Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Altersrente / 3.3 Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen

Für die Anwendbarkeit des § 41 Satz 2 SGB VI gelten die Ausführungen in Bezug auf Tarifverträge entsprechend. Das BAG hat ausdrücklich klargestellt, dass auch die in einer Betriebsvereinbarung festgelegte Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Eintritt der Regelaltersgrenze wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt die Regelaltersrente aus der gesetzlichen R...mehr

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Homeoffice / 5 Arbeitsschutz

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work Beim Homeoffice im Angestelltenverhältnis gelten generell dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie beim Arbeitsplatz im Betrieb. Dies sind insbesondere: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Hom...mehr

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Vermögensbeteiligung / 1 Typische Anwendungsbeispiele

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme werden häufig Geschäftsführern und Führungskräften angeboten. Sinn und Zweck dieser Programme sind eine zusätzliche Bindung an das Unternehmen und ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz für die Führungskraft, gekoppelt an den Unternehmenserfolg. Dadurch erhoffen sich Unternehmen wiederum, dass die Arbeitskraft auch zukünftig bestmöglich ein...mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / 3 Nachtarbeit

Bei der Verpflichtung zur Erbringung von Nachtarbeit[1] steht dem Arbeitgeber das Wahlrecht zwischen Freistellung oder Zahlung von Zuschlägen nach § 6 Abs. 5 ArbZG grundsätzlich für jede Entgeltzahlungsperiode, typischerweise also kalendermonatlich neu zu. Der gesetzliche Ausgleichsanspruch nach § 6 Abs. 5 ArbZG entsteht jeweils neu, wenn vom Arbeitnehmer ausgleichspflichtig...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.3 Form der Befristung

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG muss der befristete Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme in schriftlicher Form vorliegen.[1] Formbedürftig ist allein die Befristungsabrede, die im Fall der Zeitbefristung mindestens in der Festlegung eines Endtermins bestehen muss. Die schriftliche Festlegung des Tätigkeitsbeginns ist kein Wirksamkeitserfordernis.[2] Für Befris...mehr

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Mindestlohn / 2.5 Änderungen durch die Mindestlohnkommission

Die auf Grundlage des MiLoG von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission ist zuständig für Anpassungen der Mindestlohnhöhe.[1] Erstmals hatte die Kommission eine Anpassung mit Wirkung zum 1.1.2017 beschlossen und hat alle 2 Jahre über die Höhe zu entscheiden. Mit der nunmehr fünften Mindestlohnanpassungsverordnung beträgt der Mindestlohn seit dem 1.1.2026 13,90 ...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.8 Änderung der Arbeitszeitverteilung durch den Arbeitgeber

Bei Vorliegen betrieblicher Interessen kann der Arbeitgeber die zunächst vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern.[1] Die betrieblichen Interessen müssen nunmehr allerdings erheblich überwiegen und es bedarf der einmonatigen Ankündigung. Eine Veränderung der Arbeitszeit selbst ist dagegen nicht möglich. Die Schriftform ist für dieses Änderungsverlangen nicht gefo...mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / Zusammenfassung

Begriff Als Lohn- oder Entgeltabrechnungszeitraum wird der Zeitraum bezeichnet, in dem das Arbeitsentgelt verdient und für den es dann abgerechnet und dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Bei Bemessung des Lohns nach Zeitabschnitten (Wochen/Monate), ist der Lohn nach § 614 Satz 2 BGB nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte ...mehr

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Zuschläge / 4 Teilzeitarbeit

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG dürfen Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung. Praxis-Beispiel Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigten ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistu...mehr

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Kosovo / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Arbeitnehmer / 2 Verbrauchereigenschaft

In einer Grundsatzentscheidung hat das BAG erstmals ausdrücklich klargestellt, dass Arbeitnehmer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls bestätigt, dass der Arbeitnehmer beim Abschluss des Arbeitsvertrags Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist.[2] Dies hat zur Folge, dass vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarungen in Arbeitsverträgen a...mehr

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Fahrtätigkeit / 1 Arbeitsrechtliche Definition

Als Fahrtätigkeit wird eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte in einem Fahrzeug haben. Verbringt der Arbeitnehmer durchschnittlich mehr als 80 % seiner vertraglichen Arbeitszeit im Fahrzeug, kann im Regelfall von einer Fahrtätigkeit ausgegangen werden.[1] Tätigkeiten an einem ortsfesten Arbeitsplatz, wie das Be- und Entlade...mehr

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Mindestlohn / 2.4 Fälligkeit und Verjährung des Mindestlohnanspruchs

Die Fälligkeit unterliegt einer abgestuften Regelung. Zunächst kommt es auf die arbeitsvertraglich, u. U. tarifvertraglich, vereinbarte Fälligkeit des allgemeinen Lohnzahlungsanspruchs an. Dabei ist unbeachtlich, ob die Vertragsparteien diesen als "Mindestlohn" ausdrücklich bezeichnet haben oder nicht. Fehlt es an einer entsprechenden Regelung, ist der Mindestlohn spätestens...mehr

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Frankreich / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Dienstwohnung / 1 Werkmietwohnungen

Werkmietwohnungen sind Wohnungen, die mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis mit separatem Mietvertrag vermietet werden. Dies bedeutet, dass das Arbeits- und Mietverhältnis rechtlich als voneinander unabhängige Rechtsverhältnisse eingeordnet werden.[1] Erforderlich ist bei Werkmietwohnungen, dass der Mietvertrag aus Anlass des Arbeitsvertrags abgeschlossen worden ist, wobei...mehr

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Baugewerbe / 3.2 Spitzenausgleichsverfahren

Neben dem für alle Betriebe des Baugewerbes verbindlichen Abrechnungsverfahren wurde zusätzlich das Spitzenausgleichsverfahren eingeführt, für das die Betriebe sich freiwillig entscheiden können. Im Spitzenausgleichsverfahren werden die Beitragsansprüche und die Erstattungsansprüche des Arbeitgebers für jeweils 4 aufeinander folgende Abrechnungszeiträume (Spitzenausgleichsint...mehr

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Rabatt / 2 Mitbestimmung

Die Gewährung von Rabatten unterfällt dem Anwendungsbereich des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Es handelt sich hierbei um den Bereich der sogenannten Teilmitbestimmung. Der Arbeitgeber kann frei über das "Ob" der Gewährung von Rabatten entscheiden. Er kann daher einen gewährten Rabatt grundsätzlich mitbestimmungsfrei auch wieder abschaffen. Zu beachten sind in diesem Fall aber d...mehr

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Homeoffice / 2.2.1 Anspruch ohne vertragliche Regelung

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Der Arbeitnehmer kann – sofern keine vertragliche Vereinbarung existiert – nur in Einzelfällen u. U. einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice geltend machen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Unternehmen das Homeoffice als generell vereinbar mit dem Organisationskonzept ansieht, dies entsprechend dokumentiert ...mehr

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Homeoffice / 3.1.2 Kündigungsvorbehalt

Eine Zusatzvereinbarung kann statt mit einem Widerrufsvorbehalt auch mit einem Kündigungsvorbehalt versehen sein. In einem Einzelfall hat das LAG Hamm entschieden, dass eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über die Durchführung von Tätigkeiten im Homeoffice mit einem solchen Vorbehalt versehen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall war der Kündigungsvorbehalt so formuli...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 3 Freistellung mit Anspruch auf sonstige Lohnersatzleistungen

Versicherte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld haben gemäß § 45 Abs. 3 SGB V einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung für die Zeit, in der ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht, d. h. im Regelfall 10 bzw. bei Alleinerziehenden 20 Arbeitstage je Krankheitsfall bei einer jährlichen Obergrenze von 25 bzw. 50 Arbeitstagen.[...mehr

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Rentner / 1 Rechtsgrundlagen

Arbeitsrechtlich gelten grundsätzlich für Arbeitsverträge mit Rentnern dieselben Vorschriften wie für Arbeitsverträge mit anderen Personen. Rentnern stehen daher ebenfalls Ansprüche auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen sowie bezahlter Urlaub zu. Achtung Benachteiligungsverbot Als sachlicher Grund für eine schlechtere Bezahlung eines Teilzeitarbe...mehr

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Pflegezeit / Zusammenfassung

Begriff In der Pflegezeit wird der Beschäftigte von der Arbeit freigestellt, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen. Möglich sind eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung von 10 Tagen, die Freistellung von bis zu 6 Monaten als auch die Familienpflegezeit als bis zu 24-monatiger Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeit...mehr

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Zuschläge / 6 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist der Betriebsrat auch im Bereich übertariflicher Zuschläge mitbestimmungspflichtig. Das Mitbestimmungsrecht kann sich dabei sowohl auf die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung als auf den Widerruf eines solchen Zuschlags beziehen.[1]mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Lohnabrechnung bzw. der Gehaltsabrechnung wird der Lohn bzw. das Gehalt aufgrund der erbrachten Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers berechnet. Hierzu gehört nicht nur die Berechnung des korrekten Bruttoentgelts auf Basis der relevanten Tarifverträge, Arbeitsverträge oder gesetzlichen Mindestlöhne. Die aufgrund rechtlicher Vorschriften vom Arbeitgeber zu...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund

1.1.1 Befristung ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 TzBfG Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund[1] kalendermäßig befristen. Innerhalb dieses 2-Jahreszeitraums darf er den einmal befristeten Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängern. Achtung Abweichende Regelungen in Tarifvertrag Durch Tarifve...mehr

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Brasilien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Uruguay / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1.3 Befristung mit älteren Arbeitnehmern

Nach § 14 Abs. 3 TzBfG kann mit einem älteren Arbeitnehmer für die Dauer von bis zu 5 Jahren ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden. Innerhalb dieser Gesamtdauer kann der Vertrag mehrfach verlängert werden.[1] Nach § 14 Abs. 3 TzBfG muss der ältere Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses...mehr

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Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 1 Rechtliche Einordnung

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind grundsätzlich echte Selbstständige. Der Begriff des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen entstammt dem Sozialversicherungsrecht.[1] Arbeitsrechtlich sind die betroffenen Personen in der Regel als Selbstständige und nicht als Arbeitnehmer zu behandeln. Achtung Gesetzliche Regelung in § 611a BGB § 611a BGB definiert denjenigen als Arbei...mehr

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Altersrente / 1 Einführung

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters oder zu dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat. Vielmehr muss das Arbeitsverhältnis unter den normalen Voraussetzungen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher ...mehr

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Fahrtätigkeit / 2 Lenk- und Ruhezeiten

Für die Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten können neben dem nationalen Recht – hier ist vor allem § 21a ArbZG zu beachten – auch europäische Regelungen, insbesondere die VO (EG) Nr. 561/2006 eingreifen. 2.1 Arbeitszeitrecht EG-Recht Für alle innergemeinschaftlichen Beförderungen auf Personen- oder Lastkraftwagen (leer oder beladen) auf öffentlichen Straßen findet die Verordnung (EG...mehr

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Fahrtätigkeit / 2.5 Fahrtenschreiber

Gemäß §§ 19 ff. FPersV i. V. m. Art. 3, 10, 13 AETR sowie Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 treffen den Unternehmer bzw. Fahrer umfangreiche Pflichten zum Einbau und Einsatz von Fahrtenschreibern. Mit diesen werden die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, die vom Fahrzeug zurückgelegte Wegstrecke, die Lenkzeit, die sonstigen Arbeits- und Bereitschaftszeiten, die Arbei...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 4 Vorzeitiges Ende des unbezahlten Urlaubs

Ebenso wie die Vereinbarung der unbezahlten Freistellung, ist auch deren vorzeitiges Ende grundsätzlich nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Der Arbeitnehmer kann nicht einfach vor Ablauf der vereinbarten Zeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren, wenn der Grund für seinen Sonderurlaub vorzeitig entfallen ist und der Arbeitgeber kann nicht einsei...mehr

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Flüchtling / Zusammenfassung

Begriff Personen, die als Flüchtlinge in Deutschland eine gute Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen sind wichtige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen für Arbeitgeber zu beachten. Durch verschiedene Leistungen zur Integration in Gesellschaft u...mehr

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Betriebsveranstaltung / 3 Keine Teilnahmepflicht

Eine Teilnahmepflicht an der Betriebsveranstaltung besteht nicht. Jeder Arbeitnehmer muss in der Entscheidung darüber, ob er an einem Betriebsausflug teilnehmen will oder nicht, völlig frei sein. Einem unzulässigen Druck auf die Teilnahme am Betriebsausflug kommt es gleich, wenn der Arbeitgeber vorher ankündigt, er werde allen nicht teilnehmenden Betriebsangehörigen den Tag ...mehr

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Hospitant / 2 Vereinbarung freiwilliger Hospitationen

Eine Vereinbarung zwischen einem freiwilligen Hospitanten und Gastgeber ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert. Siehe hierzu das Muster zu Einfühlungsverhältnissen. Das Unternehmen, das einen Hospitanten aufnimmt, sollte insbesondere auf Folgendes achten: Der Hospitant sollte vor Beginn der Hospitation eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen, da er vermutlich mit F...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1.2 Befristung bei neu gegründeten Unternehmen

Nach § 14 Abs. 2a TzBfG gilt eine besondere Regelung für neu gegründete Unternehmen. In den ersten 4 Jahren nach der Gründung darf ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund für die Dauer von bis zu 4 Jahren befristet bzw. ein zunächst kürzer befristeter Arbeitsvertrag bis zu dieser Gesamtdauer mehrfach verlängert werden. Voraussetzung ist auch hier, dass es sich um eine Neuei...mehr

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Flüchtling / 2.3 Anerkannter

Anerkannte sind Personen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus und damit ein Bleiberecht gewährt worden ist. Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 3 AsylG [1], Asylberechtigte i. S. d. Art. 16a GG [2] und international subsidiär Geschützte gemäß § 4 AsylG [3] erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre und haben freien Zugang zur Erwerbstätigkeit, ...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 4 Kündigung

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist für beide Seiten das Recht zur ordentlichen Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Nach § 15 Abs. 4 TzBfG ist es aber möglich, einzelvertraglich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit des Vertrags zu vereinbaren. Eine Besonderheit gilt für Arbeitnehmer, die zur Vertretung eines Mitarbeiters in Elternzeit befristet eingestellt worden s...mehr

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Nordmazedonien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Quebec / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Handwerker / 2 Handwerksinnung

Die Handwerksinnung ist ein Zusammenschluss von selbstständigen Handwerkern des gleichen Handwerks oder solchen Handwerkern, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehen, zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks.[1] Sie ist mit der Genehmigung ihrer Satzung durch die Handwerkskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts.[2...mehr

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Geschäftsführer / 3.2 Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der Rechtsprechung des BAG aus § 621 BGB.[1] § 622 BGB ist nach den Ausführungen des BAG – seinem Wortlaut entsprechend – nur auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden. Der BGH hat ausdrücklich eine abweichende Entscheidung getroffen und hält damit an sei...mehr

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Japan / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Altersrente / Zusammenfassung

Begriff Eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten versicherte Personen, die ein bestimmtes Lebensalter vollendet haben. Es gibt verschiedene Altersrenten, für die jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Abhängig von den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen kann derzeit die Altersrente grundsätzlich innerhalb der Spanne vom vollendeten ...mehr

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Zuschläge / 5 Widerruf und Freiwilligkeitsvorbehalt

Der Arbeitgeber kann Zuschläge freiwillig unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gewähren, sodass auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers entsteht. Allerdings muss für den Widerruf ein sachlicher Grund vorliegen[1], der die Maßnahme als billigenswert i. S. d. § 315 BGB erscheinen lässt. Freiwilligkeitsvorbehalte sind in Bezug auf das laufe...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 1 Grundlagen des Bundesfreiwilligendienstes

Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. An ihre Stelle tritt der freiwillige, mindestens 6-, regelmäßig 12- und höchstens 18-monatige Bundesfreiwilligendienst.[1] Die Höchstdauer kann bei Vorliegen eines entsprechenden pädagogischen Konzepts auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Anders als der rein verteidigungspolitisch begründete Zivildienst (als Wehrersa...mehr

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Arbeitspapiere / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitspapiere werden Dokumente bezeichnet, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis vorlegen muss. Nur so kann der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, korrekt erfüllen. Im ELStAM-Verfahren erhält der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt von der Fin...mehr

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Rentner / 2 Altersgrenzen

Im Übrigen stellen weder der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher Art – noch der Anspruch auf eine Rente wegen Alters für sich genommen einen Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.[1] Achtung Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mit Erreichen der Regelaltersgrenze[2] wird das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet. Hierfür...mehr

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Praktikant / 2 Vergütungspflicht von Praktikanten nach dem MiLoG

Ein echter Praktikant im Sinne des Berufsbildungsgesetzes erhält nur eine angemessene Aufwandsentschädigung und keine volle Vergütung seiner Arbeitszeit. Jedoch ist zu beachten, dass echte Praktikanten ebenso wie freiwillige grundsätzlich in den persönlichen Anwendungsbereich des MiLoG fallen, da sie gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes ge...mehr