Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.1 Zugangsbewertung und Grundsachverhalte der Folgebewertung

Rz. 2 Wurde ein Vermögensgegenstand mit Mitteln des Unternehmens angeschafft oder hergestellt, sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen.[1] Die Vermögensgegenstände dürfen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden. Diese Wertobergrenze gilt auch für die Folgebewertung, wobei die Anschaff...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.3.2 Voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung

Rz. 52 Finanzanlagen gehören nicht zu den abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.[1] Daher können die für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dargestellten Merkmale für die Abgrenzung zur dauerhaften Wertminderung[2] nicht angewendet werden. Bei Finanzanlagen werden Erträge aus Kapitalanlagen oder Gewinnbeteiligungen an fremden Unternehmen reali...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.3 Wegfall der Abschreibungsgründe

Rz. 76 Die Gründe für die Abschreibung eines Vermögensgegenstands des Anlagevermögens auf den niedrigeren Wert durch außerplanmäßige Abschreibung oder eines Vermögensgegenstands des Umlaufvermögens auf den niedrigeren sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergebenden Wert oder auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert dürfen nicht mehr bes...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.2 Nutzungsdauer entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 42 Der bei der Übernahme eines Unternehmens entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gesetzlich als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand fingiert (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB). Für ihn besteht nach dem Vollständigkeitsgebot Aktivierungspflicht (§ 246 HGB). Der auf ihn nach Verteilung des Gesamtentgelts auf die einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.1 Wertansätze in der Handelsbilanz

Rz. 62 Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenstän...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.3 Börsen- oder Marktpreis

Rz. 64 Börsenpreis ist der an einer amtlich anerkannten Börse festgestellte Preis. Es sind nicht nur die Preise deutscher, sondern auch die ausländischer Börsen zu berücksichtigen. Dabei ist der Börsenkurs der Börse heranzuziehen, an der das Wertpapier oder die Ware mutmaßlich gekauft oder verkauft werden soll. Ein Kurswert einer Auslandsbörse ist ggf. mit dem Währungskurs d...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.5 Zuschreibungspflicht

Rz. 224 Generell besteht hinsichtlich der Wertaufholungen nach IFRS ebenso wie nach HGB eine Zuschreibungspflicht. Dabei ist der Zuschreibungsbetrag analog nach IAS 36.117 auf die Höhe begrenzt, die sich bei fiktiver regulärer Abschreibung zum Stichtag ergeben hätte, was eine Art Schattenbuchführung erfordert. Für die Ermittlung des Zuschreibungsbedarfs ist ein spiegelbildli...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.2 Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 63 Vom Wert I oder II der Tabelle in Rz. 62 ist am Abschlussstichtag der niedrigste Wert anzusetzen. Für den Ansatz des niedersten dieser beiden Werte besteht also ein Ansatzgebot. Die Niederstbewertung ist immer anzuwenden, im Gegensatz zu der Bewertung der Anlagegegenstände, die nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt wer...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.4 Bilanzpolitische Einschätzungsspielräume und Corporate Governance

Rz. 225 Die IFRS haben zwar auf den ersten Blick recht große Ähnlichkeit mit den Abschreibungsregelungen nach dem HGB, doch ergeben sich durch die Lösung von den steuerrechtlichen Vorschriften im Detail deutlich mehr Einschätzungsspielräume, die einer intensiven Beobachtung des Corporate-Governance-Systems und der internen Revision bedürfen. So sind neben der Entscheidung be...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.6 Gängigkeitsabschreibungen

Rz. 73 Bei großen Lagerbeständen sind handelsrechtlich pauschale Abschläge üblich, um Risiken Rechnung zu tragen, die durch Einzelbewertung nicht erfasst werden können. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach der Umschlagshäufigkeit der jeweiligen Lagerposition. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Lagerumschlag ein Indiz für die Gängigkeit ist.[1] Haben keine Verkäufe s...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.2 Bestimmung nach den Verhältnissen am Absatzmarkt

Rz. 71 Die Einflüsse des Absatzmarktes wirken sich insbesondere auf den Wert der Handelswaren, unfertigen und fertigen Erzeugnisse aus. Ist am Bilanzstichtag bereits ein negativer Einfluss des Absatzmarkts auf den Wert dieser Vorräte festzustellen, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen.[1] Hierbei ist von den voraussichtlich erzielbaren Veräußerungserlösen auszugehen. ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.7 Wertaufholungsverbot für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 80 Das Wertaufholungsgebot gilt jedoch nicht für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert. Ist dieser auf den niedrigeren Wert abgeschrieben worden, ist dieser niedrigere Wert beizubehalten (§ 253 Abs. 5 Satz 2 HGB). Es besteht also ein Wertaufholungsverbot. Eine nach dem Erwerb des Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgte Abschreibung betrifft den erworbenen Ges...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Folgebewertung von Vermögensgegenständen sind die Abschreibungen besonders relevant. HGB, EStG und IFRS verwenden zwar grundsätzlich die gleichen Techniken, im Detail unterscheiden sich die Regelungen für planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibung der Vermögensgegenstände/Vermögenswerte/Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens aber deutlich. Dies ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.4 Beizulegender Wert

Rz. 67 Der beizulegende Wert ist anzusetzen, wenn ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen ist.[1] Je nachdem, ob die Umlaufgegenstände angeschafft oder verkauft werden, ist der beizulegende Wert nach den Verhältnissen des Beschaffungsmarkts oder des Absatzmarkts zu ermitteln. Rz. 68 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden angeschafft. Ihre Werte bestimmen sic...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.3 Verlustfreie Bewertung

Rz. 72 Bei der Bewertung nach den Verhältnissen vom Absatzmarkt wird der mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und der Waren zu vergleichende Wert retrograd ermittelt. Hierbei wird also vom späteren Erlös ausgegangen. Deshalb wird diese Bewertungsmethode als retrograde Bewertung bezeichnet. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.1 Bestimmung nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt

Rz. 70 Ist der Beschaffungsmarkt maßgebend, so sind die Wiederbeschaffungskosten relevant. Sind diese gesunken, so richtet sich hiernach die Wertbestimmung, auch wenn die Vorräte bereits zu einem den Wertverlust deckenden Preis fest verkauft, jedoch noch nicht geliefert sind. Praxis-Beispiel Am 10.12.01 wird ein Warenposten eingekauftmehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.4 Prüfung der Voraussetzungen für eine Wertaufholung

Rz. 77 § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzt für die Wertaufholung lediglich voraus, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, also objektiv weggefallen sind. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 253 Abs. 5 HGB soll aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu jedem Bilanzstichtag die Notwendigkeit d...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.3 Folgebewertung im Anschaffungskostenmodell

Rz. 187 Nach IAS 16.29 und IAS 38.75 kann bei der Folgebewertung zwischen dem Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell gewählt werden. Letztere Option, die im Zusammenhang mit der sowohl beim IASB als auch innerhalb des FASB seit einiger Zeit geführten Diskussion um eine generelle Bilanzierung zum Fair Value zu sehen ist,[1] führt zu einem Ansatz des Marktzeitwerts. Währ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.5 Änderungen und Berichtigungen des Abschreibungsplans

Rz. 12 Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit Der Abschreibungsplan wird verbindlich, wenn der Jahresabschluss, in dem der Abschreibungsplan erstmals berücksichtigt wird, aufgestellt worden ist.[1] Ab diesem Zeitpunkt kann er nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist der ursprüngliche Abschreibungspla...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.3 Nutzungsdauer

Rz. 7 Handelsrechtlich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegegenstände bei der planmäßigen Abschreibung auf die Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB). Die Nutzungsdauer hängt ab von der technischen Leistungsfähigkeit oder/und von wirtschaftlichen Umstän...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.3 Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 48 Abnutzbare Anlagegegenstände werden durch planmäßige Abschreibungen laufend während ihrer Nutzungsdauer in ihren Wertausweisen gemindert. Wird ihr Wert durch ein Ereignis währen der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit gemindert, stimmt der Buchwert im Verlauf der planmäßigen Abschreibung zu einem Zeitpunkt mit dem Stichtagswert der außerplanmäßigen Abschreibung überein....mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.6 Buchmäßige Behandlung der Zuschreibung

Rz. 79 Die Wertaufholungen aufgrund der in den Rz. 74–80 behandelten Wertaufholungsgebote haben erfolgswirksam zu erfolgen. In der Bilanz ist die Wertaufholung zum Buchwert des betreffenden Vermögensgegenstands zuzuschreiben. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Zuschreibung als Ertrag zu erfassen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Zuschreibungen grundsätzlich...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.1 Teil des Abschreibungsplans

Rz. 25 Abschreibungsmethode ist die Art, in der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Rahmen der planmäßigen Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt werden.[1] Abschreibungsmethoden gibt es also nur im Rahmen der planmäßigen Abschreibung. Diese kommt nur für abnutzbare Anlagegegenstände in Betracht. Bei der Wahl der Abschreibungsmethode ist der Grundsatz der Bewer...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.6 Geringwertige Vermögensgegenstände

Rz. 21 vorläufig frei Rz. 22 vorläufig frei Rz. 23 Nach § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG ist die Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter – weiterhin, da eine geplante Erhöhung mit dem Wachstumschancengesetz[1] letztlich doch nicht umgesetzt wurde – wie folgt geregelt:[2]mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.4 Erinnerungswert – Restwert – Schrottwert

Rz. 8 Üblicherweise wird (vor dem Hintergrund des Vollständigkeitsgebots) auf einen Erinnerungswert, i. d. R. 1 EUR, abgeschrieben. Dieser wird so lange fortgeführt, wie der Anlagegegenstand noch im Betriebsvermögen verbleibt. Verlässt der Anlagegegenstand das Betriebsvermögen bei einem Verkauf, bei einer Entnahme oder wird er auf sonstige Weise hieraus entfernt, wird er aus...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.2 Komponentenansatz

Rz. 183 Neben dem Neubewertungsmodell ist als zweiter Unterschied zum HGB nach IFRS der Komponentenansatz zu beachten. Demnach ist nach IAS 16.43 für jeden wesentlichen Bestandteil eines Sachanlagevermögenswerts die Abschreibung getrennt zu bestimmen. Das Grundanliegen des Komponentenansatzes zielt darauf ab, durch eine differenzierte Betrachtungsweise komplexer Sachanlagegü...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 206 Außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigen die nicht vorhersehbaren Wertminderungen, welche von den planmäßigen Abschreibungen, die für abnutzbare Vermögenswerte des Sachanlage- und immateriellen Vermögens nicht abgedeckt werden. Die Berücksichtigung eines Wertminderungsaufwands (impairment loss) ist darüber hinaus jedoch unabhängig davon, ob der betroffene Vermö...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.1 Nutzungsdauer selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 39 Durch das mit dem BilMoG eingeführte grundsätzliche Aktivierungswahlrecht für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sollte der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben Rechnung getragen werden. Innovative mittelständische Unternehmen und Unternehmen, die erst am Beginn ihrer wirtschaftlic...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.1 Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 179 Hinsichtlich der Höhe des Bilanzansatzes beim Zugang des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte sind zunächst die Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten als Wertobergrenze anzusehen.[1] Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen einerseits alle angefallenen Kosten der Anlieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme, b...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.3 Zahlungsmittelgenerierende Einheit

Rz. 220 Grundsätzlich ist der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu ermitteln. Liegen keine zurechenbaren Zahlungsströme vor, so ist auch im Sachanlagevermögen der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag nach IAS 36.66 für eine Gruppe von Vermögenspositionen (Cash Generating Unit) zu ermitteln. Dieser Hinweis führt einerseits dazu, dass der Nutzw...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.4 Diskontierung

Rz. 221 Diese Cashflows werden zur Ermittlung des Barwerts mit einem angemessenen Zinssatz diskontiert, welcher die aktuelle Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes und – in Abhängig vom gewählten Planungsmodell – das spezifische Risiko des Vermögenswerts widerspiegelt. Die Erwartungen über die betragsmäßige und zeitliche Veränderung sowie über die Unsicherheit der pr...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.4 Folgebewertung im Neubewertungsmodell

Rz. 192 Als gleichwertige Alternative zum Anschaffungskostenmodell erlaubt IAS 16 die Neubewertung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Dieses Methodenwahlrecht steht dem Bilanzierenden aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes nur bei der erstmaligen Folgebewertung zur Verfügung und erfordert damit eine sorgfältige Abwägung. In den Folgejahren ist die Möglichkeit eines Met...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 3.3 Abschreibung

Bewegliche Sachanlagegüter nutzen sich regelmäßig ab. Nicht abnutzbar sind historisch wertvolle Geräte, antiquarische Bücher und Gemälde.[1] Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.3.2 Abschreibungen/Bewertungsfreiheit

Bewegliches Sachanlagevermögen ist abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu verteilen,[1] und zwar entweder linear – nach Maßgabe der Leistung – oder degressiv.[2] Bei der Wahl der linearen Abschreibung sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig. Soweit der Grund h...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 4.2 Wegfall, Teilwertabschreibung, Abschreibung

Geleistete Anzahlungen werden zu Herstellungskosten, wenn ihnen ein tatsächlicher Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für die Herstellung, z. B. eines Bauwerks, zugrunde liegt.[1] Wird die Gegenleistung, auf die sich die geleistete Anzahlung richtet, nicht erfüllt, wandelt sich die Rechtsgrundlage der Anzahlung insoweit regelmäßig in ein Rückforderungsrecht.[2] Eine Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 4.3 Besonderheit bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Für geleistete Anzahlungen für Anlagevermögen gilt bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung Entsprechendes. Nach § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG gelten die Regelungen über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung. Daraus folgt, dass Anzahlungen auf Sachanlagegüter nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, sondern sinngemäß nur die zulässig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 2.4.1 Wirtschaftliche Abnutzung

Auch immaterielle Anlagegüter können sich wirtschaftlich abnutzen. Sie sind unter Inanspruchnahme von AfA zu bewerten.[1] Es kommt nur die lineare AfA in Betracht.[2] Kann die voraussichtliche Nutzungsdauer eines handelsrechtlich aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands[3] in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt werden, sind die Herstellungsko...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 5 Anlagen im Bau

Zu den Anlagen im Bau gehören Gebäude auf eigenem Grund und Boden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen sowie sonstige Bauten und Anlagen, deren Herstellung zum Abschlussstichtag noch nicht beendet ist. Es handelt sich nur um solche Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Unerheblich ist, ob der Steuerpflichtige sie selbst herstellt oder fremde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.2 Gebäude

Gebäude sind entsprechend ihren unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen (eigenbetriebliche oder private Nutzung, Fremdnutzung) in mehrere selbstständige Wirtschaftsgüter aufzuteilen.[1] Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbstständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen.[2] Mehrere freistehende Baulichkeiten auf einem Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.3 Investitionszuschüsse

Bei Zuschüssen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen und damit sofort versteuern. In diesem Fall beeinflussen die Zuschüsse nicht die Höhe der bezuschussten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Alternativ kann er die Zuschüsse erfolgsneutral behandeln. Die An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 3.2 Bestandsverzeichnis

Bewegliches Anlagevermögen ist jährlich in einem Bestandsverzeichnis zu erfassen. Das gilt auch für Wirtschaftsgüter, die bereits in voller Höhe abgeschrieben sind, mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter,[1] der Wirtschaftsgüter, die in einem Sammelposten erfasst werden,[2] sowie der mit einem Festwert angesetzten Wirtschaftsgüter.[3] Die Wirtschaftsgüter einer Gesa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: Erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert gilt als zeitlich begrenzt nutzbares Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand). Handelsrechtlich besteht Aktivierungspflicht.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert ist abzuschreiben. Kann seine voraussichtliche Nutzungsdauer ausnahmsweise nicht verlässlich geschätzt werden, ist er über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben.[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 3.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR; bei Wirtschaftsgütern, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR),[1] kann für sie die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 7 Ausübung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wahlrechte

Wahlrechte, die nur steuerrechtlich zulässig sind, können unabhängig von dem Ansatz in der Handelsbilanz ausgeübt werden. Wahlrechte, die sowohl handels- als auch steuerrechtlich zulässig sind, brauchen nicht übereinstimmend ausgeübt zu werden. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG sind die Wirtschaftsgüter, für die steuerlich zulässige Wahlrechte in Abweichung von der handelsrechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 4.2 Bewertung von Finanzanlagen

Beteiligungen im Anlagevermögen sind regelmäßig mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert anzusetzen. Finanzanlagen sind nicht abnutzbar. Bei Wertminderung können sie auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden.[1] Ggf. ist in späteren Zeiträumen eine Wertaufholung vorzunehmen. Handelsrechtlich können bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreib...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, Arten und Ber... / 3 Planmäßige Abschreibung nach Handels- und Steuerrecht – welche Methoden zulässig sind

Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung) bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens verteilt über die Nutzungsdauer als Aufwand bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden. Abschreibungen, die nur steuerlich zulässig sind, dürfen handelsrechtlich nicht übernommen werden. Je nach Situation werden die Vermögensgegenstä...mehr