Rz. 11

Um Schadensersatzansprüche durchzusetzen, können Patienten zunächst außergerichtlich und kostenfrei die Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern anrufen. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist freiwillig und kostenfrei. Die Schlichtungsstelle holt entsprechende Gutachten ein.

 

Rz. 12

Neben der Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle können Versicherte auch eine Schadensersatzklage bei einem Zivilgericht erheben. Diese ist auch bei einer negativen Entscheidung der Schlichtungsstelle möglich.

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