Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 9 Arbeitnehmereinsatz im Konzern

Der Arbeitnehmereinsatz im Konzern unterfällt nicht der klassischen Mehrfachbeschäftigung. Im Konzern können allerdings ebenfalls Situationen auftreten, in denen Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche Beziehung zu verschiedenen Konzerngesellschaften eingehen, etwa wenn ein Teil der Arbeitsleistung für eine Gesellschaft und der andere Teil für eine andere Gesellschaft erbracht...mehr

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Abmahnung / 3 Verhältnis zur Kündigung

Während die verhaltensbedingte Kündigung davon ausgeht, dass aufgrund mangelnder Anpassungswilligkeit des Arbeitnehmers die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, soll die Abmahnung dem Arbeitnehmer Gelegenheit geben, das beanstandete Verhalten zu ändern, um eine Kündigung zu vermeiden. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 4.2 Verhältnismäßigkeit der Abmahnung

Die Abmahnung muss im Vergleich zum beanstandeten Verhalten verhältnismäßig sein. D. h. die in der Abmahnung vorgeworfene Pflichtverletzung darf nicht völlig geringfügig sein. An die Verhältnismäßigkeit der Abmahnung sind jedoch keine strengen Voraussetzungen zu stellen, auch geringfügige Pflichtverletzungen können abgemahnt werden. Insgesamt dürfte eine Abmahnung daher nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 4.6 Abmahnungsberechtigte Personen

Die Abmahnung kann durch den Arbeitgeber selbst, von bevollmächtigten Vertretern, wie z. B. Rechtsanwälten, und von Vorgesetzten ausgesprochen werden. Denn nach der Rechtsprechung des BAG sind alle Mitarbeiter abmahnungsberechtigt, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich ges...mehr

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Pflegezeit / 5 Kündigungsverbot

Einen dem besonderen Kündigungsschutz während Mutterschutz und Elternzeit entsprechenden Sonderkündigungsschutz regelt § 5 Abs. 1 PflegeZG: Eine Kündigung, die ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG (höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zur Beend...mehr

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Pflegezeit / 7 Unabdingbarkeit

Von den Regelungen des Pflegezeitgesetzes darf nicht zulasten der Beschäftigten abgewichen werden. Damit ist es weder in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen noch einzelvertraglich möglich, verschlechternde Vereinbarungen zu treffen. Solche Vereinbarungen sind wegen Verstoß gegen § 8 PflegeZG unwirksam.mehr

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Pflegezeit / 1 Pflegereform

Seit 1.7.2008 gewährt das Pflegezeitgesetz Beschäftigten 2 unterschiedlich ausgestaltete Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht. Dadurch haben Beschäftigte die Möglichkeit, einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen häuslich zu pflegen. Das Gesetz unterscheidet zwischen einem Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung von bis zu 10 Arbeitstagen und einem Anspruch au...mehr

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Abmahnung / 4 Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abmahnung

4.1 Kein Anhörungsrecht des Arbeitnehmers Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Nach § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte gehört werden...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer erwirbt gegen jeden Arbeitgeber einen seiner jeweiligen Arbeitszeit entsprechenden gesonderten Urlaubsanspruch.[1] § 6 Abs. 1 BUrlG (kein Urlaubsanspruch bei schon zuvor gewährtem Urlaub von einem früheren Arbeitgeber) ist auf die Mehrfachbeschäftigung nicht anwendbar.[2] Jedoch entsteht bei Urlaubsgewährung in einem nach einer Kündigung eingegangenen weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 6 Freistellung als Befristungsgrund

Die Vertretung eines kurzzeitig freigestellten Beschäftigten in Pflegezeit gilt nach § 6 PflegeZG als Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG . Die Dauer der Befristung ist nicht auf die Dauer der Vertretung beschränkt, sie kann auch den zusätzlich erforderlichen Einarbeitungszeitraum umfassen.[1] Da im Einzelfall auch Einarbeitungsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 4.3 Inhalt bzw. Bestandteile der Abmahnung

Um wirksam zu sein, muss die Abmahnung in jedem Fall die folgenden Bestandteile enthalten: Detaillierte Beschreibung des dem Fehlverhalten zugrundeliegenden Sachverhalts. Nennung der zugrundeliegenden Pflicht, optimalerweise mit Rechtsgrundlage (z. B. Gesetz, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Weisung des Arbeitgebers), die durch dieses Fehlverhalten verletzt wurde. Konkrete...mehr

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Pflegezeit / Zusammenfassung

Begriff In der Pflegezeit wird der Beschäftigte von der Arbeit freigestellt, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen. Möglich sind eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung von 10 Tagen, die Freistellung von bis zu 6 Monaten als auch die Familienpflegezeit als bis zu 24-monatiger Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeit...mehr

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Abmahnung / 4.1 Kein Anhörungsrecht des Arbeitnehmers

Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Nach § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte gehört werden. Im TV-L sieht § 3 Abs. 6 Satz 4 TV-L ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 4.5 Frist bzw. Zeitpunkt der Abmahnung

Es gibt keine sogenannte Regelausschlussfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung nicht mehr ausgesprochen werden kann.[1] Allerdings unterliegt das Recht zur Abmahnung der Verwirkung. Dieses greift dann, wenn der Abmahnungsberechtigte lange Zeit ohne Reaktion zuwartet (Zeitmoment, z. B. 6 Monate bis ein Jahr) und zudem durch sein Verhalten beim betroffenen Vertragspartner der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 3 Kurzzeitige Arbeitsbefreiung

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 2 Abs. 1 PflegeZG jedem Beschäftigten das Recht, bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen bis zur Höchstdauer von 10 Arbeitstagen pro Jahr [1] der Arbeit fernzubleiben. Für den Zeitraum vom 23.5.2020 bis einschließlich zum 30.4.2023 durfte ein Beschäftigter bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, wenn die akut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2 Pflegezeitgesetz

Allgemeine Grundlagen Ziel des Pflegezeitgesetzes ist es, Beschäftigten, die von einem familiären Pflegefall betroffen sind, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre nahen Angehörigen trotz beruflicher Tätigkeit zu pflegen.[1] Zentrale Regelungen zur Verwirklichung dieses gesetzgeberischen Ziels sind 2 unterschiedliche und unabhängig voneinander bestehende Ansprüche auf Freistellung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) bestimmbar. Grundsätz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1 Begriff und Zulässigkeit

Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sich dagegen um einen nebentät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Vertragliche Grenzen der Mehrfachbeschäftigung

Arbeitsvertraglich trifft den Arbeitnehmer die Pflicht, durch eine weitere Beschäftigung betriebliche Belange nicht zu beeinträchtigen. Er darf daher nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten[1] oder die andere Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben. Schließlich darf der Arbeitnehmer sich in keinem Arbeitsverhältnis so verausgaben, dass er seinen Pflichten im jeweils and...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 6 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte Dem Arbeitnehmer steht ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Rücknahme der Abmahnung sowie auf Entfernung des Abmahnungsschreibens aus der Personalakte zu, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält oder auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 4 Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 Abs. 1 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Anspruch ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und bedarf einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch ist demnach auch nicht von einer Zustimmung des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Buchführung i... / 5 Verlagerung: Pro und Contra

Je nach Größe des Unternehmens kann eine Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland (und ggf. eine damit einhergehende Zentralisierung) sinnvoll sein. Allerdings sollten Unternehmen stets im Blick halten, dass die Originalbelege, die in Papierform vorliegen, weiterhin in Deutschland bleiben müssen. Hieran wird sich nach bisheriger Planung auch derzeit nichts ände...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / Arbeitsrecht

1 Einordnung Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) legt Höchstgrenzen für den Besitz von Cannabis in Abhängigkeit davon fest, ob der Besitz am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ("privater Raum") oder im öffentlichen Raum stattfindet. Erwachsene dürfen danach im privaten Raum bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen. Beim Besitz von mehr als 50 Gramm Cannabis i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / Zusammenfassung

Begriff Am 1.4.2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Es legalisiert den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in begrenztem Umfang. Für Personen unter 18 Jahren bleiben Besitz und Konsum weiterhin verboten, in ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene weiterhin kein Cannabis konsumieren. Cannabis ist der wissenschaftliche Name für die Hanfpflanze und beze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 6 Haftungsfragen

