Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnausgleich – Auskunftspflichten und vorzeitiger Zugewinnausgleich

Zusammenfassung Überblick Mit der Änderung des Güterrechts zum 1.9.2009 sind auch die Auskunftspflichten erweitert worden. Insbesondere illoyale Vermögensminderungen können nun leichter festgestellt werden. Der Teufel steckt jedoch auch hier im Detail, wie die hierzu ergangene Rechtsprechung zeigt. Eng mit den Auskunftspflichten hängt der Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.2 Umfang der Auskunft

Grundsatz Die Auskunftspflicht erstreckt sich zu jeder Vermögensposition auf die wertbildenden Faktoren. Sie muss so umfangreich sein, dass dem Gläubiger eine hinreichend verlässliche Wertermittlung möglich ist.[1] Immobilien Bei einem Grundstück sind zumindest Lage (katasteramtliche Bezeichnung von Gemarkung, Flur und Flurstück), Art, Größe und Lage der Bebauung als wertbilden...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.1 Gesetzliche Regelung

Vielfältige Ansprüche Die Vorschrift ist leider etwas unübersichtlich gefasst. Es ist zu trennen zwischen den Voraussetzungen für diesen Anspruch und dem Inhalt des Anspruchs: Nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 besteht ein güterrechtlicher Auskunftsanspruch, wenn der Güterstand beendet ist oder ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.2 Verdacht auf illoyale Verfügungen

Ziel: Beweislastumkehr Das Auskunftsverlangen eines Ehegatten zum Trennungsvermögen nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB ist auch dann gerechtfertigt, wenn hierdurch insbesondere eine Beweislastumkehr nach § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB zu seinen Gunsten erreicht werden soll. Ist das Endvermögen eines Ehegatten geringer als das Vermögen, das er in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3 Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB

3.1 Gesetzliche Regelung Vielfältige Ansprüche Die Vorschrift ist leider etwas unübersichtlich gefasst. Es ist zu trennen zwischen den Voraussetzungen für diesen Anspruch und dem Inhalt des Anspruchs: Nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 besteht ein güterrechtlicher Auskunftsanspruch, wenn der Güterstand beendet ist oder ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Aus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6 Streit über Trennungszeitpunkt

6.1 Bedeutsame Zäsur Grundlage der Berechnung Der Trennungszeitpunkt spielt in Ehe- und Güterrechtssachen eine erhebliche Rolle.[1] Denn im Hinblick auf die Beweislastumkehr wird der Vermögensstatus zum Trennungszeitpunkt immer wichtiger. Dementsprechend oft kommt es zum Streit hierüber. Das Problem dabei: Der Trennungszeitpunkt muss taggenau angegeben werden. Dabei ist die Tr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4 Auskunftserteilung

4.1 Vorlage eines Vermögensverzeichnisses Formerfordernisse Zur ordnungsgemäßen Auskunftserteilung gehört in der Regel die Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses.[1] Es muss die Aktiva und Passiva so übersichtlich enthalten, dass der Berechtigte eine ausreichende Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs erhält.[2] Eigenhändigkeit des Schuldners ist nicht ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 1 Neues Recht

Altes Recht Bis zur Novellierung des Güterrechts zum 1.9.2009 regelte § 1379 BGB nur den Anspruch auf Auskunft über das Endvermögen. Ein Recht auf Auskunft über illoyale Vermögensminderungen ergab sich lediglich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben aus § 242 BGB.[1] Die Auskunftspflichten wurden nun insoweit kodifiziert und insgesamt ausgeweitet. Neuregelung § 1379 BGB n. F...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8 Vorzeitiger Ausgleich des Zugewinns

8.1 Schutz vor illoyalem Verhalten § 1385 BGB nennt abschließend 4 Fälle, in denen vorzeitiger Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangt werden kann: bei einer Trennungszeit von mindestens 3 Jahren (Nr. 1)[1] sowie bei drohendem Schaden infolge bestimmter illoyaler Verhaltensweisen des anderen Ehegatten.[2] Dabei sind vor allem die Vo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7 Vollstreckung

