Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltshaftung

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Einordnung der Beratungspflicht

Rz. 309 Bei der Beratung des Auftraggebers handelt es sich um eine vertraglich geschuldete Primärpflicht, während Aufklärung und Belehrung Nebenpflichten im Rahmen eines weitergehenden Auftrags oder beschränkten Auftrags sein können.[1189] Belehrung und Aufklärung sollen die rechtliche Tragweite einer konkreten Maßnahme aufzeigen und können hinter der Beratung zurückbleiben,...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 307 Die Zulässigkeit der Beschäftigung von angestellten Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern ist in § 26 BORA anerkannt.[720] Auch § 51 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BRAO unterstellt für die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts mittelbar die Zulässigkeit einer Zusammenarbeit mit angestellten Rechtsanwälten bzw. freien Mitarbeitern.[721] Rz. 308 Angestellter Rechtsa...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / D. Vergütungspflicht des Mandanten

Rz. 416 Regressansprüche gegen Rechtsberater werden häufig in der Weise geltend gemacht, dass sie von den Mandanten gegen anwaltliche Honorarforderungen zur Aufrechnung gestellt werden.[1517] Hierbei ist der Mandant auch berechtigt, mit einer Schadensersatzforderung gegen damit nicht in Zusammenhang stehende Gebührenansprüche des Rechtsberaters aufzurechnen.[1518] Umgekehrt ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Haftungsprivileg bei notarieller Tätigkeit

Rz. 142 Die Haftung des Rechtsanwalts folgt aus einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Die Haftung des Notars richtet sich gem. § 19 BNotO nach den Grundsätzen der Amtshaftung.[369] Rz. 143 Eine im Vergleich zur Anwaltshaftung systemwidrige Regelung enthält § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO . Danach kann ein Notar, dem Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur dann in A...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Aufeinanderfolge anwaltlicher und notarieller Tätigkeit

Rz. 156 Die einem Anwaltsnotar aus seiner Beauftragung als Rechtsanwalt entstandenen Pflichten werden nicht nachträglich dadurch zu Amtspflichten, dass er einen von ihm als Rechtsanwalt eines Beteiligten ausgehandelten Vertrag beurkundet hat.[401] Berät ein Anwaltsnotar etwa einen Mandanten über ein Rechtsgeschäft und beurkundet er anschließend die Willenserklärung des Manda...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Haftung des beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 319 Der beauftragte Rechtsanwalt haftet dem Auftraggeber für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Anwaltsvertrag. Dazu gehört die Pflicht für die Wirksamkeit der Vertreterbestellung zu sorgen.[749] Aus dem Anwaltsvertrag ergeben sich weitere Auswahl-, Unterrichtungs-, Überwachungs- und Kontrollpflichten hinsichtlich des Tätigwerdens des Vertreters. Rz. 320 Ein Rechtsanw...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Tätigkeitsbezogene Pflichten

Rz. 151 Aus den allgemeinen Pflichten des Rechtsanwalts (vgl. Rdn 1–150) lassen sich für die typischen Bereiche der anwaltlichen Berufsausübung, also für die prozessuale, beratende und vertragsgestaltende Anwaltstätigkeit, spezielle tätigkeitsbezogene Pflichten ableiten. Diese Pflichten können im Einzelfall ineinander übergehen. Hiervon abzugrenzen sind diejenigen Pflichten,...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Internationale Sozietät

Rz. 419 Internationale Sozietäten sind gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten, die in mindestens zwei Jurisdiktionen zugelassen sind. Nicht notwendig ist demgegenüber, dass eine internationale Sozietät Kanzleien in mehreren Staaten unterhält, wie dies § 29a BRAO deutschen Rechtsanwälten erlaubt.[971] aa) Anwendbares Recht Rz. 420 Wie bei jedem Sachverhalt ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten

Rz. 339 Weist ein Vertrag einen Bezug zu einer ausländischen Rechtsordnung auf, ist zunächst zu prüfen, ob nach den Regeln des Internationalen Privatrechts die Anwendung des ausländischen Rechts in Betracht kommt. Ist dies anzunehmen, handelt ein deutscher Rechtsanwalt grds. gewissenhaft, wenn er einen Vertragsentwurf einem Anwalt aus dem fremden Rechtskreis vorlegt, damit d...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / A. Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001[1] wurde das allgemeine Leistungsstörungsrecht mit Wirkung vom 1.1.2002 grundlegend geändert. Dies ist auch für Rechtsberaterverträge von Bedeutung. Rz. 2 Auf Rechtsberaterverträge, die vor diesem Tage geschlossen wurden, ist das bisher geltende Recht anzuwenden (Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB), das – mit Au...mehr

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§ 6 Mitverschulden / Literaturtipps

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / I. Gesetzliche Haftungsregelungen

Rz. 13 Ein gesetzlich geregelter Fall einer Anwaltshaftung für vorvertragliches Verschulden ist § 44 BRAO .[29] Nach dieser Vorschrift hat der Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, den Schaden zu ersetzen, der aus einer schuldhaften Verzögerung der Ablehnung entsteht. Entsprechende Regelungen enthalten § 63 StBerG für...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 386 Im Gegensatz zu anderen Formen der Zusammenarbeit schließen sich die Mitglieder einer Bürogemeinschaft [851] nicht zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammen, sondern teilen sich lediglich die Infrastruktur (Büro, Bibliothek, EDV, Personal usw.). Jeder Rechtsanwalt wirtschaftet auf eigene Rechnung. Gemeinsame Briefbögen können aber den Anschein einer Sozietät begr...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / G. Anwaltliche Organisationsformen

Rz. 385 Mögliche Rechtsformen anwaltlicher Zusammenarbeit sind ein ständiges Diskussionsthema.[848] Im Mittelpunkt des Interesses stand lange die Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Rechtsanwälten in einer GmbH.[849] 1995 ist das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) in Kraft getreten ist. Mittlerweile gibt es auch Anwaltsgesellschaften in der Rechtsform der AG. Zune...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 1. Grundzüge

Rz. 2 Im Vordergrund des neuen Rechts der Verjährung (§§ 194 ff. BGB) eines Anspruchs, der sich aus einem materiellen Rechtsgrund ergibt (§ 194 Abs. 1 BGB), steht die regelmäßige Verjährung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vo...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Angestellter Rechtsanwalt und freier Mitarbeiter

Rz. 305 Mehrere Rechtsanwälte können auch in der Weise zusammenwirken, dass der beauftragte Rechtsanwalt im Innenverhältnis angestellte Rechtsanwälte oder freie Mitarbeiter in die Mandatsbearbeitung einbezieht.[719] Der angestellte Rechtsanwalt oder freie Mitarbeiter kann z.B. damit betraut werden, einen Schriftsatz vorzubereiten, eine gutachtliche Stellungnahme zu einzelnen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Folgen für Rechtsanwaltssozietäten

Rz. 404 Der IX. Zivilsenat hat die Grundsätze der Rechtsprechung des II. Zivilsenats seiner eigenen Spruchpraxis zugrunde gelegt.[915] Einer Auslegung des Rechtsanwaltsvertrages zur Begründung eines Gesamtmandates der zu einer Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälte bedarf es damit nicht mehr, weil die gesamtschuldnerische Haftung aller Sozietätsmitglieder schon der ges...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 468 Mit der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) [1083] gibt es seit 1985 eine supranationale Gesellschaftsform geschaffen. In einer EWIV können Anwälte bzw. Anwaltssozietäten aus Mitgliedstaaten der EU zusammenarbeiten. Anderen ausländischen Anwälten ist die Beteiligung an einer EWIV verwehrt. Dieser Umstand fördert nicht gerade die Attraktivität di...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder einer Partnerschaft

Rz. 542 Für Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten in einer Partnerschaft sieht § 8 Abs. 2 PartGG seit dem 1.8.1998 eine gesetzliche Haftungskonzentration auf diejenigen Partner vor, die mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst sind, wobei untergeordnete Bearbeitungsbeiträge ausgenommen sind (vgl. Rdn 444). Nach § 8 Abs. 2 PartGG in der bis zum 1.8.1998 geltenden Fassung bedu...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung des Abwicklers

Rz. 333 Die aufgezeigten Übereinstimmungen rechtfertigen einen Gleichlauf der Haftung des Abwicklers mit derjenigen des amtlich bestellten Vertreters. Aufgrund seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter des früheren Rechtanwalts ist der Abwickler nicht Vertragspartei, weshalb eine Eigenhaftung des Vertreters ggü. dem auftraggebenden Mandanten regelmäßig ausscheidet.[767] Nur...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Vermögensschaden

Rz. 47 Versichert ist nur das Risiko der Inanspruchnahme durch einen Dritten, wenn und soweit dieser einen Vermögensschaden erlitten hat. § 1 I Nr. 2 AVB definiert den Vermögensschaden lediglich negativ: Vermögensschäden sind danach solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschäd...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Klageerhebung und Verteidigung gegen eine Klage

Rz. 210 Der Anwalt, der die Beratung einer Partei in einem Zivilprozess übernimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er durch sein Verschulden bewirkt, dass die Partei einen Prozess verliert, den sie bei sachgemäßer Vertretung gewonnen hätte. Er muss sie über die Gesichtspunkte und Umstände, die für ihr ferneres Verhalten in der Angelegenheit entscheidend sein können...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundsätze

Rz. 67 Seit Langem ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass die Adäquanztheorie allein nicht zu einer sachgerechten Eingrenzung der Haftung für schadensursächliches Verhalten führt. Demjenigen, der eine ursächliche Bedingung gesetzt hat, darf der Schaden nur zugerechnet werden, wenn dieser sich innerhalb des Schutzbereichs der verletzten Norm verwirklicht. Es muss ein...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 430 Das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) [1000] ist am 1.7.1995 in Kraft getreten.[1001] Die Partnerschaft soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers auch für interprofessionelle, überregionale und internationale Zusammenschlüsse eignen. Sie tritt neben die anderen berufsrechtlich zulässigen Formen, in denen Rechtsanwälte gemeins...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / IV. Beweis des Haftungsgrundes

Rz. 17 Der Geschädigte hat für seinen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung zunächst die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Haftungsgrundes darzulegen und gemäß den strengen Anforderungen des § 286 ZPO [55] zu beweisen [56] (zum vertraglichen Ersatzanspruch vgl. § 4 Rdn 13 ff.). Rz. 18 Diese Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich grds. darauf, dassmehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 15 Um die Beteiligten vor ungewollten Haftungs- oder Gebührenrisiken zu schützen, kann ein stillschweigend (konkludent) geschlossener Anwaltsvertrag nicht ohne Weiteres angenommen werden.[52] Im Interesse der Rechtssicherheit sind an die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten erhöhte Anforderungen zu stellen.[53] So reicht für die Annahme des Angebot...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (SchuModG),[1] das bzgl. der Neuregelung des BGB – einschließlich des neuen Verjährungsrechts (§§ 194 ff. BGB) – am 1.1.2002 in Kraft getreten ist (Art. 9 dieses Gesetzes, Art. 229 §§ 5, 6 EGBGB), hatte die folgenden – inzwischen aufgehobenen – Verjährungsvorschriften, die Beginn und Frist der Verjährung ver...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Einfache Fahrlässigkeit

Rz. 505 Eine Haftungsbeschränkung zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber durch vorformulierte Vertragsbedingungen ist nur für Fälle einfacher Fahrlässigkeit zulässig.[1140] Gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO ist ein ausdrücklicher Hinweis in den Formulartext aufzunehmen, dass die Haftungsbeschränkung für Fälle nur einfacher Fahrlässigkeit gilt. Andernfalls ist die Haftungsbeschränk...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 392 § 52 Abs. 2 BRAO enthält spezielle gesetzliche Regelungen für Rechtsanwaltssozietäten, § 59a BRAO nunmehr auch für alle Berufsausübungsgemeinschaften.[869] Eine Sozietät ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die nicht nur ein gemeinsames Büro unterhalten, sondern den Beruf im Interesse und auf Rechnung aller Sozien unter Benutzung ihrer gemeinsamen Einrichtunge...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des angestellten Rechtsanwalts bzw. des freien Mitarbeiters

Rz. 310 Zwischen dem angestellten Rechtsanwalt bzw. freien Mitarbeiter und dem Mandanten kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Vertragsbeziehungen bestehen nur zu dem vom Auftraggeber eingeschalteten Rechtsanwalt.[728] Der Erfüllungsgehilfe eines Rechtsanwalts haftet im Außenverhältnis dem Mandanten i.d.R. nicht.[729] Anderes gilt, wenn der Eindruck erweckt wird, dass der a...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Hinweise und Anregungen des Gerichts

