Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeberpflichten

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Förderung der b... / 7.3 Aufbewahrungsfristen

Die für die Aufbewahrung von Lohnkonten vorgeschriebene 6-Jahresfrist[1] wird immer dann ausreichend sein, wenn der Versorgungsfall für den Arbeitnehmer bereits während des aktiven Arbeitsverhältnisses bzw. spätestens bis zum Ablauf des 6. Kalen­derjahres eintritt, das auf die zuletzt eingetragene ­Lohnzahlung folgt, und dies eine dauerhafte Versorgungsleistung zur Folge hat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 2. Arbeitgeberpflichten

Rz. 39 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Registrierung zur Abrufberechtigung unter "Mein ELSTER" Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden aus der ELStAM-Datenbank in der Regel elektronisch bereitgestellt. Für die Teilnahme am ELStAM-Verfahren muss sich ein Arbeitgeber zunächst einmalig auf der Internetseite www.elster.de unter "Mein ELSTER" registrieren (sog. ELSTER-Authentifizierung). D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.6 Übertragbarkeit der Wertguthaben (Portabilität)

Portabilität bezeichnet Übertragbarkeit von Wertguthaben auf einen anderen Arbeitgeber. Mit dem Flexi-II-Gesetz wurde erstmals eine ausdrückliche Regelung zur Portabilität von Wertguthaben geschaffen. Damit wird dem Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, bei Beendigung einer Beschäftigung ein im vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Wertguthaben zu erhalten u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 7. Rechte des Arbeitnehmers

Rz. 77 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Abrufsperren und Abrufberechtigungen Der Arbeitnehmer kann einen oder mehrere zum Abruf von ELStAM berechtigte(n) Arbeitgeber benennen (Abrufberechtigung, "Positivliste") oder bestimmte Arbeitgeber von der Abrufberechtigung im ELStAM-Verfahren ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste"; § 39e Absatz 6 Satz 6 Nummer 1 EStG). Zudem gibt es die M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diversity und Selbstbestimm... / 1.2 Rechtliche Grundlagen

Vielfalt zu fördern, heißt unmittelbar Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Diversity ist Ausdruck des Minderheitenschutzes und national verankert in den Grundrechten im Grundgesetz (GG). Neben beispielsweise der Menschenwürde[1] als Ausgangsnorm aller Schutzrechte, dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht[2], der Religionsfreiheit[3], dem Recht auf Arbeit[4], gewährleis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.1 Grundsätzliche Anforderungen

Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass für sie die Steuerbelastung möglichst gering ist.[1] Ein Ehegattenarbeitsvertrag wird steuerlich jedoch nur anerkannt, wenn er ernsthaft gewollt, klar und eindeutig vereinbart ist, inhaltlich dem entspricht, was unter Fremden üblich ist, tatsächlich wie vereinbart und unter Fremden üblic...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / Zusammenfassung

Vergütungen an Arbeitnehmer unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, also keine eigenständige Steuer. Der Verein hat als Arbeitgeber die Pflicht, im Rahmen des Lohnabzugsverfahrens die Lohnsteuern der Mitarbeiter zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Die Einzelheiten zum Lohnsteuerabzugsverfahren sind komplex und führ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildschirmarbeit / 3.2 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen an den im Betrieb vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen zu ermitteln und zu beurteilen. Er hat durch geeignete Maßnahmen für eine Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze entsprechend den Anforderungen des Anhangs Nr. 6 der ArbStättV und der sonstigen Rechtsvor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.3 Voraussetzung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung des gesetzlichen Grundurlaubs ist nur bei einer irgendwie gearteten Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Erreichen der Altersgrenze oder Anfechtung, kommt es nicht an. Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt vor bei einem Betriebsübergang oder bei der Alterst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.1 Im Fokus: Kosten und (materiellen) Nutzen optimieren

Unter dieser zentralen Perspektive wird der Mehrwert für die Mitarbeitenden sowie resultierende Effekte den Kosten auf Unternehmensseite gegenübergestellt. Besondere Aufmerksamkeit aus der monetären Perspektive gebührt steuerlich (und damit in aller Regel auch sozialversicherungsrechtlich) begünstigten Zusatzleistungen , wie unten auszugsweise aufgeführt. Nicht steuerbare Leis...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / Zusammenfassung

Überblick Schwerbehinderte Menschen als Mitarbeiter genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist wie alle anderen Arbeitgeberpflichten rund um schwerbehinderte Mitarbeiter im SGB IX verankert. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam. Der folgende Beitrag be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausland: Besondere Arbeitgeberpflichten und Beendigung des Einsatzes

Zusammenfassung Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Die Vorbereitung des Auslandseinsatzes von Mitarbeitern bedarf sorgfältiger Planung und Organisation seitens des Arbeitgebers. Insoweit ist zur Einrichtung eines entsprechenden HR-Workflows zu raten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen als Arbeitnehmer: Arbeitgeberpflichten bei Einstellung und Beschäftigung

Zusammenfassung Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Es enthält aber auch die für den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften wie z. B....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / Zusammenfassung

Überblick Der Klimawandel kommt nicht. Er ist da. Die Auswirkungen auf Beschäftigung und konkrete Ausgestaltung der Arbeitsplätze ist enorm. Auch arbeitsrechtlich wird sich Klimaveränderung auswirken. Nicht nur für die geschätzt 2–3 Millionen Arbeitsplätze "unter freiem Himmel", auch auf die klassischen Büro- und Fabrikarbeitsplätze wird sich dies auswirken. Hitzesommer setz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 3 Die Klima-Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1.4 Schwerbehindertenvertretung und Arbeitgeberbeauftragter

In Betrieben, in denen mindestens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und eine Vertretung dieser Person als Schwerbehindertenvertretung gewählt.[1] Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 7 Prävention – Aufgabe mit Wirkung

In der betrieblichen Präventionsarbeit laufen alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten zusammen. Prävention ist die Bezeichnung für alle zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, das Risiko der Erkrankung zu verringern oder ihr Auftreten zumindest zu verzögern. In vielen Betrieben sind die diesbezüglichen Präventionsaktivitäten im B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 6 Klimaschutz und Hitzeschutz als konkrete betriebliche Führungsaufgabe

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ArbSchG). Diese Arbeitgeberpflicht ist ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 5.3 Wunschvorsorge

"Über die Vorschriften des Anhangs hinaus hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen." (§ 5a ArbMedVV) Achtung Wunschvorso...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.3 Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht

Als Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers obliegt dem Arbeitgeber eine Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht. Auch diese ist zu verstehen als Inbegriff der dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer obliegenden vertraglichen Nebenpflichten. Allgemeine Fürsorgepflicht Im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber bei Ausübung seiner Rechte das Wohl und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Sonstige Arbeitgeberpflichten

8.1 Allgemeines Rz. 121 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen über Schuldverhältnisse bestehen auch im Arbeitsverhältnis zahlreiche Nebenpflichten für den Arbeitgeber. Sie finden ihre Rechtfertigung darin, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in einem vom Arbeitgeber eigennützig organisierten und damit auch von ihm zu verantwortenden Gefahrenbereich erbringt. 8.2 San...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3 Einzelne Nebenpflichten

8.3.1 Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Rz. 123 Die sog. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geht auf die Lehre vom "personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis"[1] zurück. Unter diesem Oberbegriff werden sämtliche Nebenleistungspflichten und Schutzpflichten, einschließlich der die Vertragspflicht fördernden Aufklärungs-, Auskunfts- und Unterrichtungspflichten zusammengefasst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4 Schutzpflichten

8.3.4.1 Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers Rz. 126 Der Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers gehört zu den wichtigsten arbeitgeberseitigen Nebenpflichten. Schutzpflichten, die dem Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers dienen, haben überwiegend eine Konkretisierung durch den Gesetzgeber erfahren. Besonders bedeutsam sind hierbei die Vorschrift...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.1 Allgemeines

Rz. 121 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen über Schuldverhältnisse bestehen auch im Arbeitsverhältnis zahlreiche Nebenpflichten für den Arbeitgeber. Sie finden ihre Rechtfertigung darin, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in einem vom Arbeitgeber eigennützig organisierten und damit auch von ihm zu verantwortenden Gefahrenbereich erbringt.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.2 Sanktionen

Rz. 122 Die Rechtsfolgen der Verletzung der arbeitgeberseitigen Nebenpflichten richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Bei Verstößen gegen Nebenleistungspflichten sowie gegen Schutzpflichten kommen als Sanktionen Erfüllungs-, Beseitigungs- bzw. Unterlassungsansprüche des Arbeitnehmers in Betracht. Bei einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitgebers kann der Arbeitne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.1 Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Rz. 123 Die sog. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geht auf die Lehre vom "personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis"[1] zurück. Unter diesem Oberbegriff werden sämtliche Nebenleistungspflichten und Schutzpflichten, einschließlich der die Vertragspflicht fördernden Aufklärungs-, Auskunfts- und Unterrichtungspflichten zusammengefasst.[2] Sie ist demnach keine besondere Neben...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.3 Aufklärungs- bzw. Informationspflichten

Rz. 125 Unter Aufklärungs- bzw. Informationspflichten sind solche Nebenpflichten zu verstehen, die den Arbeitgeber verpflichten, den Arbeitnehmer ungefragt von sich aus über Umstände zu informieren, die die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder jedenfalls sonst für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4.3 Schutz des Eigentums und des Vermögens des Arbeitnehmers

Rz. 132 Die allgemein anerkannte Obhuts- und Verwahrungspflicht des Arbeitgebers für berechtigterweise in den Betrieb eingebrachtes Arbeitnehmereigentum[1] hat ihre Grundlagen in § 241 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber jedoch nur die Fürsorgemaßnahmen verlangen, die dem Arbeitgeber nach den konkreten beruflichen und betrieblichen Verhältnissen zumutbar sind u...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.2 Auskunftspflichten

Rz. 124 Unter der Auskunftspflicht des Arbeitgebers ist die Pflicht zu verstehen, den Arbeitnehmer oder einen Dritten über bestimmte, mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehende Vorgänge oder Tatsachen zu informieren.[1] Solche Pflichten sind zum Teil gesetzlich verankert (z. B. §§ 7, 12, 14 ArbSchG). Im Arbeitsverhältnis besteht ferner nach § 242 BGB ein Auskunftsans...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.5 Aufwendungsersatz

Rz. 133 Unter dem Begriff der Aufwendungen sind grundsätzlich freiwillige Vermögensopfer zu verstehen.[1] Macht ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinen Dienstpflichten für den Arbeitgeber Aufwendungen, für deren Abgeltung die ihm gewährte Arbeitsvergütung nicht bestimmt und die er auch nach dem sonstigen Inhalt seines Arbeitsvertrages in ihren belastenden Auswirkungen ni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4.2 Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers

Rz. 129 Eine große Bedeutung kommt auch der Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu. Hier entfaltet die Schutzfunktion der Grundrechte eine große Wirkung auf das Arbeitsrecht. Ob eine Persönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers vorliegt, ist durch eine Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall zu bestimmen.[1] Rz. 130 Von großer Bedeutung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4.1 Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers

Rz. 126 Der Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers gehört zu den wichtigsten arbeitgeberseitigen Nebenpflichten. Schutzpflichten, die dem Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers dienen, haben überwiegend eine Konkretisierung durch den Gesetzgeber erfahren. Besonders bedeutsam sind hierbei die Vorschriften des ArbSchG, des ASiG, § 618 Abs. 1 BGB, § 62 HGB, § 12 HAG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa)

Rz. 20 Nach dem AÜG bedürfen Arbeitgeber (Verleiher), die Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen, einer Erlaubnis.[1] Werden Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlassen und übernimmt der Überlassende nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko, gilt die Vermutung für eine überlassende A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 5 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen

Bereits mit Aufnahme mündlicher oder schriftlicher Vorverhandlungen zwischen Arbeitgeber und künftigem Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag entstehen für beide Seiten bestimmte vorvertragliche Pflichten.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag später zustande kommt oder nicht. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis der "culpa in contrahendo"[2] resultie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.3 Auskunftsberechtigter

Rz. 4 Um die Auskunft muss nachgesucht werden. Von Amts wegen werden Auskünfte nicht erteilt. Berechtigt, Auskunft zu verlangen, ist jede natürliche oder juristische Person (letztere z. B. im Hinblick auf Arbeitgeberpflichten), die ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung hat. Die Sach- und Rechtsfragen müssen "für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können"...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.8 Prüfhilfen (§ 28p Abs. 5)

Rz. 76 Auch Abs. 5 besteht aus zwei miteinander in keinem inneren Zusammenhang stehenden Sätzen. Nach Abs. 5 Satz 1 sind die Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Prüfhilfen zu leisten. Hingegen bestimmt Abs. 5 Satz 2, dass mithilfe automatischer Einrichtungen durchgeführte Abrechnungsverfahren in die Prüfung einzubeziehen sind. Rz. 77 Die Begrifflichkeit "angemessene Prüfhil...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 1.1 Verantwortliche nach § 13 ArbSchG

Nach § 13 Abs. 1 ArbSchG ist vorrangig der Arbeitgeber Verantwortlicher. Neben ihm sind die im Gesetz genannten Personen verantwortlich, insbesondere sein gesetzlicher Vertreter, das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in der Landwi... / Zusammenfassung

Überblick Die Landwirtschaft ist ein Bereich der Arbeitswelt, in dem Tradition und Wandel in ganz besonderer Weise aufeinander treffen. Einerseits war noch vor wenigen Generationen ein erheblicher Teil der Bevölkerung in der (überwiegend bäuerlichen) Landwirtschaft beschäftigt und die dabei entwickelten Strukturen und Abläufe sind noch bis heute prägend. Andererseits unterli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welchen Nutzen haben höhenv... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz festzulegen. Dazu gehört...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendung der Betriebssiche... / 11 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Es gibt eine Person im Unternehmen, die hinsichtlich der oben skizzierten Arbeitgeberpflichten in Bezug auf Arbeitsmittel einen entscheidenden Beitrag zur Unterstützung und Durchführung leisten kann. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, ob aus dem Personalstamm rekrutiert oder über einen sicherheitstechnischen Dienst bestellt, hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz u. a. folg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 2.3 Versagungsgründe

Die Gründe für die Versagung oder Nichtverlängerung einer Verleiherlaubnis sind abschließend in § 3 AÜG aufgezählt. Aus anderen als den dort genannten Gründen darf die Erlaubnis nicht versagt werden. Die Erlaubnis muss vielmehr erteilt werden, wenn keiner der Versagungsgründe vorliegt. Auf der anderen Seite muss die Erlaubnis aber auch versagt werden, wenn einer der genannte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwarzarbeit / 1.1 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber muss für versicherungspflichtig Beschäftigte verschiedene Meldepflichten gegenüber der Einzugsstelle erfüllen.[1] Gemäß § 28e SGB IV hat er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Ihn treffen nach § 28f SGB IV verschiedene Aufzeichnungs- und Nachweispflichten, die für die Überwachung der ordnungsgemäßen Abführung der Sozialversich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 5 Aufsichtspflichten des Arbeitgebers, Ordnungswidrigkeiten

Der Arbeitgeber ist gemäß §§ 22–23 ArbZG für die Einhaltung aller den Arbeitszeitschutz betreffenden Bestimmungen verantwortlich. Im Fall einer Verletzung ist der Arbeitgeber persönlich bußgeld- und strafrechtlich verantwortlich. Als Arbeitgeber ist gemäß §§ 9 OWiG, 14 StGB nicht nur der Betriebsinhaber anzusehen, sondern jede Person, die kraft organschaftlicher Stellung (z....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 23 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Unterrichtungspflichten so umfassend und so rechtzeitig während der Planung einer Maßnahme nachzukommen, dass der Betriebsrat auch faktisch in der Lage ist, auf die Pläne des Arbeitgebers zu reagieren, um seine eigenen Vorstellungen in die Beratung mit dem Arbeitgeber einzubringen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verordnungen zum Arbeitssch... / 4.2 Arbeitgeberpflichten und Bauherrenpflichten

Die Baustellenverordnung verpflichtet zunächst den Bauherren zu verschiedenen Maßnahmen: Er muss bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens, insbesondere bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, und bei der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG berücksichtigen.[1] Gr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verordnungen zum Arbeitssch... / 11.2 Arbeitgeberpflichten

§ 3 OStrV enthält Vorgaben für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber. Nach der Feststellung, ob künstliche Strahlung am Arbeitsplatz auftritt oder auftreten kann, muss er insbesondere die auftretenden Expositionen durch künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz ermitteln und bewerten. Eine Gefährdung liegt für die Beschäftigten dabei immer dan...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verordnungen zum Arbeitssch... / 3.2 Arbeitgeberpflichten

Die ArbStättV trifft Regelungen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber.[1] Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht; sofern sich Gefährdungen nicht komplett vermeiden lassen, müssen diese möglichst gering gehalten werden.[2] Mögliche Gefahrenstellen sollen so entschärft werd...mehr