7.1 Zwangsmittel Unvertretbare Handlung Die Auskunftserteilung stellt eine sog. unvertretbare Handlung dar, weil es auf die speziellen Kenntnisse des Schuldners ankommt. Daher wird die Vollstreckung zur Durchsetzung der Verpflichtung nach § 888 ZPO vorgenommen: Im Fall der Nichterfüllung der Pflicht kann der Gläubiger die Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder -haft) be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundzüge des Versicherungs... / 6.3 Verhalten im Schadensfall

Unverzügliche Anzeige Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, sobald er von ihm Kenntnis erlangt. Unverzüglich heißt dabei ohne schuldhaftes Zögern. In einigen Versicherungssparten bestehen feste Fristen für die Absendung der Anzeige. Auskunftspflicht Auf Verlangen hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer jede zur Festste...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7.2 Einwand der Erfüllung

Erfüllung? Dieser Einwand ist aus Gründen der Verfahrensökonomie auch im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO zu berücksichtigen.[1] Allerdings kommt es oft zum Streit darüber, ob der Schuldner umfänglich geleistet hat. So ist der Auskunftsanspruch zum Zugewinnausgleich nicht erfüllt, wenn der Verpflichtete den Berechtigten entgegen der ausdrücklich im Urteil titulierten Ve...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Übergangsrecht

Die Vorschriften der §§ 1378 Abs. 2, 1384 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung sind nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden worden ist. In solchen Fällen kommt es für den Bestand der Ausgleichsforderung nicht – wie nach der gesetzlichen Neuregelung – auf den Vermögensstatus des Ausgleichspflichtigen zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.3 Vereinbarungen zum Trennungszeitpunkt

Abgrenzung Der für die Frage der Begründetheit des Scheidungsantrags aufgrund der gesetzlichen Vermutung des § 1566 BGB maßgebliche Trennungszeitpunkt ist als Realdatum einer vertraglichen Disposition der Eheleute entzogen. Auch die steuerrechtlichen Rechtsfolgen eines Getrenntlebens – wie etwa die Zusammenveranlagung gemäß § 26 EStG – können die Eheleute nicht durch Vereinba...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.5 Darlegungs- und Beweislast

Erläuterung nötig Behauptet der zugewinnausgleichsberechtigte Ehegatte schlüssig eine illoyale Vermögensminderung (z. B. Verschwinden eines erheblichen Sparguthabens) zwischen Trennungszeitpunkt und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, trifft den anderen Ehegatten die Pflicht, diese Behauptung substanziiert zu bestreiten. So reicht die Behauptung, das Geld sei "verbrau...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.2 3-Jahresfrist

Haftungsfalle! Ist in umfangreichen Scheidungsverfahren (insbes. mit Folgesachen) die 3-Jahresfrist verstrichen, muss der vorzeitige Zugewinnausgleich stets in Erwägung gezogen werden. Anderenfalls droht ein Regress![1] Wie der BGH [2] klargestellt hat, ist die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1386, 1385 Nr. 1 BGB in solchen Fällen auch bei Rechtshängigkei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.4 Wertermittlung

Zusätzlicher Anspruch Jeder Ehegatte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des ihm vorzulegenden Verzeichnisses zugezogen und dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird.[1] Dieser Anspruch ist nicht automatisch in dem Auskunftsanspruch enthalten, sondern muss gesondert geltend gemacht werden. Die Kosten, die durch die erforderliche Beauf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.5 Eidesstattliche Versicherung

Zweifel an der Richtigkeit Gelegentlich gibt es Streit darüber, ob das vorgelegte Verzeichnis mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden ist. Bestehen hieran begründete Zweifel, hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen den Bestand so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei.[1] Ist der Schuldn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.1 Schutz vor illoyalem Verhalten

§ 1385 BGB nennt abschließend 4 Fälle, in denen vorzeitiger Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangt werden kann: bei einer Trennungszeit von mindestens 3 Jahren (Nr. 1)[1] sowie bei drohendem Schaden infolge bestimmter illoyaler Verhaltensweisen des anderen Ehegatten.[2] Dabei sind vor allem die Voraussetzungen für eine beharrliche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.7 Sicherungsmaßnahmen

Zweck der Regelung Grundsätzlich kann das Scheidungsverfahren erst 1 Jahr nach der Trennung der Parteien in die Wege geleitet werden. Stichtag für die Berechnung ist die Zustellung des Scheidungsantrags.[1] Achtung Vermeidung von Vermögenskorrekturen durch Eilmaßnahmen Der Schutzzweck der Jahresfrist (Überlegungszeit für die Eheleute) wird vielfach von Ehepartnern dazu missbrau...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.2 Verfrühter Scheidungsantrag

Modifizierung der Stichtage? Wird der Scheidungsantrag deutlich vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt, kann für den anderen Ehegatten die Gefahr bestehen, aufgrund der insoweit verkürzten Ehezeit von der etwa zu erwartenden Vermögensmehrung aufseiten des Antragstellers ausgeschlossen zu werden. Kann dann der Antragsgegner (zusätzlich) Auskunft auf den Tag verlangen, an dem ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.6 Verfahren

Besonderheiten Da mit dem Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleich keine Entscheidung für den Fall der Scheidung getroffen wird, scheidet eine Einbeziehung in den Scheidungsverbund aus. Jedoch können ein Scheidungsverfahren und ein Verfahren auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns nebeneinander betrieben werden. Beide Verfahrensarten haben das Ende des gesetzlichen Güterst...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.3 Belegpflicht

Nur vorhandene Belege Auf Anforderung sind nunmehr auch Belege einzureichen.[1] Nach h. M. besteht diese Pflicht nur in dem Umfang, in dem solche Belege noch vorhanden sind. Sie müssen nicht erstellt werden.[2] Vollstreckbarer Inhalt Jeder gerichtliche Titel muss hinsichtlich der auferlegten Pflichten ausreichend bestimmt sein; anderenfalls ist er nicht vollstreckbar. Das gilt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.4 Bedeutung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs

Vielfach verkannte Möglichkeit Der vorzeitige Zugewinnausgleich ist aus folgenden Gründen wichtig:[1] Hierdurch kann ein Stichtag herbeigeführt und vorverlegt werden. Dieser ist nach einhelliger Auffassung Voraussetzung für das Ergreifen von Sicherungsmaßnahmen, z. B. für einen Arrest. Ausgleichspflichtiger und Ausgleichsberechtigter können ohne Scheidungsantrag den Stichtag fü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.1 Vorlage eines Vermögensverzeichnisses

Formerfordernisse Zur ordnungsgemäßen Auskunftserteilung gehört in der Regel die Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses.[1] Es muss die Aktiva und Passiva so übersichtlich enthalten, dass der Berechtigte eine ausreichende Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs erhält.[2] Eigenhändigkeit des Schuldners ist nicht geboten: Eine Auskunft nach § 260 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.6 Verjährung

Gleichlauf mit Zahlungsanspruch Die Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche beginnt gleichzeitig mit der Verjährung des Zahlungsanspruchs auf Zugewinnausgleich, zu dessen Berechnung sie dienen sollen. Der BGH [1] hat klargestellt, dass Auskunftsansprüche nach § 1379 BGB als Hilfsansprüche keiner selbstständigen Verjährung unterliegen, sondern entsprechend dem Zugewin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7.3 Einwand der Unmöglichkeit

Nichts ist unmöglich! Der Vollstreckungsschuldner muss gehörige Bemühungen unternehmen, seiner Auskunfts- und Belegpflicht nachzukommen. Praxis-Beispiel Unmöglichkeit? In einer Zugewinnausgleichssache hatte der Ehemann den Auskunftsanspruch der Ehefrau nicht vollständig erfüllt und war entsprechend zur Auskunfterteilung verpflichtet worden. Auf Antrag der Frau verhängte das Fam...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7.1 Zwangsmittel

Unvertretbare Handlung Die Auskunftserteilung stellt eine sog. unvertretbare Handlung dar, weil es auf die speziellen Kenntnisse des Schuldners ankommt. Daher wird die Vollstreckung zur Durchsetzung der Verpflichtung nach § 888 ZPO vorgenommen: Im Fall der Nichterfüllung der Pflicht kann der Gläubiger die Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder -haft) beantragen. Dient d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.1 Bedeutsame Zäsur

Grundlage der Berechnung Der Trennungszeitpunkt spielt in Ehe- und Güterrechtssachen eine erhebliche Rolle.[1] Denn im Hinblick auf die Beweislastumkehr wird der Vermögensstatus zum Trennungszeitpunkt immer wichtiger. Dementsprechend oft kommt es zum Streit hierüber. Das Problem dabei: Der Trennungszeitpunkt muss taggenau angegeben werden. Dabei ist die Trennung ein schleiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.4 Verwaltung durch einen Teilhaber

