Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Pos. 12 GKV, 11 UKV)

Rz. 161 Dem Grunde nach werden hier handelsrechtliche Abschreibungen i. S. d. §§ 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB erfasst, sofern sie auf Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen) gemäß Aktivpositionen A. III. 1–6 einschließlich sonstiger Finanzanlagen, ausgenommen der Vermögensgegenstände nach § 246 Abs. 2 Satz ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.2 Umsatzkostenverfahren

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Pos. 2 UKV)

Rz. 131 Dem Grunde nach sind unter diesem Posten die gesamten Herstellungs- und (insbesondere bei Handelsbetrieben) Anschaffungskosten auszuweisen, die auf die im Geschäftsjahr abgesetzten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen entfallen.[1] Nach der Konzeption des Umsatzkostenverfahrens sind die Aufwandsarten bzw. Aufwandsartengruppen Materialaufwand, Personalaufwand, Ab...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.1 Gesamtkostenverfahren

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Materialaufwand (Positionen 5a und 5b nur GKV)

Rz. 83 In der GuV-Rechnung kommt diese Position nur beim Gesamtkostenverfahren vor; beim Umsatzkostenverfahren geht der Materialaufwand in die entsprechenden Funktionskosten (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen bei nicht möglicher Zuordnung zu einem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.3 Vertriebskosten (Pos. 4 UKV)

Rz. 135 Dem Grunde nach zählen zu den Vertriebskosten alle Aufwendungen, die mit Vorbereitung, Förderung, Durchführung und Überwachung des Absatzes der Produkte und Dienstleistungen verbunden sind. Sie fallen nach Abschluss des Herstellungsprozesses an. Im Einzelnen sind dies die i. d. R. dem Produkt direkt zuzurechnenden Vertriebseinzelkosten (z. B. Ausgaben für Spezialverp...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Brutto- oder Nettoprinzip

Rz. 18 Das Bruttoprinzip beinhaltet die Forderung, sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen gesondert, also ohne Saldierung, auszuweisen. Es ist in dem für alle Kaufleute geltenden Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB verankert[1] und wird für Kapitalgesellschaften mit dem Wort "gesondert" in § 275 Abs. 1 Satz 2 HGB nochmals hervorgehoben. Der Bruttoausweis, insbe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung) oder Umsatzkostenverfahren (Umsatzerfolgsrechnung)

Rz. 20 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaften kann wahlweise nach dem sogenannten Gesamtkosten- (GKV) oder dem sogenannten Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB). Beide Verfahren führen zum betragsmäßig gleichen Ergebnis[1] und unterscheiden sich materiell insbesondere in den Positionen 2–3, 5–8 GKV bzw. 2–5 und 7 UKV. Beide Verfahren si...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10 GKV, 9 UKV)

Rz. 149 Dem Grunde nach fallen hierunter Erträge aus Kapitalanlagen, die unter den "Finanzanlagen" (Position A. III) auszuweisen sind, die jedoch nicht aus "Anteilen an verbundenen Unternehmen", nicht aus "Beteiligungen" (dann Position Nr. 9 GKV/Nr. 8 UKV) stammen und nicht als Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen (separater Ausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt.[1] Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[2] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zin...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.4 Trennung nach Erfolgsquellen

Rz. 23 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Regelmäßigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Jahresabschlusses werden durch Glie...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederungsschemata für die GuV-Rechnung

Rz. 28 Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.), die nicht dem PublG unterliegen, enthält das HGB kein Gliederungsschema. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge unsaldiert, klar und übersichtlich gegenüberzustellen und die GoB zu beachten sind, ergibt sich bereits eine gewisse Mindestglieder...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.2 Für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 5 Die unter Rz. 3 ff. dargestellten Rechtsvorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften und für solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (Kapitalgesellschaften & Co.). Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.[1] verpflichtet, den Jahresabschluss (grundsätzlich)[2] ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Allgemeine Verwaltungskosten (Pos. 5 UKV)

Rz. 138 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Verwaltungskosten, die nicht anderen Bereichen zuzuordnen sind. Zu den hier auszuweisenden allgemeinen Verwaltungskosten zählen insbesondere Ausgaben für die Geschäftsführung und die Unternehmensorgane, einschließlich Aufsichtsrat oder einen unternehmensexternen Unternehmensbeirat,[1], das externe Rechnungswesen, das Rechenzentrum,...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.1 Ermittlung der Privatnutzung mithilfe der 1-%-Methode

