Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeiten trotz Krankschreibung

Zusammenfassung Überblick Kann der Arbeitgeber trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers einfordern? Und wie gestaltet es sich, wenn der Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit arbeiten bzw. früher als in seiner AU-Bescheinigung prognostiziert an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Beitrag gep...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 4 Tipps für die Praxis

Eine Arbeitsaufnahme vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird regelmäßig nur mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers möglich sein. Aufgrund des hohen Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird es für den Arbeitgeber schwer sein, eine vorzeitige Genesung des Arbeitnehmers zu beweisen. Will ein Arbeitnehmer die Arbeit vor "Ablaufen" seiner Arbeitsunfähig...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 2 Arbeiten trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit

2.1 AU-Bescheinigung Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) stellt für den Arbeitnehmer das wichtigste Mittel dar, um seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können. Nach sorgfältiger Untersuchung und Befragung des Arbeitnehmers durch einen Arzt wird in der AU-Bescheinigung festgelegt, wann die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers begann und wie lang...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 2.2 Vorzeitige Genesung

Wird der Arbeitnehmer vor dem in der AU-Bescheinigung prognostizierten Zeitpunkt wieder arbeitsfähig, ist er verpflichtet, sich unverzüglich bei seinem Arbeitgeber zurückzumelden und seine Arbeitsleistung anzubieten und wiederaufzunehmen. Die ausgestellte AU-Bescheinigung und das darin prognostizierte Genesungsdatum hindert den Arbeitnehmer in diesem Fall nicht an der vorzei...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 3 Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen

3.1 Haftungsverteilung im Arbeitsverhältnis Erbringt der Arbeitnehmer trotz bestehender AU-Bescheinigung seine Arbeitsleistung bzw. nimmt diese (vorzeitig) wieder auf, so hat dies regelmäßig keine Auswirkungen auf die Haftungsverteilung im Arbeitsverhältnis. Es bleibt bei der allgemeinen Regel des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Aufgrund der dem Arbeitgeber zukommenden ...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 1 Krankheit ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu arbeiten. Die Erbringung seiner Arbeitsleistung ist in diesem Fall unmöglich geworden (§ 275 Abs. 1 BGB). 1.1 Arbeitsunfähigkeit Krankheit ist jedoch nicht gleich Arbeitsunfähigkeit. Krankheit wird als jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand def...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 3.1 Haftungsverteilung im Arbeitsverhältnis

Erbringt der Arbeitnehmer trotz bestehender AU-Bescheinigung seine Arbeitsleistung bzw. nimmt diese (vorzeitig) wieder auf, so hat dies regelmäßig keine Auswirkungen auf die Haftungsverteilung im Arbeitsverhältnis. Es bleibt bei der allgemeinen Regel des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Aufgrund der dem Arbeitgeber zukommenden Fürsorgepflicht besteht die Möglichkeit, da...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / Zusammenfassung

Überblick Kann der Arbeitgeber trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers einfordern? Und wie gestaltet es sich, wenn der Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit arbeiten bzw. früher als in seiner AU-Bescheinigung prognostiziert an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Beitrag geprüft. Dabei werd...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 2.3 Zweifel an vorzeitiger Genesung – Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers anzunehmen, sofern der Arbeitnehmer ihm die Leistung zur rechten Zeit, in rechter Weise und am rechten Ort anbietet. Nimmt er die Arbeitsleistung nicht an, gerät er in Annahmeverzug. Dies setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist. Ist er dies nicht, gerät der Arbeitgeber nicht in Ann...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 2.5 Auswirkungen auf den Lohnanspruch

Mit Wegfall der Arbeitsunfähigkeit entfällt der Unmöglichkeitsgrund. Der Arbeitnehmer muss zur Aufrechterhaltung seines Lohnanspruchs seine Arbeitsleistung zur rechten Zeit, am rechten Ort und in rechter Weise wieder anbieten. Bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung derart an und ist folglich leistungsfähig, muss der Arbeitgeber bei Verweigerung der Annahme Annahmeverz...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 1.1 Arbeitsunfähigkeit

Krankheit ist jedoch nicht gleich Arbeitsunfähigkeit. Krankheit wird als jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand definiert. Das Vorliegen einer Krankheit führt jedoch nicht zwangsläufig zur Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit ist individuell anhand der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu bestimmen. Ein Arbeitnehmer ist krankheitsbedingt arbeitsunf...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 1.2 Keine teilweise Arbeitsunfähigkeit

