Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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bAV: Versorgungsausgleich / 3.4 Geringfügiger Ausgleichswert eines einzelnen Anrechts (§ 18 Abs. 2 VersAusglG)

Überschreitet der Ausgleichswert eines einzelnen in der Ehezeit erworbenen Anrechts nicht die in § 18 Abs. 3 VersAusglG genannte Bagatellgrenze[1], soll das Familiengericht vom Ausgleich absehen. Der BGH geht allerdings davon aus, dass bei Anrechten gleicher Art i. S. v. Abs. 1 der Abs. 2 des § 18 VersAusglG, der den Ausgleich "einzelner" Anrechte regelt, keine Anwendung fin...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5.1 Verrechnung von Anrechten

Nicht immer ist ein wechselseitiger Ausgleich notwendig. In bestimmten Fällen werden die Anrechte zunächst verrechnet und dann erst intern geteilt. Hierzu müssen die Ehegatten über Anrechte gleicher Art verfügen. Haben z. B. beide Partner beim selben Arbeitgeber gearbeitet und wurden sie bei dessen Firmenpensionskasse im gleichen Tarif versichert, so werden die Anrechte zunä...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5.3 Rechtsstellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers (§ 12 VersAusglG)

Gilt für das auszugleichende Anrecht das BetrAVG, erhält die ausgleichsberechtigte Person mit der internen Teilung die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des BetrAVG. Damit finden die Rechte und Pflichten des BetrAVG für die neuen Versorgungsberechtigten in bestimmtem Umfang Anwendung. Konkret bedeutet die Erlangung der Stellung eines ausgeschiedenen Arbei...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.1 Wahl einer angemessenen Zielversorgung

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann sich den Versorgungsträger aussuchen. Der Ausgleichsberechtigte muss dem Gericht das Einverständnis des neu ausgewählten Versorgungsträgers vorlegen[1], um sicherzustellen, dass nicht gegen den Willen des neuen Versorgungsträgers ein Vertrag zustande kommt. Der Ausgleichsberechtigte darf nur eine Zielversorgung wählen, die eine "angemes...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.3 Betriebliche Versorgungsträger als ausgewählte Zielversorger

Die ausgleichsberechtigte Person kann als Zielversorgung auch Träger der betrieblichen Altersversorgung auswählen, wenn mit dem übertragenen Kapitalbetrag ein Anrecht im Sinne des BetrAVG geschaffen wird. Wird der Kapitalbetrag z. B. zum Ausbau schon bestehender Anrechte an die Pensionskasse des Arbeitgebers der ausgleichsberechtigten Person gezahlt, so hängt die Anwendung d...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 7 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§ 20–22 VersAusglG)

Für verfallbare Anwartschaften nach dem BetrAVG, die im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht ausgleichsreif sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines schuldrechtlichen Ausgleichs. Werden diese unverfallbar, kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte deren schuldrechtlichen Ausgleich gerichtlich beantragen. Frühestens kann er einen Ausgleich zu dem Zeitpunkt verlangen, zu ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG

Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG ist je nach Zusage der Arbeitgeber selbst (bei Direktzusagen) oder die Unterstützungskasse, das Lebensversicherungsunternehmen bei Direktversicherungen, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Hat ein Arbeitnehmer z. B. einen tarifvertraglichen Anspruch auf eine Betriebsrente aus einer von den Tarifvertragsparteien getragenen Pensi...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 3.3 Geringfügiger Wertunterschied beiderseitiger Anrechte gleicher Art (§ 18 Abs. 1 VersAusglG)

Das Familiengericht soll nicht ausgleichen, wenn beide Partner Anrechte gleicher Art haben und die Differenz ihrer Ausgleichswerte nicht die Bagatellgrenze des § 18 Abs. 3 VersAusglG überschreitet. Die dynamische Grenze richtet sich nach der monatlichen Bezugsgröße des § 18 Abs. 1 SGB IV.mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5 Interne Teilung (§§10-13 VersAusglG)

Bei der internen Teilung wird die Versorgung entsprechend dem Ehezeitanteil real im Versorgungssystem des Ausgleichsverpflichteten geteilt. Der Versorgungsträger führt dann nach einer Scheidung zwei Versorgungen fort. Tritt für den Ausgleichsberechtigten der Versorgungsfall ein, erhält er z. B. eine Betriebsrente vom Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehegatten. Mit dem B...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Der Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Dieses setzt dabei angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis und es besteht kein Unterlassungsanspruch. Es erscheint sinnvoll, eine Betriebsvereinbarung [1] zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen abzuschließen, damit in der bet...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG)

Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) [1] sind durch Arbeit geschaffene Anrechte auf eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung i. S. d. Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) auszugleichen, unabhängig davon, ob sie als Kapitaleinmalzahlung oder laufende Leistung geschuldet sind. Anrechte auf betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die das BetrA...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.6 Weitergabe von Daten an Behörden und Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG

Die dem Betriebsrat obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die z. B. vom Arbeitgeber elektronisch erfassten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muss er vielmehr im Einzelfall die Erfor...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 4 Beteiligung der Versorgungsträger am Scheidungsverfahren

Im gerichtlichen Scheidungsverfahren haben die Versorgungsträger des Ausgleichsverpflichteten sowie die zukünftigen Versorgungsträger für den Ausgleichsberechtigten Beteiligtenstatus.[1] Zu den Verfahrenspflichten der Versorgungsträger gehören insbesondere Auskunftspflichten über Bestand und Höhe der Anrechte. Für die Auskunft sind die gerichtlich übersendeten Formulare zu ve...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Entsprechendes gilt...mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / Arbeitsrecht

1 Freie Wahl der Besteuerungsform durch Arbeitgeber Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich u. a. nach der Höhe des Arbeitslohns. Aus Vereinfachungsgründen kann die Lohnsteuer in bestimmten Fällen (z. B. bei geringfügiger Beschäftigung) mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Der Arbeitgeber hat keine Pflicht, bei geringfügiger Beschäftigung darauf hinzuweisen, dass nicht von ...mehr

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Sachbezüge / Arbeitsrecht

1 Vereinbarung Nach der gesetzlichen Definition ist ein Sachbezug jede Leistung, die der Arbeitgeber als Gegenleistung für die Arbeitsleistung in anderer Form als in Geld erbringt[1]. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Sachbezüge "Entgelte, die nicht in Bargeld, sondern in Form von Naturalien bestehen". Im Arbeitsrecht werden die Sachbezüge daher auch Naturallohn genannt. Sac...mehr

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Incentive / Arbeitsrecht

1 Formen von Incentives Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein Hilfsmittel, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wird dieses Instrument...mehr

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Baugewerbe / Arbeitsrecht

1 Urlaubsrecht Hierzu sieht § 13 Abs. 2 BUrlG ausdrücklich für das Baugewerbe die Möglichkeit von abweichenden Tarifverträgen vor, soweit das zur Sicherung eines zusammenhängenden Jahresurlaubs erforderlich ist. 1.1 Urlaubsanspruch Der Urlaub ist für das Baugewerbe in § 8 BRTV geregelt. Mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigungstagen im Baugewerbe – zurzeit sind es 12 – erwir...mehr

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Homeoffice / Arbeitsrecht

1 Begriff und Abgrenzungen Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / Arbeitsrecht

Auf kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf das "normale" Arbeitsverhältnis, da die Kurzfristigkeit kein fest umrissener arbeitsrechtlicher, sondern vorrangig ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff ist. Allerdings gelten gewisse arbeitsrechtliche Besonderheiten für Arbeitsverhältnisse von begrenzter Dauer.[...mehr

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Homeoffice / 1.1 Formen der Tätigkeit im Homeoffice

Die Arbeit im Homeoffice erfolgt häufig in 2 Modellen: Der Arbeitnehmer arbeitet vollständig von zu Hause aus und hat nur einen Arbeitsplatz in seiner Wohnung, aber keinen Arbeitsplatz im Betrieb. Der Arbeitnehmer arbeitet alternierend (abwechselnd) von zu Hause und vom Betrieb aus. Er hat 2 fest eingerichtete Arbeitsplätze – einen in seiner Wohnung und einen im Betrieb.mehr

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Baugewerbe / 3 Sonstiges

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe für gewerbliche Arbeitnehmer enthält zudem Vorschriften über Arbeitsausfall infolge ungünstiger Witterung, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Überstunden, Zuschläge, Lohnberechnung, Erschwerniszuschläge, Auswärtsbeschäftigung, Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften und Kündigungsfristen. 3.1 Ausschlussfristen Alle beide...mehr

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Sachbezüge / 1 Vereinbarung

Nach der gesetzlichen Definition ist ein Sachbezug jede Leistung, die der Arbeitgeber als Gegenleistung für die Arbeitsleistung in anderer Form als in Geld erbringt[1]. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Sachbezüge "Entgelte, die nicht in Bargeld, sondern in Form von Naturalien bestehen". Im Arbeitsrecht werden die Sachbezüge daher auch Naturallohn genannt. Sachleistung und ...mehr

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Baugewerbe / 4 Arbeitnehmerüberlassung

4.1 Zulässigkeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist gemäß § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundsätzlich unzulässig. Zulässige Ausnahmen ergeben sich aus Satz 2 der Vorschrift und greifen insbesondere zwischen Betrieben, wenn für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies zula...mehr

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Baugewerbe / 1.3 Vereinfachtes Meldeverfahren

Das Meldeverfahren ist seit dem 1.1.2010 vereinfacht worden. Seitdem genügt die Abgabe der arbeitnehmerbezogenen Meldungen, bei denen die Summe der einzelnen Bruttolöhne die Grundlage für den Sozialkassenbeitrag bildet. Es ist ausreichend, den Angestellten an- bzw. abzumelden sowie Änderungen in den persönlichen Daten mitzuteilen. Aus diesen Beschäftigungsdaten ergeben sich ...mehr

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Baugewerbe / 1 Urlaubsrecht

Hierzu sieht § 13 Abs. 2 BUrlG ausdrücklich für das Baugewerbe die Möglichkeit von abweichenden Tarifverträgen vor, soweit das zur Sicherung eines zusammenhängenden Jahresurlaubs erforderlich ist. 1.1 Urlaubsanspruch Der Urlaub ist für das Baugewerbe in § 8 BRTV geregelt. Mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigungstagen im Baugewerbe – zurzeit sind es 12 – erwirbt der Arbeitn...mehr

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Baugewerbe / 5 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Um dem vielfach als "Lohndumping" kritisierten Einsatz von Arbeitnehmern aus EU-Staaten, die für ausländische Bau-Arbeitgeber mit deutlich niedrigerem Lohnniveau tätig werden, ein Ende zu bereiten, sieht das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor: 5.1 Anwendbarkeit deutschen Rechts Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über die Mindestentgeltsätze ...mehr

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Sachbezüge / 2 Fälligkeit

Während das Arbeitsentgelt in aller Regel am Ende des Monats zur Zahlung fällig ist, kann für Sachbezüge (Naturalleistungen) etwas anderes gelten. Diese Vergütungsbestandteile sind bei Fehlen einer vertraglichen Regelung je nach den Umständen des Einzelfalls zu entrichten. Handelt es sich beispielsweise um die Sachbezüge "Unterkunft" und "Verpflegung", so wird der Fälligkeit...mehr

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Homeoffice / 2.4 Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag

Auch wenn der individuelle Arbeitsvertrag keine Angaben zum Homeoffice enthält, können ggf. in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen getroffen sein. Lassen die kollektivrechtlichen Regelungen einen Regelungsspielraum offen, können die Vertragsparteien in einer ergänzenden separaten vertraglichen Regelung die konkrete Ausgestaltung verein...mehr

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Baugewerbe / 4.3 Arbeitnehmer aus anderen Staaten

Für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten gelten gesonderte Regelungen.[1]mehr

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Baugewerbe / 1.1 Urlaubsanspruch

Der Urlaub ist für das Baugewerbe in § 8 BRTV geregelt. Mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigungstagen im Baugewerbe – zurzeit sind es 12 – erwirbt der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Urlaubstag. Bei einer ganzjährigen Beschäftigung ergibt dies einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Grundsätzlich kann der Arbeiter das Urlaubsentgelt nur in Anspruch nehmen, wenn er seine...mehr

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Baugewerbe / 5.1 Anwendbarkeit deutschen Rechts

Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze oder den bezahlten Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten etc. finden auch auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen in Deutschland beschäftigten (meist entsandten ausländischen) Arbeitnehmern zwingend An...mehr

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Incentive / Zusammenfassung

Begriff Incentives werden als Mittel eingesetzt, um die Motivation im Beruf zu fördern. Meist sind es Sachgeschenke in Form von Reisen, Eintrittskarten zur Teilnahme an besonderen Sport-, Konzert-, Freizeit- oder kulturellen Veranstaltungen. Dienen solche Sachgeschenke zur Entlohnung der Arbeitnehmer für erbrachte Arbeitsleistungen, persönlichen Einsatz oder als Anreiz für z...mehr

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Homeoffice / 1.4 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

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Incentive / 3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Die Gewährung von Incentive-Leistungen ist Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegt daher der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Es handelt sich um einen Bereich der sog. Teilmitbestimmung: Der Arbeitgeber kann frei über das "Ob" solcher Incentives entscheiden, erst die Ausgestaltung – das "Wie" – der Leistung fällt in d...mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuerberechnung muss nicht zwangsläufig nach den Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Lohnsteuer mit gesetzlich bestimmten oder besonderen Pauschsteuersätzen erheben. Die Pauschalierung setzt voraus, dass sich der Arbeitgeber zur Übernahme der Lohnsteuer ve...mehr

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Homeoffice / 4 Ausstattung/Kosten

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich, wenn er mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeit an einem festgelegten Telearbeitsplatz bzw. im Homeoffice vereinbart. Das ergibt sich aus der ArbStättV. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also auf seine Kosten die für den Homeoffice-Arbeitsplatz erforderlichen Arbeitsmittel zur V...mehr

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Homeoffice / 2.3 Einvernehmliche Vereinbarung

Video: Die Homeoffice-Vereinbarung Rechtliche Grundlage ist daher in der Regel eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen. Die Einhaltung der Schriftform für eine Homeoffice-Vereinbarung ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Hinweis Inhalt der Vereinbarung zum Homeoffice Neben der Arbeitszeit sollten ...mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Freie Wahl der Besteuerungsform durch Arbeitgeber

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich u. a. nach der Höhe des Arbeitslohns. Aus Vereinfachungsgründen kann die Lohnsteuer in bestimmten Fällen (z. B. bei geringfügiger Beschäftigung) mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Der Arbeitgeber hat keine Pflicht, bei geringfügiger Beschäftigung darauf hinzuweisen, dass nicht von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung Gebrauch ge...mehr

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Homeoffice / 2.1 Einseitige Anordnung des Arbeitgebers

Soweit keine vertragliche Vereinbarung besteht, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber durch die Ausübung seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer durch einseitige Weisung zur mobilen Arbeit bzw. zum Homeoffice verpflichten kann. Das Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers[1] umfasst zwar generell die Befugnis zur Bestimmung des Arbeitsorts. Da aber die Wohnung als ...mehr

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Baugewerbe / 5.2 Haftung des Generalunternehmers

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Generalunternehmers vor.[1] Der Generalunternehmer muss darauf achten, dass auch seine Subunternehmer oder von diesen beauftragte Verleiher die zwingenden Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einhalten. Nach § 23 Abs. 3 AEntG können Bußgelder bis zu 500.000 EUR erhoben werden, d...mehr

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Incentive / 1 Formen von Incentives

Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein Hilfsmittel, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wird dieses Instrument im Bereich der Außendi...mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / 2 Abweichende Regelung der steuerlichen Verteilung im Innenverhältnis

Im Fall der Pauschalbesteuerung entsteht ein öffentlich-rechtliches Steuerschuldverhältnis zwischen den Finanzbehörden und dem Arbeitgeber. Letzterer wird alleiniger Steuerschuldner mit der Konsequenz, dass der Arbeitnehmer von einer Steuerpflicht befreit ist. Unabhängig davon ist das privatrechtliche (arbeitsrechtliche) Innenverhältnis.[1] Dieses regelt die Verteilung der s...mehr

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Baugewerbe / 4.2 Arbeitnehmer aus EU-Staaten

Das Freizügigkeitsgesetz gibt allen Unionsbürgern, die sich als Arbeitnehmer oder zur Arbeitsausübung in der BRD aufhalten, einen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Gesetzes.[1] Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung. Der sog. Arbeitserlaubnis/EU durch die Ausländerbehörde bedürfen die Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien ab dem 1.1.2014 bei Saisonb...mehr

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Homeoffice / 1.2 Abgrenzung zur Telearbeit

In der Corona-Pandemie von 2020 bis 2023 wurde der Begriff des Homeoffice in der Öffentlichkeit weit verbreitet genutzt. Echte Telearbeitsvereinbarungen, die den Voraussetzungen des § 2 Abs. 7 ArbStättV entsprechen, konnten aufgrund der fehlenden Vorlaufzeit jedoch nur selten getroffen werden. Für das Massenphänomen der Tätigkeit im häuslichen Umfeld war im Rahmen der Pandem...mehr

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Baugewerbe / 4.1 Zulässigkeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist gemäß § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundsätzlich unzulässig. Zulässige Ausnahmen ergeben sich aus Satz 2 der Vorschrift und greifen insbesondere zwischen Betrieben, wenn für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies zulassen oder wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit...mehr

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Homeoffice / 1 Begriff und Abgrenzungen

Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz ist oft nicht vorhanden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 3.1 Ausschlussfristen

Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach § 14 Nr. 1 BRTV, wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach Geltendmachung des Anspruchs, muss dieser binnen 2 Monaten gerichtlich ...mehr

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Baugewerbe / 6 Mindestlöhne

Die Branchenmindestlöhne waren lange Zeit durch den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn) geregelt.[1] Zuletzt galten vom 1.5.2021 bis 31.12.2021 folgende Mindestlöhne im Baugewerbe: Die Lo...mehr

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Homeoffice / 1.3 Abgrenzung zur mobilen Arbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist – anders als die Telearbeit – bislang nicht gesetzlich definiert. Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik, also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone), hergestellt wird. Beim mobilen Arbeiten ist der Mita...mehr