Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Indien / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Car Allowance / 3.1 Dienstwagen

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der Dienstwagen dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehmer nur zur Verfügung gestellt wird. Demgemäß muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Fahrzeugs wie Anschaffung, Versicherung und Wartung sowie Kraftstoffverbrauch tragen. Der Arbeitnehmer hat kaum Mitspracherechte hinsichtlich des Fahrzeugmodells. In der Regel ist die p...mehr

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Altersrente / 3.4 Beamtenrechtliche Altersgrenzen

Bei Beamten ist eine Altersgrenze von 65 Jahren für das Ausscheiden aus dem Dienst zulässig, da sie den Erhalt und die Förderung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung durch eine ausgewogene Altersstruktur bezweckt.[1]mehr

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Flüchtling / 3.2.8 Beschäftigung von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan

Staatsangehörige aus den Westbalkanstaaten können bei Vorliegen aller Voraussetzungen nach durchlaufenem Visumsverfahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme jeder Beschäftigung in Deutschland erhalten.mehr

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USA / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1 Vertragliches Wettbewerbsverbot

1.1 Geltungsbereich 1.1.1 Kaufmännische Angestellte Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / 3 Entgeltbescheinigung

Wird die Entgeltabrechnung zum Zweck der Sozialversicherung ausgestellt, so spricht man von einer Entgeltbescheinigung. Inhalt und Verfahren einer solchen Entgeltbescheinigung sind in der Entgeltbescheinigungsverordnung geregelt. Sie hat eine "normierte Entgeltbescheinigung" zum Ziel.mehr

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Freistellung von der Arbeit / 4 Freistellung auf gesetzlicher Grundlage

Es bestehen zudem zahlreiche, systematisch nicht zusammenhängende gesetzliche Grundlagen für eine Freistellung des Arbeitnehmers.[1] Dabei sind auch die gesetzlichen Regelungen in ihrer Terminologie nicht einheitlich.mehr

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Heimarbeit / 6 Verfahrensrecht

Obwohl Heimarbeiter keine Arbeitnehmer sind, ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet.[1] Die Heimarbeiter gelten damit aufgrund der vergleichbaren Schutzbedürftigkeit als Arbeitnehmer.mehr

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Serbien / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Baugewerbe / 3 Sonstiges

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe für gewerbliche Arbeitnehmer enthält zudem Vorschriften über Arbeitsausfall infolge ungünstiger Witterung, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Überstunden, Zuschläge, Lohnberechnung, Erschwerniszuschläge, Auswärtsbeschäftigung, Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften und Kündigungsfristen. 3.1 Ausschlussfristen Alle beide...mehr

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Korea / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Dienstwohnung / 3 Abgrenzung Werkmietwohnung – Werkdienstwohnung

Die Abgrenzung zwischen den beiden Typen der Werkwohnung ist oft schwierig. Anhaltspunkte geben die von den Vertragsparteien genutzten Begrifflichkeiten. Im Zweifelsfall ist das von den Parteien tatsächlich Gewollte zu ermitteln.[1]mehr

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Homeoffice / 2.4 Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag

Auch wenn der individuelle Arbeitsvertrag keine Angaben zum Homeoffice enthält, können ggf. in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen getroffen sein. Lassen die kollektivrechtlichen Regelungen einen Regelungsspielraum offen, können die Vertragsparteien in einer ergänzenden separaten vertraglichen Regelung die konkrete Ausgestaltung verein...mehr

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Fahrtätigkeit / 4 Personenbeförderung

Für die Beförderung von Fahrgästen mit Kfz bedarf der Unternehmer der besonderen Erlaubnis zur Personenbeförderung.[1] Der Arbeitnehmer bedarf einer besonderen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.[2]mehr

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Baugewerbe / 4.3 Arbeitnehmer aus anderen Staaten

Für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten gelten gesonderte Regelungen.[1]mehr

