Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Jugendarbeitsschutz / 11 Ausnahmen in Notfällen

Ausnahmen von den Arbeitszeitregelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten bei vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen (Brand, Explosionen, Ausfälle an Betriebsmitteln, Naturkatastrophen), soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.[1] Kein Notfall ist die auf unzureichend vorausschauender Planung des Arbeitgebers beruhende Störung. In N... mehr

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Unfallverhütung / 1 BG-Vorschriften

Die Berufsgenossenschaften erlassen gemäß § 15 SGB VII Vorschriften über Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, die die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie über die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen, das Verhalten, das die Versicherten zur Verhütung von Arbei... mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 4 Betriebsverfassungsrecht

Minderjährige Arbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.[1] Wählbar sind Minderjährige hingegen nicht. Das BetrVG setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres für die Wählbarkeit voraus.[2] In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.[3] In Betrieben... mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 1 Abschluss eines Arbeitsvertrags

Für den Abschluss eines Arbeitsvertrags benötigt ein Minderjähriger die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.[1] Gesetzliche Vertreter sind im Normalfall beide Elternteile, also Vater und Mutter.[2] Die Eltern vertreten den Minderjährigen gemeinschaftlich.[3] Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Schriftform. Sie kann auch durch schlüssiges Verhalten erk... mehr

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Jugendarbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Unter 18-Jährige genießen aufgrund ihres Alters in bestimmten Beschäftigungsverhältnissen, so auch als Arbeitnehmer oder in der Berufsausbildung, besonderen Arbeitsschutz aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Ziel ist es, aus der Tätigkeit drohende Gefahren für die allgemeine Entwicklung der Jugendlichen und Kinder, insbesondere ihrer Arbeitskraft und ... mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 2.1 Kinder

Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.[1] Die Beschäftigung von Kindern ist nach § 5 Abs. 1 JArbSchG verboten. Ausnahmen sind in den Absätzen 2–4 des § 5 JArbSchG geregelt. Nach Abs. 2 dürfen Kinder zum Zwecke der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht oder in Erfüllung einer richterlichen Weisung beschäftig... mehr

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Betriebsarzt / 4 Schweigepflicht

Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, bei deren Verletzung er sich strafbar macht.[1] Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen.[2] Diese Mitteilungspflicht ist regelmäßig auf die Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses beschränkt. Achtung Untersuchungsbefunde Untersuchungsbef... mehr

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Jugendarbeitsschutz / 15 Arbeitsplatzgestaltung

Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz des Jugendlichen und die Arbeitsstätte insgesamt so einzurichten und zu unterhalten sowie die Beschäftigung so zu regeln, dass die zum Schutz der Jugendlichen gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und ihre seelisch-geistige Entwicklung erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind.[1] Weitergehend als § 2 ArbStättV werden davon alle Arbeitspl... mehr

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Minderjährige Arbeitnehmer / 1.2.1 Umfang der Ermächtigung

Die Ermächtigung zur Eingehung eines Arbeitsverhältnisses umfasst grundsätzlich alle verkehrsüblichen Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte.[1] Eine Beschränkung durch den gesetzlichen Vertreter ist grundsätzlich möglich, sofern sie nicht missbräuchlich ausgeübt wird. Im Zweifel gilt die für den einzelnen Fall erteilte Ermächtigung als allgemeine Ermächtigung, Arbeitsverhältniss... mehr

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Jugendarbeitsschutz / 8 Nachtruhe

Sie ist von 20 bis 6 Uhr vorgeschrieben. In dieser Zeit dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.[1] Ausnahmen gelten für Jugendliche über 16 Jahre im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr. An dem einem Berufsschultag vorangehenden Tag dür... mehr

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Unfallverhütung / Zusammenfassung

Begriff Unter Unfallverhütung sind Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes zu verstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Geregelt ist die Unfallverhütung in den Unfallverhütungsvorschriften, die die Berufsgenossenschaften auf der Grundlage von § 15 SGB VII erlassen, im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)... mehr

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Rechtsfolgen bei Missachtun... / 2.1 Rechtsfolgen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz knüpft an ein gestaltend-verteilendes Arbeitgeberhandeln an.[1] Das bedeutet, dass der Arbeitgeber freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung über bloße Vorgaben aus Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung hinaus leistet. Wer nur eine, sei es auch nur vermeintlich, bestehende Verpflichtung erfüllt, gestal... mehr

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Jugendarbeitsschutz / 2 Der weite Beschäftigungsbegriff des JArbSchG

Das Jugendarbeitsschutzgesetz geht von einem Begriff der Beschäftigung aus, der weiter geht als das Arbeitsverhältnis.[1] Beschäftigung ist danach jede privatrechtliche, weisungsgebundene Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung (z. B. Werkvertrag, Dienstvertrag etc.). Auf die Wirksamkeit kommt es nicht an; grundsätzlich genügt die tatsächli... mehr

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Jugendarbeitsschutz / 3 Beschäftigung von Kindern

Die Beschäftigung von Kindern[1] ist verboten.[2] Das Verbot der Kinderbeschäftigung wird durch verschiedene, in § 5 Abs. 2–5 JArbSchG geregelte Ausnahmefälle durchbrochen. Neben Beschäftigungen zur Beschäftigungstherapie, während eines Betriebspraktikums (als schulisch eingebundene, betriebliche Veranstaltung zur Berufsfindung) in der 9-jährigen Vollzeitschulpflicht oder au... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / Arbeitsrecht

1 Erlaubnis des Arbeitgebers Ein gesetzlicher Anspruch auf Mitnahme des Hundes an den Arbeitsplatz in den Betrieb kann nur für einen Assistenzhund im Rahmen der §§ 12e ff. BGG bestehen.[1] Jedoch kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlauben, seinen Hund an den Arbeitsplatz mitzubringen. 1.1 Vorteile eines Bürohundes Beschäftigten zu erlauben, ihren Hund an den Arbeitsplatz mi... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4 Sondersituation des Assistenzhundes

4.1 Begriff des Assistenzhundes Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes speziell für einen Menschen mit Behinderung ausgebildeter Hund. Er ist aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder dessen behinderungsbedingten N... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 3 Haftung für Schäden durch den Bürohund

3.1 Sachschäden oder externe Personenschäden Kommt es durch den Bürohund zu einem Personen- oder Sachschaden im Betrieb, greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 BGB; etwa, wenn der Hund den Teppich einnässt, Büromöbel anknabbert, eine Kundin über den Hund stolpert etc.[1] Der private Bürohund, auch wenn er ausdrücklich oder konkludent, individual- oder kollektivre... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.2 Erlaubnis per Arbeitsvertrag

1.2.1 Individuelle, bedingte Erlaubnis Dem Arbeitnehmer kann im Arbeitsvertrag ausdrücklich das Mitbringen des Hundes zugesagt werden. Vor einer individuell vereinbarten Erlaubnis sollte jedoch das mit dem Hund potenziell in Berührung kommende Kollegium zu dieser Thematik befragt werden und der Hund mehrere Probetage am Arbeitsplatz absolvieren. Denn die Vorteile eines Bürohu... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.4 Einverständnis des Arbeitgebers nach § 106 GewO

1.4.1 Ausdrückliche oder konkludente Weisung Wird der Bürohund nicht arbeitsvertraglich zugesagt, sondern gestattet der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte nur als Konkretisierung der Arbeitsbedingungen, dass der Hund mit ins Büro gebracht werden darf, liegt ein Einverständnis des Arbeitgebers kraft Direktionsrecht nach § 106 GewO vor.[1] Das Mitbringen des Hundes betrifft Ordnu... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.5 Haftung

4.5.1 Sachschäden oder externe Personenschäden Kommt es durch den Assistenzhund zu einem Sachschaden im Betrieb (der Hund nässt den Teppich ein, knabbert Büromöbel oder die Arbeitstasche eines Kollegen an etc.) oder zur Verletzung einer externen Person (etwa stolpert eine Kundin über den Hund) greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Für den Besitzer gr... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.5 Erlaubnis per Betriebsvereinbarung (Haus- oder Betriebsordnung)

1.5.1 Erzwingbare oder freiwillige Betriebsvereinbarung Ist der Hund nicht im Rahmen der §§ 12e ff. BGG als Assistenzhund[1] zur Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich, betrifft eine Regelung seines Mitbringens nicht das Arbeitsverhalten der Beschäftigten, sondern deren Ordnungsverhalten im Betrieb.[2] Letzteres ist im Rahmen einer kollektiven Maßnahme, also nicht bei in... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.5.2 Beendigung der Betriebsvereinbarung

Soll die Betriebsvereinbarung nicht mehr regeln, dass ein Bürohund grundsätzlich möglich ist und welche Bedingungen für eine Gestattung zu erfüllen sind, kann die Betriebsvereinbarung durch eine neue, abweichende Betriebsvereinbarung abgelöst werden, sofern sie nicht ohnehin zeitlich befristet war. Ferner kann die Betriebsvereinbarung durch einen Aufhebungsvertrag beendet od... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 2.2 Kein Anspruch aus betrieblicher Übung

Hat der Arbeitgeber den Bürohund eines Mitarbeiters jahrelang geduldet und verbietet er diesen nun, besteht kein Anspruch auf Mitnahme dieses Hundes ins Büro aus betrieblicher Übung. Denn es fehlt bei der Duldung des Hundes in der Vergangenheit offensichtlich am Bindungswillen des Arbeitgebers – erkennbar für alle Arbeitnehmer. Erst recht, wenn nur ein einzelner Arbeitnehmer... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 3.2 Personenschäden im Kollegium

Stolpert ein unfallversicherter Beschäftigter bei einer betrieblichen Verrichtung über den Bürohund oder wird er gebissen, kann ein Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII vorliegen. Allerdings ist die Tiergefahr, welche in den Haftungsbereich des Tierhalters nach § 833 Satz 1 BGB fällt, Mitursache für den Unfall; § 833 Satz 2 BGB scheidet hinsichtlich des Bürohundes aus.[1] Insofern... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.4 Ausnahmsweise Zutrittsverbot

Kann Hundephobikern und -allergikern im Kollegium ausnahmsweise nicht durch räumliche oder zeitliche Trennung vom Assistenzhund geholfen werden, kommt im Einzelfall nach billigem Ermessen ein Verbot des Mitbringens des Assistenzhundes gegenüber dem jeweiligen Arbeitnehmer nach § 106 Satz 3 GewO, § 315 BGB in Betracht.[1] Gleiches gilt, sofern der Hund organisatorische Arbeit... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.5.3 Tierhalterhaftpflichtversicherung

Der Hundehalter hat nach § 12e Abs. 5 BGG für den Assistenzhund eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Es besteht eine Versicherungspflicht, sodass §§ 113 ff. VVG Anwendung finden: Nach § 114 Abs. 1 VVG liegt die Mindestversicherungssumme bei 250.000 EUR je... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Ein Bürohund wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz mitgebracht (täglich, an einzelnen Tagen, stundenweise, regel- oder unregelmäßig) – aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen: Entweder benötigt er einen Assistenzhund als Hilfsmittel oder der Hund ist ein reines Haustier (sog. Luxustier) und wird in den Betrieb mitgeführt, damit er nich... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.2.2 Beendigung der arbeitsvertraglichen Erlaubnis

Dringend zu empfehlen ist ferner die Vereinbarung einer Widerrufsmöglichkeit der Erlaubnis – etwa für den Fall, dass der Hund sich nicht (mehr) sozial kompatibel zeigt oder im Verlauf eine bislang unbekannte Allergie gegen den Hund im Kollegium auftritt. Denn kann die arbeitsvertraglich vereinbarte Erlaubnis nicht widerrufen werden, ist zu deren Beendigung ein einvernehmlich... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1 Erlaubnis des Arbeitgebers

Ein gesetzlicher Anspruch auf Mitnahme des Hundes an den Arbeitsplatz in den Betrieb kann nur für einen Assistenzhund im Rahmen der §§ 12e ff. BGG bestehen.[1] Jedoch kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlauben, seinen Hund an den Arbeitsplatz mitzubringen. 1.1 Vorteile eines Bürohundes Beschäftigten zu erlauben, ihren Hund an den Arbeitsplatz mitzubringen, ist "en vogue" u... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 2 Verbot eines Bürohundes

Handelt es sich um keinen Assistenzhund[1], ist der Arbeitgeber als Inhaber des Hausrechts grundsätzlich frei, Hunde im Gebäude grundlos zu verbieten. Ein solches Verbot kann schon im Arbeitsvertrag vereinbart werden.[2]). Meist wird der Arbeitgeber das Thema jedoch erst auf Anfrage eines Arbeitnehmers hin fokussieren, ob er künftig seinen Hund mitbringen dürfe. Ein Verbot k... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 2.3 (Gerichtliche) Durchsetzung des Verbots

Wird das kollektivrechtlich oder individuell vereinbarte oder per Direktionsrecht erteilte Verbot missachtet, darf der Arbeitgeber Herrchen/Frauchen zunächst abmahnen und bei weiteren Verstößen später verhaltensbedingt kündigen. Soll ein Bürohund auf Antrag des Arbeitgebers oder aus dem Kollegium gerichtlich untersagt und für den Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld angedroh... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 3.1 Sachschäden oder externe Personenschäden

Kommt es durch den Bürohund zu einem Personen- oder Sachschaden im Betrieb, greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 BGB; etwa, wenn der Hund den Teppich einnässt, Büromöbel anknabbert, eine Kundin über den Hund stolpert etc.[1] Der private Bürohund, auch wenn er ausdrücklich oder konkludent, individual- oder kollektivrechtlich vom Arbeitgeber erlaubt wurde, ist k... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 3.3 Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Bürohund verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden ist anders als nach § 12e Abs. 5 BGG für den Assistenzhund nicht von Gesetzes wegen abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Es besteht keine Versicherungspflicht. Es ist jedoch zu empfehlen, eine solche Versicherung[1] seitens des Arbeitgeber... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.1 Begriff des Assistenzhundes

Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes speziell für einen Menschen mit Behinderung ausgebildeter Hund. Er ist aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder dessen behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen (früher ... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.5.2 Personenschäden im Kollegium

Stolpert ein unfallversicherter Beschäftigter bei einer betrieblichen Verrichtung über den Assistenzhund oder wird er gebissen, kann ein Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII vorliegen. Ist der konkrete Hund kein Nutztier nach § 833 Satz 2 BGB [1], ist die Tiergefahr, welche in den Haftungsbereich des Tierhalters nach § 833 Satz 1 BGB fällt, Mitursache für den Unfall. Insofern ist e... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.1 Vorteile eines Bürohundes

Beschäftigten zu erlauben, ihren Hund an den Arbeitsplatz mitzubringen, ist "en vogue" und kann viele Vorteile haben: Das Streicheln eines Hundes führt zur Ausschüttung des Hormons Oxytocin und senkt dadurch den Anteil von Insulin und Cortisol, was Stress deutlich verringert. Ein Bürohund unterbricht psychische Automatismen und sorgt für körperliche Bewegung (in der Gassi-Pau... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.3 Keine Gesamtzusage

Erlaub der Arbeitgeber in allgemeiner Form (etwa durch Informationen im Intranet) Hunde im Betrieb, ist dies keine Gesamtzusage.[1] Es besteht dadurch kein einzelvertraglicher Anspruch auf ein Mitbringen des Hundes, sofern alle hierfür vom Arbeitgeber aufgestellten Kriterien erfüllt werden. Denn einem Arbeitgeber kann nicht unterstellt werden, der gesamten Arbeitnehmerschaft... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.4.1 Ausdrückliche oder konkludente Weisung

Wird der Bürohund nicht arbeitsvertraglich zugesagt, sondern gestattet der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte nur als Konkretisierung der Arbeitsbedingungen, dass der Hund mit ins Büro gebracht werden darf, liegt ein Einverständnis des Arbeitgebers kraft Direktionsrecht nach § 106 GewO vor.[1] Das Mitbringen des Hundes betrifft Ordnung und Verhalten des Arbeitnehmers und damit... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 2.1 Anspruch aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz

Trifft den Arbeitnehmer als Teil einer Gruppe ein kollektivrechtliches Verbot in einer Betriebsvereinbarung oder ein individuelles Verbot im Arbeitsvertrag oder per Direktionsrecht, darf aber ein anderer Hund im Kollegium mit ins Büro kommen, bedarf diese Ungleichbehandlung sachlicher Gründe. Ist die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, hat der benachteiligte Arbeitnehme... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.2 Grundsatz: Gesetzliches Zutrittsrecht

Das zum 1.7.2021 im Wege des Teilhabestärkungsgesetzes in Kraft getretene Behindertengleichstellunggesetz (BGG) schafft erstmals eine Rechtsgrundlage für die Begleitung durch einen Assistenzhund. Seitdem darf der Zutritt zu Anlagen, die für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen sind, nicht wegen der Begleitung durch einen Assistenzhund verweigert werd... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.5.1 Sachschäden oder externe Personenschäden

Kommt es durch den Assistenzhund zu einem Sachschaden im Betrieb (der Hund nässt den Teppich ein, knabbert Büromöbel oder die Arbeitstasche eines Kollegen an etc.) oder zur Verletzung einer externen Person (etwa stolpert eine Kundin über den Hund) greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Für den Besitzer greifen, vorbehaltlich anderslautender vertragli... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.4.2 Beendigung der Erlaubnis

Das (stillschweigende) Einverständnis kann grundsätzlich durch eine anderslautende Weisung nach § 106 GewO beendet werden; durch Zeitablauf nach dem (stillschweigenden) Einverständnis kommt es zu keiner Vertragsänderung, die wiederum nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung beseitigt werden kann. Der Arbeitgeber hat durch sein (stillschweigendes) Einverständnis nicht... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.5.1 Erzwingbare oder freiwillige Betriebsvereinbarung

Ist der Hund nicht im Rahmen der §§ 12e ff. BGG als Assistenzhund[1] zur Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich, betrifft eine Regelung seines Mitbringens nicht das Arbeitsverhalten der Beschäftigten, sondern deren Ordnungsverhalten im Betrieb.[2] Letzteres ist im Rahmen einer kollektiven Maßnahme, also nicht bei individuellen Regelungen, nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG m... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.3 (Arbeits-)Bedingungen

Das Mitbringen des Hundes betrifft Ordnung und Verhalten des Arbeitnehmers und damit den Kern des Weisungsrechts des Arbeitgebers.[1] Daher sind die mit der Anwesenheit des Assistenzhundes am Arbeitsplatz in Zusammenhang stehenden Fragen gemäß § 106 GewO, § 315 BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, sofern diese in keiner vertraglichen Vereinbarung geklärt wurden.[2] Die... mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.2.1 Individuelle, bedingte Erlaubnis

Dem Arbeitnehmer kann im Arbeitsvertrag ausdrücklich das Mitbringen des Hundes zugesagt werden. Vor einer individuell vereinbarten Erlaubnis sollte jedoch das mit dem Hund potenziell in Berührung kommende Kollegium zu dieser Thematik befragt werden und der Hund mehrere Probetage am Arbeitsplatz absolvieren. Denn die Vorteile eines Bürohundes werden konterkariert, sobald ein ... mehr

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Arbeitnehmerkammern / Arbeitsrecht

1 Einführung Arbeitnehmerkammern gibt es nur in Bremen und im Saarland. Sie werden jeweils in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. 2 Bremen In Bremen[1] gilt Folgendes: Der Arbeitnehmerkammer gehören kraft Gesetzes alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten an. Zur Deckung des Finanzbedarfs erheben di... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geschäftsführer / Arbeitsrecht

1 Rechtliche Grundlagen und Stellung Der organschaftlich bestellte Geschäftsführer einer GmbH wird für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig.[1] Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob der (Fremd-)Geschäftsführer einen ... mehr

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Arbeitnehmerkammern / 1 Einführung

Arbeitnehmerkammern gibt es nur in Bremen und im Saarland. Sie werden jeweils in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geschäftsführer / 3 Kündigung

3.1 Beendigungsgründe Der Anstellungs- bzw. Geschäftsführervertrag endet durch Kündigung. Außerdem kommen als Beendigungsgründe in Betracht: Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Tod des Geschäftsführers. In der Regel sind die Gesellschafter sowohl für den Abschluss als auch für die Kündigung des Anstellungsvertrags zuständig. Ist sowohl das... mehr

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Arbeitnehmerkammern / 3 Saarland

Im Saarland[1] gibt es eine für Arbeiter und Angestellte einheitliche Arbeitskammer. Die Kammer ist die öffentlich-rechtliche Vertretung der Arbeitnehmer, die deren Interessen wahrzunehmen sowie Regierung, Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Gewerkschaften sowie sonstige selbstständige Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Saarl... mehr