Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / III. Aktuelles BFH-Urteil zum Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen

Der Nießbrauch an Mitunternehmeranteilen spielt in der Praxis eine große Rolle, wobei es sich in der Regel um einen sog. Nießbrauchs-Mitunternehmeranteil handelt. Sind mit einem Nießbrauch belastete Mitunternehmeranteile von Umwandlungen betroffen, ergeben sich diverse und zum Teil recht diffizile Fragestellungen – und zwar sowohl in zivilrechtlicher als auch in steuerlicher Hi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Die nachfolgenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Zweckbestimmung der Datenübermittlung nach § 27a Abs. 2 UStG

Rz. 115 Die von den Landesfinanzbehörden an das BZSt übermittelten Daten der Steuerpflichtigen können gem. § 27a Abs. 2 S. 2 UStG nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden; man spricht hier technisch von "der Zweckbestimmung der Datenübermittlung"; diese Regelung ist mit den JStG 2024[1] mWv 1.1.2025 wegen der neu eingeführten Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erweiter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / V. Steuerabzugsbeträge

Steuerabzugsbeträge werden – getrennt nach dem Tarif gem. § 32d Abs. 1 EStG und der tariflichen Einkommensteuer – über die Zeilen 35 bis 43 erfasst. Ausländische Quellensteuern sind in den Zeilen 38 bis 40 zu erfassen. Service: BFH v. 12.3.2024 – VIII R 10/20; BFH v. 17.11.2020 – VIII R 11/18; BFH v. 11.4.2005 – GrS 2/02; BFH v. 20.11.2018 – VIII R 39/15, ErbStB 2019, 102; FG...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Eintragungssystematik

Die Eintragungsmodalitäten in den Zeilen 6 bis 15 (s. Abb. unten) entsprechen im Grundsatz denen der Anlage KAP. In Zeile 8 sind die gesamten Kapitalerträge aus der einzelnen Beteiligung, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die für die Zeile 8 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus der Feststellung der Einkünfte. Dies ist grundsätzlich de...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Wirkungsweise des Feststellungsverfahrens

Im Rahmen der Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften aus Kapitalvermögen, werden die Einkünfte i.d.R. gesondert und einheitlich festgestellt (vgl. §§ 179 ff. AO). Häufig handelt es sich bei diesen Personenvereinigungen um Erbengemeinschaften oder um andere Bruchteilsgemeinschaften; zum Begriff der Personenvereinigung wird auf die Regelungen in § 14a AO verwiesen. Di...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 9. Uneinbringliche und wertlose Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG (Zeile 15)

Verlustverrechnungskreis für uneinbringliche Forderungen und Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG: In Zeile 15 sind die Verluste anzugeben, die in den Anwendungsbereich des Verlustverrechnungskreises für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung w...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 (Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften) sind als "Davon-Ausweis" gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die in Zeile 10 ausgewiesenen positiven Erträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG (Stillhalterprämien) und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG (Termingeschäfte) in den Erträgen zur Zeile 8 enthalten sind. Der gesonderte Ausweis in Ze...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 8. Verluste aus Termingeschäften (Zeile 14)

Verluste aus Termingeschäften werden in Zeile 14 gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 8 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des ab 2021 neu eingeführten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Verluste aus Termingeschäften, insb. aus der Veräußerung, der Glattstellung und dem Verfall von Optionen, konnten seit VZ 202...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Gliederung der Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erstattung von Kapitalertragsteuer an japanische Mutterkapitalgesellschaften

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Verdrängt die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – AEUV – (Amtsblatt der Europäischen Union – ABlEU – 2008, Nr. C 115, 47) für die Überprüfung von § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Art. 63 AEUVmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausnahmen von der Abgeltungsteuer

Rn. 1053a Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Optionsgeschäfte unterliegen ausnahmslos der AbgSt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitliche Anwendungsvorschrift für die Abgeltungsteuer

Rn. 715 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Erträge, die der StPfl nach dem 31.12.2008 vereinnahmt, werden gem § 52a Abs 1 EStG (aF) erstmals mit dem AbgSt-Satz besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Anwendung für die Abgeltungsteuer

Rn. 721 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ab dem 01.01.2009 zufließende stpfl KapErtr werden mit dem AbgSt-Satz besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen von der Abgeltungsteuer

Rn. 203b Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Einkünfte aus KapVerm gem § 20 Abs 1 Nr 1 EStG unterliegen auf Antrag nicht der AbgSt, wenn eine mindestens 25 %ige Beteiligung an der KapGes vorliegt oder der StPfl zu mindestens 1 % an der Gesellschaft beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für diese maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit nehme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verwaltungsauffassung zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer

Rn. 203d Stand: EL 181 – ET: 06/2025 S BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt], insb Tz 1–3 zu Nachzahlungen und der einkommensteuerlichen Behandlung der Erträge einer Limited Liability Company).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausnahmen von der Abgeltungsteuer

Rn. 716 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Es gibt für Einnahmen aus Diskontbeträgen von Wechseln keine Ausnahmen von der AbgSt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundzüge des KSt-Anrechnungsverfahrens sowie des Halb-/Teileinkünfteverfahrens vor Einführung der Abgeltungsteuer

a) Grundzüge des KSt-Anrechnungsverfahrens Rn. 20 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkomme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitliche Anwendungsvorschrift für die Abgeltungsteuer

Rn. 1053 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Stillhalterprämien werden erstmals mit dem AbgSt-Satz besteuert, wenn sie dem Stillhalter nach dem 31.12.2008 zufließen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Anwendung der Abgeltungsteuer

Rn. 203a Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 52a Abs 1 EStG (aF bis 30.07.2014, inzwischen entfallen) werden Dividenden, die dem StPfl nach dem 31.12.2008 zufließen, mit der AbgSt besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgeltungsteuer-Einbehalt

Rn. 203c Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Auf inländische und ausländische KapErtr wird die 25 %ige AbgSt erhoben (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1 und 6 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitliche Einführungsregelungen für die Abgeltungsteuer

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne regelte der Gesetzgeber zunächst durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 in einen eigens eingefügten § 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne" (bis 31.07.2014). Nach § 52a Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der Abgeltungsteuer

Rn. 4 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kapitalertragsteuer-Einbehalt

Rn. 603 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf inländische KapErtr aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen sowie Zinsen aus Genussrechten, die nicht unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG genannt werden, wird gemäß § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG KapSt erhoben. Auf inländische und ausländische Zinsen aus Anleihen und Forderungen sowie auf sonstige inländische Kapitalforderungen jeder Art, soweit der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kapitalertragsteuer-Einbehalt

Rn. 717 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei den Einnahmen aus Diskontbeträgen von Wechseln wird die AbgSt ausschließlich iRd Veranlagung erhoben. Rn. 718–719 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kapitalertragsteuer-Einbehalt

Rn. 1053b Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 8 EStG wird die 25 %ige KapSt auf inländische und ausländische Erträge erhoben. Die für ein Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien und angefallenen Nebenkosten sind zum Zeitpunkt der Zahlung als negativer KapErtr in den sogenannten Verlustverrechnungstopf iSd § 43a Abs 3 S 2 EStG einzustellen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Kapitalertragsteuer

Rn. 73 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Das s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 (Einzelfragen zur AbgSt) Tz 170 ff bezieht sich im Anwendungsschreiben zur AbgSt auf Wertpapierpensionsgeschäft und Wertpapierleihe. Nach den obigen Ausführungen dürfte mE bei der Wertpapierleihe vielmehr das Wertpapierdarlehen gemeint sein. Für den Einbehalt der KapSt liegt nach BMF v 19.05.2022, aa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vollrisikopapiere

Rn. 1368 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG werden auch Spekulationserträge besteuert, bei denen die Rückzahlung des KapVerm oder die Ertragserzielung oder beides unsicher sind (Vollrisikopapiere). Nach alter Rechtslage (bis VZ 2008, zur zeitlichen Anwendung s Rn 1367) wurden die Wertveränderungen außerhalb der Jahresfrist steuerlich nur erfasst, wenn d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundzüge des KSt-Anrechnungsverfahrens

