Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.6 Entwicklung des Körperschaftsteuerrechts

Rz. 32 Schon vor der Einführung einer reichseinheitlichen KSt am 30.3.1920 wurde das Einkommen der juristischen Personen allgemein selbstständig besteuert. Die Besteuerung war in den EStG der Einzelstaaten geregelt. Die Doppelbelastung, die sich durch die Besteuerung des Gewinns bei der juristischen Person und der Ausschüttung beim Anteilseigner ergab, hatte wegen der verhäl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 5 Europarechtliche Bezüge des deutschen KSt-Systems

Rz. 140 Das alte Anrechnungsverfahren beschränkte die Anrechnung der KSt auf inländische anrechnungsberechtigte Stpfl., war darum diskriminierend und verstieß gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs des europäischen Unionsrechts.[1] Das neue Körperschaftsteuersystem mit Halb- bzw. nunmehr Teileinkünfteverfahren stimmt grundsätzlich mit den Grundfreiheiten des AEUV, insbesonde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.3.3 Ausschüttung außerhalb einer inländischen Betriebsstätte

Rz. 127 Wesentlich anders ist jedoch die Besteuerung, wenn die Dividendeneinkünfte außerhalb einer inländischen Betriebsstätte bezogen werden. Auch dies gilt wiederum sowohl für natürliche Personen als auch für Körperschaften als beschränkt steuerpflichtige Anteilseigner. In diesem Fall kommt es nach § 50 Abs. 2 S. 1 EStG nicht zu einer Veranlagung der Dividendeneinkünfte. D...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 293 Gem. § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn II regulär als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils zu versteuern, wobei § 16 Abs. 4 EStG sowie § 34 EStG nicht anzuwenden sind. Dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung auch beim Eintritt eines schädlichen Ereignisses innerhalb des ersten Zeitjahrs nach der Einbringung gelten[1], wobei dieser weite An...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 (Mit-)Einbringung von einbringungsgeborenen Anteilen (§ 20 Abs. 3 S. 4)

Rz. 330 Zu dem eingebrachten Betriebsvermögen können auch Anteile an Kapitalgesellschaften gehören, deren Einbringung nicht gesondert nach § 21 UmwStG zu beurteilen ist. Handelt es sich bei den miteingebrachten Anteilen um einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 UmwStG a. F., gelten insoweit auch die erhaltenen neuen Anteile als einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.3.2 Ausschüttung in inländische Betriebsstätte

Rz. 124 Gehören die Dividendeneinkünfte zu einer inländischen Betriebsstätte eines beschränkt Steuerpflichtigen, unterliegen sie der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht.[1] Im Rahmen dieser Veranlagung ist für natürliche Personen das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG anwendbar; die Dividendeneinkünfte bilden daher nur mit 60 % der Einnahmen die Bemessungsgru...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.1.2 Milderung der Doppelbelastung auf der Ebene der Körperschaft

Rz. 68 Bei dem System des gespaltenen Steuersatzes wird die Doppelbesteuerung dadurch gemildert, dass der Steuersatz für das ausgeschüttete Einkommen auf der Ebene der Körperschaft gesenkt wird. Dieses System wurde in der Bundesrepublik bis 1976 angewendet. Der Tarifsteuersatz für die nicht ausgeschütteten Einkommensteile betrug 51 %. Da die thesaurierten Einkommensteile nic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.2 Anrechnungsverfahren

Rz. 80 In der Bundesrepublik galt von 1977 bis 2001 (für Ausschüttungen für 2000 und früher) ein Vollanrechnungsverfahren. Bei diesem Verfahren wurde die gesamte von der Körperschaft auf das ausgeschüttete Einkommen gezahlte KSt beim Anteilseigner angerechnet. Die Doppelbelastung wurde damit effektiv und vollständig ausgeschlossen. Wirtschaftlich war das gesamte Einkommen de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.2 Steuerliche Benachteiligung der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Rz. 57 Das Körperschaftsteuersystem kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Eigenkapitals verglichen mit dem für (Gesellschafter-)Fremdkapital haben. Nimmt eine Kapitalgesellschaft Fremdkapital auf, kann sie die Zinsen als Betriebsausgaben absetzen. Nur beim Gläubiger werden die Zinsen als Einkommensbestandteil versteuert. Zu berücksichtigen sind aller...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Steuerfolgen

Rz. 326 Ist der Veräußerer der sperrfristverstrickten Anteile eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem Betrieb gewerblicher Art dieser Körperschaft entstanden. Ist der Veräußerer persönlich von der KSt befreit, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Körperschaft entstanden. In beid...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.1.4 Das deutsche KSt-System

Rz. 77 Finanzverfassungsrechtlich setzt Art. 106 Abs. 3 GG die "KSt" als Steuerart voraus. Die KSt ist wie die übrigen in Art. 105 und Art. 106 GG aufgeführten Steuern und Steuerarten rechtsmethodisch ein Typusbegriff.[1] Das bedeutet, dass die Steuerart an die historische Entwicklung anknüpft, aber im Rahmen der sie prägenden Typusmerkmale entwicklungsoffen ist. Der Steuerg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.7 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 50 Sinn von Abs. 1 Nr. 6 ist, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zu besteuern, soweit sie außerhalb des Bereichs der Ausübung öffentlicher Gewalt liegt und von einigem Gewicht ist, d. h. in merklichem Wettbewerb zu den Unternehmen der Privatwirtschaft steht. Die partielle Besteuerung der öffentlichen Hand dient der Wettbewerbsneutralität. Die Besteuerun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.2 Steuerpflichtiges und steuerfreies Einkommen

Rz. 117 Das klassische System mit einheitlichem Steuersatz und Teileinkünfteverfahren basiert auf der Annahme, dass das Einkommen der Körperschaft steuerlich in bestimmter Höhe vorbelastet ist. Nur dann rechtfertigt sich die Verminderung der Bemessungsgrundlage auf der Ebene des Anteilseigners, um zusammen mit der Vorbelastung eine insgesamt als angemessen angesehene Steuerb...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 15): Nießbr... / 1. Grundlagen

Wem sind die Einkünfte aus dem Geschäftsanteil zuzurechnen? Ertragsteuerlich steht die bis heute umstrittene Frage im Vordergrund, wem bei einem Nießbrauch die Einkünfte aus dem Geschäftsanteil zuzurechnen sind.[4]: Dem Grundsatz nach sind Kapitaleinkünfte – losgelöst von ihrem Zahlungsweg – dem Anteilseigner zuzurechnen (§ 20 Abs. 5 S. 1 u. 2 EStG, § 39 Abs. 1 AO), ausnahmsw...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 8 Zinsaufwand und Zinserträge: Gebühren getrennt buchen und auf Bruttobeträge achten

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten

Rz. 1 § 27 ist eine Parallelvorschrift zu § 25 für die Einkunftsarten 4 bis 7 des EStG. Im Gegensatz zu § 25 gilt jedoch die Tabelle A. Rz. 2 Als Gegenstandswert gilt analog zu § 25 die Summe der Einnahmen oder die Summe der Werbungskosten, wenn diese höher ist. Zu den Einnahmen zählt dabei auch der Mietwert von eigengenutzten oder kostenlos bzw. unter dem Marktwert (z. B. an...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 9 Steuerzahlungen: Abstimmung mit Mitteilungen des Finanzamts

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Regelmäßiger Beginn der Verjährungsfrist (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Der Beginn der Verjährungsfrist ist an den Eintritt der erstmaligen Fälligkeit[1] geknüpft. Die Fälligkeit tritt ein: nach den Einzelsteuergesetzen, entweder zu festen Terminen (wie bei den Vorauszahlungen) oder nach einer Steuerfestsetzung; besteht keine gesetzliche Bestimmung, tritt Fälligkeit gleichzeitig mit dem Entstehen des Anspruchs ein; das ist der Fall z. B. bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Verjährungsbeginn bei Veranlagungs- und bei Fälligkeitssteuern und Korrekturen von Steuerfestsetzungen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10 § 229 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AO enthält eine Anlaufhemmung für diejenigen Steuern, die durch Steuerbescheid festzusetzen sind. Danach beginnt der Lauf der Zahlungsverjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Festsetzung der Steuer, ihre Aufhebung, Änderung oder Berichtigung nach § 129 AO wirksam[1] geworden ist. Gäbe es diese Regelung nicht, wür...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuer unterliegen sämtliche Einkünfte einer privatnützigen Stiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15 %[27] (zzgl. 5,5 % Solidar...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / C. Die materiellen Bußgeldvorschriften der AO im Überblick

Rz. 14 [Autor/Stand] Der 2. Abschnitt des Achten Teils der AO enthält die materiellen Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377–384 AO). Darin ist das steuerliche Ordnungswidrigkeitenrecht nicht abschließend geregelt, sondern über die Generalklausel des § 377 AO wird der Bereich der Steuerordnungswidrigkeiten über die Einzeltatbestände der §§ 378–383b AO ausgedehnt auf alle Zuwider...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leistungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG steuerpflichtig, wenn die Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Rechtsprechung bejaht dies jedenfalls dann, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen kö...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben

Rz. 153 Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben An _________________________ _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft __________...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 5 Einkünfte nach § 20 Abs. 2 EStG

Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften kann auch als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen sein. Insoweit wäre § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG eine mit § 17 EStG konkurrierende Norm; dies wird durch § 20 Abs. 8 EStG verhindert. Darin ist geregelt, dass u. a. die Erfassung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb den Vorrang hat – die sog. Subsidiarität. Damit gilt: Be...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.2 Abgrenzung zum Handel mit CFDs oder Futures mit Kryptowährungen

Allerdings ist hinsichtlich des unmittelbaren Erwerbs von Kryptowährungen eine Abgrenzung zu Finanzprodukten vorzunehmen, deren Wertentwicklung an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt ist.[1] Hierunter fallen z. B. Contracts for Difference (CFD) oder Bitcoin-Zertifikate. In diesen Fällen wird nicht unmittelbar mit den Kryptowährungen gehandelt, sondern deren Wer...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.6.2 Gewinnausschüttungen während des Zeitraums der Beteiligung am Pool

Während des Zeitraums der Beteiligung am Pool erhält der Anleger "Rewards" und der für das eingestellte Handelspaar erhaltene Liquidity-Coin unterliegt Kursschwankungen. Die Rewards ("Belohnungen"), die der Steuerpflichtige in Form von Transaktionsgebühren erhält, sind u. E. als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Einige Stimmen in der Literatur[1] vertreten...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2 Kryptowährungen im Privatvermögen

Nach gegenwärtigem Meinungsstand sind Erträge, die Steuerpflichtige aus dem Handel mit Kryptovermögen im Privatvermögen erzielen, i. d. R. – anders als Steuerpflichtige oft erwarten – nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG zuzuordnen. Das BMF und der BFH[1] vertreten die Auffassung, dass es sich bei den Einkünften aus Kryptovermögen um sonstige Einkünfte ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.6.3 Austritt aus dem Pool

Tritt der Steuerpflichtige aus dem Liquidity-Pool (wieder) aus, erfolgt eine Rückführung der LP-Token in das bei der Einstellung in den Pool hingegebene Handelspaar (Coinpaar), z. B. ETH und UNI oder USDT und UNI durch die DEX an den Anleger. Hierbei erhält der Anleger seinen Anteil des bei der Einstellung in den Pool hingegebenen Tradingpaars und die während des Zeitraums d...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / 5. § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG und nahe stehende Personen

Besteuerung der Einkünfte (Zinsen): Erst wenn die vorstehenden Voraussetzungen zur Anerkennung eines Darlehensvertrags zwischen Angehörigen erfüllt sind, stellt sich anschließend die Frage nach der Besteuerung der Einkünfte (Zinsen). Dabei sind insbesondere die Regelungen des § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG zu beachten und der Begriff der "einander nahe stehenden Person...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 5.1.1 Wirtschaftlicher Zusammenhang

Finanzierungskosten können als Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie mit einer Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 4, 6 und 7 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Regelmäßig ist dies bei der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG der Fall.[2] Auch hier kommt es auf die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel an, für ...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1.2 Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Für Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Steuerabzug abgegolten.[1] Die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs gilt auch für die nach § 43 Abs. 1 i. V. m. § 51a Abs. 2b EStG als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhobene Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.[2] Ab dem 1.1.2015 wird die...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10 Grundlegende Reform der Besteuerung von Kapitaleinkünften des Privatvermögens ab 2009

Bei nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen gilt in Abhängigkeit vom Lebensalter des Steuerpflichtigen und von der Laufzeit des Versicherungsvertrags bei Auszahlung eine differenzierte steuerliche Behandlung.[1] Allerdings werden ab dem Veranlagungszeitraum 2009 alle im Privatvermögen zufließenden Kapitaleinkünfte grundsätzlich einheitlich mit einer Abgeltun...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1.1 Berechnung des gesonderten Tarifs im Einzelnen

Für private Kapitalerträge [1] gilt grundsätzlich ein gesonderter Steuersatz von 25 % (Abgeltungsteuer). Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG ist keine tarifliche Steuer i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG. Steuerermäßigungen, die an die tarifliche Einkommensteuer anknüpfen[2], können infolgedessen die Einkommensteuer nach dem gesonderten St...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1.3 Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG

Der Steuerpflichtige kann nach § 32d Abs. 6 EStG auf Antrag seine Einkünfte aus Kapitalvermögen – abweichend vom gesonderten Steuertarif[1] – den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer unterwerfen; Entsprechendes gilt für die Kirchensteuer[2] und den Solidaritätszuschlag.[3] Damit wird für Steuerpflichtige, deren pers...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 9 Werbungskosten und Sparer-Pauschbetrag

Mit der Einführung einer Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge[1] hat der Gesetzgeber ein umfassendes Abzugsverbot für Werbungskosten angeordnet: Nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG können Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 grundsätzlich nicht mehr abgezogen werden. Abziehbar ist lediglich ein Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 801...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / Zusammenfassung

Begriff Ab dem Kalenderjahr 2005 hat sich die Rechtslage bei der Besteuerung von Lebensversicherungen durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) v. 5.7.2004 (BGBl 2004 I S. 1427) grundlegend geändert. Beiträge zu nach dem 31.12.2004 abgeschlossen Lebensversicherungen (Neuverträge) sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfä...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 6.3 Negativer Unterschiedsbetrag (Verlust)

Insbesondere in den Fällen eines frühzeitigen Rückkaufs[1] des Versicherungsvertrags kann es zu einem negativen Unterschiedsbetrag kommen. Ist (ausnahmsweise) die Einkunftserzielungsabsicht zu überprüfen, ist vom hälftigen Unterschiedsbetrag als Ertrag auszugehen, wenn nach dem vereinbarten Versicherungsverlauf die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG erfüllt wo...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1.2 Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen

Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurden zunehmend Versicherungsverträge mit einem minimalistischen Versicherungsschutz hinsichtlich des biometrischen Risikos angeboten. Beispielsweise gibt es Verträge, bei denen im Todesfall nur 1 % über dem zu diesem Zeitpunkt angesammelten Vermögen gezahlt werden. Bei Verträgen mit einem derart minimalistischen Versic...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 6 Berechnung des Unterschiedsbetrags

Die Ermittlung des Ertrags ist nur dann nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG vorzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die Versicherung im Privatvermögen hält. Gehört der Versicherungsvertrag hingegen zum Betriebsvermögen, gelten die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften. Für den Kapitalertragsteuerabzug gelten aber auch in diesem Fall die Vorschriften für Versicherungen im Privatve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 10.2.2 Neuverträge

Erträge aus Lebensversicherungsverträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind (Neuverträge), unterliegen im Regelfall ebenfalls (grundsätzlich) dem gesonderten Steuertarif.[1] Soweit bei Neuverträgen allerdings nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und den geleisteten Beiträgen als Ertrag anzusetzen ist[2], unterliegt die ste...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.4 Ausstellung von Steuerbescheinigungen

Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, haben der Schuldner der Kapitalerträge, die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Ang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.5.1 Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung)

Bei einer Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall leistet der Versicherer, wenn die versicherte Person den im Versicherungsschein genannten Auszahlungstermin erlebt oder wenn die versicherte Person vor dem Auszahlungstermin verstirbt. Die Leistung im Todesfall unterliegt nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Wichtig "Gebrauchte" Lebensversicherungen Du...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 11 Mitteilungspflichten

Um die Besteuerung von Erträgen aus ausländischen kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen sicherzustellen, hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 2009 in § 45d Abs. 3 EStG neue Mitteilungspflichten eingeführt. Diese Vorschrift verpflichtet inländische Versicherungsvermittler, das Zustandekommen eines Vertrags i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zwischen einer im Inland ansässigen...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 6.2 Summe der entrichteten Beiträge

Versicherungsbeiträge (Prämien) sind die aufgrund des Versicherungsvertrags erbrachten Geldleistungen. Hierzu gehören auch die Ausfertigungs - und Abschlussgebühr sowie die Versicherungsteuer. Wichtig Provisionen Provisionen, die der Versicherungsvermittler von der Versicherungsgesellschaft erhält und die dieser an den Steuerpflichtigen weiterleitet, oder Provisionen, die der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 10.3 Gewinn aus der Veräußerung einer Lebensversicherung

Der Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Lebensversicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG erfüllt den Besteuerungstatbestand des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG und gehört demzufolge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Hierunter fallen Verträge, in denen die Ansprüche insbesondere aus kapitalbildenden Lebensversicherungen abgetreten werden, sowie Ve...mehr