Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltshaftung

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zfs 05/2009, Anwaltshaftung... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung stellt ein grundsätzliches Problem der Anwaltshaftung bei der Prozessführung dar: Das Gericht geht auf Grund einer "unzureichenden Rechtsrecherche", die sich in der Heranziehung alter, inzwischen durch höchstrichterliche Rspr. überholter, in Zeitschriften veröffentlichter Entscheidung, die auch im Palandt nachgewiesen wird, von einer fehlerhaften, sich in ein...mehr

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zfs 05/2009, Anwaltshaftung... / Sachverhalt

Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages. Die Klägerin, Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, nahm die Mieter einer ihrer Wohnungen auf Zahlung von Nebenkosten für die Jahre 1998 bis 2000 in Anspruch. Streitig war u.a., ob die Mieter zur anteiligen Zahlung von Versicherung und Grundsteuer verpflichtet waren. Vor dem AG v...mehr

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zfs 05/2009, Anwaltshaftung... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [4] „Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Der für die beklagte Sozietät handelnde Rechtsanwalt M. (fortan auch: die Beklagte) habe die ihm auf Grund des Anwaltsvertrages obliegenden Pflichten verletzt, indem er im Proze...mehr

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ZErb 10/2011, Das private G... / 8. Fazit: Das private Aufgebot ist wesentlich einfacher abzuwickeln.

Es ist in den Gerichtsgebühren viel billiger als das gerichtliche Aufgebot. Beispiel: Aktivnachlass: 300.000 EUR, Wertansatz des Gerichts 100.000 EUR, zwei Gebühren betragen 414 EUR, wozu die Veröffentlichungskosten von ca. 24 EUR kommen. Das private Aufgebot dagegen verursacht nur insgesamt ca. 70 EUR Veröffentlichungskosten. Bei den Anwaltsgebühren kann das private Aufgebo...mehr

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FF 10/2008, Das Scheidungsm... / Einführung

Entschließen sich Eheleute zur Trennung mit der Absicht, nach Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen auch das Scheidungsverfahren einzuleiten, so geht es in der anwaltlichen Beratung insbesondere um die Klärung von rein familienrechtlichen Problematiken wie Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat, Zugewinn etc. Die Zustellung des Scheidungsantrages ist schwerpunktmäßig interessant f...mehr

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zfs 03/2009, Lösungsmöglich... / 3 Anmerkung

Zur Reichweite des Abfindungsvergleichs bei Vorbehalt weiterer Ansprüche wegen künftiger Verschlechterungen des Gesundheitszustandes des Geschädigten vgl. OLG Thüringen zfs 2007, 27; OLG München zfs 2007, 380. Das hohe anwaltliche Risiko bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs beruht darauf, dass der von ihm vertretene Mandant der Angemessenheit des Vergleichs weniger vertra...mehr

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zfs 01/2008, Beweislast bei... / Aus den Gründen

“… [6] 1. Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass § 49b Abs. 5 BRAO auch zivilrechtliche Bedeutung aufweist. Dies steht im Einklang mit der nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Senatsentscheidung vom 24.5.2007. Danach ist der Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, dass sich die für seine Tätigke...mehr

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AGS 09/2009, Schadensersatz... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger kann im vorliegenden Fall Gebühren nach dem Gegenstandswert dennoch nicht fordern, weil er sie dem Beklagten als seinem Auftraggeber als Schadensersatz nach den Grundsätzen zum Verschulden bei Vertragsschluss (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB) sogleich wieder zu erstatten hätte. Im vorliegenden Fall kommt der Gesichtspunkt zum Tragen, dass ein Rechtsanwalt, der seine...mehr

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FF 09/2011, Bittere Pillen

Ingeborg Rakete-Dombek Es lohnt sich, die Stichworte "Anwaltshaftung" und Familienrecht“ bei juris einzugeben. Die dort erscheinenden Entscheidungen befassen sich natürlich immer wieder mit der Versäumung der (kurzen) Vaterschaftsanfechtungsfrist, aber zunehmend auch mit den Beratungspflichten des Anwalts vor Einleitung eines Unterhaltsabänderungsverfahrens oder bei dem Absch...mehr

