Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.4 Scheinrenditen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter

Hat der Anleger (typischer stiller Gesellschafter) die Wahl zwischen sofortiger Auszahlung und Wiederanlage der ihm in den Büchern des Unternehmers gutgeschriebenen "Gewinnanteile" und entscheidet er sich für die Wiederanlage, kann die darin liegende Schuldumschaffung (Novation) zu einem Zufluss der "Gewinnanteile" führen. Das gilt auch[1], wenn ein Anspruch des gutgläubigen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.4 Verrechnung von Verlusten verschiedener Institute

Unterhält der Anleger Geschäftsbeziehungen zu mehreren inländischen Kreditinstituten und erzielt er bei einem dieser Institute Verluste aus Kapitalvermögen, kann er die Bescheinigung dieser Verluste beantragen und anschließend im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung diese Verluste mit positiven anderen Kapitalerträgen ausgleichen. Hinsichtlich der Verlustverrechnung und des...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.1 Überblick

Wenn Kapitalerträge einkommensteuerlich erklärt werden, ist der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP beizufügen. Diese ist für die Steuererklärung 2025 wie folgt gegliedert: Allgemeine Angaben, Anträge und Erklärungen (Zeilen 1–6). Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7–15). Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16-17). Kapitalerträge, die nicht dem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 2.4 Formel

Die Einkommensteuer ist nach folgender Formel zu berechnen: e – 4q 4 + k Praxis-Beispiel Beispiel 1 Berechnung bei einer nicht kirchensteuerpflichtigen Person A erhält Zinsen aus einer ausländischen Anleihe i. H. v. 100 EUR. Die ausländische Steuer nach DBA beträgt 10 EUR. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.5 Steuerabzug

Alle Erträge aus Investmentfonds, d. h. die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und die Veräußerungsgewinne, unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug, wenn die Anteile von einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden.[1] Die Teilfreistellung wird beim Steuerabzug berücksichtigt.[2] Für die Vorabpauschale zieht das inländische Kreditinstitut die Steuerabzugsbeträge von ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.9 Zeilen 43–45

Steuerabzugsbeträge in Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die tariflich zu besteuern sind, werden in den Zeilen 43–45 der Anlage KAP 2025 eingetragen. Dies sind Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 2 EStG [1] sowie Kapitalerträge, die zu anderen Einkunftsarten gehören (z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2]). Inländische Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragsteuer – Zeile 43, Solidar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.3.2 Sparer-Pauschbetrag

Von den positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen ist der Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR (bzw. 2.000 EUR im Falle der Zusammenveranlagung) abzuziehen. Dabei gilt[1]: Der Abzug darf nicht zum Verlust führen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten kann der nicht ausgeschöpfte Betrag bei der Einkunftsermittlung des anderen Ehegatten abgezogen werden. Der Sparer-Pauschbetrag kann...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.1 Sparer-Pauschbetrag

Praxis-Beispiel Abzug eines nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrags[1] A erzielt Kapitalerträge nur bei einer Bank. Er hat vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. A erklärt seine Kapitalerträge in der Zeile 7 der Anlage KAP und trägt die Steuerabzugsbeträge (Zeilen 37 ff.) entsprechend den Angaben in der Steuerbescheinigung ein. In den Zeilen 16 und 17 trägt er de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.7.2 Besonderheiten bei Stückzinsen

Nach § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG unterliegen Stückzinsen unabhängig vom Erwerbszeitpunkt der Kapitalforderung der Steuerpflicht. Stückzinsen, die bei Erwerb eines verzinslichen Wertpapiers gezahlt wurden (gezahlte Stückzinsen), sind negative Einnahmen aus Kapitalvermögen im Zeitpunkt der Zahlung.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.11 Korrekturbeträge bei Investmentfonds aus Jahren bis 2017

In Jahren seit 2018[1] kann es zu Korrekturbeträgen bei Investmentfonds kommen, die mit den Besteuerungsgrundlagen bis 2017 zusammenhängen. Hierzu enthält das InvStG (Fassung 2017) 2 Normen: Inländische Investmentfonds [2] Stellt das Finanzamt materielle Fehler der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen inländischer Investmentfonds für Jahre bis 2017 fest, sind die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.10 Fehler beim Steuerabzug

Wurden seitens des inländischen Kreditinstituts ein fehlerhafter Steuerabzug vorgenommen, berichtigt das Institut diesen Fehler grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem der Fehler erkannt wird.[1] Diese Fehlerkorrektur kann auch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anleger dem Finanzamt durch eine Bescheinigung der Bank nachweis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.2 Dividenden

Die Gewinnanteile an Aktiengesellschaften werden i. d. R. als Dividenden bezeichnet. Die Dividende ist der auf die einzelne Aktie entfallende Gewinnanteil, deren Höhe im Rahmen der Hauptversammlung der AG (nach Vorschlag durch den Vorstand) festgelegt wird. Die Dividendenauszahlung erfolgt gegen Vorlage des Dividendenscheins. Der Dividendenschein wird durch die ­Depotbank ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.1.1 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Soweit die Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers nach § 43 Abs. 5 EStG abgegolten, wenn die Erträge nicht einer anderen Einkunftsart (z. B. einem Gewerbebetrieb) zuzurechnen sind bzw. die Ausnahmen des § 32d Abs. 2 EStG vorliegen.[1] Die Abgeltungswirkung umfasst auch Zuschlagsteuern wie den Solidaritätszuschlag (SolZ) un...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.1 Begriffsdefinitionen

Die stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe ist in den §§ 230–236 HGB geregelt. Danach ist ein stiller Gesellschafter, wer sich an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt, welche in das Vermögen des Geschäftsinhabers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft; nach außen führt der Geschäftsinhaber sein Unternehmen wie ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.3 Zurechnung der Einkünfte

Einkünfte sind laut BFH[1] demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Dies wird bei Kapitaleinkünften regelmäßig der Inhaber der Kapitalforderung sein. Im Ausnahmefall können Einkünfte auch dem wirtschaftlichen Eigentümer[2] zuzurechnen sein. Einkünfte aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG erzielt der Anteilseigner (ggf. als wirtschaftlicher E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 5 Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer

Die Kirchensteuer wird auch als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) erhoben. Der Kirchensteuerabzug erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das für die Erhebung notwendige Religionsmerkmal aus einer Datenbank. Das Religionsmerkmal wird der Bank verschlüsselt auf elektronischem Wege unter Beachtung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.1 Abgrenzungsfragen

Steuerbescheide sind gem. § 173 Abs. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit (rechtserhebliche) Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen (Nr. 1), es sei denn, dass das Finanzamt die ihm obliegende Ermittlungspflicht verletzt hat; zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen an deren nachträglichem Bekanntwerden ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 1.1.2 Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, z. B. Stundung oder Erlass, dürfen nach Abs. 2 des § 130 AO nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe ist, dass der Steuerpflichtige den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig sind.[1] So kann eine Stundung oder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 6.2 Korrektur der Quellensteuer

Auch eine fehlerhafte ausländische Quellensteuer wird in diesem Verfahren korrigiert.[1] Wurde im Fehlerjahr eine zu geringe Quellensteuer berücksichtigt und wurde im Berichtigungsjahr bereits Kapitalertragsteuer einbehalten, kann diese um die Quellensteuer gemindert und erstattet werden. Wurde noch keine Kapitalertragsteuer einbehalten, ist der Betrag im Quellensteuertopf z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 10 Ausländische Quellensteuer

10.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.[1] Bezieht der Anleger ausländische Kapitalerträge, sind diese häufig mit ausländischer Steuer belastet (Quellenbesteuerungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / Zusammenfassung

Überblick Die Kapitalertragsteuer ist, wie die Lohnsteuer, eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird auf die Einkommensteuerschuld des Gläubigers angerechnet (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Durch die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge tritt grundsätzlich Abgeltungswirkung ein (§ 43 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 32d EStG). Somit müssen Erträge, die dem Steuerabzug unterlege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 9.1 Erfassung der Einkünfte/Vorlage der Steuerbescheinigung

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden. Wurde die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragt[1], kommt eine Anrechnung nicht in Betracht. Diese Problematik stellte sich häufig bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds für die a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 7.1.1 Überblick

Inländische Banken, Versicherungsunternehmen und andere abzugspflichtige Institutionen bzw. Personen müssen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. All diejenigen, die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen, sind auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Das Abzugsverfahren gilt damit nicht nur für inländische Banken, son...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 1 Übersicht

Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben Einzelfragen rund um die Abgeltungsteuer und zum Steuerabzug beantwortet.[1] Für den Steuerabzug gilt folgende (vereinfachte) Übersicht:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 5.1.2 Natürliche Personen

Ehegatten, die die Voraussetzungen der Ehegattenbesteuerung erfüllen, können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder Einzel-Freistellungsaufträge erteilen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschafts- als auch für Einzelkonten der Ehegatten.[1] Wichtig Verlustverrechnung bei Ehegatten Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist Voraussetzung für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 6.1 Korrektur der Bemessungsgrundlage

Erfährt die inländische Bank nach Ablauf des Kalenderjahres von einer Veränderung der Bemessungsgrundlage bzw. einer zu erhebenden Kapitalertragsteuer, hat sie die Korrektur nicht für das abgelaufene Jahr, sondern erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen.[1] Ohne diese Sonderregelung müsste eine rückwirkende Fehlerkorrektur durchgeführt werden, was eine Vielzahl von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 10.4 Ausländische Steuern beim Kapitalertragsteuerabzug

Wird der Steuerabzug von inländischen Kreditinstituten/Finanzdienstleistungsinstituten vorgenommen, berücksichtigen diese bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer auch die anrechenbare ausländische Steuer. Voraussetzung ist, dass der Anleger keinen Erstattungsanspruch im Quellenstaat hat. Die Regelungen des § 32d Abs. 5 EStG gelten entsprechend.[1] Die Anrechnung fiktiver Q...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 4.2 Ausländische Steuer

Wird der Steuerabzug von inländischen Kreditinstituten/Finanzdienstleistungsinstituten vorgenommen, wird beim Steuerabzug auch die ausländische Steuer berücksichtigt. Die Regelungen des § 32d Abs. 5 EStG gelten entsprechend.[1] Beim Steuerabzug ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer anzurechnen, w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 9 Anrechnung der Kapitalertragsteuer im Rahmen der Veranlagung

9.1 Erfassung der Einkünfte/Vorlage der Steuerbescheinigung Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden. Wurde die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragt[1], kommt eine Anrechnung nicht in Betracht. Diese Problematik stellte sich häufig ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 10.2 Anrechnungsmethode für Kapitaleinkünfte

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in die Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommensteuer einbezogen. Die im ausländischen Staat erhobene Steuer kann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 5 EStG. Die ausländische Steuer darf hierbei jedoch höchstens 25 % auf den einzelnen Kapitalertrag ausmachen, d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 8.3 Muster der Steuerbescheinigung

Die Muster I bis III der Steuerbescheinigung (Bankbescheinigung für natürliche Personen; Bescheinigung ausschüttender Körperschaften, Bescheinigung für betriebliche Anleger/Steuerausländer) sind vom BMF[1] veröffentlicht worden. Von diesen Mustern darf nach Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Angaben nicht abgewichen werden. Hierbei wird es nicht beanstandet, wenn in Fällen, i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer

Zusammenfassung Überblick Die Kapitalertragsteuer ist, wie die Lohnsteuer, eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird auf die Einkommensteuerschuld des Gläubigers angerechnet (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Durch die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge tritt grundsätzlich Abgeltungswirkung ein (§ 43 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 32d EStG). Somit müssen Erträge, die dem Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 9.2 Einschränkung der Anrechnung

Seit 2016 ist die Anrechnung von inländischer Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Genussrechtserträge ­inländischer börsennotierter Aktiengesellschaften eingeschränkt. Die volle Anrechnung/Erstattung der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge erfolgt nur noch, wenn der Aktionär/Inhaber während der Mindesthaltedauer (= 45 Tage um den Zahlungstag) ununterbrochen wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 4.1 Grundsätzliches

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % des Kapitalertrags. Auch die Kirchensteuer wird i. d. R. bereits beim Steuerabzug berücksichtigt.[1] Im Fall einer Kirchensteuerabzugspflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.[2] § 43a Abs. 1 Satz 3 EStG verweist zur Berechnung der Kapitalertragsteuer auf § 32d Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 10.3 Anrechnung ausländischer Steuern in der Veranlagung

Die ausländische Steuer wird nach § 32d Abs. 5 EStG entsprechend den vorgenannten Grundsätzen bei der Einkommensteuer auf Kapitalerträge berücksichtigt. Hierbei gilt die Berechnungsformel des § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG.[1] Grundlage für die Anrechnung der ausländischen Steuern in der Veranlagung sind die Eintragungen in den Zeilen 40-42 der Anlage KAP 2025.[2] Wichtig Quellenste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 7.2 Berechnung des Steuerabzugs

Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalanlegern wird die Kirchensteuer auf Grundlage des Steuersatzes für Kapitaleinkünfte berechnet. Da Kapitalerträge möglichst nicht mehr in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden sollen, wurde der Sonderausgabenabzug auf Kirchensteuer – soweit dieser auf mit dem Abgeltungsteuersatz besteuerte Kapitalerträge entfällt – eingeschränkt.[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 3.3 Übertragung von Kapitalanlagen mit Gläubigerwechsel

