Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jansen, SGG § 155 Vorbereitung der Verhandlung / 2.3.1 Voraussetzungen

Dr. Hermann Frehse
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 20

Nach § 155 Abs. 3 kann der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter (§ 155 Abs. 4) im Einverständnis mit den Beteiligten auch sonst, also bei jeder Entscheidung, anstelle des Senats entscheiden. Das Einverständnis der Beteiligten versetzt den Vorsitzenden (§ 155 Abs. 3) bzw. den Berichterstatter (§ 155 Abs. 4) in die Lage, ausnahmsweise anstelle des ganzen Senats (§ 33 Satz 1) allein über die Berufung zu entscheiden. Zweck des § 155 Abs. 3, 4 ist es, das sozialgerichtliche Verfahren zu straffen und zu beschleunigen, soweit dies für einen angemessenen Rechtsschutz unbedenklich erscheint (BT-Drs. 12/1217 S. 53 zu Art. 7 zu Nr. 9). Die Anwendung des § 155 Abs. 3, 4 hat auf nachprüfbaren, sachlichen Gründen zu beruhen und sich am Zweck der Regelung zu orientieren (BVerfG, Beschluss v. 5.5.1998, l BvL 23/97, NJW 1999 S. 274, 275; BVerfG, Beschluss v. 5.6.1998, 2 BvL 2/97, BVerfGE 98 S. 145, 153). Das Einverständnis der Beteiligten (§ 69) muss vor Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vorliegen. Es ist als Prozesshandlung nur bis zur übereinstimmenden Einverständniserklärung frei widerruflich (BGH, Beschluss v. 22.5.2001, X ZR 21/00, NJW 2001 S. 2479). Zu prüfen ist jeweils, ob sich die Erklärungen in der Folgezeit durch eine wesentliche Änderung der dem LSG-Urteil zugrunde liegenden Sach- und Rechtslage verbraucht haben (vgl. Zeihe, SGG, § 155 Rn. 20c). Die Einverständniserklärung der Beteiligten mit einer Entscheidung des Rechtsstreits durch den Berichterstatter umfasst nicht das Einverständnis mit einer Entscheidung des Vorsitzenden anstelle des Senats (BSG, Urteil v. 25.10.1995, 5/4 RA 109/94, SozR 3-1500 § 155 Nr. 2). Die Einverständniserklärung kann Beweisanträge hinfällig werden lassen. Hat z. B. der Beteiligte im Erörterungstermin vor dem Berichterstatter ei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jansen, SGG § 86a Aufschiebende Wirkung von Widerspruch ... / 2.3.2 Vollziehungsaussetzung (Abs. 3 Satz 1)
    1
  • Arbeitgeberanteil / 2.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer
    0
  • Jansen, SGB VI § 275 (außer Kraft)
    0
  • Jansen, SGB VI § 36 Altersrente für langjährig Versicherte / 2.3 Hinzuverdienst
    0
  • Jansen, SGG § 155 Vorbereitung der Verhandlung / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen / Sommer, SGB I § 2 Soziale Rechte / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jung, AsylbLG § 5a Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (außer Kraft)
    0
  • Jung, SGB VIII § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbesc ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbesc ... / 2.2.3.3 Qualitätsgewährleistung der Leistungserbringung nach § 80 Abs. 3
    0
  • Jung, SGB VIII § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / 2.5.3 Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen
    0
  • Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der A ... / 2.2 Beratung/Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen des Kindes (Abs. 1 Nr. 1 2. Fall)
    0
  • Jung, SGB VIII § 22a Förderung in Tageseinrichtungen / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)
    0
  • Jung, SGB XII § 49 Hilfe zur Familienplanung / 2.3 Abgrenzungen
    0
  • Jung, SGB XII § 58 Gesamtplan (außer Kraft)
    0
  • Jung, SGB XII § 65 Stationäre Pflege / 0 Rechtsentwicklung
    0
  • Klose, SGB I § 50 Überleitung bei Unterbringung / 2.2 Umfang des Anspruchsübergangs (Abs. 2)
    0
  • Krankenhausentgeltgesetz / §§ 3 - 6c Abschnitt 2 Vergütung der Krankenhausleistungen
    0
  • Sauer, SGB II § 79 Achtes Gesetz zur Änderung des Zweite ... / 0 Rechtsentwicklung
    0
  • Sauer, SGB II § 82 Gesetz zur Förderung der beruflichen ... / 0 Rechtsentwicklung
    0
  • Sauer, SGB II § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit un ... / 2.5 Feststellung der Hilfebedürftigkeit
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren