Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.5 Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis

Rz. 21 Die rückwirkende Abwicklung von Arbeitsverhältnissen ist praktisch und rechtlich problematisch, da Arbeitsverhältnisse auf den dauerhaften Austausch von Arbeitskraft und Vergütung ausgerichtet sind. Ein rechtlich fehlerhaftes Arbeitsverhältnis kann daher grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft beendet werden, wenn es die Parteien bereits in Vollzug gesetzt haben...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.8 Muster

Rz. 141 Eine Kündigungsschutzklage ist stets unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entwerfen. Eine kurze Kündigungsschutzklage zur Wahrung der Frist des § 4 Satz 1 KSchG könnte jedoch wie folgt aussehen: Muster per beA Arbeitsgericht (Ort und Anschrift) (Ort, Datum) In Sachen Peter Muster, (Anschrift) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwal...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Urteilsverfahren

Rz. 66 Das Arbeitsgericht entscheidet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. b und Abs. 5 ArbGG im Urteilsverfahren. Einzelheiten des Urteilsverfahrens sind in den §§ 46 ff. ArbGG geregelt. Soweit diese Vorschriften nichts anderes bestimmen, gilt die ZPO (vgl. §§ 46 Abs. 2 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1, 72 Abs. 5 ArbGG). [1] Hinweis Der Arbeitgeber ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 14 NachwG verp...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Änderungskündigung

Rz. 12 Hat der Arbeitnehmer im Falle einer Änderungskündigung das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen, muss er Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG erheben, sofern er sich dagegen wehren möchte und die arbeitgeberseitige Änderung der Arbeitsbedingungen eine Änderung des Arbeitsvertrags erfordert und nicht bereits auf der Grundlage des Weisungsrechts des Arbeitg...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.6 Nichtverlängerungsmitteilung und Befristung

Rz. 23 Eine tarifvertraglich vorgeschriebene Mitteilung des Arbeitgebers, ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht über den vereinbarten Zeitraum hinaus fortsetzen zu wollen ("Nichtverlängerungsmitteilung"), ist keine Kündigung. Die Nichtverlängerungsmitteilung kann der Kündigung wegen der unterschiedlichen Erklärungsinhalte auch nicht gleichgestellt werden.[1] § 4 Satz 1 KSc...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.10 Kündigungsausschluss

Rz. 43 Insbesondere für ältere Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit schließen Tarifverträge ordentliche Kündigungen häufig aus.[1] Auch in Arbeitsverträgen finden sich gelegentlich entsprechende Regelungen, z.B. wenn der Arbeitnehmer ohne dieses Zugeständnis nicht bereit ist, eine sichere Vorbeschäftigung aufzugeben. Für Verstöße gegen tarifvertragliche oder vertr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.9 Mittelbares Arbeitsverhältnis

Rz. 116 Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann beschäftigt wird, der seinerseits selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist und die Arbeit mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird.[1] Ein mittelbares Arbeitsverhältnis kann z.B. entstehen, wenn ein Hochschullehrer für ein aus Drittmitteln finanziertes Forschungs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 9 Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 180 Während des bestehenden Anstellungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern auch einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Dieser aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 und 2 GG abgeleitete Anspruch besteht grds. auch für einen gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist.[1] D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.5.2 Änderungskündigung (Satz 2)

Rz. 135 Die Änderungskündigung wirkt wie eine Beendigungskündigung, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht unter Vorbehalt nach § 2 KSchG annimmt. In diesem Fall ist die Änderungskündigung auch mit einer normalen Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG anzugreifen.[1] Beispiel Es wird beantragt, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Künd...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.13.2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)[1] bezweckt, dass Verbraucher und Unternehmen (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) ihre Streitigkeiten nicht erst vor den ordentlichen Gerichten, sondern bereits in außergerichtlichen Verfahren (Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren) beilegen können. Das Ge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Klageverzicht

Rz. 8 Verzichtet der Arbeitnehmer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage auf seinen Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, kann die Kündigungsschutzklage unzulässig sein.[1] § 7 KSchG ist nicht einschlägig. Hinweis Der Arbeitnehmer kann nach Zugang der Kündigung auch außergerichtlich auf seinen Kündigungsschutz verzichten, z. B. in Form einer Ausgleichsqu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Geschäftsfähigkeit des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers

Rz. 31 Die Anwendung des § 4 Satz 1 KSchG darf zwingende gesetzliche Wertungsentscheidungen nicht unterlaufen. Eine Kündigung gegenüber einem geschäftsunfähigen Arbeitnehmer wird nach § 131 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht. Erst mit Zugang der Kündigung beim gesetzlichen Vertreter beginnt die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG zu laufen. Hierf...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1.2 Besonderer Gerichtsstand

Rz. 73 Neben dem allgemeinen Gerichtsstand besteht seit dem 1.4.2008 der besondere Gerichtsstand des Arbeitsorts nach § 48 Abs. 1a ArbGG. Danach ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Falls ein gewöhnlicher Arbeitsort i. d. S. nicht feststellbar ist, ist das Arbeitsge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 8 Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 175 Im Fall der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG entscheidet das Arbeitsgericht ausschließlich über die Wirksamkeit einer konkreten Kündigung. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, weil die Kündigung nach materiellem Recht wirksam ist oder der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig nach §§ 4 ff. KSchG Kündigungsschutzklage erhoben hat, steht die Bee...mehr

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Strategische Personalentwic... / 2.2 Der neue psychologische Vertrag

Ein weiterer maßgeblicher Faktor ist der so genannte "neue psychologische Vertrag". Kurz gesagt: Der "traditionelle psychologische Vertrag" – Arbeitsplatzsicherheit gegen Arbeitnehmerloyalität hat – aus verschiedenen Gründen – seit den 90er Jahren arbeitgeberseitig abgenommen. Arbeitnehmer haben darauf reagiert und sich ebenfalls an die veränderten Realitäten angepasst. Ein (!...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 2.3 Onboarding Software

Der Begriff Onboarding leitet sich vom englischen „taking on board“ ab und bedeutet ins Deutsche übertragen „An-Bord-Nehmen“, also einen neuen Mitarbeiter im Unternehmen aufnehmen. Es handelt sich hierbei um einen Prozess im Personalmanagement, welcher sich dem Recruiting-Prozess anschließt und die Einarbeitung und Integration neuer Mitarbeiter in ein Unternehmen unterstütze...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.2 Lohn- und Gehaltsabrechnung (Payroll)

Ein wesentlicher Teilbereich der Personaladministration ist die Entgeltabrechnung (sog. Payroll) der Mitarbeiter. Neben der Informationspflicht für den Mitarbeiter hat die Lohn- und Gehaltsabrechnung für das Unternehmen noch die Aufgabe der Nachweispflicht für externe Stellen (z. B. Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur) und dient als Grundlage für d...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 4.7 Betriebsärztlicher Dienst/Gesundheitsdienstleister

Grundlage für den Betriebsärztlichen Dienst ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG). Danach hat der Arbeitgeber Betriebsärzte zu bestellen und ihnen die in § 3 ASiG aufgezählten Aufgaben zu übertragen, wenn dies im Hinblick auf § 2 ASiG erforderlich ist. Die Betriebsmedizin (= Arbei...mehr

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Fluktuation und Retention m... / 3.2 Betriebliche Faktoren und Ansatzpunkte

Zu den betrieblichen Faktoren gehören tätigkeitsbezogene Aspekte, der Arbeitsplatz und Aspekte der Gesamtorganisation. Dabei kommt der Tätigkeit selbst sowie den direkten Umgebungsfaktoren regelmäßig höhere Relevanz zu. In der (Beratungs-)Praxis wird oft auf relationale Aspekte, insbesondere die Führung, fokussiert. Dass dieser Faktor eine Rolle spielt, ist unbenommen. Es ist...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.1 Grundlagen

Rz. 159 Zur Abgrenzung der Verbindlichkeitsrückstellung aus Erfüllungsrückstand von den Drohverlustrückstellungen bei Dauerschuldverhältnissen vgl. Rz 132. Als Dauerschuldverhältnisse werden solche Vertragsverhältnisse bezeichnet, bei denen die Leistung über einen längeren Zeitraum erbracht und realisiert wird (zeitraumbezogene Leistungserbringung). Beispiele hierfür sind: Mi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Arbeitnehmeranzahl (Abs. 5)

Rz. 19 Ein weiteres Kriterium für die Bestimmung der Größenklasse ist gem. Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 HGB die durchschnittliche Anzahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer. Der Begriff des Arbeitnehmers orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts sowie an der Rechtsprechung des BAG.[1] Insofern gilt als Arbeitnehmer jede natürli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.2 Beschaffungsgeschäfte

Rz. 162 Eine Rückstellung für drohende Verluste kommt nur für den Teil eines Dauerschuldverhältnisses in Betracht, der am Abschlussstichtag noch nicht erfüllt ist.[1] Rz. 163 Eine Drohverlustrückstellung ist für den schwebenden Teil des Dauerbeschaffungsgeschäfts nur dann zu bilden, wenn ein Verlust droht. Eine Rückstellung wegen entgangener Gewinne kommt demgegenüber nicht i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Beschäftigte Arbeitnehmer (Nr. 7)

Rz. 37 Im Anhang ist in Umsetzung des Art. 16 Abs. 1 Buchst. h der RL 2013/34/EU die durchschnittliche Zahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer aufgegliedert nach Gruppen anzugeben, um nähere Angaben über die Personalstruktur zu erhalten. Ergänzend sind die Personalaufwendungen bei Nr. 8 Buchst. b) aufzuführen. Angaben über die Vj-Zahlen sind im Anhang nicht notwen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.13 Angaben zu nahestehenden Personen (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 86 Angaben sind zumindest über wesentliche marktunübliche Geschäfte des MU und der TU mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wert, über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen, in den Konzernanhang aufzunehmen. Dabei ist es freigestellt, ob nur über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte oder über alle Geschäfte mit na...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Rechte gegenüber Mutter- und Tochterunternehmen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 32 Der Abschlussprüfer erhält nach Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift die Auskunftsrechte zu Aufklärungen und Nachweisen gem. Abs. 2 Satz 1 und 2 auch in Bezug zu MU und TU der zu prüfenden Ges. Es besteht hinsichtlich der MU und TU demgegenüber kein Prüfungsrecht i. S. v. Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift, sodass den Aufklärungen und Nachweisen von MU und TU besondere Bedeutung zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7.5 Betriebsverfassungsrecht

Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze durchgeführt werden. Zu den Gesetzen, deren Einhaltung der Betriebsrat überwachen kann, gehört auch das Nachweisgesetz. Nach Ansicht des BAG kann er deshalb die im Betrieb verwandten Formulararbeitsverträge daraufhin prüfen, ob sie die in § 2 Abs. 1 Nach...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.1 Auswirkungen auf den Arbeitsvertragsschluss

Die Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig. Dieser Grundsatz wird auch durch das Gesetz nicht eingeschränkt. Hieran hat sich auch durch die RL 2019/1152/EU nichts geändert. Wichtig Arbeitsvertrag kann formfrei geschlossen werden Weder die Nachweis-Richtlinie, die RL 2019/1152...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.5 Erleichterungen für den Arbeitgeber

Eine Erleichterung für den Arbeitgeber stellen die Regelungen in § 2 Abs. 4 und 5 NachwG dar. Die Verpflichtung zum Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen entfällt immer, wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen hat und in diesem Vertrag die in § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG aufgeführten Vertragsbedingungen enthalten sind. Seit dem 1.1.2025 braucht d...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.3.5 Weitere Regelungen

Besonderheiten bei den vertraglichen Vereinbarungen mit ausländischen Arbeitnehmern bestehen nicht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Nachweis in der jeweiligen Landessprache des Arbeitnehmers auszustellen. Dementsprechend ist eine Niederschrift in deutscher Sprache stets ausreichend. Empfehlenswert ist jedoch zur Rechtsklarheit, dem ausländischen Arbeitnehmer eine...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / Zusammenfassung

Überblick Das Nachweisgesetz (NachwG) findet regelmäßig auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Selbst kurzfristige Aushilfsarbeitsverhältnisse sind seit dem 1.8.2022 nicht mehr vom Geltungsbereich ausgenommen. Darüber hinaus unterfallen bestimmte Vertragsverhältnisse mit Praktikanten durch § 1 Satz 2 NachwG dem Geltungsbereich des Gesetzes. Soweit nach dieser Vorschrift Prakti...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.9 Arbeit auf Abruf

In § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 9 NachwG werden umfangreiche Nachweispflichten im Bereich der Abrufarbeit nach § 12 TzBfG geregelt. Hintergrund ist, dass die Richtlinie 2019/1152/EU Abrufarbeitsverhältnisse und sog. "Null-Stunden-Verträge" als besonders problematisch auch im Hinblick auf transparente Arbeitsbedingungen identifiziert hat. So heißt es im 12. Erwägungsgrund der Richtl...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 6 Inkrafttreten

Das ursprüngliche NachwG trat zum 1.7.1995 in Kraft. Hinsichtlich der zum 1.8.2022 in Kraft getretenen Neufassung gilt die Übergangsvorschrift des § 5 NachwG. Danach ist zunächst klar, dass die erweiterten Nachweispflichten und die Fristen nach § 2 Abs. 1 Satz 4 NachwG (seit 1.1.2025 Satz 9) für solche Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.7.2022 beginnen, gelten. "Auf Verlan...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.15.3 Kirchliche Regelungen

Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts wird der sogenannte "Dritte Weg" praktiziert. Da die Kirchen ihr Arbeitsvertragsrecht weder durch einseitige Festlegungen ("Erster Weg"), noch durch Tarifverträge ("Zweiter Weg") regeln möchten, hat sich die Arbeitsrechtssetzung durch paritätisch besetzte Kommissionen etabliert. Diese Regelungen des "Dritten Weges" können mangels eine...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7.3 Zurückbehaltungsrecht

Erfüllt der Arbeitgeber die sich aus den §§ 2, 3 NachwG ergebende Verpflichtung zur rechtzeitigen Erteilung des Nachweises nicht, so hat der Arbeitnehmer nach § 273 BGB an sich ein Zurückbehaltungsrecht bei seiner Arbeitsleistung. Bis zur Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflicht kann der Arbeitnehmer dementsprechend seine Arbeitsleistung verweigern, ohne dass er mit Sankti...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderungen nach dem Nachweisgesetz

Zusammenfassung Überblick Das Nachweisgesetz (NachwG) findet regelmäßig auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Selbst kurzfristige Aushilfsarbeitsverhältnisse sind seit dem 1.8.2022 nicht mehr vom Geltungsbereich ausgenommen. Darüber hinaus unterfallen bestimmte Vertragsverhältnisse mit Praktikanten durch § 1 Satz 2 NachwG dem Geltungsbereich des Gesetzes. Soweit nach dieser Vo...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.1 Bezeichnung der Vertragsparteien

Nach § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 1 NachwG hat der Nachweis Name und Anschrift der Vertragsparteien zu enthalten. Weder das Erfordernis an sich noch die Nummerierung hat sich durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1152/EU geändert. Nach dem Gesetzeszweck soll der Arbeitnehmer insbesondere durch die Bezeichnung seines Arbeitgebers über die rechtliche Identität seines Ver...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 1 Vorbemerkung

Infographic Die ursprüngliche Fassung des NachwG (NachwG) beruhte auf den Vorgaben der sog. Nachweis-Richtlinie 91/533/EWG vom 14.10.1991[1] über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen. Der deutsche Gesetzgeber hatte damals die Richtlinie nur mit erheblicher zeitlich...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.5 Tätigkeitsbezeichnung

Nach § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 5 NachwG muss der Arbeitgeber "die Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit" in den Nachweis aufnehmen. Hingegen sah Art. 2 Abs. 2c der Nachweis-Richtlinie die Aufnahme einer "kurzen Charakterisierung oder Beschreibung der Arbeit" vor. Die in Deutschland geltende Rechtslage blieb hinter den gemeinschafts...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7.4 Beweislastverteilung im gerichtlichen Verfahren

Noch weitgehend ungeklärt ist, welche Auswirkungen die Ausstellungen eines fehlerhaften Nachweises oder das völlige Fehlen eines Nachweises auf die Darlegungs- und Beweislast im gerichtlichen Verfahren hat. Dabei sind zu unterscheiden: Die Bindungswirkungen an einen erteilten Nachweis oder das völlige Fehlen eines Nachweises. 7.4.1 Bindungswirkungen an den Inhalt des Nachweises...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3 Inhalt der Nachweispflicht

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG hat der Arbeitgeber die verschiedenen Angaben innerhalb der Fristen des § 2 Abs. 1 Satz 9 NachwG dem Arbeitnehmer in schriftlicher Form auszuhändigen. 3.1 Auswirkungen auf den Arbeitsvertragsschluss Die Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig. Die...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.3 Formelle Anforderungen an den Nachweis nach § 2 Abs. 1 NachwG

3.3.1 Schriftform oder Textform? Bisher sah der Gesetzgeber den Nachweis als so wichtig an, dass wirksame Nachweise nur unter Wahrung der Schriftform (mit Originalunterschrift) nach § 126 Abs. 1 BGB erteilt werden konnten. Die elektronische Form[1] war ausgeschlossen. Die Richtlinie 2019/1152/EU war hier schon moderner, indem sie in ihrem 24. Erwägungsgrund ausführte: "Im Hinb...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7.4.1 Bindungswirkungen an den Inhalt des Nachweises

Das NachwG enthält keine Regelung für den Fall, dass der Arbeitgeber den Nachweis nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt. Auch die zugrunde liegende Nachweis-Richtlinie enthält keine entsprechenden Vorgaben, vielmehr bleiben nach Art. 6 Nachweis-Richtlinie "einschlägige Verfahrensregeln" der Mitgliedstaaten unberührt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.6 Vereinbarung im Arbeitsvertrag

Einzelvertraglich können auch frei formulierte Ausschlussklauseln vereinbart werden. Diese unterliegen jedoch einer engeren gerichtlichen Inhaltskontrolle.[1] Für die Beurteilung als Allgemeine Geschäftsbedingungen ist es erforderlich, dass die Klausel nicht nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist und der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf den Inhalt keinen Einf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.16 Abschließende Aufzählung der Arbeitsbedingungen

Problematisch war schon immer, ob es sich bei der Aufzählung in § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG um eine abschließende Aufzählung der wesentlichen Arbeitsbedingungen handelt, über die der Arbeitgeber einen Nachweis zu erstellen hat. Hieran hat sich auch durch die Neufassung des NachwG nichts geändert. Dabei bereitet die Bestimmung des gesetzgeberischen Willens Schwierigkeiten, da di...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.8 Arbeitszeit

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 NachwG a. F. war die vereinbarte Arbeitszeit im Nachweis anzugeben.[1] Maßgeblich war dabei die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers, also lediglich die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit. Ob diese mit der tatsächlich geleisteten bzw. zu leistenden Arbeitszeit übereinstimmt, ist für die...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.17 Auslandstätigkeit

Schon nach dem bis zum 31.7.2022 geltenden § 2 Abs. 2 NachwG musste der Nachweis für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen, zusätzlich folgende Angaben enthalten: Dauer der Auslandstätigkeit, die Währung, in der das Arbeitsentgelt gezahlt wird, zusätzliche mit dem Auslandsaufenthalt verbundene Arbeitsent...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.3.4 Anspruch auf schriftlichen Nachweis trotz vorheriger Erteilung in Textform

Selbst wenn der Arbeitgeber einen Nachweis in Textform nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG erteilt, kann der Arbeitnehmer gleichwohl einen Nachweis in der strengen Schriftform nach § 2 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Satz 1 NachwG verlangen. Hierfür gelten dann die oben geschilderten Voraussetzungen. Der Arbeitnehmer kann auch dann einen schriftlichen Nachweis verlangen, wenn nicht rechtzei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.15 Hinweis auf Kollektivvereinbarungen und kirchliche Regelungen

Nach der Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG a. F. musste der Nachweis einen allgemein gehaltenen Hinweis auf anwendbare Kollektivverträge enthalten. Hieran hat sich weder durch die Neufassung des Nachweisgesetzes zum 1.8.2022 noch zum 1.1.2025 viel geändert. Allerdings wurde auf Basis des Art. 4 Abs. 2 Buchst. o RL 2019/1152/EU die Notwendigkeit aufgenommen, auch au...mehr