Auskunftspflicht In Miteigentum stehender Grundbesitz wird häufig abredegemäß von einem der Miteigentümer verwaltet, oft auch unentgeltlich. Wie steht es dann mit dessen Pflicht, dem oder den anderen Miteigentümern Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben zu erteilen und Rechenschaft abzulegen? Praxis-Beispiel Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Ein im Eigentum der Schwestern ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erfolgreiches Vollstreckung... / 3.2.2 Vermögensauskunft

Offenbarung des Vermögens Die bislang bekannte "eidesstattliche Versicherung" wird nun als "Vermögensauskunft" bezeichnet.[1] Inhalt und Umfang der Auskunftspflicht nach § 802c Abs. 2 ZPO entsprechen im Wesentlichen der bisherigen Rechtslage: Der Schuldner muss u. a. alle ihm gehörenden Vermögensgegenstände, d. h. körperliche Gegenstände, Forderungen und andere Vermögensrecht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Rechte und Pfl... / 6 Pflichten des Telekommunikationsanbieters

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Reform des Güterrechts

Zahlreiche Neuerungen Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts [1] in Kraft. Es brachte im Zugewinnausgleichsrecht einige neue Regelungen, die den Ausgleich "gerechter" machen sollen. Das bisherige Grundkonzept des Zugewinnausgleichs blieb dabei aufrechterhalten, da es sich auch in der Praxis bewährt hat. Wichtig Das hat sich beim...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Optionen für k... / 3.2.2 Wohnungsunternehmen als Telekommunikationsanbieter

Im Falle eines Zusatzvertrags über eine Telekommunikationsdienstleistung dürfte das Wohnungsunternehmen unstrittig gegenüber dem Mieter die Rolle eines (weiteren) Telekommunikationsanbieters übernehmen, auch wenn der Netzbetreiber primärer TK-Anbieter bleibt. Durch eine solche Feststellung könnten auf Wohnungsunternehmen neue Pflichten zukommen. So trifft einen Netzbetreiber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 1 Einführung

Die Geburtsstunde der heutigen Denkmalschutzgesetze der alten Bundesländer liegt in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, und zwar in der Zeit von 1972 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg) bis 1980 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen). Die Denkmalschutzgesetze der neuen Bundesländer sind zwar erst nach 1990 erlassen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5 Auskunftssicherungspflicht

Rz. 29 Der Normadressat ist nach § 154 Abs. 2 S. 3 AO über die Registrierungspflicht hinaus verpflichtet sicherzustellen, dass er jederzeit darüber Auskunft geben kann, über welche Konten eine Person oder Institution verfügt. Dies gilt entsprechend für die Verpfändung, Verwahrung oder Schließfachvermietung.[1] Diese Verpflichtung dient der Erfüllung der allgemeinen Auskunfts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 154 AO normiert allgemeine steuerliche Pflichten für die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren. Eine entsprechende Bestimmung gab es zu Zeiten der Geltung der RAO in § 163 RAO, die darüber hinaus auch noch die Haftungsregelung des jetzigen § 72 AO beinhaltete.[1] Die Vorschrift soll verhindern, dass die Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse durch die Verwendung fal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.3 Beratung (Abs. 2)

Rz. 27 Die bislang normierte Beratungspflicht des SGB I trägt durch die spezialgesetzliche Regelung in § 14 den Besonderheiten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechnung. Die Formulierung des neuen Abs. 2 weicht explizit von der allgemeinen Formulierung der Beratungsaufgabe des § 14 SGB I ab bzw. erweitert diese. Dies bedeutet für die gemeinsamen Einrichtungen eine in...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 300 Pflich... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. Die Vorschrift regelte die Auskunftspflicht des privaten Arbeitsvermittlers gegenüber dem früher sog. Landesarbeitsamt (heute: Regionaldirektion) auf dessen Verlangen und die Begrenzung der Pflicht.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.6.2 Beteiligte

Rz. 12 Nach § 80 Abs. 1 S. 1 AO kann sich der Beteiligte durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Beteiligte sind grundsätzlich der in § 78 AO genannte Personenkreis bzw. die für bestimmte Verfahrensabschnitte gesondert als Beteiligte genannten Personen.[1] Rz. 13 Der Beteiligte ist im Verwaltungsverfahren nicht an der Bestellung mehrerer Bevollmächtigter zu gleicher Ze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Missbrauch vo... / 1. Gesetzliches Betreuungsverhältnis

In einem gesetzlichen Betreuungsverhältnis soll der vulnerable Mensch nach dem Willen des Reformgesetzgebers "möglichst effektiv gegen Missbrauch der dem Betreuer übertragenen Handlungsbefugnisse geschützt (sein)".[28] Von diesem Ansatz her umfasst die Reform "Maßnahmen zum Schutz des Betreuten"[29] vor, bei und nach einer richterlichen Betreuungsanordnung. Konstitutiv sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 VVG 2008/AKB 2015 / C. Obliegenheiten

Rz. 9 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer tun oder unterlassen muss, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der Versicherer kann nicht auf Erfüllung von Obliegenheiten klagen, es besteht nur die Sanktion der Leistungsfreiheit. Rz. 10 Die gesetzlichen Obliegenheiten wie die Anzeigepflicht (§ 30 VVG) und die Auskunftspflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unfallversicherung / E. Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalles (7 AUB 2014/E.1.5 AKB 2015)

Rz. 44 In 7 AUB 2014/E.1.4 AKB 2015 sind umfangreiche Obliegenheiten geregelt, die der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte nach Eintritt des Unfalles zu erfüllen hat. So bestehen Anzeige- und Auskunftspflichten und die Verpflichtung, unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen, sich von den vom Versicherer beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen, Ärzte von der Schweigepflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.1 Auskunftsrecht und Auskunftspflicht

Zur Auskunft berechtigt ist jeder Elternteil unabhängig von Sorgerecht und Umgangsrecht. Auskunftspflichtig ist der andere Elternteil, nicht das Kind. Lebt es bei einer dritten Person, besteht dieser gegenüber der Auskunftsanspruch entsprechend § 1686 BGB. Ein berechtigtes Interesse liegt regelmäßig vor, wenn der die Auskunft begehrende Elternteil keine andere Möglichkeit hat,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.2.1 Persönliche Verhältnisse des Kindes

Es wird nach § 1686 BGB Auskunft über die persönlichen Verhältnisse geschuldet. Dies sind alle Umstände, die für das Befinden und die Entwicklung des Kindes von wesentlicher Bedeutung sind. Mindestens ein "überschlägiger Eindruck" von der derzeitigen Situation des Kindes wird geschuldet. Dazu gehören Auskünfte über die schulische Entwicklung (unter Beifügung von Zeugniskopien...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 13 Befragung von Betriebsangehörigen und Dritten

Rz. 122 Von Beginn an und während der Außenprüfung kann der Steuerpflichtige Auskunftspersonen benennen. Der Steuerpflichtige ist zu Beginn der Betriebsprüfung darauf hinzuweisen. Die Auskunfts- und sonstigen Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen erlöschen nicht mit der Benennung von Auskunftspersonen. Die Namen der von ihm benannten Auskunftspersonen sind aktenkundig z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.3 Sonderfall: Die Auskunft über den biologischen Vater (Scheinvaterregress)

Nach Schätzungen sollen 5 % aller Kinder nicht von demjenigen Vater abstammen, der glaubt, leiblicher Vater des Kindes zu sein. Stellt – auf welche Weise auch immer – der Betreffende dann fest, dass er nicht leiblicher Vater des Kindes ist, mag sich in ihm das Bedürfnis entwickeln, die von ihm für das Kind getätigten finanziellen Aufwendungen vom tatsächlichen Vater ersetzt z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Informations- und Auskunfts... / 2 Auskunftspflichten (Art. 15 DSGVO)

Betroffene haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung zu verlangen, ob eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ist. 2.1 Form und Inhalt des Auskunftsbegehrens Das Auskunftsbegehren unterliegt nach den Bestimmungen der DSGVO keinen besonderen Anforderungen an Form und Inhalt und ist auch nicht zu begründen. Nach Erwägungsgrund 63 DSGVO dient das Auskunftsr...mehr