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Umsatzsteuerbefreiung der Angebote zur Unterstützung im Alltag

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BMF, Schreiben v. 8.12.2017, III C 3 - S 7172/09/10003, BStBl I 2017, 1665

Anpassung des § 4 Nr. 16 Buchstabe g UStG durch das Steueränderungsgesetz 2015 und das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 23.12.2016

Durch Artikel 1 Nr. 17 des Ersten Pflegestärkungsgesetzes vom 17.12.2014 (BGBl 2014 I S. 2222) wurden in § 45b SGB XI zum 1.1.2015 zusätzlich zu den niedrigschwelligen Betreuungsleistungen niedrigschwellige Entlastungsleistungen zur Deckung des Bedarfs hilfsbedürftiger Personen an Unterstützung im Haushalt aufgenommen. Dementsprechend wurde durch Artikel 12 Nummer 4 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 2.11.2015 (BGBl 2015 I S. 1834) der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe g UStG zum 1.1.2016 um niedrigschwellige Entlastungsleistungen, die durch Einrichtungen erbracht werden, deren Leistungen landesrechtlich nach § 45b SGB XI anerkannt oder zugelassen sind, erweitert.

Im Rahmen des Artikels 2 Nr. 29 des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes vom 21.12.2015 (BGBl 2015 I S. 2424) wurden zum 1.1.2017 die bisherigen „niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote” unter dem neuen Oberbegriff der „Angebote zur Unterstützung im Alltag” zusammengefasst. Die bisher in § 45b SGB XI enthaltene Ermächtigung der Länder über die Anerkennung der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote wird nun in § 45a SGB XI geregelt. Daher wurde § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe g UStG durch Artikel 11 des Dritten Pflegestärkungsgesetzes vom 23.12.2016 (BGBl 2016 I S. 3191) zum 1.1.2017 redaktionell entsprechend angepasst.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1.10.2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-...

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