Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Fehlerhafte Kapitalmaßnahmen

a) Fehlerhafte Beschlüsse der Hauptversammlung Rz. 1900 Fehlerhafte Hauptversammlungsbeschlüsse führen entweder zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse oder zur Nichtigkeit. Keine Probleme bestehen, wenn die Fehlerhaftigkeit der Beschlüsse bereits im Eintragungsverfahren festgestellt wird und die Eintragung im Handelsregister unterbleibt. Mangels Eintragung entfalten die fehlerhaft... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Ergänzungsanträge

Rz. 1064 Die Beschlussfassung über einen eigenen Tagesordnungspunkt und die entsprechende Bekanntmachung in der Einberufung (§ 124 Abs. 4 AktG) kann der einzelne Aktionär verlangen, wenn er mit mindestens 5 % oder einem anteiligen Betrag von 500.000 EUR an der Gesellschaft beteiligt ist (§ 122 Abs. 2 AktG).[3148] Dem Ergänzungsantrag ist eine Begründung oder eine Beschlussvo... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Form des Verschmelzungsplans

Rz. 2071 Die SE-VO enthält keine besonderen Vorschriften zur Formbedürftigkeit des Verschmelzungsplans. Die Schriftform ist jedoch zwingend. Das ergibt sich zum einen daraus, dass der Inhalt des Verschmelzungsplans anders kaum fixiert werden kann. Zum anderen spricht Art. 26 Abs. 2 SE-VO davon, dass eine Ausfertigung des Verschmelzungsplans bei der Anmeldung vorgelegt werden... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) Unterschrift des Notars, Erstellung der Niederschrift, Wirksamwerden

Rz. 1310 Nach § 130 Abs. 4 Satz 1 AktG ist die Hauptversammlungsniederschrift vom Notar zu unterzeichnen. Erst mit der Unterschrift des Notars ist die Beurkundung der Hauptversammlungsniederschrift abgeschlossen. Damit werden die Beschlüsse wirksam i.S.d. § 241 Nr. 2 AktG. Die Wirksamkeit der Niederschrift wirkt gem. § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung in... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Einbringung der Anteile I (sog. "Mindestquotenphase")/Frist

Rz. 2121 Gem. Art. 33 Abs. 1 SE-VO haben die Gesellschafter (Anteilseigner) der an der Gründung beteiligten Gesellschaften 3 Monate Zeit, um zu erklären, ob sie ihre Anteile in die Holding-SE einbringen.[5328] Das Wahlrecht steht sämtlichen Anteilseignern zu. Es müssen weder die Anteilsinhaber, die dem Gründungsplan zugestimmt haben, ihre Anteile einbringen noch ist den Ante... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Übertragung der Aktien

Rz. 2062 Gem. Art. 20 Abs. 1 Buchst. c) SE-VO muss der Verschmelzungsplan Einzelheiten hinsichtlich der Übertragung der Aktien der Europäischen Gesellschaft (SE) enthalten. Insb. stellt sich die Frage, inwieweit die deutsche Regelung des § 71 UmwG zur Bestellung eines Treuhänders Anwendung findet. Da die neuen Anteile erst nach der Eintragung der Europäischen Gesellschaft (S... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (5) Verschmelzungsstichtag

Rz. 2064 Gem. Art. 20 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e) SE-VO muss der Verschmelzungsplan den Zeitpunkt enthalten, von dem an die Handlungen der sich verschmelzenden Gesellschaften unter dem Gesichtspunkt der Rechnungslegung als für Rechnung der Europäischen Gesellschaft (SE) vorgenommen gelten. I.d.R. wird dieser Zeitpunkt als "Verschmelzungsstichtag" bezeichnet.[5215] Der Zeitpunkt... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Checkliste: Bargründung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) Anträge zur Geschäftsordnung

Rz. 1085 Geschäftsordnungsanträge, die das Verfahren der Durchführung der Hauptversammlung selbst betreffen, können ohne vorherige Ankündigung gestellt werden.[3194] Dazu gehören z.B.: Abwahl des Versammlungsleiters, Absetzung eines Tagesordnungspunktes oder Vertagung der Beschlussfassung zu einem Tagesordnungspunkt auf die nächste ordentliche Hauptversammlung, Unterbrechung ... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vertagung/Absetzung/Wiedereröffnung/Unterbrechung der Hauptversammlung

Rz. 1207 Bis zum Beginn der Hauptversammlung ist derjenige, der die Hauptversammlung einberufen hat, auch zur Rücknahme der Einberufung (Vertagung, Verschiebung, Absetzung) berechtigt (s.o. Rdn 1080).[3474] Regelmäßig ist dies der Vorstand. Rz. 1208 Wird die Hauptversammlung vom Vorstand aufgrund eines Minderheitsverlangens nach § 122 Abs. 1 AktG einberufen, darf der Vorstand... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Bindung der Verwaltung an Beschlussvorschläge

Rz. 1215 Unbenommen ist es Vorstand und/oder Aufsichtsrat, zu einem Tagesordnungspunkt die angekündigten Beschlussvorschläge nicht zur Abstimmung zu stellen.[3502] I.Ü. sind Aufsichtsrat und Vorstand nach einer Ansicht jedoch an diese Vorschläge gebunden.[3503] Nach einer vermittelnden Ansicht entfällt eine Bindung, wenn seit der Bekanntmachung der Vorschläge neue Tatsachen ... mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Verwaltungsrat

Rz. 2193 Der Verwaltungsrat führt gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 SE-VO als Leitungsorgan der Gesellschaft die Geschäfte der Gesellschaft. Der deutsche Gesetzgeber verwendet in den §§ 20 ff. SEAG die Formulierung "leitet die Gesellschaft". Dabei fehlt jedoch der in § 76 Abs. 1 AktG enthaltene Zusatz "unter eigener Verantwortung". Rz. 2194 § 23 SEAG enthält die Mindest- und Höchstz... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 11. Jahresabschluss/Sachdividende

Rz. 1193 Die Bestimmungen über den Jahresabschluss in dem Satzungsmuster entsprechen den gesetzlichen Regelungen der §§ 264, 267 HGB, §§ 170 ff. AktG. Rz. 1194 Der Jahresabschluss wird durch den Vorstand der AG gem. §§ 264 ff. HGB innerhalb der ersten drei bzw. bei einer kleinen Kapitalgesellschaft (§ 267 HGB) innerhalb der ersten 6 Monate eines Geschäftsjahres für das vorang... mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Wann die theoretischen (und praktischen) Erfahrungen als "besonders" einzustufen sind, wird durch die Legaldefinition des § 2 Abs. 2 FAO geregelt: Sie müssen auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Kenntnisse und Erfahrungen müssen also deutlich überdu... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / r) § 246a AktG

Rz. 1513 Das Freigabeverfahren des § 246a AktG wird auf den Beschluss über die Satzungsänderung, aufgrund dessen die virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG in der Satzung verankert werden soll, erstreckt. mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ordentliche Kapitalherabsetzung

aa) Übersicht Rz. 1858 bb) Muster: Beschluss über die ordentliche Kapitalherabsetzung Rz. 1859 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.30: Beschluss über die ordentliche Kapitalherabsetzung mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Amtszeit

Rz. 975 Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder ist nach § 102 AktG begrenzt auf 4 Geschäftsjahre. Der Rest des Geschäftsjahres, in dem die Bestellung erfolgt, zählt nicht mit (§ 102 Abs. 1 Satz 2 AktG). Hinzu kommt noch der Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung über das vierte Geschäftsjahr beschließt.[2915] Kürzere oder unterschiedlich ... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Inhalt der Einberufung/Bekanntmachung

