Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.5 Beitragszahlungen an Gewerkschaften

Gewerkschaftsbeiträge des Arbeitnehmers sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten abziehbar.[1] Ab dem Jahr 2026 kann der Arbeitnehmer entsprechende Beitragszahlungen zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen.[2]mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Wichtige Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 8 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichterstattung über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (vgl. Rieth, 2009, Kapitel 7). Die Entwicklung der GRI-Vorgaben konkretisierte d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.4 Ermittlung des steuerlichen Werts der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit

Eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit ist steuerlich anzuerkennen, sofern die Verpflichtung auf einer verbindlichen arbeitsrechtlichen Grundlage beruht und bis zum Bilanzstichtag ein Erfüllungsrückstand entstanden ist. Der Bundesfinanzhof hat dies mit Urteil vom 5.6.2024[1] bestätigt, weitergehend konkretisiert und die Altersfreizeitverpfli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Erste Tätigkeitsstätte

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die erste Tätigkeitsstätte ist nach der Legaldefinition in § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG (Anhang 10) die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusam...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Form und Geltungszeitraum des Freibetrags

Rz. 100 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der insgesamt abzuziehende > Freibetrag und der Hinzurechnungsbetrag (> Rz 57) gelten für die gesamte Dauer eines Kalenderjahres (§ 39a Abs 1 Satz 2 EStG). Sie werden längstens für zwei Kalenderjahre berücksichtigt (vgl § 39a Abs 1 Satz 3 EStG). Neben dem insgesamt steuerfrei bleibenden ­Jahresbetrag werden auch die bei monatlicher, erforde...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5.1 Ermittlung des Urlaubsentgelts

Nach der BFH-Rechtsprechung ist die Höhe der Rückstellung nach dem den betroffenen Arbeitnehmern zustehenden Urlaubsentgelt einschließlich der Lohnnebenkosten zu bemessen. Dabei ist das Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG zu berechnen, wobei an die Stelle des Urlaubsbeginns der Bilanzstichtag tritt, soweit nicht durch Tarif- oder Einzelvertrag besondere Vereinbarungen getroffen s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5.2 Ermittlung der regulären Arbeitstage

Eine weitere Rechengröße nach der Formel des BFH ist – abweichend von der handelsrechtlichen Berechnungsmethode – die Zahl der regulären Arbeitstage je Arbeitnehmer, durch die das errechnete Urlaubsentgelt je Arbeitnehmer zu dividieren ist, um das Urlaubsentgelt je Tag (Tageswert) zu errechnen. Die Anzahl der regulären Arbeitstage entspricht nach der Rechtsprechung des BFH d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.4 Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten[1], soweit der Arbeitgeber diese nicht steuerfrei erstattet. Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland können die tatsächlichen Kosten für eine Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden; höchstens...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriff der Aufwandsentschädigung

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist im Gesetz nicht näher definiert. Aufwandsentschädigungen sind begrifflich Ersatzleistungen für berufliche Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden von den Verbänden/Vereinen höhere Beträge wie die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Aufwandsentschädi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Eigenständiges Verfahren

Rz. 30 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das LSt-Ermäßigungsverfahren steht als Verfahren neben der Veranlagung zur ESt. Deshalb kann das FA denselben Sachverhalt bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern anders beurteilen als bei der Feststellung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale; eine Bindung an die im LSt-Ermäßigungsverfahren getroffene Entscheidung besteht für eine Veranlagung im Al...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher etc. von steuerbegünstigten Körperschaften wöchentlich mehr als sechs Stunden beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Unselbständigkeit und somit für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Zu weiteren Abgrenzungsmerkmalen s. "Arbeitnehmer des Vereins" und vgl. Hartz/M...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge steuerlich weiter gefördert. Lohnsteuerlich ist vor allem die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Bedeutung. Zudem ändern sich ab dem Jahr 2026 die lohnsteuerlichen Regelu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.4 Neuerungen im Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung

Seit dem 1.7.2025 ist das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung von Arbeitgebern und Zahlstellen verpflichtend in der betrieblichen Praxis umzusetzen.[1] Für alle Arbeitnehmer und Versorgungsbezieher, die zum 1.7.2025 in einer laufenden Beschäftigung oder einem laufenden Versorgungsbezug waren, sind Arbeitgeber und Zahlstellen zu einem...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.3 Entfristung der Mobilitätsprämie

Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, erhalten seit dem Veranlagungszeitraum 2021 neben der Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie. Die gesetzlichen Regelungen zur Mobilitätsprämie waren bisher bis zum Veranlagungszeitraum 2026 befristet. Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Selbständigkeit

Tz. 26 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wird der Personenkreis wöchentlich weniger als sechs Stunden von einem Verein beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Selbständigkeit (s. R 19.2 LStR, Anhang 8a). Dies ist immer dann der Fall, wenn von den Turn- und Sportvereinen bzw. den übrigen steuerbegünstigten Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige, oder kirchliche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.14 Aufhebung der Befreiung in der Rentenversicherung von geringfügig Beschäftigten

Geringfügig entlohnt Beschäftigten soll zukünftig ermöglicht werden, eine erfolgte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig auf Antrag wieder aufzuheben und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden. Den Antrag auf Aufhebung der Befreiung stellen Betroffene bei ihrem Arbeitgeber. Die Aufhebung der Befreiung ist nur für die Zukunft mö...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.3 Solidaritätszuschlag

Arbeitgeber müssen den Solidaritätszuschlag nur erheben, wenn die Lohnsteuer des Arbeitnehmers eine bestimmte Freigrenze übersteigt.[1] Im Jahr 2026 gilt die Jahresgrenze von 20 350 EUR.[2] Übersteigt die Jahreslohnsteuer des Arbeitnehmers diese Grenze nicht, fällt insgesamt kein Solidaritätszuschlag an. In Steuerklasse III gilt der doppelte Betrag i. H. v. 40 700 EUR.[3]mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 300 EUR ist es ohne Bedeutung, ob die Tätigkeiten selbständig (freiberuflich oder gewerblich), auch ohne eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit, oder unselbständig (Arbeitnehmertätigkeit), also im Rahmen eines Dienstverhältnisses, ebenfalls ohne hauptber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Kürzungs- und Hinzurechnungsbeträge

Rz. 57 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ist der > Arbeitslohn im ersten Dienstverhältnis so gering, dass er den Betrag, von dem ab LSt einzubehalten ist, nicht erreicht (> Lohnsteuertarif Rz 45 ff), bleibt ein Teil der in der maßgebenden Steuerklasse enthaltenen Freibeträge unberücksichtigt. Die maßgebende Arbeitslohngrenze wurde durch das Inflationsausgleichsgesetz vom 08.12.2022...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.3 Neuer steuerlicher Datenaustausch für Privatversicherte

Zum 1.1.2026 wurde ein neuer Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens eingeführt, damit die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden können. Darüber hinaus werden die Daten von den Arbeitgebern benötigt, um die Beitragszuschüsse z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1 Änderung bei Tarif und Kindern

Durch die Anpassung des Lohnsteuertarifs für das Jahr 2026 werden die Arbeitnehmer im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes[1] steuerlich entlastet. Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag erhöhen sich und die sog. kalte Progression wird über eine Anpassung des Steuertarifs ausgeglichen und das Kindergeld erhöht. Wichtig Geänderter Programmablaufplan für 2026 Änderun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4.1 Haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers

Im laufenden Jahr ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren.[1] Die Änderung ist zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers zulässig, ohne dass es dabei auf die Höhe der zu erstattenden oder nachträglich einzubehaltenden Steuer ankommt.[2] Dies bedeutet, dass d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. § 3c EStG i. V. m. § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 49 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) ist auch dann anwendbar, wenn im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit höhere Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) geltend gemacht werden, die den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 300 EUR übersteigen. Tz. 50 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Abzugsverbot des § 3c EStG (An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. EStG-Änderungsgesetze vom 10.10.1952; 15.12.1952; 19.05.1953; 24.06.1953; 24.04.1954

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auch in den folgenden Jahren stand die Gesetzgebungsmaschine nicht still. Die anhaltende Reformarbeit bescherte dem viel geplagten Steuerzahler wie dem bewundernswert arbeitenden Finanzbeamten zunächst das Erste Gesetz zur Vereinfachung des EStG vom 10.10.1952 (BStBl I 52, 1017). Es brachte Erhöhung der Sonderausgabensätze von 468 auf 624 DM (...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Urlaubsrückstellung in der Handelsbilanz

Hans Groß ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH. Neben Hans Groß beschäftigt die X-GmbH noch 21 Mitarbeiter, von denen 3 Angestellte am 31.12.21 ihren Urlaub für das Wirtschaftsjahr 21 noch nicht vollständig genommen haben. Die X-GmbH hat die betroffenen Arbeitnehmer im Laufe des Wirtschaftsjahres 21 jeweils konkret und nachweisbar auf ihre bestehenden Urla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Erforderlich: Leitende und eigenverantwortliche Position

Rn. 128e Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Eine steigende Zahl, auch fachlich vorgebildeter Mitarbeiter ist wesentliches Indiz für die Annahme gewerblicher Einkünfte, sowohl bei den Katalog- oder den diesen ähnlichen Berufen als auch bei den selbstständigen vermögensverwaltenden Tätigkeiten; dabei muss die Ausführung jedes einzelnen Auftrags dem StPfl selbst und nicht den qualifizi...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt unverändert 2,6 %. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Beim LSt-Abzug ist der ArbG verpflichtet, die > Lohnsteuer sowie Annexsteuern (> Kirchensteuer, > Solidaritätszuschlag) unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale iSv § 39 EStG des ArbN zu ermitteln (§ 38a Abs 4, § 39e Abs 5 EStG); sie sind für ihn > Grundlagenbescheid Rz 4 ff und in das > Lohnkonto des ArbN zu übernehmen (§ 39e Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schwarzarbeit

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Schwarzarbeiter sind nach der Definition im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) Personen, die wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang dadurch erzielen, dass sie Dienst- oder Werkleistungen erbringen, ohne bestimmten öffentlich-rechtlichen Mitwirkungs- oder Anzeigepflichten nachzukommen. Zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6 Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 weitere gesetzliche Änderungen, die für den Lohnsteuerabzug ab dem Jahr 2026 von Bedeutung sind, beschlossen: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Steueränderungsgesetz 2025 Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz 6.1 Aktivrentengesetz Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.5 Elektronische Beantragung von Bescheinigungen bei Entsendung in Abkommensstaaten

Bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (Abkommensstaaten), erfolgte die Beantragung der entsprechenden Bescheinigungen durch Arbeitgeber bislang in Papierform über entsprechende Antragsformulare. Die Prüfung und Ausstellung erfolgte abhängig vom Entsendestaat entweder durch die gesetzliche Krankenkasse, bei der de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können durch den Ansatz einer Entfernungspauschale im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Anhang 10) steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ergänzend wird dazu auf das BMF-Schreiben vom 24.10.2014 (BStBl I 2014, 1412) hingewiesen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsnummernachweis / Zusammenfassung

Begriff Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung stellt für Personen, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, seit 1.1.2023 einen Versicherungsnummernachweis aus. Der Arbeitnehmer hat bei Beschäftigungsbeginn den Arbeitgeber über seine Versicherungsnummer zu informieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an Arbeitnehmer, NWB 12/2021, 832.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Steueränderungsgesetz vom 16.11.1964, BStBl I 64, 553

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Zum Teil wesentliche Änderungen und Ergänzungen wurden zumeist mit Wirkung für den VZ 1965 eingeführt. Es handelt sich um Neufassungen innerhalb des § 3; um eine Erhöhung der sofort abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter iSd § 6 Abs 2 von bisher 600 auf 800 DM; um Gültigkeitsverlängerungen der §§ ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.4 Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.2 Anzeige- und Berichtigungspflicht

Zu beachten ist außerdem die erweiterte Anzeige- und Berichtigungspflicht[1] bezüglich Steuererklärungen, die auch für die Lohnsteuer relevant sind. Die Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht, wenn die Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid [2] oder einem Teilabschlussbescheid [3] umgesetzt worden sind und...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsnummernachweis / 3 Automatisches Abrufverfahren der Versicherungsnummer

Daneben existiert bereits seit Juli 2016 ein elektronisches Abrufverfahren, über das Arbeitgeber die Versicherungsnummer direkt bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung abrufen können. Dieses elektronische Abrufverfahren ist seit dem 1.1.2023 verpflichtend, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Sozialversicherungsnummer bei Beschäftigungsbeginn nicht vorleg...mehr