Rn. 20 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkommens- und Progressionssituation erfolgte. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundzüge des Halb-/Teileinkünfteverfahrens

Rn. 21 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ab dem VZ 2002 wurde das Anrechnungsverfahren bei Anteilseignern zugunsten eines sog Halbeinkünfteverfahrens abgeschafft. Die Besteuerung der Ausschüttungen bei einem Gesellschafter wurde völlig von der Besteuerung des Gewinns bei der Körperschaft losgelöst. Der KSt-Satz wurde generell, dh unabhängig von der Ausschüttung, auf seinerzeit 25 %...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Sonstige Kapitalforderungen, die keine Finanzinnovationen sind

Rn. 1366 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Weiterhin erfasst § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG auf der Vermögensebene realisierte Wertzuwächse (und Wertminderungen) bei Kapitalforderungen, die nach der Rechtlage bis VZ 2008 nur innerhalb der einjährigen Behaltefrist nach § 23 EStG aF (bis VZ 2008) besteuert wurden (zB Gewinne aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere). Rn. 1367 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 445 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 1 Nr 2 EStG erfasst als Einkünfte aus KapVerm Bezüge, die nach Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung iSd Abs 1 anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Wie bei § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören Bezüge nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu Regelungen des internationalen Steuerrechts

Rn. 28 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für beschränkt StPfl ist der sachliche Anwendungsbereich der Einkünfte aus KapVerm auf inländische Einkünfte nach § 49 Abs 1 Nr 4 EStG reduziert. Der Einbehalt von KapSt hat – ähnlich wie bei der AbgSt – nach § 50 Abs 2 S 1 EStG abgeltende Wirkung. Diese Quellensteuer wird zT noch durch DBA reduziert (s Art 10 Abs 2 u 11 Abs 2 DBA-MA). § 50d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Entnahmen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Vor Inkrafttreten des MoPeG beschränkte § 122 Abs. 1 HGB aF das Entnahmerecht eines persönlich haftenden Gesellschafters auf 4 % seines für das letzte GJ festgestellten Kapitalanteils bzw. seines diesen Betrag übersteigenden Gewinnanteils, soweit dies nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht. Die wenig praxistaugliche und meist durch gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Renten von ausländischen Versicherungsträgern

Rn. 106 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bezieht ein im Inland wohnender StPfl eine Rente von einem ausländischen Versicherungsträger, unterliegt die Rente grds ebenfalls gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG mit dem darin genannten Besteuerungsanteil oder nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem Ertragsanteil (s Rn 172 ff) der Besteuerung (BFH BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) KapSt-Einbehalt und Besteuerungsgrundsätze

Rn. 722 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Auf Leistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG wird eine 25 %ige KapSt erhoben (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7a EStG iVm § 43a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), soweit es sich um inländische KapErtr handelt. Eine Freistellung von der AbgSt scheitert am klaren Wortlaut des § 44a Abs 1 EStG, der sich nicht auf § 43 Abs 1 S 1 Nr 7a EStG bezieht. Der Einbehalt der KapESt hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 1504 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Verlustverrechnung iRd KapSt-Abzugs ist in § 43a Abs 3 EStG geregelt. Die die KapErtr auszahlende Stelle (zB Kreditinstitut, depotführendes Kreditinstitut) wird zu Folgendem verpflichtet (§ 43a Abs 3 EStG): Sie hat die ausländischen Steuern auf KapErtr nach Maßgabe des § 32d Abs 5 EStG zu berücksichtigen (S 1). Sie hat im Kj negative KapE...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 180 [Autor/Zitation] Hierunter fallen derzeit: Steuern vom Einkommen: Körperschaftsteuer (KSt), Steuern vom Ertrag: Gewerbeertragsteuer, ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen. Die von Dividendenerträgen und dergleichen einbehaltenen Kapitalertragsteuern sowie die sich nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG ergebenden Anrechnungsbe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Inhalt des Steueraufwands