Rz. 246 Auf einen gerichtlichen Hinweis gem. § 139 ZPO, etwa wegen Bedenken gegen die Schlüssigkeit einer Klage, die Erheblichkeit einer Verteidigung, wegen nicht ausreichender Substanziierung des Vortrags oder wegen fehlender Beweisantritte, war es schon immer geboten, Vertagung zu beantragen (§ 227 ZPO).[984] Erteilt ein Gericht einen Hinweis erst in der mündlichen Verhand...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Rückwärtsversicherung

Rz. 98 § 2 II AVB macht eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Vermögensschäden aus Verstößen nicht gedeckt sind, die vor Beginn des Versicherungsverhältnisses begangen wurden. Der Anwalt kann sich auch gegen die Folgen solcher Verstöße versichern lassen, die vor der versicherten Zeit liegen, wenn danach ein Bedürfnis besteht. Ein solches Bedürfnis wird der Anwalt zu prüfen h...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Einzel- oder Gesamtmandat

Rz. 409 Abweichend vom Grundsatz der gemeinschaftlichen Geschäftsführung und Vertretung (§§ 709, 714 BGB) hat die frühere Rechtsprechung des IX. Zivilsenats die Willenserklärungen der Parteien beim Abschluss eines echten Rechtsberatervertrages regelmäßig dahin gehend ausgelegt, dass der Vertrag mit allen Sozietätsmitgliedern abgeschlossen wird (Gesamtmandat).[928] Wegen beso...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / i) Abweichen von namentlich bezeichnetem und das Mandat bearbeitendem Mitglied der Sozietät

Rz. 535 Für die Praxis stellt sich die wichtige und unterschiedlich beurteilte Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder einer Sozietät wirksam ist, wenn neben dem namentlich bezeichneten Sozius noch andere Sozien an der Mandatsbearbeitung beteiligt sind. Es wird die Ansicht vertreten, eine Haftungsbeschränkung sei stets u...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Fazit/Ausblick

Rz. 543 Die zunehmend strengere Haftung aus dem Anwaltsvertrag kann sich für den Rechtsanwalt als existenzgefährdend darstellen. Indessen wird das bestehende Schadensrisiko weitgehend durch die Höhe der Vergütung ausgeglichen, die i.d.R. eine hinreichende Kompensation darstellt. Zwar sind die gesetzlichen Möglichkeiten für Haftungsbegrenzungen zugegebenermaßen nicht sehr sta...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Schäden mit Auslandsbezug

Rz. 57 Die Ausschlussklausel des § 4 Nr. 1 AVB erfasst nicht: Teil 2 A Nr. 2.1 AVB greif...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Rechtsfolge einer unzulässigen Haftungsbeschränkung

Rz. 497 Es kann vorkommen, dass Rechtsanwälte und Mandant in Unkenntnis des § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO individualvertraglich die Haftung des Rechtsanwalts in einer über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Weise beschränkt haben. Zu denken ist etwa an einen vollständigen Haftungsausschluss für telefonische Rechtsberatung, Beratung unter Zeitdruck, für eine Beratung in einer au...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner

Rz. 439 § 8 Abs. 2 PartGG in der Neufassung des Gesetzes zur Änderung des UmwG, des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes und anderer Gesetze v. 22.7.1998,[1022] in Kraft getreten am 1.8.1998, sieht eine gesetzliche Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner vor. Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so haften nur sie gem. § 8 Abs. 1 PartGG für ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Sozien- und Angehörigenklausel

Rz. 61 § 51 Abs. 3 Nr. 5 BRAO erlaubt den Ausschluss von Ansprüchen wegen Veruntreuungen durch Personal, Angehörige oder Sozien. Zweck der Klausel soll u.a. sein, der Kollusionsgefahr zu begegnen, die als hoch eingeschätzt wird.[146] Häufig dürfte es sich im wirtschaftlichen Sinne um Eigenschäden des Versicherungsnehmers handeln, die vom Versicherungsschutz ohnehin ausgenomm...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Einvernehmensanwalt

