Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsrecht

Rn. 311 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtliche Gründe können für die Betriebsaufspaltung sprechen. Die Aufspaltung unterliegt idR nicht der Mitbestimmung, vgl Weimar/Alfes, BB 1993, 783. Zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften vgl Küting, DStR 1987, 347 und Hoyningen/Huene, BB 1987, 999. Die Betriebsaufspaltung ist eine sozi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Auslösungen

Rn. 750 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Begriff der "Auslösung" stammt aus dem Arbeitsrecht. Gemeint sind damit Zahlungen des ArbG, durch die hauptsächlich der durch auswärtige Beschäftigung veranlasste Mehraufwand abgegolten werden soll. Das EStG kennt diesen Begriff nicht; es war daher festzustellen, ob die gezahlten Beträge zB unter § 3 Nr 16 EStG aF gefasst werden konnten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rose, Zur Bestimmung der Einkunftsart bei gemischten wirtschaftlichen Aktivitäten von Einzelpersonen, DB 1980, 2464; Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd §...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Cannabis / 6.1 Unfallversicherung

Arbeitnehmer dürfen sich nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Arbeitgeber dürfen nach § 7 Abs. 2 DGVU Vorschrift 1 Arbeitnehmer, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Cannabis / 1 Einordnung

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) legt Höchstgrenzen für den Besitz von Cannabis in Abhängigkeit davon fest, ob der Besitz am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ("privater Raum") oder im öffentlichen Raum stattfindet. Erwachsene dürfen danach im privaten Raum bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen. Beim Besitz von mehr als 50 Gramm Cannabis im privaten R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Cannabis / 4 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Das Direktionsrecht gemäß § 106 GewO erlaubt es dem Arbeitgeber, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und in den Pausen grundsätzlich zu verbieten. Während der Arbeitszeit, d. h. außerhalb der Pausen, ist der Konsum ohne ausdrückliche Gestattung des Arbeitgebers sowieso nicht erlaubt. Das Verbot des Konsums von Cannabis am Arbeitsplatz kann entweder einseitig mittels Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Cannabis / 6.2 Arbeitnehmerhaftung

Im Rahmen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs handelt ein Arbeitnehmer regelmäßig grob fahrlässig, wenn er kurz vor Beginn seiner Arbeit Cannabis konsumiert und infolgedessen vermindert reaktionsfähig einen Schaden verursacht. Hier kann die Rechtsprechung zum Alkoholkonsum entsprechend herangezogen werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Cannabis / 2 Arbeitsschutz

Ein Arbeitnehmer darf sich gemäß § 15 ArbSchG i. V. m. § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 durch den Konsum von Cannabis nicht in einen Zustand versetzen, in dem er sich selbst oder andere Beschäftigte gefährdet. Arbeitnehmer, die Fahrzeuge oder Maschinen führen, dürfen ihre Arbeit daher grundsätzlich nur dann verrichten, wenn sie nicht (mehr) berauscht sind. Eine solche Gefährdun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Cannabis / 7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Gilt ein betriebliches Verbot für den Konsum von Cannabis und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, stellt das eine Pflichtverletzung dar, die der Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder einer Kündigung sanktionieren kann. Auch wenn kein betriebliches Cannabisverbot gilt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nicht berauscht, sondern klar zur Arbeit zu erscheinen. Verstößt er gegen d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitale Signaturen im Arbe... / 1 Unterschiedliche Arten elektronischer Signaturen

Die Verordnung (EU) Nr. 910/214 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.7.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (kurz eIDAS-VO) definiert in Art. 3 Nr. 10 elektronische Signaturen als "Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitale Signaturen im Arbe... / 2 Beschränkungen durch das Nachweisgesetz

Das Nachweisgesetz (NachwG) gilt für alle Arbeitnehmer. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer, die nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden, wurde mit Wirkung zum 1.8.2022 im Rahmen des deutschen Umsetzungsgesetzes der Richtlinie EU RL 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen abgeschafft. Praktika...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitale Signaturen im Arbe... / 4.5 Unterweisungen und sonstige Vereinbarungen

Im Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl an Erklärungen und Vereinbarungen. Es gilt der Grundsatz, dass nur dann die elektronische Signatur nicht verwendet werden darf, wenn das Gesetz die Schriftform vorsieht und gleichzeitig die elektronische Signatur ausschließt. Ist Schriftform gefordert, kann nur die QES als elektronische Form verwendet werden. In allen anderen Fällen, d. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitale Signaturen im Arbe... / 5 Vereinbarungen über nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Ähnlich wie bei Befristungen sieht das Gesetz keinen Ausschluss bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten vor, sondern gemäß § 74 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) allein die Schriftform, die durch die QES ersetzt werden kann. Die Schriftform erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt der Wettbewerbsvereinbarung. Die Verletzung der Schriftform führt zur Nichtigkeit des Wettbewer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitale Signaturen im Arbe... / 4.6 Kündigungen und Auflösungsverträge

Bei den wohl häufigsten Beendigungstatbeständen im Arbeitsverhältnis, der Kündigung und dem Auflösungsvertrag, ist die elektronische Form gemäß § 623 BGB ausgeschlossen. Der Arbeitgeber kann hier die Form nicht frei wählen und hat die Kündigung eigenhändig durch Unterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens zu unterzeichnen und im Original zuzustellen. Beim Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / Arbeitsrecht

1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / 5 Tarifautonomie der Gewerkschaften

Unter den von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigungen kommt der Tarifautonomie die mit Abstand größte Bedeutung zu.[1] Dies zeigt bereits die große Zahl von Verbands- und Haustarifverträgen (Firmentarifverträgen). Die vom Koalitionsgrundrecht umfasste Freiheit zur kollektivvertraglichen Gestaltung beschränkt sich weder auf die Regelung von Arbeitsbed...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / 4 Vertretungsrecht vor Arbeitsgerichten

Vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht können Vertreter von Gewerkschaften Gewerkschaftsmitglieder vertreten, wenn das Gewerkschaftsmitglied einen arbeitsrechtlichen Streit als Arbeitnehmer führt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine Gewerkschaft ist eine auf freiwilliger Basis errichtete privatrechtliche Vereinigung von Arbeitnehmern, die als satzungsgemäße Aufgabe den Zweck der Wahrnehmung und Förderung jedenfalls auch der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder verfolgt, die gegnerfrei, in ihrer Willensbildung strukturell unabhängig von Einflüssen Dritter und auf überbetrieblicher G...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / 2 Schutz der Koalitionsfreiheit

Das Recht, Gewerkschaften zu bilden, ist ebenso wie das Recht, zum Beitritt zu einer Gewerkschaft, verfassungsrechtlich geschützt (positive Koalitionsfreiheit).[1] Jede Behinderung dieser Koalitionsfreiheit durch Drohung, Versprechen oder sonstige Mittel ist rechtswidrig. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / 7 Klagerecht bei Tarifbruch

Die Gewerkschaften können einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden gerichtlich durchsetzen. Die Regelungen des Tarifvertrags gehen auch der sog. Regelungsabrede (d. h. Übernahme von formlos zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarten Regelungen in Einzelarbeitsverträgen) vor.[1] Die Gewerkschaften haben außerdem gegenübe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / 8 Betriebsrats- und Gewerkschaftstätigkeit

Nach § 74 Abs. 3 BetrVG sind Arbeitnehmer, die im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes Aufgaben (z. B. als Betriebsrat, Wahlvorstand, Mitglied der Einigungsstelle) übernehmen, hierdurch – unbeschadet der sich aus ihrem Amt ergebenden Pflichten – nicht gehindert, als Gewerkschaftsmitglieder für ihre Gewerkschaft auch im Betrieb tätig zu sein. Eine Mitteilungspflicht des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / 9 Keine Wahl gewerkschaftlicher Vertrauensleute im Betrieb

Gewerkschaftliche Vertrauensleute sollen die Gewerkschaftsmitglieder in den Betrieben betreuen, neue Mitglieder werben und den gewerkschaftlichen Zielen in den Betrieben Gehör verschaffen. Ihre Arbeit ist von der Koalitionsfreiheit garantiert und damit verfassungsmäßig geschützt.[1] Die nach wie vor vielfach zitierte Entscheidung des BAG vom 8.12.1978[2], wonach Gewerkschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / 3 Zugangsrecht

Verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt für die gewerkschaftliche Betätigung im Allgemeinen und das betriebliche Zugangsrecht im Besonderen ist Art. 9 Abs. 3 GG. Koalitionen – und damit auch Gewerkschaften – werden umfassend in ihrem Bestand, ihrer inneren Ordnung und ihrer koalitionsspezifischen Betätigung geschützt.[1] Es obliegt der Gewerkschaft zu wählen, mit welchen Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / 6 Verteilung von gewerkschaftlichem Werbematerial im Betrieb

Nach Aufgabe der Kernbereichstheorie [1] ist eine Abwägung nur mit entgegenstehenden Grundrechten zu treffen. Zulässig ist daher die Verteilung von Informationsmaterial [2] und von Gewerkschaftszeitungen an alle Mitarbeiter, auch per E-Mail [3] an deren dienstliche Adressen,[4] sowie das Aushängen von Plakaten. Insbesondere kann die Verteilung auch während der Arbeitszeit statt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Nachdem das Betriebsverfassungsgesetz nahezu 30 Jahre unverändert geblieben war, sich der Arbeitsmarkt jedoch grundlegend geändert hatte, war das Gesetz mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz im Jahr 2001 grundlegend überarbeitet worden. Bis dahin war das Betriebsverfassungsgesetz am Zustand der Vollbeschäftigung orientiert, nicht jedoch daran, Arbeitsplätze zu siche...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.4 Kündigungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Auswahlrichtlinien für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen können nur Kündigungen erfassen, die durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Die mitbestimmungspflichtigen Richtlinien sollen die personelle Auswahl transparent machen. Das Mitbestimmungsrecht dient nicht dazu, die Kündigungsfreiheit so zu beschränken, dass bestimmte Kündigungsgründe, z. B. krank...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / Arbeitsrecht

1 Einführung Arbeitnehmerkammern gibt es nur in Bremen und im Saarland. Sie werden jeweils in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. 2 Bremen In Bremen[1] gilt Folgendes: Den beiden Kammern gehören kraft Gesetzes alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten an. Zur Deckung des Finanzbedarfs erheben die Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2 Allgemeines Arbeitsrecht

1.3.2.1 Kündigungsschutzgesetz Für Praktikanten, für die gem. § 26 BBiG u. a. § 10 Abs. 2 BBiG Anwendung findet, gilt grundsätzlich auch das Kündigungsschutzgesetz. Dies führt dazu, dass sie den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen können, soweit nicht einzelne Vorschriften des KSchG wegen der Besonderheiten des Praktikantenverhältnisses nicht zur Anwendung kommen können. Ob d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / Arbeitsrecht

1 Aktuelle Situation Das in der Vergangenheit bewährte System tarifvertraglicher (Mindest-)Lohnfindung ist in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten. Durch das "Tarifautonomiestärkungsgesetz" wurden die Voraussetzungen der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen modifiziert und der Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) erweitert. Schlie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3 Verhältnis zum sonstigen Arbeitsrecht

Das Praktikum unterscheidet sich hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung erheblich von einem Arbeitsverhältnis. Gleichwohl kommt es aufgrund der vielen Berührungspunkte in der Praxis zu Überschneidungen und eine eindeutige Abgrenzung ist nicht immer möglich. Während im Arbeitsverhältnis die Pflicht zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nach Weisung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2.2 Geltung weiterer arbeitsrechtlicher Vorschriften

Bei der Durchführung des Praktikantenverhältnisses sind weitere Arbeitnehmerschutzgesetze wie z. B. das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu beachten.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2.3.1 BetrVG

Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes ist allein entscheidend, ob den Betroffenen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Sinne des § 26 BBiG berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen. Derjenige, der in einem Betrieb ausgebildet wird, ist betriebsverfassungsrechtlich als Auszubildender anzusehen.[1] Praktikanten sind daher ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.3 Steuer- und Sozialversicherungspflicht

1.3.3.1 Steuerpflicht Praktikantinnen und Praktikanten, die für ihre Praktikumstätigkeit eine Vergütung, Aufwandsentschädigung oder auch sog. Nebenbezüge (Sachbezüge und/oder geldwerte Vorteile) erhalten, müssen diese nach Maßgabe der einschlägigen steuerlichen Bestimmungen versteuern. Die Versteuerung erfolgt im Lohnsteuerabzugsverfahren anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2.3 Mitbestimmung

Die Personalvertretungsgesetze der Bundesländer sowie auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten Bestimmungen, deren Rechtsfolgen von der Anzahl der unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes fallenden Personen abhängen. Dazu gehören i. d. R. die Bestimmungen zur Größe der Personalvertretung, der Anzahl der freizustellenden Mitglieder und der M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2.3.2 Personalvertretungsgesetze

Im Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze ist die Zuordnung differenzierter. Die Begriffsbestimmungen des § 4 Abs. 1 BPersVG und entsprechend der PersVG der Länder einerseits und § 5 Abs. 1 BetrVG andererseits können unterschiedlich ausgelegt werden.[1] Daher sind nach Ansicht der Rechtsprechung Praktikanten dann keine zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2.1 Kündigungsschutzgesetz

Für Praktikanten, für die gem. § 26 BBiG u. a. § 10 Abs. 2 BBiG Anwendung findet, gilt grundsätzlich auch das Kündigungsschutzgesetz. Dies führt dazu, dass sie den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen können, soweit nicht einzelne Vorschriften des KSchG wegen der Besonderheiten des Praktikantenverhältnisses nicht zur Anwendung kommen können. Ob das KSchG überhaupt auf den Pra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.1.12 Beendigung, § 21 BBiG

Ein Praktikantenvertrag wird i. d. R. befristet sein und daher nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums automatisch enden (vgl. § 21 Satz 1 BBiG). Es ist aber auch denkbar, dass ein Praktikantenvertrag mit einer Abschlussprüfung endet. In diesem Fall kann eine Beendigung entsprechend § 21 Abs. 2 und Abs. 3 BBiG in Betracht kommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 4 Mindestlöhne nach anderen Gesetzen

4.1 Verbot sittenwidriger Lohnvereinbarungen Eine allgemeine untere Grenze für die Festsetzung des Arbeitsentgelts ergibt sich aus dem Verbot sittenwidriger Lohnvereinbarungen.[1] Jedenfalls wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht, ist ein solches Missverhältnis anzunehmen.[...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.4 Mindestlohngesetz

1.3.4.1 Allgemeines Als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomie­stärkungsgesetz) vom 11.8.2014[1] ist am 16.8.2014 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft getreten. Der Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2027 erhöht sich der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 1 Einführung

Arbeitnehmerkammern gibt es nur in Bremen und im Saarland. Sie werden jeweils in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.1.14 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

Wird das Praktikantenverhältnis nach der Probezeit vorzeitig beendet, kann abweichend von § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG kein Schadensersatz verlangt werden (§ 26 BBiG).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 4.3 Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG)

Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) am 16.8.2014 trat das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) zeitgleich außer Kraft.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.1.5 Pflichten der Praktikumsstelle, § 14 BBiG

Die Pflichten der Praktikumsstelle bestehen in erster Linie darin, der Praktikantin/dem Praktikanten berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen beizubringen. Darüber hinaus hat die Praktikumsstelle den Praktikanten kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Verrichtung der p...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 2 Gesetzliche Regelungen

2.1 Grundsätze Das MiLoG schreibt einen verbindlichen gesetzlichen Rechtsanspruch für jeden Arbeitnehmer auf den gesetzlich festgelegten Mindestlohn vor. Es handelt sich dabei um einen eigenständigen Anspruch. Der Anspruch richtet sich gegen den Arbeitgeber von im Inland beschäftigten Arbeitnehmern.[1] Gesetzliche Anspruchsgrundlage ist § 1 Abs. 1 MiLoG. Als gesetzlicher Ansp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.1.11 Probezeit, § 20 BBiG

Für die Vereinbarung einer Probezeit sieht das BBiG in § 20 einen zulässigen Rahmen von 4 Monaten vor mit der Maßgabe, dass die Probezeit mindestens einen Monat dauern muss. Der Zeitraum der Probezeit kann gem. § 26 BBiG abgekürzt, aber nicht verlängert werden; ein Verzicht auf die Probezeit ist nur zugunsten der Praktikanten möglich (§ 25 BBiG).mehr