Verursacht oder erleidet ein Arbeitnehmer, der aufgrund von Cannabiskonsum nicht tauglich war, seine Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten, einen Schaden oder einen Unfall, stellen sich Haftungsfragen. 6.1 Unfallversicherung Arbeitnehmer dürfen sich nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 1 Einordnung

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) legt Höchstgrenzen für den Besitz von Cannabis in Abhängigkeit davon fest, ob der Besitz am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ("privater Raum") oder im öffentlichen Raum stattfindet. Erwachsene dürfen danach im privaten Raum bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen. Beim Besitz von mehr als 50 Gramm Cannabis im privaten R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Überrumpelung

Rz. 4 Die Abweichung vom Normalfall ist nur dann überraschend, wenn eine Überrumpelung oder Übertölpelung des Arbeitnehmers hinzukommt. Für die Überrumpelung im Arbeitsrecht kommt es wesentlich auf die drucktechnische Gestaltung der fraglichen Klausel an. Wichtige und mit schwerwiegenden Nachteilen verbundene Regelungen müssen durch den Druck oder die Überschrift deutlich zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 4 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Das Direktionsrecht gemäß § 106 GewO erlaubt es dem Arbeitgeber, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und in den Pausen grundsätzlich zu verbieten. Während der Arbeitszeit, d. h. außerhalb der Pausen, ist der Konsum ohne ausdrückliche Gestattung des Arbeitgebers sowieso nicht erlaubt. Das Verbot des Konsums von Cannabis am Arbeitsplatz kann entweder einseitig mittels Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 6.2 Arbeitnehmerhaftung

Im Rahmen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs handelt ein Arbeitnehmer regelmäßig grob fahrlässig, wenn er kurz vor Beginn seiner Arbeit Cannabis konsumiert und infolgedessen vermindert reaktionsfähig einen Schaden verursacht. Hier kann die Rechtsprechung zum Alkoholkonsum entsprechend herangezogen werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 2 Arbeitsschutz

Ein Arbeitnehmer darf sich gemäß § 15 ArbSchG i. V. m. § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 durch den Konsum von Cannabis nicht in einen Zustand versetzen, in dem er sich selbst oder andere Beschäftigte gefährdet. Arbeitnehmer, die Fahrzeuge oder Maschinen führen, dürfen ihre Arbeit daher grundsätzlich nur dann verrichten, wenn sie nicht (mehr) berauscht sind. Eine solche Gefährdun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 305c BGB enthält 2 voneinander unabhängige Regelungen. Abs. 1 bestimmt, dass überraschende Klauseln von vornherein nicht Vertragsbestandteil werden. Abs. 2 sieht eine Auslegungsregel für Zweifelsfälle vor. Beide Regelungen fanden bereits vor der Schuldrechtsreform Anwendung im Arbeitsrecht, ohne dass die §§ 3 und 5 AGBG unmittelbare Geltung hatten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Gilt ein betriebliches Verbot für den Konsum von Cannabis und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, stellt das eine Pflichtverletzung dar, die der Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder einer Kündigung sanktionieren kann. Auch wenn kein betriebliches Cannabisverbot gilt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nicht berauscht, sondern klar zur Arbeit zu erscheinen. Verstößt er gegen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 3 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben im Arbeitsverhältnis grundsätzlich eine sogenannte Fürsorgepflicht. Steht ein Arbeitnehmer erkennbar unter Drogeneinfluss, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Kollegen vor den Handlungen des berauschten Arbeitnehmers zu schützen. Dabei trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer. Das bedeutet, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 5 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Entscheidet der Arbeitgeber, ein grundsätzliches Cannabisverbot im Betrieb zu verhängen, betrifft das das Ordnungsverhalten im Betrieb. Daher hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Zusätzlich besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, da der Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 6.1 Unfallversicherung

Arbeitnehmer dürfen sich nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Arbeitgeber dürfen nach § 7 Abs. 2 DGVU Vorschrift 1 Arbeitnehmer, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alternative Mitarbeitervert... / Arbeitsrecht

1 Einordnung Alternative Modelle der Arbeitnehmerbeteiligung kommen in der Praxis in verschiedenen Formen vor, die freiwillig und nicht gesetzlich geregelt sind. Sie dienen als Alternative zu einem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie können in Form von Mitarbeitervertretungen, Arbeitsgruppen oder anderen partizipativen Projekten umgesetzt werden und b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / Arbeitsrecht

1 Anspruchsgrundlagen Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer können der Arbeitsvertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische oder spezielle arbeitsgesetzliche Ansprüche sein. Als allgemeine zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen kommen die §§ 280 ff., 823 ff. BGB in Betracht.[1] Grundsätzlich ist zwischen einer verschuldensabhäng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alternative Mitarbeitervert... / 1 Einordnung

Alternative Modelle der Arbeitnehmerbeteiligung kommen in der Praxis in verschiedenen Formen vor, die freiwillig und nicht gesetzlich geregelt sind. Sie dienen als Alternative zu einem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie können in Form von Mitarbeitervertretungen, Arbeitsgruppen oder anderen partizipativen Projekten umgesetzt werden und bieten flexib...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alternative Mitarbeitervert... / 2 Verhältnis zum BetrVG

Ein Betriebsrat nach dem BetrVG kann auch dann gegründet werden, wenn bereits ein alternatives Modell der Arbeitnehmermitbestimmung besteht oder im Entstehen ist. Das BetrVG sieht vor, dass in Betrieben mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden kann, unabhängig davon, ob andere Formen der Mitbestimmung existieren. Das bedeutet, beide Arte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 4 Haftung für Personenschäden

Erleidet der Arbeitnehmer einen Personenschaden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, hat er grundsätzlich keinen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber, sondern gegenüber der Berufsunfallversicherung. Im Verhältnis zum Arbeitgeber und gegenüber anderen Kollegen gelten die Haftungsfreistellungen der §§ 104 ff. SGB VII. Das Haftungsprivileg greift auch gegenüber Leih...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 1 Anspruchsgrundlagen

Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer können der Arbeitsvertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische oder spezielle arbeitsgesetzliche Ansprüche sein. Als allgemeine zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen kommen die §§ 280 ff., 823 ff. BGB in Betracht.[1] Grundsätzlich ist zwischen einer verschuldensabhängigen und einer versch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alternative Mitarbeitervert... / 3 Satzung als Grundlage der Mitbestimmung

In alternativen Modellen können zwar verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, es fehlt jedoch die gesetzliche Verankerung, die dem Betriebsrat nach dem BetrVG zugrunde liegt. Deshalb muss eine entsprechende Satzung im Unternehmen erlassen werden, welche die Grundlage für das Mitbestimmungsmodell darstellt. Die Durchsetzung der Rechte einer solchen Satzung kann daher sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 3 Verschuldensunabhängige Haftung

Für die bei der Arbeit ohne Verschulden einer Vertragspartei oder Dritter erlittenen Schäden des Arbeitnehmers an von ihm zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten eingesetzten eigenen Sachen[1] hat der Arbeitgeber nach den Grundsätzen des sog. "Eigenschadens" einzutreten. Anspruchsgrundlage sind die §§ 670, 675 BGB analog. Den dort genannten Aufwendungen werden di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3 Einschränkung durch Tarifvertrag

Allerdings kann das Recht, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, im Arbeitsvertrag[1] einer Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag[2] eingeschränkt werden, soweit durch die Nebentätigkeit Interessen des Arbeitgebers oder betriebliche/dienstliche Belange beeinträchtigt werden können und hierdurch kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.1 Konkurrenzsituation

Aus der allgemeinen Treuepflicht ergibt sich, dass der Arbeitnehmer keine Nebentätigkeit ausüben darf, die in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Allerdings gilt das Konkurrenzverbot bei reiner Hilfstätigkeit nur eingeschränkt. Unter reiner Hilfstätigkeit wäre z. B. die Tätigkeit als Bote, Telefonistin oder Reinigungskraft zu verstehen.[1] Die Treuepflicht gilt nur währen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit (Videos) / 2 Nachhaltigkeit und Arbeitsrecht

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / Zusammenfassung

Überblick Mensch und Umwelt entlang aller internationalen Lieferketten sollen so weit wie möglich geschützt und nachhaltige globale Lieferketten zum Standard werden. Der deutsche Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Weg gebracht, das mit Wirkung zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist und weite Teile der deut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr