Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2 Kosten des Personalabbaus

Der größte Kostenblock beim Personalabbau entsteht durch Zahlungen, die an die entlassenen Personen gehen. Die Gesetze und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland machen es den Arbeitgebern mit Ausnahme von Kleinstunternehmen schwer, Kündigungen betriebsbedingt auszusprechen. Gefordert wird eine sozial geprägte Vorgehensweise bei der Auswahl und eine Milderung d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3 Abschlusspolitische Maßnahmen zur Unterschreitung der Größengrenzen

Über abschlusspolitische Maßnahmen lassen sich die in Kapitel 3 dargestellten Eckwerte des Unternehmens mehr oder weniger stark beeinflussen, um als "echte" Personengesellschaft nach dem PublG die Offenlegung komplett zu vermeiden oder als Kapitalgesellschaft bzw. dieser gleichgestellten Personengesellschaft nach § 264a HGB zumindest in den Genuss von Offenlegungserleichteru...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.5 Effizienzsteigerung

Die Höhe der Personalkosten hängt auch von der Zahl der Mitarbeiter ab. Wird die Effizienz an einzelnen Arbeitsplätzen gesteigert, kann die gleiche Arbeit mit weniger Menschen erledigt werden. Das senkt die Personalkosten, sobald die Effizienzsteigerung in Personalabbau umgesetzt werden konnte. Im gewerblichen Bereich bietet sich zur Leistungssteigerung der Einsatz von Autom...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 2.1 Personalgewinnung/Recruiting

Die Potentiale von KI-Anwendungen bei der Personalgewinnung lassen sich am besten in chronologischer Reihenfolge – von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung – darstellen: Mithilfe von sogenannten generativen "Natural Language Processing (NLP)"-Anwendungen wie etwa GPT oder Microsoft Copilot lassen sich Stellenausschreibungs(entwürfe) automatisch aus Dokumenten generier...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.3 Datenschutz

Wichtigste Vorfrage und erste Weichenstellung im Datenschutz ist die Frage, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf die Verarbeitung (tatsächlich) anonymisierter Beschäftigtendaten ist das Datenschutzrecht von vornherein nicht anwendbar. Personenbezogene Daten sind z. B. dann nicht zwingend erforderlich, wenn Bewertungen von Informationen auf Behörden- od...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 4.2 Aktuelle und potenzielle Fremdkapitalgeber

Bei den Fremdkapitalgebern haben die Kreditinstitute im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen, wie z. B. Lieferanten, Mitarbeiter (Pensionsansprüche), Kunden (Garantieansprüche) und viele mehr, eine Sonderstellung. Durch das Kreditwesengesetz sowie aus eigenem wirtschaftlichem Interesse bestehen diese i. d. R. auf der Überlassung der Jahresabschlüsse bei Kreditverhandlungen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 4.4 Aktuelle und potenzielle Konkurrenten

Das größte Risiko der Offenlegung wird in Gestalt der Interessen der aktuellen und potenziellen Konkurrenten gesehen. Durch den Ausweis hoher Umsatz- oder Eigenkapitalrenditen könnten Nachahmer auf den Markt drängen und dabei die Margen verringern.[1] Diese Sichtweise ist jedoch kritisch zu hinterfragen. Relevante Informationen kaum ersichtlich So ist fraglich, welche relevant...mehr

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Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2 Haftung gegenüber Arbeitnehmern

Es ist zu unterscheiden, ob bei Arbeitnehmern Sach-, Vermögens- oder Personenschäden eintreten. Für Sach- und Vermögensschäden kommt – neben den allgemeinen Haftungsgrundsätzen – auch eine verschuldensunabhängige Haftung nach Auftragsrecht in Betracht. Bei Personenschäden besteht eine Haftungsbeschränkung und eine Verlagerung auf die gesetzliche Unfallversicherung. 2.1 Haftun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Zugunsten des Arbeitnehmers zwingende Regelung

Rz. 4 Bei § 21 BEEG handelt es sich nach ganz herrschender Meinung[1] um eine einseitig zwingende Vorschrift. Von ihr kann daher nur zugunsten des Arbeitnehmers, nicht aber zu seinem Nachteil abgewichen werden. § 21 Abs. 1 stellt klar, dass durch Tarifvertrag über das BEEG hinausgehende weitere Arbeitsfreistellungen zu Kinderbetreuungszwecken geschaffen werden können. Zugleic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 1.2 Persönliche Bereitschaft des Betroffenen

Grundsätzlich wird es zur Beschäftigung eines Mitarbeitenden während einer AU-Phase nur kommen, wenn das ausdrücklich in seinem Interesse liegt und er die Bereitschaft dazu signalisiert. Das ergibt sich schon dadurch, dass ein Beschäftigter ja nur freiwillig nähere Angaben zu den Umständen, zu bestehenden Einschränkungen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten macht. Das aber macht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 3 Haftung gegenüber Betriebsangehörigen

Für Personenschäden, die der Arbeitnehmer einem Arbeitskollegen zufügt, greifen die sozialrechtlichen Sondervorschriften des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII), welches die Rechtsgrundlagen der vormals in der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelten gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. § 105 SGB VII enthält im Ergebnis einen Haftungsausschluss. Denn nach dieser Vors...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Kausalität

Rz. 13 Für die Vertretungsfälle des § 21 Abs. 1 gelten die allgemeinen für den Sachgrund der Vertretung von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze. Damit ein Vertretungsfall als Befristungsgrund anerkannt werden kann, ist daher stets erforderlich, dass durch den zeitweisen Ausfall eines beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers ein als (nur) vorübergehend eingeschätz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Berechnung der Beschäftigtenzahl (§ 21 Abs. 7)

Rz. 42 Mit § 21 Abs. 7 wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei der Ermittlung der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer nur der Elternzeitberechtigte (bzw. der zur Betreuung des Kindes freigestellte Arbeitnehmer) oder die für ihn eingestellte Ersatzkraft mitgezählt wird, wenn die Anwendung arbeitsrechtlicher Gesetze von der Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.2 Arbeitsrechtliche Haftungsbeschränkung

Die aus den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches resultierende Haftung des Arbeitnehmers wurde allgemein als zu streng empfunden. Denn im Rahmen des auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses können auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen, die zwar für sich betrachtet fahrlässig sind, mit denen aber aufgrund der me...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 4 Haftung gegenüber Außenstehenden

Fügt der Arbeitnehmer bei Verrichtung seiner Arbeit einem außenstehenden (betriebsfremden) Dritten einen Schaden zu, so haftet er diesem auf Ersatz des Schadens nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB. Eine Haftungsbeschränkung wie sie mit dem Modell des innerbetrieblichen Schaden...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2 Voraussetzungen

Rz. 36 Der Gesetzgeber räumt dem Arbeitgeber mit § 21 Abs. 4 ein Sonderkündigungsrecht in den Fällen ein, in denen die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers endet oder er seine Zustimmung nicht verweigern kann. Dadurch soll dem Arbeitgeber das Risiko genommen werden, aufgrund der Einstellung einer Ersatzkraft für den in Elternzeit weilenden Mitarbeiter möglicherweise d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.1 Das allgemeine zivilrechtliche Haftungssystem

Der Arbeitnehmer muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Schäden einstehen, die dem Arbeitgeber hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitnehmer obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten dar, so kommt eine Haftung auf Schadensersatz nach § 280 Abs. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.1 Haftung nach allgemeinem Zivilrecht für Sach- und Vermögensschäden

Der Arbeitgeber muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Sach- und Vermögensschäden einstehen, die den Arbeitnehmern hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden arbeitsvertraglichen Nebenpflichten oder Fürsorgepflichten dar, so kommt e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.5 Haftung für Personenschäden

Die Haftung für Personenschäden bei Arbeitnehmern wird durch § 104 SGB VII beschränkt. Nach allgemeinem Haftungsrecht würde der Arbeitgeber an sich für jeden Personenschaden eines Arbeitnehmers, den er fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, haften. § 104 SGB VII verlagert die Haftung jedoch ganz überwiegend auf die gesetzliche Unfallversicherung. Personenschäden sind Verlet...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.3.1 Rechtsprechung des BAG

Das BAG trennt zwischen 2 Anspruchsgrundlagen und ihren jeweiligen Voraussetzungen:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2.1 Voraussetzungen einer wirksamen Mankoabrede

Mit seinen Entscheidungen vom 17.9.1998[1] und 2.12.1999[2] hat das BAG seine Position zu der Frage, wann eine vertraglich vereinbarte sog. Mankoabrede zulässig ist, neu definiert und dies zum Teil unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.3 Weitere Anwendungsfälle

Widerspruch bei Betriebsübergang Bei Ausübung des Widerspruchsrechts nach einem erfolgten Betriebsübergang [1] entsteht rückwirkend kein Arbeitsverhältnis zum Betriebserwerber, weil der Widerspruch auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirkt.[2] Der Arbeitnehmer hat bei tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung dennoch einen Vergütungsanspruch gegen den Betriebserwerber.[3...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.2 Die generellen Haftungsstufen (Fahrlässigkeitsstufen)

Vorsatz setzt das Wissen und Wollen des Schadens voraus. Vorsatz ist als Absicht und als bedingter Vorsatz denkbar. Absicht liegt dann vor, wenn der Schaden vom Arbeitnehmer angestrebt wurde, z. B. bei mutwilliger Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Für den bedingten Vorsatz ist es ausreichend, dass der Arbeitnehmer den Eintritt des Schadens billigend in Kauf genommen ha...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.4 Umfang der Ersatzpflicht/Schadensberechnung

Ist der Arbeitnehmer ganz oder mit einer bestimmten Quote zum Schadensersatz verpflichtet, so sind bei der Schadensberechnung grundsätzlich alle Nachteile zu berücksichtigen, die der Arbeitgeber infolge des pflicht- und/oder gesetzwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers erlitten hat.[1] In aller Regel findet diese Schadenskompensation auf finanzieller Ebene statt. Das heißt, d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.3 Haftung für Sach- und Vermögensschäden ohne Verschulden

Der Arbeitgeber haftet auch ohne Verschulden nach § 670 BGB, wenn sich im Sach- und Vermögensschaden ein besonderes, vom Arbeitgeber zu tragendes und nicht mit der Arbeitsvergütung abgegoltenes Risiko verwirklicht hat. Praxis-Beispiel Beschädigung des Privatfahrzeugs des Arbeitnehmers Vielfach werden betrieblich veranlasste Fahrten mit dem privaten Pkw des Arbeitnehmers durchg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.2 Versicherungspflicht des Arbeitgebers

Bei der Konkretisierung der Ersatzpflicht des Arbeitnehmers im Einzelfall spielt die Frage, ob der Arbeitgeber für das konkrete Risiko eine Versicherung abgeschlossen hat oder das Risiko zumindest versicherbar gewesen wäre, eine wichtige Rolle. Klar ist zunächst, dass der Arbeitgeber bestehende Versicherungen, also z. B. Betriebshaftpflicht-, Kasko- oder Feuerversicherung vo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.6 Realisierung des Schadensersatzanspruchs

Steht fest, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen bestimmten Betrag als Schadensersatz zu leisten hat, so kann zumindest im fortbestehenden Arbeitsverhältnis die Abwicklung auf zweierlei Wegen erfolgen: Zum einen kann der Arbeitgeber den Schadensersatzbetrag durch Einbehalt vom laufenden Arbeitsentgelt – ggf. in Raten – ausgleichen. Für eine solche Aufrechnung[1] steht ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Befristung mit und ohne Sachgrund

Rz. 10 Beabsichtigt der Arbeitgeber den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, so benötigt er hierfür grds. immer einen Sachgrund. Ausnahmsweise kann eine Befristung ohne Sachgrund erfolgen, bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 TzBfG; bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 4 Jahren in den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unter...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 3 Arbeitsfähig – ganz oder gar nicht?

Arbeitsunfähigkeit – typisch deutsch? Dass Patienten, die erwerbstätig sind, bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen vom Arzt für einen bestimmten Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten und in der angegebenen Frist dann i. d. R. zu Hause bleiben, erscheint in der deutschen Arbeitswelt vielfach als unantastbare Selbstverständlichkeit, obwohl die dadurc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 1 Begriff der Haftung

Der Begriff der Haftung bezeichnet die Verpflichtung des Einzelnen, für die Folgen des eigenen Verhaltens einstehen und ggf. die einem anderen zugefügten Schäden ersetzen zu müssen. Die Normen, die diese "Haftpflicht" im Privatrechtsverkehr begründen, sind im allgemeinen Zivilrecht[1] geregelt. Sie gelten grundsätzlich auch für den Arbeitnehmer. Seine Haftpflicht gegenüber a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Bei § 19 handelt es sich nicht nur um die Regelung einer besonderen Kündigungsfrist, die im Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Elternzeit einzuhalten ist, die Vorschrift gewährt dem elternzeitberechtigten Arbeitnehmer vielmehr ein fristgebundenes Sonderkündigungsrecht. [1] Dabei kommt der Regelung eine doppelte Zweckrichtung zu: Zum einen wird dem I...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.5 Begrenzung der Haftungssumme

Sind die Voraussetzungen eines Haftungstatbestands erfüllt, so haftet der Arbeitnehmer auf Ersatz des angerichteten Schadens mit der auf ihn nach dem Modell des innerbetrieblichen Haftungsausgleichs entfallenden Quote. Eine summenmäßige Begrenzung ist gesetzlich nicht vorgesehen! Zuweilen wird diskutiert, ob die Haftung des Arbeitnehmers nicht auf eine bestimmte Höchstsumme be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern die Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz häufig über die gesetzlich eingerichtete Insolvenzsicherung hinaus zusätzlich privatrechtlich ab. Diese privatrechtliche Absicherung erfolgt z. B. über das Modell der doppelseitigen Treuhand (sog. Contractual Trust Agreement – CTA-Modelle). Im Rahmen einer V...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.4 Befristungsdauer

Rz. 18 Der Arbeitgeber kann bei einem vorübergehenden Ausfall eines Stammarbeitnehmers darüber bestimmen, ob er den Arbeitsausfall überhaupt überbrücken will. Es steht ihm frei, nur für einen bestimmten Zeitraum der Abwesenheit des Arbeitnehmers eine Ersatzkraft einzustellen. Daher bedarf die vertraglich vereinbarte Befristungsdauer keiner eigenen sachlichen Rechtfertigung. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktisches Arbeitsverhältnis / 3 Grenzen des faktischen Arbeitsverhältnisses

Da Sinn und Zweck des faktischen Arbeitsverhältnisses vor allem der Erhalt der Lohnansprüche des Arbeitnehmers ist, greift die Rechtsfigur nicht ein, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbracht hat. Wurde das Arbeitsverhältnis nicht in Vollzug gesetzt, hat der Arbeitnehmer also keine Arbeitsleistung erbracht, steht einer rückwirkenden Nichtigkeit nichts entgegen. Gl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.1 Haftung nach allgemeinen Regeln

Haben die Parteien keine gesonderte Mankoabrede getroffen und liegt auch nicht der besondere Fall der Mankohaftung vor, so haftet der Arbeitnehmer nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Das heißt, es kommt ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB ebenso in Betracht, wie ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Berechnung der Fristen

Rz. 7 Für die Berechnung der Dauer der Elternzeit gelten die §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB.[1] Wird die Elternzeit von einem Berechtigten in vollem Umfang in Anspruch genommen, so endet die Elternzeit nach § 15 Abs. 2 BEEG i. d. R. an dem Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes. Praxis-Beispiel Ende der Elternzeit Das Kind wurde am 9.5.2022 geboren und vollendet so mit Ablauf des...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / Zusammenfassung

Überblick Für die Haftung des Arbeitnehmers gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Laufe der Zeit hat allerdings eine Anpassung der zivilrechtlichen Haftungsgrundsätze an die besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse des Arbeitsverhältnisses stattgefunden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die vom Bundes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Keine Angabe von Kündigungsgründen

Rz. 6 Die Motivation des Arbeitnehmers für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts des § 19 ist letztlich gleichgültig. Der Gesetzgeber sah davon ab, bestimmte Gründe in Zusammenhang mit der Kindererziehung als Voraussetzung für die Ausübung des Kündigungsrechts vorzuschreiben. Der Arbeitnehmer muss die Gründe für die Kündigung daher dem Arbeitgeber auch auf Verlangen nicht ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Rechtsfolgen der Sonderkündigung

Rz. 13 Die Rechtsfolgen der Sonderkündigung nach § 19 unterscheiden sich nicht von denen jeder anderen Kündigung. Bei Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist endet das Arbeitsverhältnis endgültig zum Ablauf der Elternzeit. Daher ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsplatz anderweitig zu besetzen, dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer steht kein gesetzlicher Wiedereinstell...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Schriftform

Rz. 12 Auch eine auf § 21 gestützte Befristungsabrede muss unter Beachtung der allgemeinen Formvorschrift des § 14 Abs. 4 TzBfG schriftlich erfolgen. Insoweit gelten die §§ 125 ff. BGB. Hierfür bedarf es im Regelfall zweier Originalunterschriften auf einer Vertragsurkunde. Die Schriftform wird aber auch gewahrt, wenn der Arbeitgeber in einem von ihm unterzeichneten, an den A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern darüber hinaus ihre Verpflichtungen aus einer Direkt-/Pensionszusage häufig zusätzlich privat ab. Dies geschieht z. B. durch die Übertragung von entsprechenden Vermögenswerten auf einen Treuhänder. In diesen Fällen besteht bei Insolvenz des Arbeitgebers die Möglichkeit des steuerfreien Erwerbs der Ansprüche durch den Arbeitnehmer. Allerdings gilt dies nur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Insolvenzschutz / 3 Leistungen aus der Insolvenzsicherung

Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung – bei Rückversicherung des Lebensversicherungsunternehmens[1] – und des Dritten, über den die privatrechtliche Insolvenzsicherung abgewickelt wird, gehören im Insolvenzfall zu den Einkünften, zu denen die Versorgungsleistungen gehören würden, wenn der Sicherungsfall nicht eingetreten wäre. Durch die Insolvenzsicherung der betrieb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Zweckbefristung

Rz. 27 Nach der aktuellen Fassung des § 21 Abs. 3 ist eine Zweckbefristung ausdrücklich möglich, wenn sich die Dauer der Befristung für die Ersatzkraft den in den Abs. 1 und 2 genannten Zwecken entnehmen lässt und der Vertragszweck schriftlich eindeutig vereinbart wird.[1] Eine Befristung ist daher etwa "bis zum Ablauf der Elternzeit" möglich, eine entsprechende arbeitsvertr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Freistellung zur Kinderbetreuung

Rz. 23 Die auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhende Arbeitsfreistellung für Zeiten zur Betreuung eines eigenen oder eines adoptierten Kindes stellt nach § 21 Abs. 1 einen Sachgrund für die befristete Einstellung einer Ersatzkraft dar. Die Freistellung muss dabei nicht zeitlich an die Elternzeit anknüpfen[1], die Vorschrift enthäl...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2.2 Rechtsfolgen

Hinsichtlich der Rechtsfolgen einer vertraglich vereinbarten sog. Mankoabrede ist zu unterscheiden:mehr

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bAV: Insolvenzschutz / Zusammenfassung

Überblick Die betriebliche Altersversorgung ist bei Insolvenz des Arbeitgebers gesetzlich über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Die Ansprüche der Arbeitnehmer gehen nicht verloren. Ergänzend können durch privatrechtliche Maßnahmen die Rechte der Arbeitnehmer über den gesetzlichen Insolvenzschutz hinaus geschützt werden. Der Insolvenzschutz der betrieblichen Alters...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.4 Ausschluss des Kündigungsschutzgesetzes (§ 21 Abs. 5)

Rz. 39 Auf eine Kündigung nach § 21 Abs. 4 ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG bedarf die Kündigung daher nicht. Dies hat für den Arbeitgeber die positive Folge, dass er das Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung durch verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe nicht nachweisen muss. Der gekündi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7 Sonderfall: Haftung für Waren- oder Kassenfehlbestände (Mankohaftung)

Eine besondere Rolle, die oft mit dem Begriff "Mankohaftung" umschrieben wird, nimmt in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung die Haftung des Arbeitnehmers für Waren- und/oder Kassenfehlbestände ein. Hierbei sind 3 Fälle zu unterscheiden: Die Parteien haben eine spezielle Vereinbarung über die Haftung des Arbeitnehmers getroffen (vertragliche Mankoabrede). Die Parteien haben ...mehr