Rz. 380 Besonderheiten sind zu beachten, wenn ein Anwalt, der in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat zugelassen ist, in Deutschland seine Dienstleistung unter der heimischen Berufsbezeichnung erbringt.[839] Hierzu berechtigt ihn die in der Europäischen Gemeinschaft sowie im Europäischen Wirtschaftsraum garantierte Dienstleistungsfreiheit. Einzelheiten richten sich in De...mehr

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§ 6 Mitverschulden / III. Zurechnung des Schadensbeitrags eines anderen Rechtsberaters

Rz. 22 Haften verschiedene Personen für den Schaden eines anderen, so sind sie als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verpflichtet (§§ 421 ff. BGB). Ein Gesamtschuldner kann sich ggü. dem Geschädigten nicht damit entlasten, dass neben ihm andere – möglicherweise in stärkerem Maße als er – zu dem Schaden beigetragen haben[122] (vgl. § 1 Rdn 270 ff., 328, 337 ff.). Dieser Grun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Formunwirksamkeit

Rz. 466 Nach altem Recht (§ 4 Abs. 1 Satz 1, 2 RVG a.F./§ 3 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, vgl. Rdn 447) war die Vergütungsvereinbarung nur im Fall der Gebührenüberschreitung formbedürftig. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf diese Rechtslage, die noch für eine nicht geringe Anzahl von Fällen – nicht zuletzt im Rahmen der Anwaltshaftung – von Bedeutung sein dürfte. Entspr...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 456 Die Zulässigkeit einer GmbH als Rechtsform für die berufliche Zusammenarbeit von Rechtsanwälten war im Schrifttum lange umstritten.[1044] Die überwiegende Anzahl der Autoren bejahte deren Zulässigkeit.[1045] Höchstrichterlich wurde die Zulässigkeit einer Zahnarzt-GmbH anerkannt,[1046] vom BayObLG auch die Zulässigkeit einer Anwalts-GmbH.[1047] Nach wie vor erfreut si...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / h) EG-Verbraucherschutz-Richtlinie

Rz. 516 Die Richtlinie des Rates 93/13/EWG v. 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen[1160] ist auf Rechtsberatungsverträge mit Verbrauchern[1161] anwendbar.[1162] Damit muss sich auch § 52 BRAO am Maßstab der Richtlinie messen lassen, aber nur, wenn die Norm in deren Anwendungsbereich fällt. Art. 1 Abs. 2 unterwirft jedoch Vertragsklauseln, die auf bi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (5) Rechtsverfolgung im Ausland

Rz. 202 Besondere Umstände, aufgrund derer ein Rechtsanwalt gem. §§ 157, 242 BGB ausnahmsweise verpflichtet ist, den Mandanten unaufgefordert über das Kostenrisiko aufzuklären, können insb. vorliegen, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten über eine Rechtsverfolgung im Ausland berät.[823] Andere Rechtsordnungen sehen nicht immer – anders als die §§ 91 ff. ZPO – Ansprüche der in...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Scheinsozietät

Rz. 411 Eine sog. Scheinsozietät liegt vor, wenn die Außendarstellung den Anschein einer Sozietät erweckt, während die Berufsträger im Innenverhältnis eine andere Form der Zusammenarbeit vereinbart haben.[947] Dann haften wie Mitglieder einer Sozietät auch Rechtsanwälte, die sich zu einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen haben, angestellte Rechtsanwälte bzw. freie Mitarb...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Zuständiges Gericht

Rz. 212 Grds. muss eine Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden.[866] Der Beklagte braucht sich grds. auf eine Klage vor einem unzuständigen Gericht nicht einzulassen, sondern kann dessen Unzuständigkeit rügen (§ 39 ZPO, Art. 28 EuGVVO n.F.), und zwar rechtzeitig (§ 282 Abs. 3 ZPO). Dem Prozessbevollmächtigten eines Beklagten kann vorgeworfen werden, dass er die feh...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Fehler des Gerichts

Rz. 54 Es gehört zu den vertraglichen Pflichten des Anwalts, durch vollständigen Sachvortrag und geeignete Rechtsausführungen auch darauf hinzuwirken, gerichtliche Fehler möglichst zu vermeiden (vgl. § 2 Rdn 237 ff.). Schon daraus folgt, dass eine Haftung des Anwalts auch dann in Betracht kommt, wenn er dieser Aufgabe nicht gerecht geworden und deshalb eine Fehlentscheidung ...mehr