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine teilweise Arbeitsunfähigkeit. Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aufgrund von Krankheit nur teilweise erbringen, z. B. nur in geringerem zeitlichen Umfang, liegt Arbeitsunfähigkeit vor.[1] Daher gilt: Maßgeblich ist, ob dem Arbeitnehmer aufgrund seiner teilweisen Arbeitsunfähigkeit die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten unmö...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 3.4 Leistungsausschluss

Ausgeschlossen von der Leistungspflicht ist die ärztliche Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs und umfasst die Anästhesie, den operativen Eingriff oder die Gabe einer den Schwangerschaftsabbruch herbeiführenden Medikation, die vaginale Behandlung einschließlich der Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter, die Injektion von Medikamenten, die Gabe eines wehenauslösenden M...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 5.1 Frist

Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden.[1] Wird die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn gemeldet, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt. Die Meldefrist verlängert sich auf den nächstfolgenden Werktag, wenn das Ende der Frist auf einen Samstag,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 332a Unzulä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die einzelnen Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur sind so auszugestalten, dass sie interoperabel sind (§ 325 Abs. 2, 3). Hierdurch soll trotz der heterogenen Anbieterstruktur von Komponenten und Diensten über verbindliche technische Normen ein funktionierendes Gesamtsystem erreicht werden. Ungeachtet dieser Interoperabilitätsvorgaben bieten verschiedene ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.3 Besonderheit: Elektronisches Mitteilungsverfahren (ab 1.1.2021)

Rz. 29 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 ruht der Anspruch auf Krankengeld wegen einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeitsdaten vom Vertragsarzt etc. im elektronischen Verfahren nach § 295 Abs. 1 Satz 10 an die Krankenkasse gemeldet werden (eAU). Die eAU ist eine AU-Bescheinigung, die per Datensatz an die Krankenkasse übermittelt wird. Dieses ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.2 Meldepflichten des Versicherten, wenn der Arzt bzw. die Einrichtung die Arbeitsunfähigkeit nicht elektronisch an die Krankenkasse übermitteln muss

Rz. 25 Der Versicherte hat seine Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse innerhalb von einer Woche zu melden, wenn sein Arzt bzw. die von ihm aufgesuchte Einrichtung nicht am elektronischen Mitteilungsverfahren nach § 295 teilnimmt (vgl. auch Rz. 29). § 49 Abs. 1 Nr. 5 hat deshalb Wirkung bei allen bis zum 31.12.2020 ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und darüber hin...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.1 Grundsätze

Rz. 20 Jeder erstmalige Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit (AU) setzt für die ihr zugrunde liegende Krankheit (Definition "dieselbe Krankheit": vgl. Rz. 10 f.) eine Kette aufeinander folgender, jeweils 3 Jahre dauernder Blockfristen in Gang. Das gilt auch für eine sog. "hinzugetretene Krankheit" i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 2, die Arbeitsunfähigkeit verursacht. Eine "hinzugetret...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.5 Abs. 2 – Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs

Rz. 25 Gemäß § 48 Abs. 2 lebt der Anspruch auf Krankengeld nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder auf. Diese Vorschrift soll verhindern, dass der längerfristig oder auf Dauer arbeitsunfähig erkrankte Versicherte mit Beginn einer jeden neuen Blockfrist wieder für 78 Wochen Krankengeld beanspruchen kann. Das Wort "Wiederaufleben" i. S. d. § 48 Abs. 2 bedeutet, dass ein Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.3 Die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Krankheit hat in der Vergangenheit bereits weitere Arbeitsunfähigkeitszeiten verursacht, die hinzugetretene jedoch nicht

Rz. 22 Falls die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Krankheit (z. B. Krankheit "A"; Rz. 17 ff.) in der Vergangenheit bereits Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, beginnt die Blockfrist für die "hinzugetretene Krankheit" (z. B. Krankheit "B") mit dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit, in der der Hinzutritt erfolgte, begann (vgl. Beispiele 16 und 17 unter Ziff. 3.2.2 der Geme...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.4 Die hinzugetretene Krankheit hat bereits in der Vergangenheit Arbeitsunfähigkeit verursacht

Rz. 23 Falls die hinzugetretene Krankheit in der Vergangenheit bereits Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, bleibt die für sie laufende Blockfrist weiterhin maßgebend (Gemeinsame Verlautbarung, Ziff. 2.3.2. i. V. m. 3.2.2., vgl. dort Beispiel 12, wobei der Autor auf seine Anmerkungen zu den Ausführungen unter Rz. 5 verweist). Die für die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.2 Definition "hinzugetretene Krankheit"

Rz. 17 Eine "hinzugetretene Krankheit" i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 2 liegt dann vor, wenn zeitgleich mit dem Vorliegen oder Wiedervorliegen einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ersten Erkrankung unabhängig von dieser Krankheit zugleich eine weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bedingt. Es reicht insoweit aus, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten von mindes...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.2 Die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Krankheit und die hinzugetretene Krankheit haben in der Vergangenheit noch keine weitere Arbeitsunfähigkeit(en) verursacht

Rz. 21 Falls die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Krankheit (Rz. 17 ff.) in der Vergangenheit noch keine Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, beginnt die Blockfrist für die "hinzugetretene Krankheit" mit der für die zuerst bestandene Krankheit laufenden Blockfrist (Ziff. 3.2.2 Abs. 1 der Gemeinsamen Verlautbarung, Fundstelle Rz. 35, die auf die Urteile des BSG v. 24.6.1969...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Anspruch auf Krankengeld infolge von Arbeitsunfähigkeit bzw. stationärer Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Beschränkung der Leistungsdauer für den Fall vorgesehen, dass der Versicherte längere Zeit wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig ist. Die Begrenzung der Leistungsdauer für das Krankengeld beruht maßg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Die Führung einer Patientenakte dient mehreren Zwecken. Die Dokumentation der Behandlung soll zum einen die sachgerechte Behandlung und Weiterbehandlung gewährleisten sowie Doppeluntersuchungen vermeiden (BGH NJW 89, 2330, 2331; Laufs/Katzenmeier/Lipp/Katzenmeier IX Rz 47; Laufs/Kern/Rehborn/Rehborn/Kern § 61 Rz 10 ff). Die Pflicht des Behandelnden, über die Behandlung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 15 Vorausgesetzt ist entweder die positive Kenntnis des Behandelnden von der nicht vollständigen Kostenübernahme oder das Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte, die auf diesen Umstand hinweisen können. Hinreichende Anhaltspunkte liegen vor, wenn begründete Zweifel an der Kostenübernahme bestehen (str, Spickhoff MedR 15, 845, 850). III findet auf gesetzlich wie privat Vers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Ausübung subjektiver Rechte stößt an Schranken, wo gleich- oder höherwertige Rechte anderer Personen durch die Rechtsausübung betroffen werden. Dem trägt das Gesetz zum einen dadurch Rechnung, dass es den Inhalt subjektiver Rechte insoweit bereits einschränkt. Zum anderen kennt es besondere Regelungen, die Missbrauchskonstellationen im Einzelfall verhindern. § 226 s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Gründe für eine Ersatzbeschränkung.

Rn 76 Es gibt wenigstens noch eine Gruppe von Fällen, bei denen der Schadensersatz beschränkt werden muss. Ein Beispiel bildet BGH NJW 76, 1143, 1144 [BGH 03.02.1976 - VI ZR 235/74]: Jemand erleidet einen Stammhirnschaden mit der Folge von Lähmungen und Sprachstörungen durch bloße Beleidigungen und leichte Tätlichkeiten, oder ein Unfallverletzter wird vom Arzt grob fehlerhaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 17 Zu den Anwaltsgebühren bei Anerkenntnis Hergenröder AGS 06, 1. Die Terminsgebühr entsteht (nur) bei Erlass des AU in voller Höhe (VV 3104), auch wenn ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (VV 3104 I Nr 1) (hierzu SG Stuttgart BeckRS 15, 66543; anders liegt es bei § 128 III und § 91a, dazu BGH VersR 08, 231; Oldbg 5 T 787/15 unveröfftl). Zur Höhe der Terminsgebühr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauerhafte Berufsunfähigkeit

Rn. 2023 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Neben dem Erreichen der in s Rn 2022 genannten Altersgrenze ist das Vorliegen einer dauerhaften Berufsunfähigkeit eine weitere Alternative, um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können. Maßstab für die Beurteilung und Feststellung der dauerhaften Berufsunfähigkeit ist allein das Sozialversicherungsrecht (OFD Nds v 20.12.2011, S 2242–94 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristablauf und Terminsbestimmung (Abs 1).

Rn 3 Der Schuldner erhält vom Gerichtsvollzieher eine letztmalige Zahlungsfrist von zwei Wochen (S 1). Nach der Neufassung des Abs 1 S 4 zum 26.11.16 durch Art. 1 Nr. 8 EuKoPfVODG (§ 802a Rn 1) bedarf es dieser Fristsetzung nicht mehr, wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner innerhalb der letzten zwei Wochen bereits zur Zahlung aufgefordert hat, und diese Aufforderung erfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 10 Keine Urteilsgebühren, auch dann nicht, wenn das Urt ausnahmsweise vollständig abgefasst wird. Das VU führt nicht zu einer Ermäßigung der Verfahrensgebühr (zur Anwendbarkeit von § 344 Köln BeckRS 19, 356; zu den Kosten der Säumnis generell Schneider NJW 19, 556); für das AU gilt KV 1211 Nr 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert um ausbildungsbedingten A...mehr

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zfs 06/2023, Unfall nach Be... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Berufung des Klägers ist überwiegend begründet. Dem Kläger steht ein Anspruch gegen den Beklagten zu 1 aus § 7 Abs. 1, § 11 Satz 2 StVG und § 249 Abs. 1 BGB in ausgeurteilter Höhe zu. 1. Es ist unstreitig ein Verletzungserfolg am Knie/Schienbein (Tibiakopffraktur) als körperliche Primärverletzung (in Abgrenzung zur Sekundärverletzung, dazu BGH, Urt. v. 26.7.2022 – VI ZR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich und Verfahrensvergleichung.

Rn 15 § 307 gilt auch im Eilverfahren (wie § 306 Rn 10) sowie bei Klagen des kollektiven Rechtsschutzes (BGH NJW 89, 1673, 1675 [BGH 22.03.1989 - VIII ZR 154/88]: AGB-Verbandsklage). Der Ausschluss des § 306 durch § 14 III KapMuG (§ 306 Rn 11) gilt für § 307 nicht. Ein ›Anerkenntnis‹ hinsichtlich der Zuständigkeit des Schiedsgerichts im Verfahren nach § 1032 II ist wirkungslo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellung statt Verkündung (Abs 3).

Rn 7 Statt zu verkünden sind die ohne mündliche Verhandlung ergehenden AU (§ 307 S 2) zuzustellen – das ist seit dem ZPO-ReformG nicht mehr auf das Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren beschränkt (§ 307 II aF), sodass auch im schriftlichen Verfahren des § 128 II Zustellung statt Verkündung in Betracht kommt. Außerdem gilt Abs 3 für ein VU iSd § 331 III bei nicht rechtz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Schluss der mündlichen Verhandlung (Nr 3).

Rn 6 Das Datum ist maßgeblich für §§ 322, 323 II, 767 II. Der Schluss bestimmt sich nach § 136 IV; auch bei nachgelassenem Schriftsatz. Bei Wiedereröffnung nach § 156 ist die wiedereröffnete Verhandlung maßgeblich. Im Verfahren nach § 128 II ist der Tag der Schriftsatzfrist, nicht das Entscheidungsdatum anzugeben (§ 128 Rn 25, str); bei Entscheidung nach Lage der Akten (§§ 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gliederung.

Rn 14 Es empfiehlt für den Regelfall eine Untergliederung der Gründe wie folgt, wobei Zwischenüberschriften die Übersichtlichkeit fördern können und kein Tabu sein sollten: 1. Ausführungen zur Prozesssituation, soweit erforderlich, 2. ein Eingangssatz, der sich aber nicht in der Wiederholung des Tenors erschöpfen sollte (besser: ›Die Klage ist unbegründet, da der Kl keinen A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Entscheidung.

Rn 13 Das Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein wirksames Anerkenntnis vorliegen. Da das Anerkenntnisurteil Sachurteil ist, müssen außerdem die Prozessvoraussetzungen für die Klage vorliegen (BGH NJW-RR 10, 275, 276 Rz 15); lediglich Zweifel am Rechtsschutzinteresse hindern das Sachurteil nicht. Ist die Berufung unzulässig, weil die Berufungsbegründungsfrist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verstoßfolgen.

Rn 8 Liegen die Voraussetzungen von Abs 1 nicht vor, weil der Anwendungsbereich nicht eröffnet ist oder die Voraussetzungen von Abs 3 vorliegen, so stellt das Urt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe einen Verfahrensmangel dar, § 538, der ggf zur Aufhebung und Zurückverweisung berechtigt; im Falle von Abs 3 kann vervollständigt werden (Rn 5). Eine Nichtbegründung ohne Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 6 Andere Gründe entschuldigen den Zeugen dann, wenn ihm angesichts der Umstände eine Teilnahme am Termin nicht zugemutet werden konnte, zB wegen einer Erkrankung (LSG München 15.4.09 – L 2 B 400/08 AS, Rz 13), die auch durch eine kurzfristige medikamentöse Einstellung nicht soweit gelindert werden kann, dass der Zeuge vor Gericht erscheinen könnte, oder Quarantäne (Zö/Gre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilnahme an der Verhandlung.

Rn 3 Die das Urt sprechenden Richter müssen an der sog Schlussverhandlung teilgenommen haben (Musielak/Musielak Rz 2), nicht aber notwendigerweise an einer früheren Beweisaufnahme (BGH NJW 79, 2518; Hamm MDR 93, 1235f), bea aber § 370. Eine Beweisaufnahme muss nach Richterwechsel also aus Gründen des § 309 nicht wiederholt werden, zB bei Verwertung einer Urkunde, die in eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel gegen das Anerkenntnisurteil.

Rn 14 Das Anerkenntnisurteil kann nach allgemeinen Regeln angefochten werden. Das Anerkenntnis nimmt dem Beklagten nicht die materielle Beschwer (§ 511 Rn 18; BGH NJW 92, 1513, 1514 [BGH 15.01.1992 - XII ZB 135/91]). Das Rechtsmittelgericht prüft in der Sache zunächst, ob das Anerkenntnis wirksam erklärt und seine Wirksamkeit nicht beseitigt (Rn 10) worden ist; bejaht das Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsadressat.

Rn 3 Abs 1 S 1 verlangt Zustellung des Urteils an beide Parteien, bei Streitgenossenschaft jeweils an alle Streitgenossen. Die Zustellung ist Aufgabe der Geschäftsstelle (§ 168). Gegenüber einem Nebenintervenienten genügt eine formfreie Übermittlung des Urteils (BGH NJW 86, 257), nicht aber ggü dem streitgenössischen Nebenintervenienten (§ 69 Rn 9). Ist das Urt dem einfachen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ausnahmen (Abs 4).

Rn 7 In den Fällen des Abs 4 sind Tatbestand und Entscheidungsgründe wegen besonderer Interessenlagen zwingend (vgl § 313b III für nichtstreitige Urteile). Die Var 2 trägt den Erfordernissen grenzüberschreitenden Anerkennung und Vollstreckung Rechnung, da die Urteilsanerkennung möglicherweise, auch wegen potenzieller ordre-public-Bedenken, ein vollständiges Urt verlangt (vgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.10 Handelsvertreter

Rz. 60 Die im Einzelfall zuweilen überaus schwierige Abgrenzung zwischen selbstständiger oder unselbstständiger Berufsausübung eines Handelsvertreters (§§ 84, 55 Abs. 1, 54 HGB) richtet sich nach dem Gesamtbild der Umstände, die sich aufgrund des Innenverhältnisses zwischen dem Handelsvertreter und seinem Auftraggeber ergeben. Bei der Würdigung der Verhältnisse sind die für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsklima / 2.2 Gesundheitliche Beschwerden

Mehr als ein Viertel derer, die das Betriebsklima in ihrem Unternehmen als schlecht bewerten, sind laut Wissenschaftlichem Institut der AOK (WIdO) mit ihrer Gesundheit unzufrieden. Wer längere Zeit in einem schlechten Betriebsklima arbeitet, hat ein höheres Risiko zu erkranken. Das zeigen die Ergebnisse des AOK Fehlzeiten-Reports 2018:[1] 12,1 Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage...mehr

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Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr