Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 4.2 Ausländische Arbeitgeber deutscher Arbeitnehmer

Rz. 30 Umgekehrt stellt sich die Frage nach der Geltung des deutschen Urlaubsrechts, wenn deutsche Arbeitnehmer von ausländischen Arbeitgebern beschäftigt werden. Dabei ist auch wiederum danach zu unterscheiden, in welchem Land die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Hat das im Inland zu erfolgen, gilt deutsches Arbeits- und damit auch Urlaubsrecht, wie sich aus Art. 8 Abs. 2 u...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 4.3 Ausländische Arbeitgeber ausländischer Arbeitnehmer im Inland

Rz. 31 Beschäftigt ein ausländischer Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer derselben Nationalität (nicht nur vorübergehend) in Deutschland, so gilt Art. 8 Abs. 4 der VO (EG) 593/2008 (Rom I VO). Da das Arbeitsverhältnis in diesem Fall einen engeren Bezug zum Land der Arbeitsvertragsparteien aufweist, gilt deutsches Recht nicht.[1] Anders wiederum, wenn die Nationalitäten von ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 4 Arbeitsverhältnisse mit ausländischen Arbeitnehmern oder Arbeitgebern

Rz. 27 Besonderheiten können bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug auftreten, sei es, weil der Arbeitnehmer ausländischer Staatsangehöriger ist, sei es, weil es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, dessen Pflichten der Arbeitnehmer im Ausland zu erfüllen hat. 4.1 Ausländische Arbeitnehmer deutscher Arbeitgeber Rz. 28 Beschäftigt ein Arbeitgeber, dessen Sitz sich in Deut...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 5.2 Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer

Im Hinblick auf das im MiLoG verankerte Arbeitsortprinzip findet das Gesetz auch auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung, bei denen aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden. Hierbei ist auch nicht entscheidend, ob der ausländische Arbeitgeber seinen Sitz in einem Land der Europäischen Union oder in einem Drittstaat hat. Das MiLoG findet auf alle ausl...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2 Begriff des Arbeitnehmers

Rz. 3 Für das Urlaubsrecht gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Arbeitnehmerbegriff. Der Arbeitsvertrag ist seit dem 1.4.2017 in § 611a Abs. 1 BGB gesetzlich geregelt und seine Merkmale gelten auch für die Frage der Geltung des BUrlG. Danach ist ein Arbeitsvertrag – und damit auch die Eigenschaft als Arbeitnehmer – wie folgt gekennzeichnet: Durch den Arbeitsvertrag wird der ...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 5 Entsendete Arbeitnehmer

5.1 Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer Zu unterscheiden ist zwischen vorübergehenden Entsendungen und Entsendungen, bei denen die Beschäftigung des Arbeitnehmers gewöhnlich im Ausland erfolgt. Bei vorübergehenden Entsendungen findet weiterhin deutsches Recht Anwendung. Günstigere ausländische Mindestlohnregelungen gehen jedoch dem MiLoG vor. Der vorübergehend ins Ausland entsa...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 4 Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG)

Nach dem AEntG ist es möglich, die Regelungen eines bundesweit geltenden Tarifvertrags, der Mindestarbeitsbedingungen[1], insbesondere einen Mindestlohn regelt, auf alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer und auch solche, die nur vorübergehend von ausländischen Arbeitgebern nach Deutschland entsandt worden sind, zu erstrecken.[2] Sinn dieser Regelung ist es, zu verhindern, ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.1 Definition des Arbeitnehmers durch das BAG

Rz. 6 Das Bundesarbeitsgericht[1] beschreibt die Merkmale eines Arbeitnehmers in ständiger Rechtsprechung wie folgt: Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich vom Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers oder Werkunternehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit bei der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung. Arbeitnehmer ist, wer weisungsgebunden vertraglich gesc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2 BUrlG regelt den persönlichen Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), indem er definiert, wer Arbeitnehmer i.S.d. BUrlG ist und daher einen Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG hat. Als Arbeitnehmer i.S.d. BUrlG gelten Arbeitnehmer i.S.d. arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und daneben auch die arbeitnehmerähnlichen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 3.1 Grundlagen

Rz. 21 Im Gegensatz zu anderen arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen gilt das BUrlG auch für arbeitnehmerähnliche Personen, indem sie in § 2 Satz 2 1. Alt BUrlG in den persönlichen Geltungsbereich miteinbezogen werden. Unklar ist allerdings, ob die im Hinblick auf verschiedene Entscheidungen des EuGH erfolgten Korrekturen der Auslegung des Urlaubsrechts wie der Vererblichkeit vo...mehr

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Arbeitszeugnis: Änderung un... / 1.2 Berichtigung des Inhalts

Anwendungsfälle/Voraussetzungen Ist demgegenüber ein Arbeitszeugnis nicht ordnungs- oder wahrheitsgemäß, beispielsweise weil wesentliche vom Arbeitnehmer durchgeführte Tätigkeiten nicht enthalten sind oder weil die Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung nicht zutreffend ist, kann und muss der Arbeitgeber das bereits ausgestellte Arbeitszeugnis berichtigen. Schreibfehler sind zu...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.2.3 Sonstige Dienstleistungen

Rz. 11 Für Zeitungsausträger [1] und Sargträger [2] hat das BAG jeweils darauf hingewiesen, dass bei einfachen Tätigkeiten dem Arbeitnehmer regelmäßig kein eigener nennenswerter Entscheidungsspielraum für die Gestaltung der Tätigkeit verbleibe, sodass sich daraus regelmäßig die Arbeitnehmereigenschaft ableiten lasse. Auch Familienhelferinnen nach § 31 SGB VIII sind regelmäßig ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.1 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Rz. 14 Arbeitnehmer mit geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB IV sind urlaubsberechtigte Arbeitnehmer; sie haben aufgrund des Verbots der Diskriminierung gegenüber teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Übrigen den gleichen Urlaubsanspruch wie die vollbeschäftigten Mitarbeiter. Bei kurzfristig geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.1 Beginn der Wartezeit

Rz. 12 Die Wartezeit beginnt mit dem rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses. Das ist regelmäßig der erste Tag der vereinbarten Arbeitsaufnahme. Dieser Tag ist aber auch dann maßgeblich, wenn es zu einer Arbeitsaufnahme nicht kommt, weil es sich um einen Samstag, Sonn- oder Feiertag handelt oder der Arbeitnehmer erkrankt ist oder der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt. Rz. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.2.4 Rundfunk, Presse, Kunst

Rz. 12 In diesem Bereich hat das BAG betont, dass – soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen – sich die nicht programmgestaltende, aber rundfunk- und fernsehtypische Mitarbeit an Sendungen i. d. R. nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen lässt.[1] Dagegen kann programmgestaltende Mitarbeit sowohl im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch im Rahmen...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.1 Aufzeichnungspflicht für Arbeitgeber

Das Mindestlohngesetz enthält Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in den genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen des § 2a SchwarzArbG oder nach § 8 Abs. 1 SGB IV (Minijobber und kurzfristig Beschäftigte) beschäftigen. Diese treffen grundsätzlich folgende Aufzeichnungspflichten für Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.3 Das Ende der Wartezeit

Rz. 25 Das Ende der Wartezeit richtet sich nach § 188 BGB, wobei wiederum danach zu differenzieren ist, ob für den Beginn der Frist der erste Tag des Arbeitsverhältnisses mitzählt oder nicht. § 193 BGB findet auf die Berechnung der Wartezeit keine Anwendung. Der Zeitraum von 6 Monaten verlängert sich deshalb nicht, wenn sein letzter Tag auf einen Sonntag, einen allgemeinen F...mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1.2 Klage auf Zeugnisberichtigung

Ist das Zeugnis aus Sicht des Arbeitnehmers inhaltlich oder formell falsch, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden. Auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitsgericht sachlich zuständig, da die Auseinandersetzung noch aus dem Arbeitsverhältnis herrührt,...mehr

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Arbeitszeugnis: Änderung un... / 2 Widerruf des Arbeitszeugnisses

Das Zeugnis ist keine Willenserklärung, sondern eine Schilderung der Leistung des Arbeitnehmers. Eine Willenserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, wenn sie aus Sicht des Erklärenden inhaltlich falsch war. Dies geht bei einem aus Sicht des Ausstellers falschen Arbeitszeugnis dagegen nicht. Ist ein Arbeitszeugnis objektiv falsch erteilt worden, kan...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.4 Einschränkung der Meldepflicht durch die Mindestlohnmeldeverordnung

Die Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV [1]) modifiziert die Meldepflichten nach § 16 MiLoG, § 18 AEntG und § 17b AÜG. Für den Fall, dass ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer an einem Beschäftigungsort zumindest teilweise vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr oder in Schichtarbeit, an mehreren Beschäftigungsorten am selben Tag oder in ausschließlich mobiler Tätigkeit beschäftigt...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 5.1 Urlaubsanspruch im Jahr der erfüllten Wartezeit

Rz. 30 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub ab dem Zeitpunkt, in dem die Wartezeit erfüllt ist, also auch noch für das laufende Kalenderjahr – es sei denn, er hat schon bei einem vorherigen Arbeitgeber Urlaub erhalten. Beispiel Der Arbeitnehmer tritt am 15.5. des Jahres in ein neues Arbeitsverhältnis ein; am 16.11. des Jahres verlangt ...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.5.1 Mindestlohnaufzeichnungs-Verordnung (MiLoAufzV)

Diese Aufzeichnungsverordnung sieht vor, dass ein Arbeitgeber, soweit der Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten beschäftigt ist, diese keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) unterliegen und er sich seine tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilt seiner Aufzeichnungspflicht gemäß § 17 MiLoG genügt, wenn für diese Arbeitnehmer n...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.6 Gesetzliche Vertreter juristischer Personen

Rz. 19 Die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen gelten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht als Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG; damit ist aber noch keine Aussage darüber gemacht, ob sie materiell-rechtlich Arbeitnehmer[1] oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige sein können und aus diesem Grund in den persönlichen Geltungsbereich des BUrlG fallen. Für Gesellschafter-Geschäf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.3 Beweislast im Rechtsstreit, Zuständigkeit

Rz. 13 Beruft sich ein selbstständiger Dienstnehmer darauf, er sei in Wirklichkeit Arbeitnehmer, so kann er dies von den Arbeitsgerichten in einer sog. Statusklage geltend machen. Für die Umstände, die die Arbeitnehmereigenschaft belegen sollen, trägt er die Beweislast. Er kann die Arbeitnehmereigenschaft auch inzident im Rahmen einer Klage auf Gewährung von Urlaub prüfen la...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.2 Delegation der Aufzeichnungspflicht

Die Aufzeichnungspflicht obliegt nach Abs. 1 Satz 1 dem Arbeitgeber und nach Abs. 1 Satz 2 dem Entleiher. Sie ist jedoch keine höchstpersönliche Pflicht. Daher darf der Arbeitgeber sie auf eine andere Person delegieren.[1] Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die arbeitsvertragliche Verpflichtung auferlegen, täglich entsprechende Leistungsnachweise zur Erfüll...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.1 Rechtscharakter der Wartezeit

Rz. 3 Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines vollen Urlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben, sondern er existiert nicht; stattdessen hat der Arbeitnehmer aber unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 BUrlG einen Teilurlaubsanspruch. Rz. 4 Soweit andere Auffassungen hierzu vertreten werden, nach denen der Url...mehr

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Arbeitszeugnis: Änderung un... / 1.1 Wechsel der Zeugnisart

Umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob der – ehemalige – Beschäftigte die Art des Zeugnisses ändern lassen darf. Dabei geht es oftmals darum, ob der Arbeitnehmer, der zunächst ein einfaches Zeugnis verlangt und erhalten hat, zu einem späteren Zeitpunkt ein qualifiziertes Zeugnis beanspruchen kann oder umgekehrt, der Mitarbeiter ein einfaches Zeugnis...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 6 Zulässige Abweichungen von § 4 BUrlG

Rz. 33 Die Dauer der Wartezeit kann einzelvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung nicht verlängert werden, andernfalls würde sie gegen § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verstoßen. Eine Verkürzung zugunsten des Arbeitnehmers ist hingegen zulässig. Da die Vorschriften aber nur für den gesetzlichen Urlaub gelten, kann ein darüber hinausgehender vereinbarter Urlaub – sofern nicht durc...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist, wer sich durch privatrechtlichen Vertrag dazu verpflichtet hat, eine unselbstständige weisungsgebundene Arbeit zu erbringen, vgl. dazu auch § 611a BGB. Hierunter fallen grundsätzlich auch geringfügig Beschäftigte aber auch Praktikanten i. S. d. § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Nicht hiervon erfasst sind Auszubildende. ...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst.[1] Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Prakti...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.1 Unbeachtliche Umstände

Rz. 20 Ob eine tatsächliche Beschäftigung erfolgt, ist gleichgültig. Ohne Bedeutung für die Erfüllung der Wartezeit sind daher Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit: Auch wenn die Elternzeit noch in der Wartezeit beginnt und der Arbeitgeber den Urlaub deshalb nach § 17 Abs. 1 BEEG kürzt, ist die Wartezeit nach 6 Monaten erfüllt, Zeiten des Ruhens d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 BUrlG knüpft den Anspruch auf den Vollurlaub daran, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit – 6 Monate – im Arbeitsverhältnis stand, bevor er den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub geltend machen kann. Diese vom Gesetz so bezeichnete Wartezeit zählt zu den Grundsätzen des Urlaubsrechts, die schon vor dem Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) allgemein...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.2.2 Handel, Vertrieb und Versicherungen

Rz. 10 Im Bereich des Handels können bezüglich von Franchisenehmern Abgrenzungsprobleme entstehen. Zwar sind Franchisenehmer regelmäßig selbstständig; werden sie allerdings durch die enge vertragliche Gestaltung so in die Organisation des Franchisegebers einbezogen, dass sie jeden unternehmerischen Freiraum verlieren, können sie auch Arbeitnehmer sein.[1] Ein Kommissionär ist...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.5 Wartezeit und Betriebsferien

Rz. 10 Ordnet der Arbeitgeber – ggf. mit Zustimmung des Betriebsrats – Betriebsferien an, so stellen sich hinsichtlich der Arbeitnehmer, die die Wartezeit noch nicht erfüllt haben, u. U. Sonderprobleme, weil hier ein Urlaubsanspruch noch nicht besteht, sofern sie in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs eingetreten sind und in einem Dauerarbeitsverhältnis stehen.[1] Es besteht...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.2 Sozial motivierte Tätigkeiten

Rz. 15 Freiwillige nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, sind keine Arbeitnehmer, aber nach § 13 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten haben sie einen Urlaubsanspruch nach den Regelungen des BUrlG. Dasselbe gilt für Entwicklungshelfer nach § 4 Nr. 4 EntwHelferG. Nach § 13 Abs. 2 BFDG haben Me...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.2 Unterbrechungen der Wartezeit

Rz. 21 Von Bedeutung für die Wartezeit sind hingegen rechtliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Wartezeit. Diese führen grundsätzlich dazu, dass die Wartezeit im Fall eines erneuten Arbeitsverhältnisses zwischen denselben Parteien wiederum vollständig zurückgelegt werden muss. Warum das Arbeitsverhältnis unterbrochen wurde, ist dabei zunächst gleichgült...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 5 Folgen der erfüllten Wartezeit

Rz. 29 Hat der Arbeitnehmer die Wartezeit erfüllt, so hat der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich den Anspruch auf den vollen Erholungsurlaub und nicht etwa nur für die bis zu diesem Zeitpunkt abgelaufenen 6 Monate. Schwierigkeiten können sich jedoch in den Einzelheiten ergeben. 5.1 Urlaubsanspruch im Jahr der erfüllten Wartezeit Rz. 30 Der Arbeitnehmer hat grundsät...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.1.1 Anwendungsbereich

Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland ist grundsätzlich verpflichtet, vor Beginn einer jeden Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung vorzulegen, wenn er einen oder mehrere Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen im Anwendungsbereich des MiLoG...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.5 Wiedereingliederungsverhältnis

Rz. 18 Ein Wiedereingliederungsverhältnis nach § 74 SGB V ist kein Arbeitsverhältnis – denn der Arbeitnehmer kann aufgrund seiner Erkrankung seine Arbeitspflicht gerade nicht erfüllen. Daher kann er auch nicht von der Arbeitspflicht befreit werden, was die Voraussetzung für eine Urlaubserteilung ist. Auf der Grundlage der stufenweisen Wiedereingliederung entstehen daher kein...mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / Zusammenfassung

Überblick Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserteilung nicht oder aus Sicht des Arbeitnehmers nicht ordnungsgemäß, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellung oder Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht klagen. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Verteilung der Beweislast bei einer angestrebten Zeugniskorrektur und welche Kosten auf den Arbeitgeber in e...mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1.1 Klage auf Zeugniserteilung

Zunächst müssen Beschäftigte ihren Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses geltend machen und diesen jedenfalls bei einem Zwischenzeugnis auch begründen. Dieses Verlangen ist regelmäßig gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben bzw. gegenüber demjenigen, der die Arbeitgeberfunktion, ggf. auch nur in bestimmten Bereichen (z. B. Personalleiter), wahrnimmt. Ist gar kein Arbeitszeugnis e...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.2 Meldepflicht des Entleihers

In Ergänzung hierzu trifft auch einen Entleiher eine Meldepflicht nach dem MiLoG [1], wenn dieser durch einen Verleiher mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer überlassen bekommt und in den Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen nach § 2a SchwarzArbG tätig ist. Der Sitz des Entleihers ist dagegen ohne Bedeutung. Auch hier muss der Entleiher vor Beginn jeder Werk- oder Dienstleist...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / Zusammenfassung

Überblick Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG zur Kontro...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.2.1 Transport und Verkehr

Rz. 9 Für den Bereich Transport und Verkehr hat das BAG darauf abgestellt, dass sich die Arbeitnehmereigenschaft schon aus der Art der Organisation der Tätigkeit ergeben kann. Danach war ein Co-Pilot Arbeitnehmer, da er den Weisungen des Flugkapitäns unterlag.[1] In den "Frachtführer-Entscheidungen" hat das BAG allein den Umstand, dass der Frachtführer das Firmenlogo und die ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.3 Berufsausbildung und Berufsbildung

Rz. 16 Auszubildende gelten als Arbeitnehmer i.S.d. § 2 BUrlG. In anderen Berufsbildungsverhältnissen (Umschulung, Fortbildung, Berufsausbildungsvorbereitung wie z.B. Berufspraktikanten, Volontäre[1]) i.S.d. § 26 BBiG ergibt sich ein Urlaubsanspruch über § 26 BBiG i.V.m. § 10 Abs. 2 BBiG, der darauf verweist, dass auch auf die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse die arbeits...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.3 Besonderheiten bei wiederholtem Tagesarbeitsverhältnis

Rz. 24 Wird ein Arbeitnehmer immer wieder zu kurzfristigen Arbeitsverhältnissen herangezogen, z. B. als studentische Aushilfe oder Sitzwache, stellt sich die Frage, ob hier die Wartezeit spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach dem ersten Einsatz erfüllt ist. Die Frage ist aber nicht aus dem Urlaubsrecht zu beantworten, sondern nach allgemeinem Vertragsrecht und Befristungs...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.1 Örtlicher Anwendungsbereich

Nach dem Gesetz gilt der Mindestlohn für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.[1] Auf den Unternehmenssitz des "Arbeitgebers" kommt es hingegen nicht an. ...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.5.2 Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV)

Insbesondere die Melde- und Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG werden durch die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung dahingehend eingeschränkt, dass sie nicht für Arbeitnehmer gelten, deren verstetigtes, regelmäßiges Monatsentgelt 4.461 EUR (brutto) überschreitet (bei der Ermittlung des verstetigten Monatsentgelts sind – ungeachtet ihrer Anrechenbarkeit auf den ge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.7 Sonstige Tätigkeiten

Rz. 20 Familienmitglieder sind dann Arbeitnehmer, wenn sie ihre Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbringen, andernfalls handelt es sich nur um eine familiär geprägte Mithilfe. Personen, die nach § 41 Strafvollzugsgesetz Arbeit leisten, leisten diese nicht aufgrund eines Arbeitsverhältnisses, sondern im Hinblick auf die angeordneten Maßnahmen. Die Freistellung reg...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3 Tariflicher Mindestlohn

Auch für Tarifverträge gilt der gesetzliche Mindestlohn. Aber auch die übrigen Regeln des Gesetzes, wie z. B. über Zeitkonten, sind bei Tarifverträgen zu beachten. Für sie gibt es keine Ausnahme. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Haustarifverträge und Sanierungstarifverträge, sodass insoweit unter Umständen die Sanierung von Unternehmen durch Tarifverträge, die mit L...mehr