Fachbeiträge & Kommentare zu Altersrente

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Gesetzesradar / 3.13 Rentnerbeschäftigung

Gesetzestitel: Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Anschlussverb...mehr

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Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.2 Ungleichbehandlung verschiedener Personengruppen

Rz. 22 Die Aktivrente differenziert zwischen verschiedenen Gruppen von Stpfl., was zu erheblichen gleichheitsrechtlichen Problemen führt. Die Norm begünstigt ausschließlich Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze und differenziert damit nach dem Lebensalter sowie nach der Einkunftsart. Insbesondere sind die folgenden Gruppen[1] betroffen: Vergleichsgruppe 1: Jüngere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.11 Tarifliche Sonderregelungen

§ 33 Abs. 4 TVöD / § 33 Abs. 4 TV-L regelt einen Sonderfall der ärztlichen Untersuchung. Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD / § 33 Abs. 4 Satz 1 TV-L endet das Arbeitsvertragsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Bei einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 2 Verwendung von Wertguthaben

Die Verwendung des Wertguthabens kann auch ohne konkrete Regelung in der Wertguthabenvereinbarung vom Arbeitnehmer für gesetzliche Freistellungsansprüche beansprucht werden.[1] Dies gilt für gesetzlich geregelte Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit, insbesondere bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder nach § 2 FPfZG d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1.1 Einmalzahlungen

Vereinbarungen zum Personalabbau, die die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, den Aufbau von Wertguthaben durch eine sofortige gesonderte Einmalzahlung des Arbeitgebers und die unmittelbare Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum vorgezogenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsehen, erfüllen die Voraussetzungen einer Wertguthabenvereinbarung. Da...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.1 Beiträge und Zuschüsse zur Alterssicherung

Gesetzliche Rentenversicherung Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ist in Nummer 22a der entsprechende Arbeitnehmeranteil in Nummer 23a aufzunehmen. Berufsständische Versorgungseinrichtung Die Nummern 22b und 23b der Lohnsteuerbescheinigung sind für die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses sowie des entsprechenden Arbeitnehmeranteils a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienversicherung / 4.7 Bezug einer Rente wegen Alters als Teilrente

Ehegatten und Lebenspartner sind nicht versichert, wenn sie eine Rente wegen Alters als Teilrente in Anspruch nehmen und die Einkommensgrenze von 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2026: 565 EUR) überschreiten würden, wenn sie die Rente stattdessen in voller Höhe in Anspruch nehmen würden und zuletzt vor Inanspruchnahme der Teilrente nicht gesetzlich krankenversichert waren.[1]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.1 Beendigungszeitpunkt

Rz. 58 Nach § 8 Abs. 3 ATG ist die Befristung des Teilzeitarbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente wegen Alters hat, zulässig. Diese Regelung dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.[1] Zu den Renten wegen Alters i. S. dieser Bestimmung gehören neben Renten nach Altersteilzeit gemäß § 237 SGB VI auch Regelaltersr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1.1 Voraussetzungen der Vorschrift; Altersgrenzenvereinbarung

Rz. 98 § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VI erfasst nur einzelvertraglich vereinbarte Altersgrenzen, die das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der Regelaltersgrenze beenden sollen.[1] Sie gilt nicht für tarifvertraglich oder in Betriebsvereinbarungen geregelte Altersgrenzen.[2] Die Vorschrift ist nicht nur anwendbar auf Arbeitnehmer, die Kündigungsschutz genießen, sondern auf alle Arbeitne...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1 Fiktion des § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VI

Rz. 97 Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VI gilt eine Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen Alters beanspruchen kann, dem Arbeitnehmer gegenüber als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, es sei denn, dass die Vereinbarung inn...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3.2.1 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 116b Die Aufhebung des sog. Anschlussverbots ist nach § 41 Abs. 2 Satz 1 SGB VI nur für Arbeitnehmer vorgesehen, die die Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 1, § 235 SGB VI erreicht haben.[1] Dies ist mit Vollendung des 67. Lebensjahres der Fall (§ 35 Satz 2 SGB VI), bei Arbeitnehmern, die vor dem 1.1.1964 geboren sind, bereits zu einem früheren Zeitpunkt zwischen der Volle...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.2 Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Verfassungsrecht

