Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruchsinhalt.

Rn 154 Das Einsichtsrecht erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, auf denen die Abrechnung beruht (BGH ZMR 22, 193 Rz 18; LG Hamburg ZMR 20, 957). Dies sind ua Verträge mit Dritten (BGH ZMR 22, 193 Rz 18), aber auch die Einzelverbrauchsdaten anderer Mieter eines gemeinsam versorgten Mietobjektes (BGH NJW 18, 1599 Rz 17) und die Zahlungsbelege (LG Berlin ZMR 19, 492; Agatsy ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechnung der Restschuldermäßigung.

Rn 2 Dazu sind im Voraus gezahlte Zinsen u alle laufzeitabhängigen Kreditkosten für die Zinsperiode nach kündigungsbedingter Fälligkeit zu erfassen u zugunsten des Darlehensnehmers von der Restschuld abzuziehen, wobei ggf abw vom vertraglichen Ratenplan eine staffelmäßige (BGH NJW 79, 540, 542; Nürnbg ZIP 14, 2492, 2493) finanzmathematisch exakte Abrechnung der Zinsen vorzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen/Voraussetzungen.

Rn 16 Vor der Abnahme ist der Vergütungsanspruch vorbehaltlich der unter Rn 5 ff dargestellten Ausnahmen nicht fällig und damit nicht (gerichtlich) durchsetzbar. Es bedarf also keines Leistungsverweigerungsrechts des Bestellers, um Zahlungsansprüche des Unternehmers abzuwehren (vgl allerdings Rn 7 zur Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung bei Annahmeverzug des Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 14 Eine einseitige Abrechnung wird regelmäßig als einseitiges tatsächliches Anerkenntnis zu werten sein (LAG Rheinland-Pfalz MDR 03, 159 [LAG Rheinland-Pfalz 09.10.2002 - 9 Sa 654/02]; LAG Köln 11 Sa 1329/06: Gehaltsabrechnung; BGH NJW-RR 04, 92, 94 f [BGH 24.07.2003 - VII ZR 79/02] Bauleistungen), ebenso eine Aufrechnungserklärung (LArbG Berlin-Brandenburg 13 Sa 832/10, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1868 BGB – Entlassung des Betreuers.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht hat den Betreuer zu entlassen, wenn dessen Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht oder nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Betreuer eine erforderliche Abrechnung vorsätzlich falsch erteilt oder den erforderlichen p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 259 findet unabhängig davon Anwendung, ob der Anspruch auf Rechenschaftslegung auf Vertrag, Gesetz oder allg Rechtsgrundsätzen (§ 242) beruht. Eine gesetzliche Rechenschaftspflicht sehen zB die §§ 27 III, 86 1, 556 III, 666, 675 I, 681 2, 687 II 1, 713, 740 II – beachte nF zum 1.1.24, §§ 1214 I, 1698 II, 1807, 2130 II, 2218 sowie § 28 IV WEG vor. Auch für die Pflicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vollwirksamkeit und Fälligkeit der Aufrechnungsforderung.

Rn 16 Die Forderung muss vollwirksam und ihre Erfüllung erzwingbar sein (BGH NJW-RR 11, 1142 [BGH 19.05.2011 - IX ZR 222/08]). Hierzu muss die Forderung zunächst bestehen. Auf eine rechtskräftige Feststellung kommt es nicht an; auch eine anderweitig eingeklagte und noch anhängige Forderung ist als Aufrechnungsforderung geeignet (BGH NJW 13, 2975). Die Aufrechnung mit einem p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nicht erbrachte Leistungen.

Rn 12 Im Grundsatz erhält der Unternehmer nach freier Kündigung des Bauvertrages durch den Besteller die volle vertragliche Vergütung – § 648 2 Hs 1. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt – § 648 2 H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Vorleistung und Veranlassung.

Rn 46 Ihren klassischen Anwendungsbereich hat die condictio ob rem in den Fällen, in denen der Bereicherungsgläubiger den Empfänger mit seiner Leistung final zu Herbeiführung eines bestimmten, letztlich ausbleibenden Erfolges bewegen will (grds zum Erfordernis einer finalen Verknüpfung von Leistung und bezwecktem Erfolg Reuter/Martinek 170 f; AnwK/v Sachsen Gessaphe § 812 Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vorschüsse, atypische Zahlungsverläufe.

Rn 11 Ein nach der Pfändung gezahlter Vorschuss ist ggü dem Gläubiger wirkungslos und beim Nettoeinkommen nicht zu berücksichtigen (AG Berlin BB 65, 203). Er darf nur mit dem unpfändbaren Einkommensanteil abgerechnet werden (Boewer/Bommermann Rz 564). § 394 BGB steht dem grds nicht entgegen, weil es sich nicht um eine Aufrechnung, sondern eine Abrechnung der bereits erbracht...mehr

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AGS 06/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Zu erstattende Kosten der Säumnis – Häufige Irrtümer, NJW-Spezial 2023, 91 Gem. § 344 ZPO sind nach Einspruch gegen ein in gesetzlicher Weise ergangenes Versäumnisurteil die durch die Säumnis veranlassten Kosten der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn das Prozessgericht infolge des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil eine abändernde ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nebenrechte.

Rn 76 Die mit der Pfändung des Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne Weiteres auch auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen. Sie werden von der Pfändung und Überweisung der Hauptforderung miterfasst und dürfen vom Pfändungspfandgläubiger ausgeübt werden (BGH ZVI 21, 403). Einer gesonderten Neben- o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 37 Mit der Abberufung haben grds sämtliche verwaltungsbezogenen Handlungen zu unterbleiben; es bestehen aber Abwicklungsverpflichtungen (vgl §§ 675, 667 BGB), zB die Herausgabe sämtlicher Unterlagen (BGH ZMR 18, 523 Rz 19). Gegen den Herausgabeanspruch stehen dem Verw keine Zurückbehaltungsrechte zu (München NJW-RR 05, 1327 [OLG Düsseldorf 29.04.2005 - I-3 Wx 56/05]). Im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 39 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, gelten zwischen den Vertragsparteien, die Umlageschlüssel, die im Verhältnis der WEigtümer nach § 16 II 1 WEG, nach § 16 II 2 WEG oder nach einer Umlagevereinbarung iSv § 10 I 2 WEG jew für eine Kostenposition gelten. Der Umlageschlüssel kann sich mehrfach und jährlich ändern. Die Umlageschlüssel sind für sämtliche Abrechnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufbewahrung.

Rn 43 Die Verwaltungsunterlagen sind von der GdW angemessen zu schützen und grds im Original aufzubewahren (s.a. LG Hamburg ZMR 20, 957; LG Freiburg NJW-RR 11, 1096). Sind die Originalbelege nicht umfassend vorhanden, muss die GdW iE darlegen und benennen, wo sie noch vorhanden sind, und sie vorlegen. Alternativ ist eine Speicherung entspr § 257 III HGB, § 147 II AO als Wied...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Abgabe einer Gewerbesteuererklärung

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Im Falle der gewerblichen Betätigung kann auf die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung nicht verzichtet werden. Nach § 2 GewStG (Anhang 7) unterliegt der Gewerbeertrag jedes gewerblichen Unternehmens der Gewerbesteuer. Da die gewerbliche Musikdarbietung nicht von der Gewerbesteuer befreit ist, sind die Musiker bzw. die Kapellen zur Gewerbesteu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abrechnungszeitraum.

Rn 37 Der Abrechnungszeitraum muss grds dem Zeitraum des Wirtschaftsplans entspr (LG Konstanz ZMR 08, 328), darf aber – zB für eine ggf notw Umstellung, bei Neubauten, neuen Anlagen, ggf Verw-Wechsel – diesen ausnw auch über- oder unterschreiten (München ZMR 09, 631; LG München I ZMR 09, 400). Abrechnungen für einzelne Quartale sind unzulässig (Ddorf ZMR 07, 129). Zulässig s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 14 Normiert ist die von der Rspr (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]; 00, 3429, 3431 f [BGH 09.05.2000 - VI ZR 173/99]) hervorgehobene Verpflichtung des Behandelnden, den Patienten über die wirtschaftlichen Folgen der Behandlung aufzuklären. Die wirtschaftliche Information zollt dem Umstand Rechnung, dass der Behandelnde, nicht dagegen der Patient als medizi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines und Zweck.

Rn 21 Die Jahresabrechnung dient: 1. der turnusmäßigen Rechnungslegung der GdW bzw ihres Organs, idR des Verw (s.a. BGH ZMR 21, 598 Rz 13; München ZMR 07, 723, 724), sowie 2. der Vorbereitung der Aufteilung der Kosten und Erträge auf die WEigtümer (s.a. BGH ZMR 18, 343 Rz 7; 10, 300). Dass die WEigtümer ihre Steuerlast erklären können oder ein vermietender WEigtümer seine Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ermessen.

Rn 65 Innerhalb der durch §§ 7 und 8 HeizkV vorgegebenen Bandbreite haben die WEigtümer Ermessen (BGH NJW 10, 3298 Rz 13 ff). Die WEigtümer dürfen jeden nach der HeizkV zulässigen Maßstab wählen, der ihren Interessen angemessen ist und nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt (BGH NJW 10, 3298 [BGH 16.07.2010 - V ZR 221/09] Rz 17). Die WEigtümer habe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906 f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Beschl des BFH v 13.11.2013, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Berechnungsschema

Tz. 831 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das Einkommen des OT ist nach § 8 KStG bzw bei natürlichen Personen und PersGes als OT nach §§ 4 und 5 EStG zu ermitteln. Bei Kö als OT gilt die sog zweistufige Gewinnermittlung (s Wassermeyer, GmbHR 2003, 313). Auf den Jahresüberschuss bzw Gewinn des OT hat sich die hr-liche Gewinnabführung bzw Verlustübernahme als BE bzw BA ausgewirkt (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Arbeitnehmer.

Rn 9 Einkommen von Arbeitnehmern ist der Lohn, das Gehalt, darunter fällt alles, was dem Antragsteller aus Erwerbstätigkeit zufließt (FA-FamR/Geißler 16 Rz 75). Nicht hinzuzurechnen sind Erstattungen von Fahrgeldern. Erhält der Arbeitnehmer allerdings Fahrgeld von seinem Arbeitgeber, so sind freilich die Werbungskosten um die Fahrgelderstattungen zu reduzieren (Saarbr FuR 08...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weiter zu berücksichtigendes Vorbringen.

Rn 22 Zweitinstanzlich zu berücksichtigen sind über die Fallgruppen II Nr 1–3 hinaus insb: Rn 23 1. Tatsachen, die unstreitig bleiben. Unstreitiges Vorbringen unterfällt weder Abs 1 (Rn 6) noch Abs 2, insb nicht Nr 3 (BGH GRUR 22, 1550; GE 16, 103; r+s 15, 212; NJW 09, 2532; BGHZ 177, 212; BGH NJW-RR 05, 437; Stuttg NJW-RR 18, 853; Schultzky MDR 16, 968; Schöppner JA 17, 99)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5, zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl C 318 vom 23.12.06, S 56) gemäß dem Verfahren des Art...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 117...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Nachschuss-Beschluss: Fassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer nicht die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse, sondern orientieren sich am alten Recht und wollen der Sache nach, die Abrechnung genehmigen. Dieser Weg ist nicht gangbar! Fraglich ist, ob man in einer Genehmigung der Abrechnung wenigstens die Anordnung der Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse sehen k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zweitbeschluss: Grenzen / 4 Die Entscheidung

Mit einem Zwischenerfolg! Der Minderheitenschutz werde nach BGH-Ansicht faktisch entwertet, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen inhaltlich mit dem für ungültig erklärten identischen Beschluss fasse. Lediglich in Ausnahmefällen könnten besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass ein derartiger Zweitbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspreche. Dies ko...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! So wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorschreibe, hätten die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse beschlossen – und zwar auf der Grundlage einer zu diesem Zweck vom Verwalter erstellten und unter dem 25.9.2020 datierten Abrechnung über den Wirtschaftsplan. Aus dieser Abrechnung ergebe sich für die ...mehr

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Zweitbeschluss: Grenzen / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fassen Wohnungseigentümer einerseits rechtskräftig für ungültig erklärte Beschlüsse erneut. Sie ändern dabei, soweit es um die Kosten für Wärme und Warmwasser geht, nichts. Fraglich ist, ob dieses Vorgehen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen kann, und ob dafür überhaupt eine Beschlusskompetenz gegeben ist. Dabei ist für das Revisionsverfahren...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Fassung / 4 Die Entscheidung

Das LG meint Ja und Nein. Nach einer Auslegung sei – wie es vor der WEG-Reform 2020 üblich gewesen sei – die Abrechnung und ihr Zahlenwerk genehmigt worden. Nach Auffassung der Kammer sei ein derartiger Beschluss in Ermangelung einer Beschlusskompetenz teilnichtig, soweit das Rechenwerk als solches beschlossen werde. Gegen eine vollständige Nichtigkeit sei ins Feld zu führen...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.1 Eingangsrechnungen: Vorsteuerabzug prüfen

Im kreditorischen Bereich der Buchhaltung sind die unterschiedlichen Eingangsrechnungen und, falls erforderlich, auch zusätzliche Unterlagen über den Geschäftsvorfall (Aufträge, Verträge, Lieferscheine, Frachtbriefe etc.) auf die umsatzsteuerliche Behandlung hin zu untersuchen, um eine zutreffende Buchung auszulösen. Die erforderlichen Zahlen für die Umsatzsteuer-Voranmeldun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.3 Maßgebender Unterschiedsbetrag (§ 233a Abs. 5 S. 2 und 4 AO)

Rz. 119 Nach § 233a Abs. 5 S. 2 AO ist für die Zinsberechnung die Differenz maßgebend, die sich bei einer Gegenüberstellung der jetzt festgesetzten Steuer (neues Soll) und der vorher festgesetzten Steuer (Vorsoll) ergibt. Dabei ist unter der "vorher festgesetzten Steuer" die Steuer zu verstehen, die sich bei der letzten Steuerfestsetzung vor der Änderungsfestsetzung zugrunde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Zinslauf (Abs. 2)

Rz. 35 Als Zeit der Verzinsung ist in § 233a Abs. 2 AO der Zinslauf geregelt. Für die Fälle der Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung oder der Anrechnung enthält Abs. 5 eine besondere Beschreibung des Unterschiedsbetrags sowie zusätzliche Korrekturregeln, damit in diesen Fällen die nach Änderung gültigen Zinsen im Zinsbescheid ausgewiesen werden (Sollzinsen). Die Abr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.3 Begrenzung des Unterschiedsbetrags bei Erstattungen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 94 Ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag (Mindersoll), da die anzurechnenden Beträge höher als die festgesetzte Steuer liegen, so wird der zu verzinsende Betrag möglicherweise eingeschränkt. Zinsen sollen insoweit nicht festgesetzt und ausgezahlt werden, als die anzurechnenden Beträge nicht gezahlt worden sind. Da dies vor allem für die Vorauszahlungen gilt und di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.6 Aufhebung oder Änderung der Anrechnung von Steuerbeträgen

Rz. 126 Die Anrechnung von Vorauszahlungen, Steuerabzugsbeträgen oder anzurechnender KSt[1] geschieht durch Abrechnung. Diese ist nach Auffassung des BFH eine Anrechnungsverfügung und damit ein Verwaltungsakt.[2] Wird durch Änderung oder Aufhebung dieser Anrechnungsverfügung der insgesamt anzurechnende Betrag herabgesetzt, so müsste sich der für die geänderte Zinsberechnung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.4 Änderungen durch Steuerheraufsetzungen (Mehrsoll)

Rz. 120 Der sich bei Steuerbeträgen ergebende positive Unterschiedsbetrag (Mehrsoll) führt regelmäßig zu einem Nachzahlungsbetrag für die Zeit vom Ablauf der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 S. 1 AO bis zum Ablauf der Tages, in dem die geänderte Steuerfestsetzung wirksam wird. Wegen des Soll-Prinzips ist es unerheblich, ob die entsprechenden Beträge tatsächlich gezahlt worden si...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

Mit der Erzeugung von Strom durch eine PV-Anlage wird die Gemeinde – unabhängig von einer schon bisher ausgeführten unternehmerischen Tätigkeit – Unternehmer nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 UStG [1] bzw. nach § 2b UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Die Produktion von Strom gehört auch nicht zu der hoheitlichen Tä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1.1 Betreiber war bislang kein Unternehmer

Rz. 89 Schafft ein bislang nicht als Unternehmer tätiger Betreiber nach dem 31.12.2022 eine sog. Inselanlage zum Nullsteuersatz an, die keinen Strom in das Stromnetz abgibt (z. B. ein sog. Balkonkraftwerk), wird er dadurch – mangels Ausführung von Umsätzen – nicht zum Unternehmer. Einem solchen Betreiber erwachsen durch den Erwerb der Anlage keinerlei umsatzsteuerliche Pflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

A ist bisher nicht unternehmerisch tätig geworden, da er als Angestellter eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt hat.[1] Mit der Erzeugung von Strom durch seine Photovoltaikanlage wird A als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG tätig, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Dies gilt unabhängig davon, wann die Anlage ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1.2 Betreiber war bislang schon Unternehmer

Rz. 94 Erwirbt ein bereits als Unternehmer (kein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG) tätiger Betreiber nach dem 31.12.2022 zum Nullsteuersatz eine Fotovoltaikanlage, die auch Strom in das öffentliche Stromnetz abgibt, wird durch den Stromverkauf die unternehmerische Tätigkeit ausgeweitet. Der Rahmen des Unternehmens wird erweitert. Der Unternehmer erzielt durch den Stromver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 11 Abrechnung und Berechnung der Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage ist der in der Rechnung oder Gutschrift ausgewiesene Betrag ohne Umsatzsteuer. Bei Entgeltsvereinbarungen zwischen Unternehmern – insbesondere im Baugewerbe – sollte die Umsatzsteuer bei der Preisvereinbarung nicht einbezogen werden. Bei einem Angebot kann die Preiswiedergabe z. B. wie folgt lauten: "5.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, falls der Leistungsem...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 8 Abrechnung und Berechnung der Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage ist der in der Rechnung oder Gutschrift ausgewiesene Betrag ohne Umsatzsteuer. Bei Entgeltvereinbarungen zwischen Unternehmern sollte die Umsatzsteuer bei der Preisvereinbarung nicht einbezogen sein. Bei einem Angebot kann die Preiswiedergabe z. B. wie folgt lauten: "5.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, falls der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nicht sel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.1.2 Ambulante Operationen/Anlage 1: AOP-Katalog (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 11 Zum Begriff "ambulante Operationen im Krankenhaus" gehören alle medizinisch notwendigen, diagnostischen und therapeutischen Eingriffe an Patienten, die sowohl die Nacht vor als auch die Nacht nach der Operation außerhalb des Krankenhauses verbringen (= Umkehrschluss zu BSG, Urteil v. 4.3.2004, B 4 KR 4/03 R zur Abgrenzung der vollstationären von der teilstationären un...mehr