Übersicht: Privatnutzung von Elektrofahrzeugen:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.5 Kostendeckelung bei Elektro- und extern aufladbaren Elektrohybridfahrzeugen

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Der pauschale Nutzungswert sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte können die Aufwendungen übersteigen, die für das Kraftfahrzeug insgesamt tatsächlich ents...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau

Leitsatz Eine "neue, bisher nicht vorhandene" Wohnung im Sinne von § 7b Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Streitjahres (2020) liegt nicht vor, wenn die durch eine Baumaßnahme geschaffene Wohnung zwar "neu" im sprachlichen Sinne ist, hierdurch aber der zuvor vorhandene Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück nicht vermehrt wurde. Normenkette § 7b EStG Sachverhalt Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das zunächst mit einem älteren Einfamilienhaus (EFH) bebaut un...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.5 Variante 5: 1-%-Methode und sachgerechte Schätzung bei der Umsatzsteuer

Unterliegt die private Pkw-Nutzung der Umsatzsteuer, kann die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auch mit einer sachgerechten Schätzung ermittelt werden. Bei einem Fahrzeug, das der Unternehmer überwiegend – also zu mehr als 50 % – betrieblich nutzt, muss die private Nutzung zwangsläufig weniger als 50 % betragen. Die private Nutzung wird bei einer überwiegenden betrieb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.2 Fahrtenbuchmethode: Privatnutzung von Elektro- und Plug-In-Hybridelektrofahrzeugen

Alternativ zur 1-%-Methode kann die private Nutzung auch mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufwendungen insgesamt durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Bei der Ermittlung der insgesamt entstandene...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.4 Ermittlung der Stromkosten für ein Elektrofahrzeug

Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen problemlos ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwieriger, wenn das Elektroauto z. B. in der Garage aufgeladen wird, die zur privaten Wohnung gehört. Der Anteil der Stromkosten, der für das Aufladen des Elektroautos verbraucht wi...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.3 Variante 3: Fahrtenbuch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer

Führt der Unternehmer steuerpflichtige Umsätze aus, erhöht die private Nutzung nicht nur den Gewinn, sondern auch die Belastung mit Umsatzsteuer. Bei einem Fahrtenbuch sind die Kfz-Kosten im Verhältnis der betrieblich und privat gefahrenen Kilometer aufzuteilen. Der Umsatzsteuer mit dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen jedoch nur die anteiligen Kosten für Privatfahrten, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung des privaten Pkw-Nutzungsanteils ohne Umsatzsteuer

Ein Versicherungsmakler erzielt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Er hat einen neuen Firmenwagen erworben, der 47.600 EUR einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat. Da er die Vorsteuer nicht abziehen darf, betragen die Anschaffungskosten 47.600 EUR, die er über 6 Jahre mit 7.933 EUR pro Jahr abschreibt. Der Versicherungsmakler hat e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 6 Kapitalflussrechnung

Rz. 57 Eine Kapitalflussrechnung ist zum einen verpflichtend für den Konzernabschluss zu erstellen (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Zum anderen ist der Jahresabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die nicht konzernrechnungslegungspflichtig sind, um eine Kapitalflussrechnung zu erweitern. Damit erfolgt eine Angleichung an den Berichtsumfang eines Konzernabschlusses. Gle...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 5 Segmentberichterstattung

Rz. 52 Eine Segmentierung der Umsatzerlöse nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten ist gem. § 285 Nr. 4 HGB im Anhang des Jahresabschlusses bzw. gem. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB im Anhang des Konzernabschlusses gefordert. Darüber hinaus können zusätzlich Informationen im Sinne einer Segmentberichterstattung freiwillig offengelegt werden.[1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 34 Bei der Gliederung der GuV können kleine und mittelgroße Gesellschaften (§ 267 HGB Abs. 1, 2 HGB) das Erleichterungswahlrecht nach § 276 HGB bei der Offenlegung der Erfolgsrechnung in Anspruch nehmen und eine verkürzte GuV erstellen. Die Erleichterung erlaubt die Zusammenfassung der Posten 1–5 der GuV/GKV bzw. 1–3 und 6 der GuV/UKV zu einem Posten unter der Bezeichnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.5.2 Umsatzkostenverfahren

