Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltshaftung

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zerb 3/2015, Nachfolgerecht – Erbrechtliche Spezialgesetze

Zivilrecht | Srafrecht | Verwaltungsrecht | Steuerrecht | Verfahrensrecht | IPR Ludwig Kroiß/Claus-Henrik Horn/Dennis Solomon (Hrsg.) Nomos Verlag, Baden Baden, 1. Aufl. 2015, 2.100 Seiten, 158 EUR ISBN: 978-3-8487-0369-2 Erbrechtliche Spezialkommentare nach dem Konzept des "BGB Plus" gibt es mittlerweile von nahezu allen auf dem Gebiet des Erbrechts führenden Verlagen. Nun hat...mehr

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zfs 3/2015, Buschbell/Utzelmann/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher AnwaltVerlag, 5. Aufl. 2015, 904 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1343-2

Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint das Handbuch zur Fahrerlaubnis unter der Federführung neuer Autoren: VRiLG Dr. Matthias Quarch und RAin Gesine Reisert verantworten die rechtlichen Ausführungen, Dr. Don DeVol den Abschnitt über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Durch die Fokussierung des Buches auf die Fahrerlaubnis unter assoziativem Einbezug der ta...mehr

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AGS 3/2015, Interessenkolli... / 2 Aus den Gründen

Zwar ist die Prozessvollmacht der Klägerin, wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Klägerin ist jedoch wegen der Inanspruchnahme der Beklagten keiner Honorarforderung ihrer Pr...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Anwaltshaftung

1. Sorgfaltsanforderung Rz. 24 Der Anwalt haftet für jeden Fehler, auch bei leichter Fahrlässigkeit, mit der Beweislastumkehr des § 280 I 2 BGB für fehlendes Verschulden. Selbst fehlerhafte Rechtsansichten von Gerichten hat er u.U. mitzuverantworten.[19] 2. Ermittlungen, Behauptungen des Mandanten Rz. 25 Der Anwalt haftet nicht selten für unzutreffende Behauptungen des Mandante...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Gestörte Gesamtschuld

Rz. 29 Eine gesamtschuldnerische Haftung des Anwaltes mit dem fehlerhaft erkennenden Richter entfällt wegen des Spruchrichterprivileges; § 839 II BGB beschränkt die Richterverantwortlichkeit vor allem auf Rechtsbeugung (§ 339 StGB).[30]mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Sorgfaltsanforderung

Rz. 24 Der Anwalt haftet für jeden Fehler, auch bei leichter Fahrlässigkeit, mit der Beweislastumkehr des § 280 I 2 BGB für fehlendes Verschulden. Selbst fehlerhafte Rechtsansichten von Gerichten hat er u.U. mitzuverantworten.[19]mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Ermittlungen, Behauptungen des Mandanten

Rz. 25 Der Anwalt haftet nicht selten für unzutreffende Behauptungen des Mandanten:mehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / 1. Die Rechtslage des Gebührenanspruches

Rz. 3 Kommt es zu einer Verletzung von Vertragspflichten aus dem Anwaltsvertrag, so stellt sich die Frage, welches Rechtsschicksal sich für den Vergütungsanspruch ergibt. Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes bei einer Verletzung des Anwaltsvertrages nicht automatisch entfällt.[1] Der Anwalt kann trotz einer Vertragsverletzung Gebü...mehr

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§ 1 Einleitung / 5. Fehlberatung und Schmerzensgeld

Rz. 30 Erteilt ein Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungstätigkeit eine falsche Auskunft (z.B. zu Haftung oder Höhe der Ansprüche) und führt dieses zu Angstzuständen beim Mandanten, hat letzterer keinen Schmerzensgeldanspruch gegen seinen Berater.[31] Rz. 31 Rücksichtnahme auf die psychische Befindlichkeit des Mandanten ist Ausdruck sozialer Kompetenz und Verständnisfähigkei...mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Kenntnisse

Rz. 27 Rechtsprüfung und Rechtsberatung setzen zwingend die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen[24] voraus, zu denen auch die auf der Grundlage von Bundesgesetzen erlassenen Rechtsverordnungen gehören. Notfalls muss sich der anwaltliche Berater die mandatsbezogenen Rechtskenntnisse, soweit sie nicht zu seinem präsenten Wissen gehören, ungesäumt verschaffen[25] und sich a...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / c) Rechtsschutzdeckung bei Anwaltswechsel

