Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 1 Forderungspfändung / 1. Rest- oder Teilforderung

Rz. 51 Hat der Schuldner im Vorfeld oder während der bisherigen Vollstreckung bereits Teilzahlungen auf den Gläubigeranspruch geleistet, werden diese vom Gläubiger nach § 367 BGB auf die Zinsen, Kosten und den Hauptanspruch verrechnet. Stellt der Gläubiger den Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses nur noch wegen einer Resthauptforderung, ist nach wie vor streitig, ob er...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / VII. Kreditkarte

Rz. 68 Die Zahlung von Waren bzw. die Bezahlung von Rechnungen mittels Kreditkarten ist heute tägliche Praxis. Die Kreditkarte dient aber nicht nur als Zahlungsmittel, sondern auch der Kreditgewährung, als Mietwagenkaution oder Reisezahlungsmittel, zur Devisenbeschaffung etc. Da es für Kreditkartengeschäfte kein Sonderrechtsgebiet gibt, finden auch hierauf die allgemeinen ge...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 1. Pfändungsumfang

Rz. 6 Kontokorrent (laufende Rechnung) ist die Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann der Art, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (§ 355 Ab...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.6 Zeitpunkt des Inkrafttretens – Sonderfall Pflegesatz

Rz. 21 Aus dem Verbot einer rückwirkenden Vereinbarung der Pflegesätze durch die Parteien folgt nicht zwingend, dass dies auch für den Schiedsspruch gilt. Dies ergibt sich aus den Möglichkeiten einer elektronischen Abrechnung, zumal es sich wegen des Unverzüglichkeitsgebots des § 78g Abs. 2 Satz 1 zwischen Antragstellung und Schiedsstellenentscheidung regelmäßig um Zeiträume...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt nach dem Vorbild von § 93b BSHG nähere Einzelheiten über den Vereinbarungszeitraum. Sie gilt für alle 3 in § 78b genannten Vereinbarungen, also für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (BT-Drs. 13/10330 S. 18). Dabei steht der prospektive Charakter der Entgeltvereinbarungen im Vordergrund. Dies bedeutet eine Abkehr von der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.8.1 Zweijähriger Aufenthalt bei einer Pflegeperson; auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 52 § 86 Abs. 6 Satz 1 normiert für den Eintritt der örtlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers am g.A. der Pflegeperson 2 Voraussetzungen. Zum einen muss ein Kind oder Jugendlicher mindestens 2 Jahre bei ein und derselben Pflegeperson leben. Zum anderen ist es erforderlich, dass dieses Pflegeverhältnis auf Dauer ausgerichtet ist. Auf die Frage, um welche Hilfeart es ...mehr

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Steuersatz für Gas- und Wärmelieferung (zu § 28 Abs. 5 und Abs. 6 UStG)

Kommentar Zum 1.10.2022 war (derzeit befristet bis zum 31.3.2024) der Steuersatz für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz[1] und von Wärme über ein Wärmenetz[2] auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % angesenkt worden. Das BMF[3] hatte ausführlich mit einem Schreiben zu den Anwendungsgrundsätzen Stellung genommen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat jetzt ergänzend zu...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren - Teil 3: Verweisung und Zurückverweisung

In AGS 2022, 433 wurde über die vergütungsrechtlichen Auswirkungen der Verbindung von mehreren Strafverfahren berichtet, in AGS 2023, 1 über die Vergütung des Rechtsanwalts nach der Trennung von Strafverfahren. Die nachfolgenden Ausführungen schließen daran an. Der Beitrag stellt die im Fall der Verweisung und Zurückverweisung von Verfahren entstehenden Probleme dar. I. Gelt...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / d) Selbstwahrnehmung durch den Insolvenzverwalter – Abrechnung in Form eines Zuschlages

Denkbar bleibt auch, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben selbst wahrnimmt, diese dann aber nicht gesondert z.B. nach RVG abrechnet, sondern hierfür einen Zuschlag verlangt. Dies kann für den Insolvenzverwalter durchaus eine günstigere und einkommensrelevantere Abrechnungsvariante darstellen. Während bspw. über das RVG abgerechnete Sonderaufgaben sich nach dem Streitwe...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / b) Übertragung auf Dritten – Abrechnung als Auslagen durch den Insolvenzverwalter

Möglich und denkbar bleibt, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben delegiert, diese dann aber selbst vorfinanziert und dann im Rahmen seiner Vergütung als besondere Auslagen geltend macht. Dieser Abrechnungsmodus ist in der Praxis aber höchst selten vorzufinden und dürfte auch nicht unproblematisch sein. Neben dem Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § ...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 2. Persönlich

Die Ausführungen gelten für den Wahlanwalt, i.d.R. also für den (Wahl-)Verteidiger, und auch für den bestellten/beigeordneten Rechtsanwalt, i.d.R. also den Pflichtverteidiger (vgl. auch III., 3.).mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / III. Zurückverweisung (§ 21 RVG)

1. Regelungsgehalt § 21 RVG ergänzt § 15 Abs. 2 RVG und § 17 Nr. 1 RVG. Die Vorschrift grenzt den Begriff des Rechtszugs für den Fall der Zurückverweisung weiter ein. Das Verfahren nach der Zurückverweisung wird gebührenrechtlich besonders honoriert, indem es als eigener Rechtszug behandelt wird.[25] Dadurch soll der notwendige Mehraufwand angemessener entlohnt werden.[26] 2. ...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / b) Rechtsmittelinstanz

aa) Begriff des Rechtsmittels Für den Begriff des Rechtsmittels gilt: Das Rechtsmittelgericht muss aufgrund eines Rechtsmittels mit der Angelegenheit befasst worden sein. Bei Beschwerden gilt dies nur, wenn durch die Beschwerde auch die Hauptsache an das Rechtsmittelgericht gelangt ist. Um eine Zurückverweisung i.S.d. § 21 RVG handelt es sich auch nicht, wenn sich das Rechtsm...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

a) Allgemeines Die Vorschrift gilt in Straf- und Bußgeldsachen nach den Teilen 4 und 5 VV.[27] § 21 RVG findet keine Anwendung, wenn die Strafsache vom Gericht – im Eröffnungsverfahren – an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben wird, damit diese weiteren Ermittlungen durchführen kann/muss. Für eine Zurückverweisung im Bußgeldverfahren nach § 69 Abs. 5 OWiG vom AG an die Verwalt...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / I. Geltungsbereich

1. Sachlich Die nachfolgenden Ausführungen gelten für das Strafverfahren nach Teil 4 VV, auch für das Bußgeldverfahren nach Teil 5 VV.[1] § 20 RVG, der die Verweisung und Abgabe regelt, findet aber keine Anwendung im Bußgeldverfahren bei Abgabe von einer Verwaltungsbehörde an eine andere, da die Vorschrift – schon vom Wortlaut her – nur das gerichtliche Verfahren betrifft. Vo...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

In AGS 2022, 433 wurde über die vergütungsrechtlichen Auswirkungen der Verbindung von mehreren Strafverfahren berichtet, in AGS 2023, 1 über die Vergütung des Rechtsanwalts nach der Trennung von Strafverfahren. Die nachfolgenden Ausführungen schließen daran an. Der Beitrag stellt die im Fall der Verweisung und Zurückverweisung von Verfahren entstehenden Probleme dar.mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / II. Verweisung/Abgabe (§ 20 RVG)

1. Regelungsgehalt Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Verweisung bzw. Abgabe in § 20 RVG. Die Vorschrift stellt eine Ergänzung zu § 15 RVG dar, der allgemein den Begriff der Angelegenheit und damit den Abgeltungsbereich der Gebühren bestimmt.[3] Die Vorschrift des § 20 RVG legt Umfang und Grenzen des Rechtszugs im Fall der Verweisung und Abgabe fest. Für die Zurückv...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 4. Verweisung/Abgabe innerhalb derselben Instanz (§ 20 S. 1 RVG)

a) Grundsätze Die Verfahren vor dem verweisenden und dem annehmenden Gericht bilden einen Rechtszug und damit nach § 15 Abs. 2 RVG eine Angelegenheit. Der Rechtsanwalt/Verteidiger, der in beiden Verfahren tätig wird, kann die Gebühren für beide Verfahren daher nur einmal fordern. Beispiele für Verweisung innerhalb derselben Instanz sind die Verweisung wegen sachlicher Unzustän...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 3. Zurückverweisung und Vergütung (§ 21 Abs. 1 RVG)

Handelt es sich um eine Zurückverweisung i.S.v. § 21 Abs. 1 RVG, gilt das nachfolgende Verfahren als neuer Rechtszug.[38] a) Neuer Rechtszug / eigene Angelegenheit Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG bestanden hinsichtlich der entstehenden Gebühren keine Probleme. Jeder Rechtszug wurde als eigenständige Angelegenheit angesehen mit der Folge, dass nach § 15 Abs. 2 S. 2 RVG a....mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / c) Übertragung auf Dritten – Abrechnung zu Lasten der Masse

Grds. können Sonderaufgaben auch an Dritte delegiert werden und dies dürfte auch der gängigste praktische Sachverhalt sein. Im Unterschied zu b) werden hier die Gebühren nicht vorfinanziert, sondern direkt der Masse entnommen. Als Geschäftsbesorgungsvertrag können solche Aufträge direkt durch den Insolvenzverwalter abgeschlossen und zu Lasten der Masse abgerechnet werden.[20...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 6. "Verweisung" wegen örtlicher Unzuständigkeit

Fraglich ist die Gebührenrechtslage in dem Fall, in dem das Verfahren wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Gericht "verwiesen" bzw. abgegeben wird. Es stellt sich dann die Frage, ob ggf. verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vorliegen mit der Folge, dass mehrere (gerichtliche) Verfahrensgebühren entstehen. Beispiel 1 Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen den Be...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 1. Regelungsgehalt

§ 21 RVG ergänzt § 15 Abs. 2 RVG und § 17 Nr. 1 RVG. Die Vorschrift grenzt den Begriff des Rechtszugs für den Fall der Zurückverweisung weiter ein. Das Verfahren nach der Zurückverweisung wird gebührenrechtlich besonders honoriert, indem es als eigener Rechtszug behandelt wird.[25] Dadurch soll der notwendige Mehraufwand angemessener entlohnt werden.[26]mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / aa) Begriff des Rechtsmittels

Für den Begriff des Rechtsmittels gilt: Das Rechtsmittelgericht muss aufgrund eines Rechtsmittels mit der Angelegenheit befasst worden sein. Bei Beschwerden gilt dies nur, wenn durch die Beschwerde auch die Hauptsache an das Rechtsmittelgericht gelangt ist. Um eine Zurückverweisung i.S.d. § 21 RVG handelt es sich auch nicht, wenn sich das Rechtsmittel nur gegen eine Zwischen...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / a) Allgemeines

Die Vorschrift gilt in Straf- und Bußgeldsachen nach den Teilen 4 und 5 VV.[27] § 21 RVG findet keine Anwendung, wenn die Strafsache vom Gericht – im Eröffnungsverfahren – an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben wird, damit diese weiteren Ermittlungen durchführen kann/muss. Für eine Zurückverweisung im Bußgeldverfahren nach § 69 Abs. 5 OWiG vom AG an die Verwaltungsbehörde, f...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / c) Verfassungsbeschwerde

Nicht geregelt ist in § 21 RVG, wie der Fall zu behandeln ist, wenn von einem Verfassungsgericht nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde das Verfahren zurückverwiesen wird. Nach allgemeiner Meinung wird dann die Verfassungsbeschwerde wie ein Rechtsmittel behandelt mit der Folge, dass das wiederaufzunehmende Verfahren in analoger Anwendung des § 21 Abs. 1 RVG gegenüber...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / a) Neuer Rechtszug / eigene Angelegenheit

Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG bestanden hinsichtlich der entstehenden Gebühren keine Probleme. Jeder Rechtszug wurde als eigenständige Angelegenheit angesehen mit der Folge, dass nach § 15 Abs. 2 S. 2 RVG a.F. der Rechtsanwalt nach Zurückverweisung im nachfolgenden Verfahren die Gebühren noch einmal verlangen konnte. Demnach verdiente der Rechtsanwalt die Gebühren im...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / c) Gebührenbemessung

Bei der Bemessung der konkreten (gerichtlichen) Verfahrensgebühr kann nach Zurückverweisung über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG ggf. berücksichtigt werden, dass dem Rechtsanwalt das Verfahren bereits bekannt ist.[49] § 48 Abs. 6 S. 2 RVG erstreckt sich nicht auf Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt als Wahlanwalt in früheren Rechtszügen erbracht hat.[50]mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 2. Beigeordneter/bestellter Rechtsanwalt

Wird eine Sache i.S.v. § 20 S. 1 RVG an ein anderes Gericht verwiesen, wirkt eine bereits bewilligte Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung fort, da es sich um einen einheitlichen Rechtszug handelt.[5] Dies gilt auch für die Pflichtverteidigerbestellung. Auch im Fall der Zurückverweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs – insoweit entsteht nach § 20 S. 2 RVG ...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 1. Regelungsgehalt

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Verweisung bzw. Abgabe in § 20 RVG. Die Vorschrift stellt eine Ergänzung zu § 15 RVG dar, der allgemein den Begriff der Angelegenheit und damit den Abgeltungsbereich der Gebühren bestimmt.[3] Die Vorschrift des § 20 RVG legt Umfang und Grenzen des Rechtszugs im Fall der Verweisung und Abgabe fest. Für die Zurückverweisung gilt § 2...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / a) Grundsätze

Die Verfahren vor dem verweisenden und dem annehmenden Gericht bilden einen Rechtszug und damit nach § 15 Abs. 2 RVG eine Angelegenheit. Der Rechtsanwalt/Verteidiger, der in beiden Verfahren tätig wird, kann die Gebühren für beide Verfahren daher nur einmal fordern. Beispiele für Verweisung innerhalb derselben Instanz sind die Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit vom A...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 5. Verweisung/Abgabe an ein Gericht des niedrigeren Rechtszugs (§ 20 S. 2 RVG)

§ 20 S. 2 RVG regelt die Verweisung bzw. Abgabe an ein Gericht des niedrigeren Rechtszugs. Das weitere Verfahren vor diesem ist ein neuer Rechtszug, in dem die Gebühren noch einmal entstehen.[22] Die Ausführungen unter III. gelten entsprechend. Beispiel 1 Gegen den A wird wegen sexueller Nötigung / Vergewaltigung nach § 177 Abs. 2 StGB bei der Strafkammer Anklage erhoben. A w...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / b) Gebühren

Es entstehen ggf. nur die Gebühren für das gerichtliche Verfahren noch einmal.[43] Die Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren (Nr. 4104 VV) entsteht nicht erneut. Dieser Verfahrensabschnitt ist bereits beendet. Auch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV entsteht im Verfahren nach Zurückverweisung nicht noch einmal.[44] Sie entsteht nur für die erstmalige Einarbeitung in ...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / bb) Begriff der Zurückverweisung

Unter Zurückverweisung ist eine den Rechtsmittelzug beendende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu verstehen, die einem in dem Instanzenzug untergeordneten Gericht die abschließende Entscheidung überlässt.[33] Der Begriff der Zurückverweisung muss nicht zwingend gebraucht werden.[34] Entscheidend für eine Zurückverweisung ist, dass sich aus dem Urteil/der Entscheidung de...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / d) Beispiel

Beispiel Anklage gegen A wegen schweren Raubs bei der Strafkammer. Diese führt an zwei Tagen die Hauptverhandlung durch und verurteilt den Angeklagten. Auf dessen Revision hin wird das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache an das LG zurückverwiesen. Dort wird an einem weiteren Tag erneut die Hauptverhandlung durchgeführt. Der A ist von Anfang des Verfahren...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 3. Begrifflichkeiten

Verweisung bedeutet, dass das angegangene sachlich oder örtlich unzuständige Gericht das Verfahren mittels Beschlusses an das zuständige Gericht verweist. Der Beschluss ist grds. bindend. Die formlose Abgabe erfolgt zwischen Spruchkörpern desselben Gerichts (gerichtsinterne Zuständigkeit). Die Abgabe hat keine Bindungswirkung. Es werden zwei Arten der Verweisung bzw. Abgabe ge...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 1. Sachlich

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für das Strafverfahren nach Teil 4 VV, auch für das Bußgeldverfahren nach Teil 5 VV.[1] § 20 RVG, der die Verweisung und Abgabe regelt, findet aber keine Anwendung im Bußgeldverfahren bei Abgabe von einer Verwaltungsbehörde an eine andere, da die Vorschrift – schon vom Wortlaut her – nur das gerichtliche Verfahren betrifft. Vor der Verwa...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / b) Beispiele

Beispiel 1 Gegen den B ist beim Schöffengericht ein umfangreiches Verfahren wegen Verkehrsstraftaten anhängig. Dieses wird nach Anklageerhebung vom AG gem. § 225a Abs. 1 StPO der Strafkammer vorgelegt, die es übernimmt. Dort findet eine eintägige Hauptverhandlung statt. B ist von Anfang an von R vertreten worden. Alle Kriterien des § 14 RVG sind durchschnittlich. Entstanden s...mehr

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Anhang / V. BMF-Schreiben betr. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Rz. 9 (BMF-Schr. v. 16.7.2001 – IV D 2 – S 0316 – 136/01.) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (§ 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG) Folgendes: I. Datenzugriff Nach § 147 Abs. 6 AO ist der Fi...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / c) Sonderaufgaben

Eine Delegation von Sonderaufgaben kann (muss aber nicht) ebenfalls zu einer Erleichterung der sonstigen Insolvenzverwaltervergütung führen. Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. Unabhängig davon können Sonderaufgaben delegiert oder auch im Rahmen eines Zuschlages gewürdigt werden. Wichtig für die Frage, was eine Regel- oder Sonderaufgabe darstellt, wird wieder die Eingang...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / IV. Zusammenfassung

Zuschläge, auch in Kombination mit der Frage der Delegation, bieten ein erhebliches Streit- und Konfliktpotential in der insolvenzrechtlichen Abrechnungspraxis. Wenig konturierte Rechtsbegriffe und Paradigmenwechsel in der Entscheidungspraxis des BGH machen die Abrechnung von "Mehrarbeit" nicht einfacher. Es fehlt bereits an einer festen Bezugsgröße, das "Übliche" betreffend...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 1 Tatestand

Die streitgegenständliche und ca. 81 qm große Drei-Zimmer-Wohnung stand zunächst im Eigentum der Mutter des Klägers (fortan: ursprüngliche Eigentümerin). Mit gemeinschaftlichem notariellem Testament vom 4.12.2002 (…) vermachte sie ihrem Ehemann, dem Vater des Klägers (fortan: Nießbraucher), das lebenslange Nießbrauchrecht an der streitgegenständlichen Wohnung. Als Erben setzt...mehr

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AGS 03/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Insolvenzverwaltervergütung, insbesondere mit Zuschlägen und wie sie geltend zu machen sind (S. 97 ff.). Darüber hinaus setzt Burhoff seinen Beitrag zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren fort. Im dritten Teil geht es um die Abrechnung bei Verweisung und Zurückverweisung (S. 102 ff.). Mit der Frage, welc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.1 Bewirtschaftung von Bundesmitteln durch die gemeinsame Einrichtung (Abs. 1)

Rz. 8 Grundlage der Vorschrift ist § 46. Dort ist beschrieben, inwieweit Bund und Kommunen die Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende tragen. Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten dürfen pauschaliert werden, sie sind in einem Gesamtbudget zu veranschlagen (§ 46 Abs. 1 Satz 4 und 5). Die Verteilung richtet sich nach der jährlichen Eingliederungsmittel-VO (§ 46 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Müller, Rspr des Urt des BFH v 30.10.1973, DB 1974, 268; Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht (Köln 1978); Meyer-Arndt, Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer bei der Übertragung von Geschäftsanteilen innerhalb eines Geschäftsjahrs – Stliche Fragen der Aktivierung und der KSt-Anrechnung, GmbHR 1980, 277; Littmann, Veräußerung von Anteilen mit Gewinnansprüchen –...mehr

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zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / 1. Aufklärung mit dem Event Data Recorder

Für die Aufklärung eines Unfallgeschehens bei einem Betrugsverdacht kann das Vorhandensein eines sogenannten Event-Data-Recorders (EDR) von besonderer Bedeutung sein, welcher derzeit in vielen Fahrzeugen schon aufgrund von Vorschriften aus den USA vorhanden ist und mit dem entsprechenden Tool des Herstellers Bosch ausgelesen werden kann[15] – teilweise auch ohne Verschlüssel...mehr

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zfs 03/2023, zfs Aktuell

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, das neue Jahr ist kaum gestartet, da blicken wir bereits auf das erste verkehrsrechtliche Highlight zurück: Nach der letztjährigen Sommeredition trat der 61. Deutsche Verkehrsgerichtstag in diesem Jahr vom 25.–27.1. zusammen. Wie in jedem Jahr wurden die wesentlichen Themen des Verkehrsrechts vorg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 110 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 VGA und verdeckte Einlagen haben etliche Gemeinsamkeiten: Bei beiden Rechtsinstituten handelt es sich um Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Es ist also jeweils ein Fremdvergleich durchzuführen (zu vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 100ff). Beide führen zu einer außerbilanziellen Korrektur, soweit der Vorgang in der 1. St...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. A. Dem Kläger steht gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Ein Herausgabeanspruch ergibt sich weder aus § 546 Abs. 1 BGB noch aus § 985 BGB. I. Ein Herausgabeanspruch nach beiden Vorschriften setzt nämlich im Ergebnis voraus, dass das Mietverhältnis der Beklagten zum Kläger nicht (mehr) be...mehr