Werden einzelne Kapitalanlagen oder das gesamte Depot auf einen anderen Gläubiger übertragen, unterstellt das Gesetz (lediglich) für Zwecke der Kapitalertragsteuer eine entgeltliche Übertragung.[1] Der Börsenpreis zum Zeitpunkt der Übertragung gilt als Einnahme aus der Veräußerung; ggf. bemisst sich die Steuer nach der sog. Ersatzbemessungsgrundlage, die 30 % der Anschaffung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 5.2 Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung

Neben der Erteilung von Freistellungsaufträgen sieht das EStG in bestimmten Fallgestaltungen die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. die Erstattung der Kapitalertragsteuer unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge vor. Eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG wird (auf Antrag) Personen ausgestellt, wenn anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Güns...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 8 Steuerbescheinigung

8.1 Rechtsgrundlagen Der Anleger benötigt eine Steuerbescheinigung, wenn die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag bzw. die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden sollen. Ohne diese Bescheinigung ist keine Anrechnung möglich.[1] Dies gilt auch bei Zinserträgen aus Spareinlagen; hier reicht zur Anrechnung der Steuerabzugsbeträge deren...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 6 Korrektur des Kapitalertragsteuerabzugs

6.1 Korrektur der Bemessungsgrundlage Erfährt die inländische Bank nach Ablauf des Kalenderjahres von einer Veränderung der Bemessungsgrundlage bzw. einer zu erhebenden Kapitalertragsteuer, hat sie die Korrektur nicht für das abgelaufene Jahr, sondern erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen.[1] Ohne diese Sonderregelung müsste eine rückwirkende Fehlerkorrektur durch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 7.1 Kirchensteuerabzugsverfahren

7.1.1 Überblick Inländische Banken, Versicherungsunternehmen und andere abzugspflichtige Institutionen bzw. Personen müssen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. All diejenigen, die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen, sind auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Das Abzugsverfahren gilt damit nicht nur für inländis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 5.1 Freistellungsauftrag

5.1.1 Allgemeines Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags [1] auf Grundlage eines amtlichen Musters[2] erteilt und geändert werden.[3] Er berechtigt die auszahlende Stelle, für abzugspflichtige Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Freistellungsaufträge können gegenüber inländischen Kreditinstituten, Vers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 2.1 Ausnahmen vom Steuerabzug

2.1.1 Steuerabzug bei anderen Einkunftsarten Gehören die Kapitalerträge beim Empfänger nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wird der Steuerabzug durch die Bank nur teilweise vorgenommen. Insbesondere die Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividenden, Termingeschäfte und Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentanteilen und sonstigen Kapi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 7 Kirchensteuerabzug

7.1 Kirchensteuerabzugsverfahren 7.1.1 Überblick Inländische Banken, Versicherungsunternehmen und andere abzugspflichtige Institutionen bzw. Personen müssen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. All diejenigen, die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen, sind auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Das Abzugsverfahren g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 10.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.[1] Bezieht der Anleger ausländische Kapitalerträge, sind diese häufig mit ausländischer Steuer belastet (Quellenbesteuerungsprinzip). Das Besteuerungsrecht steht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 8.1 Rechtsgrundlagen

Der Anleger benötigt eine Steuerbescheinigung, wenn die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag bzw. die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden sollen. Ohne diese Bescheinigung ist keine Anrechnung möglich.[1] Dies gilt auch bei Zinserträgen aus Spareinlagen; hier reicht zur Anrechnung der Steuerabzugsbeträge deren Eintragung im Sparb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 7.1.2 Gesetzliche Regelungen

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 2.2 Steuerausländer

Ist ein Anleger in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, können die Einkünfte nur dann in Deutschland besteuert werden, wenn inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG vorliegen. Bei Kapitaleinkünften[1] handelt es sich hierbei insbesondere um Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG Nr. 1 (Gewinnausschüttungen), Nr. 2 (Liquidationserlöse), Nr. 4 (laufende Erträge aus st...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 3.1 Grundsätzliches

Dem Steuerabzug unterliegen grundsätzlich die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug.[1] Lebensversicherungserträge unterliegen auch dann in voller Höhe der Steuerpflicht, wenn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG die Erträge nur hälftig als Kapitaleinnahmen anzusetzen sind.[2] Soweit allerdings Erträge aus Investmentfonds der Teilfreistellung nach § 20 InvStG unterliegen, wird...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 7.1.6 Einzelfragen

Bei Gemeinschaftskonten ist nur dann nach den o. g. Grundsätzen Kirchensteuer einzubehalten, wenn ausschließlich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner an den Kapitalerträgen beteiligt sind. Nach § 51a Abs. 2c Satz 7 EStG wird hier der Anteil an der Kapitalertragsteuer hälftig ermittelt. Andere Personenmehrheiten werden von dem automatisierten Verfahren nicht erfasst. Bei...mehr