Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Unterschreitung des Unternehmensgegenstandes

Rz. 1958 Die Hauptversammlung ist auch zuständig bei einer dauerhaften,[4944] nicht nur vorübergehenden Unterschreitung des Unternehmensgegenstandes.[4945] Diese Fallgruppe ähnelt dem des § 179a AktG bzw. den Grundsätzen der Holzmüller-Entscheidung und ist gegeben, wenn die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes in der Satzung wesentlich weiter reicht als die nach einem e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Anmeldung als Voraussetzung der Stimmrechtsausübung

Rz. 1416 Gestattet die Satzung oder der Vorstand qua Ermächtigung in der Satzung eine Stimmabgabe mittels Briefwahl, kommt es darauf an, ob die Satzung nach § 123 Abs. 2 Satz 1 AktG die Ausübung des Stimmrechts (und nicht nur die Teilnahme an der Hauptversammlung) davon abhängig macht, dass sich die Aktionäre vor der Hauptversammlung anmelden. Auch wenn das Anmeldeerforderni...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Handelsregisteranmeldung

Rz. 677 Die Handelsregisteranmeldung entspricht weitgehend der Bargründung. Zusätzlich gilt:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Kapitalherabsetzung

Rz. 1856 Das AktG kennt drei Formen der Kapitalherabsetzung: Rz. 1857 Ziel aller Formen der Kapitalherabsetzung ist die Herabsetzung der Grundkapitalziffer nach den §§ 6 ff....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Anwendungsbereich

Rz. 1600 Das Spruchverfahren ist eine Folge des Grundsatzes "Dulde und Liquidiere" und gibt hierfür das Verfahren. Die Verfahrensordnung selbst ist im SpruchG [4182] enthalten. Subsidiär gilt das FamFG.[4183] Rz. 1601 Die wichtigsten Anwendungsfälle des Spruchverfahrens sind in § 1 SpruchG genannt:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Entscheidung

Rz. 1605 Die Entscheidung ergeht grds. aufgrund mündlicher Verhandlung (§ 8 SpruchG). Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung werden in aller Regel Gutachten zur Unternehmensbewertung in Auftrag gegeben. Die daraufhin ergehende Entscheidung, die nach § 11 Abs. 2 SpruchG auch in Form eines gerichtlichen Vergleichs ergehen kann, ist den Beteiligten zuzustellen (§ 11 Abs. 3...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtliche Grundlage der Prüfungspflichten des Notars in der Hauptversammlung

Rz. 1341 Die Aufgabe des Notars in der Hauptversammlung besteht nicht nur in der passiven Tätigkeit der Protokollierung von Beschlüssen ohne Beratungspflicht.[3806] Vielmehr ist der Notar darüber hinaus verpflichtet, über die recht engen Grenzen der aktienrechtlichen Vorschriften hinaus Vorgänge zu beurkunden, die für das Zustandekommen eines Beschlusses, rechtserheblich sin...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Beschluss über die ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 1859 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.30: Beschluss über die ordentliche Kapitalherabsetzungmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Genehmigtes Kapital

Rz. 1727 Nach § 202 Abs. 1 AktG kann der Vorstand für die Dauer von höchstens 5 Jahren ermächtigt werden, das Grundkapital bis höchstens zur Hälfte des zum Zeitpunkt der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Es handelt es sich um einen Vorratsbeschluss auf Kapitalerhöhungen, der dem Vorstand die Möglichkeit gibt, nach eigenem Ermessen und o...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Abgrenzung Online-Teilnahme – Briefwahl

Rz. 1418 Die Abgrenzung zwischen einer Online-Teilnahme und einer Briefwahl kann anhand der zeitlichen Komponente erfolgen. "Briefwahl" i.S.d. Gesetzes bezeichnet die Stimmabgabe vor der Hauptversammlung, während die "Online-Teilnahme" die Stimmabgabe nach Eröffnung der Hauptversammlung meint.[3921] Als Briefwahl wird es dann noch zu bezeichnen sein, wenn die Stimmabgabe per...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Gemischte Bar-/Sacheinlage

Rz. 689 Mit der gemischten Einlage vergleichbar ist eine gemischte oder kombinierte Bar-/Sacheinlage. Hier sieht die Kapitalmaßnahme für einen oder einzelne Aktionäre eine Sacheinlage und für die anderen eine Bareinlage vor. Jede Einlage ist nach den für sie geltenden Regeln zu behandeln. Häufig kommt sie in Form einer gemischten Bar-/Sachkapitalerhöhung in Betracht, wenn es...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Antragsfrist, Antragsinhalt, Zuständigkeit

Rz. 1603 Die Antragsfrist beträgt einheitlich 3 Monate (§ 4 SpruchG). Der Antrag ist innerhalb dieser Frist zu begründen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 SpruchG). In § 4 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 SpruchG ist gleichzeitig der notwendige Inhalt des Antrags genannt. Nicht erforderlich ist, die für angemessen gehaltene Kompensation schon im Antrag zu beziffern.[4187] Zuständiges Gericht ist d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Gründungsprüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 613 Auch Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 33 Abs. 1 AktG einen Gründungsbericht zu erstellen. Der Bericht muss schriftlich erstellt werden (§ 34 Abs. 2 AktG). Gegenstand des Berichts ist ebenfalls der Hergang der Gründung. Ferner ist zu prüfen, ob die Angaben der Gründer zur Aktienübernahme und Einlageleistung sowie zu den Festsetzungen nach § 26 AktG zutreffend si...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Stellvertretung

Rz. 1160 Nach § 134 Abs. 3 AktG kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Werden mehrere Bevollmächtigte bestellt, kann die Gesellschaft einen oder mehrere davon zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ggü. der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn in der Satzung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Ausnahme nach § 52 Abs. 9 AktG

Rz. 768 Nach § 52 Abs. 9 AktG finden die Nachgründungsvorschriften keine Anwendung, wenn das Erwerbsgeschäft zu den "laufenden Geschäften" des Unternehmens gehört, in der Zwangsvollstreckung oder an der Börse erfolgt.[2429] Ob damit gleichzeitig der Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage, nach der von einer Nachgründungsprüfung solche ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Trennung der Prüfungsfunktion und der Protokollfunktion des Notars

Rz. 1348 Die Prüfungs- und Belehrungsfunktion des Notars in der Hauptversammlung ist von seiner Protokollfunktion nach § 130 AktG zu trennen. Die Protokollfunktion dient im Wesentlichen Beweiszwecken. Sie löst die Prüfungs- und Belehrungsfunktion erst aus. Letztere dient dazu, die Durchführung einer "rechtssicheren Hauptversammlung" zu gewährleisten. Fehler bei den Prüfungs-...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Form

Rz. 2150 Da die SE-Verordnung für die Beschlussfassung auf das nationale Recht verweist, findet insofern auch § 13 Abs. 3 UmwG Anwendung, weshalb der Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung bei deutschen AG notariell beurkundet werden muss.[5369]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 1870 In der Praxis am häufigsten anzutreffen ist die vereinfachte Kapitalherabsetzung gem. §§ 229 ff. AktG. Der wesentliche Unterschied zur ordentlichen Kapitalherabsetzung besteht darin, dass keine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach § 225 AktG besteht (§ 229 Abs. 3 AktG). Weiter kann der vereinfachten Kapitalherabsetzung rückwirkende Wirkung nach § 234 AktG beig...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 9. Heilung

Rz. 777 Ob eine Heilung eines Vertrages in Betracht kommt, bei dem die Nachgründungsvorschriften des § 52 AktG nicht beachtet wurden, ist danach zu beurteilen, ob der Vertrag lediglich schwebend unwirksam oder bereits endgültig unwirksam ist. Rz. 778 Eine endgültige Unwirksamkeit ist gegeben, wenn die Hauptversammlung ihre Zustimmung verweigert, das Handelsregister den Vertra...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Erhöhung des Grundkapitals (§ 202 Abs. 1 AktG)

Rz. 1729 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.27: Erhöhung des Grundkapitals (§ 202 Abs. 1 AktG)mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Einlagepflicht, Nebenpflichten

Rz. 1014 Die Hauptverpflichtung der Aktionäre besteht in der Erbringung ihrer Einlage (nebst Agio) nach § 54 AktG. Die Haftung ist auf die von dem jeweiligen Aktionär übernommene Einlage und Agio beschränkt. Eine Ausfallhaftung wie in § 24 GmbHG gibt es im Aktienrecht nicht. Nebenleistungspflichten können auf gesellschaftsrechtlicher Ebene nur über § 55 AktG bei vinkulierten...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Bilanzgewinn, Einlagenrückgewähr; absteigende und aufsteigende Darlehen (Cash-Pool)

Rz. 1025 In vermögensrechtlicher Sicht haben die Aktionäre nur Anspruch auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG).[3034] Eine Vergütung für statutarische Nebenleistungen ist darüber hinaus nach § 61 AktG zulässig. I.Ü. ist nach dem Kapitalerhaltungsgrundsatz eine Einlagenrückgewähr unzulässig (§ 57 AktG). § 57 Abs. 1 AktG erfasst Leistungen der AG an den Aktionär. Ebenso falle...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Anfechtbarkeit

Rz. 1543 Ein lediglich anfechtbarer Beschluss ist zwar rechtswidrig, aber zunächst wirksam. Die Wirksamkeit kann nur nachträglich mit der Anfechtungsklage beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es zu streng, dem Versammlungsleiter von vornherein das Recht abzusprechen, anfechtbare Beschlüsse zur Abstimmung zu stellen.[4039] Vielmehr wird man dem Versammlungsleite...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Eigene Aktien

Rz. 1961 Aktien für die Mitarbeiterbeteiligung können auch im Wege des Erwerbs eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 und/oder Nr. 8 AktG beschafft werden.[4960] Aufsichtsratsmitglieder scheiden als Begünstigte eines gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG über den Rückkauf eigener Aktien zu bedienenden Aktienoptionsprogramms wiederum aus.[4961] Auch sonst können Organmitglieder nicht Be...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Geschäftsführung durch den Vorstand

Rz. 861 Dem Vorstand obliegt nach § 77 Abs. 1 AktG die Geschäftsführung. Geschäftsführung ist jede tatsächliche oder rechtliche Tätigkeit für die Gesellschaft.[2638] Herausgehobener Teil dieser Geschäftsführung ist die Leitungsfunktion des Vorstands nach § 76 AktG. Die Hauptversammlung kann dem Vorstand die Geschäftsführungsbefugnis für einzelne Geschäftsbereiche nicht entzi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Veränderte Beschlussgegenstände

Rz. 1424 Die Abgabe der Briefwahlstimmen erfolgt auf Grundlage der im Zusammenhang mit der Tagesordnung bekanntgemachten Beschlussvorschläge (§ 124 Abs. 3 AktG). Werden diese Beschlussvorschläge i.R.d. Hauptversammlung in veränderter Form zur Abstimmung gestellt, dürfen die Briefwahlstimmen ähnlich wie beim von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht berücksich...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Person des Versammlungsleiters

Rz. 1169 Das AktG geht von einem Vorsitzenden in der Hauptversammlung (= Versammlungsleiter) aus. Besonderheiten bestehen bei der Einmann-AG (s.u. Rdn 1352). Üblich ist es, in der Satzung den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zum Versammlungsleiter zu bestimmen. Ebenso kann die Satzung eine Regelung enthalten, wer stellvertretender Versammlungsleiter ist, wenn die eigentlich d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Zur Anmeldung Verpflichtete

Rz. 627 Die Gesellschaft ist bei dem für ihren Sitz zuständigen AG von allen Gründern, allen Mitgliedern des ersten Aufsichtsrates und des Vorstands zur Eintragung anzumelden (§ 36 Abs. 1 AktG).[2058] Alle Unterschriften sind notariell zu beglaubigen (§ 12 Abs. 1 HGB). Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist im Gegensatz zu einer gesetzlichen bzw. organschaftlichen Vertretun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Die Hauptversammlung

Rz. 2199 Im Gegensatz zur deutschen Aktiengesellschaft muss die SE nicht binnen 8 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres ihre Hauptversammlung abhalten, sondern hat dafür gem. Art. 54 Abs. 1 Satz 1 SE-VO nur 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres. Für das Jahr 2020 hat die EU[5467] diese Frist auf 12 Monate angehoben. Dem deutschen Gesetzgeber fehlte hierfür die Gese...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Mehrstaatlicher Bezug

Rz. 2049 Als Voraussetzung für die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) verlangt die Verordnung bei allen Gründungsvarianten einen mehrstaatlichen Bezug der Gründungsgesellschaften.[5184] So müssen bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung mindestens zwei der an der Gründung beteiligten AG dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unter...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Organe der Gesellschaft

Rz. 2152 Nach dem Grundsatz der Organkontinuität können die Gesellschafter ihre Ämter weiterführen, soweit das dualistische System beibehalten wird und sich die Größe oder Zusammensetzung der Organe nicht ändert. Da die Gesellschaft ihre rechtliche und wirtschaftliche Identität bei der Umwandlung behält, ist auch die Kontinuität der Gesellschaftsorgane grds. gegeben. Ledigli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Beschluss über die vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 1872 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.31: Beschluss über die vereinfachte Kapitalherabsetzungmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Beschluss über die Kapitalherabsetzung durch Einziehung

Rz. 1882 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.32: Beschluss über die Kapitalherabsetzung durch Einziehungmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Persönliche Haftung, Durchgriffshaftung

Rz. 1016 Eine persönliche Haftung der Aktionäre für die Verbindlichkeiten der AG im Außenverhältnis scheidet nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AktG aus. In Ausnahmefällen gibt es eine auf § 826 BGB gestützte Durchgriffshaftung (z.B. Vermögensvermischung, Sphärenvermischung).[3006] Daneben haften die Aktionäre im Innenverhältnis der Gesellschaft ggü. wegen schädigender Eingriffe nach §§...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Nichtigkeit

Rz. 1545 Nichtige Beschlüsse der Hauptversammlung binden den Vorstand nicht. Vollzugspflichten nach § 83 AktG bestehen nicht. Bestehen bei eintragungspflichtigen Beschlüssen lediglich Zweifel an der Rechtmäßigkeit, darf der Vorstand jedoch den Eintragungsantrag beim Registergericht stellen. Er sollte dabei aber auf seine Bedenken hinweisen.[4040]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vergütung

Rz. 872 § 87 AktG a.F. beschränkte sich darauf, dass die Vorstandsbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstands und zur Lage der Gesellschaft stehen müssen. Wann von einer Angemessenheit der Vorstandsvergütung ausgegangen werden kann, ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Mannesmann-Entscheidung [2677] im Einzelfall umstritten; insoweit fehlen scho...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Kombination der Mittel zur Umsetzung von Aktienoptionsplänen

Rz. 1972 Die eben skizzierten Möglichkeiten zur rechtlichen Umsetzung von Aktienoptionsplänen durch Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen bzw. isolierter Optionen verbunden mit der Schaffung eines bedingten Kapitals nach § 192 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 AktG bzw. der Rückerwerb eigener Aktien schließen sich nicht gegenseitig aus. Vielmehr ist auch eine Kombination untereinand...mehr

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Bearbeiterverzeichnis

Teil 1: Handelsrecht § 1 Kaufmannsbegriff Miller § 2 Handels- & Unternehmensregister A. Allgemeines zum Handelsregister Krafka B. Registerrechtliche Funktionsmechanismen Krafka C. Publizität des Handelsregisters Krafka D. Handelsregisteranmeldungen Krafka E. Eintragungen im Handelsregister Krafka F. Amtswegige Registereintragungen Krafka G. Muster für Handelsregisteranmeldungen Krafka...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Fehlende Gründungsprüfung

Rz. 625 Wird eine Gründungsprüfung nicht oder durch die falsche Person durchgeführt, besteht ein Eintragungshindernis nach § 38 Abs. 1 Satz 2 AktG. Wird die Gesellschaft eingetragen, ist sie vollwirksam entstanden. Die fehlende Prüfung ist kein Nichtigkeitsgrund nach § 275 AktG. Allenfalls bestehen Schadensersatzansprüche. Auch eine Strafbarkeit nach § 399 Abs. 1 Nr. 2 AktG ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Voraussetzung der Anmeldung, Zeitpunkt und Leistung der Einlage

Rz. 629 Die Bargründung darf erst zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden, wenn der im Gründungsprotokoll oder später eingeforderte Geldbetrag gem. §§ 36 Abs. 2, 36a AktG ordnungsgemäß eingezahlt worden ist. (1) Höhe der Einlageleistung Rz. 630 Der eingeforderte Betrag muss mindestens 25 % des geringsten Ausgabebetrages (Nennbetrag oder anteiliger Betrag des Gr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Geschäftsordnung

Rz. 1182 Nach § 129 Abs. 1 Satz 1 AktG kann sich die Hauptversammlung eine Geschäftsordnung geben. Das Satzungsmuster (s.o. Rdn 784) wiederholt den Gesetzeswortlaut. Die Geschäftsordnung hat selbst keinen Satzungscharakter und ist ggü. der Satzung nachrangig. Üblicherweise enthält die Geschäftsordnung nur eine Zusammenfassung der Verfahrensvorschriften für die Hauptversammlu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ablauf

