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04.06.2024
Die rechtlichen Rahmenbedingungen hinken den Veränderungen in der Arbeitswelt hinterher. Das Betriebsverfassungsgesetz wurde zuletzt 1972 in größerem Umfang reformiert. Das Arbeitszeitgesetz stammt dem Jahr 1994. Die Verbandszugehörigkeit der Arbeitgeber sinkt, die Gewerkschaften verlieren Mitglieder, die Zahl der Betriebe mit Betriebsrat geht zurück. Wo mangels "Mitspieler" keine tariflichen und betrieblichen Lösungen mehr gefunden werden können, versucht der Gesetzgeber, die Lücke zu schließen und erlässt Gesetz um Gesetz. Viele Fragestellungen lassen sich kaum noch lösen, ohne eine gute Beratung hinzuzuziehen. Die 14. Auflage dieses Kompendiums soll bei der Auswahl eines arbeitsrechtlichen Beraters behilflich sein.mehr