Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Abschreibung / 8.1 Direkte Abschreibung: Ausweis auf der Aktivseite

Werden die Abschreibungen durch Herabsetzung der Bilanzwerte auf der Aktivseite dargestellt, spricht man von "aktiver Abschreibung" oder "direkter Abschreibung". Zur Vereinfachung dieser direkten Abschreibungsmethode (sog. Nettoausweis) können den einzelnen Anlagengruppen Sammelkonten für Abschreibungen vorgeschaltet werden, z. B. Abschreibungen auf Gebäude, Abschreibungen a...mehr

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Abschreibung / 4.2 Wertverzehrthese

Planmäßige Abschreibungen dienen erst in 2. Linie einer möglichst genauen Wertermittlung am Bilanzstichtag. Ihre Vornahme hängt nicht davon ab, ob der Vermögensgegenstand in dem betreffenden Wirtschaftsjahr tatsächlich auch eine Wertminderung erfahren hat. Planmäßige Abschreibungen müssen auch vorgenommen werden, wenn feststeht, dass eine Wertminderung in dem betreffenden Ges...mehr

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Abschreibung / 6.3 Drittaufwand: Keine Abschreibung möglich

Die Inanspruchnahme von AfA setzt u. a. voraus, dass der Steuerpflichtige Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut, z. B. ein Gebäude, selbst aufgewendet hat.[1] Kein Eigenaufwand, sondern sog. Drittaufwand liegt vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Derartige Aufwendungen von Dritten i...mehr

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Abschreibung / 8.2 Indirekte Abschreibung: Bildung von Wertberichtigungsposten auf der Passivseite

Geschieht die Abschreibung durch Bildung von Wertberichtigungsposten auf der Passivseite der Bilanz, nennt man das "passive Abschreibung" oder "indirekte Abschreibung" (sog. Bruttoausweis). In diesem Fall wird die Gegenbuchung zur Verbuchung der jährlichen Abschreibung nicht auf einem Aktivkonto, sondern auf einem Wertberichtigungskonto (Passivkonto) durchgeführt. Die ursprü...mehr

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Abschreibung / 7.2 Übersicht der Abschreibungsmethoden

Praktisch können Sie zwischen den üblichen Abschreibungsmethoden wählen. Dabei stehen folgende Methoden zur Wahl: die lineare Abschreibung und die verschiedenen Formen der degressiven Abschreibung, nämlich die geometrisch-degressive Abschreibung und die arithmetisch-degressive Abschreibung, die progressive Abschreibung, ferner die Leistungsabschreibung und die Abschreibung für Subs...mehr

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Abschreibung / 6.1 Rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer

Handelsrechtlich kann derjenige Abschreibungen vornehmen, dem das Abschreibungsobjekt zuzurechnen ist. Steuerrechtlich ordnet § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG an, dass bei Wirtschaftsgütern, die"durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften" genutzt werden, AfA auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts vorzunehmen sind. AfA-befugt ist also derjenige, ...mehr

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Abschreibung / 5.2 Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Der AfA unterliegen nur Anlagegüter, die abnutzbar sind.[1] Wirtschaftsgüter sind abnutzbar, wenn sie einem wirtschaftlichen oder technischen Verbrauch unterliegen, sodass ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist.[2] Beispiele: Maschinen, Einrichtungsgegenstände, auch Dekorationsstücke einer Gaststätte,[3] Gebäude, entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert. Die "Abnutzbarke...mehr

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Abschreibung / 6.4 Miteigentümer: Anteilige Abschreibung möglich

Wird ein Wirtschaftsgut von mehreren gemeinsam zur Erzielung von Einkünften eingesetzt (also von mehreren Miteigentümern), kann jeder einzelne prinzipiell die AfA geltend machen, die seinem Miteigentumsanteil entspricht.[1]mehr

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Abschreibung / 1.2.3 Außerplanmäßige Abschreibungen auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Auf zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist[1] Die Vorschrift erfordert zu jedem Abschlussstichtag einen Vergleich zwischen den (ggf. fortgeführten, d. h. um planmäß...mehr

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Abschreibung / 1.2.1 Planmäßige Abschreibungen