Rz. 46 Kündigt der Versicherungsnehmer in einer nicht beendeten Rechtsangelegenheit den Anwaltsvertrag und beauftragt anschließend einen anderen Anwalt, so sind die Anwaltsgebühren für den zunächst beauftragten Anwalt angefallen, und es entstehen weitere Gebühren für den neu beauftragten Anwalt und somit Mehrkosten. Rz. 47 Mehrkosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn der A...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Anwaltshaftung

Ein Anwalt muss, auch wenn er seine Dienstleistungen in Bezug auf Ehescheidungen als "zu den geringstmöglichen Kosten eines Fachanwalts" und "ohne Anwaltsbesuch" bewirbt und sie auf Basis online zur Verfügung gestellter Formulare erbringt, das Mandat bei erkennbarem Beratungsbedarf nach jeder Richtung umfassend wahrnehmen. Gibt der Mandant in einem im Internet zur Vorbereitu...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / j) Haftung und Rechtsmittelkosten

Rz. 41 Ist dem Anwalt ein Fehler unterlaufen, so stellt sich die Frage, ob er auch die Kosten eines Rechtsmittels oder Folgeprozesses zu übernehmen hat und ob insoweit eine Vorschusspflicht besteht. Rz. 42 In einem vom BGH[36] entschiedenen Fall hatte der Prozessbevollmächtigte des Klägers trotz des Hinweises des Gerichtes nicht ausreichend vorgetragen mit der Folge, dass die...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / III. Vergütungsanspruch bei Pflichtverletzung seitens des Anwaltes

Rz. 61 Kommt es bei der Führung eines Mandates zu einer Pflichtverletzung seitens des Anwaltes, so entfällt bei schuldhafter Pflichtverletzung ein Vergütungsanspruch. Im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung durch den Anwalt und bei Fortfall des Vergütungsanspruches gegenüber dem Mandanten wird auch die Rechtsschutzversicherung insoweit leistungsfrei. Dies folgt daraus, ...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / 1. Die Beauftragung des Anwaltes

Rz. 44 Bei Beteiligung einer Rechtsschutzversicherung ist das Verfahren zur Beauftragung des Anwaltes zu beachten. Nach dem in § 127 Abs. 1 VVG (§ 158m Abs. 1 VVG a.F.) statuierten Grundsatz der freien Anwaltswahl sind bei der Mandatserteilung bei Beteiligung einer Rechtsschutzversicherung verschiedene Fallgestaltungen möglich, und zwar einmal die Benennung und Beauftragung ...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / 2. Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Mehrbelastungen

Um diese langfristigen Mehrbelastungen für die anwaltliche Praxis zu vermeiden, werden vielfältige Überlegungen angestellt.[86] Aus juristischer Sicht ist dabei zu differenzieren zwischenmehr

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AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

I. Die Berufung der Beklagten ist unbegründet, weil der zuerkannte Zahlungsbetrag in Höhe von 1.756,00 EUR einschließlich der entsprechenden Rechtshängigkeitszinsen begründet ist. 1. Der zuerkannte Zahlungsanspruch ergibt sich aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (BGH GRUR 2010, 1038, 1039 – Kosten für Abschlussschreiben; BGH GRUR 2012, 730, 733 – Bauheizgerä...mehr

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AGS 7/2014, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat unter dem 30.8.2012 eine einstweilige Verfügung des LG erwirkt, mit welcher der Beklagten sieben verschiedene Werbeaussagen verboten worden sind. Diese einstweilige Verfügung wurde der Beklagten am 6.9.2012 zugestellt. Auf den Widerspruch der Beklagten bestätigte das LG die einstweilige Verfügung mit Urt. v. 29.11.2012. Das Urteil wurde der Beklagten – nach d...mehr

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AGS 6/2014, Borgmann/Jungk/Schwaiger. Anwaltshaftung. Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltliche Berufstätigkeit. Von Dr. Brigitte Borgmann, Antje Jungk und Michael Schwaiger. 5. völlig neu bearb. Aufl. 2014. Verlag C. H. Beck. XIX. 624 S. 95,00 EUR.

