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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZG § 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde

Dr. Armin Pahlke
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1 Zustellung mittels Zustellungsurkunde – Begriff und Bedeutung (§ 3 Abs. 1)

1.1 Zustellungsauftrag

 

Rz. 1

Grundlage der Zustellung ist der Zustellungsauftrag, den die Behörde, die den zuzustellenden Verwaltungsakt erlassen hat (zustellende Behörde), dem Erbringer von Postdienstleistungen (Post) erteilt. Dieser Zustellungsauftrag dokumentiert, dass die Post nur im Auftrag der zustellenden Behörde tätig wird. Die öffentlich-rechtlichen Wirkungen der Zustellung lassen sich daher auf den Auftrag der Behörde zurückführen; die Post als privatrechtliches Unternehmen wird nur als Gehilfe der zustellenden Behörde tätig.

Die Form des Zustellungsauftrags ergibt sich aus dem entsprechenden Vordruck der Zustellungsvordruckverordnung v. 12.2.2002, BGBl I 2002, 671, zuletzt geändert durch G. v. 23.4.2004, BGBl I 2004, 619 (dazu Rz. 37).

1.2 Zuzustellende Dokument in verschlossenem Umschlag

 

Rz. 2

Das zuzustellende Schriftstück ist der Post in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben. Damit wird sichergestellt, dass kein Unbefugter (Postbediensteter) von dem Inhalt des Schriftstücks Kenntnis nehmen kann.

Der Umschlag der zuzustellenden Sendung muss richtig und vollständig adressiert sein.[1] Die Angabe der Anschrift kann in der Adresse des Geschäftslokals oder der Wohnung, aber auch in der des Postfachs bestehen.[2]

Eine Zustellung kann immer nur an eine einzelne Person erfolgen; die Zustellung einer Sendung an mehrere Personen (d. h. Adressierung an mehrere Personen) ist unwirksam.[3] Das gilt auch für Ehegatten, wenn nicht ein Ehegatte Bevollmächtigter des anderen Ehegatten ist

Rz. 3 einstweilen frei

 

Rz. 4

§ 3 VwZG enthält keine ausdrücklichen Regelungen mehr, welche Angaben zur Identifizierung der Sendung auf dem Umschlag vorhanden sein müssen. Auf dem Umschlag der zuzustellenden Sendung muss neben der Anschrift des Empfängers und der Bezeichnung der absendenden Behörde auch das Aktenzeichen (Geschäftsnummer) angegeben sein. Die Angabe de...

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