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung (sog. abnutzbares Anlagevermögen) sind solche, deren Nutzungsvorrat sich durch Gebrauch (Verschleiß), durch wirtschaftliche Entwertung (z. B. technischer Fortschritt) oder durch Zeitablauf (z. B. Patente) von Periode zu Periode vermindert. Bei Vermögensgegenständen mit zeitlich begrenzter Nutzung stellt...mehr

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Abschreibung / 1 Abschreibungen nach Handelsrecht

1.1 Handelsrecht unterscheidet zwischen zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Nutzung Der Handelsgesetzgeber teilt die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Hinblick auf die Erfassung von Wertminderungen in 2 Bewertungsgruppen ein. Er unterscheidet zwischen Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,[1] und Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeit...mehr

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Abschreibung / 4.1 Aufwandsverteilungsthese

Nach der Aufwandsverteilungsthese sind verausgabte Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines der Abnutzung unterliegenden beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens begrifflich bereits Betriebsausgaben [1], sie können nur noch nicht sofort in voller Höhe abgezogen werden. Nach dieser These besteht der Zweck planmäßiger Abschreibungen in erster Linie d...mehr

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Abschreibung / 2 Abschreibungen nach Steuerrecht

2.1 Steuerrecht unterscheidet zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern Der Steuergesetzgeber unterscheidet in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG im Rahmen der Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, zwischen Wirtschaftsgütern, "die der Abnutzung unterliegen" (= abnutzbare Anlagegüter),...mehr

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Abschreibung / 5.4.1 Kunstgegenstände

Der BFH[1] hat auf sog. Gebrauchskunst, z. B. Bilder in Hotels, Gaststätten usw., AfA zugelassen, für echte Kunstgegenstände dagegen abgelehnt. Bei in Räumen aufbewahrten Kunstgegenständen, z. B. "Gemälde anerkannter Meister", beschränkt sich der körperliche Verschleiß im Wesentlichen auf geringfügige Umwelteinflüsse. Er vollzieht sich in so großen Zeiträumen, die es nicht m...mehr

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Abschreibung / 5.3.1 Abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als 12 Monaten

AfA nach § 7 Abs. 1 EStG sind nur auf abnutzbare Wirtschaftsgüter, d. h. auf Wirtschaftsgüter vorzunehmen, deren Nutzbarkeit durch den Steuerpflichtigen sich infolge wirtschaftlichen oder technischen Wertverzehrs auf einen begrenzten Zeitraum erstreckt (§ 7 Abs. 1 Satz 2 EStG).[1] Planmäßig abzuschreiben sind alle Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,[2] ...mehr

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Abschreibung / 5.4.3 Antiquitäten

Auch Antiquitäten können als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter zu behandeln sein. Werden solche Gegenstände aber entsprechend ihrer Gebrauchsfunktion ständig betrieblich oder beruflich benutzt, z. B. bei ständig als Arbeitsmittel in Gebrauch befindlichen Möbelstücken wie Schreibtisch und Schreibtischsessel, unterliegen sie einem technischen Verschleiß. Dies rechtfertigt eine...mehr

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Abschreibung / 7 Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

§ 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB überlässt die Art der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer, also die Abschreibungsmethode, prinzipiell dem Ermessen des Kaufmanns. In der Handelsbilanz sind sämtliche Abschreibungsmethoden zulässig, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.[1] Steuerrechtlich stehen die Verfahren al...mehr

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Abschreibung / 5.3.4 Kurzlebige Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von nicht mehr als einem Jahr

Beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts nicht mehr als 12 Monate (sog. kurzlebiges Wirtschaftsgut), müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Kurzlebige Wirtschaftsgüter sind nicht zu aktivieren und unterliegen daher nicht der AfA, selbst wenn sie z. B. erst im Dezember des Wirtsc...mehr

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Abschreibung / 1.3 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich unbegrenzter Nutzung

Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich nicht begrenzt ist, sind z. B. Grund und Boden, Beteiligungen, Wertpapiere und bei Kunstgegenständen Werke anerkannter Meister.[1] Hier ist eine planmäßige Abschreibung nicht zulässig: Sie sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Bei ihnen können nur außerordentliche Wertminderungen eintreten, die ggf. über eine au...mehr

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Abschreibung / 2.5 AfaA und Teilwertabschreibung

Bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind handelsrechtlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zwingend vorzunehmen. Als solche außerplanmäßigen Abschreibungen kennt das Steuerrecht zum einen die "Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung" (AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz...mehr

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Abschreibung / 1.2 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung

1.2.1 Planmäßige Abschreibungen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung (sog. abnutzbares Anlagevermögen) sind solche, deren Nutzungsvorrat sich durch Gebrauch (Verschleiß), durch wirtschaftliche Entwertung (z. B. technischer Fortschritt) oder durch Zeitablauf (z. B. Patente) von Periode zu Periode vermindert. Bei Vermögensgegenständen mit zei...mehr

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Abschreibung / 5.3.3 Besonderheit bei Finanzanlagen

Nicht unter die Bestimmungen über die planmäßige Abschreibung fallen von den Posten des Anlagevermögens die Finanzanlagen. Daher können Darlehensforderungen, Wertpapiere, Beteiligungen usw., die Grundstücke (es sei denn, sie würden ausgebeutet) sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau nur außerplanmäßig abgeschrieben werden.mehr

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Abschreibung / 2.2 Abschreibungsregeln für Geschäfts- und Praxiswert

2.2.1 Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem Unternehmen über dem Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt.[1] Für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist die Nutzung...mehr

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Abschreibung / 2.2.1 Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem Unternehmen über dem Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt.[1] Für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist die Nutzungsdauer gesetzlich festgelegt. Sie beträgt 15 Jahre [2]. ...mehr

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Abschreibung / 1.2.2 Spezielle Regelung für die Geschäftswertabschreibung

Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter müssen handelsrechtlich aktiviert werden.[1] Darüber hinaus können generell auch selbst geschaffene (originäre) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert werden (§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB). Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegensta...mehr

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Abschreibung / 5 Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter

5.1 Das einzelne Wirtschaftsgut als Gegenstand der AfA Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände, steuerrechtlich Wirtschaftsgüter zu bilanzieren.[1] Die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" stimmen inhaltlich überein.[2] Gegenstand der AfA ist das einzelne Wirtschaftsgut als einheitlicher Gegenstand. Teile eines Wirtschaftsguts dürfen nicht getrennt voneinand...mehr

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Abschreibung / 2.4 Steuergesetzliche Spezialregelung für Sammelposten

§ 6 Abs. 2a Satz 1 EStG räumt ein steuerliches Wahlrecht ein, für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne die darin enthaltene Vorsteuer jeweils 250 EUR, aber nicht 1.000 EUR übe...mehr

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Abschreibung / 7.1 Anforderungen an die Abschreibungsmethode

Den GoB entspricht jede Abschreibungsmethode, die die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sinnvoll auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Das Abschreibungsverfahren muss vor allem der Inanspruchnahme des Vermögensgegenstands, seiner Wertminderung sowie einer möglichst periodengerechten Aufwandserfassung Rechnung tragen. Anzustreben ist ein Verfahren, bei dem der ...mehr

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Abschreibung / 1.1 Handelsrecht unterscheidet zwischen zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Nutzung

Der Handelsgesetzgeber teilt die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Hinblick auf die Erfassung von Wertminderungen in 2 Bewertungsgruppen ein. Er unterscheidet zwischen Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,[1] und Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich nicht begrenzt ist.[2]mehr

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Abschreibung / 9.2 Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit

Das in § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. geregelte Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit gab vor, dass steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben sind. Danach war ein steuerrechtliches Wahlrecht nur ausübbar, wenn es spiegelbildlich in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Die umgekehrte ("formelle")...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 5.3 Verwendung oder Nutzung über mehr als ein Jahr

5.3.1 Abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als 12 Monaten AfA nach § 7 Abs. 1 EStG sind nur auf abnutzbare Wirtschaftsgüter, d. h. auf Wirtschaftsgüter vorzunehmen, deren Nutzbarkeit durch den Steuerpflichtigen sich infolge wirtschaftlichen oder technischen Wertverzehrs auf einen begrenzten Zeitraum erstreckt (§ 7 Abs. 1 Satz 2 EStG).[1] Planmäßig abzus...mehr

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Abschreibung / 9 Maßgeblichkeitsgrundsatz

9.1 Was für AfA und Nutzungsdauer gilt Auch für die AfA gilt der Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Er wird jedoch durch § 5 Abs. 6 EStG eingeschränkt. Danach sind bei der Gewinnermittlung u. a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die AfA zu befolgen. Handelsrechtlich werden die lineare Abschreibung, die degressi...mehr

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Abschreibung / 5.4 Nicht abnutzbares Anlagevermögen: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

5.4.1 Kunstgegenstände Der BFH[1] hat auf sog. Gebrauchskunst, z. B. Bilder in Hotels, Gaststätten usw., AfA zugelassen, für echte Kunstgegenstände dagegen abgelehnt. Bei in Räumen aufbewahrten Kunstgegenständen, z. B. "Gemälde anerkannter Meister", beschränkt sich der körperliche Verschleiß im Wesentlichen auf geringfügige Umwelteinflüsse. Er vollzieht sich in so großen Zeit...mehr

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Abschreibung / 6 Wer ist abschreibungsberechtigt?

6.1 Rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer Handelsrechtlich kann derjenige Abschreibungen vornehmen, dem das Abschreibungsobjekt zuzurechnen ist. Steuerrechtlich ordnet § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG an, dass bei Wirtschaftsgütern, die"durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften" genutzt werden, AfA auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts v...mehr

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Abschreibung / 2.3 Spezielle Abschreibungsregelung für GWG

§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG räumt für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug und Verteilung des Aufwands (bei Einlagen des fiktiven Aufwands) ein. Das Wahlrecht gilt für Wirtschaftsgüter, deren A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 2.2.2 Entgeltlich erworbener Praxis- bzw. Sozietätspraxiswert

Die gesetzliche Nutzungsdauer des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG für die Geschäftswertabschreibung gilt nicht für entgeltlich erworbene freiberufliche Praxiswerte. Ihre Nutzungsdauer beträgt grundsätzlich 3 bis 5 Jahre.[1] Ob der Abschreibungszeitraum 3, 4 oder 5 Jahre beträgt, ist nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls zu schätzen.[2] Führt ein Freiberufler seine Tätigkeit nach e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 5.3.2 Nutzungsdauer von 1 Jahr für Computerhardware und Software

Die Finanzverwaltung lässt in ihrem einschlägigen BMF-Schreiben zu, dass für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer für die materiellen Wirtschaftsgüter "Computerhardware" sowie die ihrem Schreiben näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter "Betriebs- und Anwendersoftware" eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 Jahr zugrunde gelegt werden "kann". Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 5.4.2 Sammlungs- und Anschauungsstücke

Die zu Kunstgegenständen ergangene Rechtsprechung gilt auch für Gebrauchsgegenstände, wenn sie nicht entsprechend ihrer jeweiligen Bestimmung genutzt werden, sondern – wie Kunstobjekte – in erster Linie als Sammlungs- und Anschauungsstücke dienen. Dementsprechend sind die von einem Optiker angeschafften optischen und meteorologischen Geräte, deren Wert ausschließlich von Alt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 3.4.2 Wechsel auf die lineare Abschreibung vor Ende der Nutzungsdauer

Alternativ zur gerade dargestellten Abschreibung des Restbuchwerts im letzten Jahr der Nutzungsdauer kann der Kaufmann vor Ende der Nutzungsdauer zur linearen Abschreibung wechseln. In diesem Fall stellt sich die Frage nach dem optimalen Zeitpunkt für den Wechsel. Unter der Prämisse, dass der Kaufmann möglichst lange, möglichst hohe Abschreibungsbeträge erzielen möchte, biet...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung degressiver Abschreibung für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt wurden

Die Huber-GmbH, deren Geschäftsführer Herr Huber ist, hat am 1.1.2026 zwei Maschinen und eine Produktionssteuerungssoftware mit folgenden Daten angeschafft: Zunächst prüft die Huber-GmbH die Anwendbarkeit der degressiven Abschreibung für ihre Investiti...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 3.4 Übergang auf die lineare Abschreibung oder Abschreibung des Restbuchwerts im letzten Jahr der Nutzungsdauer

Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 EStG ist der Übergang von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung über die gesamte Laufzeit zulässig. Eine Begründung des Bilanzierenden für den Wechsel ist nicht erforderlich und das Wahlrecht kann unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden.[1] Demzufolge eröffnet sich dem Bilanzierenden in der Steuerbilanz ein Wahlrecht, die degres...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 4.3 Konsequenz der Ausübung des Wahlrechts zur Anwendung der Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG

Der Abschreibungszeitraum ist auf 6 Jahre festgelegt, was der regelmäßigen durchschnittlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die begünstigten Fahrzeuge entspricht.[1] Nach § 7 Abs. 2a EStG gilt § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG nicht, d. h. der Jahresabschreibungsbetrag für das Jahr der Anschaffung ist nicht um jeweils 1/12 für jeden vollen Monat zu vermindern, der dem Monat der...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 3.6.1 Anwendung der degressiven Abschreibung in der Handelsbilanz

Die wahlweise Anwendung der degressiven Abschreibung in der Steuerbilanz nach § 7 Abs. 2 EStG ist ein steuerliches Wahlrecht, das nicht selbstverständlich auf die Handelsbilanz angewendet werden kann. Denn eine handelsrechtliche Öffnungsklausel – wie sie bis zum Inkrafttreten des BILMoG bestanden hat und die eine Übernahme rein steuerlich motivierter Bewertungsmethoden in da...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 3.2 Konsequenzen der Anwendung der degressiven Abschreibung

Nach § 7a Abs. 4 EStG kann bei Wirtschaftsgütern, die degressiv abgeschrieben werden, keine Sonderabschreibung vorgenommen werden. Dies ist nur nach einem Wechsel zur linearen Abschreibung möglich, wobei nach erfolgtem Wechsel zur linearen Abschreibung wiederum nicht mehr von dieser zurück zur degressiven Abschreibung gewechselt werden kann.[1] Soweit für ein Wirtschaftsgut d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 4.1 Einführung eines Wahlrechts zur Abschreibung mit fallenden Staffelsätzen

Betrieblich genutzte Fahrzeuge gehören zum abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögen. Die Abschreibungsmethode kann handelsrechtlich frei gewählt werden, sofern sie der tatsächlichen Wertentwicklung nicht zuwiderläuft und dadurch willkürlich ist. In der Praxis kommt überwiegend die lineare Abschreibung zur Anwendung. Steuerlich ist im Fall eines Betriebsfahrzeugs nach § 7 Ab...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 3.5 Unterjährige Anschaffung

Erfolgt die Anschaffung unterjährig, so gilt für die Bemessung des Jahresabschreibungsbetrags für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung der allgemeine Grundsatz der zeitanteiligen Inanspruchnahme der Abschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG. Danach ist der Jahresabschreibungsbetrag für das Jahr der Anschaffung (oder Herstellung) um jeweils 1/12 für jeden vollen Monat zu ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 3.4.1 Vollständige Verrechnung des Restbuchwerts in der letzten Periode

Der Kaufmann kann die degressive Abschreibung bis zum letzten Jahr der Nutzungsdauer fortführen und im letzten Jahr den verbliebenen Restbuchwert vollständig als Abschreibungsbetrag erfassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere bei kurzen Nutzungsdauern u. U. erhebliche Beträge auf das letzte Jahr der Nutzungsdauer entfallen können. Unter der Prämisse, dass der K...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 4 Die degressive Abschreibung elektrisch betriebener Fahrzeuge des Anlagevermögens nach § 7 Abs. 2a EStG

4.1 Einführung eines Wahlrechts zur Abschreibung mit fallenden Staffelsätzen Betrieblich genutzte Fahrzeuge gehören zum abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögen. Die Abschreibungsmethode kann handelsrechtlich frei gewählt werden, sofern sie der tatsächlichen Wertentwicklung nicht zuwiderläuft und dadurch willkürlich ist. In der Praxis kommt überwiegend die lineare Abschreib...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive

Zusammenfassung Durch das am 18.7.2025 verkündete "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland"[1] wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 7 Abs. 2 EStG in der Steuerbilanz wiedereingeführt (bzw. nach halbjährlicher Unterbrechung verlängert). Für d...mehr