Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Allgemeines zur Satzungsänderung

a) Zuständigkeit/Beschlussmehrheit Rz. 1658 Satzungsänderungen sind in den §§ 179 ff. AktG geregelt.[4298] Besondere Vorschriften bestehen für Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung. Unter §§ 179–181 AktG fällt jede Satzungsänderung, auch bloße Änderungen des Wortlauts. Nicht erfasst werden lediglich sog. unechte Satzungsbestandteile, also individualrech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VI. Präsenz-Hauptversammlung mit Online-Teilnahme, Briefwahl

1. Grundsatz: Notwendigkeit einer Präsenzversammlung Rz. 1369 Nach § 118 AktG üben die Aktionäre ihre Rechte "in der Hauptversammlung" aus, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Hauptversammlung ist nach dieser gesetzlichen Grundkonzeption eine Präsenzversammlung zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. Hiernach war die vollständige Durchführung der Hau...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

aa) Übersicht Rz. 1779 bb) Muster: Beschluss der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Rz. 1780 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.29: Beschluss der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittelnmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Verweigerung der Auskunft, Beschränkungen

aa) Auskunftsverweigerung Rz. 1053 Unter den in § 131 Abs. 3 AktG abschließend genannten Gründen ist der Vorstand berechtigt, die Auskunft zu verweigern. Auch hierbei handelt es sich um eine Geschäftsführungsmaßnahme nach § 77 AktG. Ob die Auskunftsverweigerung begründet werden muss, ist umstritten. Entscheidend ist, ob ein Grund zur Auskunftsverweigerung objektiv besteht ode...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Umsetzung in der Praxis

Rz. 1431 Die Praxis machte von einer Online-Teilnahme bzw. einer Briefwahl im Rahmen des § 118 AktG nur zögerlich Gebrauch, da noch zu viele Risiken im Hinblick auf eine anfechtungssichere Hauptversammlung vermutet wurden (technische Störungen, Einschränkung von Aktionärsrechten).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / XIII. Auflösung, Liquidation

1. Auflösung, Liquidation Rz. 1974 Die Auflösung und Liquidation der AG ist in den §§ 262 ff. AktG geregelt. Aktienrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Mit der Auflösung verändert die Gesellschaft ihren Zweck, der nunmehr darauf gerichtet ist, das Gesellschaftsvermögen zu veräußern, alle Verbindlichkeiten zu tilgen und den Überschuss an die Aktionäre auszuschütten. Dies ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Die Regelungen im Einzelnen

a) § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG Rz. 1446 Nach § 118a AktG kann eine Hauptversammlung ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung und ohne ein Recht der Aktionäre auf physische Präsenz durchgeführt werden. Rz. 1447 Nunmehr gibt es drei Möglichkeiten für die Durchführung einer Hauptversammlung:mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (1) § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

Rz. 187 Tochterunternehmen Nach dieser Bestimmung erfolgt eine Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die einem Tochterunternehmen des Meldepflichtigen "gehören", d.h. auf die das Tochterunternehmen gem. § 33 Abs. 3 WpHG einen unbedingten und ohne zeitliche Verzögerung zu erfüllenden Anspruch auf Übertragung hat bzw. die in seinem zivilrechtlichen Eigentum stehen.[416] Das T...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Folgeänderungen

aa) Nachgründung Rz. 707 Findet innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gründung der AG eine Sachkapitalerhöhung oberhalb der Grenzen des § 52 Abs. 1 AktG, sind nach h.M. zusätzlich die Nachgründungsvorschriften zu beachten. Dies gilt gleichermaßen, wenn das verdeckte Sacheinlagengeschäft in den Nachgründungszeitraum fällt und die Grenzen des § 52 AktG überschritten werden. Entsche...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Teilnahme an Umwandlungen nach dem UmwG

Rz. 2202 Art. 66 SE-VO regelt die Umwandlungsmöglichkeiten einer SE nicht abschließend. Ausweislich Art. 10 SE-VO darf die SE weder schlechter (Diskriminierungsverbot) noch besser (Privilegierungsverbot) gestellt werden als nationale AG.[5474] Der Gleichstellungsgrundsatz findet seine Grenze in spezielleren Regelungen der SE-VO, denn die SE wird nur "vorbehaltlich" der Regel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Insolvenz der AG

a) Allgemeines Rz. 1985 Die AG ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InsO insolvenzfähig. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der Gesellschaft (§ 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG). Gleiches gilt, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird (§ 262 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Insolvenzfähig ist auch die Vor-AG.[5012] Die Vorgründungsgesellschaft ist nur r...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Insb. Hin- und Herzahlen

aa) Bisherige Rechtslage Rz. 712 Für das Hin- und Herzahlen von Geld hat der BGH entschieden, dass eine verdeckte Sacheinlage dann nicht angenommen werden könne, wenn der zunächst an den Einleger als Darlehen oder im Wege einer Treuhandvereinbarung zurückgewährte Bareinlagebetrag später vom Inferenten endgültig an die Gesellschaft geleistet wird.[2276] Das Hin- und Herzahlen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 147 Die der deutschen OHG entsprechende Gesellschaft spanischen Rechts heißt sociedad colectiva (S.C.). Obwohl alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sind, bedarf es zur Vertretung der Gesellschaft nach außen zusätzlich einer ausdrücklichen Ermächtigung.[480] Mangels abweichender Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag, die, um Drittwirkung zu haben, im Hande...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Beschlussmehrheit

aa) Stimmrecht Rz. 1185 Hat die Gesellschaft Stückaktien ausgegeben, gewährt zwingend jede Aktie eine Stimme. Bei Nennbetragsaktien richtet sich das Stimmrecht nach den Nennbeträgen. Höchststimmrechte sind zulässig (§ 134 Abs. 1 Satz 2 AktG). Nach § 134 Abs. 2 Satz 1 AktG beginnt das Stimmrecht mit der vollständigen Leistung der Einlage. Die Satzung kann nach § 134 Abs. 2 Akt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Bekanntmachungen

Rz. 792 Nach § 25 Satz 1 AktG erfolgen die Pflichtbekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger. Für freiwillige Bekanntmachungen gilt die Satzung (§ 23 Abs. 4 AktG). Rz. 793 Unbenommen bleibt es der Gesellschaft, auf freiwilliger Basis Bekanntmachungen auch in anderen Informationsmedien wie insb. der eigenen Homepage zu veröffentlichen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Rechtsfolgen für den Notar

(1) Nichtigkeit Rz. 1551 "Erkennbar" nichtige Hauptversammlungsbeschlüsse darf der Notar nicht beurkunden. Dies gilt erst recht, wenn sie einen strafbaren Inhalt haben (§ 4 BeurkG, § 14 Abs. 2 BNotO). Bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit genügen dagegen nicht.[4054] Regelmäßig wird es aber so sein, dass der Notar die Frage der Nichtigkeit nicht zweifelsfrei feststellen kann. I...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Vorbesitz

Rz. 1066 § 122 Abs. 2 AktG verweist für das Recht auf Ergänzung der Tagesordnung auf § 122 Abs. 1 AktG. Danach haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Minderheitsverlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Fristber...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

aa) Allgemeine Voraussetzungen Rz. 1677 Bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen wird das Grundkapital zwingend durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen erhöht. Eine bloße Aufstockung der Nennbeträge der bereits ausgegebenen Aktien ist wegen § 182 Abs. 1 Satz 4 AktG nicht möglich.[4341] Bei Gesellschaften mit Stückaktien muss sich die Zahl der aufgegebenen Aktien in demselbe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Materielle Voraussetzungen eines Bezugsrechtsausschlusses

Rz. 398 Von einem Bezugsrecht der Altgesellschafter ausgehend können hinsichtlich der Anforderungen an den Bezugsrechtsausschluss die Regelungen über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei der AG[1329] entspr. herangezogen werden.[1330] Danach bedarf der Bezugsrechtsausschluss eines berechtigten Gesellschaftsinteresses und muss zur Erreichung dieses Interesses erfo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Fehlerhafter Zeichnungsvertrag

Rz. 1908 Für eine ordnungsgemäße Kapitalerhöhung ist nach § 185 AktG die Zeichnung der neuen Aktien erforderlich. Die Zeichnung ist ein Vertrag zwischen Gesellschaft und Zeichner.[4772] aa) Willensmängel der Zeichnung Rz. 1909 Die Zeichnungserklärung kann wegen fehlender Geschäftsfähigkeit unwirksam (§§ 104 ff. BGB) oder wegen Willensmängeln anfechtbar (§§ 116 ff. BGB) sein so...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Aufsichtsrat

a) Allgemeine Aufgaben Rz. 910 Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Tätigkeit des Vorstands gem. § 111 AktG zu kontrollieren und zu überwachen.[2772] Inhalt dieser Überwachungspflicht ist eine ex post Kontrolle der Vorstandstätigkeit. Dazu gehört, etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand zu prüfen und zu verfolgen.[2773] Erfasst ist davon ebenso die regelmäßi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Haftung und Vertretung im Gründungsstadium

a) Haftung in der Vorgründungs-AG Rz. 745 Die sog. Vorgründungsgesellschaft bezeichnet das Stadium vor der notariellen Beurkundung der Satzung.[2359] Sie entsteht nur, wenn sich die künftigen Gründer in einem notariell beurkundeten Vorvertrag zur gemeinsamen Errichtung der AG verpflichten und die dafür wesentlichen Eckdaten festlegen.[2360] Werden die Vorgründer in der Phase ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kapitalerhöhung

a) Überblick Rz. 1676 Für eine Kapitalerhöhung gibt es im Aktienrecht verschiedene Möglichkeiten: b) Kapitalerhöhung gege...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Festsetzungen in der Satzung und Einbringung

aa) Sacheinlagen/Sachübernahmen Rz. 663 § 27 Abs. 1 AktG unterscheidet zwischen Sacheinlagen und Sachübernahmen. Bei der Sacheinlage bringt der Gründer statt einer Bareinlage Vermögensgegenstände zu einem bestimmten Wert als Gegenleistung für die von ihm übernommenen Aktien ein. Auch bei der Sachübernahme werden Vermögensgegenstände für die Gesellschaft eingebracht. Der Einbr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Kapitalerhöhungsbeschluss

(1) Muster: Beschluss einer Kapitalerhöhung Rz. 1680 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.24: Beschluss einer Kapitalerhöhungmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Prospektpflicht bei Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Bezugsrechtsaktien

aa) Allgemeines Rz. 1839 Zum Schutz der Anleger und der Integrität der Kapitalmärkte sieht das Kapitalmarktrecht eine Reihe von Veröffentlichungspflichten vor. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Interessenten ihre Anlageentscheidungen auf Grundlage derselben Informationsbasis treffen können. Geht es um die Ausgabe von Aktien, muss deshalb im Grunde vorab ein Prospekt ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / II. Gründung

1. Bargründung a) Checkliste: Bargründung Rz. 578 Checkliste: Bargründung[1965]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Gründungsprotokoll

aa) Form Rz. 580 Wesentlich bei der Gründung einer AG sind die Abfassung des Gründungsprotokolls und die Feststellung der Satzung (§ 23 AktG). Erforderlich ist nach § 23 Abs. 1 AktG die notarielle Beurkundung. Die Satzungsfeststellung stellt den Abschluss des Gesellschaftsvertrages dar. Erforderlich ist eine Beurkundung in der Form der Beurkundung von Willenserklärungen nach ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / o) Ruhen der Rechte

Rz. 1088 Bestand und Zuordnung der Mitgliedschaft zu einem Aktionär werden nicht dadurch berührt, dass die Rechte aus den Aktien nicht bestehen, z.B. in §§ 20 Abs. 7, 21 Abs. 4 sowie 71b AktG (ggf. i.V.m. § 71d Satz 4 AktG), § 28 WpHG und § 59 WpÜG. Rz. 1089 Solange ein Unternehmen seine Mitteilungspflichten aus § 20 AktG nicht erfüllt hat, ruhen die Rechte aus den Aktien.[32...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Heilung nach erfolgreichem Freigabeverfahren

Rz. 1917 Eine weitere "Heilungsmöglichkeit" besteht durch das Freigabeverfahren (§ 246a AktG; s.o Rdn 1590 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Teilnehmerverzeichnis, Abstimmung

aa) Teilnehmerverzeichnis Rz. 1396 Der Online-Teilnehmer ist wie jeder andere an der Hauptversammlung teilnehmende oder vertretene Aktionär im Teilnehmerverzeichnis aufzuführen (§ 129 Abs. 4 AktG). Der Online-Teilnehmer ist als "erschienen" zu bezeichnen. Wurde das Einsichtsrecht der Online-Teilnehmer nicht ausgeschlossen und wird diesen keine Einsichtnahme des Teilnehmerverz...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Zweck

Rz. 1407 Die Vereinigung hat den Zweck, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Diese Vorgehensweise führt zu besseren Ergebnissen als ein einzelnes Vorgehen des jeweiligen Mitgliedes. Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Ihre T...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Gegenstand der Berichtigung

aa) Offensichtliche Unrichtigkeiten Rz. 1326 Eine offensichtliche Unrichtigkeit i.S.d. §§ 44a Abs. 2 BeurkG, 319 ZPO liegt vor, wenn sich der Fehler aus der Urkunde selbst ergibt, z.B. also Schreibfehler, Wortauslassungen, Zahlendreher. Offensichtliche Unrichtigkeit ist aber auch gegeben, wenn sich dies in Zusammenschau mit außerhalb der Urkunde liegenden Umständen ergibt und...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Bezugsrecht

aa) Muster: Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss Rz. 1705 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.25: Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 2:1 zum Bezug angeboten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet vier Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. ( Var.: Spitzenbeträge sind vom Bezugs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Berichte/Prüfungen

aa) Gründungsbericht der Gründer Rz. 674 Bei einer Sachgründung müssen im Bericht der Gründer nach § 32 Abs. 2 AktG neben den sonstigen Angaben auch die wesentlichen Umstände dargelegt werden, von denen die Angemessenheit der Leistung in der Gesellschaft für die Sacheinlagen oder Sachübernahmen abhängt. Die Gründer werden hierzu regelmäßig ein Bewertungsgutachten beifügen und...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Strukturmaßnahmen

a) "Holzmüller-Beschlüsse" Rz. 1924 Seit der "Holzmüller"-Entscheidung des BGH[4809] ist anerkannt, dass außerhalb des § 119 Abs. 1 und Abs. 2 AktG bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung der gesonderten Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen, wenn diese mit einem wesentlichen Eingriff in die Mitgliedsrechte und in die Vermögensinteressen der Aktionäre verbunden sind (Medi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Rechtsverstöße

aa) Allgemeines Rz. 1405 Fehler bei einer Online-Teilnahme führen zur Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse. Bei Online-Teilnahme kommt namentlich eine Anfechtung wegen Verletzung ihrer Teilnahmerechte in Betracht. Ist für die Online-Teilnehmer das Recht, Widerspruch einzulegen (§ 145 Nr. 1 AktG) qua Satzung bzw. Vorstandsermächtigung ausgeschlossen, kann ei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Exkurs: Ausschließung eines Aktionärs

Rz. 1895 Soll ein Aktionär aus einer AG ausgeschlossen werden, kommt zum einen eine Kaduzierung nach § 64 AktG bei nicht rechtzeitiger Einzahlung der Einlage in Betracht. Daneben ist die eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung gem. § 237 AktG statthaft. Schließlich besteht die Möglichkeit, einen Aktionär aus der Gesellschaft auszuschließen, wenn die Voraussetzungen für ein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Erleichterungen bei der Beschlussfeststellung bei börsennotierten Gesellschaften

Rz. 1287 Bei börsennotierten Gesellschaften sieht § 130 Abs. 2 Satz 3 AktG für den Versammlungsleiter Erleichterungen für die Beschlussfeststellung vor. Der Versammlungsleiter kann sich bei der Feststellung über die Beschlussfassung für jeden Beschluss darauf beschränken, dass die erforderliche Mehrheit erreicht wurde, falls kein Aktionär eine umfassende Feststellung nach § ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Ersteintragung

Rz. 206 Nach § 36 Abs. 1 AktG ist eine neu errichtete AG von allen Gründern (§ 28 AktG) und sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Den näheren Inhalt der Anmeldung bestimmt § 37 AktG. Rz. 207 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.30: Ersteintragung einer AG Unter der oben genannten Fi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Gründungsbericht von Vorstand, Aufsichtsrat und Gründungsprüfer

Rz. 675 In dem nach § 34 Abs. 2 AktG aufzustellenden Prüfungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat sind nach § 34 Abs. 1 AktG zusätzlich Angaben darüber zu machen, ob die Festsetzung in der Satzung über die Sacheinlagen oder Sachübernahmen richtig und vollständig ist und ob der Wert der Sacheinlagen den Nennbetrag der dafür zu gewährenden Aktien erreicht bzw. ob der Wert der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Erleichterungen

Rz. 1849 Erleichterungen gibt es nach der EU-Prospektverordnung selbst. Die Voraussetzungen (Handel an einem geregelten Markt oder über ein multilaterales Handelssystem) müssen im Billigungsantrag an die BaFin glaubhaft dargelegt werden.[4680] Weitere Erleichterungen bestehen für kleine und mittlere Unternehmen (= KMU) sowie für Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung (...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 1599 Einstweiliger Rechtsschutz gegen Hauptversammlungsbeschlüsse mit dem Ziel ihrer Nichtigerklärung ist wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache. ausgeschlossen.[4180] Zulässig ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Ausführung eines Hauptversammlungsbeschlusses, insb. die Untersagung der Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister oder die Unter...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / gg) Bestellung des ersten Vorstands

Rz. 610 Der erste Vorstand wird nach § 30 Abs. 4 AktG vom Aufsichtsrat bestellt. Die Bestimmung ist zwingend. Gem. § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG darf die Bestellung höchstens für einen Zeitraum von 5 Jahren erfolgen. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Aufsichtsrates, der der einfachen Mehrheit bedarf. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Es gilt jedoch die F...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Handelndenhaftung

Rz. 753 Die Mitglieder des Vorstands – nicht die Gründer[2395] – können nach § 41 Abs. 1 Satz 2 AktG als Gesamtschuldner für das haften, wofür die Gesellschaft auch haftet. Voraussetzung ist, dass sie vor Eintragung der AG in deren Namen gehandelt haben. Diese unbeschränkte Außenhaftung tritt neben die Haftung der Gründer. Sie erlischt allerdings mit Eintragung im Handelsreg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Form des Umwandlungsplans

Rz. 2141 Art. 37 SE-VO enthält im Hinblick auf den Umwandlungsplan keine Formvorschriften. Auch allgemeine Formvorschriften für die Pläne, die im Vorfeld der Umstrukturierungsmaßnahmen aufgestellt werden müssen, enthält die SE-VO nicht. Die Verweisungsnormen, in denen die SE-VO ergänzend auf das nationale Recht verweist, sind nicht einschlägig, weil die Frage nach der Form d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Allgemeines

Rz. 756 Nach § 52 Abs. 1 AktG werden Verträge der Gesellschaft, nach denen sie Vermögensgegenstände für eine den zehnten Teil des Grundkapitals übersteigende Vergütung erwerben soll und die in den ersten 2 Jahren seit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister geschlossen werden, nur mit Zustimmung der Hauptversammlung und Eintragung im Handelsregister wirksam.[2...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Berichtigung der privatschriftlichen Hauptversammlungsniederschrift

Rz. 1340 Inwieweit diese Überlegungen auch für ein privatschriftliches Hauptversammlungsprotokoll gelten, ist noch nicht entschieden. Dafür spricht aber ein "erst-recht-Schluss". Ebenso streitet dafür, dass das privatschriftliche Hauptversammlungsprotokoll i.R.d. § 130 Abs. 1 Satz 3 AktG dem notariellen Hauptversammlungsprotokoll gleichgestellt ist, sodass auch deshalb diese...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Muster: Sachkapitalerhöhungsbeschluss

Rz. 1718 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.26: Sachkapitalerhöhungsbeschlussmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Relevanz des Rechtsverstoßes

Rz. 1407 Voraussetzung einer Anfechtung ist, dass der Rechtsverstoß für das Beschlussergebnis bei wertender Betrachtung relevant sein muss. Relevanz soll nach einer Ansicht jedoch nicht gegeben sein, wenn die Aktionäre frühzeitig über die Bedingungen der Online-Teilnahme und ihre eingeschränkten Rechte als Online-Teilnehmer informiert werden, etwa bei der Einberufung (§ 121 ...mehr