Regressverfahren gegen Anwälte nehmen immer mehr zu. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Grund sind sicherlich auch mangelnde Kenntnisse des Anwalts und sein fehlendes Problembewusstsein im Umgang mit berufsrechtlichen Vorschriften. Aber auch Mandanten sind sensibler und kritischer geworden und neigen immer mehr dazu, auch bei jeder kleinen Unzufriedenheit sofort die Rechtsa...mehr

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zfs 5/2014, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung der Bekl. hat Erfolg. Die Kl. hat keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Erstattung von Insolvenzgeld aus § 826 BGB. Sie hat nicht schlüssig dargelegt, dass sie einen durch die Bekl. verursachten Schaden erlitten hat." 1. Nach st. Rspr. haftet der Geschäftsführer einer GmbH, dem eine Insolvenzverschleppung vorzuwerfen ist, der Arbeitsverwaltung zwar nicht...mehr

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AGS 3/2014, Vergütungsabrec... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von der Beklagten nicht die Begleichung der streitgegenständlichen Honorarforderung in Höhe von 108.904,04 EUR verlangen, weil die anwaltliche Tätigkeit des Klägers nicht i.S.d. § 2 Abs. 1 RVG nach Gegenstandswert hätte abgerechnet werden dürfen. 1. Der Senat geht davon aus, dass der Kläger von der Beklagten im Februar 2010 zunächst nur den Auftrag erhielt, ei...mehr

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AGS 3/2014, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der bereits durch die Einlegung der Berufung entstandene Gebührenanspruch des Klägers sei gem. § 628 Abs. 1 S. 2 BGB entfallen. Eine Kündigung des Klägers liege allerdings nicht vor (§ 628 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB). Seine Erklärungen bei der Besprec...mehr

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AGS 11/2013, Pflichtverletz... / 3 Hinweis der Schriftleitung

Zur Frage der Anwaltshaftung trotz Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers siehe auch LG Flensburg AGS 2013, 494. AGS 11/2013, S. 545 - 547mehr

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FF 1/2014, Scheidungsberatu... / 2 Gründe:

[3] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [4] Das Landgericht hat ausgeführt: Der Klägerin stehe ein vertraglicher Vergütungsanspruch nicht zu, weil sie entgegen § 43a Abs. 4 BRAO beide Eheleute beraten habe, was nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt habe. Denn schon zu Beginn des Beratungsgesprächs habe sich herausgestellt, dass sich die Vorstellungen der E...mehr

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AGS 1/2014, Vertretung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (§§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 575 ZPO), sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. 1. Das OLG hat ausgeführt: Ein Verstoß der Beklagten zu 1 gegen das Gebot der Kostengeringhaltung sei nicht ersichtlich. Selbst wenn man die Auffassung vertreten würde, den Beklagten zu 1) bis 4) habe es wegen einer gleichgelagerten Interessenlage unter kostenrech...mehr

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AGS 1/2014, Aufklärungspfli... / 2 Aus den Gründen

I. Das LG hat ausgeführt: Der Klägerin stehe ein vertraglicher Vergütungsanspruch nicht zu, weil sie entgegen § 43a Abs. 4 BRAO beide Eheleute beraten habe, was nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt habe. Denn schon zu Beginn des Beratungsgesprächs habe sich herausgestellt, dass sich die Vorstellungen der Eheleute zu mehreren Fragen als Folge ihrer Trenn...mehr

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ZFS 11/2013, Aufklärungs- u... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… Das BG hätte einen Schadensersatzanspruch des Kl. gegen den Bekl. nicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht des Vorprozesses scheitern lassen dürfen." [7] 1. Noch zutreffend ist das BG von einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Bekl. bei der Vertretung des Kl. im Vorprozess ausgegangen. [8] a) Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch seines Mandanten k...mehr

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AGS 10/2013, Anwaltshaftung trotz Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

VVG § 86 ARB 2000 § 17 Abs. 8 BGB § 437 Nr. 2 Leitsatz Erhebt der Rechtsanwalt eine unschlüssige Klage, steht dem auf Ersatz der Prozesskosten gerichteten Schadensersatzanspruch des Mandanten nicht entgegen, dass sein Rechtsschutzversicherer die Kosten übernommen hat. Die Deckungszusage entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten des Rechtsanwalts, sondern nur zugunsten des Versi...mehr

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AGS 10/2013, Anwaltshaftung... / Leitsatz

Erhebt der Rechtsanwalt eine unschlüssige Klage, steht dem auf Ersatz der Prozesskosten gerichteten Schadensersatzanspruch des Mandanten nicht entgegen, dass sein Rechtsschutzversicherer die Kosten übernommen hat. Die Deckungszusage entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten des Rechtsanwalts, sondern nur zugunsten des Versicherungsnehmers. LG Flensburg, Urt. v. 30.4.2013 – 1 S ...mehr

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AGS 10/2013, Anwaltshaftung... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin rügt mit der Berufung, das AG habe die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung für den Beratungsumfang eines Rechtsanwalts verkannt. Der Beklagte habe einen Anwaltsfehler begangen, weil er eine unschlüssige Klage eingereicht habe. Der Wunsch der Versicherungsnehmerin, ohne Nacherfüllungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, entlaste den Beklagten nicht, da sie mit ih...mehr

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AGS 07/2013, Widerrechtlich... / 2 Aus den Gründen

Die Revision der Beklagten hat Erfolg. Nach den bislang getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts kann ein Schadensersatzanspruch der Beklagten auf Befreiung von der eingegangenen Haftungsübernahme nicht verneint werden. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Vereinbarung sei nicht wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam. Eine Überrumpelung der Bekl...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / V. Beratung über Wahlrechte

Bei der externen Teilung von Anrechten hat der Ausgleichsberechtigte nach § 15 VersAusglG ein Wahlrecht bezüglich der Zielversorgung.[13] Er kann demnach ein bereits bestehendes Anrecht aufstocken oder ein neues begründen. Der Rechtsanwalt hat den Mandanten bei der Ausübung des Wahlrechts zu beraten. Dazu gehört die Überprüfung, ob die gewählte Zielversorgung eine Absicherung...mehr

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FoVo 6/2013, Hinweispflicht... / 1 I. Der Fall

Pfändung eines Freistellungsanspruchs Der Kläger betrieb wegen einer Forderung von 1.023,99 EUR die Zwangsvollstreckung. Hierzu erwirkte er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB), mit dem er einen angeblichen Freistellungsanspruch des Schuldners (SU) gegen den Beklagten in Höhe von 1.023,99 EUR aus Anwaltshaftung pfändete. Der Beschluss wurde dem Beklagten als Drit...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / E. Kaskoschaden

Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der Unfallschäden bei der eigenen Kaskoversicherung können nicht beim Schädiger geltend gemacht werden;[13] diese hat der Mandant selber zu tragen. Daher ist auch hier der Anwalt zur Aufklärung verpflichtet, dass die Geltendmachung Kosten auslöst, die nicht von der Gegenseite erstattet werden. Unterlässt er dies, s...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung bei Nichtbeachtung des Anspruchs auf Grundsicherung

BGB § 675, § 611, § 276, § 280, § 249; ZPO § 769 Abs. 3; SGB XII § 43 Abs. 2 S. 2 Leitsatz 1. Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt zu einer allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung des Auftraggebers verpflichtet. Der Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er i...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / Leitsatz

1. Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt zu einer allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung des Auftraggebers verpflichtet. Der Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er in einer Kindesunterhaltssache den Mandanten und die Gegenseite nicht darauf hinweist, das...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll das Haftungsrisiko von Rechtsanwälten auf, die ein für den konkreten Fall maßgebliches Gesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung nicht kennen, infolgedessen die Interessen ihrer Mandanten nur unzureichend wahrnehmen und ihnen hierdurch finanziellen Schaden zufügen. Zum Sachverhalt: Der Kläger, dessen Einkommen sich im Jahr 2005 deutlich...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Dem Kläger steht entgegen der Auffassung des Landgerichts ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 12.765,00 EUR gegen die Beklagte aus anwaltlicher Pflichtverletzung zu. Denn der Beklagten ist eine schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten aus dem mit dem Kläger geschlossenen Anwaltsdienstvertrag anzulasten. Keinen Erfolg hat ...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / 2. Warum Präklusion hier konkret?

Hier war der Unterhalt zwar ursprünglich durch einen Vergleich festgelegt worden. Das jetzige Abänderungsbegehren richtete sich aber nicht gegen diesen Vergleich, sondern gegen das erste Urteil aus dem Jahr 2007, mit dem der Vergleich bereits abgeändert worden war. Maßgeblich ist die Situation bei der letzten mündlichen Verhandlung im Ursprungsverfahren oder, wenn es – wie h...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 2 Gründe:

Die Berufung ist nach § 112e Satz 1 BRAO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 2, 3 VwGO). Sie bleibt jedoch ohne Erfolg. I. Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 VwGO) statthaft. Nach § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO obliegt es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, die Kammermitglieder in Fragen der Berufsp...mehr

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AGS 8/2012, Haftung des Anw... / 2 Aus den Gründen

… 4. Die Verteidigung der Beklagten gegen die Honorarforderung der Klägerin hat im Hinblick auf den Kostenschaden Erfolg, der ihr durch den überhöht festgesetzten Streitwert des verloren gegangenen Vorprozesses entstanden ist. Das LG hat den erstinstanzlichen Streitwert im Vorprozess nach der Klageerweiterung zunächst vorläufig und am Ende der Instanz schließlich endgültig au...mehr

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AGS 4/2012, Handbuch der Anwaltshaftung – Unter Einbeziehung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern (ZAP Arbeitsbücher); mit CD-ROM. Von Dr. Horst Zugehör, Dr. Gero Fischer, Gerhard Vill, Dr. Detlef Fischer, Axel Rinkler und Bertin Chab. 3. überarb. Aufl. 2011. Verlag Lexis-Nexis (ZAP-Verlag). XXIV, 984 S. 128,00 EUR.