Tz. 155 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter Steueraufwand sind hier lediglich Ertragsteueraufwendungen zu verstehen. Die bilanzielle Abbildung von Ertragsteuern ist in IAS 12 geregelt, wohingegen für sonstige Steuern keine expliziten Vorschriften in den IFRS enthalten sind. Die sonstigen Steuern werden in der IFRS-Rechnungslegung vor dem Ergebnis vor Steuern ausgewiesen und könn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter dies...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tadschikistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Tadschikistan (Hauptstadt: Duschanbe; Amtssprachen: Tadschikisch und Russisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien mit Grenzen zu > Usbekistan im Westen und Nordwesten, zu > Kirgisistan im Nordosten, zur Volksrepublik > China im Osten und zu > Afghanistan im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 27...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches/Entwicklung der Rechtsnorm

Rn. 1450 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Mit dem durch das JStG 2009 v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794 eingeführten § 20 Abs 4a EStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die AbgSt für StPfl und für Quellensteuerabzugsverpflichtete, insbesondere für Kreditinstitute praktikabel auszugestalten. Insbesondere bei Kapitalmaßnahmen, bei denen die Erträge nicht als Geldzahlung, sondern insbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, China

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Volksrepublik (VR) China (Hauptstadt: Peking; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch) ist ein Staat in Ostasien. China grenzt im Norden an die > Mongolei, im Norden und Osten an > Russland, im Südosten an > Nordkorea, im Süden an > Vietnam, > Laos, > Myanmar und > Bhutan, im Südwesten an > Nepal und > Indien, im Westen an > Tadschikistan u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Seer, Die persönliche Zurechnung von Einkünften bei Treuhandverhältnissen, FR 1992, 637; Grandpierre, Die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen bei einer Mehrheit von Treugebern, DStR 1999, 1970. Verwaltungsanweisungen: OFD He EStK § 20 3.6 (Zurechnung von KapErtr aus Anderkonten). Rn. 76 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Erzielt der neue Inhaber von Wertpapieren die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Costa Rica

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Costa Rica (Hauptstadt: San José; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Mittelamerika. Er hat Landgrenzen zu > Nicaragua im Norden sowie > Panama im Süden und liegt am Pazifik im Westen sowie der Karibik im Osten. Zwischen Deutschland und Costa Rica besteht ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit Protokoll (vgl G...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Taiwan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik China, überwiegend Taiwan genannt (Regierungssitz: Taipeh; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch), ist ein nur von wenigen Staaten diplomatisch anerkannter Inselstaat in Ostasien; auch Deutschland pflegt keine offiziellen diplomatischen Beziehungen (> Rz 2). Taiwan liegt im Pazifik, östlich der Volksrepublik > China, von der es d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Turkmenistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Turkmenistan (Hauptstadt: Aşgabat; Amtssprache: Turkmenisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen und Landgrenzen zu > Kasachstan und > Usbekistan im Norden, > Afghanistan im Südosten sowie zum > Iran im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 29.08.2016 (BGBl 2017 II, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Erträge

Rz. 145 [Autor/Zitation] Als Erträge kommen in erster Linie Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen, ferner Erträge aufgrund von Dividendengarantien sowie Gutschriften von Gewinnanteilen, die nicht ausgeschüttet werden, in Betracht. Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn (§ 59 AktG) sind Gewinnausschüttungen. Zinsen auf beteiligungsähnliche Darlehen gehören zum Post...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Türkei (Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch) ist ein Staat in Südeuropa und Vorderasien zwischen dem Schwarzen Meer im Norden sowie dem Mittelmeer im Westen und Süden mit Landgrenzen zu > Griechenland und > Bulgarien im Nordwesten, > Georgien im Nordosten, > Armenien im Osten > dem Irak im Osten und Süden sowie > Syrien im ...mehr