Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Argentinien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Argentinien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Arbeitsrecht

Auf geringfügig entlohnte Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf Arbeitnehmer mit normaler Wochenarbeitszeit.[1] Ein sachlicher Grund für eine geringere Vergütung von geringfügig entlohnten Beschäftigten lässt sich nicht aus den besonderen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen für geringfügig entlohnte Bes...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

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Betriebsvereinbarung / Arbeitsrecht

1 Abschluss einer Betriebsvereinbarung Die Betriebsvereinbarung ist nach § 77 Abs. 2 BetrVG schriftlich niederzulegen und von Arbeitgeber und Betriebsrat auf derselben Urkunde zu unterzeichnen. Für den Betriebsrat unterzeichnet wegen § 26 Abs. 2 BetrVG der Vorsitzende, für den Arbeitgeber eine zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen bevollmächtigte Person, beispielsweise ein...mehr

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Freistellung von der Arbeit / Arbeitsrecht

1 Freistellung als Ausnahme von der Pflicht zur Arbeitsleistung Der Arbeitnehmer ist aufgrund des Arbeitsvertrags zur Arbeitsleistung verpflichtet. Allerdings kann der Arbeitnehmer in verschiedenen Fällen von seiner Arbeitspflicht freigestellt sein. Die Arbeitspflicht wird durch die Freistellung suspendiert, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen. Ohne Arbeitsleistung en...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 4 Freistellung auf gesetzlicher Grundlage

Es bestehen zudem zahlreiche, systematisch nicht zusammenhängende gesetzliche Grundlagen für eine Freistellung des Arbeitnehmers.[1] Dabei sind auch die gesetzlichen Regelungen in ihrer Terminologie nicht einheitlich.mehr

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Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung

2.1 Gesetz des Betriebs Eine Betriebsvereinbarung wirkt wie ein Gesetz oder ein Tarifvertrag unmittelbar normativ auf das einzelne Arbeitsverhältnis ein. Sie schafft objektives Recht. Ihre Bestimmungen begründen für den einzelnen Arbeitnehmer unmittelbar Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber.[1] Sie ist unabdingbar, d. h. sie kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers ...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.10 Sondervorschriften für Jugendliche

Jugendlichen ist ohne Entgeltausfall außerdem Freizeit zu gewähren: für den Arztbesuch zum Zweck der vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen[1], für Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, für den letzten Arbeitstag vor einer Abschlussprüfung[2] und für den Besuch der Berufsschule .[3] Die Freizeit zum Berufsschulbesuch ist auch Personen zu gewähren, die über...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.3 Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz sieht 2 Freistellungsansprüche vor. Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 2 PflegeZG ebenfalls einen Anspruch auf kurzzeitige, allerdings unbezahlte Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen bei akutem Eintritt eines Pflegefalls von nahen Angehörigen. Im Rahmen einer Freistellung nach § 2 PflegeZG kann sich aber ein Lohnanspruch aus § 616 BGB ergeben. Der Lohn...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.1 Freistellung nach § 616 BGB

Nach § 616 Satz 1 BGB bleibt der Lohnanspruch erhalten, wenn der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund und ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert und tarifvertraglich oder einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist.[2] Die Verhinderung der Erbringung der Arbeitsleistung darf nur aus pers...mehr

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Betriebsvereinbarung / 3 Auslegung

Betriebsvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen. Maßgeblich ist der in der Betriebsvereinbarung selbst zum Ausdruck gelangte Wille der die Vereinbarung abschließenden Parteien; Raum für die Feststellung eines vom Wortlaut abweichenden Parteiwillens besteht daneben nicht. Betriebsvereinbarungen unterliegen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle. Maßstab ist die Verpflicht...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.7 Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrats (§§ 37 ff. BetrVG)

Die Freistellung eines gewählten Betriebsratsmitglieds erfolgt durch den Arbeitgeber, nachdem das Betriebsratsmitglied vom Betriebsrat nach näherer Maßgabe von § 38 Abs. 2 BetrVG gewählt worden ist. Vor der Freistellung darf das gewählte Betriebsratsmitglied der Arbeit (noch) nicht fernbleiben. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur verweigern, wenn sich diese als unzumut...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.11 Freistellung im Bereich der Jugendpflege

Auf länderrechtlicher Grundlage bestehen gesetzliche Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Jugendpflege.[1] Der Anspruch besteht ländergesetzlich weitgehend einheitlich als unbezahlte Freistellung.[2] Der Umfang beträgt in den meisten Ländergesetzen 12 Arbeitstage pro Jahr, sodass eine Freistellung von mehr als 2 Wochen ermöglicht wird.[3] Er w...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.4 Freistellung zur Stellensuche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 629 BGB, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Nach § 629 BGB hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Freizeit zur Stellensuche . Als Teil der den Arbeitgeber treffenden arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht ist der Arbeitnehmer freizustellen, um sich während des auslaufenden Arbeitsverhältnisses nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen. Ergänzt wir...mehr

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Betriebsvereinbarung / 2.3 Grenzen der Regelungsbefugnis

Die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien ist jedoch nicht grenzenlos. Sie darf sich zunächst nur auf betriebliche Sachverhalte beziehen und nicht in die Privatsphäre der Arbeitnehmer eingreifen. Zudem hat das Bundesarbeitsgericht die Grenze der allgemeinen Regelungsbefugnis der Betriebsparteien in den Grundsätzen von Recht und Billigkeit nach § 75 Abs. 1 BetrVG und in der ...mehr

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Betriebsvereinbarung / 1 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist nach § 77 Abs. 2 BetrVG schriftlich niederzulegen und von Arbeitgeber und Betriebsrat auf derselben Urkunde zu unterzeichnen. Für den Betriebsrat unterzeichnet wegen § 26 Abs. 2 BetrVG der Vorsitzende, für den Arbeitgeber eine zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen bevollmächtigte Person, beispielsweise ein Prokurist oder der Personalleiter. We...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.8 Wahlvorbereitungsurlaub und öffentliche Ämter

Bewerber um ein Bundestagsmandat haben gegenüber ihrem Arbeitgeber nach Art. 48 Abs. 1 GG einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht, den sog. "Wahlvorbereitungsurlaub". Diese besondere Art der Freistellung ist unbezahlt. Sie muss vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber beantragt werden, eine eigenmächtige Beurlaubung stellt trotz des verfassungsrechtlichen Ra...mehr

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Betriebsvereinbarung / Zusammenfassung

Begriff Die Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zur Regelung betrieblicher Angelegenheiten. Sie hat normative Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs, das heißt, sie erzeugt für sie einklagbare Rechte und Pflichten. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten wird durch ihren Abschluss zudem das Mitbe...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.5 Freistellung zum Besuch der Berufsschule (§ 15 BBiG, § 9 JArbSchG)

Der Arbeitgeber hat den Auszubildenden nach näherer Maßgabe von § 15 Abs. 1 BBiG von der Arbeitspflicht freizustellen, damit dieser seiner gesetzlichen Berufsschulpflicht nachkommen kann. Die Regelung greift altersunabhängig. Für jugendliche Auszubildende unter 18 Jahren[1] ist im Hinblick auf den Umfang der Freistellung und das damit korrespondierende Beschäftigungsverbot a...mehr

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Betriebsvereinbarung / 6 Interessen leitender Angestellter

Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder einer sonstigen Vereinbarung mit dem Betriebsrat, die rechtliche Interessen der leitenden Angestellten berührt, hat der Arbeitgeber den Sprecherausschuss für leitende Angestellte rechtzeitig anzuhören.[1] Betriebsvereinbarungen gelten nur für die vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer, also nicht für leitende Angestellte.mehr

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Betriebsvereinbarung / 5 Beendigung

Eine Betriebsvereinbarung endet durch Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Stilllegung des Betriebs, Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zum selben Regelungsgegenstand, Kündigung (mit Frist von 3 Monaten, soweit nichts anderes vereinbart ist) und wenn sich eine zeitliche Begrenzung aus dem mit ihr verfolgten Zweck ergibt. Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre R...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 3.1 Freistellung bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit

Wichtiger Fall einseitiger Freistellung ist die tatsächliche Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers aufgrund fehlender Beschäftigungsmöglichkeiten. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber keine unbezahlte Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen vornehmen, da er das Betriebsrisiko trägt.[1] Unklar bleibt, ob die neuere Rechtsprechung des BAG eine "Opfergrenze" der Betriebsrisikole...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.2 Kinderpflegekrankengeld (§ 45 SGB V)

Nach § 45 SGB V hat eine gesetzlich versicherter Arbeitnehmer Anspruch auf Pflegekrankengeld , wenn er aufgrund einer Betreuungspflicht seines erkrankten Kindes an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert ist. Unbeachtlich ist die Art der Versicherung (freiwillig oder verpflichtend), solange er Mitglied einer Krankenkasse ist. Weitere Voraussetzungen: Das Kind darf nicht ä...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.6 Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Freistellung von Mehrarbeit (§ 207 SGB IX)

§ 207 SGB IX gewährt dem schwerbehinderten Menschen einen Anspruch, die Leistung von Mehrarbeit zu verweigern und somit von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden. Die Norm enthält jedoch kein absolutes, an den Arbeitgeber gerichtetes Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit im Sinne der Vorschrift ist das Überschreiten der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 8 Stunden nach dem Ar...mehr

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Betriebsvereinbarung / 2.1 Gesetz des Betriebs

Eine Betriebsvereinbarung wirkt wie ein Gesetz oder ein Tarifvertrag unmittelbar normativ auf das einzelne Arbeitsverhältnis ein. Sie schafft objektives Recht. Ihre Bestimmungen begründen für den einzelnen Arbeitnehmer unmittelbar Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber.[1] Sie ist unabdingbar, d. h. sie kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers durch Einzelabmachung v...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 3.2 Freistellung nach einer Kündigung

Praktisch wichtigster Fall der bezahlten Freistellung ist die Freistellung im Zusammenhang mit einer Kündigung. Dabei besteht auch nach Ausspruch einer Kündigung die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers grundsätzlich fort. Allerdings gelten hier wichtige Ausnahmen, wenn der Arbeitgeber ein betriebliches Interesse an der Freistellung des gekündigten Arbeitnehmers hat.[1] Ei...mehr

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Betriebsvereinbarung / 2.2 Günstigkeitsprinzip

Günstigere Einzelvereinbarungen sind aber möglich. Entgegenstehende schlechtere Bedingungen des Arbeitsvertrags werden durch die Normen der Betriebsvereinbarung ersetzt; günstigere Einzelabmachungen können nach Abschluss der Betriebsvereinbarung jederzeit aufgrund des Günstigkeitsprinzips getroffen werden. Günstigere arbeitsvertragliche Bestimmungen vor Abschluss der Betrieb...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2 Einvernehmlich vereinbartes Freistellungsrecht

Die Freistellung kann auf einer einvernehmlichen Vereinbarung eines Freistellungsrechts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sei es bezahlt oder unbezahlt.[1] Die Freistellungsvereinbarung kann auch konkludent geschlossen werden; auch die Auslegung bestimmter Formulierungen kann zu einer Freistellungsvereinbarung führen; dies kann beispielsweise in der Vereinbarung...mehr

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Freistellung von der Arbeit / Zusammenfassung

Begriff Freistellung ist die einseitige oder einvernehmliche Befreiung (Suspendierung) von der Pflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sie kann bezahlt oder unbezahlt, zeitweise oder dauerhaft erfolgen. Die Freistellung stellt eine Durchbrechung des Grundsatzes "ohne Arbeit kein Lohn" dar, sodass Lohnansprüche im Freistellungszeitraum einer besonderen ...mehr

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Betriebsvereinbarung / 4 Verhältnis zum Tarifvertrag

Die Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist nach Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich Sache der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Daher verbietet § 77 Abs. 3 BetrVG grundsätzlich, Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die schon durch einen fachlich und räumlich zutreffenden Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, durch eine Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 1 Freistellung als Ausnahme von der Pflicht zur Arbeitsleistung

Der Arbeitnehmer ist aufgrund des Arbeitsvertrags zur Arbeitsleistung verpflichtet. Allerdings kann der Arbeitnehmer in verschiedenen Fällen von seiner Arbeitspflicht freigestellt sein. Die Arbeitspflicht wird durch die Freistellung suspendiert, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen. Ohne Arbeitsleistung entfällt grundsätzlich der Lohnanspruch des Arbeitnehmers, es gil...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 3 Die einseitige Freistellung

Eine einseitige Freistellung durch eine Vertragspartei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) bedarf stets einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Weder besteht ein Recht des Arbeitnehmers auf (eigenmächtige) Freistellung noch kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtsgrundlos freistellen – dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber bereit ist, das Entgelt fortzubezahlen. Eine einse...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.9 Freistellung im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Die verschiedenen gesetzlichen Regelungen im Zuge der COVID-19-Pandemie enthielten keinen ausdrücklichen Anspruch der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Freistellung von der Arbeitspflicht, sodass insoweit auf die allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen zurückgegriffen werden muss.[1] Dabei ist wie folgt zu unterscheiden: Erkrankt der Arbeitnehmer au...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5 Einzelne gesetzliche Freistellungsansprüche

Die verschiedenen gesetzlichen Freistellungsansprüche werden nachstehend aufgezählt und in ihrem wesentlichen Inhalt kurz vorgestellt: § 616 BGB: Bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen behält dieser den Entgeltanspruch, § 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche nach Ausspruch einer Kündigung, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III: ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsrecht

Rn. 311 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtliche Gründe können für die Betriebsaufspaltung sprechen. Die Aufspaltung unterliegt idR nicht der Mitbestimmung, vgl Weimar/Alfes, BB 1993, 783. Zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften vgl Küting, DStR 1987, 347 und Hoyningen/Huene, BB 1987, 999. Die Betriebsaufspaltung ist eine sozi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Auslösungen

Rn. 750 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Begriff der "Auslösung" stammt aus dem Arbeitsrecht. Gemeint sind damit Zahlungen des ArbG, durch die hauptsächlich der durch auswärtige Beschäftigung veranlasste Mehraufwand abgegolten werden soll. Das EStG kennt diesen Begriff nicht; es war daher festzustellen, ob die gezahlten Beträge zB unter § 3 Nr 16 EStG aF gefasst werden konnten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rose, Zur Bestimmung der Einkunftsart bei gemischten wirtschaftlichen Aktivitäten von Einzelpersonen, DB 1980, 2464; Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 1 Allgemeines und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 1 Die Vorschrift regelt – nicht abschließend – verschiedene Fälle, in denen die Ausbildung ausfällt, aber trotzdem die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung vom Arbeitgeber geschuldet wird. Die Vorschrift hängt mit dem Zweck der Ausbildungsvergütung zusammen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG geschuldete Ausbi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

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Schwarzarbeit / Arbeitsrecht

1 Einführung Schwarzarbeit i. S. d. § 1 Abs. 2 SchwarzArbG leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, als Steuer...mehr

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Bildschirmarbeit / Arbeitsrecht

1 Begriff Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß § 2 Abs. 5 ArbStättV Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind. Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- u...mehr

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Nachtarbeit / Arbeitsrecht

1 Menschengerechte Gestaltung Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.[1] Durch zahlreiche Untersuchungen ist nachgewiesen, dass Befindlichkeitsstörungen nicht nur aus der Tatsache der Nachtarbeit folgen, sondern auch aus unzureichend gestalt...mehr

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Mehrarbeit / Arbeitsrecht

1 Abgrenzung zu Überstunden Unter dem Begriff Überstunden versteht man die Arbeit, die der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus leistet, wohingegen die Mehrarbeit über die allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen hinausgeht. Mehrarbeit und Überstunden können sich überschneiden. 2 Zulässigkeit Inwieweit Mehrarbeit zu...mehr

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Mehrarbeit / 1 Abgrenzung zu Überstunden

Unter dem Begriff Überstunden versteht man die Arbeit, die der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus leistet, wohingegen die Mehrarbeit über die allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen hinausgeht. Mehrarbeit und Überstunden können sich überschneiden.mehr

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Nachtarbeit / 6 Weiterbildung

§ 6 Abs. 6 ArbZG schreibt vor, dass Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen haben müssen wie die übrigen Arbeitnehmer.mehr

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Nachtarbeit / 7 Abweichende Regelungen

Nach § 7 ArbZG können in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden. 7.1 Gestaltungsmöglichkeiten Abweichend von § 6 Abs. 2 ArbZG kann zugelassen werden, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich auch ohne Ausgleich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeit...mehr

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Nachtarbeit / 10 Bäckereien und Konditoreien

Für Bäckereien und Konditoreien gilt das Arbeitszeitgesetz mit Besonderheiten.[1]mehr

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Nachtarbeit / 8 Notfälle und Ausnahmebewilligung

In Notfällen kann u. a. von der Regelung über die werktägliche Höchstarbeitszeit von Nachtarbeitnehmern in § 6 Abs. 2 ArbZG abgewichen werden.[1] Daneben kann die Aufsichtsbehörde weitere Ausnahmen bewilligen.[2]mehr