Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltshaftung

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ZAP 4/2021, Basiswissen 3: ... / 1. Umfang und Inhalt des Mandats

Kommt ein Mandant mit einem familienrechtlichen Problem zu Ihnen, erschließt sich daraus nicht selten eine ganze Palette an Beratungsthemen. Damit es später nicht zu ärgerlichen Auseinandersetzungen kommt, sollte genau festgelegt werden, wie weit der eigentliche Auftrag des Mandanten geht. Über den Umfang des Mandats kann der Mandant aber nur dann genau entscheiden, wenn er d...mehr

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ZAP 14/2023, Der Unterhalt ... / 1. Erkrankung oder Behinderung mit Erwerbsminderung

Dies kann bei Erkrankung oder Behinderung mit Erwerbsminderung in Betracht kommen, sofern das Kind nicht „vom sozialen Netz” durch Krankengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente usw. aufgefangen wird (BGH, Urt. v. 18.1.2012 – XII ZR 15/10, FamRZ 2012, 530 und Urt. v. 18.7.2012 – XII ZR 91/10, FamRZ 2012, 1553 m. Anm. Hauß FamRZ 2012, 1628, OLG Koblenz, Beschl. v. 21.10.2014 – 11 UF 3...mehr

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 1. Elektronischer Fristenkalender

In einem vom III. Zivilsenat zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 28.2.2019 – III ZB 96/18, ZAP EN-Nr. 250/2019) beruhte die Versäumung der Begründungsfrist darauf, dass Frist und Vorfrist nicht in dem von der Kanzlei des bevollmächtigten Anwalts verwendeten elektronischen Fristenkalender gespeichert worden waren. Der Anwalt brachte zu seiner Entlastung vor, die versäumte Spei...mehr

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ZAP 3/2019, Berufsrechtsreport / 4. Zurechnung des Verschuldens eines anderen Rechtsanwalts

Beauftragt der Prozessbevollmächtigte einer Partei einen anderen Rechtsanwalt damit, eine Berufungsschrift zu erstellen, zu unterschreiben und wegen des mit Ende des Tages eintretenden Ablaufs der Berufungsfrist an das Berufungsgericht zu faxen, unterlässt es der beauftragte Rechtsanwalt dann aber versehentlich, die von ihm erstellte und unterschriebene Berufungsschrift per ...mehr

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 3. Probleme rund um das Faxgerät

Nach Auffassung des VIII. Senats (Beschl. v. 20.8.2019 – VIII ZB 19/18) können bei Übermittlung des Begründungsschriftsatzes per Fax Störungen des Empfangsgeräts im Gericht grds. kein Anwaltsverschulden begründen. Denn mit der Wahl einer Telefaxübertragung habe der Anwalt bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernu...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 1. Pflicht zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten

Ab dem 1.1.2022 muss bundesweit jegliche Korrespondenz von Anwälten mit Gerichten elektronisch über einen sicheren Übermittlungsweg (vgl. § 130d ZPO; § 32d StPO; § 55d VwGO; § 65d SGG; § 52d FGO; § 46g ArbGG; dazu Cosack ZAP 2022, 37 ff.; Müller NJW 2021, 3281 ff.; Siegmund NJW 2021, 3617 ff.) erfolgen. In der Regel wird die Kommunikation über das beA geführt werden (zur Sic...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 3. Beratung über Erfolgsaussichten bei Rechtsschutzversicherung

Rechtsanwälte sind verpflichtet, ihre Mandanten über die Erfolgsaussichten eines in Aussicht genommenen Rechtsstreits zu belehren. Diesen Pflichtenkreis hat der IX. Senat in einem Urteil aus dem September näher zu definieren vermocht (Urt. v. 16.9.2021 – IX ZR 165/19 m. zust. Anm. Borgmann NJW 2021, 3329; krit. dagegen Weinbeer AnwBl 2021, 684). Danach muss der Mandant in di...mehr

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ZAP 14/2017, Rechtsanwalts-... / g) Möglichkeit von Haftungsbeschränkungen

Einer Rechtsanwalts-GbR steht es grundsätzlich frei, individualvertraglich oder per AGB eine Haftungsbeschränkung mit ihren Mandanten und sonstigen Vertragspartnern zu vereinbaren. Denkbar ist etwa die Begrenzung der persönlichen Gesellschafterhaftung auf eine Haftungsquote. Bezüglich beruflicher Fehler sind der Vertragsgestaltung allerdings durch § 52 BRAO Grenzen gesetzt. ...mehr

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ZAP 7/2019, Anwaltsmagazin / 9 Eigentum an den Handakten bei Kanzleiabwicklung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat auf ein neues Urteil des für Fragen der Anwaltshaftung zuständigen IX. Zivilsenats des BGH hingewiesen. Danach kann der Abwickler einer Kanzlei das Eigentum an den Handakten des früheren Rechtsanwalts auf dessen Mandanten übertragen (BGH, Urt. v. 7.2.2019 – IX ZR 5/18, vgl. ZAP EN-Nr. 225/2019). Im zugrunde liegenden Fall hatte der Ins...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 4. Fristenkontrolle des Legal-Tech-Anwalts

Wie in jedem Jahr hatte sich der BGH auch 2020 mit den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels auseinanderzusetzen. Nach § 233 ZPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter anderem zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Begründungsfrist einzuhalten. Dabei ist...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 2. Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

Der V. Senat hat sich zu den Anforderungen an die Erstellung einer Berufungsbegründung geäußert (BGH, Beschl. v. 11.2.2021 – V ZR 137/20 m. Anm. Klose NJ 2021, 268 f.). Insofern ergibt sich aus dem Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO) und den Regelungen über den notwendigen Inhalt einer Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 3 ZPO) dass die Begründungsschrift das Ergebnis der geistigen A...mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / 1. Anforderungen an die Unterschrift eines Schriftsatzes

Der VIII. Senat hat sich zum Erfordernis der Unterschrift durch die den Schriftsatz verantwortende Person nach § 130 Nr. 6 ZPO geäußert (BGH, Beschl. v. 6.12.2022 – VIII ZA 12/22). Im zugrunde liegenden Fall hatte ein zur Vertretung berechtigter Rechtsanwalt die von einem Kollegen verfasste Berufungsbegründung unterschrieben und dabei folgenden Zusatz hinzugefügt: „Unterzeic...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 10.1 Kilian/Offermann-Burckhardt/vom Stein (Hrsg.), Praxishandbuch Anwaltsrecht, 3. Aufl. 2018, 750 S., Deutscher Anwaltverlag, 84 EUR

Dieses Praxishandbuch beschreibt – wahrlich eine Mammutaufgabe – die umfangreichen Rahmenbedingungen der anwaltlichen Tätigkeit. Das Werk ist in fünf Teile gegliedert: Berufsbild und Stellung des Rechtsanwalts, Organisation der Berufsausübung (hier fehlt auch das Thema elektronischer Rechtsverkehr/beA nicht, aber auch wer über eine neue Kanzleistrategie und Kanzleimarketing ...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 6. Haftpflichtversicherung

In einem bereits im Januar 2021 ergangenen Hinweisbeschluss (BGH, Beschl. v. 27.1.2021 – IV ZR 349/19) hat der IV. Senat zu der von der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Anwälte gedeckten "freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt" Stellung genommen. Anwälte müssen danach besondere Vorsicht walten lassen, sofern sie Leistungen außerhalb des "klassischen"...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 4. Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei anwaltlicher Beratung

Aus einem ganz anderen Grund überaus bedeutsam ist daneben ein Urteil des VI. Zivilsenats vom 16.5.2016 (Az. VI ZR 266/16, ZAP EN-Nr. 528/2017). In diesem befasste sich der erkennende Senat mit der Frage, inwiefern das Vertrauen auf eingeholten rechtsanwaltlichen Rat einen unvermeidbaren Verbotsirrtum beim Mandanten zu begründen geeignet ist. Unter Übertragung der bereits st...mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / 2. Anwaltliche Sorgfaltspflichten