"Der Mandant von heute ist der Gegner von morgen." Diese Binsenweisheit haben viele Anwälte immer noch nicht verinnerlicht. Regressverfahren sind immer häufiger an der Tagesordnung. Dabei mag dem ehemaligen Mandanten zugute kommen, dass solche Verfahren in der Regel rechtsschutzversichert sind, da es sich um gewöhnliche schuldrechtliche Auseinandersetzungen handelt, unabhäng...mehr

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FF 4/2012, Dr. Götz – neues Mitglied im Beirat der FF

Zur Person: Isabell Götz ist 1957 geboren, verheiratet und hat zwei Kinder. Nach Tätigkeiten im Bayerischen Justizministerium, als Staatsanwältin und als Miet- und Zivilrichterin übernahm sie am 1.1.2000 ein familienrichterliches Referat am Amtsgericht München. Seit April 2006 ist sie Richterin am Oberlandesgericht München in einem Familiensenat, der zugleich für Anwaltshaftung...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Abänderung nach Urteil/Präklusion beim Aufstockungsunterhalt

Laut OLG Stuttgart[4] sind diejenigen Umstände, die in einem im Jahr 2007 durch Urteil entschiedenen Unterhaltsrechtsstreit bereits hätten berücksichtigt werden können, in einem nach dem 1.1.2008 eingeleiteten Abänderungsverfahren zum Aufstockungsunterhalt präkludiert, wenn bereits gemäß dem vor dem 1.1.2008 geltenden Recht, insbesondere nach der Änderung der Rechtsprechung ...mehr

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ZErb 3/2012, Haftungsfallen im Erbrecht

Bonefeld/Bittler (Herausgeber) zerb verlag, 2. Aufl., 2012, 304 Seiten, gebunden, 38,– EUR Es erinnert schon ein wenig an das Lesen eines Krimis, wenn man als Anwalt dieses Fachbuch liest. Habe ich etwas übersehen und mich haftbar gemacht? Ein "Happy End" wird jedem Leser gewünscht. Nachdem die vorherige Erstauflage allein von Bonefeld verfasst wurde, trat ihm bei dieser Aufla...mehr

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zfs 10/2011, Ausschluss der... / 2 Aus den Gründen:

[8]“ … Die Ansicht des BG, § 12 I Nr. 1 und § 12 III AVB-A seien nach § 305c Abs. 1 BGB als überraschende Klauseln wegen der Gleichstellung von Scheinsozien mit Sozien unter der Überschrift “Sozien’ nicht Vertragsbestandteil geworden, hilfsweise seien sie nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB unwirksam, ist rechtsfehlerhaft. [9] 1. Die Anwendung der Klauseln scheitert entgege...mehr

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FF 07/2009, Rechtsprechung ... / Anwaltshaftung

Nach dem Grundsatz des sichersten Weges hat der Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt die in Betracht kommende Begrenzung des Anspruchs vorzutragen, auch wenn das Gericht dies ohnehin auf Grund des Klageabweisungsantrags des Rechtsanwalts zu erwägen hat. Dabei entlastet ein etwaiger Fehler des Gerichts des Vorprozesses den Rechtsanwalt nur, wenn diese...mehr

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zfs 05/2009, Anwaltshaftung wegen unterlassenen Hinweises auf günstiges höchstrichterliches Urteil gegenüber dem Prozessgericht

BGB § 249 § 675 Leitsatz Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bun...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / V. Anwaltshaftung

Der Rechtsanwalt muss nach dem Grundsatz des sichersten Weges im Rechtsstreit über den nachehelichen Unterhalt auch zur in Betracht kommenden Begrenzung des Unterhaltsanspruchs vortragen. OLG Düsseldorf Urt. v. 18.9.2008 – I-24 U 157/07, ZFE 2009, 234 Mit Blick auf die im Jahr 2003 bereits veröffentlichte obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung bestand schon dam...mehr

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zfs 05/2009, Anwaltshaftung... / Leitsatz

Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen...mehr