Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitskampf

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abmeldung / 4 Arbeitskampf von länger als einem Monat

Wird ein rechtmäßiger Arbeitskampf länger als einen Monat geführt, ist das Ende des ersten Monats des Arbeitskampfs mit Abgabegrund "35" zu melden. Die Krankenkasse kann anhand des Abgabegrunds erkennen, dass die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung fortbesteht. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung endet das Versicherungsverhältnis nach einem Monat.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunterbrechung / 2.4 Rechtmäßiger Arbeitskampf

Die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bei Arbeitskampfmaßnahmen längstens für einen Monat erhalten.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Maßnahmen rechtmäßig oder rechtswidrig sind. In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft bis zur Beendigung des rechtmäßigen Arbeitskampfs erhalten.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sozialversicherungstage / 2 Unentschuldigtes Fehlen/unbezahlter Urlaub/Arbeitskampf

Sozialversicherungstage sind auch Zeiten ohne Zahlung von Arbeitsentgelt, in denen die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung nicht beitragsfrei weiter besteht, z. B. unbezahlter Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung.[1] Kalendertage, an denen ein solcher Tatbestand vorliegt, sind bei der Ermittlung der Sozialversicherungstage mitzuzählen. Praxis-Beispiel Bewert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anmeldung / 2 Meldung nach Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Anmeldung ist auch dann zu erstatten, wenn zuvor wegen des Endes einer Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat z. B. durch unbezahlten Urlaub oder wegen eines Arbeitskampfes von länger als einem Monat eine Abmeldung vorgenommen worden ist und nun die Beschäftigung wieder beginnt. Dagegen erfordert die Aufnahme der Arbeit keine erneute Anmeldung, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5 Einzelne gesetzliche Freistellungsansprüche

Die verschiedenen gesetzlichen Freistellungsansprüche werden nachstehend aufgezählt und in ihrem wesentlichen Inhalt kurz vorgestellt: § 616 BGB: bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen behält dieser den Entgeltanspruch, § 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche nach Ausspruch einer Kündigung, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III: ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Ruhen) / 3 Arbeitskampf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist bei Arbeitskämpfen zur Neutralität verpflichtet. Daher gelten die Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitskämpfen entsprechend für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsausfall Folge eines inländischen Arbeitskampfs ist, an dem er nicht beteiligt ist.[1] Hinweis Kurzarb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Ruhen) / Zusammenfassung

Begriff Der grundsätzlich bestehende Anspruch auf Kurzarbeitergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Ruhen kommen. Das bedeutet, dass in diesem Ruhens-Zeitraum Kurzarbeitergeld nicht gezahlt wird. Fälle einer Sperrzeit wegen Meldeversäumnisses und das Ruhen wegen des Bezugs einer vorgezogenen Altersrente sind nur einzelfallbezogen auf Arbeitnehmer anzuwenden. Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 4.1 Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1.6 Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher

Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 AÜG darf der Entleiher Leiharbeitnehmer grundsätzlich nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigtenzahl (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach dem Gesetzeswortlaut besteht die Aushangpflicht nur, wenn in der maßgeblichen Organisationseinheit regelmäßig mehr als 3 Frauen beschäftigt werden. Dabei ist es ausreichend, dass die Frauen nach § 1 unter den Geltungsbereich des MuSchG fallen. Unerheblich ist dabei, ob die Frauen selbst schwanger sind oder stillen, ebenso wenig ist von Belang, ob sie noch in einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 5 Sonstige Anzeigepflichten

Gem. § 16 MiLoG treffen im Ausland ansässige Arbeitgeber der von § 2a SchwarzArbG erfassten Branchen[1] sowie die Entleiherunternehmen, die mit im Ausland ansässigen Zeitarbeitsunternehmen zusammenarbeiten, in verschiedenen Entsendefällen eine öffentlich-rechtliche Meldepflicht. Die Meldepflicht ist in dem in § 16 MiLoG geregelten Umfang gegenüber den zuständigen Behörden de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf

Zusammenfassung Begriff Eine Legaldefinition des Begriffs "Arbeitskampf" gibt es nicht. Der Arbeitskampf ist die von den Tarifparteien – Gewerkschaft einerseits, Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband andererseits – kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck. Wichtigstes Arbeitskampfmitte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 3 Aussperrung

Die Aussperrung ist die von einem oder mehreren Arbeitgebern im Arbeitskampf planmäßig erfolgte Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnzahlung. Durch die allein zulässige suspendierende Aussperrung wird der Bestand des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ebenso wenig berührt wie beim Streik. Es ruhen vielmehr nur die beiderseitigen Hauptpflichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 1 Allgemeine Grundsätze

Als kampfweise Druckausübung nichtstaatlicher Beteiligter bedarf der Arbeitskampf bestimmter Grundsätze hinsichtlich Ziel und Durchführung. Arbeitskämpfe dürfen sich nur auf tariflich regelbare Ziele richten (Tarifbezogenheit [1]). Damit sind die Erfüllung von Rechtsansprüchen oder die Klärung von Rechtsfragen als Gegenstand ausgeschlossen. Gewerkschaftliche Streiks, die der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 2 Unterschiedliche Beurteilung der Versicherungspflicht

Ist die Arbeitsunterbrechung auf eine Arbeitskampfmaßnahme zurückzuführen (Streik oder Aussperrung), spielt es für den Erhalt der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung keine Rolle, ob es sich um einen rechtmäßigen oder rechtswidrigen Arbeitskampf handelt. Kranken- und Pflegeversicherung: Rechtswidriger oder rechtmäßiger Arbeitskampf entscheidend Ausn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 4 Rechtsfolgen für das Arbeitsverhältnis

Während eines Streiks besteht das Arbeitsverhältnis fort. Lediglich die Hauptpflichten des Vertrags – die Arbeitspflicht für den Arbeitnehmer, die Arbeitsentgeltzahlungspflicht für den Arbeitgeber – sind suspendiert.[1] Nach dem Ende des Arbeitskampfs leben die Hauptpflichten wieder auf. Es besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei während des Streiks eingetreten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 5 Auswirkungen auf Dritte

Von Bedeutung für den Arbeitskampf ist auch, wer die mittelbaren Auswirkungen (Betriebsstörungen bei nicht bestreikten Betrieben) des Arbeitskampfs (Fernwirkung) zu tragen hat. Dies ist nach der Betriebsrisikolehre grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Grundsätze sind von der Rechtsprechung durch Kampfparitätsüberlegungen modifiziert worden: Eine Durchbrechung des Betriebsris...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 4 Meldungen

Wird ein rechtmäßiger Arbeitskampf länger als einen Monat geführt, ist das Ende des ersten Monats des Arbeitskampfs mit dem Abgabegrund "35" zu melden. Die Einzugsstelle kann anhand des Abgabegrundes erkennen, dass die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung fortbesteht. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung endet das Versicherungsverhältnis nach eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 1 Fortbestand der Beschäftigung ohne Entgeltanspruch

Beschäftigungen, die ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt unterbrochen werden, gelten in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für einen Monat als fortbestehend.[1] Infolgedessen bleibt auch die Versicherungspflicht in einer Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt für einen Monat erhalten. Eine Aussperrung führt zum Ruhen der Hauptpflichten aus dem Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / Sozialversicherung

1 Fortbestand der Beschäftigung ohne Entgeltanspruch Beschäftigungen, die ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt unterbrochen werden, gelten in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für einen Monat als fortbestehend.[1] Infolgedessen bleibt auch die Versicherungspflicht in einer Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt für einen Monat erhalten. Eine Aussp...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / Arbeitsrecht

