Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.2 Verteilung und Lage der regelmäßigen Arbeitszeit

Bei der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten auf bestimmte Wochentage und bei einer Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit auf bestimmte Uhrzeiten (Lage der Arbeitszeit) sind die Vertragsparteien frei. Das Arbeitsrecht gibt insoweit keine bestimmten Teilzeitmodelle vor. Als Beispiele für besonders häufige Teilzeitmodelle seie...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.3 Überstunden

Teilzeitbeschäftigte sind – wie Vollzeitarbeitnehmer – zur Ableistung von Mehrarbeit oder Überstunden nur verpflichtet, wenn dies tarif- oder einzelvertraglich vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung besteht keine Verpflichtung, Arbeitszeiten oberhalb der vereinbarten Wochenarbeitszeit zu leisten. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 10 NachwG gehört die Verpflichtung zur Leist...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.4 Arbeitsvergütung

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren. Bei Vereinbarungen mit Teilzeitbeschäftigten ist jedoch das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zu beachten. Das bedeutet, dass der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die anteilige Vergütung hat,...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / Zusammenfassung

Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter täglicher oder wöchentl...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.2 Allgemeiner Kündigungsschutz

Liegen die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 und § 23 KSchG vor, ist die verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wie bei Vollzeitarbeitnehmern nur rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt auch für Teilzeitarbeit...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.3 Kündigungsverbot nach § 11 TzBfG

§ 11 TzBfG bestimmt, dass die Kündigung wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, unwirksam ist. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer damit nicht zwingen, seine Rechte aus den §§ 8, 9 TzBfG in Anspruch zu nehmen oder einer Änderung der Arbeitszeit zuzustimmen. Die Vorschrift gilt unabhängig vom ...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.1 Grundsätze

Für die Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses gelten keine Besonderheiten gegenüber dem Vollzeitarbeitsverhältnis. Es kann unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben werden. Das Teilzeitarbeitsverhältnis unterliegt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dem allgemeine...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.4 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Nach § 67 Abs. 1 Satz 2 ist das auf die Stunde entfallende Bruttoarbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) mit der wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wird die Wochenarbeitszeit verteilt (z. B. Arbeits...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.5 Mehrarbeitsstunden

Rz. 22 Mehrarbeitsstunden wirken sich auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i. S. d. § 67 Abs. 1 Satz 2 erhöhend aus, wenn sie regelmäßig geleistet und vergütet wurden. Ob der Arbeitnehmende ohne Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Rehabilitations-/Teilhabeleistung auch weiterhin Mehrarbeit geleistet hätte, ist unerheblich; entscheidend sind nur die vergangenheit...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.6 Arbeitsentgelt für Zeiten einer Freistellung oder als Wertguthaben (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 32 Nach den §§ 7b ff. SGB IV hat ein Arbeitnehmender die Möglichkeit, die Arbeitszeit oder das Arbeitsentgelt in einem sog. Wertguthaben anzusparen. Dieses Wertguthaben kann er dann zu einem späteren Zeitpunkt zur Finanzierung einer längerfristigen Freistellung von der Arbeit einsetzen. Während der Ansparungsphase wird gemäß § 23 Abs. 1, § 23b Abs. 1 SGB IV nur das tatsä...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.6 Berechnung des Regelentgelts (Formel)

Rz. 23 Durch die Multiplikation des auf die Stunde entfallenden Teil des Bruttoarbeitsentgelts ("Stundenlohn"; Rz. 15 ff.) mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (vgl. Rz. 19 ff.) ergibt sich das wöchentliche Arbeitsentgelt. Da das Regelentgelt jedoch der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts ist, ist der berechnete "Wochenlohn" durch 7 zu teilen. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.3 Anzahl der Arbeitsstunden, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 18 Das maßgebende laufende Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde § 67 Abs. 1 Satz 1). Zu den Arbeitsstunden zählen auch Mehrarbeitsstunden sowie Stunden, für die ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt gezahlt wurde (bezahlter Urlaub, bezahlte Feiertage oder Entgeltfortzahlung im Rahmen einer früheren Arbeitsu...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.4 Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld/Qualifizierungsgeld (Abs. 3)

