Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 121 Stirbt der Beauftragte (bspw. Bevollmächtigte), so geht der gegen ihn bestehende Anspruch des Auftraggebers auf Auskunft und Rechenschaft (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben über.[125] Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[126] Rz. 122 Vorher ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches A...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 5. Berufungsverfahren

Rz. 259 Die Berufungssumme bei einem klagestattgebenden Urteil bezüglich der Auskunftsstufe nach § 511 ZPO [289] wird wie folgt bestimmt: Der Wert des Beschwerdegegenstandes für ein Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist nach freiem Ermessen festzusetzen. Für die Bemessung des Wertes der Beschwer ist das Interesse des Rechtsmittelführers maßgeben...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 179 Der Nacherbe kann im Falle der Gefährdung seiner Rechte Auskunft über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses unter Vorlage eines Bestandsverzeichnisses verlangen, §§ 2127, 260 BGB. Der Auskunftsanspruch dient zur Sicherung von Beweismitteln für eine Schadensersatzklage nach Eintritt der Nacherbfalls. Er schafft darüber hinaus eine Basis für die weiteren Entscheidun...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Prozessrechtliche Situation

Rz. 227 Da die Störung der Geistestätigkeit die (faktische) Ausnahme darstellt, ist ein Erblasser bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen, auch wenn er unter Betreuung stand.[282] Dem Gericht kommt eine eigenständige Beurteilung der Testier- und Geschäftsfähigkeit zu, auch wenn im Betreuungsverfahren ein Sachverständiger zum Ergebnis gekommen ist, Geschäftsu...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Muster: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 303 Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Az. _________________________ Klageerwiderung und Widerklage in der Rechtssache des Herrn _________________________ – Kläger/Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ___________________...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Klage des Pfändungspfandgläubigers auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe

Rz. 170 Vgl. Muster: Stufenklage des Erben (siehe Rdn 162).mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 5. Ergänzungspfleger/Ergänzungsbetreuer/Vormund

Rz. 168 Das Recht des Ergänzungspflegers/-betreuers und des Vormunds auf Auskunft gegen den Testamentsvollstrecker entspringt aus der Aufgabe, für das Vermögen des Mündels zu sorgen und ihn zu vertreten (§ 1793 BGB) bzw. die Angelegenheiten eines Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht (§ 1901 Abs. 2 BGB).mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Örtliche Zuständigkeit für Auskunftsklage gegen Testamentsvollstrecker

Rz. 473 Die örtliche Zuständigkeit für Klagen der Erben gegen den Testamentsvollstrecker auf Auskunft richtet sich nach §§ 12, 13 ZPO.[529]mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Klage des Testamentsvollstreckernachfolgers auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe

Rz. 171 Vgl. Muster: Stufenklage des Erben (siehe Rdn 162).mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 6. Testamentsvollstreckernachfolger

Rz. 169 Die Auskunftsverpflichtung des Testamentsvollstreckers gegenüber seinem Nachfolger ergibt sich aus einer "sinngemäßen Anwendung" des § 2218 Abs. 1 BGB, da die Stellung des Nachfolgers aufgrund seiner Befugnis, den Nachlass nach § 2205 BGB in Besitz zu nehmen und zu verwalten und über Nachlassgegenstände zu verfügen, vergleichbar ist mit der Stellung des Erben gegenüb...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Versicherung der Richtigkeit

Rz. 471 Gemäß § 260 Abs. 2 BGB kann eine Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist, dass Grund zu der Annahme besteht, das Verzeichnis sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden. Die dahingehende Verpflichtung ist höchstpersönlich und verbietet die Beauftragung eines Stellvertr...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Vor-, Nacherbe

Rz. 164 Für den Vorerben als Erben i.S.d. § 2218 BGB bestehen zunächst keine Abweichungen hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung des Testamentsvollstreckers. Für den Nacherben besteht ein Auskunftsanspruch dagegen in der Regel erst mit Eintritt des Nacherbfalls.[306] Eine Ausnahme besteht lediglich für den Sonderfall des Auskunftsanspruchs des Nacherben gegen den Vorerben n...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Erbschaftskäufer/Erbteilserwerber

