Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.2 Anfechtung

Die unwahre Beantwortung einer in einem Einstellungsfragebogen zulässigerweise gestellten Frage ist eine arglistige Täuschung und berechtigt daher zur Anfechtung.[1] Zum Fragerecht des Arbeitgebers bei der Einstellung und den Folgen falscher Angaben des Bewerbers Einstellung von Arbeitnehmern. Wegen gesundheitlicher Mängel kann die Anfechtung begründet sein, wenn dem Arbeitne...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3 Weitere Aspekte der Schadensaufteilung

Obgleich im Hinblick auf die Vielfalt möglicher Schadensursachen kein abschließender Katalog existieren kann, zählen zu den über den Grad des Verschuldens hinaus noch zu berücksichtigenden Umständen regelmäßig folgende Aspekte: Gefahrgeneigtheit der Arbeit, Betriebsrisiko des Arbeitgebers, Organisationsverantwortung des Arbeitgebers hinsichtlich der Betriebsabläufe, ein vom Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktisches Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Wesentlicher Sinn und Zweck des faktischen Arbeitsverhältnisses ist es, dem Arbeitnehmer den Vergütungsanspruch bei fehlender vertraglicher Anspruchsgrundlage zu sichern, weil eine Anfechtung rückwirkend auf den Zeitpunkt des vermeintlichen Vertragsschlusses wirkt. Der Arbeitnehmer müsste danach das an ihn gezahlte Gehalt zurückzahlen – eine Rückerstattung seiner erb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.3 Mankohaftung

Für den Arbeitgeber ist es oft schwierig, den Nachweis darüber zu führen, welcher konkrete Schaden ihm aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers entstanden ist. Regelmäßig stellt sich das Problem, dem Arbeitnehmer aufgrund eines konkreten (Fehl-)Verhaltens eine konkrete Verantwortung für das Abhandenkommen bestimmter Gegenstände oder bestimmter Kassenbeträge nachzuweisen. 2.7...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 2 Wie ist vorzugehen?

Um entscheiden zu können, ob ein Einsatz des Betroffenen während der AU mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu vereinbaren ist und keine anderen Risiken mit sich bringt, muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ein gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter seine Tätigkeiten ausüben kann oder nicht. I. d. R. muss der Arbeitgeber das selbstveran...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / Zusammenfassung

Überblick Wer von einem Arzt eine Bescheinigung über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, muss nicht in jedem Fall dem Arbeitsplatz ganz fernbleiben. Wenn die krankheitsbedingten Einschränkungen nur bestimmte Tätigkeiten betreffen und andere anfallende Arbeiten problemlos erledigt werden können, ist das grundsätzlich möglich. Das ist oft nicht nur für den Arbeitg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.1 Ausnahmen vom Haftungsprivileg

Grundsätzlich greift das Haftungsmodell der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung für alle Arbeitsverhältnisse, in denen infolge betrieblicher Veranlassung eine schädigende Handlung stattfand. Ausnahmen können jedoch im Bereich von Führungskräften bestehen. Ein Vorgesetzter, der im Rahmen der ihm vom Arbeitgeber übertragenen Weisungsbefugnis seine ihm als Erfüllungsgehilfen de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.3 Organisationsverantwortung des Arbeitgebers

Bei der Bestimmung der Haftungsquote des Arbeitnehmers spielt ferner die allgemeine Organisationsverantwortung des Arbeitgebers für die Abläufe in seinem Betrieb eine große Rolle. Organisationsfehler sind im Rahmen des § 254 BGB zulasten des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen und eine sinnvolle Gestaltung der Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktisches Arbeitsverhältnis / 1 Grundsätze

Beim faktischen Arbeitsverhältnis[1] fehlt es an der wirksamen Vertragsgrundlage, da diese von Anfang an nichtig ist, z. B. durch Rechtsverstoß[2] oder rückwirkend durch Anfechtung.[3] Die im Fall unwirksamer Verträge nach allgemeinem Zivilrecht gemäß § 142 Abs. 1 BGB an sich geltende Rechtsfolge, die Rückabwicklung der ausgetauschten Leistungen (sog. "ex-tunc"-Wirkung), bereit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Unter Arbeitgeberhaftung wird üblicherweise die Haftung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern seines Unternehmens verstanden. Grundsätzlich richtet sich die Haftung nach den allgemeinen zivilrechtlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Allerdings wird durch die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung die Haftung des Arbeitgebers für Persone...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Rechtsfolgen der Befristung

Rz. 33 Das nach § 21 wirksam befristete Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, bei Vorliegen einer Zweckbefristung mit der Zweckerreichung (z. B. Ende der Elternzeit) und rechtzeitiger Ankündigung nach § 15 Abs. 2 TzBfG. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Ersatzkraft einen Sonderkündigungsschutz, etwa nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG oder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung ist aufgrund ihrer doppelten Schutzrichtung zwingend und kann insbesondere nicht durch eine arbeitsvertragliche Regelung ausgeschlossen oder abgeändert werden. Dies gilt auch für eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Allerdings steht es dem Arbeitgeber frei, ob er nach Zugang der Kündigung auf die Einhaltung der 3-Monatsfrist verzichtet. § 19 ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Einhaltung der Schriftform

Rz. 5 Auch das Sonderkündigungsrecht nach § 19 kann nur unter Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen einer Kündigung ausgesprochen werden. Dies bedeutet, dass auch hierfür die Schriftform des § 623 BGB zu beachten ist. Dies setzt nach § 126 Abs. 1 BGB voraus, dass das Kündigungsschreiben vom Aussteller eigenhändig unterzeichnet ist. Eine Kündigung durch Telefax erfüllt d...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.1 Fehler in der Begründung des Arbeitsverhältnisses

Ein faktisches oder fehlerhaftes Arbeitsverhältnis entsteht, wenn der Arbeitnehmer Arbeit geleistet hat, ohne dass dafür eine wirksame Vertragsgrundlage bestand. Voraussetzung ist das Vorliegen zweier korrespondierender Willenserklärungen, die zwar auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichtet sind, wenigstens eine von ihnen allerdings unwirksam oder anfechtbar ist. Umge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Vorschrift regelt insbesondere einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags einer Ersatzkraft eines in Mutterschutz oder Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers (Abs. 1–3). Des Weiteren wird ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des befristeten Arbeitsvertrags der Ersatzkraft in bestimmten Fällen zum Ende der Elternzeit des vertretenen Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Betriebe und Verwaltungen

Rz. 4 Da das MuSchG keinen eigenständigen Betriebsbegriff verwendet, ist bei § 26 Abs. 1 auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff abzustellen. Danach versteht man unter einem Betrieb eine organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von technischen und immateriellen Mi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Elternzeit

Rz. 21 Unter Elternzeit i. S. d. § 21 Abs. 1 ist die Elternzeit unter den Voraussetzungen der §§ 15, 16 BEEG zu verstehen. Allerdings wird richtigerweise die Auffassung vertreten, dass auch bei irrtümlicher Annahme der Voraussetzungen der Elternzeit eine vorgenommene Befristung des Arbeitsvertrags der Ersatzkraft rechtmäßig ist.[1] Die erfolgte Flexibilisierung der Elternzeit...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Das Gesetz lässt durch Satz 2 für alle schwangeren und stillenden Frauen unabhängig von ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Eine Sonn- und Feiertagsarbeit ist danach zulässig, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Die betriebliche Altersversorgung ist für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers verpflichtend nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zu schützen. Träger der Insolvenzsicherung, der bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers für dessen Verpflichtung einsteht, ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 1 Begriff der Arbeitgeberhaftung

Der Begriff der Haftung bezeichnet die Verpflichtung des Einzelnen, für die Folgen des eigenen Verhaltens einstehen und ggf. die einem anderen zugefügten Schäden ersetzen zu müssen. Die Normen, die diese "Haftpflicht" im Privatrechtsverkehr begründen, sind im allgemeinen Zivilrecht[1] geregelt. Mit Arbeitgeberhaftung ist regelmäßig zum einen die Haftung des Arbeitgebers gege...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.2 Haftung für Verstöße gegen Art. 15 Abs. 1 DSGVO

Werden die Pflichten aus § 15 Abs. 1 DSGVO (Auskunftsrecht) verletzt, sind Arbeitgeber zur Zahlung immateriellen Schadensersatzes verpflichtet.[1] Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt und dieser kausal zu einem materiellen oder immateriellen Schaden geführt hat. Das für den Schadensersatzanspruch erforderliche Verschul...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.1 Gefahrgeneigte Tätigkeit

Der Begriff der Gefahrgeneigtheit der Arbeit hat seine Rolle als generelle Voraussetzung für das Eingreifen von Haftungserleichterungen verloren. Damit ist er jedoch nicht völlig hinfällig geworden. Er behält weiterhin ein großes Gewicht bei der Schadensaufteilung im Bereich der mittleren Fahrlässigkeit. Unter einer gefahrgeneigten Tätigkeit ist eine Arbeit zu verstehen, die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2 Vertragliche Mankoabrede

Unter einer Mankoabrede wird der ausdrückliche Abschluss einer Vereinbarung (meist als Klausel im Arbeitsvertrag) verstanden, wonach der Arbeitnehmer für einen Fehlbestand einzustehen hat. Einerseits ist eine Mankoabrede wegen des auch im Arbeitsrecht herrschenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit[1] grundsätzlich zulässig. Andererseits muss die Mankoabrede mit den von der Rec...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.3.2 Darlegungs- und Beweislast

Nach § 619a BGB muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Pflichtverletzungen und das Verschulden hieran nachweisen, wenn er Schadensersatzansprüche geltend macht. Diese spezielle arbeitsrechtliche Regelung weicht von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB ab, wonach der Schuldner allgemein sein fehlendes Verschulden an einer Pflichtverletzung nachweisen muss. Der Gesetzgeber hat durch § 619a ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Mutterschutzrechtliche Ruhezeit (§ 4 Abs. 2)

Rz. 11 Das Arbeitszeitgesetz sieht für alle Arbeitnehmer in § 5 ArbZG eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor. Allerdings sind Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen und Arbeitgeber nach den Abs. 2 und 3 möglich. Für schwangere oder stillende Frauen sieht § 4 Abs. 2 nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3 Das Modell des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

Infographic Nach nunmehr einhelliger höchstrichterlicher Auffassung greift die arbeitsrechtliche Haftungsmilderung bei jeder Art von betrieblich veranlasster Tätigkeit. Auf eine besondere Gefahrgeneigtheit der jeweiligen Tätigkeit[1] kommt es (insoweit) nicht mehr an. Die Haftungserleichterung gilt auch für Auszubildende.[2] Inhaltlich differenziert das Haftungsmodell des inn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Natürlich sollten alle am Arbeitsunfähigkeitsverfahren Beteiligten, also Patient, behandelnder Arzt und Betrieb, ein natürliches Interesse daran haben, dass die Gesundheit des Betroffenen möglichst bald und vollständig wieder hergestellt wird. Dazu ist in vielen Fällen Ruhe und Schonung und damit auch das Fernbleiben vom Arbeitsplatz angebracht. Würde das nicht beachtet und ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.4 Haftung bei Betriebsrisiko

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten gemäß § 615 Satz 3 BGB im Fall der Unmöglichkeit, die Arbeitsleistung anzunehmen, die Vergütung weiterzubezahlen. Er trägt grundsätzlich das Betriebsrisiko, das sich dahingehend auswirken kann, dass aufgrund äußerer Umstände nicht gearbeitet werden kann (z. B. Brand, Stromausfall, Naturkatastrophen). Bei öffentlich-rechtlich verfügten Be...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Bekanntgabe in einem elektronischen Verzeichnis (§ 26 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Im Rahmen der Neuregelung des Mutterschutzgesetzes wurde das Verfahren für die Bekanntgabe des MuSchG durch den Arbeitgeber für diesen vereinfacht und das Gesetz der betrieblichen Realität angepasst. Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 ist der Arbeitgeber von der Verpflichtung zum Aushang/zu Auslage einer Kopie des Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht entbunden, wenn er das ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Von der Rückwirkung betroffene Steuerarten

Rz. 50 Hinsichtlich des sachlichen Regelungsbereichs erfasst die Rückwirkung alle Steuerarten, die an das Einkommen und das Vermögen anknüpfen. Dies sind ESt und KSt mit Annexsteuern (SolZ bzw. KiSt) sowie, nach der ausdrücklichen Regelung des § 2 Abs. 1 S. 2 UmwStG, auch die GewSt. Die Rückwirkung hat keine Auswirkungen auf Verkehrs- und Verbrauchsteuern, örtliche Aufwandst...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigtenzahl (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach dem Gesetzeswortlaut besteht die Aushangpflicht nur, wenn in der maßgeblichen Organisationseinheit regelmäßig mehr als 3 Frauen beschäftigt werden. Dabei ist es ausreichend, dass die Frauen nach § 1 unter den Geltungsbereich des MuSchG fallen. Unerheblich ist dabei, ob die Frauen selbst schwanger sind oder stillen, ebenso wenig ist von Belang, ob sie noch in einem...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die vorher in § 8 MuSchG a.F. für die Mehrarbeit für diese Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die früher in § 8 MuSchG a.F. für die Nachtarbeit für diese Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die früher in § 8 MuSchG a. F. für die Sonn- und Feiertagsarbeit dieser Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und still...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

Rz. 5 Das Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften ist in § 21 im Gegensatz zu anderen Normen nicht geregelt. Die Vorschrift des § 21 stellt eine selbstständige Befristungsregelung dar. Sie stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[1] eine Konkretisierung des Sachgrunds der Vertretung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG dar. Liegen die Voraussetzungen der Bestimmun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 UmwStG, Art. 15 FRL und § 42 AO

Rz. 69 Art. 15 FRL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine steuerneutrale Umwandlung zu versagen, wenn der hauptsächliche Beweggrund oder einer der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder -umgehung ist; davon kann ausgegangen werden, wenn der Umwandlungsvorgang nicht auf vernünftigen wirtschaftlichen Gründen, insbesondere der Umstrukturierung oder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.5 Rechtsmissbrauch

Rz. 19 Von der Möglichkeit einer Befristung nach § 21 kann der Arbeitgeber, etwa bei verschiedenen Vertretungsfällen, auch wiederholt Gebrauch machen, sodass es zu länger dauernden Vertretungsfällen kommen kann.[1] Die obige Rechtsprechung zur wiederholten Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG sowie § 21 Abs. 1 des BAG stieß vor dem Hintergrund des europäi...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 12 Ist die Arbeitnehmerin durch ihren Arbeitsvertrag zur Ableistung von Mehrarbeit verpflichtet, kann das Beschäftigungsverbot des § 4 dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin zumindest zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 26 Die Beschäftigungsverbote des § 6 können dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarte...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.2 Unfallstelle abriegeln

Selbstverständlich muss im Zuge der unmittelbaren Gefahrenabwehr dafür gesorgt werden, dass an einer Unfallstelle evtl. drohende weitere Gefahren so weit wie möglich eingedämmt werden (z. B. gefahrdrohende Bewegungen und Prozesse stoppen, Kipp- und Sturzgefahren verhindern). Wichtig Unfallstelle absperren Alle weiteren Eingriffe an der Unfallstelle müssen aber aus Gründen der ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.7 Kontakt mit Medienvertretern

Bei allen betrieblichen Stör- und Unglücksfällen ist der Kontakt mit den Medien eine schwierige Gratwanderung. Pauschale Verhaltensregeln sind kaum zu treffen. Während größere Betriebe zuständige Fachabteilungen haben, die in solchen Fällen die Kommunikation übernehmen, müssen in kleineren Unternehmen die Verantwortlichen vor Ort auch diese Aufgabe selber wahrnehmen. Polizei ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Ausbildung zwischen 20 und 22 Uhr (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 12 Das Gesetz lässt durch Satz 2 auch für alle schwangeren und stillenden Schülerinnen und Studentinnen i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 unabhängig von Ausbildungsberuf oder Branche Ausnahmen vom grds. Verbot der Nachtarbeit bis 22 Uhr zu. Das Gesetz lässt die Ausbildung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr zu, wenn sich die Frau hierzu ausdrücklich bereit erklärt, die Teilnahme zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / a) Abgrenzung von freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern

Rz. 11 Softwareentwicklung kann vor dem Hintergrund der komplexen Anforderungen an die Software häufig nicht von einzelnen Personen erbracht werden, sondern bedarf des Zusammenwirkens mehrerer. Auftraggeber im Bereich der Softwareentwicklung versuchen daher vielfach, die Auftragnehmer in unterschiedlichem Umfang in bestimmte Entwicklungsstrukturen einzugliedern. In diesen Fä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Rubrum für alle Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Rz. 141 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.6: Rubrum für alle Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Zwischen _________________________ (Bezeichnung und Rechtsform des Arbeitgebers; Straße, Hausnummer; PLZ, Ort; Name und Vorname des Vertretungsberechtigten) – nachfolgend: Arbeitgeber – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / aa) Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

Rz. 221 Nach § 2 Abs. 1 TzBfG ist teilzeitbeschäftigt ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist keine regelmäßige Wochenarbeitszeit vereinbart, liegt Teilzeitbeschäftigung vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / d) Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Arbeitnehmer)

Rz. 53 Die Rechtswahl bei Individualarbeitsverträgen[147] gem. Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO[148] darf dem Arbeitnehmer nicht den Schutz durch die zwingenden Vorschriften des Rechts an seinem Arbeitsort nehmen. Sofern er seine Arbeit gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat verrichtet, schützt ihn das Recht am Ort der einstellenden Niederlassung oder jene im Staat der sonst engs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / aa) Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers

Rz. 168 Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag (§ 3 Abs. 1 TzBfG). Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag (befristeter Arbeitsvertrag) liegt vor, wenn seine Dauer kalendermäßig bestimmt ist (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergi...mehr