Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. § 3 Nr 56: Beiträge des Arbeitgebers an Pensionskassen zum Aufbau umlagefinanzierter betrieblicher Altersversorgung

Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 18.03.2022, BStBl I 2022, 333 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). a) Inhalt und Zweck der Norm Rn. 2710 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 56...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 3 Nr 63 EStG: Beiträge des Arbeitgebers an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen zum Aufbau kapitalgedeckter betrieblicher Altersversorgung

Schrifttum: Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Melchior, Das AlterseinkünfteG im Überblick, DStR 2004, 1062; Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsnummernachweis / Zusammenfassung

Begriff Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung stellt für Personen, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, seit 1.1.2023 einen Versicherungsnummernachweis aus. Der Arbeitnehmer hat bei Beschäftigungsbeginn den Arbeitgeber über seine Versicherungsnummer zu informieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsnummernachweis / 3 Automatisches Abrufverfahren der Versicherungsnummer

Daneben existiert bereits seit Juli 2016 ein elektronisches Abrufverfahren, über das Arbeitgeber die Versicherungsnummer direkt bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung abrufen können. Dieses elektronische Abrufverfahren ist seit dem 1.1.2023 verpflichtend, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Sozialversicherungsnummer bei Beschäftigungsbeginn nicht vorleg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 241. Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 11.12.2023, BGBl I 2023, Nr 354

Rn. 261 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Gesetz zugestimmt, das Regelungen zum Gesellschaftsrecht, zum Kapitalmarktrecht und zum Steuerrecht enthält. Mit dem ZuFinG soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden. Aus steuerlicher Sicht enthält das Gesetz im Wesentlichen (Artikel 17) Änderungen zum EStG mit Bezug auf die Förderung der Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 110. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v 24.03.1999, BStBl I 1999, 302

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsnummernachweis / 1 Ehemaliger Sozialversicherungsausweis durch Abrufverfahren ersetzt

Durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz ist der Sozialversicherungsausweis zum 31.12.2022 abgeschafft worden. Die frühere Pflicht zur Vorlage des Sozialversicherungsausweises ist durch den automatisierten Abruf der Versicherungsnummer durch den Arbeitgeber bei der Datenstelle der Rentenversicherung ersetzt worden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 99. Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze vom 18.12.1995, BGBl I 95, 1959; BStBl I 95, 786

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Symptomatisch für den Zeitdruck, unter dem zZ Steuergesetze entstehen und die teilweise dadurch bedingte mangelnde Qualität ist die Tatsache, daß das Jahressteuergesetz 1996 nach kurzer Frist bereits nachgebessert wurde. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag das Gesetz am 24.11.1995 verabschiedet und der Bundesrat hat das G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 48. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (Vermögensbeteiligungsgesetz) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 23

Rn. 56 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Einführung eines neuen § 19a EStG. Dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt überlassene Vermögensbeteiligungen iSd § 19a Abs 3 Nr 1 – 8 sind in Höhe des halben Werts, höchstens bis zu 300 DM im Kalenderjahr steuerfrei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Änderungen bei den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

Rn. 129e Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG: Aussetzungs- und Stundngszinsen sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies hat zur Folge, daß sie aus versteuertem Einkommen zu zahlen sind. Es sollte daher geprüft werden, ob es nicht zweckmäßig ist, trotz guter Erfolgsaussichten keine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen und statt dessen ggf später Ersta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 66. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes u zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand v 20.12.1988, BGBl I 88, 2343

Rn. 81 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Wirkung ab 1989 ist das Vorruhestandsgesetz durch das Altersteilzeitgesetz ersetzt worden (Hinweis auf NWB Fach 26, 2093). Danach können Arbeitgeber Subventionen von der Bundesanstalt für Arbeit hinsichtlich des 20 %igen Aufstockungsbetrages sowie hinsichtlich des Höherversicherungsbeitrages erhalten. Zugleich hat das Altersteilzeitgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigungstatbestand (§ 3 Nr 63 S 1 EStG)

Rn. 2783 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 1 EStG sind die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistungen entsprechend § 82 Abs 2 S 2 EStG vorgesehen ist, steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuerfreiheit von Leistungen an Pensionsfonds zur Übernahme von Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften

Rn. 2873 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 66 EStG sieht vor, dass die infolge einer Übertragung bestehender Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften auf einen Pensionsfonds zu erbringenden Leistungen des ArbG oder einer Unterstützungskasse steuerfrei sind, sofern ein Antrag auf Verteilung der Leistungen gem § 4d Abs 3 bzw § 4e Abd 3 EStG gestellt worden ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 133a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Eine Bilanzänderung ist – wieder – zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht und soweit die Auswirkungen der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht. Dies ist insb für Bp-Fälle von Bedeutung, wenn Bilanzberichtigung und Bilanzänderung beide in den Prüfungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Normzusammenhänge

Rn. 2782 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 55, 56, 62, 65 und 66 EStG ergänzen die steuerliche Förderung der Altersvorsorge.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 18.03.2022, BStBl I 2022, 333 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Betragsmäßige Begrenzung (§ 3 Nr 56 S 1–2 EStG)

Rn. 2719 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Neben den materiellen Voraussetzungen einer Steuerbefreiung sieht § 3 Nr 56 EStG auch eine betragsmäßige Begrenzung der steuerfrei zu stellenden Beiträge des ArbG vor. Die Zuwendungen des ArbG sind daher nur zu einem – sich über die Jahre erhöhenden – prozentualem Anteil steuerfrei, bezogen auf die Bemessungsgrenze in der allg Rentenversic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2780 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 63 EStG begünstigt – betragsmäßig gedeckelt – Zuwendungen des ArbG zugunsten seiner ArbN an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten, also nicht umlagefinanzierten, betrieblichen Altversversorgung. Durch die Regelung wird die zunehmende Steuerfreiheit von ArbG-Zuwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Unveränderte Tatbestandsmerkmale gegenüber § 3 Nr 34 EStG aF (bis 31.12.2018)

Rn. 1246e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers" ist unverändert geblieben. Die Ausführungen unter s Rn 1232–1233 gelten daher nach wie vor. Daher sind auch der Leistende (s Rn 1234) und der Leistungsempfänger (s Rn 1235) dieselben. Rn. 1246f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 "Arbeitsl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geltungsbereich

Rn. 2711 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In sachlicher Hinsicht betrifft die Vorschrift Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem § 19 EStG. § 3 Nr 56 EStG gilt in persönlicher Hinsicht sowohl für unbeschränkt wie beschränkt StPfl, da § 50 EStG insoweit keine Sonderregelung trifft. Zum begünstigten Personenkreis gehören auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, gering...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Kürzung der Höchstbeträge (§ 3 Nr 56 S 3 EStG)

Rn. 2721 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zur Vermeidung einer Doppelbegünstigung sieht § 3 Nr 56 S 3 EStG vor, dass die nach § 3 Nr 56 S 1 oder 2 EStG steuerfreien Beträge jeweils um die nach § 3 Nr 63 S 1, 3 oder 4 EStG steuerfreien Beträge zu kürzen sind (s Rn 2780 ff). Im Ergebnis sind Zuwendungen nach § 3 Nr 56 EStG damit nur steuerfrei, soweit die nach § 3 Nr 63 EStG steuerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Melchior, Das AlterseinkünfteG im Überblick, DStR 2004, 1062; Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geltungsbereich

Rn. 2781 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In sachlicher Hinsicht betrifft § 3 Nr 63 EStG Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem § 19 EStG (Siebenlist in H/H/R, § 3 Nr 63 EStG Rz 3a (01/2023)). § 3 Nr 63 EStG gilt in persönlicher Hinsicht sowohl für unbeschränkt wie für beschränkt StPfl, da § 50 EStG diesbezüglich keine Sonderregelung enthält (Siebenlist in H/H/R, § 3 Nr 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, UStVAVermG: Änderungen des EStG, NWB 51/2018, 3816; Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, NWB 33/2019, 2412; Nacke, Steuervergünstigungen bei Elektrofahrzeugen und neue steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers, NWB 8/2019, 508; Hörster, Überblick zur Steuergesetzgebung im Jahr 2019, Teil 1, NWB 5/2020, 298.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2710 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 56 EStG begünstigt – betragsmäßig gedeckelt – Zuwendungen des ArbG zugunsten seiner ArbN an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten, also umlagefinanzierten, Altersversorgung. Durch die Regelung wird die zunehmende Steuerfreiheit von ArbG-Zuwendungen in der Ansparphase gewährleistet, die korrespondierend zur StPf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Normzusammenhänge