Rz. 166 Für den Fall, dass ein Erbe nach § 2371 BGB seine Erbschaft oder seinen Erbteil an einen Dritten veräußert, besteht mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags noch kein Auskunftsanspruch des Erbschaftskäufers bzw. Erbteilserwerbers gegen den Testamentsvollstrecker. Vielmehr besteht ein solcher Auskunftsanspruch erst mit Erfüllung des schuldrechtlichen Vertrags,...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Grundsätze

Rz. 451 Nach deutschem Recht hat der Testamentsvollstrecker im Verhältnis zu den Erben – einem gesetzlichen Rechtsverhältnis – eine sehr starke Rechtsposition. Dieser Rechtsstellung auf der einen Seite stehen umfangreiche Pflichten, vor allem auf Auskunftserteilung, auf der anderen Seite gegenüber.[517] Rz. 452 Die Auskunftspflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber den ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Pfändungspfandgläubiger

Rz. 167 Die Pfändung eines Miterbenanteils erfolgt nach § 859 Abs. 2 ZPO. Der Pfändungsgläubiger tritt aufgrund des Pfändungspfandrechts hinsichtlich des gepfändeten Anteils in das Gemeinschaftsverhältnis der Erbengemeinschaft als dinglicher Mitberechtigter ein, ohne dass sich an der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über einzelne Nachlassgegens...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte

Rz. 165 Für Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte gilt § 2218 BGB nicht. Sie haben gegen den Testamentsvollstrecker keinen allgemeinen Anspruch auf Rechnungslegung oder Auskunft, es sei denn, ein solcher Anspruch wurde mitvermacht.[309] Ein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB ist schon wegen § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB ausgeschlossen.[310] Eine Auskunftsv...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / Literaturtipps

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 465 Auf Verlangen der Erben hat der Testamentsvollstrecker ein Bestandsverzeichnis nach § 260 Abs. 1 Alt. 2 BGB vorzulegen, auch wenn das zu Beginn der Tätigkeit nach § 2215 BGB geschuldete Nachlassverzeichnis schon vorgelegt wurde. Dies gilt vor allem, wenn der Bestand des Nachlasses durch Umschichtung, Veränderung oder Neuerwerb neu zu dokumentieren ist. In diesem Fall...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / Literaturtipps

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Organe der Genossenschaft / 3.3.10.2 Inhalt, Umfang und Ort

Rz. 934 Die Teilnehmer der Generalversammlung haben ein weitreichendes Auskunftsrecht. Das Auskunftsrecht ist im Genossenschaftsgesetz nicht eigens erwähnt, wird aber in der Kommentarliteratur von mancher Stimme aus dem Aktienrecht hergeleitet[1] (§ 131 Abs. 1 Satz 1 und 2 AktG) oder aber direkt aus dem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis zwischen eG und Mitglied, wobei die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheitspflicht besteht nicht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Maßgebliche Vorschriften

Rn. 7 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 324a Abs. 1 Satz 1 gelten die Vorschriften des Dritten – mit "Prüfung" überschriebenen – Unterabschnitts. Damit sind nachfolgende Vorschriften für die Prüfung eines IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a verbindlich:mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Während die Vorschrift zuerst dem Wortlaut des § 312 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB III nachgebildet war (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 21 Art. 1 und Begründung S. 66 Ar...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.4 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 5 Der Umfang der Auskunftspflicht ist nach dem Wortlaut der Vorschrift weit gefasst. Der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit alle Tatsachen mitteilen, die für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erheblich sein können. Zu den Tatsachen gehören auch die Vorschriften des einschlägigen Tarifvertrages. Rechtliche Wertungen braucht der Arbeitgeber dagegen nicht vor...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Der Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber soll dem Leistungsträger ermöglichen, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II zu prüfen und zu ermöglichen (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88). Er dient der Beweissicherung (§ 40 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X) und der Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens (vgl. §...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Während die Vorschrift zuerst dem Wortlaut des § 312 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB III nachgebildet war (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 21 Art. 1 und Begründung S. 66 Art. 1 zu § 57), ents...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.7 Keine Kostenerstattung

Rz. 7c Der Arbeitgeber hat die Aufwendungen zur Erfüllung der Auskunftspflicht zu tragen. Einen Kostenerstattungsanspruch sieht das SGB II nicht vor (BSG, Urteil v. 4.6.2014, B 14 AS 38/13 R; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 57 Rz. 8; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 57 Rz. 21). Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss aus § 60 Abs. 2 und 4 Satz 2, der auf § 21 Abs. 3 ...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.3 Anspruchsverpflichtete

Rz. 4b Anspruchsverpflichtet sind allein Arbeitgeber. Arbeitgeber ist nach § 14 SGB IV, wer einen oder mehrere Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Auftraggeber selbstständiger Tätigkeiten sind von der Auskunftspflicht des § 57 nicht erfasst (Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 57 Rz. 9). Entscheidend ist daher die Abgrenzung anhand des Begriffs des Beschäftigungsv...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.6.2 Schadensersatz

Rz. 7a Unabhängig neben der Erfüllung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes steht die in § 62 Nr. 2 begründete Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 Art. 1 zu § 62). Für die Schlechterfüllung eingeschalteter Erfüllungsgehilfen haftet der Arbeitgeber nach § 278 BGB bei einfacher Fahrlässigkeit und ohne ...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8.4 Rechtsschutz des Leistungsträgers

Rz. 9 Unabhängig von den vorstehenden Fragen ist nach überwiegender Ansicht (vgl. oben Rz. 4a) die Verpflichtung zur Erteilung und ordnungsgemäßen Erfüllung der Auskunftspflicht im Verhältnis der Träger der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zum Arbeitgeber durch die Rechtsgrundsätze des öffentlichen Rechts geprägt. Die Träger sind deshalb befugt, die Verpflichtun...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8 Verfahrensrecht

2.8.1 Erteilung der Auskunft Rz. 8 Der Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III begründet nach allgemeiner Ansicht einen öffentlich-rechtlichen Anspruch der Agentur für Arbeit (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88). Der Grundsicherungsträger ist berechtigt, die Auskunftspflicht des Arbeitgebers auch durch Verwaltungsakt geltend zu machen ...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsberechtigte Rz. 3a Der Gesetzeswortlaut nennt nur die Agentur für Arbeit als Anspruchsberechtigte. Für zugelassene kommunale Träger ergibt sich deren Berechtigung, an Stelle der Agenturen für Arbeit das Auskunftsverlangen geltend zu machen, aus § 6b Abs. 1 Satz 2. Über den Wortlaut hinaus, ist eine erweiternde Auslegung geboten. Nach seinem Sinn und Zweck berecht...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

2.6.1 Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit Rz. 7 Die schuldhafte nicht, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Auskunftserteilung erfüllt den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit des § 63 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2, welcher eine Geldbuße in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR vorsieht. 2.6.2 Schadensersatz Rz. 7a Unabhängig neben der Erfüllung eines Ordnungswidrigkeits...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.6.1 Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit

Rz. 7 Die schuldhafte nicht, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Auskunftserteilung erfüllt den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit des § 63 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2, welcher eine Geldbuße in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR vorsieht.mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 10 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013 S. 448.mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8.1 Erteilung der Auskunft

Rz. 8 Der Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III begründet nach allgemeiner Ansicht einen öffentlich-rechtlichen Anspruch der Agentur für Arbeit (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88). Der Grundsicherungsträger ist berechtigt, die Auskunftspflicht des Arbeitgebers auch durch Verwaltungsakt geltend zu machen und im Wege der Verwaltungsv...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8.2 Berichtigung der erteilten Auskunft