1 Allgemeine Grundsätze Als kampfweise Druckausübung nichtstaatlicher Beteiligter bedarf der Arbeitskampf bestimmter Grundsätze hinsichtlich Ziel und Durchführung. Arbeitskämpfe dürfen sich nur auf tariflich regelbare Ziele richten (Tarifbezogenheit [1]). Damit sind die Erfüllung von Rechtsansprüchen oder die Klärung von Rechtsfragen als Gegenstand ausgeschlossen. Gewerkschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 3 Beitragsberechnung

Zeiten einer Arbeitsunterbrechung, wie z. B. Streik oder Aussperrung jeweils bis zu einem Monat, sind dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung im Sinne dieser Vorschrift sind deshalb Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzusetzen und bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Arbeitsk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / Zusammenfassung

Begriff Eine Legaldefinition des Begriffs "Arbeitskampf" gibt es nicht. Der Arbeitskampf ist die von den Tarifparteien – Gewerkschaft einerseits, Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband andererseits – kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck. Wichtigstes Arbeitskampfmittel seitens der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 2 Streik

Unter einem Streik ist die von einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte vorübergehende Arbeitsniederlegung zur Durchsetzung eines kollektiven Interesses zu verstehen. Er ist als Mittel des Arbeitskampfs grundsätzlich zulässig. Er muss allerdings von einer Gewerkschaft geführt werden, darf nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.2 Sonderfall: Arbeitskampf

Rz. 16 Bei einem Arbeitskampf führen Streik und Aussperrung zur Suspendierung der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten.[1] Werden diese Kampfmaßnahmen über eine Zeit geführt, in der ein Feiertag liegt, haben die unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Feiertagsvergütung nach § 2 Abs. 1 EFZG. Schließlich ist der Arbeitsausfall nicht allein wegen des Feiertags,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 4a EZFG umfasst lediglich Kürzungsvereinbarungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, § 3 EFZG.[1] Über die Verweisung in § 9 EZFG findet § 4a EFZG auch Anwendung für Fehlzeiten, die aufgrund von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation [2] entstehen. Die Kürzung ist auch für Fehltage aufgrund Arbeitsunfähigkeit, die auf einem Arbeitsunf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2024

Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 1: Grundsätzliches Regelwerk des § 8c KStG, NWB 2024, 3196; Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 2: Konzern-, Stille-Reserven- und Sanierungsklausel gem. § 8c KStG, NWB 2024, 3258; Wölbert/Wangler, Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2020 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG/Verfassungsmäßigkeit/§ 20 Abs. 6 EStG Im Rahmnen des JStG 2019 wurde eine neue Beschränkung der Verlustverrechnung für Termingeschäfte bzw. den Verfall wertloser Anlageinstrumente in § 20 Abs. 6 S. 5 bzw. 6 EStG mit Wirkung ab dem 1.1.2020 bzw. 1.1.2021 eingeführt. Insoweit werden weitere Verlustverre...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.1 Arbeitskampf

Arbeitnehmer, die streiken oder ausgesperrt werden oder die von einer Betriebsstilllegung im Umfang des Streikaufrufes erfasst werden, haben keinen Anspruch auf Feiertagslohnzahlung. Dies gilt auch, wenn die Arbeit ohne den Feiertag nach den Regeln der Arbeitskampfrisikolehre ausgefallen wäre. Erklärt die Gewerkschaft einen Streik vor dem Feiertag für beendet und nimmt sie de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.4 Gang der Verhandlungen und strategische Aspekte

In der Praxis erfolgen die Verhandlungen über den Interessenausgleich und Sozialplan sowie deren Abschlüsse meist gemeinsam. Denn der Betriebsrat wird dem Interessenausgleich in der Regel nicht zustimmen ohne Klärung des Umfangs der wirtschaftlichen Absicherung durch den Sozialplan. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Vorbereitung der Entwürfe, möglichst schon zu Beginn der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung:... / 13 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Gestattung nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 17 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Erlaubnis nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.8 Sonderfall: Streik

Nach Art. 9 Abs. 3 GG gestattet es die Rechtsordnung, dass die Tarifvertragsparteien verbindliche Regelungen im Hinblick auf die Inhalte der Arbeitsverhältnisse verhandeln und auch dazu gegenseitig Druck aufbauen können, um eine Einigung bei widerstreitenden Interessen durchzusetzen. Dieser Druck erfolgt durch den Arbeitskampf, auf der Gewerkschaftsseite regelmäßig als Strei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.3 Ausnahmen vom Sonderkündigungsschutz

Rz. 9 Ausnahmen vom Sonderkündigungsschutz sind in § 173 SGB IX abschließend geregelt. Die diesbezügliche Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Die wichtigste Ausnahmeregelung enthält § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, wonach die Zustimmung des Integrationsamts nicht erforderlich ist, wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht länger als 6 Monate besteht. § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX ist auch ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.24 Angaben zu Ereignissen nach dem Abschlussstichtag (Abs. 1 Nr. 25)

Rz. 133 Die Berichtspflicht von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag beschränkt sich auf diejenigen Vorgänge, die weder in der Konzern-GuV noch in der Konzernbilanz erfasst sind. Damit ist klargestellt, dass ausschl. wertbegründende und keine wertaufhellenden Ereignisse berichtspflichtig sind. Praxis-Beispiel Als aktuelles Beispiel für die Relevanz eines Nachtragsberichtes ist...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.5 Arbeitskämpfe

Rz. 16 Im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen trachten die Tarifpartner stets danach, die dafür entstehenden Kosten bei sich selbst zu minimieren bzw. bei der Gegenseite zu erhöhen. Deshalb gehen mit Arbeitskämpfen stets Anzeigen über Arbeitsausfall und Antragstellungen auf Kurzarbeitergeld (vgl. auch § 100) und Arbeitslosengeld (vgl. auch § 160) einher. Damit die betroffenen Ag...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.1 Arbeitsbescheinigung über Regelbeschäftigungsverhältnisse

Rz. 3 Ab 1.1.2023 gilt das elektronische Bescheinigungsverfahren nach § 313a (vgl. die Komm. dort). Bis zum 31.12.2022 galt: Die Arbeitsbescheinigung gehört zu den Unterlagen zur Begründung von Ansprüchen auf das Alg sowie auf das Übergangsgeld. Sie wird jährlich millionenfach erstellt und hat damit entscheidenden Anteil an dem in der Bundesagentur für Arbeit entstehenden Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 320 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt verschiedene Pflichten für Arbeitgeber und Insolvenzverwalter in Bezug auf das Kurzarbeitergeld (Kug) und Wintergeld, das Qualifizierungsgeld sowie die Transfermaßnahmen und Arbeitskämpfe. Dadurch wird eine besondere Stellung der Arbeitgeber und Insolvenzverwalter normiert. Der Arbeitnehmer soll die Leistungen aus einer Hand erhalten, insoweit tri...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 312 regelt die Pflicht von Arbeitgebern, Zwischenmeistern und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern, Justizvollzugsanstalten sowie von Leistungsträgern und Unternehmen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher von Sozialleistungen oder Krankentagegeld zu entrichten haben, zur Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Regelungen zur Ausstellung von Arbeitsbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.2 Allgemeine Meldepflicht

Rz. 3 Die allgemeine Meldepflicht besteht nur für Arbeitslose. Damit wird § 309 eindeutig von § 38 Abs. 1 abgegrenzt. Bei der dort bestehenden Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung liegt Arbeitslosigkeit regelmäßig noch nicht vor. Allerdings kann nach Maßgabe des § 141 bereits eine wirksame Arbeitslosmeldung vorgenommen werden. Das dürfte häufig möglich sein, weil § 141 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Arbeitskampfmaßnahmen.

Rn 31 Maßnahmen im Arbeitskampf können nur bei Hinzutreten besonderer Umstände sittenwidrig iSd § 826 sein, zB bei Verletzung des Prinzips der fairen Kampfführung (BGHZ 70, 277, 282; BB 79, 1377; NK-BGB/Katzenmeier § 826 Rz 60) oder beabsichtigter wirtschaftlicher Vernichtung des Gegners (BAG NJW 71, 1668), s dazu insg Zschoche Haftung der Gewerkschaft für Arbeitskämpfe 24, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Arbeitskampfmaßnahmen.

Rn 101 Str ist, ob ein rechtswidriger Streik einen unzulässigen Eingriff in das Recht am Unternehmen des Arbeitgebers (so die hM, s insb BAGE 1, 291, 300 [BAG 28.01.1955 - GS 1/54]; NJW 89, 57, 60 f mwN; 10, 631 Rz 19 ff; NZA 12, 1372 [BAG 19.06.2012 - 1 AZR 775/10]; 16, 1543 Rz 21; Soergel/Beater § 823 Anh V Rz 49; Staud/J Hager § 823 Rz D 47 f mwN; Lambrich/Sander NZA 14, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kollektives Arbeitsrecht.

Rn 4 Art 8 gilt nicht für kollektives Arbeitsrecht (Ferrari/Staudinger Art 8 Rom I Rz 11). Zu deliktischen Folgen des Arbeitskampfes s Art 9 ROM II, Rn 1 ff. Keine Regelung hat das Arbeitskampfstatut als solches erfahren. Das gilt auch für die internationalvertragsrechtlichen Anknüpfungsgegenstände im Zusammenhang mit dem Arbeitskampf, wie zB dessen Folgen für die Zahlung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Widerrechtliches Mittel.

Rn 37 Eine Drohung ist widerrechtlich, wenn das angedrohte Mittel (Verhalten) gg die Rechtsordnung verstößt, weil es strafbar, rechts- oder sittenwidrig ist. Widerrechtlich ist die Drohung mit einem Vertragsbruch (BGH NJW 95, 3053 [BGH 12.07.1995 - XII ZR 95/93]), selbst wenn eine wirksame und fällige Forderung durchgesetzt werden soll (BeckOK/Wendtland § 123 Rz 29.1). Dies ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsmoment.

Rn 3 Maßgeblich ist gem Art 9 und Erw 27 2 das Recht des Ortes, an dem die Arbeitskampfmaßnahme erfolgt ist bzw erfolgen soll (Deinert ZESAR 12, 311; Knöfel EuZA 08, 242 ff; vgl auch Wagner IPRax 08, 10; BeckOKBGB/Spickhoff Art 9 ROM II Rz 6). Umstr ist die Frage nach der Anknüpfung bei einem transnationalen Arbeitskampf, zB wenn Piloten einer Fluggesellschaft in mehreren St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 612a erfasst nicht nur die Ausübung von Rechten aus dem Arbeitsverhältnis, sondern jede Form der Ausübung von Rechten durch Arbeitnehmer (auch kollektiv über den Betriebsrat, BAG NZA 13, 1104 [BAG 16.05.2012 - 10 AZR 174/11]) und gewährleistet umfassenden Schutz als allg Maßregelungsverbot. Geschützt ist nur die Ausübung tatsächlich bestehender Rechte in zulässiger We...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eingriffsnormen der lex fori.

Rn 3 Jedenfalls lassen sich verschiedene Konstellationen und Beispiele der Anwendung denken. Es kommen speziell insb haftungsbegründende wie haftungsausschließende Eingriffsnormen in Betracht (ähnl Schramm 12 ff). Haftungsbegründend ist an Straftatbestände oder Verbotsgesetze im Zusammenhang ihrer haftungsrechtlichen Bewehrung wie in § 823 II zu denken (HP/Spickhoff Rz 3); d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 20 Ist lediglich die Vermittlung der Leistungen Dritter geschuldet – etwa bei der Kommission, der Spedition oder bei der Tätigkeit als Handelsvertreter – sind diese Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Schuldners (Huber Leistungsstörungen I 681f). Das kann anders sein, wenn ein Fall institutionalisierten Zusammenwirkens von Vermittler und Leistungserbringer vorliegt (s BG...mehr