Rz. 1124 Beim Inhalt der Einberufung unterscheidet das Gesetz zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften. (1) Obligatorische Angaben für alle Gesellschaften Rz. 1125 Gem. § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG muss bei allen Gesellschaften die Einberufung die Firma, den Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie die Tagesordnung angeben (§ 123 Abs.... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Berichte/Prüfungen

aa) Gründungsbericht der Gründer Rz. 612 Nach § 32 Abs. 1 AktG haben die Gründer einen schriftlichen Bericht über den Hergang der Gründung zu erstatten. Inhaltlich wiederholt er die wesentlichen Feststellungen des Gründungsprotokolls und der Satzung. Daneben hat er insb. anzugeben, ob Aktien für Rechnung eines Vorstands oder Aufsichtsratsmitglieds übernommen oder ihnen Vortei... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Berichtigung nach Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften

Rz. 1333 Aber auch dann, wenn bereits Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften erteilt wurden, ist eine solche nachträgliche Berichtigung zulässig.[3788] Eine solche Korrekturmöglichkeit gebietet der Zweck der Hauptversammlungsniederschrift, die Hauptversammlung beweissicher zu dokumentieren. Dieser Beweiszweck verlangt ein "richtiges" Protokoll.[3789] Würde man dem Notar... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Briefwahl bei der Präsenz-Hauptversammlung

a) Allgemeines Rz. 1413 Nach § 118 Abs. 2 AktG kann die Satzung auch vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen, dass Aktionäre ihre Stimme in Abwesenheit schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen. Das Wort Briefwahl meint die Stimmabgabe bereits im Vorfeld der Versammlung. "Brief" bedeutet nicht "Papier". Auch eine elektronische Stimmabgabe ist zu... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Kapitalmaßnahmen für die Bedienung von Aktienoptionen

aa) Bedingtes Kapital Rz. 1960 Sollen Mitarbeiter und/oder Mitglieder der Organe einer AG an dieser beteiligt werden, bestehen dafür verschiedene Möglichkeiten.[4954] Das dazu notwendige Kapital wird dabei ganz überwiegend mittels einer "bedingten Kapitalerhöhung" i.S.d. §§ 192 ff. AktG beschafft. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG gestattet ausdrücklich eine bedingte Kapitalerhöhung zu... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Vorstand

a) Rechtsstellung des Vorstands Rz. 859 Der Vorstand ist notwendiges Organ der Gesellschaft.[2625] Er leitet nach § 76 Abs. 1 AktG die Gesellschaft. Gemeint ist damit die Planung, Geschäftspolitik und Strategie des Unternehmens sowie die Organisation und Überwachung ihrer Umsetzung im Unternehmen.[2626] Die Leitungsaufgabe ist dem Vorstand als Kollegialorgan zugewiesen, ein H... mehr

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§ 13 Konzernrecht / 1. Abhängigkeit und wechselseitige Beteiligung

Rz. 3 Von einer Mehrheitsbeteiligung wird gesprochen, wenn einem Unternehmen die Mehrheit der Anteile eines anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmens gehört oder wenn ihm die Mehrheit der Stimmrechte daran zusteht (§ 16 Abs. 1 AktG). Rz. 4 Gem. § 17 Abs. 2 AktG besteht dann eine Abhängigkeitsvermutung.[5] Nach § 56 Abs. 2 AktG darf das abhängige Unternehmen keine Aktien... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Rechtsfolgen für Versammlungsleiter, Vorstand, Registergericht und Notar

aa) Rechtsfolgen für den Versammlungsleiter (1) Nichtigkeit Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Normenhierarchie des Art. 9 SE-VO

Rz. 2044 Art. 9 SE-VO ist die zentrale Verweisungsnorm der Verordnung.[5173] Bei der Verweisung handelt es sich um eine sog. dynamische Verweisung. Die Norm verweist auf das jeweils geltende nationale Recht. Die Verweisung erfolgt nur auf das jeweilige Sachrecht. Die SE-VO legt selbst fest, welche mitgliedstaatlichen Regelungen i.R.d. Gründung einer Europäischen Gesellschaft... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Muster: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG

Rz. 1253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.22: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG UR-Nr. _________________________/2023 vom 28.5.2023 Niederschrift über die Hauptversammlung der _________________________ -Aktiengesellschaft vom _________________________ in _________________________ Auf Ersuchen der Verwaltung der Gesellschaft begab ich, __... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Verdeckte Sacheinlage, Hin- und Herzahlen

a) Begriff Rz. 692 Bei verdeckten Sacheinlagen handelt es sich um Gestaltungen zur Umgehung der Sacheinlagevorschriften, wobei der Gesellschaft nicht effektiv oder bleibend Barkapital und neue Liquidität zugeführt wird.[2206] Es wird eine Bareinlage vereinbart; die Gesellschaft soll aber bei wirtschaftlicher Betrachtung von dem Einleger aufgrund einer im Zusammenhang mit der ... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Nichtigkeit

Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag zwar zur Abstimmung gestellt werden. Auf die rechtlichen ... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Belehrung durch den Notar

Rz. 770 Erkennt ein Notar im Rahmen seiner Beurkundungs- und/oder Betreuungstätigkeit das Vorliegen eines Nachgründungsgeschäfts, muss er die Beteiligten nach § 17 Abs. 1 BeurkG belehren.[2437] mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Sonderfälle

a) Vollversammlung Rz. 1361 Eine Hauptversammlung kann ohne Einhaltung von Form- und Fristvorschriften einberufen werden, wenn alle Aktionäre erschienen oder vertreten sind und kein Aktionär der Beschlussfassung widerspricht.[3840] Der Widerspruch muss bis spätestens vor Bekanntgabe des Beschlussergebnisses erfolgen.[3841] Die §§ 121–128 AktG gelten nicht. Das Vollversammlung... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / IV. Satzung

1. Muster: Satzung einer AG Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.17: Satzung einer AG § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: "_________________________ AG". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in _________________________ (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehm... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Besondere Angaben zur Beschlussfeststellung bei börsennotierten Gesellschaften

Rz. 1282 Bei nicht börsennotierten Gesellschaften genügen diese Angaben über Art und Ergebnis der Abstimmung und Feststellung des Versammlungsleiters über die Beschlussfassung. Bei börsennotierten Gesellschaften muss die Niederschrift nach § 130 Abs. 2 Satz 2 AktG für jeden Beschluss grds. noch die mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Rechtsfolgen für das Registergericht

(1) Nichtigkeit Rz. 1547 Ein nichtiger Beschluss der Hauptversammlung zeitigt keinerlei Rechtsfolgen. Das Registergericht darf ihn nicht im Handelsregister eintragen. § 38 Abs. 4 AktG gilt für Hauptversammlungsbeschlüsse nicht.[4043] Ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen. Zu Ermittlungen wird das Gericht jedoch nur bei Vorliegen entsprech... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG

1. COVID-19-Pandemie als Initialzündung Rz. 1432 Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen sowie insbesondere dem angeordneten Versammlungsverbot musste der Gesetzgeber kurzfristig reagieren, um AG, Genossenschaften, GmbH, Vereinen etc. die Möglichkeit zu geben, auch in der Pandemie rechtssichere Beschlüsse fasse... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / XII. Satzungsänderungen

1. Allgemeines zur Satzungsänderung a) Zuständigkeit/Beschlussmehrheit Rz. 1658 Satzungsänderungen sind in den §§ 179 ff. AktG geregelt.[4298] Besondere Vorschriften bestehen für Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung. Unter §§ 179–181 AktG fällt jede Satzungsänderung, auch bloße Änderungen des Wortlauts. Nicht erfasst werden lediglich sog. unechte Satzun... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 147 Die der deutschen OHG entsprechende Gesellschaft spanischen Rechts heißt sociedad colectiva (S.C.). Obwohl alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sind, bedarf es zur Vertretung der Gesellschaft nach außen zusätzlich einer ausdrücklichen Ermächtigung.[480] Mangels abweichender Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag, die, um Drittwirkung zu haben, im Hande... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Grundkapital/Aktien

a) Grundkapital Rz. 794 Nach § 1 Abs. 2 AktG hat die AG ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Das Grundkapital muss auf einen Nennbetrag lauten (§ 6 AktG). Es ist nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 AktG in der Satzung festzusetzen. Das Grundkapital dient als "Mindestkapitalausstattung" zum Ausgleich der persönlichen Haftung der Aktionäre. Der Mindestnennbetrag beträgt gem. § 7 AktG 50.00... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Online Teilnahme bei der Präsenz-Hauptversammlung

a) Grundlagen Rz. 1375 Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, das die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Recht ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.[3868] aa) Präsenzver... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) Anlagen

Rz. 1307 Nach § 130 Abs. 3 AktG sind der Niederschrift die Belege über die Einberufung als Anlagen beizufügen. Möglich ist auch deren Aufnahme in die Niederschrift, wobei die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung dann aus der Niederschrift nachprüfbar sein muss.[3734] Die Beifügung der Einberufungsbelege erfolgt durch dauerhafte Verbindung mit Schnur und Siegel mit der Niedersch... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Besonderheiten bei der Sachgründung/Sachübernahme

a) Festsetzungen in der Satzung und Einbringung aa) Sacheinlagen/Sachübernahmen Rz. 663 § 27 Abs. 1 AktG unterscheidet zwischen Sacheinlagen und Sachübernahmen. Bei der Sacheinlage bringt der Gründer statt einer Bareinlage Vermögensgegenstände zu einem bestimmten Wert als Gegenleistung für die von ihm übernommenen Aktien ein. Auch bei der Sachübernahme werden Vermögensgegenstä... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zulässigkeit einer Auslandsbeurkundung

Rz. 2072 Die Form von gesellschaftsrechtlichen Verträgen richtet sich nach dem Geschäftsstatut, also dem Recht am Sitz der Gesellschaft.[5230] Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Form der notariellen Beurkundung entschieden, um die materielle Richtigkeit des Gründungsverfahrens zu gewährleisten. Die Rspr. geht für das deutsche Recht daher davon aus, dass eine Beurkundun... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Missbrauch

Rz. 1572 Wie jede andere Rechtsausübung steht das Anfechtungsrecht unter dem Missbrauchsvorbehalt.[4109] Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn ein Aktionär sein Anfechtungsrecht in grob eigensüchtiger[4110] und die Gesellschaft schädigender Weise ausübt, etwa zu dem Zweck, die Gesellschaft unter seinen Einfluss zu bringen und zu vernichten[4111] oder um ihr selbstsüchtig seinen W... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Insolvenz des Aktionärs

a) Beteiligung als Teil der Insolvenzmasse Rz. 2014 Nach § 35 InsO umfasst das Insolvenzverfahren das gesamte, einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Insolvenzschuldners, welches ihm zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört. Beteiligungen an Gesellschaften stellen grds. pfändbares Vermögen dar und fallen daher in die Insolvenzmasse. In die Insolvenzmasse fäl... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) § 118a Abs. 6 AktG

Rz. 1489 § 118a Abs. 6 AktG enthält Regelungen, über die in einer Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen. In der virtuellen Hauptversammlung sind diese Unterlagen den elektronisch zugeschalteten Aktionären entweder über die Internetseite der Gesellschaft oder über eine über diese zugängliche Internetseite eines Dritten (Dienstleister) zugänglich zu machen. mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Folgeänderungen

Rz. 727 Die Regelungen über das ordnungsgemäße Hin- und Herzahlen nach § 27 Abs. 4 AktG gelten ebenso bei einer Sachkapitalerhöhung sowie beim bedingten und genehmigten Kapital (§§ 205 Abs. 3, 194 Abs. 2 AktG). mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Mängel der Niederschrift

Rz. 1315 Enthält die Hauptversammlungsniederschrift nicht sämtliche vorstehend beschriebenen Angaben, führt der Protokollmangel nicht automatisch zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse. Nichtig sind die Beschlüsse nach § 241 Nr. 2 AktG nur, wenn die Hauptversammlung nicht gem. § 130 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 AktG beurkundet worden ist. Werden der Niederschrift notwendige A... mehr