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zfs 04/2008, Abfindung oder... / IV. Gefahren des Abfindungsvergleiches

Neben der ganz gravierenden Gefahr der Festlegung eines falschen Zinssatzes und der nicht ausführlichen Aufklärung gegenüber dem Mandanten verweise ich z.T. auf die vorherigen Ausführungen. Es ist auch notwendig, dass der Anwalt sich jede Seite des Aufklärungsschreibens von dem Mandanten gegenzeichnen lässt oder die Seiten miteinander fest veröst, damit auch der Nachweis erbr...mehr

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FF 07_08/2011, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.688 Seiten, inkl. Online-Portal, 144 EUR, ISBN 978-3-472-07840-1, Luchterhand Verlag Nur ein Jahr nach Erscheinen der siebten Auflage ist nunmehr die achte Auflage des Handbuchs des Fachanwalts im Familienrecht erschienen. Das Werk bietet in 21 Einzelkapiteln eine umfassende Gesamtdarstellung der Querschnittsmater...mehr

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zfs 09/2008, Die anwaltlich... / 1. Sachverhaltsaufklärung

Um den Mandanten pflichtgemäß vor Schäden zu bewahren und ihn entsprechend zu beraten und zu belehren, bedarf es zuvor einer sorgfältigen Aufklärung des Sachverhaltes (Hartmann/Seybold, in: van Bühren, Handbuch VersR, 3. Aufl. 2007, Rn 13 ff.; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., S. 299). Dabei gehört es zu den grundlegenden Pflichten des Anwalts, den rechtlich zu...mehr

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zfs 10/2009, Schadensersatz... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „ … II. … 2. Indes ist der Klägerin ein Schaden nicht entstanden, da sie ihrem Rechtsanwalt für seine vorprozessuale Tätigkeit weder Vergütung gezahlt hat, noch eine solche schuldet. a) Ein Anspruch der Partei auf Schadensersatz in Höhe der Geschäftsgebühr nach §§ 13, 14 Nr. 2300 VV RVG entsteht erst, wenn sie den fälligen Vergütungsanspruch ihres Rechtsanwal...mehr

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AGS 10/2009, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

Die beabsichtigte Berufung gegen das Urteil des LG bietet schon nach dem Vorbringen der Klägerin keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weshalb ihr Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zu versagen ist (§§ 114 S. 1, 119 Abs. 1 S. 1 ZPO). Der Klägerin steht gegenüber der Beklagten der als Nebenforderung geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht zu, weil ihr ein S...mehr

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AGS 08/2011, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen

… a) Die von den Parteien vereinbarte Zeittaktklausel ist in der vorliegenden Form mit § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB zu vereinbaren. aa) Der Senat hat sich bereits mehrfach mit der Zulässigkeit von Zeittaktklauseln befasst und dabei Klauseln, welche die Abrechnung jeder angefangenen Viertelstunde zu einem Viertel des Stundensatzes vorsehen, wegen Verstoßes gegen § 307 A...mehr

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FF 01/2010, Rechtsprechung ... / Anwaltshaftung

Der Rechtsanwalt hat den Mandanten bei Erhebung der Klage auf Trennungsunterhalt auch auf die Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt hinzuweisen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2009 – 24 U 133/08, OLGR 2009, 731).mehr

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FF 09/2010, Rechtsprechung ... / Anwaltshaftung

Führt das AG den Versorgungsausgleich im Scheidungsurteil durch, weil der Rechtsanwalt den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Ausschluss von Zugewinn und Versorgungsausgleich schuldhaft versäumt hat, so hat der Anwalt den Verlust von Versorgungsanwartschaften seines Mandanten durch Zahlung des für die Neubegründung entsprechender Anwartschaften erforderlic...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / Vorbemerkung

