vermächtnisnehmers

Nur in Ausnahmefällen Hat der Erblasser ein Vermächtnis ausgesetzt, so möchte der Vermächtnisnehmer nicht selten überprüfen, ob der Erbe das Vermächtnis ordnungsgemäß erfüllt hat. Hier stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit ihm ein Auskunftsanspruch zusteht. Im Grundsatz ist ein solcher Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben zu verneinen. In den Vorschriften zum Vermächt...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: A... / 3.1 Geltendes Recht

Kurze Fristen Grundsätzlich unterliegen erbrechtliche Ansprüche[1] der 3-jährigen Regelverjährung des § 195 BGB. Gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren solche Ansprüche nur noch ausnahmsweise in 30 Jahren, nämlich Ansprüche aus den §§ 2018, 2130, 2362 BGB sowie deren Hilfsansprüche (Auskunftsansprüche).[2] Gleiches gilt für einen Wertermittlungsanspruch.[3] Eine Ausnahme beste...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / C. Beratungshinweise

Rz. 59 Im Grundsatz kann es weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer geraten werden, ein Angebot nach § 1a KSchG abzugeben bzw. anzunehmen. Rz. 60 Der Arbeitgeber wird durch Abgabe eines entsprechenden Angebots in aller Regel seine Rechtsposition verschlechtern. Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot nicht an, sondern erhebt Kündigungsschutzklage, wird es dem Arbeitgeber schwe...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / J. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 61 Grundsätzlich muss die Partei, die sich auf die für sie günstige Norm beruft, deren tatsächliche Voraussetzungen darlegen und beweisen.[74] Den Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das Arbeitsverhältnis dem Anwendungsbereich des KSchG unterfällt. Der Arbeitnehmer muss die Umstände darlegen und im Streitfall beweisen, aus denen seine Arbeitneh...mehr