Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren[1], da er kein besoldeter Beamter ist, sondern bezüglich seiner Bezüge den freien Berufen nahesteht. Diese bestimmen sich nicht mehr nach der Kostenordnung (KostO), sondern grundsätzlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.[2] Sie werden regelmäßig wie bisher als Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert, dem Bewertungsmaßstab und dem Gebührensatz als fest bestimmte Beträge berechnet. Anders als bisher wird im Einzelfall u. a. durch Rahmengebühren die Schwierigkeit der Angelegenheit sowie der Zeit- und Arbeitsaufwand des Notars berücksichtigt. Zusätzlich zu zahlen sind die gesondert auszuweisenden Auslagen und die Umsatzsteuer.

 
Praxis-Beispiel

Beurkundung einer Teilungserklärung

Die Beurkundung der Teilungserklärung wird mit einer 10/10 Gebühr berechnet. Seit dem 1.8.2013 ist der Wert des bebauten Grundstücks zugrundezulegen. Ist das Grundstück unbebaut, ist dem Grundstückswert der Wert des zu errichtenden Bauwerks hinzuzurechnen.[3] Die Änderung der Teilungserklärung wird mit einem prozentualen Anteil des Grundstückswerts bemessen, je nachdem welche Bedeutung die Angelegenheit für die Gemeinschaft hat. Während ein reiner Kellertausch nur nach dem Wert der Keller bemessen wird, käme eine vollständige Änderung der Aufteilung im Wert fast einer neuen Teilungserklärung gleich.

Regelmäßig wird der Notar auf die Angaben der Beteiligten zu den Werten zurückgreifen. Nur ausnahmsweise kann er sich bei einem Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte geben lassen oder das Grundstück begutachten lassen.

Gebührensätze bei typischen Immobiliengeschäften

 
Beurkundung und ähnliche Geschäfte Gebühren
Beurkundung einer einseitigen Erklärung (Schuldanerkenntnis, Grundschuldbestellung, Testament) 1,0
Beurkundung von mehrseitigen Verträgen, Testamenten, Beurkundung einer Genehmigung, Vertragsannahme 2,0
Vollmachtserteilung, Eintragungs-/Löschungsbewilligung 0,5
Widerruf einer Verfügung von Todes wegen 0,5
Ausschlagung einer Erbschaft 0,25
Beglaubigung einer Unterschrift 0,2
Bescheinigung über den Rang eines Grundpfandrechts 0,2
Sondereigentum, Einräumung 1,0

Tabelle B nach § 34 des GNotKG (beispielhafter Auszug in EUR)

 
Geschäftswert bis 1 Gebühr 2 Gebühren 1/2 Gebühr
1.000 19 38 9,50
5.000 45 90 22,50
13.000 83 166 41,50
22.000 107 214 53,50
50.000 165 330 82,50
110.000 273 546 136,50
125.000 300 600 150,00
140.000 327 654 163,50
170.000 381 762 190,50
200.000 435 870 217,50
260.000 535 1.070 267,50
320.000 635 1.270 317,50
410.000 785 1.570 392,50
500.000 935 1.870 467,50
750.000 1.335 2.670 667,50
1.000.000 1.735 3.470 867,50
1.500.000 2.535 5.070 1.267,50
2.000.000 3.335 6.670 1.667,50
3.000.000 4.935 9.870 2.467,50
 
Praxis-Beispiel

Notarkosten

1. Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung über 200.000 EUR

 
Kostenberechnung zum Kaufvertrag vom…., UR-Nr. …..
KV-Nr. Kostentatbestand Gebühr Geschäftswert EUR Betrag EUR
21100 Beurkundung 2,0 200.000 870,00
22110 Vollzug 0,5 200.000 50,00
22200 Betreuung 0,5 200.000 217,50
32001 Dokumentenpauschale   96 S. 14,40
32005

Auslagen (Post, Telekomm.)

Pauschale
    20,00
  Auslagen Grundbucheinsicht     8,00
  Zwischensumme (netto)     1.179,90
32014 Umsatzsteuer (19 %)     224,18
  Rechnungsbetrag     1.404,08

2. Teilungserklärung nach § 8 WEG

 
Kostenberechnung zur Teilungserklärung vom…., UR-Nr. …..
KV-Nr. Kostentatbestand Gebühr Geschäftswert EUR Betrag EUR
21100 Beurkundung 1,0 1.600.000 2.695,00
25200 Bescheinigung § 21 Abs. 1 BNotO     15,00
32001 Dokumentenpauschale   300 S. 45,00
32003 Dokumentenpauschale   24 S. (>DIN A3). 72,00
32004

Auslagen

(Post, Telekomm.)
    35,00
  Auslagen Grundbucheinsicht   2 Einsichten à 8,00 16,00
  Zwischensumme (netto)     2.878,00
32014 Umsatzsteuer (19 %)     546,82
  Rechnungsbetrag     3.424,82

3. Verwalterzustimmung

 
Kostenberechnung zur Teilungserklärung vom…., UR-Nr. …..
KV-Nr. Kostentatbestand Gebühr Geschäftswert EUR Betrag EUR
25101 Unterschriftsbeglaubigung 0,2 125.000 60,00
32004

Auslagen

(Post, Telekomm.)
    1,45
  Zwischensumme (netto)     61,45
32014 Umsatzsteuer (19 %)     11,68
  Rechnungsbetrag     73,13

4. Nachweis der Verwaltereigenschaft

 
Kostenberechnung zur Teilungserklärung vom…., UR-Nr. …..
KV-Nr. Kostentatbestand Gebühr Geschäftswert EUR Betrag EUR
25101 Unterschriftsbeglaubigung     20,00
32004

Auslagen

(Post, Telekomm.)
    1,45
  Zwischensumme (netto)     21,45
32014 Umsatzsteuer (19 %)     4,08
  Rechnungsbetrag     25,53
 
Hinweis

Beispielhafte Darstellung der Notarkosten ohne Verbindlichkeit!

Hier kann nur eine beispielhafte Darstellung der Notarkosten ohne jede verbindliche Angabe erfolgen, um dem Leser einen ersten Anhaltspunkt zu geben, woran sich der Notar bei der Berechnung orientiert. Konkrete Angaben zu den anfallenden Kosten im Einzelfall kann nur der Notar selbst geben.

 
Praxis-Tipp

Notarkosten im Vorfeld erfragen

Im Zweifel sollte der Verwalter die entstehenden Kosten für eine Tätigkeit des Notars im Vorfeld erfragen bzw. sich zumindest einen ungefähren Anhaltspunkt für die zu ...

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