Rz. 107 Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH mit Unionsrecht vereinbar. [1] Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Bestimmung das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses ohne Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen zulässt.[2] Die Vorschrift steht weder im Widerspruch zu der Richtlinie 2000/78/EG noch zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbaru...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.1 Befristung auf das Regelrentenalter

Rz. 109 Die Befristungsmöglichkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, das beim Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung enden soll. Die Altersgrenze kann sich aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ergeben oder aus einer auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden tari...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.2 Sachgrund

Rz. 61 § 8 Abs. 3 ATG bestimmt einen eigenständigen Sachgrund für die Befristung. Liegen die Voraussetzungen der Vorschrift vor, ist die Befristung sachlich gerechtfertigt.[1] Dies ist nicht der Fall, wenn der Altersteilzeitvertrag auf einen Zeitpunkt befristet wird, zu dem der Arbeitnehmer noch keine Altersrente beanspruchen kann.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.3 Befristungsabrede

Rz. 62 Die Befristungsabrede kann als kalendermäßige Befristung oder als Zweckbefristung getroffen werden[1], ggf. auch als auflösende Bedingung.[2] Die Befristungsabrede muss den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinreichend deutlich erkennen lassen.[3] Rz. 63 Enthält der Altersteilzeitvertrag eine kalendermäßige Befristung und außerdem eine auflösende Bedingu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.4.1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift

Rz. 116r Bis zum 31.12.2024 bedurfte auch eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG.[1] Die Schriftform kann durch die elektronische Form (§ 126a BGB) ersetzt werden, da § 14 Abs. 4 TzBfG die elektronische Form nicht ausschließt.[2] Die Te...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 420 § 14 Abs. 4 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, Zweckbefristungen [1] und nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Rz. 421 Deshalb bedürfen auch Befristungen und auflösende Bedingungen, die nicht nach § 14 Abs. 1 bis Abs. 3 TzBfG, sonde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.4 Altersteilzeit

Rz. 17 Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine durch das Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelte Teilzeitbeschäftigung. Das ATG enthält selbst jedoch keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, setzt jedoch Vorgaben für eine zu treffende Vereinbarung und regelt die Förderung der Altersteilzeit. Rz. 18 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ATG ist die Altersteilzeit die Teilzeit vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 7. Muss ich eine Altersrente beziehen?

Nein. Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob Sie eine Altersrente beziehen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eheleute schlossen am xx.xx. 2002 die Ehe, die durch den hier nur zur Folgesache Versorgungsausgleich angefochtenen Verbundbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Celle vom 26.3.2025 geschieden worden ist, nachdem der Scheidungsantrag des Ehemannes der Ehefrau am xx.xx. 2024 zugestellt worden war. [2] Während der Ehezeit erwarb die Ehefra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung von Auslandskindern

Rn. 101 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Abweichend von der Regelung über den Kinderfreibetrag werden nach § 63 Abs 1 S 6 EStG Kinder, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet (vgl dazu BFH v 26.10.2016, V R 13 715, BFH/NV 2017, 299; BFH v 18.02.2021...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzgänger

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet (einer örtlich genau bestimmten Grenzzone) eines Staates wohnen, aber in einem angrenzenden Staat nichtselbständig tätig sind und dort täglich ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Für sie gelten in einigen Regionen besondere zwischenstaatliche Vereinbarungen (> Rz 5); dadurch unterscheiden sie sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Steuerrecht

Rn. 141b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zur Vermeidung einer Zwangsbetriebsaufgabe – heutzutage auch wichtig als Auffangtatbestand bei ungewollter Beendigung einer Betriebsaufspaltung, s Rn 305 zu (1) und (3) und s Rn 421 – wurde durch den BFH (grundlegend s GrS BFH vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124) das Rechtskonstrukt der Betriebsverpachtung im Ganzen als ein Fall der "Betri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen Alters

Rz. 53 § 10 AGG lässt unter den dort genannten Voraussetzungen eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zu. Die Generalklausel des § 10 Sätze 1 und 2 AGG bestimmt, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Darüber hinaus muss das angewandte Mittel ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Entsprechendes gilt...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 7 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§§ 20–22 VersAusglG)

Für verfallbare Anwartschaften nach dem BetrAVG, die im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht ausgleichsreif sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines schuldrechtlichen Ausgleichs. Werden diese unverfallbar, kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte deren schuldrechtlichen Ausgleich gerichtlich beantragen. Frühestens kann er einen Ausgleich zu dem Zeitpunkt verlangen, zu ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 9 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs

Ausgleichszahlungen, die zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs [1] nach einer Ehescheidung bzw. nach der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an den Versorgungsberechtigten geleistet werden, sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Abzugsfähig sind nicht nur Leistungen der ausgleichspflichtigen Person an die ausgleichsberechtigte Person, sondern auch Zahlungen der...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.6 Anrechnung von Renten wegen Alters (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 26 Nach § 72 Abs. 1 Nr. 6 wird auf das Übergangsgeld eine Rente wegen Alters angerechnet, die bei der Berechnung des Übergangsgeldes aus einem Teilarbeitsentgelt nicht berücksichtigt wurde. Die Vorschrift hat folgenden Hintergrund: Bis 31.12.2022 war in der gesetzlichen Rentenversicherung die Höhe der Teilrente wegen Alters davon abhängig, wie hoch der Zuverdienst war. V...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Abs. 1 Satz 1 ermächtigt bei einer Person, die eigene Mitwirkungspflichten nicht verletzt hat, auch dann nicht zu einer Versagung von Leistungen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II besteht und eine andere Person in dieser Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflichten verletzt hat (LSG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.4 Pfändungsschutz für Maßnahmen der Altersvorsorge (§§ 851c, 851d ZPO)

Rz. 55a Neu in die ZPO eingefügt durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge v. 23.3.2007[1] wurde § 851c ZPO.[2] Nach dieser Bestimmung besteht ein besonderer Pfändungsschutz bei Altersrenten, die aus bestimmten Verträgen resultieren. Diese dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.[3] Die Voraussetzungen, unter denen dieser besondere Schutz greift, sind ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2.2 Geldleistungen (§ 54 Abs. 2–5 SGB I)

Rz. 61 § 54 Abs. 2–5 SGB I regelt den Pfändungsschutz für Ansprüche auf Geldleistungen nach dem SGB. Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können nach § 54 Abs. 2 SGB I nur gepfändet werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. Im Rahmen der Billigkeitsprüfung hat die Vollstreckungsbehörde namentlich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten, die A...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.14 Grundrente

Rz. 99c Die Grundrente ist systemisch Einkommen i. S. v. § 11. Auf die Grundrente wird jedoch ein Freibetrag nach Maßgabe des § 11b Abs. 2a i. V. m. § 82a SGB XII gewährt. Bei der Grundrente handelt es sich um eine Altersrente, auf die ein Grundrentenzuschlag zu gewähren sein kann. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung bei der Pr...mehr

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Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.2 Vermutungsausschluss

Rz. 9 § 286c Satz 2 regelt einen Fall des Vermutungsausschlusses. Die Vermutung nach Satz 1 gilt nicht für Zeiten, in denen eine Rente aus der Rentenversicherung oder eine Versorgung aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem bezogen wurde, die nach den bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet geltenden Vorschriften zur Versicherungs- oder Beitragsfreiheit führte. Dies ware...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.4 Altersteilzeit und FALTER (Absatz 1 Buchst. d)

Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – vom 27. Februar 2010 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Dem war im Rahmen der Tarifrunde 2010 die Forderung der Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion vorausgegangen, die Geltungsdauer des unter Absatz 1 Buchst. c aufgeführten TV ATZ zu verlängern. Dies haben Bund und VKA abgele...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.4 Beitragstragung bei Beschäftigten im Regelrentenalter (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 stellt den Arbeitnehmer, aber nur diesen, versicherungsfrei, wenn er die Regelaltersgrenze erreicht hat. Abs. 3 ist zugleich eine Schutzvorschrift für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Lebensalter sich in der Nähe des Regelrentenalters bewegt. Ein Arbeitgeber könnte aus wirtschaftlichen Gründen an Stelle dieser Arbeitnehmer die aufgrund ihres Lebensal...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2020 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Nach den Vorgaben des BVerfG darf die Rentenbesteuerung nicht zu einer Doppelbesteuerung führen. Dagegen dürfte die Rentenbesteuerung mathematisch nachweisbar verstoßen. Dies ergibt sich allein schon daraus, dass die Renteneinkommen ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 in voller Höhe der Besteuerung unterlie...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2020 Verdeckte Gewinnausschüttung/Gleichzeitige Zahlung von Altersrente und Geschäftsführervergütung/Gestaltungsmöglichkeiten/§ 8 Abs. 3 KStG Grundsätzlich führt bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Bezug einer Altersrente bei gleichzeitiger Fortführung der Geschäftsführertätigkeit zu einer vGA hinsichtlich der Versorgungsleistung. Vor diesem Hintergrund sollte vere...mehr

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Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 2.1 Altersrente und Kündigungsschutz (Abs. 1)

Rz. 4 Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrenten ist mit rentenrechtlichen Abschlägen verbunden, die über den Zugangsfaktor (§ 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) bei Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66) gesteuert werden. Nach Abschluss der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) vom ...mehr

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Jansen, SGB VI § 41 Altersrente und Ende des Arbeitsverhältnisses

1 Allgemeines Rz. 1 Mit dem Inkrafttreten des SGB VI durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurden im Rentenrecht erstmalig Regelungen zur Flexibilisierung der Altersgrenzen für Ansprüche auf vorzeitige Altersrenten eingeführt. Diese waren gleichzeitig mit Rentenabschlägen von 0,3 % für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Renten verbunden. Bei ...mehr

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Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Inkrafttreten des SGB VI durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurden im Rentenrecht erstmalig Regelungen zur Flexibilisierung der Altersgrenzen für Ansprüche auf vorzeitige Altersrenten eingeführt. Diese waren gleichzeitig mit Rentenabschlägen von 0,3 % für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Renten verbunden. Bei einer Regelal...mehr

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Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Altersrente und Kündigungsschutz (Abs. 1) Rz. 4 Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrenten ist mit rentenrechtlichen Abschlägen verbunden, die über den Zugangsfaktor (§ 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) bei Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66) gesteuert werden. Nach Abschluss der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpass...mehr

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Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 2.3 Ende des Arbeitsverhältnisses (Abs. 3)

Rz. 10 § 41 Abs. 3 , der – ursprünglich als § 41 Abs. 2 – mit Wirkung zum 1.1.2025 durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz v. 29.10.2024 (BGBl. I S. 323) eingefügt worden ist, bestimmt für die Wirksamkeit einer Vereinbarung, welche die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2) vorsieht, die "Textform"....mehr

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Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 2.2 Kein Beschäftigungs-Anschlussverbot nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Abs. 2)

Rz. 7 Grundsätzlich sind nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG kalendermäßige Befristungen von Arbeitsverträgen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nur bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig; die Gesamtdauer von 2 Jahren gilt dabei auch für die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages. Demzufolge sind sachgrundlos befristete Beschäftig...mehr