Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltshaftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2019, Legal Tech – G... / d) Apps für Anwälte

Apps gehören heute zum Anwaltsalltag und erleichtern die tägliche Arbeit. Die schnelle Info über eine App einzuholen gehört nicht nur für den Anwalt zur täglichen Übung. Für den Rechtsmarkt und damit auch für Anwälte gibt es eine Vielzahl solcher Anwendungen, die vor allem die Arbeit auf dem Laptop, Tablet oder Handy auch unterwegs unterstützen. Hinweis: Beispiele für Apps zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Katalog zur Vergütung v... / 24 Mediator

Rz. 21 Die Tätigkeit als Mediator ist für StB und Steuerbevollmächtigte als vereinbare Tätigkeit zulässig. Nicht zulässig ist jedoch, die Berufsbezeichnung "Mediator" neben der Berufsbezeichnung als StB zu führen. Die Mediation kann jedoch als Tätigkeitsschwerpunkt auf Briefbogen, Praxisbroschüren oder im Internet angeboten werden. Die Tätigkeit als Mediator erfordert eine Al...mehr

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ZAP 17/2017, Das Dilemma mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" ist ein Schreckgespenst für Rechtsanwälte. Wird ein Wiedereinsetzungsantrag notwendig, ist vorher irgendwo etwas schiefgegangen. Entweder in der Anwaltskanzlei selbst oder aber auf der Empfängerseite des Schriftsatzes, also dem Gericht (z.B. BGH, Urt. v. 31.5.2017 – VIII ZR 224/16, ZAP EN-Nr. 534/2017 – zum Eingang eines in den Nac...mehr

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AGS 08-09/2018, Einspruch g... / 2 Aus den Gründen

Diese Erwägungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts können die Prozessbevollmächtigten der Klägerin für die Tätigkeit nach dem Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil eine erneute 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und zusätzlich zu der 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 ...mehr

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ZAP 9/2022, Das arbeitsrech... / III. Fristen, Form, Fallen, Fehler

Das deutsche Arbeitsrecht bietet jede Menge besondere Fristen, Formvorschriften und Schwellenwerte, die alle tendenziell weniger oder mehr geeignet sind, sich in der anwaltlichen Tätigkeit als respektable Störfall- und Fehlerquellen zu erweisen (zu Fallstricken und Tücken im Kündigungsschutzverfahren vgl. Ganz, ArbRAktuell 2020, 643; Holthausen, ZAP 2019, 859; Tillmanns, NZA...mehr

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ZAP 12/2018, Aktuelle Entwi... / IV. Pflichtverletzung des Rechtsanwalts

Handelt der Rechtsberater seinen Vertragspflichten zuwider, liegt zugleich schuldhaftes Fehlverhalten vor, weil er seine Vertragspflichten kennen muss (BGH, Urt. v. 25.9.2014 – IX ZR 199/13, DB 2014, 2399 Rn 21). Darlegungs- und beweispflichtig für eine Pflichtverletzung des Beraters ist regelmäßig der Mandant, der Schadensersatz begehrt (BGH, Urt. v. 25.9.2014 – IX ZR 199/1...mehr

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ZAP 1/2026, Anwaltsmagazin / 8 BGH zum Verjährungsbeginn beim Anwaltsregress

Wann beginnt bei einem Anwaltsregress der Lauf der Verjährungsfrist zulasten des Mandanten? Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des BGH verdeutlicht, dass dies später sein könnte, als viele bisher angenommen hatten. Nach Auffassung des für Haftungssachen zuständigen IX. Senats beginnt die Frist nämlich nicht schon dann, wenn sich aus einem Urteil „hinreichende Anhaltspunkte...mehr

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ZAP 20/2023, Die BGH-Rechts... / 3. Fazit zum RegE des „Leitsatzentscheidungsverfahren”

Wenigstens kurz ist abschließend auch auf damit aufgeworfene Fragen einer anwaltlichen Haftung für Beratungsfehler hinzuweisen: Das „Leitsatzentscheidungsverfahren” ist geeignet, zahlreiche neue Fälle der Anwaltshaftung aufzuwerfen, soweit die Partei aufgrund eines BGH-Leitsatzbeschlusses erst darauf hingewiesen wird, Schadensersatzansprüche gegen ihren Prozessbevollmächtigt...mehr

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ZAP 2/2026, Anwaltsmagazin / 8 Anwaltsregress bei fehlerhafter Mandatsbearbeitung auch des nachfolgenden Anwalts

Auf eine interessante Entscheidung des OLG München zur Anwaltshaftung hat kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer hingewiesen. Danach wird die Haftung eines fehlerhaft arbeitenden Rechtsanwalts nicht dadurch kausal unterbrochen, dass ein in demselben Mandat nachfolgender Kollege ebenfalls „patzt” und der Mandant am Ende einen Schaden erleidet (OLG München, Urt. v. 11.11.2025 ...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / b) Vertretung mehrerer Anleger

Eine interessante Fallkonstellation hatte der IX. Zivilsenat des BGH (Urt. v. 7.9.2017 – IX ZR 71/16, ZAP EN-Nr. 680/2017) zu entscheiden. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nahm der Kläger die beklagte Anwaltssozietät wegen Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Anwaltsvertrag auf Schadensersatz in Anspruch. Die Beklagte, die auf die Beratung gesch...mehr

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ZAP 20/2023, Die BGH-Rechts... / 1. Geplantes Leitsatzentscheidungsverfahren als Lösung des rechtstatsächlichen Phänomens „Massenverfahren”?

Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, eine Entlastung der Instanzgerichte zu erwirken, welche aufgrund des Fehlens höchstrichterlicher Rechtsauffassungen zu bestimmten revisionsrelevanten Rechtsfragen i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO mit einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren befasst sind. Hierfür stellt der RegE (s.a. die BMJ-PM v. 16.8.2023) auf sog. Massenverfahren ab, wof...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 1.1 Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Band 2: Schuldrecht, in 3 Teilbänden, Kommentar, 4. Aufl. 2021, Nomos, 6.833 S., 298 EUR (für DAV-Mitglieder 250 EUR)

In der Reihe NomosKommentar ist im mehrbändigen BGB-Kommentar u.a. dieser Band 2 – Schuldrecht erschienen. Das gewaltige Kompendium besteht wiederum aus drei Teilbänden. Dem Umfang des Werks entsprechend ist die Zahl der Mitautoren beachtlich. Es ist den Herausgebern gelungen, in der gesamten Breite renommierte Fachleute zur Mitarbeit zu bewegen. In Band 1 sind die Kommentie...mehr