"Wir können ja mal probieren, ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten", dieser Satz kann den Anwalt teuer zu stehen kommen, denn auch bei der PKH (und VKH) gelten die allgemeinen Grundsätze der Anwaltshaftung: von erfolglosen Verfahren hat der Anwalt abzuraten und bei schlechten Erfolgsaussichten hat der Mandant ein Recht darauf, dies auch zu erfahren. Gerade bei der PKH werden j...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung im Zusammenhang mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Vorbemerkung "Wir können ja mal probieren, ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten", dieser Satz kann den Anwalt teuer zu stehen kommen, denn auch bei der PKH (und VKH) gelten die allgemeinen Grundsätze der Anwaltshaftung: von erfolglosen Verfahren hat der Anwalt abzuraten und bei schlechten Erfolgsaussichten hat der Mandant ein Recht darauf, dies auch zu erfahren. Gerade bei der ...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / I. Hinweis auf PKH (VKH) Möglichkeiten

Bei begründetem Anlass muss der Anwalt die Partei auf die Möglichkeit hinweisen, PKH oder VKH zu beantragen.[1] Ergeben die Umstände, dass die Partei möglicherweise die Voraussetzungen der PKH/VKH erfüllt, so muss der Anwalt dem nachgehen. Solche Umstände sind: Die Partei bezieht Sozialhilfe, sie ist arbeitslos, der Gerichtsvollzieher habe gepfändet, sie wisse nicht wie sie ...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / 9

Anmerkung Zusammenfassung : Die Fehlerquellen sind bei PKH/VKH Themen besonders hoch und führen oft zu Haftpflichtprozessen gegen den Anwalt, da die Partei zum einen hierfür PKH erhält und zum anderen oft besonders empfindlich von einem Fehler getroffen wird.mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / VII. Erfolgsaussichten

Auf einige typischer Fehler soll hingewiesen werden: An die Erfolgsaussichten der Klage aber auch des Rechtsmittels dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden; das PKH Verfahren dient nicht dazu, vor dem Klageverfahren ein vergleichbares PKH Verfahren durchzuführen.[1] Eine vorwegnehmende Würdigung der erforderlichen Beweisaufnahme ist nur in engen Grenzen möglich.[2...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / V. Formale Voraussetzungen

Nach sofortiger erfolgloser Beschwerde kann ein neuer PKH Antrag gestellt werden, insbesondere wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben oder wesentliche Änderungen eingetreten sind. Erfährt der Anwalt hiervon, so hat er dies vorzuschlagen. Hierbei hat er jedoch zu prüfen, ob die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist; nur der erste PKH Antrag hemmt die Ver...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / IV. Wiedereinsetzung

Zu beachten ist auch, dass beim Wiedereinsetzungsantrag alle Unterlagen auch zur PKH nach § 117 ZPO beizufügen sind.[1] Belege über die Höhe des Einkommens sind beizufügen.[2] Auch hierauf hat der Anwalt hinzuweisen. Einer mittellosen Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will ist zwar auf entsprechenden Antrag grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, ...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / II. PKH Antrag und Klage

Der Antragsteller kann natürlich klarstellen, dass er nur einen Antrag auf PKH stelle und diesem den "Entwurf einer Klage" beifügen. Damit wird die Klage nicht anhängig und nicht rechtshängig. Gleichwohl wird die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB gehemmt.[1] Wird PKH abgelehnt und später ein neuer Antrag gestellt, so hat der Anwalt die Fristen hierzu zu beachten, denn ...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / VI. Beiordnung zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts

Es ist derzeit schon üblich, am Gerichtsort nicht ansässige Rechtsanwälte nur zu den Bedingungen eines am Gerichtsort niedergelassenen Rechtsanwalts beizuordnen. Ein Rechtsanwalt, der zwar nicht am Ort aber im Bezirk des Gerichts seinen Kanzleisitz hat, ist kein auswärtiger Rechtsanwalt i.S.v. § 121 Abs. 3 ZPO.[1] Auf die Zulassung kommt es nicht (mehr) an.[2] Ist die Beiord...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / III. PKH Antrag und Rechtsmittel

Ein Rechtsmittel das bedingt für den Fall der Bewilligung von PKH erhoben wird ist unzulässig.[1] Wird PKH für ein Rechtsmittel beantragt, so darf dieses nicht (bedingt) für den Fall der Bewilligung von PKH eingelegt sein.[2] Dies ist eine typische Haftungsfalle! Umgekehrt sollte nur PKH für eine beabsichtigte Berufung eingelegt werden so ist zu beachten: Erfüllt ein Schrifts...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / VIII. Sofortige Beschwerde, Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde

Gegen die Versagung der PKH besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde nach § 127 Abs. 2 ZPO. Der Streitwert der Hauptsache muss hierbei jedoch über 600 EUR liegen,[1] es sei denn das Gericht hat ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die PKH verneint; § 127 Abs. 2 S. 2. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat; § 127 Abs. 2 S. 3, Abs....mehr

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zfs 01/2010, Versagter Schmerzensgeldanspruch bei anwaltlicher Falschberatung

BGB §§ 253 Abs. 2, 280 Abs. 1, 675 Die Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages, der nicht den Schutz der Rechtsgüter des § 253 Abs. 2 BGB zum Gegenstand hat, begründet in der Regel keinen Schmerzensgeldanspruch. BGH, Urt. v. 9.7.2009 – IX ZR 88/08 Der Beklagte zu 1) erteilte der Klägerin in einem Beratungsgespräch die anwaltliche Auskunft, die private Haftpflichtversicherung d...mehr

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zfs 06/2010, Wissentliche Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts

AVB Vermögen § 4 Nr. 5 Zur Frage einer wissentlichen Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts bei Versäumen rechtzeitiger Unterbrechung der Verjährung eines geltend zu machenden Schadensersatzanspruchs. OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.9.2009 – 12 U 47/09 Der Kläger macht gegen die Beklagte als Drittschuldnerin zwei gepfändete Ansprüche aus einer Haftpflichtversicherung zwischen seiner f...mehr

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zfs 01/2010, Verpflichtung des Anwalts zur Belehrung des Mandanten über den Inhalt eines Vergleichs

BGB § 675 § 280 1. Die Pflicht eines Rechtsanwalts, seinen Mandanten über den Inhalt eines möglichen Vergleichs aufzuklären, dient auch dem Schutz der ohne den Vergleich bestehenden Rechtsposition des Mandanten. 2. Schließt der Mandant einen Vergleich, weil ihn sein Rechtsanwalt über dessen Inhalt unzureichend aufgeklärt hat, so kann sein Anspruch auf Schadensersatz nicht unte...mehr

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FF 09/2010, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 23. und 24. April 2010 fand in Köln die 13. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt, wiederum gut besucht von mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann mit einer kurzen Programmübersicht unter der Überschrift "Gesetzgeberischer Marathon" und einem Grußwort von de...mehr

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FF 03/2010, Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

BGB § 313; ZPO § 323 Abs. 4 Ist in einem pauschalen Unterhaltsvergleich keine Geschäftsgrundlage niedergelegt, kann dies für einen Ausschluss der Anpassung an die abweichenden tatsächlichen Verhältnisse bei Vertragsschluss sprechen. Die Abänderbarkeit wegen Änderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) durch geänderte tatsächliche Verhältnisse seit Vertragsschluss oder durch ei...mehr

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FF 04/2010, Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Verletzung der Unterrichtungspflicht

BGB § 1386 Abs. 3 Ein unrechtmäßiges Unterrichtungsverhalten kann nicht darin gesehen werden, dass der Ehegatte auf ein Auskunftsverlangen über sein Vermögen zu einem bestimmten Stichtag und die Aufforderung zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses mit allen Aktiva und Passiva zur Vorbereitung einer wirtschaftlichen Entflechtung der Parteien nicht reagiert. (Leitsatz der R...mehr

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AGS 06/2010, Unangemessene ... / Aus den Gründen

Revision und Anschlussrevision sind teilweise begründet. Sie führen zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Die angefochtene Entscheidung unterliegt uneingeschränkt revisionsrechtlicher Kontrolle. Die von dem Berufungsgericht möglicherweise vorgenommene Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Angemessenheit...mehr

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Anwaltshaftung bei Unkenntnis höchstrichterlicher Rechtsprechung

Leitsatz Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des BGH hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des BGH übersehen hat. (amtlicher Leits...mehr

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Der Wunsch des Mandanten nach einer schnellen Scheidung berührt nicht die anwaltlichen Beratungspflichten hinsichtlich der Ehescheidungsfolgen

Leitsatz Die Parteien stritten sich in einem zivilrechtlichen Verfahren wegen der von der Klägerin behaupteten Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages durch ihre Anwältin, die Beklagte. Sie hatte sich von ihr in ihrer Ehesache zunächst beraten und sodann vertreten lassen. Auf Anraten ihrer Anwältin schloss die Klägerin mit ihrem damaligen Ehemann einen notariell beurkundeten ...mehr

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Hinweispflichten des Steuerberaters bei Mandatsbeendigung

Leitsatz (amtlich): Ein Steuerberater ist verpflichtet, bei Beendigung des Mandats auf die Gefahr des Ablaufs der Frist für eine Antragstellung hinzuweisen, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Mandant - unabhängig vom Umfang des Mandats - aufgrund von dessen früherem Verhalten darauf vertraut, dass er (der Berater) den Antrag von sich aus stellen werde. Zum Tatbestand: Die K...mehr

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Haftung des Steuerberaters trotz Mandatierung von Spezialisten

Leitsatz (amtlich): Zur Verantwortlichkeit eines steuerlichen Beraters, der im Rahmen eines allgemeinen Beratungsauftrags ein Vorhaben "begleiten" soll, zu dem der Mandant das Gutachten eines Steuerspezialisten eingeholt hat. Will der Mandant ein Betriebsgrundstück mit Räumlichkeiten bebauen, die später von einem Angehörigen privat genutzt werden sollen, und hierbei die Steue...mehr

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Anwaltshaftung: Pflicht zur Überprüfung der Berufungsfrist

Leitsatz Die Angestellte eines Anwalts hatte es aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen versäumt, die Berufungsfrist einzutragen. Statt dessen hatte sie lediglich die Vorfrist im Fristenkalender notiert. Als dem Anwalt 1 Woche vor Ablauf die Akte auf Vorfrist vorgelegt wurde, verließ er sich jedoch auf die ordnungsgemäße Eintragung der Berufungsfrist, d. h. der Hauptfrist,...mehr

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Anwaltshaftung bei Unterlassen von Kündigungsschutzklage

Leitsatz Einem Arbeitnehmer war mittels schriftlicher Kündigungserklärung zum Jahresende gekündigt worden. Bereits 3 Tage zuvor hatte ein Gespräch zwischen ihm und seinem Arbeitgeber stattgefunden, in dessen Verlauf angeblich bereits eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Um sich gegen die Kündigung zu wehren, beauftragte der Arbeitnehmer einen F...mehr

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Vorteilsausgleichung bei der Anwaltshaftung

Kommentar Der von der Rechtsprechung erarbeitete Grundsatz der Vorteilsausgleichung besagt, daß etwaige Vorteile , die ein Schadensereignis dem Ersatzberechtigten gebracht hat, auf dessen Schadensersatzanspruch anzurechnen sind; Voraussetzung ist allerdings, daß zwischen dem Schadensereignis und dem Vorteil ein sog. adäquater Ursachenzusammenhang besteht. Der Grundsatz der...mehr

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Inkassoprozess durch den Verwalter

Leitsatz Streitfrage jetzt vom Bundesgerichtshof geklärt: Der ermächtigte WE-Verwalter darf auch Inkassoprozesse führen und ggf. eine Sondervergütung nach BRAGO abrechnen Normenkette § 21 Abs. 3 WEG, § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG, § 134 BGB, RBerG, BRAGO Kommentar Der Leitsatz der BGH-Entscheidung (auf Vorlage des KG Berlin) lautet: Macht der von den Wohnungseigentümern hierzu ermächti...mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / VI. Anwaltshaftung

1. Anwaltshaftung zugunsten von Vertretungsorganen des Mandanten Große Anwaltskanzleien sehen sich verstärkt Ermittlungsverfahren und Ansprüchen von Nichtmandanten ausgesetzt. Es bedarf daher klarer Abgrenzungskriterien, inwiefern ein Rechtsberater über die unmittelbare Anwalt-Mandanten-Beziehung hinaus für die Richtigkeit seiner Beratungsleistungen einzustehen hat. Eine Ents...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / VIII. Anwaltshaftung

Für den Bereich der Anwaltshaftung ist beim BGH der IX. Zivilsenat zuständig. Daneben haben im abgelaufenen Jahr aber auch eine Reihe anderer Senate einschlägige Entscheidungen veröffentlicht (speziell zur Entwicklung des Anwaltshaftungsrechts von Mitte 2020 bis Mitte 2021 Jungk NJW 2021, 3630 ff.). 1. Pflicht zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten Ab dem 1.1.2022 ...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / VII. Anwaltshaftung

Für den Bereich der Anwaltshaftung ist beim BGH der IX. Zivilsenat zuständig. Daneben haben im abgelaufenen Jahr aber auch eine Reihe anderer Senate einschlägige Entscheidungen veröffentlicht (speziell zur Entwicklung des Anwaltshaftungsrechts von Mitte 2019 bis Mitte 2020 Borgmann NJW 2020, 3564 ff.). 1. Keine Pflicht zur Nutzung des beA zwecks Fristwahrung Ab dem 1.1.2022 mu...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / III. Anwaltshaftung

Einige der interessantesten Entscheidungen des BGH, die in der zweiten Jahreshälfte 2017 veröffentlicht wurden, befassen sich mit der Reichweite der Anwaltshaftung (s. auch den Überblick bei Borgmann NJW 2017, 3344 ff.). 1. Sorgfaltspflichten bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax Noch eher konventionell mutet insofern ein Beschluss des II. Zivilsenats des BGH vom 23.5....mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / VI. Anwaltshaftung

Für den Bereich der Anwaltshaftung ist beim BGH der IX. Zivilsenat zuständig. Daneben haben im abgelaufenen Jahr aber auch eine Reihe anderer Senate einschlägige Entscheidungen veröffentlicht (speziell zur Entwicklung des Anwaltshaftungsrechts von Mitte 2021 bis Mitte 2022 Jungk, NJW 2022, 3551 ff.). 1. Anforderungen an die Unterschrift eines Schriftsatzes Der VIII. Senat hat ...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 8.1 Anwaltshaftung: Keine Belehrung über Umfang einer Beurkundung

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ZAP 3/2019, Berufsrechtsreport / VI. Anwaltshaftung

1. Warnungen und Hinweise außerhalb des Mandats Die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats zum Anwaltshaftungsrecht ist traditionell wenig anwaltsfreundlich. Der BGH geht im Allgemeinen vom Idealbild des allwissenden Rechtsberaters aus. So soll ein Anwalt etwa selbst dann haften müssen, wenn ein Schaden des Mandanten (mit) durch einen Fehler des erkennenden Gerichts verursacht wu...mehr