Rz. 8c Für die Berichtigung der Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III ist demgegenüber nach übereinstimmender Rechtsprechung des BSG und das BAG stets der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88; BAG, Urteil v. 13.7.1988, 5 AZR 467/87; BAG, Urteil v. 15.1.1992, 5 AZR 15/91), da dafür die Natur des Rechtsverhältnisses entsche...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8.3 Konkurrenz von Verwaltungsverfahren und Klage

Rz. 8e Das BAG (Urteil v. 30.8.2000, 5 AZB 12/00) bejaht entgegen der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88) auch für den Fall, dass gleichzeitig ein Verwaltungsverfahren anhängig ist, das Rechtsschutzbedürfnis für die Herausgabeklage des Arbeitnehmers, da der Titel schneller zu erlangen und wegen der vorläufigen Vollstreckbarkeit arbeitsgerichtlicher Ur...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.2 Verlangen des Trägers der Grundsicherung

Rz. 4 Die Verpflichtung des Arbeitgebers wird nur auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ausgelöst. Nach der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 Art. 1 zu § 57) berücksichtigt die Vorschrift, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses üblicherweise eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III ausgestellt wird. Diese enthält auch die für die Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 3a Der Gesetzeswortlaut nennt nur die Agentur für Arbeit als Anspruchsberechtigte. Für zugelassene kommunale Träger ergibt sich deren Berechtigung, an Stelle der Agenturen für Arbeit das Auskunftsverlangen geltend zu machen, aus § 6b Abs. 1 Satz 2. Über den Wortlaut hinaus, ist eine erweiternde Auslegung geboten. Nach seinem Sinn und Zweck berechtigt § 57 (vgl. oben Rz. ...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.5 Form und Frist

Rz. 6 Weder für das Verlangen der Agentur für Arbeit noch für die Auskunft des Arbeitgebers ist eine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Auskunft kann also auch mündlich bzw. fernmündlich gegeben werden. § 57 Satz 1 HS 2 sieht die im Ermessen der Agentur für Arbeit stehende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Benutzung eines Vordrucks vor (a. A. wohl Birk, in: Münder/Geiger, S...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.1 Aufrechnungsmöglichkeit (Abs. 1)

Rz. 4 In Abs. 1 ist die grundsätzliche Aufrechnungsmöglichkeit der Jobcenter geregelt. Danach ist die Aufrechnung mit Forderungen der Träger aus Erstattungsansprüchen oder Ersatzansprüchen grundsätzlich zulässig. Die Träger können gegen Ansprüche von Leistungsberechtigten auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen. Unter "Geldleistungen zur Sicherung de...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5 Darlegungs- und Beweislast

Grundsatz Dem Auskunftspflichtigen obliegt es, ein positives Vermögen darzutun und zu beweisen, während der Auskunftsberechtigte grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf das negative Vermögen des anderen trägt. Illoyale Vermögensminderung § 1379 BGB erstreckt die Auskunftspflicht auch auf illoyale Vermögensminderungen i. S. d. § 1375 Abs. 2 Satz 1 BGB. Allerdin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.3 Auskunftsverweigerung

Welche Auskunftspflicht? Nach § 1386 i. V. m. § 1385 Nr. 4 BGB kann jeder Ehegatte die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wenn der andere Ehegatte ohne ausreichenden Grund und beharrlich Auskunft über den Bestand seines Vermögens verweigert. Doch welche Auskunftspflicht muss hierfür verletzt worden sein? Unterschiedliche Ansprüche Aus der eherechtlichen Ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Änderung des Güterrechts zum 1.9.2009 sind auch die Auskunftspflichten erweitert worden. Insbesondere illoyale Vermögensminderungen können nun leichter festgestellt werden. Der Teufel steckt jedoch auch hier im Detail, wie die hierzu ergangene Rechtsprechung zeigt. Eng mit den Auskunftspflichten hängt der Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich zusammen.mehr