Rn. 2712 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Norm gehört zum Komplex der steuerlichen Vorschriften der Übertragung von Versorgungsansprüchen. Zum allg Regelungsumfeld s Rn 2632. In Abgrenzung zu § 3 Nr 63 EStG , in dem Leistungen des ArbG im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altversversorgung geregelt wird, hat § 3 Nr 56 EStG die umlagefinanzierte betriebliche Altversversorgung...mehr

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FF 04/2026, Bemessung des K... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller A., geb. am 0.0.2011, und B., geb. am 0.0.2013, nehmen den Antragsgegner, ihren Vater, auf Kindesunterhalt in Anspruch. Der Antragsgegner war mit der Mutter der Antragsteller verheiratet. Die Ehe ist seit dem 0.0.2024 rechtskräftig geschieden. Die Trennung erfolgte im April 2021, seinerzeit zog der Antragsgegner aus dem im hälftigen Mieteigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Ausnahmen von der Steuerbefreiung (§ 3 Nr 63 S 2 EStG)

Rn. 2793 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 2 EStG wird die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit der ArbN nach § 1a Abs 3 BetrAVG verlangt hat, dass die Voraussetzungen einer Förderung nach § 10a EStG oder Abschn XI EStG erfüllt werden. Die Regelung eröffnet dem ArbN damit ein Wahlrecht, entweder die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 63 S 1 EStG oder den Sonderausgabenabz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigte Leistungen (§ 3 Nr 56 S 1 EStG)

Rn. 2713 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 56 EStG erfordert das Vorliegen von Zuwendungen des ArbG nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 EStG, beschränkt auf das erste Dienstverhältnis und auf Zuwendungen an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung. Rn. 2714 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Seit dem VZ 2007 ist in § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachzahlungen von Beiträgen (§ 3 Nr 63 S 4 EStG)

Rn. 2800 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 63 S 4 EStG sieht seit dem VZ 2018 vor, dass Beiträge iSd S 1, die für Kj nachgezahlt werden, in denen das erste Dienstverhältnis ruhte und vom ArbG im Inland kein stpfl Arbeitslohn bezogen wurde, steuerfrei sind, soweit sie 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allg Rentenversicherung, vervielfältigt mit der Anzahl dieser Kj, jed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 3 Nr 63 S 3 EStG)

Rn. 2796 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In der Praxis kommt es häufig vor, dass Abfindungen, die anlässlich einer Beendigung des Dienstverhältnisses von dem bisherigen ArbG geleistet werden, vom ArbN zum (weiteren) Aufbau einer betrieblichen Altversversorgung eingesetzt werden. Da in diesen Fällen, die Höchstbeträge nach § 3 Nr 63 S 1 EStG regelmäßig überschritten werden dürften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 81. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz), BGBl I 90, 1318

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 14.05.1991 hat der Deutsche Bundestag das Solidaritätsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Die erforderliche Verpflichtung von Arbeitgebern, Geldinstituten, Kapitalgesellschaften zum Einbehalt der Ergänzungsabgabe neben Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer etc ergibt sich jedoch erst aus einer Vorschrift des Steueränderu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 230. Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021, BGBl I 2021, 1498

Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Betrifft folgende Änderungen des EStG lt Artikel 3: § 3 Nr 39 EStG: Zur Steigerung der Attraktivität wird der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers lt S 1 von derzeit 360 EUR pa auf 1 440 EUR pa angehoben. Die Neuregelung tritt am 01.07.2021 in Kraft, der Jahresfreibetrag ist gemäß § 52 A...mehr