Daneben hat der BGH sich mehrmals mit den haftungsrechtlichen Konsequenzen einer Versäumung der Berufungsbegründungsfrist beschäftigt. Der VII. Zivilsenat bekräftigte seine Rechtsprechung, dass derjenige, der gerichtliche Fristen bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos eine erhöhte Sorgfalt aufwenden muss, um die Einhaltung der Fri...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 2. Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf einen Beschluss des V. Zivilsenats vom 28.9.2017 (Az. V ZB 109/16), mit welchem der Senat seine Anfang des Jahres begründete Rechtsprechungslinie fortsetzt (vgl. Beschl. v. 9.3.2017 – V ZB 18/16, ZAP EN-Nr. 434/2017), nach der ein Rechtsanwalt in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum unterliegt, wenn er in einer Wohnun...mehr

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Lexikon / D. Weitere Abreden

Rz. 1759 Die Regelverjährung von drei Jahren kann bei Ansprüchen gegen Rechtsanwälte nicht auf ein oder zwei Jahre abgekürzt werden.[3251] Das Urteil des BGH vom 30.10.1985, in dem eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf zwei Jahre nicht beanstandet worden ist,[3252] ist überholt, da in dem Urteil entscheidend auf den Lauf der sekundären Verjährungsfrist abgestellt wurde, d...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Sprungrevision hat keinen Erfolg; die zulässige Anschlussrevision führt zur vollständigen Klageabweisung. A. Das AG hat angenommen, der Klägerin stünden Rückgriffsforderungen zu. Soweit diese vor Insolvenzeröffnung begründet worden seien, handele es sich um einfache Insolvenzforderungen. Die Kosten des bestellten Abwicklers könnten weder als Kosten des Insolvenz...mehr

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AGS 0809/2019, Unwirksamkei... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Beklagten erweist sich als teilweise begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch aus §§ 667, 675 BGB auf Herausgabe der vom Beklagten vereinnahmten Arbeitgeberzahlung i.H.v. 8.316,49 EUR. Der mit der Widerklage geltend gemachte Vergütungsanspruch steht dem Beklagten nicht zu. 1. Dem Vergütungsanspruch des Beklagten lässt sich nicht m...mehr

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 4. Erkrankung eines Einzelanwalts

In drei weiteren, ähnlich gelagerten Fällen hatten sich auch unterschiedliche andere Senate des BGH mit Wiedereinsetzungsanträgen im Anschluss an versäumte Rechtsmittelbegründungsfristen auseinanderzusetzen. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung gilt insofern, dass ein Rechtsanwalt allgemeine Vorkehrungen dafür treffen muss, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch da...mehr

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ZAP 3/2019, Berufsrechtsreport / 3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei plötzlicher Erkrankung

Ebenfalls mit den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hatte sich der VI. Zivilsenat in einem Beschluss vom 10.4.2018 (Az. VI ZB 44/16, ZAP EN-Nr. 601/2018) zu befassen. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung muss ein Rechtsanwalt allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorh...mehr

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 2. Verwendung des beA

Gleich mehrmals hatten sich Gerichte im vergangenen Jahr mit den Sorgfaltspflichten, die einen Anwalt bei Versendung fristwahrender Schriftsätze über das beA treffen, zu befassen. Wie bei einem Faxgerät hat der Anwalt nach dem BAG das zuständige Personal auch bei Nutzung des beA dahingehend zu belehren, dass stets der Erfolg des Sendevorgangs zu kontrollieren ist (Beschl. v....mehr

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ZAP 16/2019, Fehlerquellen,... / III. § 4 KSchG, Drei-Wochen-Klagefrist

Im Kündigungsschutzmandat ist sorgsame Eile geboten. Will ein Arbeitnehmer erfolgreich geltend machen, eine schriftliche Kündigung (§ 623 BGB) sei sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam, muss er gem. § 4 S. 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung Klage auf die Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigu...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / e) Honorarvereinbarung

Seit der Reform ist für die Beratungsperson zulässig Eine höchst interessante und lesenswerte Entscheidung zur Frage der Nichtigkeit von Honorar-/Erfolgshonorarvereinbarungen kann das OLG Hamm[71] vorweisen. Ebenfalls in dies...mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / 3. Haftung für aussichtslose Prozessführung

