Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Säumniszuschläge / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben werden (§ 218 Abs. 1 Satz 1 AO, s. Tz. 8). Ein Verschulden des Steuerp... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Keine Vorsteuerrückvergütun... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, die Revision des BZSt sei unbegründet und zurückzuweisen. Das Finanzgericht hatte rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Vorsteuervergütung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2017 in der von der Klägerin gewünschten Höhe festzusetzen sei. Wenn sowohl die Anzahlungsrechnung und die Zahlung als auch die Leistungserbringung und die Endrechnu... mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
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Kleinunternehmerbesteuerung (zu § 19 und § 19a UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben die nationale Kleinunternehmerbesteuerung reformiert worden. In diesem Zusammenhang sind etliche der bisherigen Grundsätze für die Prüfung und Umsetzung der Kleinunternehmerbesteuerung verändert worden. Darüber hinaus ist erstmals auch eine EU-grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt worden, so... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Vorratsvermögen / 1.4 Wann geleistete Anzahlungen vorliegen

Anzahlungen an Lieferanten werden oft im Rahmen von Großaufträgen vereinbart oder dann, wenn der Käufer bisher noch keine Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer der Ware hatte. Solange der Lieferant seinerseits seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt hat (Übergabe der mangelfreien Ware),[1] muss der Käufer die Anzahlung aktivieren, weil eine Forderung auf die War... mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.2 Beschleunigungsgrundsatz nach Satz 1

Rz. 22 Die Schiedsstelle muss unverzüglich entscheiden (Abs. 2 Satz 1), d. h. ohne schuldhaftes Zögern. Daraus ergibt sich, dass der Verfahrensablauf möglichst einfach zu gestalten ist und nicht durch unnötige Formalitäten behindert werden darf. Das Beschleunigungsgebot, das die Schiedsstellen – anders als die Gerichte – trifft (vgl. auch bei Gottlieb, ZKJ 2017, 266, 267), s... mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.8 Bestandskraft des Schiedsspruchs und Neuverhandlungen

Rz. 31 Als Verwaltungsakt erwächst der Schiedsspruch mit Ablauf der Rechtsmittelfrist in materielle Bestandskraft. Da der Schiedsspruch nur die fehlende Einigung der Vertragspartner ersetzt und ausschließlich eine ergänzende Funktion hat, kann er jederzeit durch eine vertragliche Einigung der Parteien gegenstandslos werden (vgl. bereits für das Schiedsverfahren nach § 368h R... mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.2.5 Weitergeltung nach Satz 4

Rz. 25 Durch Abs. 2 Satz 4 ist ein Korrekturwerkzeug für das Rückwirkungsverbot; mit der Regelung wird klargestellt, dass vereinbarte Vergütungen auch nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weiter gelten (so ausdrücklich die Gesetzesmotive in BT-Drs. 13/10330 S. 18). Vereinbarungen gelten nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums nach ... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Vorratsvermögen / Zusammenfassung

Begriff Das Vorratsvermögen als Teil des Umlaufvermögens ist grundsätzlich zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder zur Veräußerung bestimmt. Die Vorräte werden unterteilt in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse (z. B. Waren) und geleistete Anzahlungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens werden in der Hande... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Vorratsvermögen / 1 Wie das Vorratsvermögen gegliedert werden muss

Die Vorräte werden in der Bilanz in folgende Einzelposten aufgegliedert:[1] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen fertige Erzeugnisse, Waren geleistete Anzahlungen. Die Abgrenzung der einzelnen Arten des Vorratsvermögens kann bei einem mehrstufigen Fertigungsbetrieb u. U. schwierig sein, wenn die am Bilanzstichtag vorhandenen Zwischenprodukte... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Verbindlichkeitenspiegel / 1 Gliederung der Verbindlichkeiten in der Bilanz

Für Kapitalgesellschaften ist die Gliederung der Handelsbilanz gesetzlich genau geregelt.[1] Die Gliederung der Verbindlichkeiten in der Bilanz ist in § 266 Abs. 3 HGB (Passivseite C.) vorgeschrieben. Kleine Kapitalgesellschaften [2] können eine verkürzte Bilanz aufstellen, in die nur die in den § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ge... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Verbindlichkeitenspiegel / 4 Inhalt und Aussage des Verbindlichkeitenspiegels

Die Aufgliederung der in § 285 Nr. 1 HGB verlangten Angaben ist für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema vorzunehmen (Verbindlichkeitenspiegel im engeren Sinne).[1] Der Verbindlichkeitenspiegel sollte nicht als "lästige" Pflicht betrachtet, sondern als Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung des Betriebs genutzt werden... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.2 Vorschuss/Abschlagszahlungen

Viele Auftraggeber weigern sich, im Vertrag Vorschussleistungen zugunsten des Auftraggebers zu vereinbaren. Hier ist es sicherlich eine Sache der Argumentation, dem potenziellen Kunden den Sinn und Zweck der Vorschusszahlungen klarzumachen und gegebenenfalls zu erläutern, dass bei den meisten Geschäften des Alltags der Kunde auch sofort leisten muss, um im Gegenzug die zuges... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.1 Checkliste vor/bei Vertragsabschluss

Vor dem Vertragsabschluss müssen folgende Punkte beachtet werden: Bei natürlichen Personen: Es ist zu klären, wer Vertragspartner ist, ein Ehepartner oder beide, Vornamen, Adresse; bei Minderjährigen sind die Zustimmung und die Daten der Eltern erforderlich Bei Kaufleuten: Einzelkaufmann oder GmbH, OHG, KG, AG; es sollten Vertragsverhandlungen nur mit dem gesetzlichen Vertrete... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, nic... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.3 Zahlungsfristen/Skonto als Anreiz

Sobald ein Unternehmen die vereinbarte Leistung erbracht hat, sollte die Forderung unverzüglich dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Verspätete Rechnungsstellung beeinträchtigt die Liquidität und ärgert manche Kunden zudem. In den meisten Fällen ist es möglich, die Rechnung schon mit Auslieferung der Ware mitzuschicken, oder bei Werkleistungen die Rechnung nach der Abnahme... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.3 Dreijähriger Besteuerungszeitraum

Rz. 40 Der Besteuerungszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Die Angabe bezieht sich auf 3 Zeitjahre (36 Monate) und nicht 3 Wirtschaftsjahre.[1] Die Vorschrift ist eine Sollvorschrift, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen der Steuerbehörden liegt.[2] Rz. 41 Dauert die Abwicklung länger als 3 Jahre, kann die Finanzverwaltung auch einen längeren Besteuerungszeitraum z... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.4 Gewinnkorrekturen (Abs. 6)

Rz. 83 Auf die Gewinnermittlung sind nach § 11 Abs. 6 KStG im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit diese sich nicht bereits bei der Ermittlung des Bestandsvergleichs ausgewirkt haben. Nicht hierzu gehören die steuerfreien Vermögensmehrungen, da sie bereits das Abwicklungs-Endvermögen und damit den durch Bestandsvergleich ermittelten Gewinn gemindert h... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.3 Auskunftsdateien – Creditreform u. a.

Die Creditreform Boniversum GmbH z. B. liefert ihren Mitgliedern Informationen über die Bonität von Privatpersonen. Sie unterhält dazu einen Datenpool, in dem ca. 46 Millionen Datensätze über Privatpersonen erfasst sind. Jedes Unternehmen, das Warenkredite gewerbsmäßig an Privatpersonen vergibt, kann auf diesen Datenpool zugreifen. Mitglieder erhalten sämtliche relevanten In... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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GmbH / 2.1.3 Stammeinlage

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG sind bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 EUR folgende Einzahlungsvorschriften zu beachten: Mindesteinzahlung pro Geschäftsanteil Auf jeden Geschäftsanteil, der als Bareinlage (also nicht als Sacheinlage) vorgesehen ist, ist mindestens ein Viertel (25 %) des Nennbetrages einzuzahlen. Praxis-Beispiel Nennbetrag je Geschäf... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 8 Behandlung der Abwicklung bei der Kapitalgesellschaft (Beispiel)

Rz. 98 Eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat zum 31.12.01 folgende der Besteuerung zugrunde gelegte Bilanz aufgestellt: Die Gesellschaft wird am 31.3.02 au... mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 12 Entstehung der Steuer und Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen[1] handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Der Steuerschuldner hat am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Vorauszahlungen zu entrichten. Die Höhe beträgt 1/4 der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Gewerbetreibende, deren Wirtschaftsjahr vom Kalen... mehr

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Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 2 Vorauszahlungen

Rz. 10 Nach § 29 GrStG hat der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. D.h. ist für das laufende Kj. – gleich aus welchen Gründen – noch keine Grundsteuer gem. § 27 GrStG festgesetzt, hat der Steuerpflichtige gem. § 29 GrStG zu ... mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 2 Abrechnung bei zu niedrigen Vorauszahlungen (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 29 GrStG sind an den Fälligkeitsterminen i. S. d. § 28 GrStG Grundsteuer-Vorauszahlungen zu entrichten, wenn die Jahressteuerschuld zwar für ein vorangegangenes Kj., aber noch nicht für das laufende Kj. festgesetzt worden ist. Wird die Jahressteuerschuld für das laufende Kj. festgesetzt, erfolgt eine Abrechnung der bisher entrichteten Vorauszahlungen. Die Voraus... mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 3 Abrechnung bei zu hohen Vorauszahlungen (Abs. 2)

Rz. 12 Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheids gem. § 29 GrStG entrichtet worden sind, hingegen größer als die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage i. S. d. § 28 GrStG ergibt, so wird der Unterschiedsbetrag gem. § 30 Abs. 2 GrStG nach Bekanntgabe des Steuerbescheids durc... mehr

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Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Unter Steuervorauszahlungen werden im Allgemeinen Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld verstanden. Bei der Grundsteuer handelt es sich i. S. d. § 27 Abs. 1 S. 1 GrStG um eine sog. Jahressteuer, die gem. § 9 Abs. 2 GrStG zu Beginn des Kj. entsteht und gem. § 9 Abs. 1 GrStG nach den Verhältnissen zu Beginn des Kj. festgesetzt wird. Ist für das lau... mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Unter Steuervorauszahlungen werden im Allgemeinen Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld verstanden. Bei der späteren Festsetzung der Jahressteuerschuld werden die Vorauszahlungen angerechnet oder wie bei der Grundsteuer abgerechnet. Die für das laufende Kj. nach § 29 GrStG geleisteten Grundsteuer-Vorauszahlungen sind bei erstmaliger Festsetzung ... mehr

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Roscher, GRStG, GrStG § 29 Vorauszahlungen

1 Allgemeines Rz. 1 Unter Steuervorauszahlungen werden im Allgemeinen Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld verstanden. Bei der Grundsteuer handelt es sich i. S. d. § 27 Abs. 1 S. 1 GrStG um eine sog. Jahressteuer, die gem. § 9 Abs. 2 GrStG zu Beginn des Kj. entsteht und gem. § 9 Abs. 1 GrStG nach den Verhältnissen zu Beginn des Kj. festgesetzt wird. Is... mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechnung über die Vorauszahlungen

1 Allgemeines Rz. 1 Unter Steuervorauszahlungen werden im Allgemeinen Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld verstanden. Bei der späteren Festsetzung der Jahressteuerschuld werden die Vorauszahlungen angerechnet oder wie bei der Grundsteuer abgerechnet. Die für das laufende Kj. nach § 29 GrStG geleisteten Grundsteuer-Vorauszahlungen sind bei erstmaliger... mehr

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Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Der Steuerschuldner (§ 10 GrStG) hat Vorauszahlungen zu entrichten, wenn an einem der Fälligkeitstermine i. S. d. § 28 GrStG die Grundsteuer für das laufende Kalenderjahr noch nicht gem. § 27 GrStG festgesetzt wurde. Die Vorauszahlungen sind zu den Fälligkeitsterminen i. S. d. § 28 GrStG unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer – ggf. in anteiliger H... mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift normiert die Abrechnung der nach Maßgabe des § 29 GrStG geleisteten Grundsteuer-Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) bei erstmaliger Festsetzung der Jahressteuerschuld, auf die die Vorauszahlungen geleistet wurden, sowie bei Änderung oder Aufhebung der festgesetzten Jahressteuerschuld. Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbes... mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat in Übereinstimmung mit der vormaligen Rechtslage nach § 24 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und mit der Regelung bei anderen Veranlagungssteuern bestimmt, dass ein Mehrbetrag, der sich nach dem Ergebnis der endgültigen Festsetzung gegenüber den geleisteten Vorauszahlungen ergibt, inner... mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 4 Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung (Abs. 3)

Rz. 14 Das Erfordernis für eine Abrechnung der geleisteten Vorauszahlungen kann sich auch stellen, wenn für das Kj. bereits ein Steuerbescheid erteilt war, später aber eine anderweitige Festsetzung erfolgt oder der erteilte Grundsteuerbescheid ersatzlos aufgehoben wird (Rz. 5). Die Notwendigkeit für eine rückwirkende Änderung der Jahressteuerschuld kann sich insbesondere aufg... mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Sofern der Steuerschuldner (§ 10 GrStG) bis zur Festsetzung der Jahressteuer gem. § 29 GrStG Grundsteuer-Vorauszahlungen zu entrichten hatte, sind diese bei der späteren erstmaligen Festsetzung der Grundsteuer für das Kj. gem. § 27 GrStG sowie bei Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung nach Maßgabe des § 30 GrStG abzurechnen. Hatte der Steuerschuldner für den Ste... mehr

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Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift normiert, dass der Steuerpflichtige bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten hat. Ist die Jahressteuer nach der Grundsatzregelung in § 28 Abs. 1 GrStG in Vierteljahresbeträgen fällig, sind – solange für das laufende Kj. noch... mehr

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Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat die Vorschrift den Regelungsinhalt aus § 23 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen. Sie hat damit den Grundsatz übernommen, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides Vorauszahlungen nach der zuletzt festgesetzten Jahressteuerschuld zu entrichten sind. Mit Blick au... mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Steueransprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht. Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit Beginn des Kj., für das die Steuer festzusetzen ist (Entstehung des Steueranspruchs). Zur Verwirklichung des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Steueranspru... mehr

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Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Ist für einen Steuergegenstand die Grundsteuer für das laufende Kj. und ggf. für vorausgegangene Kj. zwar entstanden, bisher jedoch noch keine Steuer gem. § 27 GrStG festgesetzt, besteht für den Steuerschuldner keine Verpflichtung zur Entrichtung von Vorauszahlungen nach § 29 GrStG i. V. m. § 28 GrStG . In diesen Fällen kommt anstelle der Vorauszahlungen eine Nachentric... mehr

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Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 2 Nachentrichtung der Steuer

Rz. 10 Ist die Grundsteuer für das laufende Kj. und ggf. für vorausgegangene Kj. zwar entstanden, bisher jedoch noch nicht festgesetzt, besteht für den Steuerschuldner keine Verpflichtung zur Entrichtung von Vorauszahlungen nach § 29 GrStG i. V. m. § 28 GrStG. Wird die Grundsteuer gem. § 27 GrStG in diesen Fällen später erstmals festgesetzt, hat der Steuerschuldner die Steuer... mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 2 Fälligkeit in Vierteljahresbeträgen (Abs. 1)

Rz. 10 In § 28 GrStG wird i. S. d. § 220 Abs. 2 S. 2 AO die Fälligkeit der nach § 27 GrStG festgesetzten Grundsteuer bestimmt. Ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt können die Gemeinden als Steuergläubiger die Leistung der Grundsteuer vom Steuerschuldner verlangen. In § 28 Abs. 1 GrStG wird der Grundsatz normiert, dass der Jahresbetrag der Grundsteuer jeweils in Vierteljahre... mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis richtet sich gem. § 220 Abs. 1 AO nach den Vorschriften der Steuergesetze. Die Fälligkeit der Grundsteuer setzt stets die Festsetzung der Grundsteuer bzw. des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Grundsteueranspruchs durch Grundsteuerbescheid (§ 27 GrStG Rz. 10ff.) oder öffentliche Bekanntmachung (§ 27 ... mehr

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Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Ist die Grundsteuer für das laufende Kj. und ggf. für vorausgegangene Kj. zwar entstanden, bisher jedoch noch nicht festgesetzt, besteht für den Steuerschuldner keine Verpflichtung zur Entrichtung von Vorauszahlungen nach § 29 GrStG i. V. m. § 28 GrStG. Wird in diesen Fällen die Grundsteuer gem. § 27 GrStG später erstmals festgesetzt, normiert die Vorschrift für den Ste... mehr

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Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift zur Nachentrichtung der Steuer ergänzt die Regelungen zur Fälligkeit und zu den Vorauszahlungen nach §§ 28-30 GrStG für Fälle, in denen die Grundsteuer für das laufende Kj. und ggf. für vorausgegangene Kj. zwar entstanden, bisher jedoch noch nicht festgesetzt wurde. Insbesondere in Fällen der Nachveranlagung eines Steuermessbetrages auf einen zurückliegen... mehr

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Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] entspricht im Wesentlichen § 25 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951.[2] Wird, ohne dass Vorauszahlungen zu entrichten waren, erstmals eine Grundsteuer angefordert, so sind laut Gesetzesbegründung die Raten, deren Fälligkeitstage bereits abgelaufen sind, übereinstimmend mit der Regelung in § 30 Gr... mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 2.1 Steuerfestsetzung für ein Kalenderjahr (Abs. 1 S. 1)

Rz. 11 In § 27 Abs. 1 S. 1 GrStG wird zunächst der Grundsatz normiert, dass die Grundsteuer für das Kj. festgesetzt wird. Mithin hat die Gemeinde die Grundsteuer jeweils für ein Kj., d. h. vom 1.1. bis 31.12., in einem Jahresbetrag festzusetzen. Entsprechend dem in § 9 Abs. 1 GrStG verankerten Stichtagsprinzip (§ 9 GrStG Rz. 10ff.) sind hierfür die Verhältnisse zu Beginn des... mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 4 Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (Abs. 3)

Rz. 17 Für diejenigen Steuerschuldnern, die für das jeweilige Kj. die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, gestattet § 27 Abs. 3 S. 1 GrStG die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung i. S. d. § 122 Abs. 4 S. 1 AO. Ein schriftlicher Grundsteuerbescheid ist in diesen Fällen entbehrlich. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung trete... mehr

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Rabatte und Zugaben / 1.2.3 Berichtigung der Umsatzsteuer

Das Entgelt kann sich nachträglich ändern. Das kann durch eine Erlösschmälerung (Preisnachlass, Gutschrift, Rabatt, Skonto oder Bonus) geschehen. Damit ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer und mit ihr die auf den Umsatz entfallende Steuer. Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt nicht voraus, dass ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung auf allen S... mehr

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B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke... mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Beweislast und Auskunftsanspruch gegen den Geschäftsführer

Rz. 112 DIe Gesellschaft muss bei der Pflichtverletzung nur Tatsachen vortragen, aus denen sich die Möglichkeit einer Pflichtverletzung ergibt. Die Gesellschaft hat ferner darzulegen und zu beweisen, welche Handlung zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat, sie hat also die Beweislast für die Kausalität.[1] Bei einem Unterlassen muss von der Gesellschaft vorgetragen und ... mehr