Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutz

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6 Gefährdungsbeurteilung

Die dem Arbeitgeber obliegenden Fürsorgeverpflichtungen fordern im Wesentlichen, dass er zum Schutz der Beschäftigten entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen hat. Regelmäßig stellt sich hier aber die Frage, welche Schutzmaßnahmen genau zu treffen sind. Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, die konkreten betrieblichen Gegebenheiten müssen individu... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.9 Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeitnehmer sind in der Regel fest in das Betriebsgeschehen des Entleihers integriert. Daher liegt die Verantwortungfür den Arbeitsschutz dieser Arbeitnehmer grundsätzlich beim Entleiher. Allerdings bleibt auch der Verleiher zum Arbeitsschutz verpflichtet. In Bezug auf die arbeitsschutzbezogenen Unterweisungen ist allerdings rechtlich festgelegt, dass allein der Entleih... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.8 Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Grundsätzlich sind die spezifischen Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen gesondert zu berücksichtigen[1] . Es können sich daraus auch geschlechterspezifische Unterschiede in Bezug auf die Umsetzung des Arbeitsschutzes ergeben. Dies kann allerdings diskriminierungsrechtliche Relevanz aufweisen[2] . Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifische ... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.3 Delegation an sonstige Personen

Gerade in größeren Unternehmen ist es eher unüblich, dass sich Arbeitgeber selbst um die Umsetzung des Arbeitsschutzes kümmern. So erscheint es sachdienlich, dass die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzverpflichtungen auch von anderen Personen wahrgenommen werden können. § 13 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 ArbSchG ermöglicht es dem Arbeitgeber, dass er auch andere Personen mit der ver... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.1 Allgemeines

Die Leiharbeit ist ein fester Bestandteil der heutigen Arbeitswelt und in bestimmten Wirtschaftszweigen weit verbreitet. Der Grundsatzgedanke der Leiharbeit ist klar: Sie ermöglicht es, Auftragsspitzen zuverlässig zu bewältigen. Außerdem bietet sie eine flexible Möglichkeit Vertretungen bei vorhersehbaren Abwesenheiten von Beschäftigten (z. B. Urlaub, Mutterschutz, Elternzei... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.8 Unterweisung ist Arbeitszeit

Eine weitere zeitliche Komponente der Unterweisung kann direkt dem Gesetz entnommen werden. Die Beschäftigten sind während ihrer Arbeitszeit zu unterrichten[1] . Somit ist gesetzlich klargestellt, dass Unterweisungen als integraler Bestandteil des Arbeitsschutzes gelten und auch in den Arbeitsalltag (ohne die Verpflichtung zur Nacharbeit etc.) zu integrieren sind. Daraus folg... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8.2 Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen

Mitwirkungspflichten der Beschäftigten bestehen auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Bereits Art. 13 RL 89/391/EWG gibt vor, dass die Beschäftigten zu entsprechenden Mitwirkungspflichten verpflichtet sind. Diese europarechtliche Vorgabe wurde durch § 15 Abs. 1 ArbSchG umgesetzt. Beschäftigte sind gemäß dieser Vorschrift verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sow... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.1 Minimierungsgebot

Gem. § 4 Nr. 1 ArbSchG ist die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Normiert ist hier folglich ein Vermeidungs- und Minimierungsgebot. Im Idealfall sollen folglich Gefährdungen erst gar nicht entstehen können. So ist z. B.... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.2 Abhilfe durch den Arbeitgeber

Das Beschwerderecht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG greift nur, wenn der Arbeitgeber auf Beschwerden von Beschäftigten nicht reagiert oder keine Abhilfe schafft. Das im ArbSchG normierte Beschwerderecht setzt folglich voraus, dass der Beschäftigte seinem Arbeitgeber die aus seiner Sicht problematischen Umstände mitteilt und dieser daraufhin keine Maßnahmen zur Beseitigung de... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10.1 Kostentragungsverpflichtung

Gem. Art. 6 Abs. 5 RL 89/391/EWG ist festgelegt, dass die Kosten für Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf keinen Fall zulasten der Beschäftigten gehen dürfen. Die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgabe erfolgte durch § 3 Abs. 3 ArbSchG welcher regelt, dass die Kosten für Maßnahmen nach dem ArbSchG (und den aufgrund des ArbSchG erlassenen Rechtsverordn... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.3 Personalauswahl

§ 8 ArbSchG ist als Arbeitgeberpflicht ausgestaltet (wie die allermeisten Arbeitsschutzvorschriften). In der Praxis delegieren Arbeitgeber allerdings oftmals konkrete Aufgaben an andere Personen. Dem Telos (Sinn und Zweck) der Vorschrift ist allerdings im Falle einer Delegation zu entnehmen, dass solche Aufgaben nur an zuverlässige Personen übertragen werden dürfen, die über... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.2 Schutzbedürftigkeit

Der Tätigkeitsbereich der Leiharbeitnehmer ist dadurch gekennzeichnet, dass sie sich in die Betriebe anderer Arbeitgeber begeben und dort auch für den Betrieb tätig sind. Sie werden folglich anstatt eigener Beschäftigter des dortigen Arbeitgebers tätig. Insofern unterliegen sie den gleichen Gefährdungen wie die Beschäftigten des Entleiherbetriebes. Die Arbeitnehmerüberlassung ... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.6 Überwachungspflicht

Wie festgestellt wurde, haben in rechtlicher Hinsicht sowohl der Verleiher als auch der Entleiher die Verantwortung für die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Faktisch ist aber die Einwirkungsmöglichkeit für den Verleiher in Bezug auf die Arbeitsschutzorganisation beschränkt. Fehlen dem Verleiher die tatsächlichen Möglichkeiten in den Betrieb des Entleihers... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.2 Bekämpfung an der Gefahrquelle

Gefahren sind bereits an ihrer Quelle zu bekämpfen[1] . Die Ursache einer Gefahr ist folglich zuerst einer Bewertung zu unterziehen, um nachfolgend prüfen zu können, inwieweit bereits hier Vermeidungsstrategien ansetzen können. Bei lärmintensiven Maschinen ist z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen, inwieweit bereits an der Maschine lärmmindernde Maßnahmen ... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.6 Besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen

Bei besonders schutzbedürftigen Beschäftigtengruppen sind auch die hier vorliegenden speziellen Gefahren zu berücksichtigen[1] . So ist z. B. bei Jugendlichen zu berücksichtigen, dass sie bestimmte Lebensbereiche hinsichtlich bestehender Gefährdungen nur unzureichend einschätzen können. Auch können z. B. geschlechtsspezifische Gefährdungen relevant sein (z. B. in Bezug auf d... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.7 Psychische Gefährdungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird in der Praxis oftmals als eigenständiger Bestandteil des Arbeitsschutzes behandelt. Rechtlich gesehen handelt es sich jedoch nicht um ein separates Arbeitsschutzinstrument. Arbeitgeber müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG lediglich mitberücksichtigen, dass auch psychische Belastungen einen Gefähr... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 1 Europarecht

Die Grundlage des heutigen ArbSchG bildet als europarechtliche Vorgabe die RL 89/391/EWG ("Arbeitsschutzrahmenrichtlinie"). Anders als Verordnungen der EU bedarf es bei EU-Richtlinien der innerstaatlichen Umsetzung. Richtlinien sind lediglich hinsichtlich ihrer Zielsetzungen für die Mitgliedsstaaten (und damit auch die Bundesrepublik Deutschland) verbindlich, überlassen aber... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.6 Bergbau

Eine im Wesentlichen gleichlautende Vorschrift zu § 17 Abs. 2 ArbSchG findet sich im Bereich des Bergbaus. Gem. § 22 Nr. 2 ABBergV ist der Beschäftigte berechtigt, sich an die zuständige Behörde und die Aufsichtsperson des zuständigen Unfallversicherungsträgers zu wenden, wenn er aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ist, dass die vom Unternehmer getroffenen Maßnah... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.7 Hinweisgeberschutzgesetz

2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten[1] . Sofern aufgrund des HinSchG Mitteilungen an bestimmte Stellen seitens der Beschäftigten erfolgen, so bleiben diese Rechte von § 17 Abs. 2 ArbSchG unberührt. mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.5 Beamte und Soldaten

Für Beamte und Soldaten ist dagegen § 17 Abs. 2 ArbSchG nicht anzuwenden[1]. Hier gelten hinsichtlich des Beschwerderechts die Vorschriften des öffentlichen Dienstes (z. B. § 125 BBG, Art. 7 BayBG, Wehrbeschwerdeverordnung, Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages). mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10 Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen

Der Aufbau und die Aufrechterhaltung einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation verursacht zwangsläufig laufende Kosten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer die Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen tragen muss. 10.1 Kostentragungsverpflichtung Gem. Art. 6 Abs. 5 RL 89/391/EWG ist festgelegt, dass die Kosten für Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschu... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11 Dokumentation von Unfällen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet Unfälle im Betrieb zu dokumentieren. 11.1 Erfassungspflichten Sofern sich Unfälle im Betrieb ereignen, so muss ein Arbeitgeber diese Unfälle dann gem. § 6 Abs. 2 ArbSchG erfassen, wenn dabei ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er infolgedessen später verstirbt oder für mehr als 3 Tage arbeits- oder dienstunfähig ist. Auch ... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Besondere Gefahren für Beschäftigte können sich auch daraus ergeben, dass auf einer Arbeitsstätte Personen mehrerer Arbeitgeber beschäftigt werden (z. B. Baustelle). In solchen Situationen reicht es möglicherweise nicht aus, wenn jeder Arbeitgeber nur für seine eigenen Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen festlegt. 12.1 V... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.4 Zuständigkeit für die Durchführung von Unterweisungen

Als Adressat der Unterweisungsverpflichtung ist gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG der Arbeitgeber benannt. Dies ist allerdings nicht so zu verstehen, dass er die Unterweisung auch immer persönlich durchführen muss. Die Durchführung der Unterweisung kann er an andere Personen delegieren (z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte). Dennoch trägt de... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.1 Unterweisungsverpflichtung

Damit Beschäftigte eine Gesundheitsgefährdung erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen handeln können, müssen sie auf die individuelle Arbeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen erhalten. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unter... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8.3 Weitere Unterstützungspflichten

Fallen den Beschäftigten unmittelbare erhebliche Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit auf, so sind sie auch öffentlich-rechtlich dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber bzw. dem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich zu melden[1] . Dies gilt auch dann, wenn sie Defekte an Schutzsystemen (z. B. automatische Abschaltung von Schneidewerkzeugen etc.) feststellen. Die festges... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.6 Hinweise auf arbeitsmedizinische Vorsorge

Teilweise ist außerdem vorgeschrieben, dass die Unterweisungen durch Informationen ergänzt werden müssen, unter welchen Voraussetzungen die Beschäftigten Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) haben. Hier muss dann auch jeweils darüber unterrichtet werden, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen angeboten (Ang... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.4 Benachteiligungsverbot

Erfüllt der Beschäftigte bei Wahrnehmung des außerbetrieblichen Beschwerderechts nach § 17 Abs. 2 ArbSchG die dort benannten Voraussetzungen (konkrete Anhaltspunkte, Abhilfeersuchen beim Arbeitgeber, zuständige Behörde), so dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen[1]. Insoweit greift hier auch das Maßregelungsverbot i. S. v. § 612a BGB. Insofern sind daher z. B. Abmahnung... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.2 Art der Gefährdungen

Die Art möglicher Gefährdungen bei der Arbeit ist sehr vielfältig und bedarf einer umfassenden Bewertung der durchzuführenden Tätigkeiten. § 5 Abs. 3 ArbSchG enthält mögliche Gefährdungen, welche entsprechend berücksichtigt werden müssen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um einen abschließenden Katalog von Gefährdungen. Vielmehr handelt es sich bei der Aufzählung in ... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10.3 Bildschirmbrille

Auch für Bildschirmbrillen (in rechtlicher Hinsicht: spezielle Sehhilfen) normiert das Europarecht in Art. 9 Abs. 4 RL 90/270/EWG explizit, dass diese „auf keinen Fall“ zu einer finanziellen Mehrbelastung der Beschäftigten führen können. Der Rechtsanspruch auf eine Bildschirmbrille ergibt sich aus Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 Anhang ArbMedVV. Bei der ArbMedVV handelt es sich um eine R... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.4 Konkretisierende Rechtsverordnungen

Für einige Tätigkeitsfelder gibt es spezielle Regelungen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eigenständige Gefährdungsbeurteilungen, sondern um fachspezifische Konkretisierungen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG. Fachspezifische Konkretisierungen der Gefährdungsbeurteilung mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.1 Erfassungspflichten

Sofern sich Unfälle im Betrieb ereignen, so muss ein Arbeitgeber diese Unfälle dann gem. § 6 Abs. 2 ArbSchG erfassen, wenn dabei ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er infolgedessen später verstirbt oder für mehr als 3 Tage arbeits- oder dienstunfähig ist. Auch diese Verpflichtung ist aus europarechtlichen Vorgaben abgeleitet. Art. 9 Abs. 1 lit. c RL 89... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Resultierend aus europarechtlichen Vorgaben[1] ist daher in § 8 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG festgelegt, dass Arbeitgeber in diesen Fällen verpflichtet sind, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Zusammenarbeit bedeutet in diesem Fall, dass die Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen aufeinander abstimmen und gemeinsam für die Si... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.6 Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzrecht ist in Deutschland überwiegend als Sonderrecht außerhalb der klassischen Arbeitsschutzvorschriften geregelt. Es basiert heute weitgehend auf Vorgaben des EU-Rechts[1]. Im europäischen Kontext wird das Mutterschutzrecht allerdings als Bestandteil des Arbeitsrechts betrachtet, da die Richtlinie 92/85/EWG eine spezifische Ergänzung zur allgemeinen Arbeitss... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.3 Meldung von Unfällen

Neben der Verpflichtung zur Erfassung von Unfällen nach § 6 Abs. 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber diese Unfälle auch dem zuständigen Unfallversicherungsträger (im gewerblichen Bereich folglich einer Berufsgenossenschaft) anzeigen[1]. Wie diese Anzeige zu erfolgen hat, ist in der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) geregelt. Meldepflichtig sind lediglich die Unfälle. I... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.8 Fehlende Gefährdungsbeurteilung

Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor, stellt dies einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 5 ArbSchG dar. Das ArbSchG selbst enthält keinen unmittelbaren Bußgeldtatbestand, sofern Arbeitgeber gegen die in § 5 ArbSchG enthaltenen Vorschriften verstoßen[1] . Allerdings können die zuständigen Aufsichtsbehörden (in Bayern z. B. das Gewerbeaufsichtsamt; vgl. § 1 Abs. 1 ZustV-GA) ... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.10 Mitbestimmung des Betriebsrates

§ 5 ArbSchG schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, regelt allerdings nicht, wie diese durchzuführen ist. Auch wenn einige Fachrechtsverordnungen weitergehende Konkretisierungen vornehmen (z. B., dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auch die Möglichkeit einer Substitution überprüft werden muss[1], so bleibt es dabei, dass die konkrete Umset... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.3 Art der Unterweisung

§ 12 ArbSchG legt die grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers fest, arbeitsschutzbezogene Unterweisungen durchzuführen, überlässt das wie allerdings weitestgehend dem Arbeitgeber. Teilweise wird die Durchführung der Unterweisung tätigkeitsspezifisch allerdings auch durch Rechtsverordnungen geregelt. In der heutigen Zeit stellt sich auch außerdem die Frage, inwieweit Unt... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.5 Zeitpunkt der Unterweisungen/Wiederholungen

Da arbeitsschutzbezogene Unterweisungen darauf abzielen, ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten zu fördern, sind nachhaltige Maßnahmen seitens des Arbeitgebers erforderlich. Deshalb ist daher rechtlich festgelegt, dass die Unterweisungen zu festgelegten Zeitpunkten durchgeführt werden müssen. Anlässe für Unterweisungen (gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG): bei Einst... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.7 Allgemeine arbeitsmedizinische Beratungen

Unterweisungen sind teilweise auch durch allgemeine arbeitsmedizinische Beratungen zu ergänzen. Auch diese allgemeine arbeitsmedizinische Beratung erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Inhalte sind hauptsächlich die Erläuterung möglicher gesundheitlicher Folgen der Gefährdung und deren Vermeidung. Dazu gehören auch Sofortmaßnahmen, insbesondere die Darstellung de... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.1 Grundsätzliches Beschwerderecht

Sind Beschäftigte aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ausreichen, so können sich diese an die zuständige Behörde wenden[1] . Erforderlich für das Wirken des Beschwerderechts ist allerdings nicht, dass aus objektiver und rückwirkender Betrachtung ein Verstoß des Arbeitgebers gegen Arbeitsschutzvorsc... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.3 Beschwerde an die Behörde

Hilft der Arbeitgeber der erfolgten Beschwerde nicht ab, so hat der Beschäftigte nun das Recht, sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden. Einer Beschwerde wird dann nicht durch den Arbeitgeber abgeholfen, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich kundtut, dies nicht zu wollen oder er im Rahmen einer angemessenen Frist nicht auf die Beschwerde reagiert. Kann der Arbeitge... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10.2 Private Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung

Fraglich ist allerdings, wie die Fälle in Bezug auf eine anteilsmäßige Kostentragung zu sehen sind, wenn es den Beschäftigten seitens des Arbeitgebers ausdrücklich erlaubt ist, entsprechende Gegenstände (z. B. persönliche Schutzausrüstung) auch privat zu nutzen. In den Gesetzesentstehungsmaterialien finden sich entsprechende Hinweise auf die Möglichkeit rechtlich abgesichert... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.3 Art der Tätigkeit/Gleichartige Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber stehen häufig vor der Frage, was genau in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist. Gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG richtet sich die Beurteilung nach der Art der Tätigkeit. Es kommt also darauf an, welche Tätigkeiten die Beschäftigten tatsächlich ausführen. Unterscheiden sich die Tätigkeiten innerhalb einer Organisationseinheit, so muss jede Tätigkeit ges... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.5 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist entsprechend zu dokumentieren. So muss der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind[1] . Bei gleichartigen Gefährdungssituationen ist au... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.2 Unfall versus Arbeitsunfall

Fraglich ist, ob es sich als relevant erweist, dass die europarechtlichen Vorgaben die Erfassung eines Arbeitsunfalles vorsehen, die nationalen deutschen Regelungen allerdings vorsehen, „Unfälle“ zu erfassen. Im Ergebnis ist dies allerdings aus deutscher Sicht aufgrund der rechtlichen nationalen Gepflogenheiten folgerichtig. Als Unfälle können allgemein zeitlich eingrenzbare, ... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.2 Anweisungen

Wenn seine Beschäftigten in Betrieben anderer Arbeitgeber tätig werden, muss sich der Arbeitgeber vergewissern, dass seine Beschäftigten hinsichtlich der Gefahren für Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit unterwiesen wurden[1]. Dabei geht es aber nicht darum, das Beschäftigte des einen Arbeitgebers die Beschäftigten des anderen Arbeitgebers gefährden können. Vielm... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.4 Leiharbeit

Grundsätzlich würde § 8 ArbSchG auch vollumfänglich bei der Leiharbeit Anwendung finden. Allerdings sind Leiharbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wesentlich anders in den Betrieb des anderen Arbeitgebers integriert, als es bei bloßer zeitgleicher Anwesenheit mehrerer Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber der Fall ist. Leiharbeitnehmer sind in das Betriebsgesc... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.2 Spezifische Unterweisungsvorschriften

Die grundsätzliche Unterweisungsverpflichtung ist in § 12 ArbSchG geregelt. Für bestimmte Tätigkeitsbereiche wurde § 12 ArbSchG jedoch bereichsspezifisch konkretisiert. Diese Vorschriften führen somit näher aus, wie die Unterweisung nach § 12 ArbSchG durchzuführen ist. Spezifische Unterweisungsvorschriften mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 16 Hausangestellte in privaten Haushalten

Für Hausangestellte in privaten Haushalten ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht anzuwenden[1]. Dies steht im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben[2]. Der Gesetzgeber sah dies als sachdienlich an und wollte damit den Schwierigkeiten Rechnung tragen, die einer Beachtung aller Vorschriften des ArbSchG und ihrer Kontrolle in privaten Haushalten entgegenstehen[3]. Auch ... mehr