Bereits im vergangenen Berichtszeitraum hatte sich der BGH mit den Anforderungen der anwaltlichen Beratung über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits auseinanderzusetzen und legte dabei den Pflichtenkreis fest (BGH, Urt. v. 16.9.2021 – IX ZR 165/19). Der Mandant muss demnach in die Lage versetzt werden, Chancen und Risiken des Rechtsstreits selbst abzuwägen. Bei rechtlic...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 3. Anwaltsvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Der IX. Zivilsenat (Urt. v. 9.7.2020 – IX ZR 289/19 m. Anm. Klose NJ 2020, 496 f.) hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern ein Rechtsanwalt, wenn er eine Verkehrsunfallgeschädigte vertritt, auch über mögliche Ansprüche seiner Mandantin familiär verbundener weiterer Geschädigter desselben Unfalls aufklären muss. Der BGH hat dies zutreffend verneint. Insbesondere entfa...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 2. Hinweispflichten auf steuerrechtlichen Beratungsbedarf

Umfang und Inhalt der vertraglichen Pflichten eines Anwalts richten sich nach dem jeweiligen Mandat und den Umständen des einzelnen Falls. Dabei gilt, dass das einem Allgemeinanwalt erteilte Mandat grds. nicht die Beratung und Belehrung in Steuersachen umfasst, weil Mandanten zwischen einer anwaltlichen Beratung in Steuersachen und auf anderen Rechtsgebieten unterscheiden. A...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 4. Anwaltsvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Das OLG Köln (Urt. v. 12.8.2021 – 18 U 197/20, ZAP EN-Nr. 544/2021 [Ls.]) hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern ein Rechtsanwalt, der eine Gesellschaft vertritt, deren Geschäftsführer über eine mögliche persönliche Haftung wegen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleisteter Zahlungen (nunmehr § 15b Abs. 4 InsO) aufklären muss. Das OLG hat die...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 1. Keine Pflicht zur Nutzung des beA zwecks Fristwahrung

Ab dem 1.1.2022 muss bundesweit jegliche Korrespondenz von Anwälten mit Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) geführt werden. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die aktive Nutzungspflicht weiter zurückzustellen (BT-Drucks 19/23153), fand am 27.11.2020 im Bundestag keine Mehrheit. Einstweilen höchstrichterlich ungeklärt bleibt, ob ein An...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 5. Verhinderung der Fristversäumung bei plötzlicher Erkrankung

Der IX. Zivilsenat bekam in der Jahresmitte, Gelegenheit die Judikatur zur Anwaltsvorsorge gegenüber Ausfällen zu präzisieren. Ein Rechtsanwalt muss einerseits allgemeine vorausschauende Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Insbesondere muss er seinem Personal die notwendigen ...mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / 4. Sorgfaltspflichten bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs

Zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten i.R.d. Vertragsgestaltung gehört es, für eine richtige und vollständige Niederlegung des Mandantenwillens und einen möglichst eindeutigen und nicht der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen (so bereits BGH, Urt. v. 17.1.2002 – IX ZR 182/00). Dass diese Grundsätze wegen dessen Einordnung als materiell-rechtlicher Vertrag auch bei Gest...mehr

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / VIII. Haftung des Mediators

Zwischen dem Mediator und den Parteien der Mediation besteht ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis (sog. Mediatorvertrag). In der Regel handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach den Regeln des Dienstvertrags (§§ 675, 611 BGB). Damit haftet der Mediator für eine schuldhafte Verletzung seiner Vertragspflichten gem. § 280 BGB. Die Vertragspflichten des Mediator...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 7. Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

Der BGH hatte sich bereits in der Vergangenheit mehrfach zu den Folgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung geäußert (dazu Deckenbrock/Markworth ZAP 2019, 115, 127; Deckenbrock NJW 2018, 1636 ff.). Nach Ansicht des BGH folgt hieraus aber nicht, dass ein Anwalt ausnahmslos auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen darf. Vielmehr...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 1. Sorgfaltspflichten bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax

Noch eher konventionell mutet insofern ein Beschluss des II. Zivilsenats des BGH vom 23.5.2017 (Az. II ZB 19/16, ZAP EN-Nr. 664/2017) an, mit dem einer Rechtsbeschwerde stattgegeben wurde, die sich gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist wendete. Der Kläger und Beschwerdeführer hatte die Berufungsfrist versäumt, weil die zweite Seite der Berufungsschri...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / b) Vertretung mehrerer Anleger

Eine interessante Fallkonstellation hatte der IX. Zivilsenat des BGH (Urt. v. 7.9.2017 – IX ZR 71/16, ZAP EN-Nr. 680/2017) zu entscheiden. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nahm der Kläger die beklagte Anwaltssozietät wegen Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Anwaltsvertrag auf Schadensersatz in Anspruch. Die Beklagte, die auf die Beratung gesch...mehr

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ZAP 10/2023, Gesprächs- und Kooperationspartner der besonderen Art für die Anwaltsarbeit: ChatGPT und die Folgen

Wer gegenwärtig anwaltlich tätig ist, sieht sich in Sachen „Künstliche Intelligenz” (KI) einer ständigen Reizüberflutung ausgesetzt. Euphorische Nachrichten lassen den Eindruck entstehen, man müsse sich nicht nur analytisch mit diesem Trend befassen, sondern umgehend diese Technologie für die eigene Arbeit nutzen. Wenn man in dieser Richtung weiterdenken will, ist allein sch...mehr

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ZAP 12/2018, Aktuelle Entwi... / 2. Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs

Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Rechtsberaters und dem Schaden des Mandanten kann ausnahmsweise entfallen, wenn die vom Berater in Gang gesetzte Ursachenkette durch den Mandanten oder einen Dritten – insbesondere durch ein Gericht, eine Verwaltungsbehörde oder einen Zweitberater – unterbrochen wird. Sind diese Voraussetzungen...mehr

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AGS 08-09/2018, Einspruch g... / 2 Aus den Gründen

Diese Erwägungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts können die Prozessbevollmächtigten der Klägerin für die Tätigkeit nach dem Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil eine erneute 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und zusätzlich zu der 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 ...mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / 2. Fristenkontrolle

Auch im Jahr 2022 hatte sich der BGH mit den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristsäumung zur Begründung eines Rechtsmittels auseinanderzusetzen (vgl. hierzu auch Rohwetter-Kühl, NJW 2022, 1990). Nach § 233 ZPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand u.a. zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Begründungsfrist e...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 5. Fristenkontrolle

Wie in jedem Jahr hatte sich der BGH auch 2021 mit den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels auseinanderzusetzen (vgl. hierzu auch Rohwetter-Kühl NJW 2021, 2005 ff.). Nach § 233 ZPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand u.a. zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war,...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 3. Haftung des Anwaltsmediators

Für großes Aufsehen hat ein Urteil des IX. Zivilsenats des BGH vom 21.9.2017 (Az. IX ZR 34/17, ZAP EN-Nr. 687/2017) gesorgt. Der BGH hatte insofern erstmalig die Gelegenheit, sich zu den Berufspflichten und der Berufshaftung eines als Mediator tätigen Rechtsanwalts (Anwaltsmediators) zu äußern. Der Entscheidung liegt ein überaus atypischer Sachverhalt zugrunde, in dem ein gr...mehr

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ZAP 17/2017, Das Dilemma mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" ist ein Schreckgespenst für Rechtsanwälte. Wird ein Wiedereinsetzungsantrag notwendig, ist vorher irgendwo etwas schiefgegangen. Entweder in der Anwaltskanzlei selbst oder aber auf der Empfängerseite des Schriftsatzes, also dem Gericht (z.B. BGH, Urt. v. 31.5.2017 – VIII ZR 224/16, ZAP EN-Nr. 534/2017 – zum Eingang eines in den Nac...mehr

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ZAP 20/2023, Die BGH-Rechts... / 3. Fazit zum RegE des „Leitsatzentscheidungsverfahren”

Wenigstens kurz ist abschließend auch auf damit aufgeworfene Fragen einer anwaltlichen Haftung für Beratungsfehler hinzuweisen: Das „Leitsatzentscheidungsverfahren” ist geeignet, zahlreiche neue Fälle der Anwaltshaftung aufzuwerfen, soweit die Partei aufgrund eines BGH-Leitsatzbeschlusses erst darauf hingewiesen wird, Schadensersatzansprüche gegen ihren Prozessbevollmächtigt...mehr

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ZAP 20/2023, Die BGH-Rechts... / 1. Geplantes Leitsatzentscheidungsverfahren als Lösung des rechtstatsächlichen Phänomens „Massenverfahren”?

Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, eine Entlastung der Instanzgerichte zu erwirken, welche aufgrund des Fehlens höchstrichterlicher Rechtsauffassungen zu bestimmten revisionsrelevanten Rechtsfragen i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO mit einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren befasst sind. Hierfür stellt der RegE (s.a. die BMJ-PM v. 16.8.2023) auf sog. Massenverfahren ab, wof...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 1.1 Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Band 2: Schuldrecht, in 3 Teilbänden, Kommentar, 4. Aufl. 2021, Nomos, 6.833 S., 298 EUR (für DAV-Mitglieder 250 EUR)

In der Reihe NomosKommentar ist im mehrbändigen BGB-Kommentar u.a. dieser Band 2 – Schuldrecht erschienen. Das gewaltige Kompendium besteht wiederum aus drei Teilbänden. Dem Umfang des Werks entsprechend ist die Zahl der Mitautoren beachtlich. Es ist den Herausgebern gelungen, in der gesamten Breite renommierte Fachleute zur Mitarbeit zu bewegen. In Band 1 sind die Kommentie...mehr

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ZAP 9/2022, Das arbeitsrech... / III. Fristen, Form, Fallen, Fehler

Das deutsche Arbeitsrecht bietet jede Menge besondere Fristen, Formvorschriften und Schwellenwerte, die alle tendenziell weniger oder mehr geeignet sind, sich in der anwaltlichen Tätigkeit als respektable Störfall- und Fehlerquellen zu erweisen (zu Fallstricken und Tücken im Kündigungsschutzverfahren vgl. Ganz, ArbRAktuell 2020, 643; Holthausen, ZAP 2019, 859; Tillmanns, NZA...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Katalog zur Vergütung v... / 24 Mediator

Rz. 21 Die Tätigkeit als Mediator ist für StB und Steuerbevollmächtigte als vereinbare Tätigkeit zulässig. Nicht zulässig ist jedoch, die Berufsbezeichnung "Mediator" neben der Berufsbezeichnung als StB zu führen. Die Mediation kann jedoch als Tätigkeitsschwerpunkt auf Briefbogen, Praxisbroschüren oder im Internet angeboten werden. Die Tätigkeit als Mediator erfordert eine Al...mehr

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ZAP 12/2018, Aktuelle Entwi... / IV. Pflichtverletzung des Rechtsanwalts

Handelt der Rechtsberater seinen Vertragspflichten zuwider, liegt zugleich schuldhaftes Fehlverhalten vor, weil er seine Vertragspflichten kennen muss (BGH, Urt. v. 25.9.2014 – IX ZR 199/13, DB 2014, 2399 Rn 21). Darlegungs- und beweispflichtig für eine Pflichtverletzung des Beraters ist regelmäßig der Mandant, der Schadensersatz begehrt (BGH, Urt. v. 25.9.2014 – IX ZR 199/1...mehr

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ZAP 21/2022, Buchreport / 12.1 Deckenbrock/Özman, Anwaltliches Berufsrecht, 1. Aufl. 2022, Hagener Wissenschaftsverlag, 240 S., 25,95 EUR

Das anwaltliche Berufsrecht ist eine Querschnittsmaterie par excellence. Die komprimierte Darstellung für den Studiengebrauch und Einstieg ins Rechtsgebiet ist deshalb sehr herausfordernd und, wenn diese so gelungen ist wie die anzuzeigende von Christian Deckenbrock und Lena Özman, sehr verdienstvoll. Das Buch gliedert sich in zwei Teile: Der erste ist dem anwaltlichen Beruf...mehr