Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Rechtsfolgen für das Registergericht

(1) Nichtigkeit Rz. 1547 Ein nichtiger Beschluss der Hauptversammlung zeitigt keinerlei Rechtsfolgen. Das Registergericht darf ihn nicht im Handelsregister eintragen. § 38 Abs. 4 AktG gilt für Hauptversammlungsbeschlüsse nicht.[4043] Ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen. Zu Ermittlungen wird das Gericht jedoch nur bei Vorliegen entsprech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG

1. COVID-19-Pandemie als Initialzündung Rz. 1432 Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen sowie insbesondere dem angeordneten Versammlungsverbot musste der Gesetzgeber kurzfristig reagieren, um AG, Genossenschaften, GmbH, Vereinen etc. die Möglichkeit zu geben, auch in der Pandemie rechtssichere Beschlüsse fasse...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / XII. Satzungsänderungen

1. Allgemeines zur Satzungsänderung a) Zuständigkeit/Beschlussmehrheit Rz. 1658 Satzungsänderungen sind in den §§ 179 ff. AktG geregelt.[4298] Besondere Vorschriften bestehen für Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung. Unter §§ 179–181 AktG fällt jede Satzungsänderung, auch bloße Änderungen des Wortlauts. Nicht erfasst werden lediglich sog. unechte Satzun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Grundkapital/Aktien

a) Grundkapital Rz. 794 Nach § 1 Abs. 2 AktG hat die AG ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Das Grundkapital muss auf einen Nennbetrag lauten (§ 6 AktG). Es ist nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 AktG in der Satzung festzusetzen. Das Grundkapital dient als "Mindestkapitalausstattung" zum Ausgleich der persönlichen Haftung der Aktionäre. Der Mindestnennbetrag beträgt gem. § 7 AktG 50.00...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Online Teilnahme bei der Präsenz-Hauptversammlung

a) Grundlagen Rz. 1375 Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, das die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Recht ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.[3868] aa) Präsenzver...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) Anlagen

Rz. 1307 Nach § 130 Abs. 3 AktG sind der Niederschrift die Belege über die Einberufung als Anlagen beizufügen. Möglich ist auch deren Aufnahme in die Niederschrift, wobei die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung dann aus der Niederschrift nachprüfbar sein muss.[3734] Die Beifügung der Einberufungsbelege erfolgt durch dauerhafte Verbindung mit Schnur und Siegel mit der Niedersch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Besonderheiten bei der Sachgründung/Sachübernahme

a) Festsetzungen in der Satzung und Einbringung aa) Sacheinlagen/Sachübernahmen Rz. 663 § 27 Abs. 1 AktG unterscheidet zwischen Sacheinlagen und Sachübernahmen. Bei der Sacheinlage bringt der Gründer statt einer Bareinlage Vermögensgegenstände zu einem bestimmten Wert als Gegenleistung für die von ihm übernommenen Aktien ein. Auch bei der Sachübernahme werden Vermögensgegenstä...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zulässigkeit einer Auslandsbeurkundung

Rz. 2072 Die Form von gesellschaftsrechtlichen Verträgen richtet sich nach dem Geschäftsstatut, also dem Recht am Sitz der Gesellschaft.[5230] Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Form der notariellen Beurkundung entschieden, um die materielle Richtigkeit des Gründungsverfahrens zu gewährleisten. Die Rspr. geht für das deutsche Recht daher davon aus, dass eine Beurkundun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Übersicht über Verfahren, Kosten, Prospektinhalt

(1) Verfahren Rz. 1842 Nach dem WpPG hat die BaFin als Aufsichtsbehörde das Recht, von den Emittenten alle Informationen zu verlangen, um die Einhaltung der Prospektpflicht zu gewährleisten (§ 26 Abs. 2 WpPG). Besteht eine Prospektpflicht, darf der Anbieter Wertpapiere erst dann öffentlich anbieten, wenn er zuvor einen Prospekt veröffentlicht hat (§ 3 Abs. 1 WpPG).[4676] Vor e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Missbrauch

Rz. 1572 Wie jede andere Rechtsausübung steht das Anfechtungsrecht unter dem Missbrauchsvorbehalt.[4109] Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn ein Aktionär sein Anfechtungsrecht in grob eigensüchtiger[4110] und die Gesellschaft schädigender Weise ausübt, etwa zu dem Zweck, die Gesellschaft unter seinen Einfluss zu bringen und zu vernichten[4111] oder um ihr selbstsüchtig seinen W...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Insolvenz des Aktionärs

a) Beteiligung als Teil der Insolvenzmasse Rz. 2014 Nach § 35 InsO umfasst das Insolvenzverfahren das gesamte, einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Insolvenzschuldners, welches ihm zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört. Beteiligungen an Gesellschaften stellen grds. pfändbares Vermögen dar und fallen daher in die Insolvenzmasse. In die Insolvenzmasse fäl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) § 118a Abs. 6 AktG

Rz. 1489 § 118a Abs. 6 AktG enthält Regelungen, über die in einer Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen. In der virtuellen Hauptversammlung sind diese Unterlagen den elektronisch zugeschalteten Aktionären entweder über die Internetseite der Gesellschaft oder über eine über diese zugängliche Internetseite eines Dritten (Dienstleister) zugänglich zu machen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Folgeänderungen

Rz. 727 Die Regelungen über das ordnungsgemäße Hin- und Herzahlen nach § 27 Abs. 4 AktG gelten ebenso bei einer Sachkapitalerhöhung sowie beim bedingten und genehmigten Kapital (§§ 205 Abs. 3, 194 Abs. 2 AktG).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Mängel der Niederschrift

Rz. 1315 Enthält die Hauptversammlungsniederschrift nicht sämtliche vorstehend beschriebenen Angaben, führt der Protokollmangel nicht automatisch zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse. Nichtig sind die Beschlüsse nach § 241 Nr. 2 AktG nur, wenn die Hauptversammlung nicht gem. § 130 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 AktG beurkundet worden ist. Werden der Niederschrift notwendige A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Überblick

Rz. 1676 Für eine Kapitalerhöhung gibt es im Aktienrecht verschiedene Möglichkeiten:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / V. Durchführung der Hauptversammlung

1. Allgemeines Rz. 1201 In der Praxis wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Hauptversammlung unterschieden. Rechtlich gibt es zwischen beiden Arten keinen Unterschied. In der ordentlichen Hauptversammlung, die nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG regelmäßig in den ersten 8 Monaten eines Geschäftsjahres stattfindet, werden die jährlich wiederkehrenden Beschlüsse ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Übertragung von Aktien

Rz. 822 Die Übertragbarkeit der Aktie und damit auch ihre Verpfändung[2543] gehört zum Wesen der AG.[2544] Soweit die Mitgliedschaft nicht in Aktienurkunden verbrieft ist, erfolgt die Übertragung gem. §§ 413, 398 BGB durch Abtretung.[2545] Formvorschriften bestehen nicht. Auch ist – anders als im GmbH-Recht[2546] – keine Anmeldung ggü. der Gesellschaft erforderlich. Bei Name...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Kosten

Rz. 1844 Die Gebühren für die Billigung eines Wertpapierprospektes für ein öffentliches Angebot und die Zulassung von Aktien betragen derzeit 6.500,00 EUR (vgl. WpPGebV).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Bargründung

a) Checkliste: Bargründung Rz. 578 Checkliste: Bargründung[1965]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Berichtigung der Hauptversammlungsniederschrift

a) Grundlagen Rz. 1319 Ist die Hauptversammlungsniederschrift fehlerhaft, kann sie grds. auch noch nach Unterzeichnung durch den Notar und Herausgabe der Niederschrift in den Rechtsverkehr korrigiert werden. Besondere Vorschriften gibt es hierzu im AktG aber nicht. Rz. 1320 Für notarielle Urkunden regelt § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG , dass der Notar offensichtliche Unrichtigkeite...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Einberufung/Zuständigkeit/Dauer

Rz. 1206 Wegen der Zuständigkeit der Hauptversammlung, der Art und Weise der Einberufung, der Dauer wie auch der Teilnahmevoraussetzungen wird auf die Ausführungen zur Satzung der AG verwiesen (vgl. oben Rdn 1094 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Verstöße gegen die Prospektpflicht

Rz. 1847 Wird gegen die Prospektpflicht verstoßen, kann die BaFin das Angebot untersagen (§ 26 Abs. 1 WpPG). Daneben können zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen den Emittenten bestehen. Schließlich begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der Wertpapiere ohne Veröffentlichung eines Prospekts öffentlich anbietet (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 WpPG).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Einberufung

aa) Einberufungsgründe Rz. 1104 Die Hauptversammlung ist nach § 121 Abs. 1 AktG in den durch Gesetz und Satzung bestimmten Fällen sowie dann einzuberufen, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Einzuberufen ist die Hauptversammlung primär, wenn eine sachliche Entscheidungsbefugnis der Hauptversammlung besteht. Dies ist in den in § 119 Abs. 1 AktG genannten Fällen zu beja...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / s) Art. 26n EGAktG

Rz. 1514 Art. 26n EGAktG enthält die Übergangsvorschrift zu den neuen Regelungen. Für Hauptversammlungen, die bis zum 31.8.2023 einberufen werden, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch ohne vorherige Satzungsänderung entscheiden, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG durchgeführt wird.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Erleichterungen/Ausnahmen von der Prospektpflicht

(1) Erleichterungen Rz. 1849 Erleichterungen gibt es nach der EU-Prospektverordnung selbst. Die Voraussetzungen (Handel an einem geregelten Markt oder über ein multilaterales Handelssystem) müssen im Billigungsantrag an die BaFin glaubhaft dargelegt werden.[4680] Weitere Erleichterungen bestehen für kleine und mittlere Unternehmen (= KMU) sowie für Unternehmen mit geringer Mar...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Zeitpunkt der Berichtigung

Rz. 1330 Noch nicht entschieden ist, ob es für eine Berichtigung der Hauptversammlungsniederschrift eine zeitliche Grenze gibt. Solange die Urkunde – egal ob unterschrieben oder nicht – noch nicht in den Rechtsverkehr gelangt ist, sind Ergänzungen und Berichtigungen ohne Weiteres zulässig (s.o. Rdn 1310 ff. m.w.N.). Sind jedoch schon Abschriften und Ausfertigungen erteilt, i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / III. Nachgründung

1. Allgemeines Rz. 756 Nach § 52 Abs. 1 AktG werden Verträge der Gesellschaft, nach denen sie Vermögensgegenstände für eine den zehnten Teil des Grundkapitals übersteigende Vergütung erwerben soll und die in den ersten 2 Jahren seit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister geschlossen werden, nur mit Zustimmung der Hauptversammlung und Eintragung im Handelsregis...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Sachkapitalerhöhung

aa) Muster: Sachkapitalerhöhungsbeschluss Rz. 1718 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.26: Sachkapitalerhöhungsbeschlussmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Aktiengattungen

aa) Begriff Rz. 852 Der Begriff der Aktiengattung wird in § 11 AktG definiert. Danach können durch Aktien verschiedene Rechte gewährt werden, so v.a. bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Soweit mehrere Aktiengattungen bestehen, muss die Satzung nach § 23 Abs. 3 Nr. 4 AktG Angaben hierzu enthalten. In den Fällen der §§ 179 Abs. 3, 182 Abs. 2 und 222 A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Spruchverfahren

a) Anwendungsbereich Rz. 1600 Das Spruchverfahren ist eine Folge des Grundsatzes "Dulde und Liquidiere" und gibt hierfür das Verfahren. Die Verfahrensordnung selbst ist im SpruchG [4182] enthalten. Subsidiär gilt das FamFG.[4183] Rz. 1601 Die wichtigsten Anwendungsfälle des Spruchverfahrens sind in § 1 SpruchG genannt:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Gemeinsamer Vertreter

Rz. 1604 Nach § 6 SpruchG wird den Antragsberechtigten, die nicht selbst einen Antrag gestellt haben, vom Gericht ein gemeinsamer Vertreter bestellt, wenn nicht auf andere Weise die Wahrung ihrer Rechte gewährleistet ist (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SpruchG). Der gemeinsame Vertreter hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 SpruchG).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Berichtigung vor Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften

Rz. 1332 Sind noch keine Ausfertigungen, Abschriften in den Rechtsverkehr gelangt, sind Berichtigungen, Ergänzungen, Streichungen ebenso uneingeschränkt zulässig.[3787] Eine Beschränkung der Korrektur auf offensichtliche Unrichtigkeiten besteht nicht.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Übertragbarkeit der "Holzmüller"/"Gelatine"-Grundsätze auf das GmbH-Recht

Rz. 369 In Anlehnung an die Entscheidungen im Fall "Holzmüller", "Gelatine I" und "Gelatine II",[1244] in denen der BGH die Zuständigkeit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft über die vom Gesetz vorgesehenen Fälle hinaus erweiterte, wird auch für die GmbH diskutiert, ob und bei welchen Strukturmaßnahmen eine Vorlagepflicht der Geschäftsführung gegenüber der Gesellscha...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Prüfungspflichten des Notars

a) Rechtliche Grundlage der Prüfungspflichten des Notars in der Hauptversammlung Rz. 1341 Die Aufgabe des Notars in der Hauptversammlung besteht nicht nur in der passiven Tätigkeit der Protokollierung von Beschlüssen ohne Beratungspflicht.[3806] Vielmehr ist der Notar darüber hinaus verpflichtet, über die recht engen Grenzen der aktienrechtlichen Vorschriften hinaus Vorgänge ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Aktienoptionen/Mitarbeiterbeteiligung

a) Kapitalmaßnahmen für die Bedienung von Aktienoptionen aa) Bedingtes Kapital Rz. 1960 Sollen Mitarbeiter und/oder Mitglieder der Organe einer AG an dieser beteiligt werden, bestehen dafür verschiedene Möglichkeiten.[4954] Das dazu notwendige Kapital wird dabei ganz überwiegend mittels einer "bedingten Kapitalerhöhung" i.S.d. §§ 192 ff. AktG beschafft. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Obligatorische Angaben für alle Gesellschaften

Rz. 1125 Gem. § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG muss bei allen Gesellschaften die Einberufung die Firma, den Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie die Tagesordnung angeben (§ 123 Abs. 3 Satz 2 AktG). Bei Verstößen gegen § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG sind die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse nach § 241 Nr. 1 AktG grds. nichtig. Kleinere Ungenauigkeiten ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Teilnahmebedingungen

Rz. 1152 Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass sich die Aktionäre vor der Versammlung anmelden (§ 123 Abs. 2 AktG). Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung genannten Adresse mindestens 6 Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung aufgrund beso...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Niederschrift über die Hauptversammlung

a) Muster: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG Rz. 1253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.22: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG UR-Nr. _________________________/2023 vom 28.5.2023 Niederschrift über die Hauptversammlung der _________________________ -Aktiengesellschaft vom _________________________ in _______________________...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 1751 Die bedingte Kapitalerhöhung ist in den §§ 192 ff. AktG geregelt. Sie bietet der Gesellschaft die Möglichkeit, Dritten Umtausch- und Bezugsrechte einzuräumen, wobei das Ob und Wann der Ausübung dieser Rechte unbestimmt bleibt. aa) Übersicht Rz. 1752 bb) Muster: Beschluss der bedingten Kapitalerhöhung Rz. 1753 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 9. Rechte und Pflichten der Aktionäre

a) Einlagepflicht, Nebenpflichten Rz. 1014 Die Hauptverpflichtung der Aktionäre besteht in der Erbringung ihrer Einlage (nebst Agio) nach § 54 AktG. Die Haftung ist auf die von dem jeweiligen Aktionär übernommene Einlage und Agio beschränkt. Eine Ausfallhaftung wie in § 24 GmbHG gibt es im Aktienrecht nicht. Nebenleistungspflichten können auf gesellschaftsrechtlicher Ebene nu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtsstellung des Vorstands

Rz. 859 Der Vorstand ist notwendiges Organ der Gesellschaft.[2625] Er leitet nach § 76 Abs. 1 AktG die Gesellschaft. Gemeint ist damit die Planung, Geschäftspolitik und Strategie des Unternehmens sowie die Organisation und Überwachung ihrer Umsetzung im Unternehmen.[2626] Die Leitungsaufgabe ist dem Vorstand als Kollegialorgan zugewiesen, ein Handeln in vertretungsberechtigt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Versammlungsleiter

aa) Person des Versammlungsleiters Rz. 1169 Das AktG geht von einem Vorsitzenden in der Hauptversammlung (= Versammlungsleiter) aus. Besonderheiten bestehen bei der Einmann-AG (s.u. Rdn 1352). Üblich ist es, in der Satzung den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zum Versammlungsleiter zu bestimmen. Ebenso kann die Satzung eine Regelung enthalten, wer stellvertretender Versammlung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Rechtsfolgen für den Versammlungsleiter

(1) Nichtigkeit Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag zwar zur Abstimmung gestellt werden. Auf d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Unterscheidung börsennotierte, nicht börsennotierte Gesellschaften

aa) Besondere Angaben zur Beschlussfeststellung bei börsennotierten Gesellschaften Rz. 1282 Bei nicht börsennotierten Gesellschaften genügen diese Angaben über Art und Ergebnis der Abstimmung und Feststellung des Versammlungsleiters über die Beschlussfassung. Bei börsennotierten Gesellschaften muss die Niederschrift nach § 130 Abs. 2 Satz 2 AktG für jeden Beschluss grds. noch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung, Handelndenhaftung

Rz. 1015 Besondere Risiken bestehen im Rahmen der Gründung aufgrund Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung bzw. Handelndenhaftung. Auf die Ausführungen zur Gründung kann verwiesen werden (oben Abschnitt II. 6., Rdn 745 ff.)mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Rechtsfolgen für den Vorstand

(1) Nichtigkeit Rz. 1545 Nichtige Beschlüsse der Hauptversammlung binden den Vorstand nicht. Vollzugspflichten nach § 83 AktG bestehen nicht. Bestehen bei eintragungspflichtigen Beschlüssen lediglich Zweifel an der Rechtmäßigkeit, darf der Vorstand jedoch den Eintragungsantrag beim Registergericht stellen. Er sollte dabei aber auf seine Bedenken hinweisen.[4040] (2) Anfechtbar...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Wettbewerbsverbot

Rz. 895 Nach § 88 AktG unterliegt der Vorstand einem Wettbewerbsverbot, von dem Befreiung erteilt werden kann.[2726]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Amtsniederlegung

Rz. 1181 Eine Amtsniederlegung ist durch den Versammlungsleiter jederzeit durch Erklärung ggü. der Hauptversammlung möglich. Einer Begründung bedarf es nicht. Bei Vorliegen einer Satzungsbestimmung ist dann automatisch die nächstberufene Person Versammlungsleiter; anderenfalls muss die Hauptversammlung einen neuen Versammlungsleiter wählen.[3443]mehr