Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Form der Darstellung des Anlagenspiegels

Rz. 42 Nach den vorhergehenden Erläuterungen wird der Anlagenspiegel praktisch in drei Teile gegliedert: Entwicklung der Bruttowerte (Spalte 1 bis 6), Entwicklung der kumulierten Abschreibungen (Spalte 7 bis 12) Darstellung der Buchwerte (Spalte 13 und 14). Rz. 43 Die in den Herstellungskosten aktivierten Fremdkapitalzinsen werden für das Geschäftsjahr für jeden Posten des Anlag...mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 9 – Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bilanzielle Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Rz. 36 Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen und sich selbstständig nutzen lassen, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abziehbaren Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne Wir...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 4 – Umbuchungen

Rz. 18 Die Umbuchungen stellen im Gegensatz zu den Zu- und Abgängen, die zu mengen- und/ oder wertmäßigen Veränderungen des Anlagevermögens führen, nur Ausweisänderungen zwischen einzelnen Positionen dar. Sie zeigen Umwidmungen von einer Position auf eine andere, z. B. von "Anlagen im Bau" auf "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" nach Baufertigstellung....mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III 5/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Andere Gewinnrücklagen Unter dieser Position sind alle Rücklagen auszuweisen, die bei Aktiengesellschaften aufgrund der Gewinnverwendungsvorschriften des § 58 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat oder aufgrund von Beschlüssen der Hauptversammlung, bei GmbHs aufgrund von § 29 Abs. 4 GmbHG gebildet werden. Rz. 2 Der Betrag der gemäß § 58 Abs. 2a AktG bzw. § 29 Abs. 4 GmbHG...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel)

Rz. 1 Die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens erfolgt nach § 284 Abs. 3 Satz 1 HGB in einer gesonderten Darstellung im Anhang (Anlagenspiegel) und ist ein zwingender Bestandteil des Anhangs. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) und kleine Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) brauchen ke...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 5 – Zuschreibungen

Rz. 24 Es handelt sich ausschließlich um Wertzuschreibungen, z. B. die Aufhebung früherer außerplanmäßiger Abschreibungen. Derartige Zuschreibungen sind keine Zugänge, da es an einer mengenmäßigen Ausweitung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr fehlt. Rz. 25 Die Zuschreibungen des jeweiligen Geschäftsjahres sind der Spalte 5 zuzuordnen und erhöhen damit zum Jahresende die his...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 12

Rz. 1 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Auszuweisen sind Abschreibungen auf unter Aktiva A III (Finanzanlagen) und Aktiva B III (Wertpapiere) erfasste Vermögensgegenstände.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 3 – Abgänge

Rz. 13 Begrifflich handelt es sich beim Abgang um ein mengenmäßiges Ausscheiden von Teilen des Anlagevermögens. Hierunter fallen im Wesentlichen die infolge Veräußerung ausscheidenden Gegenstände (wegen Umwidmungen ins Umlaufvermögen vgl. Tz. 22). Rz. 14 Im Interesse einer möglichst genauen Erfolgsermittlung ist bei wesentlichen Beträgen die zeitanteilige Abschreibung bis zum...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 8

Rz. 1 Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierunter sind alle nicht unter andere Posten wie GuV 5, 6, 7, 12, und 13 fallende Aufwendungen, auch wenn sie bisher außergewöhnlich oder periodenfremd waren, zu zeigen. Dazu gehören insbesondere: Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens Verluste aus dem Abgang von sonstigen Vermögensgegenständen (Aktiva B II 7) und W...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 1

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten Unter dieser Position sind die unbebauten Grundstücke und die Erbbaurechte auszuweisen, die am Abschlussstichtag zur Veräußerung in unbebautem Zustand oder nach Bebauung bestimmt sind. Rz. 2 Bei Änderung der Zweckbestimmung (Umwidmung) eines bisher im Anlagevermögen erfassten Grundstückes erfolgt die Umbuchung in der ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 4

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten Hier sind auszuweisen: Rz. 2 Der Abgang der unter Tz. 1 zu a)...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 2

Rz. 1 Bauvorbereitungskosten Hier gelten zunächst die Ausführungen zu Aktiva A II 9 "Bauvorbereitungskosten" sinngemäß. Abweichend davon sind jedoch Aktivierungen über GuV 2 (Bestandsveränderungen) vorzunehmen, während im Anlagevermögen Fremdleistungen unmittelbar bei der entsprechenden Position zu aktivieren sind und die Aktivierung von Eigenleistungen über GuV 3 "Andere akti...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 8

Rz. 1 Anlagen im Bau Hierunter sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Herstellungskosten (Grundstücks- und Baukosten) für alle Anlagen auszuweisen, die noch nicht in die vorangehenden Positionen des Sachanlagevermögens übernommen sind. Rz. 2 In den Ausweis sind auch die Abschlagszahlungen auf noch nicht abgerechnete Baukosten – nicht die Anzahlungen (vgl. Aktiva A II 10 ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 2

Rz. 1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wegen des Begriffs "Verbundene Unternehmen" wird auf die Ausführungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 2 Ausleihungen sind Kapitalforderungen aus Finanzgeschäften (Darlehen). Eine festgelegte Mindestlaufzeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. In der Literatur ist jedoch unstrittig, dass Ausleihunge...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 13

Rz. 1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Es handelt sich um Aufwendungen für die Nutzung von zur Verfügung gestelltem Fremdkapital, und zwar ohne Rücksicht auf die Ausnutzung eines etwa bestehenden Rechtes auf Einbeziehung in die Herstellungskosten. Soweit von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufverm...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva C

Rz. 1 Rechnungsabgrenzungsposten Hierzu zählen im Einzelnen: Zu a) Geldbeschaffungskosten Rz. 2 Hinsichtlich des Unterschiedsbetrags zwischen dem Rückzahlungs- und dem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten und Anleihen (Auszahlungsdisagio oder Rückzahlungsa...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 3

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten Hierunter sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Herstellungskosten (Grundstücks- und Baukosten) für die noch nicht fertiggestellten Eigentumsmaßnahmen auszuweisen. Rz. 2 Für die Übertragung auf Aktiva B I 4 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten" kommt es auf den Abschluss alle...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 1 – Anschaffungs-/Herstellungskosten (historisch) zu Beginn des Geschäftsjahres

Rz. 5 Auszuweisen sind während der gesamten Nutzungsdauer – unabhängig davon, ob die Vermögensgegenstände bereits voll abgeschrieben sind – die ursprünglichen (historischen) Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich zwischenzeitlich erfolgter Zuschreibungen – soweit es sich nicht um die Aufhebung früherer Abschreibungen handelt (vgl. Tzn. 24 f.) – mit Ausnahme der Zusch...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 2

Rz. 1 Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen und unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen Hierunter sind Bestandsveränderungen bei folgenden Positionen auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen

Rz. 1 Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse zum Anlagevermögen Soweit Investitionszuschüsse nicht direkt ertragswirksam vereinnahmt, sondern ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes verteilt werden, können die Zuschüsse entweder von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes abgesetzt oder in einen gesonderten Passivpos...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II

Rz. 1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Vorbemerkungen Vermerk der Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten zu vermerken. Diese Vorschrift zielt – zusammen mit den Fristigkeitsangaben bei Verbindlichkeiten gemäß § ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5b

Rz. 1 Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke Hier sind die Herstellungskosten für Verkaufsgrundstücke im Jahr des Entstehens und die zu erwartenden Restkosten für im Geschäftsjahr ausgebuchte Grundstücke zu erfassen. Die Buchwerte der in die Bebauung genommenen Grundstücke gehen ebenfalls in diese Position ein, während die Kosten der Anschaffung der am Bilanzstichtag noch nicht...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 6

Rz. 1 Sonstige Ausleihungen Ausleihungen (vgl. Aktiva A III 2 Tz. 2) sind dann hier auszuweisen, wenn Schuldner weder verbundene Unternehmen (zum Begriff vgl. Aktiva A III 1) noch Beteiligungsunternehmen (zum Begriff vgl. Aktiva A III 3) sind, z. B. Arbeitgeberdarlehen und gestundete Vorlagen aus Baubetreuung, wenn ihnen ein entsprechender Darlehensvertrag zugrunde liegt. Vor...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B 4

Rz. 1 Sonstige Rückstellungen Hierunter fallen Rückstellungen fürmehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die nachfolgenden Erläuterungen zum Jahresabschluss gelten für Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eingetragener Genossenschaft (eG). Rz. 2 Die JAbschlWUV schreibt für Wohnungsunternehmen von den allgemeinen Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB abweichende Positionsbezeichnungen und G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Profit-Center-Rechnung – Pr... / 3 Hinweise zum Umgang mit der Excel-Datei

Alle Daten in der Datei dienen ausschließlich dazu, zu zeigen, wie die Anwendung funktioniert. Eingaben können in Zellen mit blauer Schrift getätigt werden. Sollen Eingaben in Zellen mit anderen Farben erfolgen, muss vorab geprüft werden, ob Formeln überschrieben werden, was die Datei unbrauchbar machen kann. Alle Arbeitsmappen können auf einer Seite ausgedruckt werden. Es b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmecontracting / 4.3 Rechtsfolgen der Umstellung

Die Umstellung der Eigenversorgung auf die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser ist nur mit Wirkung zum Beginn einer Abrechnungsperiode zulässig.[1] Sie hat zur Folge, dass der Mieter statt der Betriebskosten i. S. d. § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 HeizkostenV die Kosten der Wärmelieferung nach § 7 Abs. 3 und Abs. 4 und § 8 Abs. 3 und Abs. 4 HeizkostenV zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 1 Abschreibungen in Handels- und Steuerrecht

Während das Handelsrecht in § 253 Abs. 3 HGB von plan- und außerplanmäßigen Abschreibungen spricht, werden im Steuerrecht insbesondere die Begriffe "Absetzung für Abnutzung" und "Absetzung für außergewöhnliche (technische oder wirtschaftliche) Abnutzung" verwendet. Da kleinere und mittlere Unternehmen ihre Abschreibungen im Regelfall einheitlich für handels- und steuerrechtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges Anlagevermögen

Zusammenfassung Begriff Unter die Abschreibungen auf sonstiges Anlagevermögen fallen diejenigen Abschreibungen, die sich nicht explizit auf Gebäude, auf geringwertige Wirtschaftsgüter, auf einen Firmenwert, auf sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter sowie auf Umlaufvermögen beziehen. Die häufigsten Anwendungsfälle für solche Abschreibungen sind damit Maschinen, Fahrzeuge sowi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 8 Beginn und Ende der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Zeitpunkt der Anschaffung ist der der Lieferung. Zeitpunkt der Herstellung ist der der Fertigstellung. Muss ein erworbenes Wirtschaftsgut noch vom Verkäufer montiert werden, gilt es erst mit Abschluss der Montage als geliefert. Obliegt die Montage dagegen dem Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 3 Planmäßige Abschreibungen

Als planmäßig sind steuerlich derzeit die lineare Abschreibung,[1] die Leistungsabschreibung [2] und die allgemeine degressive Abschreibung und die besondere degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge zulässig.[3] Die allgemeine degressive Abschreibung wurde im Zuge der Corona-Pandemie für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zwecks Investitionsförderung wieder e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 10 Korrektur von Abschreibungen

Korrekturen von Abschreibungen kommen vor allem dann in Betracht, wenn deren Bemessungsgrundlage oder deren Nutzungsdauer falsch angesetzt wurde. Wurde die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts falsch geschätzt, sind die Abschreibungsbeträge ab dem Zeitpunkt, in dem die Fehleinschätzung bekannt wird, neu zu berechnen, indem der Restbuchwert entsprechend der bisher angewendeten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 7 Abschreibungen und Sonderabschreibungen

Wird eine steuerliche Sonderabschreibung für ein bewegliches Wirtschaftsgut beansprucht, in Betracht kommt derzeit nur die nach § 7g EStG, ist dieses zugleich planmäßig abzuschreiben. Als planmäßige Abschreibung ist sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibung zulässig.[1] Praxis-Beispiel Planmäßige Abschreibung und Sonderabschreibung nach § 7g EStG Ein Unternehmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 5 Bemessungsgrundlage für Abschreibungen

Die Abschreibungen werden im Standardfall ausgehend von den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten berechnet. Bei einem Unternehmer, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, fließt die Vorsteuer in die abzuschreibenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein. Diese Bemessungsgrundlage ist allerdings zu kürzen, wenn eine Rücklage nach § 6b EStG oder eine Rücklage für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 11 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus handelsrechtlicher Sicht [1] sind zwingend, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt; können angesetzt werden, wenn eine Wertminderung nur vorübergehender Natur ist. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nur für Finanzanlagen. Steuerrechtlich werden dagegen folgend...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 4 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Das BMF hat bereits im Jahr 2021 ein Schreiben[1] zur Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter veröffentlicht, das binnen Jahresfrist durch ein in Teilen geändertes Schreiben[2] ersetzt wurde. Die wichtigsten Eckpunkte der erstmals auf die Gewinnermittlung für das Wirtschaftsjahr 2021 bzw. abweichende Wirtschaftsjahr 2020/2021 anzuwendenden Verwaltungsanweisung lassen sich wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 9 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Unter der Nutzungsdauer versteht man den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.[1] Dementsprechend richtet sich die Nutzungsdauer nach den betrieblichen Umständen. Da die Nutzungsdauer häufig schwierig zu schätzen ist, wird auf die vom BMF[2] herausgegebenen amtlichen "AfA-Tabellen" zurückgegriffen. Diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / Zusammenfassung

Begriff Unter die Abschreibungen auf sonstiges Anlagevermögen fallen diejenigen Abschreibungen, die sich nicht explizit auf Gebäude, auf geringwertige Wirtschaftsgüter, auf einen Firmenwert, auf sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter sowie auf Umlaufvermögen beziehen. Die häufigsten Anwendungsfälle für solche Abschreibungen sind damit Maschinen, Fahrzeuge sowie Büro- und Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 2 Abschreibungsberechtigung

Abschreibungen darf grundsätzlich nur derjenige Steuerpflichtige vornehmen, der ein Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften einsetzt. Daher scheidet eine Abschreibung bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung stets aus. Praxis-Beispiel Keine Abschreibung bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung Der Vater erwirbt für seinen Sohn, der sich selbstständig gemacht hat, aber nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Nachträgliche Anschaffungskosten können z. B. anfallen, wenn der erwerbende Unternehmer nachträglich einen höheren Kaufpreis zahlen muss als ursprünglich angenommen. Nachträgliche Herstellungskosten können entstehen, wenn ein Wirtschaftsgut erweitert oder wesentlich verbessert und dabei der Rahmen üblicher Instandhaltungsarbeiten deutlich überschritten wird. Beiden Fällen is...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.5.2 Passivierungspflicht bei aufschiebend bedingter Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 30 Die Entstehung einer aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung ist an den Eintritt eines bestimmten, in den Zuwendungsbedingungen konkretisierten Ereignisses geknüpft. Handelt es sich dabei um ein gewinnabhängiges Ereignis, d. h., ist der Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung abhängig von dem Erreichen bestimmter globaler Ergebnisziele, muss die Verpflichtung ...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.2 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Passivierung

Rz. 23 Neben der oben dargestellten Methode der Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Vermögensgegenstands kann eine sukzessive Erfolgsrealisierung der Zuwendung ebenso durch die erfolgsneutrale Bildung eines Passivpostens erreicht werden, den es anschließend wiederum erfolgswirksam aufzulösen gilt. Für verlorene Zuwendungen kommt dabei ein Ausw...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.1 Aktivierung einer Zuwendung als immaterielles Anlagegut

Rz. 49 Die Aktivierung von Zuwendungen als Anschaffungskosten eines immateriellen Anlageguts kommt immer dann infrage, wenn die Zuwendungen aus der Perspektive des Zuwendungsgebers einen Vermögensgegenstand verkörpern. Der Zuwendungsgeber muss mit der Hingabe der Zuwendung folglich ein bestimmtes Recht entgeltlich erworben haben, welches dann in seiner Bilanz als immateriell...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.5.3 Passivierungspflicht bei auflösend bedingter Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 33 Auflösend bedingte Zuwendungen sind vom geförderten Unternehmen grundsätzlich zurückzuzahlen. Mit der Zuwendungsbewilligung entsteht demnach automatisch eine Rückzahlungsverpflichtung, welche bei Eintritt des auflösenden Ereignisses entfällt. Sofern die auflösende Bedingung noch nicht eingetreten ist, besteht nach herrschender Meinung eine Passivierungspflicht der Rüc...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7.3 Vermögenswertbezogene Zuwendungen

Rz. 90 In Abhängigkeit von der gewählten Abbildungsmethode für vermögenswertbezogene Zuwendungen ist die Rückzahlungsverpflichtung wie folgt anzusetzen: Wurde für Zwecke der Darstellung auf die Bruttomethode rekurriert, gelten die Ausführungen zu den erfolgsbezogenen Zuwendungen analog.[1] Rz. 91 Bei Anwendung der Nettomethode ist zunächst der Buchwert des bezuschussten Vermö...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 1.2.2 Investitions- und Erfolgszuwendungen

Rz. 6 Unter Berücksichtigung der Zielsetzung, die der Zuwendungsgeber mit der Hingabe der Zuwendung verfolgt, ist zwischen sog. Investitions-[1] und Erfolgszuwendungen zu unterscheiden. Letztere sind in der Regel laufend gewährte (steuerpflichtige) Zuwendungen, die weiter in Ertrags- und Aufwandszuschüsse unterteilt werden können. Während der Zuwendungsgeber Ertragszuschüsse...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Abschreibungen (Pos. 7 nur GKV)

Rz. 100 Handelsbilanzrechtlich sind folgende Abschreibungsarten zu unterscheiden (s. "Abschreibungen, AfA, Wertminderungen"): nach der Planmäßigkeit: planmäßige und außerplanmäßige (vgl. §§ 253 Abs. 3 Sätze 1–4 bzw. 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 sowie Abs. 4 HGB), nach der Vermögenszugehörigkeit des Abschreibungsobjektes: Abschreibungen auf abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermög...mehr