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Ferienjobber / 4 Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn gilt generell für alle Arbeitsverhältnisse und damit auch für volljährige Ferienjobber. Kinder und Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, gelten aber nur dann als Arbeitnehmer i. S. d. Mindestlohngesetzes (MiLoG), wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Haben sie keine Berufsausbildung abgeschlossen oder befinden sie sich noch i...mehr

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Homeoffice / 3.1 Widerruf oder Kündigung einer Homeoffice-Regelung

Bei der Frage, wie Mitarbeiter nun zurück ins Büro geholt werden können, kommt es darauf an, wie die Homeoffice-Regelung eingeführt wurde. 3.1.1 Widerrufsvorbehalt In einer vertraglichen Regelung zur Durchführung der Homeoffice-Tätigkeit sollte unbedingt geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber diese auch wieder einseitig beenden kann. Eine vorbehaltlose ...mehr

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Nordmazedonien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Dienstwagen / 1 Grundlagen

1.1 Rein dienstliche oder auch erlaubte private Nutzung? Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, handelt es sich um ein bloßes Arbeitsmittel. Die Nutzungsmodalitäten können uneingeschränkt und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Das überlassene Fahrzeug kann auch ohne entsprechende Vereinbarung ...mehr

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Homeoffice / 2.2 Anspruch des Arbeitnehmers

2.2.1 Anspruch ohne vertragliche Regelung Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Der Arbeitnehmer kann – sofern keine vertragliche Vereinbarung existiert – nur in Einzelfällen u. U. einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice geltend machen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Unternehmen das Homeoffice als generell vereinbar mit dem Organisationskonzept...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / Zusammenfassung

Überblick Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird für Unternehmen aus gesellschaftlicher Sicht immer bedeutender. Die Berichtspflichten und die sich daraus ergebende Transparenz gegenüber Kunden, Lieferanten und Bewerbern werden umfassender. Das wiederum kann Unternehmen zu einer Neuausrichtung bewegen oder sogar zwingen. Dabei nimmt das Thema Mobilität eine große Rolle ein. Unter...mehr

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Quebec / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Arbeitgeberanteil / 3.1 Reguläres Arbeitsverhältnis

Ob und in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer einen Rentenantrag gestellt hat. Hat er dies nicht getan und verzichtet er damit vorläufig auf Auszahlung der Rente, handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Bei diesem hat der Arbeitnehmer einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Zahlung des Arbeitgeberantei...mehr

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Saisonarbeitskraft / 5 Urlaubsanspruch

Die Arbeitsverhältnisse von Saisonarbeitskräften fallen zwar unter das Bundesurlaubsgesetz. Aufgrund des kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllen diese jedoch meist nicht die 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG. Den Saisonarbeitnehmern steht jedoch gemäß § 5 BUrlG Teilurlaub zu.mehr

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Altersteilzeit / 2.1 Aktuelle Fassung des AltTZG

Das AltTZG wurde bereits mehrfach novelliert und sowohl sein Anwendungsbereich als auch der Zeitraum seiner Wirkung verändert.[1]mehr

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Altersteilzeit / 6 Insolvenzsicherung

§ 8a AltTZG regelt eine durchsetzbare Insolvenzsicherungspflicht für die Arbeitszeitguthaben (Wertguthaben) aus der Altersteilzeit. Der Arbeitgeber hat dabei die Wahl der Absicherung, die z. B. durch Bürgschaften, Versicherungslösungen, Kapitalanlagemodelle oder branchenspezifische Lösungen erfolgen kann.mehr

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Rentner / 3 Befristung

3.1 Befristete Fortführung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Ist eine wirksame Altersgrenze vereinbart, kann der Beendigungszeitpunkt unter den Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI hinausgeschoben, das Arbeitsverhältnis also befristet fortgeführt werden. 3.2 Befristung mit sachlichem Grund Eine bei oder nach Erreichen des Renteneintrittsalters getroffene Vereinbar...mehr

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Uruguay / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für A...mehr

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Frankreich / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Frankreich aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Frankreich wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Frankreich ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden D...mehr

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Flüchtling / 3 Beschäftigung

Im Folgenden wird der Zugang zu verschiedenen Arten der Beschäftigung bei Inhabern einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung dargestellt. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich. 3.1 Beschäftigungserlaubnis Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der...mehr

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Wettbewerbsverbot / 2 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

2.1 Grundsatz Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet grundsätzlich auch die Pflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber, diesem keine Konkurrenz zu machen. Er kann zu seinem ehemaligen Arbeitgeber in Wettbewerb treten, seine im früheren Arbeitsverhältnis rechtmäßig erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten einsetzen und auch in den Kundenkreis des ehe...mehr

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Frankreich / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 5 Betriebliche Altersversorgung

Der Ausschluss eines Arbeitnehmers von der betrieblichen Altersversorgung, weil er in einem weiteren Arbeitsverhältnis steht, ist unzulässig.[1]mehr

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Frankreich / 2.3.3 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Dies ist vor allem bei Arbeitgebern der Fall, die Mitarbeiter auf eigene Rechnungen entsenden. Das geschieht beispielsweise zur Teilnahme an Messen als Besucher oder als Aussteller. Weiterhin sind einige kurzfristige Entsendungen nicht meldepflichtig. Dies gilt für Künstler, Sportler sowie Rednern bei wissenschaftlic...mehr

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Uruguay / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.1 Geltungsbereich

1.1.1 Kaufmännische Angestellte Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers zum einen kein Han...mehr

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Sachbezüge / 1 Vereinbarung

Nach der gesetzlichen Definition ist ein Sachbezug jede Leistung, die der Arbeitgeber als Gegenleistung für die Arbeitsleistung in anderer Form als in Geld erbringt[1]. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Sachbezüge "Entgelte, die nicht in Bargeld, sondern in Form von Naturalien bestehen". Im Arbeitsrecht werden die Sachbezüge daher auch Naturallohn genannt. Sachleistung und ...mehr

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Frankreich / 2.3.1 Meldung für das französische Portal

Jede Entsendung muss vorab für das französische Portal SIPSI gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des Arbeitsministeriums. Hierbei müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zur Kontaktperson in Frankreich, die die Kommunikation mit den Behörden sicherstellt, zum Auftraggeber/Kunden, zum Auftrag, zum entsendenden Arbeitgeber gemacht werden.mehr

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Frankreich / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Anmeldung über das SIPSI-System, sieht das französische Recht eine Strafe in Höhe von 4.000 EUR je Arbeitnehmer und bis zu 8.000 EUR im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren vor. Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 EUR.mehr

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Chile / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Serbien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Familienpflegezeit / 3 Anspruch auf Familienpflegezeit

3.1 Geltendmachung der Familienpflegezeit Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Diese ist vom Arbeitnehmer spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn in Textform anzukündigen. Zum Zeitpunkt der Ankündigung muss die Pflegebedürftigkeit noch nicht nachgewiesen werden.[1] Gleichzeitig muss er erklären, für welchen Zeitraum ...mehr

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Berufsausbildung / 2 Berufsausbildungsvertrag

Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt, muss mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag schließen.[1] Auf diesen Vertrag sind, soweit sich aus dem Berufsbildungsgesetz nichts anderes ergibt, die für das Arbeitsrecht geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.[2] Der Berufsausbildungsvertrag kann grundsätzlich ohne Einhaltung einer best...mehr

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Japan / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Arbeitnehmerkammern / 1 Einführung

Arbeitnehmerkammern gibt es nur in Bremen und im Saarland. Sie werden jeweils in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt.mehr

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Flüchtling / 1 Vorbemerkung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Flüchtlinge eine Beschäftigung aufnehmen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist vom Aufenthaltsstatus und von der Aufenthaltsdauer abhängig. Je nach Art der angestrebten Beschäftigung sind eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Welche Leistungen Flüchtlinge zur Sicherung ...mehr

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Marokko / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Tunesien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Mindestlohn / 4.3 Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG)

Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) am 16.8.2014 trat das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) zeitgleich außer Kraft.mehr