Rz. 43 Wenn Betriebe z. B. aus wirtschaftlichen Gründen oder im Baugewerbe wegen schlechtem Wetter die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anmelden, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld (§§ 95 bis 109 SGB III) oder Saison-Kurzarbeitergeld (§§ 101 und 133 SGB III). Bei einem Arbeitsausfall wegen bedarfsger...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.2 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Nach § 14 Abs. 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch hierauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Der Begriff "Arbeitsentgelt" umfasst somit ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.10.5 Förderfähige Maßnahmen (Satz 4 Nr. 1 bis 7)

Rz. 93 Förderfähig sind dabei alle in Satz 4 Nr. 1 bis 7 genannten Maßnahmen, so u. a.: individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind (Nr. 1), die Konzeptentwicklung zur Rückgewinnung von Pflegekräften (Nr. 2), Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung (Nr. 3) u. a. Rz. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt nach geleisteten Stunden bemessen ist (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 6 Die Sätze 1 und 2 des § 67 Abs. 1 befassen sich mit der Berechnung des Regelentgelts von Arbeitnehmenden, deren Arbeitsentgelt sich einer Stundenzahl zuordnen lässt. Ein nach Stunden bemessenes Arbeitsentgelt erhielten in der Vergangenheit weit überwiegend Arbeiter. Deshalb hat sich in der Praxis auch der Begriff des "Stundenlöhners" etabliert. Mittlerweile erhalten öf...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.4.2 Das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraumes ist durch Kurzarbeit etc. gemindert

Rz. 45 § 67 Abs. 3 bestimmt, dass für die Berechnung des Übergangsgelds das Arbeitsentgelt vor Eintritt des kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfalls zugrunde gelegt wird. Bezüglich der Berechnung ist im Einzelnen zu unterscheiden, ob das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmenden nach Stunden, nach Monaten oder nach anderen Werten (Akkord-/Stücklohn) bemessen ist. Rz. 46 a) Arbeitsentgel...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.2.3 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 26 Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Bruttoarbeitsentgelts. Es wird bei den Arbeitnehmenden mit vereinbarter fester Grundvergütung berechnet, indem das im Bemessungszeitraum (vgl. Rz. 7 ff.) erzielte Arbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) durch 30 geteilt wird (Hintergrund: Der Kalendermonat wird bei diesem Personenkreis ohne Rücksicht auf die t...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.10.1 Grundsatz – Förderung 2019 bis 2024 (Satz 1)

Rz. 84 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung werden in den Jahren 2019 bis 2024 jährlich bis zu 100 Mio. EUR bereitgestellt, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern, die das Ziel haben, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern; Abs. 7 Satz 1 (vgl. zu diesem Model...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 3 Betriebsrat – Unterrichtung und Mitbestimmung

Neben dem Unterrichtungsanspruch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 4 Beendigung der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit endet mit Erreichen des durch Betriebsvereinbarung oder Individualabrede vereinbarten Endtermins oder durch vorzeitige einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Eine vorzeitige Rückkehr zur Normalarbeitszeit ist geboten, wenn die Voraussetzungen für die Einführung der Kurzarbeit nicht mehr vorliegen. Hauptbeispiel ist der Wegfall der wirtschaftlichen Zwangslage, ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 5 Geringfügigkeitsgrenze ab 2026

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (einheitliche Pauschsteuer) für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob) mit 2 % pauschalieren.[1] Voraussetzung ist, dass eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[2], das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im M...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.3 Betriebe ohne Betriebsrat

Ist kein Betriebsrat vorhanden, so kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen, sondern er muss mit allen Arbeitnehmern über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit eine einzelvertragliche Vereinbarung treffen.[1] Allerdings kann bei widerspruchsloser Hinnahme einer arbeitgeberseitig angeordneten und von der Agentur f...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Ist eine tarifvertragliche Regelung nicht vorhanden, kommt als Rechtsgrundlage eine Betriebsvereinbarung in Betracht; das ist für die Einführung von Kurzarbeit eine zweckmäßige Form, weil eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer, die vom Geltungsbereich des BetrVG erfasst werden, unmittelbar und zwingend gilt.[1] Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7.1 Während der Arbeitszeit/außerhalb der Arbeitszeit

Die Sprechstunde ist nach dem Wortlaut der Bestimmung während der Arbeitszeit durchzuführen. Abgesehen von den Abmeldepflichten und etwaigen Verweigerung wegen unaufschiebbarer dienstlicher Belange ergeben daraus keine Besonderheiten. Daraus entsteht die Frage, ob sie auch außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden darf. Die Mehrzahl der Autoren bejaht dies,[1] verweist ab...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Zeitlicher Umfang/zeitliche Lage

Die Faktor Zeit ist in verschiedener Hinsicht zu prüfen und kann Anlass zu Differenzen mit dem Personalrat sein. Während bei freigestellten Personalräten jedenfalls nicht ohne besondere Begründung während der Arbeitszeit zusätzlich auch von nicht freigestellten Mitgliedern des Personalrats eine Sprechstunde abgehalten werden kann, wirkt sich diese Aktivität bei kleineren Die...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.2 Arbeitsentgelt bei Besuch der Sprechstunde

§ 40 Abs. 2 LPVG BW regelt ausdrücklich die Fortzahlung von Arbeitsentgelt für die Beschäftigten und die Beamten, die die Sprechstunde besuchen. So ist die Minderung der Besoldung und des Entgelts für die während der Arbeitszeit besuchte Sprechstunde in § 40 Abs. 2 Satz 1 LPVG BW geregelt. Kann aus dienstlichen Gründen, z. B. im Hinblick auf Teilzeitbeschäftigung oder Schich...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

§ 36 NPersVG § 36 Abs. 1 NPersVG regelt die Einrichtung der Sprechstunden ohne das Einvernehmen zu erwähnen. Auf die Jugendvertretung wird nicht eingegangen. Es wird die Ansicht vertreten, dass die Dienststellenleitung zur Vermeidung von Missbrauch den Raum, in dem die Sprechstunde stattfindet, betreten darf. Jedoch besteht kein Recht der Anwesenheit während der Beratung selb...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 1 Hauptleistungspflichten

Die gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag, nämlich die Pflicht des Mitarbeiters zu arbeiten und die des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung[1], werden durch die Einführung der Kurzarbeit im gleichen Verhältnis herabgesetzt. Die Kurzarbeit – und mit ihr die (teilweise) Suspendierung der Hauptpflichten – endet mit Erreichen des durch Indiv...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11 Rheinland-Pfalz

§ 42 LPersVG RP § 42 Abs. 1 LPersVG RP regelt nur für den Personalrat die Einrichtung der Sprechstunden während der Arbeitszeit im Einvernehmen. Dennoch ergibt sich durch die Formulierung in § 42 Abs. 2 LPersVG RP, dass die Jugend- und Auszubildendenvertretung ein eigenständiges Recht zur Durchführung von Sprechstunden hat. Wobei diese nicht an besondere Bedingungen geknüpft s...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 3 Urlaub während der Kurzarbeit

Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden. Dies wird häufig wünschenswert sein, da auf diese Weise – insbesondere bei Betriebsferien – Kurzarbeit ggf. vermieden werden kann. Das Urlaubsentgelt ist vom Arbeitgeber in der üblichen Höhe zu gewähren. Verdienstkürzungen, die durch Kurzarbeit eintreten, bleiben unberücksichtigt.[1] Praxis-Beispiel Urlaub während Kurza...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.6 Abmeldepflicht für Beschäftigte

Unstreitig muss sich der Beschäftigte, der während der Arbeitszeit eine Sprechstunde aufsuchen will, bei seinem Vorgesetzten dazu vom Dienst befreien lassen. .[1] Es ist nicht erforderlich, den Grund für den Personalratsbesuch anzugeben.[2] Der Beschäftigte verliert seinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung/Dienstbezüge nicht.[3]mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.11 Sonstige Besprechung

Davon zu unterscheiden ist das unabhängig von der Frage der Sprechstunde bestehende Recht des Personalrats, (ausgeübt durch einzelne Mitglieder) Beschäftigte auch während der Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen. Dieses Recht besteht nur ein einem aus § 62 BPersVG folgenden Auftrag der allgemeinen Überwachung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Es kann nur nac...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Das "Ob" der Sprechstunde

Der Personalrat entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einführung der Sprechstunde, § 45 Satz 1 BPersVG gewährt ihm dazu die Rechtsgrundlage. Durch die Formulierung der Norm steht auch außer Zweifel, dass diese Sprechstunden während der Arbeitszeit eingerichtet werden können,[1] ohne dass es hierfür der Zustimmung bzw. des Einverständnisses der Leitung der Diensts...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / Zusammenfassung

Überblick Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Sie muss sich nicht auf den gesamten Betrieb erstrecken, sondern kann auch nur eine Betriebsabteilung betreffen. Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen ausz...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.3 Jugend- und Auszubildendenvertetung

Im Hinblick auf die Neuregelung im Bundespersonalvertretungsgesetz ist davon auszugehen, dass diese Regelung analog für die Jugend-und Auszubildendenvertretung anzuwenden ist. Allerdings wird in § 63 Abs. 7 LPVG BW das Recht der Sprechstunde während der Arbeitszeit davon abhängig gemacht, dass mindestens 50 Beschäftigte in der Dienststelle unter 18 Jahren alt oder in einer Be...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Einführung

Die Sprechstunden der Personalvertretung sind deren wichtigstes Kommunikationselement mit den Beschäftigten. Nur hier kann unter dem Schutz der Vertraulichkeit der Auftrag aus §§ 2, 62 BPersVG erfüllt werden. Somit stellt sich die Frage nach der Zeit und dem Ort sowie den Kosten der Sprechstunde. Aus der Sicht des Arbeitgebers fallen durch die Sprechstunden mindestens 2 Beschäf...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

§ 40 PVG-HB § 40 Abs. 1 PVG-HB regelt nur für den Personalrat die Einrichtung der Sprechstunden während der Arbeitszeit. Anders als im Bund und den meisten anderen Länderregelungen ist von einem Einvernehmen nicht die Rede. Man wird die Ankündigung und die Einigung über Zeit und Ort gleichwohl aus den Grundsätzen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ableiten können. § 40 Abs. 2...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.2 Überblick über die Inhaltskontrolle

Die eigentliche Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln dient dazu, das durch die Übermacht des Verwenders (Arbeitgebers) gestörte Verhandlungsgleichgewicht auszugleichen, wie es regelmäßig auftritt, wenn der Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwendet, denn diese bieten ihm die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer belastende Vertragsregelungen zu diktieren. Daher sind diese Kl...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

Die Regelung zu den Sprechstunden gewährt dem Personalrat die Befugnis zur Einrichtung solcher Sprechstunden und stellt zugleich klar, dass diese während der Arbeitszeit eingerichtet werden dürfen. Daraus folgt, dass allein der Personalrat über das "Ob" der Sprechstunde entscheidet. In Satz 2 hat der Gesetzgeber für die zeitliche und räumliche Lage das Einvernehmen mit der Le...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.3 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Vermeidbarer Arbeitsausfall Kurzarbeit kommt nur in Betracht, wenn nicht andere, im Einzelfall wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuzumuten sind.[1] Folgende Maßnahmen sind daher im Vorfeld zu prüfen: Personalmaßnahmen: Versetzung von Arbeitnehmern in andere voll arbeitende Abteilungen; Anordnu...mehr

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Hausmeister / 2.1 Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft

Schwerpunkt der vor Inkrafttreten des TV-L geltenden speziellen tariflichen Regelungen für Hausmeister war die Festsetzung der Arbeitszeit. Die Tarifvertragsparteien waren übereinstimmend der Auffassung, dass durchaus die Voraussetzungen für eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit vorliegen können, sofern in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt. Arbeitsbereit...mehr

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Hausmeister / 2.2 Bereitschaftszeiten

Der Begriff Arbeitsbereitschaft ist in § 9 TV-L durch Bereitschaftszeit ersetzt worden. Nach der Definition des § 9 Abs. 1 TV-L sind Bereitschaftszeiten die Zeiten, in denen sich der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder an einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbstständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen; ...mehr

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Hausmeister / 4 Schichtarbeit

Das BAG hat in der Entscheidung vom 8. Juli 2009[1] zur Frage der Zahlung einer Schichtzulage an Hausmeister, deren Arbeitszeit durch eine zwischen dem Arbeitgeber und dem Personalrat vereinbarte Rahmenzeit nur rahmenmäßig vorgegeben war, darauf hingewiesen, dass sich der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Zahlung einer Zulage nicht entziehen kann, wenn er es unterlässt, einen S...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.3 Die alte Lösung: Grundsatz der Tarifeinheit und Grundsatz der Spezialität

Aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtssicherheit hatte das Bundesarbeitsgericht sowohl bei Tarifkonkurrenz als auch bei Tarifpluralität den Grundsatz der Tarifeinheit entwickelt und die Fälle entsprechend gelöst. Hiernach war grundsätzlich für alle in diesem Betrieb begründeten Arbeitsverhältnisse nur ein Tarifvertrag anzuwenden. Die alte Lösung lässt sich damit wie f...mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.7.2 Günstigkeitsprinzip

§ 4 III 2. Alt TVG lässt Regeln anderer Abmachungen gegenüber dem Tarifvertrag gelten, wenn diese für den Arbeitnehmer günstiger sind. Das gilt insbesondere für den Arbeitsvertrag. Sieht dieser beispielsweise ein höheres Gehalt oder mehr Urlaub als der Tarifvertrag vor, kann sich der Arbeitnehmer darauf berufen. Für die Frage, welche Regelung anzuwenden ist, kommt es auf den ...mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 2 Zeitlicher Geltungsbereich

Der TV-L wurde am 12.10.2006 abgeschlossen und trat gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 TV-L am 1.11.2006 in Kraft. Abweichend hiervon traten nach § 39 Abs. 1 Satz 2 TV-L § 26 Abs. 1 TV-L (Erholungsurlaub) § 26 Abs. 2 Buchst. b und c TV-L (Abweichungen vom BUrlG) sowie § 27 (Zusatzurlaub) am 1.1.2007 in Kraft. Gemäß § 39 Abs. 2 TV-L kann dieser Tarifvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.5 Die Konsequenzen: Einerseits Tarifpluralität, andererseits Tarifeinheit und Spezialität

Auf den Fall der Tarifkonkurrenz ist das BAG in seinen Entscheidungen nicht eingegangen. Hier bleibt gar nichts anderes übrig, als nach wie vor vom Grundsatz der Tarifeinheit auszugehen. Die Fälle der Tarifpluralität/Tarifkollision konnten nicht mehr über den Grundsatz der Tarifeinheit gelöst werden. Also konnten für einen Betrieb mehrere Tarifverträge gelten, aber auch erzwu...mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 3 Räumlicher Geltungsbereich des TV-L

Der TV-L umfasst die Bundesrepublik Deutschland. Allerdings wird im TV-L bei einigen Bestimmungen unterschieden zwischen den Tarifgebieten West und Ost. Wird auf das Tarifgebiet Ost Bezug genommen, gelten die Regelungen für die Beschäftigen, deren Arbeitsverhältnis in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet begründet worden ist und bei denen der Bezug des Arbeit...mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.8.1 Überblick

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) einen rahmenrechtlichen[1] Typenzwang für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen auferlegt. Dieser Typenzwang gilt jedoch nicht für das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches P...mehr