Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeberpflichten

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Ablösung bei Liquidation eines Unternehmens

Um zu vermeiden, dass die Auflösung eines Unternehmens nur daran scheitert, weil noch Versorgungsleistungen zu erbringen sind ("Rentenverwaltung"), enthält § 4 Abs. 4 BetrAVG die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die vollständige Liquidation eines Unternehmens. Eine Versorgungszusage kann danach von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 2.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Arbeitsrechtlich werden ausländische Arbeitnehmer grundsätzlich ebenso behandelt wie deutsche Arbeitnehmer. Gegenüber einem Ausländer können sich für den Arbeitgeber jedoch gesteigerte Pflichten ergeben, die aus der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers folgen (z. B. bei erkennbaren Sprachproblemen). U. U. ergibt sich eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei de...mehr

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Betriebsprüfung / Zusammenfassung

Begriff Aufgabe der Betriebsprüfung ist es zu prüfen, ob die Einnahmen zur Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig erhoben wurden. Die Rentenversicherungsträger prüfen mindestens alle 4 Jahre, ob diese Arbeitgeberpflichten erfüllt werden. Dies beinhaltet u. a., dass die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und richtig berechnet sind, die Arbeitnehmeranteile richtig...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 2.1 Prüfpflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber bzw. Auftraggeber oder Besteller selbstständiger Dienstleistungen treffen aufenthaltsrechtliche Sorgfaltspflichten. Ein Unternehmen darf selbstständig oder abhängig beschäftigte Erwerbstätige nur beschäftigen, wenn diese einen Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit besitzen.[1] Das Unternehmen trifft diesbezüglich eine Prüf- und Mitwirkungspfl...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 3 Fahrtkostenzuschüsse

Infographic Steuerfreie Fahrtkostenerstattung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 8 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Für den Arbeitgeber bestehen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses besondere Pflichten[1]: Informations- und Begründungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wurde diese Arbeitgeberpflicht ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Die Arbeitgeberpflicht zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen

2.1 Beschäftigungspflichtquote Die Pflicht eines Arbeitgebers zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen besteht, wenn er jahresdurchschnittlich monatlich 20 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigt.[1] Er hat dann mindestens 5 % seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Schwerbehinderte Mitarbeiter, deren Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wurde, da...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1 Beschäftigungspflichtquote

Die Pflicht eines Arbeitgebers zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen besteht, wenn er jahresdurchschnittlich monatlich 20 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigt.[1] Er hat dann mindestens 5 % seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Schwerbehinderte Mitarbeiter, deren Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wurde, darf das Unternehmen auch rückwi...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.4 Folgen der Nichterfüllung der Beschäftigungspflichtquote

Erfüllt der Arbeitgeber die Pflichtquote von 5 % nicht, muss er für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Die Bezahlung dieser Abgabe hebt seine Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aber nicht auf. Achtung Arbeitgeber ohne schwerbehinderten Mitarbeiter Umgekehrt müssen auch Arbeitgeber, die aus betrieblichen Gründ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2 Arbeitsplatz

Arbeitsplätze nach dem SGB IX sind gemäß § 156 Abs. 1 SGB IX alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende sowie andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte, wie z. B. Praktikanten oder Volontäre, beschäftigt werden. Achtung Berücksichtigung von Auszubildenden, Studien- und Rechtsreferendaren Stellen von Auszubildenden und von Studien- sowie Rechtsr...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitsplätze

Ferner muss der Arbeitgeber nach § 156 Abs. 2 SGB IX bestimmte Tätigkeiten/Mitarbeiter nicht bei der Zahl der Arbeitsplätze berücksichtigen. Das sind: Die Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Maßnahmen zur beruflichen Anpassung und Weiterbildung in Betrieben und Dienststellen teilnehmen. Personen, deren Beschäft...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.1 Berücksichtigung der Arbeitsplätze von Teilzeitbeschäftigten

Bei der Zahl der maßgeblichen Arbeitsplätze kommt es auf die Kopfzahl der Beschäftigten an. Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenstundenzahl von 18 oder mehr werden deshalb ebenfalls mit einem Arbeitsplatz gezählt. Als Arbeitsplätze gelten: Stellen, die – z. B. aufgrund einer Befristung – nur für die Dauer von höchstens 8 Wochen besetzt sind. Verträge, die sich aber anschließe...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.3 Mehrfachanrechnung auf Pflichtarbeitsplätze

Grundsätzlich wird ein schwerbehinderter Mensch, den der Arbeitgeber beschäftigt, auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet. Die Agentur für Arbeit kann aber die Anrechnung eines schwerbehinderten Beschäftigten auf maximal 3 Pflichtplätze zulassen.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter beschäftigt, dessen Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund seine...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 10 Arbeitgeberpflichten

Für die Erfassung der steuerfreien Entgeltersatzleistungen bei der Einkommensteuer des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerverfahren bestimmte Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Auszahlung unmittelbar durch den Arbeitgeber oder durch eine andere Zahlstelle erfolgt. Diese Arbeitgeberpflichten ergeben sich jedoch nur, wenn der Ar...mehr

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Schweiz / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Niederlande / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Luxemburg / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Lohnänderung und Teillohnzahlungszeitraum: Arbeitgeberpflichten in der Sozialversicherung

Zusammenfassung Überblick Lohnänderungen führen nur in bestimmten Fällen zwingend zu einem Korrektur-Beitragsnachweis. Soweit es jedoch zu Teillohnzahlungszeiträumen kommt, sind bei der Beitragsberechnung Besonderheiten zu berücksichtigen. Darüber hinaus können Meldungen zur Sozialversicherung erforderlich werden. In diesem Beitrag werden alle notwendigen Schritte dargestellt...mehr

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Litauen / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Ungarn / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Finnland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Lettland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Liquidationspool / 2 Übernahme der Arbeitgeberpflichten

2.1 Krankenhaus oder Krankenhausträger als Arbeitgeber Die Mitarbeit im Liquidationsbereich wird im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zum Krankenhaus bzw. Krankenhausträger geschuldet. Selbst wenn dies der Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vorsieht, kann die Erfüllung dieser Aufgabe vom Krankenhaus oder Krankenhausträger nach der tatsächlichen Gestaltung des Dienstverhältnisses...mehr

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Entsendung / 2.3 Besondere Arbeitgeberpflichten

Den Arbeitgeber treffen bei der Entsendung ins Ausland besondere Fürsorgepflichten z. B. hinsichtlich Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken etc.[2] Schwerpunkte sind eine anfängliche Gefährdungseinschätzung, eine umfassende Absicherung der Entsendung sowie die Sicherstellung schnellstmöglicher Rückkehr im Krisenfall. Dazu kann auch eine entsprechende Vorbereitung im Vorfeld...mehr

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Auslandstätigkeit / 4 Besondere Arbeitgeberpflichten

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers[1] Den Arbeitgeber treffen im Einzelfall besondere Fürsorgepflichten (z. B. hinsichtlich Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken etc.) für die Tätigkeit im Ausland. Diese allgemein gefassten Vorgaben zur Fürsorge- und Schutzpflicht des Arbeitgebers aus § 618 BGB, §§ 241 Abs. 2, 242 BGB müssen im Einzelfall konkretisiert werden, dabei sind die ...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte / 2.1 Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei einer Lohnzahlung durch Dritte zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Ausnahmsweise gehen die lohnsteuerlichen Abzugspflichten auf den Dritten über. Dies ist der Fall, wenn die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten mit Zustimmung des Betriebsstättenfinanzamts einvernehmlich vom Arbeitgeber auf einen Dritten übertragen werden. Die Besteuerung v...mehr

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Unständig Beschäftigte / 6.2 Einrichtung von Gesamtbetrieben für mehrere Einzelbetriebe

Werden für mehrere Einzelbetriebe Gesamtbetriebe errichtet, um einen Teil der Arbeitgeberfunktion der Einzelbetriebe zu übernehmen (beispielsweise damit die unständig Beschäftigten den einzelnen Firmen auf Anforderung durch den Gesamtbetrieb zur Arbeitsleistung zugeteilt werden), haben diese für die unständig Beschäftigten die Arbeitgeberpflichten zu übernehmen. Dazu zählen ...mehr

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Liquidationspool / 2.3 Beitragsabführung

Nicht vom oder unter Beteiligung des Krankenhauses oder Krankenhausträgers gezahlte Vergütungen aus dem Liquidationspool sind eine Entgeltzahlung eines Dritten. Aber auch dafür hat das Krankenhaus die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen. Die auf das eigentliche Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge und die Beiträge aus den Liquidationseinnahmen werden einbehalten und an die zust...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte / 4 Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

Grundsätzlich ist nur der inländische Arbeitgeber berechtigt und zugleich verpflichtet, vom Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und die Summe der für sämtliche Arbeitnehmer einzubehaltenden oder zu übernehmenden Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und dorthin abzuführen. Die Pflicht zum Lohnsteuerabzug geht jedoch u...mehr

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Liquidationspool / 2.1 Krankenhaus oder Krankenhausträger als Arbeitgeber

Die Mitarbeit im Liquidationsbereich wird im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zum Krankenhaus bzw. Krankenhausträger geschuldet. Selbst wenn dies der Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vorsieht, kann die Erfüllung dieser Aufgabe vom Krankenhaus oder Krankenhausträger nach der tatsächlichen Gestaltung des Dienstverhältnisses und nach der Verkehrsanschauung erwartet werden. Desh...mehr

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Liquidationspool / 3.2 Keine Verpflichtung zur Mitarbeit im Liquidationsbereich

Nur wenn ausnahmsweise gegenüber dem Krankenhausträger keine Verpflichtung des Krankenhauspersonals zur Mitarbeit im Liquidationsbereich des Chefarztes besteht, entfällt für den Krankenhausträger die Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug. Hier ist dann der Chefarzt selbst Arbeitgeber und hat demzufolge die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen.mehr

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Lohnzahlung durch Dritte: B... / 2.3 Freiwillige Übernahme der Lohnsteuer durch den Dritten

Grundsätzlich ist nur der inländische Arbeitgeber berechtigt und zugleich verpflichtet, vom Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und die Summe der für sämtliche Arbeitnehmer einzubehaltenden oder zu übernehmenden Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Die Pflicht zum Lohnsteuerabzug geht jedoch unmittelb...mehr

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Liquidationspool / 2.2 Chefarzt als Arbeitgeber

Besteht gegenüber dem Krankenhausträger keine Verpflichtung zur Mitarbeit im Liquidationsbereich, weil der Arbeitnehmer ausschließlich aufgrund einer Vereinbarung mit dem Chefarzt tätig wird, ist der liquidationsberechtigte Arzt als Arbeitgeber anzusehen.mehr

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Entsendung / 2.4 Beendigung der Entsendung

Die Entsendung kann enden durch Ablauf einer anfänglich vereinbarten Zeit- oder Zweckbefristung. Die Befristung des Auslandseinsatzes bei gleichzeitigem Ruhen ist zulässig, um so die Zugehörigkeit zur deutschen Sozialversicherung i. S. d. § 4 SGB IV zu sichern – jedoch kann die Befristung auch dann zulässig sein, wenn die deutsche Sozialversicherung nicht mehr eingreift.[2] ...mehr

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Öffentliche Kassen / Lohnsteuer

Das Erfüllen der Voraussetzungen des Begriffs der "öffentlichen Kasse" ist im Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerrecht bedeutsam für die Steuerfreiheit verschiedener Arbeitgeberleistungen, z. B. bei Aufwandsentschädigungen, Reisekostenvergütungen, Trennungsentschädigungen, Umzugskostenvergütungen sowie Unterstützungen wegen Hilfsbedürftigkeit und Beihilfen im Krankheitsfall.[1]...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Bei Einstellung eines Mitarbeiters hat der Arbeitgeber zahlreiche lohnsteuerrechtliche Pflichten zu erfüllen. Anders verhält es sich dagegen bei selbstständigen Mitarbeitern, die als Honorarkräfte eingesetzt werden. Soweit die Arbeitnehmereigenschaft bejaht wird, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anmelden, dort die elektronischen Lohnst...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte / Zusammenfassung

Begriff Einnahmen eines Arbeitnehmers, die ihren Leistungsgrund im Dienstverhältnis zum eigenen Arbeitgeber haben, jedoch von einem Dritten gezahlt werden, gehören als Lohnzahlung durch Dritte zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Lohnsteuerabzugsverpflichtung trifft hierbei grundsätzlich den Arbeitgeber. In Ausnahmefällen gehen die lohnsteuerlichen Abzugspflichten auf den ...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte: B... / Zusammenfassung

Überblick Einnahmen, die dem Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von dritter Seite zufließen, können ebenfalls Arbeitslohn sein. Insofern gelten dieselben Zuordnungskriterien wie für die Zahlung durch den Arbeitgeber. Auch von Lohnzahlungen durch Dritte besteht die Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge ausschließlich für den Arbe...mehr

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Arbeitgeber: Merkmale und F... / 2.3.4 Internationale Arbeitnehmerentsendung

Bei internationaler Arbeitnehmerentsendung gilt ein erweiterter Arbeitgeberbegriff. Nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG reicht es aus, wirtschaftlicher Arbeitgeber zu sein, der die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten wahrnehmen muss. Daher ist bei internationaler Arbeitnehmerentsendung das im Inland ansässige aufnehmende Unternehmen auch dann inländischer Arbeitgeber, wenn es den...mehr

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Arbeitgeber: Merkmale und F... / 2.4 Arbeitgebereigenschaft bei Lohnsteuerabzug durch Dritte

Arbeitgeberpflichten können auch Dritte aufgrund einer freiwilligen Verpflichtung übernehmen.[1] Z. B. soweit sich aus einem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn unmittelbar gegen einen Dritten mit Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland richten und von diesem durch die Zahlung von Geld erf...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte: B... / 2 Gesetzliche Lohnsteuerabzugspflicht

Der Arbeitgeber hat Lohnsteuer für den von dritter Seite gezahlten Arbeitslohn dann einzubehalten, wenn der Dritte in der praktischen Auswirkung lediglich als Zahlstelle des Arbeitgebers in die Auszahlung des Arbeitslohns eingeschaltet ist. In diesem Fall sind die Arbeitgeberpflichten uneingeschränkt allein durch den Arbeitgeber, nicht hingegen von der Zahlstelle zu erfüllen...mehr

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Freie Mitarbeiter / 2 Statusanfrageverfahren

Bestehen Zweifel darüber, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, kann das Statusfeststellungsverfahren auf Antrag[1] Rechtssicherheit verschaffen.[2] Wird im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens die Arbeitnehmereigenschaft festgestellt, wird der Auftraggeber zum Arbeitgeber. Daraus ergeben sich dann die üblichen Arbeitgeberpflichte...mehr

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Auslandstätigkeit / 5 Beendigung der Auslandstätigkeit

Die Auslandstätigkeit kann enden durch Ablauf einer anfänglich vereinbarten Zeit- oder Zweckbefristung. Die Entsendung kann seitens des Arbeitgebers durch Ausübung des Weisungsrechts, aber auch durch eine Kündigung bzw. Änderungskündigung beendet werden. Das jeweils geeignete Gestaltungsrecht ist dabei auch abhängig von der gewählten Vertragsgestaltung (Einvertrags- oder Me...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Nicht abgeführte Lohnsteuer zählt zu Insolvenzforderungen

Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter/Treuhänder über. Dies hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten. Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter des Schuldners muss auch dessen steuerliche Pflichten erfüllen.[1] Zu diesen steuerlichen Pflichten gehört auch die Abgabe vo...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 3 Elterngeld

Das Elterngeld ist steuerfrei.[1] Es wirkt sich jedoch, wie andere Entgeltersatzleistungen auch, im Rahmen des Progressionsvorbehalts auf die Höhe des Steuersatzes aus, sofern andere steuerpflichtige Einkünfte bezogen werden. Das Elterngeld ist in voller Höhe in die besondere Steuersatzberechnung einzubeziehen. Dies gilt auch für den Mindestbetrag von monatlich 300 EUR bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 7 Sonstige Arbeitgeberpflichten

Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Diese Verpflichtung aus § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX trifft jeden Arbeitgeber unabhängig davon, ob er die Beschäftigungsquote[1] erfüllt hat. Damit ist zwar weder ein Einste...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Pflichtenübertragung / 2 Wie Pflichten übertragen?

§ 13 Abs. 2 ArbSchG/DGUV-V 1 fordern ausdrücklich die Schriftform. Zumindest sollte bei allen Stellenbeschreibungen, Arbeitsverträgen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Führungskräften darauf geachtet werden, dass die Wahrnehmung von Aufgaben zur Erfüllung des Arbeitsschutzes ausdrücklich mit zu den Leistungen der Führungskraft gehört. Ist das nicht der F...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Massenentlassungen und Anze... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit der Pflicht des Arbeitgebers, Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen und den Betriebsrat zu konsultieren. Da eine nicht ordnungsgemäß erstattete Massenentlassungsanzeige wie auch die nicht regelgemäß durchgeführte Konsultation des Betriebsrats die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen zur Folge haben, ...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.3 Schadensersatzleistungen

Zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, die keinen Lohnzufluss begründen, rechnen auch Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers. Hierzu gehört zum einen der gesetzliche Schadensersatz, der sich aus unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung ergibt.[1] Aber auch arbeitsvertragliche Schadensersatzleistungen sind kein Arbeitslohn.[2] Schadensausgleichszahlungen, die aus einer ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Verschuldensunabhängige Haftung

Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung.[1] Er haftet jedoch nur, soweit einer der gesetzlichen Haftungsfälle vorliegt[2] und ...mehr