Rz. 2154 Nach dem Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zum Umwandlungsplan befindet sich die Europäische Gesellschaft (SE) in ihrer Gründungsphase. Für diesen Zeitraum gilt der Verweis des Art. 15 SE-VO in das nationale Recht. Gem. Art. 15 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 198 Abs. 1 UmwG ist die Europäische Gesellschaft (SE) zur Eintragung in das zuständige Register anzumelden.[53...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Unterbilanz

Rz. 463 Trotz der Ausnahmeregelung des § 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG gilt weiterhin das Verbot der Einlagenrückgewähr nach § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Die Auszahlung nach § 30 GmbHG ist verboten, wenn durch sie eine Unterbilanz herbeigeführt oder vertieft würde.[1530] Dabei berechnet sich eine Unterbilanz grds. durch Ansatz der nach allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen zu ermitteln...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt der Hauptversammlungsniederschrift bei der erleichterten Beschlussfeststellung

Rz. 1291 Str. ist der Protokollinhalt, wenn der Versammlungsleiter von den Erleichterungen des § 130 Abs. 2 Satz 3 AktG Gebrauch macht. Nach einer Ansicht genügt es, wenn sich der Notar darauf beschränkt, die bloßen Angaben des Versammlungsleiters zum Beschlussergebnis in das Protokoll aufzunehmen.[3705] Andererseits würden damit die Protokollierungspflichten für börsennotie...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 904 Jede Änderung des Vorstands oder der Vertretungsbefugnis eines Vorstandsmitglieds ist nach § 81 AktG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung hat nur deklaratorische Wirkung.[2755] Zuständig für die Anmeldung ist der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl. Stellvertretung ist zulässig. Eine Anmeldung künftiger Tatsachen ist nicht möglich. Der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Nachgründung

Rz. 707 Findet innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gründung der AG eine Sachkapitalerhöhung oberhalb der Grenzen des § 52 Abs. 1 AktG, sind nach h.M. zusätzlich die Nachgründungsvorschriften zu beachten. Dies gilt gleichermaßen, wenn das verdeckte Sacheinlagengeschäft in den Nachgründungszeitraum fällt und die Grenzen des § 52 AktG überschritten werden. Entscheidend ist die ze...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Stimmrecht

Rz. 711 Nach § 134 Abs. 2 Satz 2 AktG ist bei einer verdeckten Sacheinlage das Stimmrecht ausgeschlossen, wenn der Wertunterschied zwischen Anrechnung und noch offener Einlageschuld offensichtlich ist. Die Beweislast trägt derjenige, der sich auf die offensichtlich fehlende Werthaltigkeit beruft. Was mit dem Begriff des "offensichtlichen" Wertunterschieds gemeint ist, ist un...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Minderheitsverlangen

Rz. 1299 Beurkundungsbedürftig sind nach der enumerativen Aufzählung in § 130 Abs. 1 Satz 2 AktG die Minderheitsverlangen nach den §§ 120 Abs. 1 Satz 2, 137 und 147 Abs. 1 AktG. Wird ein solches Minderheitsverlangen nicht oder nicht vollständig protokolliert, bleibt es gültig. Die Nichtigkeitsfolge des § 241 Nr. 2 AktG erfasst ausschließlich Beschlüsse.[3712]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Zeitpunkt der Einlageleistung

Rz. 635 Bareinlagen sind vor der Handelsregisteranmeldung, jedoch zeitlich nach Gründung der Gesellschaft und Übernahme der Aktien (§ 29 AktG), zu leisten. Eine Zahlung vor diesem Zeitpunkt befreit den Gründer nicht von seiner Einlageschuld. Entsprechendes gilt für Zahlungen an einen künftigen, jedoch noch nicht bestellten Vorstand.[2072] I.R.d. Beurkundung der Gründung muss...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Beschlussfähigkeit

Rz. 1184 Außerhalb der Nachgründung im ersten Jahr nach der Eintragung der Gesellschaft gem. § 52 Abs. 5 Satz 2 AktG gibt es keine Bestimmungen über die Beschlussfähigkeit. Die Hauptversammlung ist daher immer beschlussfähig, soweit nur ein Aktionär anwesend/vertreten ist. Die Satzung kann jedoch als "weiteres Erfordernis" nach § 133 Abs. 1 AktG die Beschlussfähigkeit regeln...mehr