Rz. 41 Beim Umsatzkostenverfahren werden den in der Betrachtungsperiode erzielten Umsatzerlösen nur die Aufwendungen gegenübergestellt, die zur Erzielung der umgesetzten Leistungen angefallen sind.[1] Anstelle der Gliederung nach Aufwands- und Ertragsarten wird die GuV bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses nach sachlich abgegrenzten Kostenbereichen bzw. betrieblichen Fu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.2 Vorgaben für die GuV-Gliederung

Rz. 29 In den Vorschriften für alle Kaufleute hat der Gesetzgeber keine speziellen Gliederungsvorschriften erlassen. Durch Bezugnahme auf die GoB[1] und die explizit genannten Gebote der Klarheit und Übersichtlichkeit werden aber Rahmenbedingungen für die GuV festgelegt, deren konkrete Ausgestaltung zudem durch das Gebot der Vollständigkeit bei Aufnahme der Aufwendungen und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 5. Geschäftsguthaben

Verteilung: Der bei Feststellung des Jahresabschlusses sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres ist auf die Mitglieder zu verteilen (§ 19 Abs. 1 S. 1 GenG). Das hat für das erste Geschäftsjahr nach dem Verhältnis ihrer auf den Geschäftsanteil geleisteten Einzahlungen, für jedes folgende nach dem Verhältnis ihrer durch die Zuschreibung von Gewinn oder die Abschrei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Investitionssofortprogramm:... / 2 Wirkung des Investitionsboosters

Steuerlich wird eine degressive Abschreibung in Höhe des 3-fachen der linearen Abschreibung (höchstens 30 %) temporär für vom 1.7.2026–31.12.2027 angeschaffte Wirtschaftsgüter, erlaubt. Bei diesem Investitionsbooster handelt es sich um ein rein steuerliches Wahlrecht. Handelsrechtlich gibt es weder eine Beschränkung der degressiven Abschreibung auf bewegliche Anlagegegenstän...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Investitionssofortprogramm:... / 3 Maßnahmen zur Verlagerung und Senkung der Steuerlast durch Wahlrechtnutzung

Diese Erkenntnis kann auf andere Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen übertragen werden. Allerdings bietet das HGB nur noch wenige explizite Wahlrechte und durch viele steuerliche Sondervorschriften werden diese zudem oft noch ausgehebelt. Somit gibt es nur wenige Ansätze, die über diesen Weg zur Anwendung kommen können. Die zentralen handelsrechtlichen Wahlrechte zei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Investitionssofortprogramm:... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland[1] kommen 2 zentrale Änderungen, die Auswirkungen auf die Steuerlast der Unternehmen haben: Einerseits ergänzt der Gesetzgeber in § 7 Abs. 2 EStG ein "Investitions-Booster" mit der Möglichkeit zur degressiven Abschreibung des 3-fachen der linearen Abschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67 Kra... / 3 Krankenhäuser außerhalb des Geltungsbereichs der BPflV und des KHG

Rz. 8 Auch ein nicht unter die BPflV oder das KHG fallendes Krankenhaus (vgl. Rz. 4) ist nach Abs. 2 ein Zweckbetrieb, wenn mindestens 40 % der jährlichen Pflegetage auf Patienten entfallen, bei denen kein höheres Entgelt als nach Abs. 1 berechnet wird. Der Sache nach bedeutet dies, dass das Entgelt für die Leistungen auf Selbstkostenbasis errechnet werden muss.[1] Wegen der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Investitionssofortprogramm:... / 4 Maßnahmen zur Verlagerung und Senkung der Steuerlast durch Einschätzungsspielräume und Sachverhaltsgestaltung

Dies ändert sich jedoch im Bereich der Sachverhaltsgestaltung. Das Vorziehen von Investitionen zur Senkung der aktuellen Steuerlast und späterer höherer (aber durch die Senkung der Steuersätze dennoch geringerer) Steuerlast ist genau das, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz bezweckt hat. Dies kann auch auf andere Dinge übertragen werden. Um kurzfristig den zu versteuernden Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 7.3 Regelungen zur degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Die Regelungen zur degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden mehrfach geändert. Ob die degressive AfA überhaupt genutzt werden kann und wie hoch der Abschreibungssatz ist, hängt davon ab, wann das Wirtschaftsgut angeschafft bzw. hergestellt wurde. Die degressive AfA beträgt immer ein Mehrfaches der linearen AfA, wobei es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 11 Anwendung der AfA-Vorschriften auf die Überschusseinkunftsarten

Die AfA-Vorschriften gelten nach ihrer systematischen Stellung unmittelbar nur für die Gewinneinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Nr. 1 EStG. Bei § 7 EStG handelt es sich um eine Gewinnermittlungsvorschrift. Nach § 4 Abs. 1 Satz 6 EStG sind bei der Ermittlung des Gewinns u. a. die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 9.1 Was für AfA und Nutzungsdauer gilt

Auch für die AfA gilt der Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Er wird jedoch durch § 5 Abs. 6 EStG eingeschränkt. Danach sind bei der Gewinnermittlung u. a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die AfA zu befolgen. Handelsrechtlich werden die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung, die Leistungsabschrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 3 Bemessungsgrundlage und Volumen der AfA

Bemessungsgrundlage der AfA bilden nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des maßgeblichen Wirtschaftsguts. Anschaffungskosten sind gem. § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 10 AfA bei Einnahmenüberschussrechnung

Ermittelt ein Steuerpflichtiger seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG, ordnet § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG ausdrücklich an, dass u. a. die allgemeinen Vorschriften über die AfA und die AfS zu befolgen sind. Das bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht schon in voller Höh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 4 Zweck der AfA

Ob der Zweck der planmäßigen Abschreibungen[1] bzw. der ihnen entsprechenden AfA[2] in einer periodengerechten Verteilung des Aufwands (sog. Aufwandsverteilungsthese) oder in einer zutreffenden Berücksichtigung des Wertverzehrs (sog. Wertverzehrthese) besteht, wird kontrovers diskutiert.[3] 4.1 Aufwandsverteilungsthese Nach der Aufwandsverteilungsthese sind verausgabte Anschaffun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 8 Buch- und bilanztechnische Behandlung der AfA

Durch planmäßige Abschreibungen wird der ursprüngliche Wertansatz nach unten korrigiert. Die Abschreibungen führen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu Aufwand und verkürzen das Jahresergebnis. Hinsichtlich der buch- und bilanztechnischen Behandlung unterscheidet man zwischen 2 Methoden: die direkte und die indirekte Abschreibung. Sowohl die direkte Form (aktivischer bzw. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 5.1 Das einzelne Wirtschaftsgut als Gegenstand der AfA

Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände, steuerrechtlich Wirtschaftsgüter zu bilanzieren.[1] Die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" stimmen inhaltlich überein.[2] Gegenstand der AfA ist das einzelne Wirtschaftsgut als einheitlicher Gegenstand. Teile eines Wirtschaftsguts dürfen nicht getrennt voneinander abgeschrieben werden.[3] Bei einer Einbauküche mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 6.2 AfA-Befugnis auch ohne Eigentum

Ausnahmsweise kann sich die AfA-Berechtigung auch unabhängig vom rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige im eigenen betrieblichen Interesse Aufwendungen auf ein fremdes Wirtschaftsgut tätigt.[1] Errichtet ein Unternehmer-Ehegatte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück ein von ihm betrieblich genutztes Gebäude mit eigenen Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 2.6 Sonder-AfA für kleine und mittlere Unternehmen

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 bis 7 EStG ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, für abnutzbare bewegliche Anlagegüter (auch gebrauchte) – über die normalen Abschreibungen hinaus – im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den 4 folgenden Jahren Sonderabschreibungen bei Anschaffung/Herstellung bis zum 31.12.2023 bis zu 20 % und bei Anschaffung/Herste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 2.1 Steuerrecht unterscheidet zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Der Steuergesetzgeber unterscheidet in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG im Rahmen der Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, zwischen Wirtschaftsgütern, "die der Abnutzung unterliegen" (= abnutzbare Anlagegüter), und solchen, bei denen das nicht der Fall ist (= nicht abnutzbare Anlagegüter). Er trifft a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / Zusammenfassung

Begriff Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Verwendung oder Nutzung durch den Unternehmer zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung

Zusammenfassung Begriff Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Verwendung oder Nutzung durch den Unternehmer zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die ...mehr