Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheit / 2 Gesundheit am Arbeitsplatz

Physisches und psychosoziales Wohlbefinden unterliegt vielfältigen Einflussfaktoren. Diese können sowohl am Arbeitsplatz als auch im Privatleben entstehen und wechselseitig aufeinander wirken. Ganzheitlich denkende Arbeitgeber bieten Gesundheitsmanagement-Konzepte an, die Beruf und Privatleben unterstützen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz leistet einen wesentlichen Beitrag...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 1.3 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen, Rentenzuschüssen und Sonderleistungen

Der Arbeitgeber kann sowohl beim Block- als auch beim Gleichverteilungsmodell zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen, Rentenzuschüssen und Sonderleistungen verpflichtet sein. Nach Ansicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)[1] ist zu unterscheiden, ob die Verpflichtung des Arbeitgebers eine Gegenleistung dafür ist, dass der Arbeitnehmer in die Altersteilzeitarbeit einwill...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 7.4.6 Bewertung der Rückstellung

Die Rückstellung kann alternativ nach dem Teilwertverfahren oder nach dem Pauschalwertverfahren bemessen werden. Beim Teilwertverfahren sind die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden. Hierdurch ist der Barwert der künftigen Jubiläumszuwendung am Schluss des Wirtschaftsjahres, abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenden Barwerts betragsmäßig gleic...mehr

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Generationenmanagement: Erw... / 4 Generationenmanagement

BGM wird nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, die unterschiedlichen Motivationslagen und Anforderungen der Beschäftigten zu kennen und bei der Gestaltung und Umsetzung des BGM zu berücksichtigen. Unternehmen, die frühzeitig die Fähigkeit zum Management einer Mehr-Generationen-Belegschaft entwickeln, können sich dadurch einen handfesten Wettbewerbsvorteil erarbeiten. Für di...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.11 Einführung von New-Work-Konzepten

Unfreiwillig und größtenteils unvorbereitet hat die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen wie "Lockdown", "Social Distancing" und anderen Schutzmaßnahmen viele Unternehmen zu der Einführung von flexiblen, neuartigen Arbeitskonzepten geführt. Die Diskussion über New-Work-Konzepte ist dadurch präsenter denn je. Und viele Unternehmen postulieren, dass Sie ...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.1 "Außerhalb der Arbeitszeit"

Für die Frage, ob Betriebsratstätigkeiten während oder außerhalb der Arbeitszeit erbracht werden, ist die individuelle, persönliche Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds entscheidend, die sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben kann. Auch Schichtarbeit oder ähnliche besondere Arbeitszeitmodelle sind zu berücksichtigen.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Umfang der Mitbestimmung/Verteilung und Lage, nicht Dauer der Arbeitszeit

Rz. 60 Zweck der Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist es, die Arbeitnehmer über den Betriebsrat an der Entscheidung über die Lage ihrer Arbeitszeit teilhaben zu lassen. Der Betriebsrat soll die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung bringen. Das Mitbestimmungsre...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4 Exkurs: Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Grundsätzlich gilt, dass Betriebsratstätigkeiten während der Arbeitszeit durchzuführen sind. Ist die Erledigung von Betriebsratsaufgaben aus betriebsbedingten Gründen während der Arbeitszeit ausnahmsweise nicht möglich und sind diese daher außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen, sieht § 37 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

Rz. 63 Mit der Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit wird die Dauer der täglichen Arbeitszeit insoweit fixiert, als dass ihr ein Rahmen gesetzt wird. Das Mitbestimmungsrecht muss nicht notwendigerweise einheitlich für den ganzen Betrieb ausgeübt werden. Es kann zwischen Arbeitnehmergruppen, Betriebsabteilungen oder funktionell differenziert werden. All...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage

Rz. 67 Das Mitbestimmungsrecht bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage kann sehr weitreichende Folgen haben. Die Frage, an wie vielen Tagen in der Woche gearbeitet werden soll und wie viele und welche Tage arbeitsfrei bleiben sollen, zählt dazu (BAG, Beschluss v. 13.10.1987, 1 ABR 10/86 [1]). In der Regel ist die wöchentliche oder monatliche Arbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

4.1 Umfang der Mitbestimmung/Verteilung und Lage, nicht Dauer der Arbeitszeit Rz. 60 Zweck der Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist es, die Arbeitnehmer über den Betriebsrat an der Entscheidung über die Lage ihrer Arbeitszeit teilhaben zu lassen. Der Betriebsrat soll die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit fü...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Vorübergehende Verkürzung/Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

5.1 Allgemeines Rz. 73 Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG für den Sonderfall der vorübergehenden Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung (Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit. Es enthält darüber hinaus ausnahmsweise auch die Komponente der Dauer der Arbeitszeit, die vom Mitbestimmungsre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 73 Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG für den Sonderfall der vorübergehenden Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung (Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit. Es enthält darüber hinaus ausnahmsweise auch die Komponente der Dauer der Arbeitszeit, die vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Überstunden

Rz. 78 Unter Überstunden wird allgemein die Arbeitszeit verstanden, die über die Arbeitszeit, die nach dem Tarifvertrag oder nach dem Einzelarbeitsvertrag zu leisten ist, hinausgeht. Bei flexibler Arbeitszeit ist eine Überstunde dann gegeben, wenn der Rahmen überschritten wird, der für die regelmäßige Arbeitszeit vereinbart oder festgelegt wurde. Geringfügige Überschreitunge...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.3 Betriebsbedingte Gründe für Betriebsratsüberstunden

Die erforderliche Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit muss betriebsbedingte Gründe haben, d. h. durch die betrieblichen Verhältnisse veranlasst sein. Sie können sich u. a. aus der Eigenart des Betriebs oder der betrieblichen Arbeitsabläufe ergeben. Betriebsbedingte Gründe sind regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitgeber Einfluss auf den Zeitraum der Betriebsratstä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Teilzeitbeschäftigte

Rz. 72 Die oben genannten Grundsätze gelten entsprechend für Teilzeitbeschäftigte. Mitbestimmungsfrei bleibt auch hier die Dauer der vereinbarten oder tariflich festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit. Auch die Anzahl der wöchentlich einzusetzenden Teilzeitarbeitnehmer ist eine mitbestimmungsfreie Entscheidung des Arbeitgebers. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich indes auf f...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Kurzarbeit

Rz. 85 Die Kurzarbeit ist der Hauptfall der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll. Ebenfalls mitbestimmungspflichtig ist die Frage, wie die verbleibende Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt werden soll (was man auch auf § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Verhältnis zu § 77 Abs. 3 BetrVG

Rz. 39 Umstritten war das Verhältnis zwischen § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG. Das Bundesarbeitsgericht vertritt dazu die sogenannte Vorrangtheorie. Danach schließt § 77 Abs. 3 BetrVG Betriebsvereinbarungen nur in Angelegenheiten aus, in denen dem Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zusteht. Soweit es aber um die in § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Kollektive Regelung und Einzelfall

Rz. 13 Charakteristikum der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist der kollektive Bezug. In aller Regel sind daher nur generelle kollektive Regelungen erfasst. Einzelmaßnahmen ohne kollektiven Bezug werden von der Mitbestimmung nicht erfasst. Scheinbare Ausnahmen bilden die Regelungen in § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG (Urlaub für einzelne Arbeitnehmer) und § 87 Abs. 1 Nr. 9...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.2 Erforderlichkeit

Die Erledigung von Betriebsratsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit muss für die ordnungsgemäße Tätigkeit des Betriebsrats unter Berücksichtigung von Umfang und Art des Betriebs erforderlich sein. Hier gelten dieselben Maßstäbe, wie bei der Arbeitsbefreiung von nicht pauschal freigestellten Amtsträgern für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG.[1] Für die Beurteilung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Anwendungsbereich/erschöpfender Katalog; persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Die Vorschriften des § 87 Abs. 1 BetrVG gelten auch für den Gesamtbetriebsrat und den Konzernbetriebsrat im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit (s. § 50 BetrVG für den Gesamtbetriebsrat und § 58 BetrVG für den Konzernbetriebsrat). Indes haben die Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf allen Ebenen im Bereich der sozialen Angelegenheiten keine eigenen Zuständigkei...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.4 Freizeitausgleich

Liegen die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 3 BetrVG vor, wurde also erforderliche Betriebsratstätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit erbracht, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbefreiung im Rahmen seines Direktionsrechts innerhalb eines Monats zu gewähren. Ohne arbeitgeberseitige Gewähr...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.5 Unmöglichkeit des Freizeitausgleichs: Vergütungsanspruch

Ist der Freizeitausgleich aus betriebsbedingten Gründen innerhalb der individuellen Arbeitszeit des Amtsträgers ausnahmsweise nicht möglich, besteht ein Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung der Überstunden. Dabei handelt es sich allerdings um einen seltenen Ausnahmefall. Betriebsbedingte Gründe sind z. B. gegeben, wenn der Betriebsablauf bei der Freistellung eines oder meh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Eil- und Notfälle

Rz. 14 Betriebliche Abläufe unterliegen nicht selten einem starken Zeitdruck. In der modernen Arbeitswelt hat sich diese Situation tendenziell verschärft. Hinzu kommt der verstärkte Wettbewerbsdruck durch zunehmende Internationalisierung der Märkte. Anders als in bestimmten personellen Angelegenheiten (z. B. der Einstellung von Mitarbeitern) in § 100 BetrVG existieren keine ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Pausen

Rz. 70 Das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Pausen erfasst sowohl die Lage der Pausen als auch deren Dauer. Mit Pausen waren bislang nur die unbezahlten Pausen gemeint, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit leisten noch sich zur Arbeit bereithalten muss (sog. Ruhepausen; BAG, Urteil v. 23.9.1992, 4 AZR 562/91 [1]). Anderenfalls könnte der Betriebsrat mit dem Mitbestimmun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grenzen der Mitbestimmung durch Gesetz

Rz. 33 Gesetzliche Regelungen sind alle zwingenden Rechtsnormen, wie Bundesgesetze, Landesgesetze, Verordnungen oder autonomes Satzungsrecht öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Verwaltungsakte und Anordnungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften nehmen dem Arbeitgeber ebenso die Dispositionsmöglichkeiten und stehen daher den Gesetzen in ihrer Wirkung gleich. Soweit nur mitt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 214 Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für die Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der m...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Arbeitskampf

Rz. 44 Besonderheiten für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte bestehen, wenn der Betrieb vom Arbeitskampf erfasst wird. Der Grundsatz lautet allerdings, dass die Mitbestimmungsrechte auch im Arbeitskampf gelten, egal ob die Mitglieder des Betriebsrats mitstreiken oder ausgesperrt sind (BAG, Beschluss v. 26.1.1988, 1 ABR 34/86 [1]; BAG, Beschluss v. 16.12.1986, 1 ABR 35/85)....mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / 8 Das Cafeteria-System

Bei einer Aufstellung von Zusatzleistungen nach dem Cafeteria-Prinzip haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, sich in einem vorgegebenen Rahmen ihre Benefits selbst auszuwählen. Ähnlich wie in einer Cafeteria, in der zwischen mehreren Menüs zu wählen ist, kann der Mitarbeiter seine Zusatzleistungen aus einem Angebot nach seinen individuellen Bedürfnissen zusammenstellen. Da d...mehr

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Jansen, SGB VI § 278a Minde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift hat nur Bedeutung für die Durchführung der realen Nachversicherung gemäß § 233a Abs. 1 und 2 und § 8 Abs. 2. Keine Anwendung findet die Norm für Diakonissen und vergleichbare Personen, hier gelten nach § 277a Abs. 3 feste Beitragsbemessungsgrundlagen. Im Fall des § 233a Abs. 3 ist keine Beitragsbemessungsgrundlage zu bestimmen. Die Nachversicherung gilt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 278 Mindes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Geregelt wird die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung von Zeiträumen vor dem 1.1.1977, die nach § 181 Abs. 3 und 4 im Rahmen der Berechnung der Nachversicherungsbeiträge zu beachten sind. Für Zeiträume nach dem 31.12.1976 gilt § 181 Abs. 3. Rz. 4 Abs. 1 gilt für Beschäftigungszeiten, Abs. 2 für Ausbildungszeiten. Diese Regelungen greifen nur dann...mehr

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Anforderungsprofile und Kom... / 4 Kompetenzmodelle und Anforderungsprofile nutzen

Einsatzbereiche von Kompetenzmodellen und Anforderungsprofilen sind vielfältig. Kompetenzmodelle sowie insbesondere Anforderungsprofile sind Ausgangspunkt für Maßnahmen des Employer Branding und Recruiting. Sie bedingen Auswahlverfahren und -entscheidungen. Darüber hinaus stellen vorrangig Kompetenzmodelle die Grundlage für die Personalentwicklung dar, z. B. um Kompetenzlück...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 4 Beitragspflichtige Einnahme nach § 163 Abs. 5 Satz 1 a. F. ist der Unterschiedsbetrag zwischen mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts i. S. d. Altersteilzeitgesetzes (§ 6 Abs. 1 AltTZG a. F.) und dem Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit. Übersteigt der Betrag von mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.2 Akkordlohn

Rz. 198 Akkord ist eine Regelung des Entgelts, bei der die Höhe sich nach dem Arbeitsergebnis und nicht nach geleisteter Arbeitszeit richtet. Der Akkordbegriff des Gesetzes geht davon aus, dass eine Bezugs- oder Ausgleichsleistung festgesetzt wird. Die individuelle Leistung des Arbeitnehmers wird in Relation zu dieser Bezugs- oder Ausgangsleistung gesetzt. Auf diese Weise wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte

Rz. 89 § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG betrifft die Umstände der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Erfasst werden weder Fragen der innerbetrieblichen Lohngestaltung (dazu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) noch die Höhe der jeweiligen Vergütung. Rz. 90 Arbeitsentgelt ist jede Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers unabhängig von ihrer Bezeichnung. Dazu zählen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Unternehmerische Freiheit

Rz. 46 Als sonstige Grenze der Mitbestimmung wird ferner die unternehmerische Freiheit diskutiert. Der Arbeitgeber kann in sozialen Angelegenheiten bei seinen Entscheidungen nur insoweit zu einer Einigung mit dem Betriebsrat gezwungen werden, wie dadurch nicht in seine unternehmerische Betätigungsfreiheit eingegriffen wird. Die Frage, ob Mitentscheidungsbefugnisse des Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Onboarding: Neue Mitarbeite... / 4.4 Soziale Integration ist auch Führungsaufgabe

Auch die Führungskraft spielt bei der Integration eines neuen Mitarbeiters eine wichtige Rolle und kann diese aktiv fördern. Neben der Beurteilung der fachlichen Leistung sollte der Vorgesetzte in den Mitarbeitergesprächen auch die Integration in das personelle Umfeld ansprechen. Führungskräfte sollten immer wieder prüfen, ob sich der neue Mitarbeiter im Team wohlfühlt und H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.1 Gesetzliche Vermutung des Bestehens von Versicherungspflicht und Beitragszahlung

Rz. 3 § 286c Satz 1 enthält für Zeiten bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet eine widerlegbare gesetzliche Vermutung, die es dem Rentenversicherungsträger erlaubt, bei in den Versicherungsunterlagen des Beitrittsgebiets ordnungsgemäß bescheinigten Arbeitszeiten oder Zeiten der selbständigen Tätigkeit ohne weitere konkrete Ermittlungen im Einzelfall davon auszugehen, dass wäh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Onboarding: Neue Mitarbeite... / 6.2 Onboarding von Homeoffice- und Remote-Mitarbeitern

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern mittlerweile Homeoffice-Möglichkeiten an. Damit können sie ihre Arbeitszeiten flexibler einteilen, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren. In der Regel profitieren beide Seiten davon, denn die Teammitglieder sind meist zufriedener und können Privates und Berufliches besser vereinbaren. Zugleich sind sie oft auch produktiver. Ger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 2.2 Empfehlungen und Veröffentlichungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Geht es um die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, lassen sich Leitlinien auf der Webseite der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)[1] finden. Die Grundlage bildet die "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation", die vertiefenden Informationen zur Beurteilung der psychischen Belastungen finden sich in der "Leitlinie B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 1.4 Gebühren für verbindliche Auskunft: Gebühren für Gestaltungen, die sich auf den Betrieb beziehen, sind als Betriebsausgaben abziehbar

Das Verfahren zur Erteilung verbindlicher Auskünfte über die steuerliche Beurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte ist in § 89 Abs. 2 AO geregelt.[1] Für die Bearbeitung entsprechender Auskunftsanträge werden Gebühren erhoben[2], auch wenn der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird.[3] Die gesetzliche Gebührenpflicht ist verfassungsgemäß.[4] Bis zu einem Gegenst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.7 Verminderung des Bemessungsentgelts

Rz. 42 Abs. 5 bestimmt eine Verminderung des Bemessungsentgelts, wenn der Arbeitslose nicht mehr für die Anzahl von Arbeitsstunden subjektiv arbeitsbereit ist oder objektiv in Betracht kommt, die der Bemessung des Alg zugrunde gelegt worden ist, ohne dass dies zur Verneinung von Arbeitslosigkeit führt (§ 138). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitslose zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.4 Schüler und Studenten

Rz. 32 Abs. 4 befreit Schüler an allgemein bildenden Schulen, Studenten und arbeitende Studenten von der Arbeitslosenversicherungspflicht. Entscheidend ist das Erscheinungsbild als Schüler bzw. Student oder als Arbeitnehmer. Beschäftigte, die außerhalb ihrer üblichen Arbeitszeit in eine Schule gehen oder studieren (z. B. Besuch einer Abendschule), bleiben in ihrer Beschäftig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.7 Bildungsgutscheinverfahren; Feststellung der relevanten Anzahl von Beschäftigten (Abs. 6)

Rz. 35 Seit dem 1.1.2021 waren die früheren Abs. 6 und 7 als Folge des neu in Kraft getretenen Abs. 6 zu den Abs. 7 und 8 geworden. Zuvor war zum 1.10.2020 der frühere Abs. 4 als Folge der Einfügung der Abs. 4 und 5 (neu) zum Abs. 6 (bis zum 31.12.2020) geworden. Seit dem 1.4.2024 ist Abs. 7 der neue Abs. 6, ohne dass weitere Änderungen vorgenommen worden wären. Abs. 6 Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.2 Wertguthaben

Rz. 32 Wertguthaben i. S. d. Abs. 2 Nr. 2 ist im Regelfall Entgelt nach einer Wertguthabenvereinbarung i. S. d. § 7b SGB IV, das der Arbeitslose im Rahmen einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten mit Zeiten der Arbeitsleistung und Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung in der Phase der Arbeitsleistung für die Phase der Freistellung angespart hat, das aber nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.1 Leistungsausschluss nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (erste 3 Monate des Aufenthalts)

Rz. 125 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 beruht auf Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG v. 29.4.2004, der es den Mitgliedstaaten der EU erlaubt, neu einreisende Ausländer für die ersten 3 Monate des Aufenthalts von Sozialleistungen auszuschließen. Unionsbürger genießen für diese Zeit ein Aufenthaltsrecht, ohne dass dafür Aufenthaltsvoraussetzungen zu erfüllen wären (vgl. § 2 Abs. 5 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr