Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutz

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Psychische Erkrankungen am ... / 3.1 Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen

Mechanische oder anders nachweisbare Beeinträchtigungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung i. d. R. ohne Probleme zu erfassen. Bei psychischen Beeinträchtigungen fehlen der Praxis zum einen oftmals Erfahrungswerte und zum anderen vor allem "greifbare" Fakten. Die Beurteilung psychischer Gefährdungen verursacht in der Praxis deshalb oft Unsicherheiten. Als Methoden zu...mehr

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BGM und betriebliche Mitbes... / 1.5.3 Den Betriebsrat ins Boot holen?

Ein erfolgreiches BGM ist nur denkbar, wenn alle Betriebsparteien an einem Strang ziehen. Insofern ist der Betriebsrat mit seiner Nähe zur Arbeitnehmerschaft nicht nur derjenige, der früh erkennt, wenn und wo Probleme auftreten. Sondern auch derjenige, der für ein BGM, das er selbst mitgetragen hat, auch werben kann und sollte. Insofern sollte das BGM kein Anlass zu Konfront...mehr

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BGM und betriebliche Mitbes... / 1.5.1 Grundsätzliches

Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei gesundheitsfördernden Maßnahmen ergibt sich vor allem aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Hinzu kommen die Grundsätze, die aus der Rechtsprechung des BAG folgen: In seiner Entscheidung vom 18.3.2014 (Az. 1 ABR 73/12) führt das BAG aus, dass die aus § 3 Abs. 2 ArbSchG folgende Pflicht des Arbeitgebers, für eine geeignete Arbeitsschutzorganisat...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 3.5 Anerkennung als Berufskrankheit

Psychische Erkrankungen sind zwar als Präventionsthema gesetzlich anerkannt (s. o.), werden von den Berufsgenossenschaften aber im Rahmen der Entschädigungen nicht anerkannt. Sie sind bislang nicht Gegenstand der Berufskrankheiten-Verordnung und werden von der Rechtsprechung der Sozialgerichte bisher nur in Ausnahmefällen als sog. "Wie-Berufskrankheit" anerkannt. Hier ist ins...mehr

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BGM und betriebliche Mitbes... / Zusammenfassung

Überblick Betriebliche Mitbestimmung im Arbeitsschutz – überwiegend nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – kann umso ausgeprägter sein, je weniger der Arbeitgeber aus dem Gesetz zu konkreten Maßnahmen gezwungen ist. Gerade das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), das aus modernen Unternehmen nicht mehr wegzudenken ist, bietet eine Vielzahl von Ansätzen, die sich einer gesetzli...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / Zusammenfassung

Überblick Erkrankungen im Arbeitsleben sind für Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht eine Belastung, sei es durch Fehl- und damit betriebliche Ausfallzeiten, sei es durch zusätzliche Kosten verbunden mit der Entgeltfortzahlung, sei es durch zusätzliche Herausforderungen im Arbeitsschutz, mit denen Krankheitstage reduziert werden sollen. Psychische Erkrankungen stellen einen Ha...mehr

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BGM und betriebliche Mitbes... / 1.5.2 Mitwirkung und Mitbestimmung

Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Die Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen Entscheidungen ist im Rahmen der Mitwirkung und der Mitbestimmung möglich. Die Mitwirkung ist das schwächer ausgestaltete Recht: Der Betriebsrat ist hier lediglich zu informieren oder anzuhören. Ob sich der Arbeitgeber sei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 1.1 Umfang des BGM

Im BGM laufen alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten zusammen, also Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Das BGM kann in folgende Bereiche aufgegliedert werden: Personalpflege (z. B. Betriebskantine, Angebote gemeinsamer körperlicher Bewegung), Personal- und Organisationsentwicklung (z. B. Einführung v...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 3.2 Unterweisungen bei psychischen Belastungen

Die zentralen Inhalte der Unterweisung nach § 12 ArbSchG bei psychischen Belastungen drehen sich um das richtige Führungsverhalten sowie das Erkennen und Vermindern von psychischen Belastungen. Wesentliche Zielgruppe dieser Unterweisungen sind die Führungskräfte eines Unternehmens, die möglicherweise ausgewiesene Experten ihres Fachgebiets, aber oftmals keine "Führungspersön...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 2.2.1 Maßnahmen

Arbeitsmittel und Arbeitsprozesse sollen verschiedene Kriterien erfüllen, in erster Linie sollten sie keine gesundheitsschädigende Wirkung haben. Sämtliche Arbeitsprozesse stehen hierbei im Fokus. Das Hauptaugenmerk liegt auf Arbeitsmitteln, die eine gesunde Körperhaltung unterstützen. Gemeint ist aber auch das Design von Werkzeugen, Möbelstücken und technischen Gegenständen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.3 Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht

Als Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers obliegt dem Arbeitgeber eine Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht. Auch diese ist zu verstehen als Inbegriff der dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer obliegenden vertraglichen Nebenpflichten. Allgemeine Fürsorgepflicht Im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber bei Ausübung seiner Rechte das Wohl und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 13 Missachtet der Dienstberechtigte die Verpflichtungen aus § 618 BGB, steht dem Dienstverpflichteten ein einklagbarer Anspruch auf Erfüllung zu.[1] Der einklagbare Erfüllungsanspruch erstreckt sich dabei auch auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG.[2] Hiernach hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Grenzen der Schutzpflicht

Rz. 9 Der von § 618 BGB ausgehende Gefahrenschutz wird nicht schrankenlos gewährt. Der Dienstverpflichtete soll nur vor den mit der Dienstleistung spezifisch im Zusammenhang stehenden Gefahren geschützt werden. Nicht erfasst werden daher insbesondere allgemeine Lebensrisiken.[1] Ob ein Risiko für den Dienstverpflichteten noch hinnehmbar ist, muss durch Abwägung ermittelt wer...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 4.2 Arbeits(zeit)schutz

Die Bestimmungen des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes sind auf ehrenamtlich Tätige nicht anwendbar. So unterliegen Ehrenamtsinhaber also etwa keinen zeitlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes. Allerdings trifft den Auftraggeber beim Einsatz des Auftragnehmers eine grundsätzliche Schutzpflicht als Nebenpflicht aus dem Auftragsverhältnis. Grundsätzlich ist also au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verkehrswertnachweis durch ... / V. Geht § 198 Abs. 2 BewG für zertifizierte Sachverständige ins Leere?

§ 198 Abs. 2 BewG könnte in Bezug auf zertifizierte Sachverständige ins Leere laufen. Möglicherweise fehlt der DAkkS die Rechtsgrundlage für die Akkreditierung von Dienstleistungen, die nicht den europäischen Binnenmarkt betreffen (FG Berlin-Brandenburg v. 20.3.2024 – 16 K 3070/23, EFG 2024, 1196 Rz. 41 = ErbStB 2024, 185 [Marquardt]). Die DAkkS wird nach §§ 1 Abs. 1 und 2 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Disability Management / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen müssen nach längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall für die Eingliederung ihrer Beschäftigten sorgen (Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM). Allerdings legt der Gesetzgeber nicht fest, wie ein BEM im Einzelnen gestaltet werden soll. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat das sog. Disability Management in Deutschland e...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 3.1 Prävention

Höchste Priorität hat die Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (§ 4 ArbSchG). Dies muss durch Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schulungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet werden. Die Zahl der Unfälle und des Auftretens von Berufskrankheiten und damit auch die Za...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Disability Management / 2 Disability Manager

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bildet mit weiteren Partnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung. Das Zertifikat gilt für ein Jahr, regelmäßige Weiterbildungen sind Pflicht. Inzwischen gibt es viele sog. "Certified Disability Management Professionals" (CDMP), meist Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsrä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum darf in Flucht- und R... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Der Arbeitgeber und die vor Ort zuständigen Führungskräfte sind verpflichtet, die Brandschutzvorschriften stets einzuhalten, auch wenn das durch viele betriebliche Gründe schwierig ist. Der Hinweis auf fehlenden Platz oder darauf, dass eine Ausstellung im Foyer nur vorübergehend vorgesehen war, wird im Schadensfall keinerlei Haftungsansprüche abwehren (s. u.). Gefragt sind al...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ein BEM? / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Für Arbeitgeber besteht nach § 167 Abs. 2 SGB IX die Verpflichtung zu einem BEM: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…), mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Arbeitnehmerbelange

Rz. 173 [Autor/Zitation] Der Bericht über Arbeitnehmerbelange, in der Praxis auch Sozialbericht genannt, ergänzt die Anhangangabe nach § 285 Nr. 7 betreffend die durchschnittliche Zahl der während des GJ beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen. In dem Bericht über Arbeitnehmerbelange können insbes. folgende Angaben zu machen sein (vgl. Böcking/Dutzi/Gros in BKT, Bila...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.1.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe von § 17 Abs. 2

Rz. 26 Die Höhe des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestimmt sich auch dann nach § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V, wenn das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden ist. Rz. 27 Gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Wochen nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schw...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.1.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe von § 17 Abs. 2

Rz. 22 Die Höhe des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestimmt sich auch dann nach § 24i Abs. 2 Satz 1, wenn das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden ist. Rz. 23 Gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Wochen nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangers...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.3 Beschwerde- und Anzeigerecht

Der Gesetzgeber hatte den Beschäftigten, die sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, von Arbeitskollegen oder von Dritten am Arbeitsplatz belästigt fühlen, ursprünglich in § 3 BeschSchG das Recht eingeräumt, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Das Beschäftigtenschutzgesetz ist aber mit Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006 außer Kraft getreten. Betriebl...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.3 Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

In zahlreichen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen und Regelungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt und in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Solche "Anti-Mobbing-Vereinbarungen" enthalten i. d. R. eine Definition des Mobbingbegriffs, einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Sanktionen zur Mobbingbekämpfun...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.2 Teilnahme an Mobbingschulungen

Damit der Betriebsrat in der Lage ist, sich effektiv für Mobbingbetroffene im Betrieb einzusetzen und mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Lösung von Mobbingkonflikten beraten kann (z. B. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz), benötigt er u. a. nähere Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf von Mobbing, dessen psychische, sozia...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.11 Unterrichtung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle (Abs. 7)

Rz. 109 Die Unterrichtungspflicht nach Abs. 7 entsteht nur dann, wenn die Entscheidung des Unfallversicherungsträgers von der Stellungnahme des staatlichen Gewerbearztes abweicht und wenn dieser eine gutachtliche Stellungnahme zum Vorliegen der Berufskrankheit abgegeben hat. Die Unterrichtungspflicht begründet keine Pflicht zur gesonderten Begründung der getroffenen Entschei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.5 Abgrenzung gegenüber Unfallverhütung und Arbeitsschutz

Rz. 101 Gemäß Abs. 4 Satz 4 bleiben Pflichten der Unternehmer und Versicherten nach dem Zweiten Kapitel (Unfallverhütung und Prävention: §§ 14 bis 25) und aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften unberührt. Während Abs. 4 die Verhaltensprävention im Blick hat und als Ziel Einfluss auf das individuelle Gesundheitsverhalten der Versicherten nehmen soll, enthalten die Vor...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.13 Datenschutzregelungen (Abs. 9)

Rz. 111 Abs. 9 enthält die bereichsspezifische Ermächtigung zur Datenerhebung der für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen. Entsprechend dem Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung dürfen die Daten auch zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verarbeitet oder genutzt werden. Darüber hinaus ist insoweit di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.3 Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

Rz. 56 Der am 1.1.2021 in Kraft getretene Abs. 1a schafft eine gesetzliche Grundlage für die Stellung, die Aufgaben und die Organisation des ärztlichen Sachverständigenbeirats. Dieses Gremium berät und unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und bei der Erarbeitung wissenschaftlicher Stell...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alternative Betreuung / Zusammenfassung

Begriff Alternative Modelle zur sog. Regelbetreuung im Arbeitsschutz werden als alternative Betreuung bzw. Unternehmermodell bezeichnet. Die alternative, bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung kann in Betrieben mit bis zu max. 50 Beschäftigten angewendet werden. Dabei legt die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) als gesetzlicher Unfallversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alternative Betreuung / 1 Bedingungen

Voraussetzung für eine alternative Betreuung ist, dass der Unternehmer über Arbeits- und Gesundheitsschutz informiert und für dessen Umsetzung motiviert ist. Das sog. Unternehmermodell nach Anlage 3 DGUV-V 2 erfordert, dass der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist. Deshalb liegt die Obergrenze bei max. 50 Beschäftigten. Sind mehrere Personen als "Unterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alternative Betreuung / 2 Umsetzung

Die alternative Betreuung umfasst Motivation, Information, Fortbildung und die Inanspruchnahme bedarfsorientierter Betreuung. Damit der Unternehmer seine Aufgaben erfüllen kann, ist er verpflichtet, an Seminaren teilzunehmen (vgl. Anlage 3 DGUV-V 2 der BGHM). Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen Motivation sowie branchenneutrale und branchenspezifische Informationen. T...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 6 Andere Suchtmittel

Diese Ausführungen gelten grundsätzlich auch für den Missbrauch anderer Suchtmittel, wie z. B. anderer Drogen oder Medikamente. Arbeitgeber sollten vor diesem Hintergrund sensibilisiert sein für jegliche Anzeichen einer Suchterkrankung bzw. (substanzbezogenes und -bedingtes) Suchtverhalten. Selbstverständlich insbesondere hinsichtlich solchem Verhalten, was unmittelbar und m...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / 5 Zusammenarbeit

Für eine erfolgreiche betriebsärztliche Tätigkeit ist die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl betrieblicher und externer Ansprechpartner unerlässlich. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalbetreuer, Betriebsrat, Führungskräfte, Behindertenvertretung, niedergelassene Ärzte, Krankenkassen, Rentenversicherung, Krankenhäuser, Sozialberater, Unfallversicherungsträger, Selbsthil...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alternative Betreuung / 3 Nachweise

Der Unternehmer muss nachweisen, dass er die Vorgaben erfüllt. Dazu sind folgende schriftlichen Nachweise erforderlich: Nachweis über die Teilnahme an Maßnahmen zu Motivation, Information und Fortbildung, aktuelle Unterlagen über die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung, Berichte nach § 5 DGUV-V 2: Schriftlicher Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und des Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / Zusammenfassung

Begriff Betriebsärzte sind Personen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, denen vom Arbeitgeber die im Arbeitssicherheitsgesetz beschriebenen Aufgaben übertragen wurden. Ihre Tätigkeit widmet sich der Schnittstelle zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Betriebsärzte übernehmen die ärztliche Beratung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / 1 Aufgaben und Pflichten

Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber zu beraten, insbesondere bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung), Planung, Ausführung und Unterhaltung von Anlagen, Einrichtungen usw., Beschaffung und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, -verfahren und -stoffen, Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung, arbeitsmedizinischen Vor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwetterlagen

Zusammenfassung Extremwetterlagen sind ungewöhnlich schwere Wetter- oder Klimabedingungen, die verheerende Auswirkungen haben können. Dazu gehören v. a. Niederschläge (Regen, Schnee, Hagel), Starkwinde/Stürme, Sonneneinstrahlung und Hitze, Kälte, Eis und Glätte oder Blitzeinschlag bei Gewitter. Bei Arbeiten im Außenbereich können aufgrund des Wettergeschehens Gesundheits- und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 2 Gewitter mit Starkregen bzw. Hagel

2.1 Vorkommen Gewitter sind kurze, heftige Wetterphänomene, die durch Blitze, Donner, Starkregen und manchmal durch Hagel oder Sturmböen gekennzeichnet sind. Unwetter können das ganze Jahr über vorkommen. Wer im Außendienst bzw. beim Arbeiten im Freien von einem Unwetter überrascht wird, muss schnell und richtig reagieren. Natürlich gibt es jahreszeitliche Schwankungen, im Som...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 5 Winterliche Gefahren an Outdoor-Arbeitsplätzen

5.1 Vorkommen Arbeiten im Freien bringt bei winterlichen Bedingungen besondere Herausforderungen mit sich. Schnee, Eis, Nebel und Glätte erhöhen das Unfallrisiko und können die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Deshalb sind präventive Schutzmaßnahmen bei Kälteexposition essenziell. Winterliche Witterungsbedingungen betreffen zahlreiche Outdoor-Arbeitsplätze, insbesondere...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 5.4 Schutzmaßnahmen (TOP-Maßnahmen)

Für die Belastung durch Kälte sind folgende Faktoren relevant bzw. müssen auch in der Gefährdungsbeurteilung vorkommen: Expositionszeit energetische Arbeitsbelastung Wärmeisolation der Bekleidung Kälte Lufttemperatur Luftgeschwindigkeit 5.4.1 Präventive Maßnahmen Strategien und präventive Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung witterungsbedingter Kältebelastung: Möglichkeit der A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 2.3 Gefährdungen (Folgen)

Die direkten Auswirkungen von Gewittern sind vielfältig. Besonders gefährdet sind alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten, die im Freien ausgeführt werden. 2.3.1 Blitz Folgende Auswirkungen können Blitze haben: Feuer und Explosion durch „heißen Blitz" Sprengwirkung – ohne Feuer Überspannung in einer elektrischen Anlage direkter Einschlag in ein Objekt oder eine Person Überschlag zu eine...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 2.4 Schutzmaßnahmen (TOP-Maßnahmen)

2.4.1 Präventive Maßnahmen vor einem Gewitter Wetterkarten mit Blitzkarten können nicht nur helfen, Abschätzungen zu Gewittern zu treffen, sie zeigen oft in Echtzeit ihr Vorkommen an. Die Distanz eines Unwetters kann auch grob bestimmt werden, indem man die Sekunden zwischen Blitz und Donner zählt und das Ergebnis durch 3 teilt – so erhält man die Entfernung in Kilometern. Ein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 3 Wind / Stürme / Wirbelstürme

3.1 Vorkommen Ein Sturm ist ein meteorologisches Phänomen, das durch hohe Windgeschwindigkeiten charakterisiert ist. Der Wind weht von Gebieten mit hohem Druck zu Gebieten mit niedrigem Druck. Stürme entstehen vor allem im Winterhalbjahr über dem Nordatlantik. Karten von Windzonen geben Auskunft, wo in Deutschland die größten Windgeschwindigkeiten zu erwarten sind. Dargestellt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 3.2 Vertiefende Vorschriften

DGUV Information 203-007 „Windenergieanlagen“ In Deutschland gelten auch Vorgaben der DIN EN 14439 (im Hinblick auf Windlasten für Turmdrehkrane).mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 3 Pflichten im Arbeitsschutz zur Einführung des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Der Arbeitgeber muss Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten und eine Verbesserung anstreben (§ 3 ArbSchG). Ein betriebliches Gesundheitsmanagement hat Aussicht auf Erfolg, wenn es in Bezug auf Inhalte, Umfang und Komplexität auf die betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Wesentliches Kriterium ist u. a. die Unternehmensgröße: In Abhängigkeit von der Anza...mehr