Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung Begriff Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung handelt sich nicht um eine echte freiwillige Versicherung, sondern um eine freiwillige Weiterversicherung, mit der die Betreffenden einen zuvor bestehenden Versicherungsschutz aufrechterhalten können. Es ist ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversich...mehr

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Freiwillige Arbeitslosenver... / 5 Beitragssatz/-höhe

Der Beitragssatz für das Jahr 2026 beträgt weiterhin 2,6 %. Die Höhe der Beiträge ist vom Beitragssatz und der Zugehörigkeit zu den o. g. Personenkreisen abhängig.[1]mehr

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Freiwillige Arbeitslosenver... / 1 Versicherungsberechtigter Personenkreis

1.1 Selbstständig Tätige Versicherungsberechtigt sind selbstständig Tätige, die in einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind.[1] Gelegentliche Unterschreitungen dieser Stundenzahl bleiben unberücksichtigt, wenn sie von geringer Dauer sind. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere Existenzgründer zu Beginn ihrer Tätigkeit schwankend...mehr

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Freiwillige Arbeitslosenver... / 4 Beitragsbemessungsgrundlage

4.1 Selbstständig Tätige/Auslandsbeschäftigte Für selbstständig Tätige und Auslandsbeschäftigte gilt ein Betrag i. H. v. 100 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR) als Bemessungsgrundlage. Für bis ein Kalenderjahr nach dem Gründungsjahr wird eine Beitragsbemessungsgrundlage von nur 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 1.977,50 EUR; 2025: 1.872,50 ...mehr

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Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.3 Elternzeit

Eine Versicherungspflicht auf Antrag ist auch während einer Elternzeit nach § 15 BEEG möglich.[1] Damit schließt der Gesetzgeber die Lücke, wenn Personen wegen der Inanspruchnahme einer Elternzeit die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld nicht mehr erfüllen könnten. Nach dem BEEG kann für jedes Kind eine Elternzeit von grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahre...mehr

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Freiwillige Arbeitslosenver... / Zusammenfassung

Begriff Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung handelt sich nicht um eine echte freiwillige Versicherung, sondern um eine freiwillige Weiterversicherung, mit der die Betreffenden einen zuvor bestehenden Versicherungsschutz aufrechterhalten können. Es ist ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 28a SG...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.1 Selbstständig Tätige

Versicherungsberechtigt sind selbstständig Tätige, die in einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind.[1] Gelegentliche Unterschreitungen dieser Stundenzahl bleiben unberücksichtigt, wenn sie von geringer Dauer sind. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere Existenzgründer zu Beginn ihrer Tätigkeit schwankende Auslastungen haben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 4.1 Selbstständig Tätige/Auslandsbeschäftigte

Für selbstständig Tätige und Auslandsbeschäftigte gilt ein Betrag i. H. v. 100 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR) als Bemessungsgrundlage. Für bis ein Kalenderjahr nach dem Gründungsjahr wird eine Beitragsbemessungsgrundlage von nur 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 1.977,50 EUR; 2025: 1.872,50 EUR) zugrunde gelegt. Damit wird berücksichti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 4.2 Elternzeit/berufliche Weiterbildung

Für Personen in Elternzeit und solche in einer beruflichen Weiterbildung gilt als Bemessungsgrundlage ein Betrag i. H. v. 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 1.977,50 EUR; 2025: 1.872,50 EUR).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 2 Voraussetzungen der Versicherungspflicht auf Antrag

Damit ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Antragsteller muss innerhalb der letzten 30 Monate (Prüffrist) vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung oder dem Beginn der Elternzeit oder der beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem Recht der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 3 Beginn und Ende der freiwilligen Weiterversicherung

Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen vorliegen, sofern der Antrag innerhalb von 3 Monaten seit Aufnahme der Beschäftigung oder Tätigkeit oder dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung, die zur Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag berechtigt, gestellt wird. Soweit lässt das Recht auch eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.4 Berufliche Weiterbildung

Teilnehmer an einer beruflichen Weiterbildung können ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen. Wer mehr als 12 Monate an einer Weiterbildung teilnimmt ohne daneben eine versicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben, hätte wegen der Anwartschaftszeit keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies kann durch die freiwillige Versicherung aufgefangen werden. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.2 Auslandsbeschäftigte

Versicherungsberechtigt sind Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb der EU-Staaten oder der assoziierten Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz) ausüben. Die Ausführungen unter Abschn 1.1 zu den schwankenden wöchentlichen Arbeitszeiten gelten entsprechend. Die Regelung für Auslandsbeschäftigte[1] ist auf Staaten außerha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 6 Zahlung/Fälligkeit/Erstattung von Beiträgen

Näheres zur Zahlung, Fälligkeit und Erstattung der Beiträge hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit in der "Anordnung zum Antrags- und Beitragsverfahren bei freiwilliger Weiterversicherung" bestimmt. Danach ist die Weiterversicherung bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Bei Wohnsitz im Ausland ist der An...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 7 Bemessungsentgelt bei Bezug von Arbeitslosengeld

Im Fall der Arbeitslosigkeit werden Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung in gleicher Weise berücksichtigt wie Zeiten einer Pflichtversicherung für die Begründung und für die Festsetzung der Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Die Bemessung des Arbeitslosengeldes erfolgt jedoch nicht auf der Grundlage der o. a. – niedrigen – beitragspflichtigen Einnahmen. Es gi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt unverändert 2,6 %. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / 1.3 Arbeitslosenversicherung

Die Versicherungspflicht folgt aus § 26 Abs. 1 Nr. 5 SGB III.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherung ist Teil eines umfassenden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialversicherung erfasst den weit überwiegenden Teil der Erwerbstätigen, insbesondere die abhängig Beschäftigten. Im Hinblick auf ihre Ausgaben entfällt auf die Sozialversicherung der mit Abstand größte Anteil am gesamten Sozialbudget. Fast 2/3 aller Sozialausgaben en...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2026 monatlich 8.450 EUR (+ 400 EUR). In der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / Zusammenfassung

Begriff Der Postulant ist ein Gläubiger, der die Aufnahme in einer Glaubensgemeinschaft anstrebt. Hierfür legt er eine Probezeit ab, das Postulat. Bei Fortsetzung folgt dem Postulat das Noviziat. Postulanten sind nicht satzungsmäßige Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft oder ähnlich religiösen Gemeinschaft. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 855 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 87...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen / 1 Erlass von Forderungen

Für Ansprüche aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag trifft die Einzugsstelle die Entscheidung. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensvorschrift. Übersteigt der zu erlassende Betrag 1/6 der Bezugsgröße, müssen die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit dem Erlass der Forderungen aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag zustimmen. Die Entscheidung übe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung im Beitragsnachweisverfahren

Zum 1.1.2025 wurde die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hatte zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenausta...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.2 Vorsorgepauschale

Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens werden die Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers über die sog. Vorsorgepauschale[1] steuermindernd berücksichtigt. Möchte ein privat versicherter Arbeitnehmer mit Steuerklasse I bis V bisher seine Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren im Rahmen der Vorsorgepauschale in tatsäch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.1.4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bewirkt die Altersrente grundsätzlich keine Änderung der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Hier wird der Arbeitnehmer erst mit Ablauf des Monats, in dem er die Regelaltersgrenze vollendet, versicherungsfrei. Nach Ablauf des Monats, in dem er die Regelaltersgrenze vollendet hat, muss er keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr entri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.2.3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bewirkt der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Versicherungsfreiheit in der Beschäftigung. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (einschließlich einer Berufsunfähigkeitsrente) besteht weiterhin Versicherungspflicht in der Beschäftigung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 3 Bedeutung der Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren

Die Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung, zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, für eine private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung oder zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat. Für weiterbeschäftigte Regelaltersrentner handelt es sich i. d. R nur um Beiträge zur Kran...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 5 Umlagen des Arbeitgebers

Während die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Regelfall weitgehend hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung voll übernehmen. Das gilt auch für die Umlagen U1 und U2.[1] Diese "Entgeltfortzahlungsversicherung" wird von der Krankenkasse durchgeführt, bei der der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.4 Aktivrente

Seit dem 1.1.2026 erhalten Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze noch in nicht selbstständiger Beschäftigung arbeiten, bis zu 2.000 EUR ihres Arbeitsentgelts monatlich steuerfrei (Aktivrente). Die Einnahmen bleiben allerdings trotz der Steuerfreiheit sozialversicherungspflichtig. Auch einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse so...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.1 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns

Für die Berechnung der Beitrags- und Steuerabzüge vom Bruttoentgelt muss zuerst die grundsätzliche Abgabenpflicht beurteilt werden. Da der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Entgelts nicht immer mit dem im Steuerrecht verwendeten Begriff des Arbeitslohns übereinstimmt, sind hier zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Pauschal versteuerte Bezüge werden unter bestimmten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.5 Rentner in Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen von Rentnern sind grundsätzlich versicherungsrechtlich nach den allgemein gültigen Grundsätzen zu beurteilen. Wie bei allen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind ggf. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Eine Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente erfolgt nicht. Die nachfolgende Übersicht stellt die Auswirkungen...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll wie folgt umgesetzt werden: Bedarfsdeckende Erwerbsarbeit einfordern (§ 2, § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) Es wird deutlicher klargestellt, dass dem Grundsatz des Forderns zufolge erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang bis zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen. Insbesondere ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Auflösung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung kann in vielfältigen Konstellationen auftreten. Für die beitragsrechtliche Beurteilung dieser Abfindungszahlungen sind die Beweggründe – insbesondere die arbeits- oder betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit – ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass durch die Auflösung einer derartigen Anwartschaft die in der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktivrente / 3 Aktivrente in der Sozialversicherung

Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Diese bleibt unverändert bestehen. G Bei Bezug einer Altersvollrente entfallen jedoch für Rentner die Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Insbesondere besteht für viele Aktivrentner weiterhin Krankenversicherungspflicht (das ist aber keine Tatbestandsvoraussetzung[2]). Bezie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Transfersozialpläne: Heraus... / 7.1 Finanzierung einer Transfergesellschaft

Die Finanzierung einer Transfergesellschaft erfordert eine signifikante Bereitstellung von Finanzierungsanteilen durch das abgebende Unternehmen. Häufig wird die Finanzierung durch die Nutzung der Auslauflöhne sichergestellt, die das Unternehmen während der Kündigungsfrist der Mitarbeiter zu zahlen hätte. Diese Löhne können als Mittel zur Finanzierung der Transfergesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kanada / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-kanadischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Korea / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-koreanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Kor...mehr

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Türkei / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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Nordmazedonien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Gelten für eine Person weiter die deutschen Rechtsvorschriften, gelten diese auch im Bereich der Pflegeversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Indien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-indischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Indien...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-australischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegen im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Austr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
China / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-chinesischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Chi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-brasilianischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, indem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Marokko / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-marokkanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäf...mehr